Entwicklung des Kindes aus

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Entwicklung des Kindes
aus entwicklungspsychologischer
Perspektive im Kontext der
„Kindeswohlgefährdung“
Kindeswohlgefährdung (Kinderschutzbund, 2007) als formales und sozialjuristisches Konstrukt
ist eine andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns durch
sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen, welches zur
Sicherstellung der seelischen und körperlichen Versorgung des Kindes
notwendig wäre.
Die durch Kindeswohlgefährdung bewirkte chronische Unterversorgung des
Kindes hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und
seelische Entwicklung und kann zu gravierenden und bleibenden Schäden oder
gar zum Tode des Kindes führen.
Kindeswohlgefährdung weist auf eine Beziehungsstörung zwischen Eltern und
Kindern und individuellen Eignungen (Defizite, Mangel an Ressourcen,
Erziehungskompetenzen) der Eltern hin.
Prof. Dr. R. Hofmann Entwicklung des
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Passive Kindeswohlgefährdung ( jur. Unterlassung) entsteht aus
mangelnder Einsicht, Nichterkennen von Bedarfssituationen oder
unzureichenden Handlungsmöglichkeiten der sorgeberechtigten
Personen ( z.B. Alleinlassen des Kindes über eine unangemessen
lange Zeit, Vergessen von notwendigen Versorgungsleistungen,
unzureichende Pflege, Mangelernährung etc.).
Aktive Kindeswohlgefährdung ist die wissentliche (jur. fahrlässig,
vorsätzlich) Verweigerung von Handlungen, welche als
nachvollziehbarer Bedarf für ein Kind erkannt wird (Verweigerung
von Versorgung, Körperhygiene, Nahrung, Schutz etc.).
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Möglichen Formen der Kindeswohlgefährdung
1. Kindesvernachlässigung/ Verwahrlosung
2. Kindesmisshandlung
werden in der Regel allgemeine Bedürfniskategorien zugrunde
gelegt, zum Beispiel : 7 Grundbedürfnisse von Kindern Greenspan und
Brazelton (2002)
• beständige und liebevolle Beziehungen
• körperliche Unversehrtheit
• individuelle Erfahrungen
• entwicklungsgerechte Erfahrungen
• Grenzen und Strukturen
• stabile kulturelle Umfeldbedingungen
• einer sichere Zukunft für die Menschheit
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1. Kindesvernachlässigung/ Verwahrlosung
Physische Versorgung
Dem Kind werden materielle Grundbedürfnisse wie Hygiene,
Nahrung, Kleidung, Schutz, Betreuung, gesundheitliche Fürsorge
etc. nicht angemessen befriedigt (häufig gekoppelt an soziale
Schichtabhängigkeit).
Psychische Versorgung
Dem Kind werden (immaterielle) insbesondere emotionale
Grundbedürfnisse wie emotionale Fürsorge und Zuwendung ,
emotionales Beziehungsangebot, Liebe und Geborgenheit,
emotionale Anregung und Unterstützung – Förderung,
Struktur/Begrenzung nicht angemessen befriedigt (unabhängig
von sozialer Schichtzugehörigkeit)
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Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne einer Vernachlässigung liegt
nur dann vor, wenn über eine längere Zeit bestimmte
Versorgungsleistungen materieller, emotionaler und kognitiver
Art ausbleiben.
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Mögliche Anhaltspunkte für Kindesvernachlässigung:
(physische Versorgung)
– das Kind hat häufige, langandauernde, wiederkehrende
Krankheiten,
– das Kind wird unzureichend medizinisch versorgt (Ausschlag,
Zustand der Zähne, etc.),
− das Kind wirkt ungepflegt (extremer Körpergeruch, o.ä.),
– das Kind ist schmutzig, ungepflegt und /oder nicht
altersentsprechend oder witterungsentsprechend gekleidet,
– das Kind zeigt Symptome der Über- oder Unterernährung,
– das Kind wirkt übermüdet und/oder das Kind wird über einen
unangemessen langen Zeitraum sich selbst überlassen.
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Mögliche Anhaltspunkte für Kindesvernachlässigung:
(psychische Versorgung)
ähneln Anhaltspunkten der emotionalen Kindesmisshandlung ,
zum Beispiel
− das Kind ist sozial-emotional nicht altersadäquat entwickelt,
– das Kind wirkt übermäßig gehemmt, distanzlos, verängstigt,
aggressiv, autoaggressiv, isoliert, kontaktscheu, überangepasst,
unsicher, apathisch, unruhig, machtvoll, schnell frustriert,
provokant,
– das Kind entwirft ein extrem liebenswertes oder ablehnendes
Selbstbild von sich usw.
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2. Kindesmisshandlung
– körperliche Misshandlung (Schläge, Tritte, Haare reißen, schütteln
etc.),
– sexuelle Misshandlung (Sexuelle Handlungen am Kind oder vom
Kind gefordert, streicheln oder küssen wider Willen, fortgesetzte
Verletzung der altersgerechten Intimität des Kindes etc.)
− emotionale Misshandlung(Herabsetzung, Entwertung,
Beschimpfung, Bindungs- und Beziehungsverweigerung etc.).
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Mögliche Anhaltspunkte für körperliche Misshandlung:
– das Kind weist häufiger Blutergüsse, Abschürfungen,
Verbrennungen, Prellungen, Knochenbrüche etc. auf,
– das Kind hat multiple und unterschiedlich alte Verletzungen,
– das Kind oder die Erziehungsberechtigten geben widersprüchliche,
unstimmige, zweifelhafte Begründungen für Verletzungen an,
– das Kind nimmt nicht gerne am Sport- und Schwimmunterricht teil
und/oder das Kind zieht sich nicht in Gegenwart anderer um
– und ist selbst bei hohen Temperaturen am ganzen Körper mit
Kleidung bedeckt.
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Mögliche Anhaltspunkte für sexuelle Misshandlung:
– das Kind erzählt in sexualisierter Form,
– das Kind verhält sich besonders distanzlos oder distanziert,
– das Kind beschreibt sexuelle Handlungen ,
– das Kind erzählt von „geheimen“ Kontakten (Geheimnissen)
und/oder das Kind spielt in altersuntypischer sexualisierter Form.
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Mögliche Anhaltspunkte für emotionale Misshandlung:
– das Kind ist sozial-emotional nicht altersadäquat entwickelt,
– das Kind wirkt übermäßig gehemmt, distanzlos, verängstigt,
aggressiv, autoaggressiv, isoliert, kontaktscheu, überangepasst,
unsicher, apathisch, unruhig, machtvoll, schnell frustriert,
provokant,
– das Kind entwirft ein extrem liebenswertes oder ablehnendes
Selbstbild von sich,
– das Kind berichtet von ständig wechselnden Bezugspersonen,
– das Kind berichtet nicht von gemeinsamen Unternehmungen mit
den Sorgeberechtigten,
– das Kind verfügt nicht über altersentsprechendes Spielzeug
und/oder das Kind hat keine Freunde.
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entwicklungspsychologische und schlussendlich frühpädagogische
Problemlage
Kindeswohlgefährdung als formal sozial-juristisches (zudem real tatsächliches)
Konstrukt definiert:
• eine (kindliche) Bedarfslage (Nichtbefriedigung angenommener logischer und
durchaus wissenschaftlich, empirisch gesicherter Bedürfnisse)
• Ursachen, durch welche in der Regel durch (sorgeberechtigte) Personen diese
Bedürfnisse in der Interaktion nicht befriedigt werden
Erkennung der Kindeswohlgefährdung:
• formalisierter Kriterienkatalog , der anhand von beobachtbaren
Verhaltensbesonderheiten/äußeren Erscheinungsbild „funktioniert“
• formalisierter Kriterienkatalog , der anhand von beobachtbaren
Verhaltensbesonderheiten/äußeren Erscheinungsbild verallgemeinert
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Suggestionseffekt: Kriterienkatalog als Quasisymptomliste
„auffälliger“ beobachtbarer Kriterien des Verhaltens /äußerer
Erscheinung geht von einem „Normverständnis“ der
Entwicklung von Kindern aus:
Wie muss sich ein Kind in einem Altersabschnitt/einer Altersphase
verhalten?
Was muss ein Kind in einem Altersabschnitt/Altersphase bringen,
über welche Entwicklungskompetenzen in unterschiedliche
Funktionsbereichen muss es verfügen?
Grundlage dieses Herangehens: ein Reifemodell der Entwicklung,
welches von einer „linearen“ Entwicklung ausgeht, die intra- und
interindividuelle Vergleiche möglich macht
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Kindeswohlgefährdung im entwicklungspsychologischen
(frühpädagogischen) Verständnis
Kindeswohl: juristischer Begriff, der auf einem Rechtsgut basiert (Familienrecht)
Risikofaktoren, welche die individuellen Entwicklung des Kindes
(dessen Entwicklungswohl) beeinflussen, auf diese gefährdend
(hemmend) wirken
(Entwicklungsriskien, Entwicklungstraumatisierung - Qualität und Quantität, Dauer von
„einwirkenden“ Faktoren)
1. durch äußere Einflüsse im Zeitverlauf, die Entwicklung mehr oder
weniger stark „hemmend“ beeinflussen
(Sozialisationsverständnis: intentionale Erziehung)
2. Prädisposition, d.h. durch innere Einflüsse im Zeitverlauf, die
Entwicklung mehr oder weniger stark „hemmend“ beeinflussen
(Genom, nichtintentionale Sozialisation, Enkulturation)
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(klinisch) Entwicklungspsychologische Paradigmen
(Srouf & Rutter, 1984)
Äquifinalität: Trotzt verschiedener Rand- und
Entwicklungsbedingungen, d.h. trotz unterschiedlicher
Sozialisations- bzw. Familienbedingungen (primäre
Sozialisationsinstanz) können ähnliche Prozesse der Reifung zu
vergleichbaren Endergebnissen der Entwicklung (Störung)
führen.
Äquikausalität: Vergleichbare Risikofaktoren der Entwicklung
(Sozialisations- bzw. Familienbedingungen) führen unter gleichen
Rand- und Entwicklungsbedingungen zu unterschiedlichen
Prozessen der Reifung und differentiellen Endergebnissen der
Entwicklung (Störung).
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„Obwohl ein Kind gefährdenden Sozialisations- bzw.
Entwicklungsbedingungen ausgesetzt ist oder war, weicht es in
seiner Entwicklung (Verhalten, beobachtbarer Erscheinung) nicht
ab, fällt so gesehen nicht auf“
„Obwohl ein Kind keinen zwangsläufig gefährdenden Sozialisationsbzw. Entwicklungsbedingungen ausgesetzt ist oder war, weicht es
in seiner Entwicklung (Verhalten, beobachtbarer Erscheinung) ab,
reguliert so gesehen auffällig“
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Versuch der kurzen Darstellung einer komplexen (individuellen)
Problemlage Professionelle Perspektiven
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1. Multifaktorielles Entwicklungsverständnis
Schutzfaktoren
Risikofaktoren
Individuelle Prädisposition
Entwicklungsaufgaben
Kritische Lebensereignisse
Resilienz
Vulnerabilität
Äußere EntwicklungsSozialisationsbedingungen
Risikofaktoren
Schutzfaktoren
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2. Bild vom Kind und Verständnis von Entwicklung der Individualität
Genom-Umwelt-Varianz Mensch als bio-psycho-soziale Entität
Persönlichkeit ist ein genetisch programmierter biologischer
Organismus, der mit der Umwelt wechselseitig interagiert (Ross,
1987)
Genotypen enthalten kein Programm für Verhalten an sich
(Asendorpf, 2000)
Verhalten „entsteht“ in der Transaktion Genotyp / Umwelt
(Sozialisation/Erziehung)
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Wie wirken exogene (von außen wirkender) Faktoren auf physische
Dispositionen welche Reaktionen lösen sie aus
konstitutionelle Dispositionen sind ausschlaggebend wie zum
Beispiel ein Mensch reagiert (sich verhält)
Wie schnell und wie stark wird ein (nicht oder sichtbares) Verhalten
aktiviert (Reaktionsbereitschaft Vulnerabilität)
zum Beispiel: endokrinologisch/physiologische Aktivierung durch
Stresshormone (Adrenalin, Cortisol) ist individuell
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Menschen, bei denen „schneller“ Stresshormone ausgeschüttet
werden erleben schneller Situationen als bedrohlich
(Asendorpf, 1994)
(phylogenetisch: Kampf-Flucht-System sympathisches NS wird
schneller aktiviert)
Stresstyp A – kampforientierte (aktive) Verhaltensstrategien zur
Bedrohungsabwehr dominieren
dies löst auch bei anderen Personen spezifische Reaktionen aus
(Unterwürfigkeit, Abneigung, Konkurrenz) Auswirkung auf
den Sozialisationskontext (Interaktion)
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2 . Bild vom Kind und Verständnis von Entwicklung der Individualität
Kind als ein vor und nach der Geburt „aktives Wesen“
Wahrnehmungsgebundene pränatale Entwicklung
• Akustisches Gedächtnis
• Körpergedächtnis
• „Stressgedächtnis“
ab der 20. SSW Engrammierung (Gedächtnisspuren, Schemata)
von Sinneswahrnehmungen, implizites Gedächtnis
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Frühe Bezugspersonen – Kind – Interaktion ist geprägt von
bindungsorientierten Regulationen des Neugeborenen Aufbau einer
frühen Bindungsorganisation bis ca. Alter von 3 Jahren
angeborenes frühes Regulationssystem
frühe freundliche Wachphasen
Nachahmung des Neugeborenen (Spiegelneuronen)
Bindungshierarchien
Bindungs- Explorationssystem mit prospektiver Auswirkung auf die
Entwicklung der Persönlichkeitsorganisation
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Frühpädagogischer Bildungsbegriff (Bildungspläne):
Wilhelm von Humboldt:
das „Sich-Bilden“ der Persönlichkeit, Selbständigkeit
• vielseitige geistige, soziokulturelle, moralische, emotionale,
kommunikative und lebenspraktische Entfaltung oder
Entwicklung der Fähigkeiten (Kompetenzen)
• aus seinen Anlagen (aus - etwas heraus bilden)
• angeregt und gesteuert durch seine Erziehung
Der Begriff Bildung bezieht sich sowohl auf den Prozess (sich bilden)
als auch auf den Zustand (gebildet sein).
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Professionelle Perspektive und Handlungsmöglichkeit
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Eingangs benannte kategoriale Perspektive muss zwangsläufig
erweitert werden um den Blick auf das Individuelle
Interindividuelle Vergleiche (Verhaltensauffälligkeiten) sind lediglich ein
Anhaltspunkt jedoch kein zwangsläufiger Indikator für
Entwicklungsgefährdung
Unspezifität der Symptome
Äußere Risikofaktoren: Belastete Familien (Alkohol, psychische Krankheit der
Eltern), junge alleinerziehende Mutter mit sozialer Belastung, Armut
(Schichtabhängigkeit), Migrationshintergrund
sind (wertungs- und
stigmatisierungsfrei)
Innere Risikofaktoren: geistige Behinderung, umschriebene hirnorganisch
bedingte Störungen, Erkrankungen des Gehirns
Mangel an Schutzfaktoren: soziale Einbindung, Peers, Bezugspersonen,
Problemfamilien
tragen Hinweischarakter
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Ausgehend vom Hinweischarakter und prinzipiell ist allein nur eine
individualisierte Einzelfallarbeit der Entwicklungsbeobachtung notwendig (Einzelfall-) Verstehen als Professionelle Haltung
Perspektive der Heterogenität und Diversität von Entwicklung
betrifft nicht nur Kinder mit besonderem Förderbedarf
Beobachten und Dokumentieren insbesondere in Kitas als
Arbeitsgegenstand/Methode für die Früherkennung und Gefahrenabwehr
nutzen Instrumente der Qualitätssicherung zu Bildungsprozessen:
Entwicklungsbeobachtung und –dokumentation (Petermann et al., 2009; Cornelsen)
Das Portfolio im Kindergarten (Ministerium für Bildung, Familie, Frauen du Kultur, Saarland, 2008; das netz)
Bildungs- und Lerngeschichten (Leu et al., 2007; DJI, da netz)
Beziehungsarbeit und Beobachten als Grundlage/Methode für die
Früherkennung und Gefahrenabwehr nutzen:
Die Erzieherin-Kind-Beziehung (Becker-Stoll&Textor, 2007; Cornelsen)
Beziehungen zu Kindern gestalten (Friedrich, 2008; Cornelsen)
Feinfühligkeit im Umgang mit Kindern (Remsperger, 2008; kita heute)
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Prof. Dr. rer. nat. habil. Ronald Hofmann
Fachpsychologe der Medizin
Psychologischer Psychotherapeut
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Robert-Koch-Str. 18
08340 Schwarzenberg
Tel.: 03774 22763 Fax: 03774 1801066
eMail: info@ psychotherapie-hofmann.com
www.psychotherapie-hofmann.com
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