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26.02.2008
Fragen und Antworten zur elektronischen Versicherungsbestätigung
Wer ein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über
eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in
Papierform. Ab 1. März 2008 ändert sich das, dann wird in Deutschland die elektronische
Versicherungsbestätigung eingeführt. Anlass ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Die FZV schreibt den vollständig
elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, KraftfahrtBundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vor.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren:
1.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
In der Praxis funktioniert das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung
(eVB-Verfahren) so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine PapierVersicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische
Versicherungsbestätigung
in
einer
zentralen
Datenbank
bereit.
Die
Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die
elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische
Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom
Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die so genannte VB-Nummer.
Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische
Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.
Bei
der
Anmeldung
seines
Fahrzeugs
muss
der
Kunde
keine
Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer
nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für
den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall,
kann das Fahrzeug zugelassen werden.
2.
Wie sieht eine VB-Nummer aus?
Die
zukünftige
VB-Nummer
wird
eine
siebenstellige
Zahlenund
Buchstabenkombination wie „H7FX5A3“ sein, die bei der Fahrzeuganmeldung
vorgelegt wird. Über diese VB-Nummer können die Mitarbeiter in der
Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt abgleichen, statt sie wie bislang
aufnehmen zu müssen. Künftig kann also online geprüft werden, ob eine KfzHaftpflichtversicherung besteht.
3.
Wie komme ich an eine VB-Nummer und welche Vorteile habe ich als
Autofahrer?
Sie sparen vor allem Zeit. Um an die neue VB-Nummer zu kommen, genügt ein Anruf
bei Ihrem Versicherungsberater: Dieser schickt die Nummer per Post oder künftig
sogar per SMS auf das Handy oder per, übermittelt sie gleich direkt am Telefon oder
bringt Ihnen die Nummer persönlich vorbei. Warte- und Bearbeitungszeiten in den
Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Langfristig sollen alle
Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett online
per Internet oder Handy zulassen können.
4.
Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte
aus
Papier,
ungültig
und
wann
wird
auf
die
elektronische
Versicherungsbestätigung umgestellt?
Zum 1. März 2008 werden nicht alle Zulassungsbehörden bereits die elektronische
Versicherungsbestätigungen abrufen können. Daher müssen die Versicherer damit
rechnen, dass ihr Kunde auf eine Zulassungsbehörde trifft, die noch nicht
elektronisch arbeitet. In einer Übergangsphase werden die Versicherer deshalb die
VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese
Weise bleibt die Papierform weiter gültig: Akzeptiert die Zulassungsbehörde
elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papierform nur als „Merkzettel“
für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das
Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen.
5.
Ich möchte ein Fahrzeug neu anmelden oder ummelden. Was muss ich bei der
Zulassungsbehörde vorlegen?
Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt Folgendes:
Sie benötigen einen Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab dem
1. März 2008 können Sie von Ihrem Versicherungsberater eine elektronische
Versicherungsbestätigung in Form einer VB-Nummer anfordern, sofern die
Versicherung bereits an dem neuen Verfahren teilnimmt. Die zukünftige VB-Nummer
wird eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie „H7FX5A3“ sein, die
bei der Fahrzeuganmeldung oder -ummeldung vorgelegt wird. Die Mitarbeiter der
Zulassungsbehörde können mithilfe der VB-Nummer prüfen, ob für Sie eine gültige
elektronische Versicherungsbestätigung in der zentralen Datenbank der Versicherer
hinterlegt ist. Zudem benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜVBescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung
Ihres Fahrzeuges.
6.
Ich habe mein Fahrzeug angemeldet und jetzt kann ich die VB-Nummer nicht
mehr finden. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der VB-Nummer zugelassen haben, benötigen Sie die
Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der
Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen bzw. die Grüne Karte als
Versicherungsnachweis in Europa.
7.
Wenn mein Fahrzeug bereits zugelassen ist, muss ich es erneut mit der neuen
VB-Nummer anmelden?
Nein. Es ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie aber ein Fahrzeug neu zulassen
möchten, erhalten Sie von Ihrer Versicherung als Nachweis nicht länger die
Versicherungskarte aus Papier, sondern eine neue siebenstellige VB-Nummer wie
„H7FX5A3“. Mithilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die für Sie vom
Versicherer hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung sichtbar machen.
8.
Wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte, benötige ich dann eine VBNummer?
Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige KfzHaftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie den
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges.
9.
Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als
Versicherungsnachweis bzw. die Grüne Karte und zwar in allen Mitgliedsländern
Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde sein und noch kein
gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die VB-Nummer
bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der VBNummer zu überprüfen.
10.
Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis
Versicherung zusätzlich zur neuen VB-Nummer?
meiner
gültigen
Kfz-
Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein
Vertragsdokument
für
Sie,
sondern
ein
gesetzlich
vorgeschriebenes
Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in
der gewohnten Form von Ihrem Versicherer.
11.
Nimmt jede Kraftfahrzeugzulassungsbehörde am neuen eVB-Verfahren teil?
Grundsätzlich ja. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch
nach dem 1. März 2008 noch mit Papierform arbeitet. Für diese Konstellation wurde
ein Übergangsszenario entwickelt. Die VB-Nummer wird in die Papierform
eingedruckt, so dass das Dokument entweder als „Merkzettel“ für die VB-Nummer
dient oder als Papierform eingesetzt werden kann.
12.
Kann ich mein Fahrzeug auch weiterhin persönlich anmelden? Zum Beispiel
wenn ich mich nicht mit dem Internet auskenne oder keinen Zugang dazu habe.
Gibt es in den Kraftfahrzeugzulassungsbehörden weiterhin Sachbearbeiter die
mir helfen?
Die elektronische Versicherungsbestätigung darf nicht mit dem – noch nicht
verwirklichten Projekt – einer Internetzulassung verwechselt werden. Die Frage, ob
Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (z. B. ein Autohaus) in der
Zulassungsbehörde erscheinen müssen, hat grundsätzlich nichts mit der
elektronischen Versicherungsbestätigung zu tun. Dies hängt allein davon ab, ob Ihre
persönliche Anwesenheit (z. B. bei der Erstzulassung) zulassungsrechtlich
erforderlich ist.
Durch den Einsatz der elektronischen Versicherungsbestätigung werden sich aber die
Wartezeiten erheblich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut
aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der VB-Nummer direkt
aus der elektronischen Versicherungsbestätigung übernommen werden können. Ihre
VB-Nummer erhalten Sie weiterhin von Ihrem Versicherungsberater direkt persönlich,
auf dem Postweg oder künftig auch per SMS oder per E-Mail. Sie sind somit nicht auf
das
Internet
oder
auf
das
Mobiltelefon
angewiesen.
In
allen
Kraftfahrzeugzulassungsbehörden stehen Ihnen weiterhin kompetente Sacharbeiter
zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherung-und-verkehr.de.
Ansprechpartner:
Stephan Schweda
Presse und Information
Tel.: 030 / 2020-5116
E-Mail: [email protected]
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