Broschüre Augengefaehrdung_090905.indd

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Arbeits- und Umweltschutz
Augengefährdung durch Laser
Gefährdung durch Laserstrahlung
Laser ist die Kurzfassung von:
L ight
a mplification
s timulated
e mmission of
r adiation
Kennzeichnung für Laser
Laserstrahler erzeugen eine äußerst intensive, stark gebündelte Strahlung
• im Bereich des sichtbaren Lichts und/oder
• im unsichtbaren infraroten und ultravioletten Spektralbereich.
Pathologische Effekte in Verbindung mit
übermäßiger Lichteinwirkung
UV-C (180 nm bis 280 nm)
Photokeralitis (Hornhautentzündung)
UV-B (280 nm bis 315 nm)
UV-A (315 nm bis 400 nm)
Fotochemischer Katarakt (Linsentrübung)
Sichtbarer Bereich UV-A
(400 nm bis 780 nm)
Fotochemische und thermische Schädigung der Netzhaut
IR-A (780 nm bis 1,4µm)
Katarakt, Verbrennung der Netzhaut
IR-B (1,4 µm bis 2,8 µm)
Wässrige Ausbuchtung, Katarakt, Verbrennung der Hornhaut
IR-C ( 2,8 µm bis 1.0 mm)
Nur Verbrennung der Hornhaut
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Benutzung von Lasergeräten
Beschäftigte dürfen Lasergeräte grundsätzlich nur benutzen, wenn
• sie vom Arbeitgeber beauftragt und unterwiesen wurden
• sie die Betriebsanleitung und Betriebsanweisung beachten
• sie vor Benutzung des Lasers die PSA (Laserschutzbrille) prüfen
• sie im Laserbereich die persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen
• sie vor Beginn Sicht- und Funktionsprüfung des Lasers durchführen
• sichergestellt ist, daß man nicht in den Laserstrahl hineinsehen kann
• sichergestellt ist, daß der Laserstrahl nicht auf Personen gerichtet oder
umgelenkt werden kann
• bei Nichtgebrauch das Gerät gegen unbefugtes Benutzen gesichert ist
(Schlüssel abziehen und mitnehmen)
Beschreibung der Laserklassen
Laserklasse 1
Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen sicher. Mit
optischen Instrumenten kann der Strahl beobachtet werden.
Laserklasse 1M
LASER KLASSE 1
LASERSTRAHLUNG
Wellenlängenbereich 302,5 nm bis 400 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen sicher.
NICHT DIREKT MIT
OPTISCHEN INSTRUMENTEN
BETRACHTEN
LASER KLASSE 1M
Das Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten
kann für den Benutzer gefährlich werden.
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Beschreibung der Laserklassen
Laserklasse 2
Laser, die sichtbare Strahlung aussenden. Wellenlängenbereich vom 400 nm bis 700 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen durch Abwehrreaktion des Auges sicher
und die direkte Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten ist mit eingeschlossen.
LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL
BLICKEN
LASER KLASSE 2
Laserklasse 2M
LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
ODER DIREKT MIT OPTISCHEN
INSTRUMENTEN BETRACHTEN
LASER KLASSE 2M
Wellenlängenbereich vom 400 nm bis 700 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen durch Abwehrreaktion des
Auges sicher. Die direkte Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten kann für den Benutzer gefährlich werden.
Laserklasse 3 R
Wellenlängenbereich vom 302,5 nm bis 1.000.000 nm. Der
direkte Bick in den Strahl kann für den Benutzer gefährlich
sein.
SICHTBARE UND UNSICHTBARE
LASERSTRAHLUNG
DIREKTE BESTRAHLUNG DER
AUGEN VERMEIDEN
LASER KLASSE 3R
Laserklasse 3 B
Der direkte Bick in den Strahl kann für den Benutzer gefährlich sein. Die Beobachtung von diffusen
Reflexionen ist üblicherweise sicher.
LASERSTRAHLUNG
NICHT DEM STRAHL
AUSSETZEN
LASER KLASSE 3B
Laserklasse 4
Laser die auch gefährliche diffuse Reflexionen erzeugen können. Sie können zu Verletzungen der Augen und zu Brandgefahr führen. Ihre Anwendung erfordert äußerste Vorsicht.
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
LASERSTRAHLUNG
BESTRAHLUNG VON AUGE UND
HAUT DURCH DIREKTE ODER
STEUSTRAHLUNG VERMEIDEN
LASER KLASSE 4
Auswirkung von Laserstrahlen
Die biologische Wirkung des Lasers hängt von der Leistungsdichte bzw. Energiedichte und der Dauer der Einwirkung ab. Hinzu kommt die Wechselwirkung
von Laserstrahlung mit dem biologischen Gewebe.
Es werden im wesentlichen 3 verschiedene Mechanismen unterschieden:
Fotochemische Prozesse
Fotochemische Prozesse entstehen bei langen Einwirkzeiten von größer 10 s
und einer Leistungsdichte von kleiner 50 mw/cm2. (z.B. Hautrötung, Sonnenbrand, Pigmentflecke u.a.)
Fotothermische Prozesse:
Fotothermische Prozesse entstehen bei mittleren Einwirkzeiten von 1 ms bis
etwa 1 s bei einer Leistungsdichte von größer 50 bis 100 W/ cm2 (z.B. Temperaturerhöhung im Gewebe, Netzhautverdampfung (Koagulation).
Fotoionisierende Prozesse:
Fotoionisierende Prozesse entstehen bei sehr kurzen Einwirkzeiten von 10 ns
bis 10 µs. Es kommt zur Gewebeabtragung, zur Gewebeverdampfung und
Ausbildung von Plasma. Alle diese Vorgänge laufen sehr schnell ab. Die Leistungsdichte ist dabei größer als 106 bis 1010 W/cm2.
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Wirkung der Strahlung im Auge
Im folgenden Bild sind die verschiedenen Wirkungsorte der Strahlung im Auge
in Abhängigkeit von der Wellenlänge dargestellt.
Beispiel einer Betriebsanweisung für Laserschneidanlagen
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Beispiel einer Betriebsanweisung
Laser-Schneidanlage XYZ 300-Kl4
- Benutzen von Laser-Schneidanlagen (Lasergeräte der Klassen 3B, 4)
Klasse 3 B:
Zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen
auch für die Haut.
Klasse 4:
Zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch
diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder
Explosionsgefahr verursachen.
- Vor der Benutzung der Augenschutzmittel oder der Schutzkleidung muß man sich vergewissern,
daß diese für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind und keine offensichtlichen Mängel
aufweisen. Im Zweifelsfall ist der Laserschutzbeauftragte ( ......................) hinzuzuziehen.
- Der Fernverriegelungsstecker ist an einen Not-Aus-Schalter, einen Türkontakt oder an eine
andere Gleichwertige Einrichtung mit Schutzfunktion anzuschließen und zu testen.
- Der Laserbereich ist deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet.
- Sicht- und Funktionsprüfung des Lasereinrichtung lt. Betriebsanleitung durchführen.
- Unbefugten ist der Zutritt verboten (nur unter Aufsicht). An den Zugängen zur
Lasereinrichtungen der Klasse 4 wird der Betrieb durch Warnleuchten angezeigt.
- Eine Bestrahlung oberhalb der maximal zulässigen Dosis, auch durch reflektierte oder gestreute
Laserstrahlung, ist zu verhindern.
- Neben der Verwendung einer Schutzbrille ist bei einer Bestrahlung über 100 J/m² oder einer
Bestrahlungsstärke über 100 W/m² auf den erforderlichen Hautschutz zu achten.
- Bei Laserleistungen über 0,5 W besteht Brandgefahr.
- Nicht in den Laserstrahl hineinsehen.
- Laserstrahl nicht auf Personen richten oder ablenken.
- Bei Nichtbenutzen der Anlage ist:
• diese gegen unbefugten Benutzung durch Abziehen des Schlüssels und
• zusätzlich durch die Strahldämpfungseinrichtung an der Lasereinrichtung zu sichern.
Bei ungewöhnlichen Betriebszuständen der Lasereinrichtung abschalten.
Laserschutzbeauftragten (..............................) und Vorgesetzen (.............................) informieren.
Ist durch die Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten, ist der Verunfallte unverzüglich
einem Augenarzt vorzustellen
- Lasergerät abschalten und stromlos schalten.
- Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und dann Erste Hilfe leisten.
- Notarzt verständigen.
- Ändert sich während der Instandhaltung die Klasse so sind die Sicherheitsbestimmungen
der höheren Klasse einzuhalten.
Gesundheitliche Folgen : Verletzungen der Haut, Beeinträchtigung des Sehvermögens.
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Noch Fragen?
Ansprechpartner: Johannes Scheller
Telefon: (06131) 60 33-1233
E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft
und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)
Amtsgerichtsplatz 1 • 55276 Oppenheim
Tel: (0 6131) 60 33-0
www.luwg.rlp.de
Bearbeiter:
Johannes Scheller
Herstellung:
LUWG
Auflage:
100 Exemplare
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des WEKA-Verlages
© September 2005
Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers
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