Europäisches Parlament

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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-0042/2017
5.1.2017
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung
zu Elizabethkingia-Bakterien
Mireille D’Ornano
RE\1114322DE.docx
DE
PE596.752v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B8-0042/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu ElizabethkingiaBakterien
Das Europäische Parlament,
–
gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–
gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass Elizabethkingia durch die Bakterien Elizabethkingia anophelis
und Elizabethkingia meningoseptica verursacht wird, die in der Umwelt (vor allem im
Boden und im Wasser) vorkommen, die Inzidenz in den USA bei 250 bis 500 neuen
Fällen pro Jahr liegt und bereits weitere Fälle weltweit festgestellt wurden, insbesondere
in Krankenhäusern;
B.
in der Erwägung, dass Infektionen mit den Bakterien Elizabethkingia meningoseptica
und Elizabethkingia anophelis insbesondere Meningitis und Lungenentzündungen
verursachen, sie jedoch auch Komplikationen wie Sepsis mit sich bringen können, und
dass das Bakterium Elizabethkingia meningoseptica eine Resistenz gegen Antibiotika
wie Chinolone, Cotrimoxazol, Rifampicin, Vancomycin und Colistin aufweist;
C.
in der Erwägung, dass die zuvor erwähnten Komplikationen vor allem bei Patienten
auftreten, die hierfür – im Besonderen angesichts von Immundefekten (HIV,
Neutropenie, Diabetes usw.) – besonders anfällig sind;
1.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Frühwarn- und
Überwachungssystem für Infektionen mit Elizabethkingia-Bakterien einzurichten und
Leitlinien auszuarbeiten, die sich vor allem an Krankenhauspersonal richten.
PE596.752v01-00
DE
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RE\1114322DE.docx
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