Europäisches Parlament

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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-0049/2017
5.1.2017
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung
zu Kopfläusebefall und Resistenz gegen medizinische Produkte
Mireille D’Ornano
RE\1114419DE.docx
DE
PE596.759v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B8-0049/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kopfläusebefall und
Resistenz gegen medizinische Produkte
Das Europäische Parlament,
–
gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–
gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass in Frankreich Infektionen mit Kopfläusen (Pediculus humanus
capitis) mit einer Prävalenz von 2 bis 20 % im Wesentlichen Schulkinder betreffen und
dass diese im Prinzip harmlosen Infektionen ansteckend sind und aufgrund des damit
einhergehenden Juckreizes zu Komplikationen führen können;
B.
in der Erwägung, dass nach einer in 48 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten
durchgeführten Untersuchung der Universität von Massachusetts vom 11. Juli 2016
98 % der Kopfläuse in 42 Staaten Genmutationen aufwiesen, die sie resistent gegen die
meisten gebräuchlichen Bekämpfungsmittel machten, vor allem gegen Mittel auf
Pyrethrum- und Pyrethroid-Basis, und dass dieses Phänomen der Resistenz gegen
Behandlungen auch in Europa zu beobachten ist;
1.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien zur Behandlung von
Kopfläusebefall zu verfassen und dabei insbesondere einen medizintherapeutischen
Ansatz in Bezug auf diese Infektion zu verfolgen.
PE596.759v01-00
DE
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