Mit der AOK zum Internet-Führerschein?

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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 /
12. Wahlperiode
06. 04. 2000
5066
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP
und
Antwort
des Sozialministeriums
Mit der AOK zum Internet-Führerschein?
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die AOK mit mehreren Partnern einen Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will?
2. Um welche Partner handelt es sich?
3. Zu welchem Preis werden die Kurse für Einzelpersonen und Gruppen angeboten?
4. Sind die Preise kostendeckend und in welchem Verhältnis wird ein Defizit
unter den Partnern getragen?
5. Ist dies eine Maßnahme der Gesundheitsförderung, der Prävention oder der
Selbsthilfe?
6. Ist es eine gesetzliche Aufgabe der AOK, Firmen „fit für die Zukunft“ zu
machen und ihnen durch den Internet-Führerschein zu ermöglichen, „im
Wettbewerb die Nase vorn“ zu haben?
7. Welche qualitativen oder finanziellen Vorteile hat ein Arbeitgeber wenn er
das Angebot der AOK nutzt, im Vergleich etwa zu Angeboten z. B. der Industrie- und Handelskammern oder der Volkshochschulen?
10. 04. 2000
Dr. Noll FDP/DVP
Eingegangen: 06. 04. 2000 / Ausgegeben: 15. 05. 2000
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 / 5066
Antwort
Mit Schreiben vom 3. Mai 2000 Nr. 31–0141.5/12/5066 beantwortet das Sozialministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass die AOK mit mehreren Partnern einen Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will?
Es trifft nicht zu, dass die AOK Baden-Württemberg mit Partnern einen
Internet-Führerschein für Firmen und Arbeitnehmer anbieten will. Nach den
Angaben der AOK Baden-Württemberg ist es lediglich richtig, dass sich Mitarbeiter und Führungskräfte von AOK-Bezirksdirektionen – außerhalb ihrer
Tätigkeit bei der Krankenkasse – in gemeinnützigen „Hardware4Friends“Vereinen, die u. a. Internet-Führerschein-Kurse anbieten, ehrenamtlich engagieren. Diese auf lokaler Ebene organisierten, gemeinnützigen Vereine haben
zum Ziel, die örtliche Bevölkerung an das neue Medium Internet heranzuführen und Spenden für die Ausstattung von Schulen mit Hard- und Software
aufzubringen.
Die AOK Baden-Württemberg selbst ist an den Aktivitäten der „Hardware4Friends“-Vereine nicht beteiligt; eine solche Beteiligung entspräche
auch nicht ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereich.
2. Um welche Partner handelt es sich?
3. Zu welchem Preis werden die Kurse für Einzelpersonen und Gruppen angeboten?
4. Sind die Preise kostendeckend und in welchem Verhältnis wird ein Defizit
unter den Partnern getragen?
5. Ist dies eine Maßnahme der Gesundheitsförderung, der Prävention oder
der Selbsthilfe?
6. Ist es eine gesetzliche Aufgabe der AOK, Firmen „fit für die Zukunft“ zu
machen und ihnen durch den Internet-Führerschein zu ermöglichen, „im
Wettbewerb die Nase vorn“ zu haben?
7. Welche qualitativen oder finanziellen Vorteile hat ein Arbeitgeber, wenn er
das Angebot der AOK nutzt, im Vergleich etwa zu den Angeboten z. B. der
Industrie- und Handelskammern oder der Volkshochschulen?
Aufgrund der Stellungnahme zu Frage 1 entfällt die Beantwortung dieser
weiteren Fragen, die sich auf eine – nicht gegebene – Mitwirkung der AOK
Baden-Württemberg an dem Angebot von Internet-Führerscheinen beziehen.
Dr. Repnik
Sozialminister
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