RE_art110

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
18.10.2010
B7-0574/2010
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Ukraine
Jaromír Kohlíček, Willy Meyer
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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In Vielfalt geeint
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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der
Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf
die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen, das das PKA ablösen
soll,
– in Kenntnis der von der Ukraine und der EU gemeinsam vereinbarten Liste vorrangiger
Maßnahmen für 2010,
– in Kenntnis der Ergebnisse des im Februar 2010 abgehaltenen zweiten Wahlgangs der
Präsidentschaftswahlen in der Ukraine,
– in Kenntnis der am 5. Oktober 2010 angenommenen Resolution 1755 (2010) des
Europarates zur Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der Ukraine,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Ukraine aufgrund ihrer Größe, ihrer geografischen Lage und
ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und anderen Bindungen an Mittel- und
Westeuropa ein wichtiger Partner für die EU und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist,
B. in der Erwägung, dass das Land viele Jahre unter politischer Instabilität, Korruption, einer
Privatisierung, die in oligarchische Wirtschaftsstrukturen mündete, Problemen bei der
Energieversorgung und dem Energietransfer nach Europa, die von einer antirussischen
Politik früherer Regierungen verursacht wurden, sozialen Problemen und der
Unzufriedenheit der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger mit ihren politischen
Machthabern gelitten hat,
C. in der Erwägung, dass die Ukraine von der weltweiten Wirtschaftskrise stark getroffen
wurde, weil das Land in hohem Maße von seiner Metallindustrie abhängig ist und sein
Bankensystem und sein Energiesektor große Schwächen aufweisen; in der Erwägung, dass
die Ukraine in eine tiefe Abhängigkeit von dem IWF-Kredit geraten ist, um einen
Staatsbankrott inmitten einer Rezession abzuwenden und die Zahlungen für die
Durchleitung von russischem Erdgas nach Europa aufrechtzuerhalten; in der Erwägung,
dass die Wirtschaftskrise und die vom IWF diktierten Auflagen zu einem Verfall der
Reallöhne und zu steigender Arbeitslosigkeit, einem Anstieg der Erdgaspreise für
inländische Verbraucher und andere schwerwiegende soziale Probleme geführt hat,
D. in der Erwägung, dass die neue Regierung der Ukraine ihre beiden außenpolitischen Ziele
klar formuliert hat: die Herstellung engerer Beziehung zur EU und die Verbesserung der
Beziehungen zu Russland,
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E. in der Erwägung, dass die von der neuen ukrainischen Regierung unternommenen Schritte
zur Verbesserung der Beziehungen zu Russland und neue Abkommen zwischen den
beiden Ländern in verschiedenen Bereichen der Zusammenarbeit wie etwa auf den
Gebieten Energie, Luftfahrt, Kultur und Bildung dazu beigetragen haben, die schwierige
wirtschaftliche Lage zu überwinden,
F. in der Erwägung, dass in der ukrainischen Gesellschaft Konsens in Bezug auf die
Notwendigkeit besteht, die Beziehungen zur EU zu vertiefen; in der Erwägung, dass die
laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und der EU über das
Assoziierungsabkommen und die Visaliberalisierung kurzfristig keine Aussicht auf Erfolg
haben und keine realen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Parteien
bringen,
G. in der Erwägung, dass das vor kurzem angenommene Wahlgesetz, die
Verfassungsänderungen und die neuen Rechtsvorschriften für
Nichtregierungsorganisationen sowie die sich mehrenden Beschwerden von Journalisten
über Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung durch Verlage und/oder
Eigentümer von Medien Anlass zu internationaler Besorgnis über die Entwicklung der
Demokratie in der Ukraine gegeben haben,
1. nimmt das auf Europa gerichtete Streben des ukrainischen Volkes zur Kenntnis, und
bekräftigt seine Bereitschaft, eine langfristige Partnerschaft einschließlich einer
europäischen Perspektive für die Ukraine zu schaffen;
2. betont, dass zwischen den europäischen Bestrebungen und der Fortführung der für beide
Seiten vorteilhaften Beziehungen zu Russland kein Widerspruch besteht; betont, dass
stabile Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland der Stabilität und
Zusammenarbeit auf dem gesamten Kontinent zugute kämen;
3. fordert die EU und alle Nachbarländer auf, die demokratische Entscheidung des
ukrainischen Volkes uneingeschränkt zu respektieren und keinerlei wirtschaftlichen oder
anderen Druck auszuüben, um die demokratisch getroffene Entscheidung über die weitere
politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu ändern;
4. vertritt die Auffassung, dass die Einstellung des Wettbewerbs zwischen der EU und
Russland um die gemeinsamen Nachbarstaaten und die Einrichtung einer dauerhaften und
umfassenden Partnerschaft mit der EU zur Lösung zahlreicher Probleme und Konflikte in
der Region beitragen und der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen
Partnerschaft die erforderliche Dynamik verleihen würden;
5. ist der Ansicht, dass politische Stabilität eine wesentliche Voraussetzung für die
Konsolidierung der Demokratie in der Ukraine ist; begrüßt die bislang erzielten
Fortschritte, betont allerdings, dass dauerhafte politische Stabilität nur durch Änderungen
der Verfassung, die eine klare Gewaltenteilung sowie ein geeignetes System der
gegenseitigen Kontrollen zwischen und innerhalb der Exekutive, der Legislative und der
Judikative herstellen, gewährleistet werden kann;
6. bedauert, dass die Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine bislang nicht zu
realen Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Parteien geführt haben; ist der
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Auffassung, dass Themen wie eine weitere Visaliberalisierung, insbesondere die
Aufhebung der Visagebühren, kurzfristige Infrastrukturprojekte, das Gesundheitswesen,
Energieeffizienz, Bildung und Umwelt der Partnerschaft die erforderlichen Anstöße geben
könnten; betont, wie wichtig die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen der
EU und der Ukraine sowie die Sicherheitsstandards in diesem Bereich sind; empfiehlt die
weitere Harmonisierung technischer Normen;
7. betont, wie bedeutsam die Zivilgesellschaft für die demokratische Entwicklung der
Ukraine ist, und ersucht die Staatsorgane daher, die Annahme eines neuen Gesetzes über
zivilgesellschaftliche Organisationen zu beschleunigen, um die im derzeitigen
Rechtsrahmen für Nichtregierungsorganisationen festgestellten Schwachstellen zu
beheben;
8. fordert die ukrainische Regierung auf sicherzustellen, dass die bevorstehenden
Kommunalwahlen unter voller Einhaltung internationaler Standards durchgeführt werden,
und weist darauf hin, dass der Wahlkampf allen politischen Kräften die gleichen Chancen
bieten muss;
9. begrüßt, dass der neue Staatspräsident der Bekämpfung der Korruption Priorität einräumt;
bedauert den Beschluss der Werchowna Rada, das Inkrafttreten des Gesetzespakets zur
Korruptionsbekämpfung, welches mit der Unterstützung des Europarates entwickelt
wurde, bis 2011 zu verschieben, sowie das von dem ehemaligen Staatspräsidenten gegen
das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche eingelegte Veto; ersucht den
Staatspräsidenten und das Parlament zu gewährleisten, dass das Gesetzespaket zur
Korruptionsbekämpfung nunmehr ohne Verzögerung verabschiedet wird und dass alle
Empfehlungen des gemeinsamen ersten und zweiten Evaluierungsberichts der Gruppe der
Staaten gegen Korruption (GRECO) jetzt umgehend umgesetzt werden;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem
Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der
OSZE und des Europarats zu übermitteln.
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