Zahnspange in Salzburg

Werbung
P.b.b. VPA u. Erscheinungsort 5020 Salzburg, ZLN 13Z039651M,
Gebietskrankenkasse Salzburg, Sondernummer des Forum Med, Nr. 6/2015
FORUM
ZAHNSPANGE med
DIE ZAHNSPANGE
> Wer bekommt die kosten­lose Zahnspange
> Bei wem kann ich mein Kind
behandeln lassen
> NEU: Mundhygiene für
Kinder – Zuschuss
der SGKK
AB 1. JULI:
G
NEUE REGELUN
S
FÜR SAL ZBURG
KINDER
JUNI 2015
2
Newsletter der Salzburger Gebietskrankenkasse
JUNI/2015
ZAHNSPANGE FÜR
KINDER UND JUGENDLICHE
Bei schweren Fehlstellungen: Kostenlos!
„Die Gratis-Zahnspange ist eine
große Hilfe für
Familien. Die Zahn­
gesundheit von Kindern darf
nicht vom Einkommen ihrer
Eltern abhängen.“
SGKK-Obmann Andreas Huss
BEISPIELE FÜR FEHLSTELLUNGEN,
DIE MEDIZINISCH BEHANDLUNGS­
BEDÜRFTIG SIND:
Ab 1. Juli 2015 gibt es die kostenlose
Zahnspange bei schweren Fehlstellun­
gen. 12 Kieferorthopäden mit Kassen­
vertrag stehen im Bundesland Salzburg
zur Verfügung. Für Jugendliche von
12 - 18 Jahren wird eine Behandlung
auf Kosten der Krankenversicherung
möglich. Bei bestimmten frühkindlichen
Fehl­bildungen gibt es bereits für Kinder
ab 6 Jahren kostenlose Angebote.
WER BEKOMMT EINE
KOSTENLOSE ZAHNSPANGE?
> 12 - 18 jährige Jugendliche mit
medizinisch behandlungsbedürftigen
Fehlstellungen der Zähne. In dieser
Altersgruppe wird mit festsitzenden
Zahnspangen das beste Ergebnis
erzielt. Die Behandlung dauert in der
Regel 1 - 3 Jahre – je nach ärztlicher
Entscheidung.
> Kinder ab dem 6. bis zum vollendeten
10. Lebensjahr bei bestimmten Fehl­
entwicklungen. Ziel dieser Früh­­behandlung ist die frühe Korrektur
von Zahnfehlstellungen, um eine
möglichst normale Weiterentwick­
lung des Gebisses zu ermöglichen.
Meistens wird in diesen Fällen mit ab­
nehmbaren Zahnspangen gearbeitet.
> Kreuzbiss
> Ektopische Zähne (Zähne, die sich
in falschen Positionen entwickeln
> Offener Biss > 4 mm (Starker Überbiss)
> Scherenbiss
> Retinierter Zahn (im Kiefer
feststeckender Zahn)
> Überzählige Zähne
<
> Weitere Informationen unter:
www.sgkk.at/zahnspange
WAS SIND SCHWERE FEHLSTELLUNGEN?
Kieferorthopädische Fehlstellungen
im bleibenden Gebiss werden inter­
national mit dem IOTN-Index bewertet,
der 5 Stufen hat. Nur die Stufen 4 und
5 bedeuten eine medizinische Be­
handlungsnotwendigkeit.
Wichtig ist: Es entscheidet nicht die
Salzburger Gebietskrankenkasse über
den Schweregrad der Fehlstellung,
sondern der Vertrags-Kieferorthopäde.
Wird im Zug der Beratung ein IOTNSchweregrad 4 oder 5 festgestellt,
kann sofort mit der Behandlung be­
gonnen werden. Die Abrechnung
erfolgt über den Arzt mit der SGKK. Bei
Fehlstellungen der IOTN-Stufe 4 und 5
übernimmt die SGKK die Kosten für die
kieferorthopädische Behandlung.
WAS WIRD NICHT BEZAHLT
Makellose Zähne wird es auch in
Zukunft nicht auf Kassenkosten geben.
Die Gratis-Zahnspange ist für Fehl­
stellungen reserviert, deren Be­handlung
aus medizinischen Gründen notwendig
ist. Eine Be­handlung von Zähnen, die
gesund sind, aber vielleicht aus
kos­metischer Sicht nicht ganz perfekt
stehen, wird auch in Zukunft nicht
bezahlt. Die Salzburger Gebietskrankenkasse stellt medi­zinisch notwendige
Behandlungen zur Verfügung. Kosmetische Be­handlungen können nicht auf
Kosten der Versicherten­gemeinschaft
finanziert werden.
Zahnspange
JUNI/2015
3
INTERVIEW
MIT DR. ANDREA KOREN
7x
KIEFERORTHOPÄDEN MIT KASSEN­VERTRAG IM BUNDESLAND SALZBURG
Eine vollständige Liste aller 12 Ärztinnen
und Ärzte mit kieferorthopädischem
Kassen­­­vertrag finden Sie unter:
www.sgkk.at/zahnspange
DR. ANDREA KOREN
Leiterin des
Zahn­gesundheits­zentrums der SGKK
1x
SIND ZAHNSPANGEN AUS ZAHN­
MEDIZINISCHER SICHT WIRKLICH NÖTIG
– ODER NUR EIN MODISCHER TREND?
2x
2x
WER FÜHRT DIE BEHANDLUNG DURCH?
12 Kieferorthopädinnen und -ortho­
päden mit Kassenvertrag stehen im
Bundesland Salzburg zur Verfügung.
Die Behandlung kann auch bei Wahlärztinnen und -ärzten durch­geführt
werden.
Die Rechnung von Wahlzahnärzten
muss bei der SGKK eingereicht werden.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Basis
des Tarifs, den ein Vertragsarzt für die
gleiche Leistung bekäme.
Private Zahnärzte sind nicht an die
zwischen Krankenversicherung und
Zahnärztekammer verhandelten Tarife
gebunden. Die Rechnungen können
daher höher sein als die Kosten­
erstattung, die Sie von der SGKK
erhalten würden.
WIE KOMMT MEIN KIND ZUR
ZAHNSPANGE?
1. Beratung durch den Zahnarzt / die
Zahnärztin p Notwendigkeit der
Behandlung wird festgestellt
2. Termin beim Vertrags-Kiefer­
orthopäden/Kieferorthopädin
p Feststellung eines Schweregrads
von 4 oder 5 (IOTN-Stufen)
WARUM GIBT ES DIE GRATISZAHN­
SPANGE NUR FÜR DIE ALTERS­GRUPPE VON 12 - 18?
3. Behandlung wird begonnen und
durchgeführt (KEINE Vorbewilligung
der Krankenkasse nötig!)
In diesem Alter sind die bleibenden
Zähne überwiegend vorhanden. Deshalb ist es sinnvoll, mit einer Regulierung in diesem Alter zu beginnen.
4. Keine Zu- oder Aufzahlungen
des Versicherten!
ACHTUNG: Wird vom Kieferortho­päden eine Fehlstellung der IOTNStufe 3 fest­gestellt, kann bei der
SGKK um den Kosten­zuschuss zur
Zahnspange angesucht werden
(Information und For­mulare unter
www.sgkk.at/zahnspange). In be­
gründeten Fällen ist auch bei IOTN 3
ein geringerer Zuschuss möglich.
TIPP
Erkundigen Sie sich vor
Be­handlungs­beginn über
die Preise und über die
Höhe der Rückerstattung!
Natürlich können Kiefer­regulierungen
sinnvoll und notwendig sein! Es ist
wichtig für das Kauen und Abbeißen
wie auch für das Sprechen, dass
das Gebiss richtig funktioniert. Bei
manchen Fehlstellungen geht es
auch darum, künftige Beschwerden
zu vermeiden. Der Wunsch nach dem
perfekten Gebiss dagegen ist eher
ein Modetrend. Nur weil einzelne
Zähne nicht ganz gerade in der Reihe
stehen, ist das kein medizinischer
Grund für eine Zahnspange.
> Salzburger Gebietskrankenkasse
Tel: 0662 8889-0, [email protected]
www.sgkk.at/zahnspange
WANN IST EINE BEHANDLUNG BEI
KLEINEREN KINDERN SINNVOLL?
<
Bei Kindern ab 6 Jahren kann man
bei manchen Fehlstellungen wie
z. B. einem offenen Biss rechtzeitig
ein­greifen. Dadurch kann sich das
bleibende Gebiss dann normal ent­
wickeln. Oft ist eine spätere Zahnspange nicht mehr nötig. Keinen Sinn
macht eine Behandlung in diesem
Alter, nur weil die ersten bleibenden
Zähne ungeordnet erscheinen.
Wir danken für das Gespräch!
Newsletter der Salzburger Gebietskrankenkasse
4
JUNI/2015
MUNDHYGIENE
NEUER
ZUSCHUSS FÜR
KINDER UND
JUGENDLICHE
Die Salzburger Gebietskrankenkasse
führt mit Juli einen Zuschuss zur Mund­
hygiene bei Kindern bzw. Jugendlichen
zwischen 10 und 18 Jahren ein. Professi­
onelle Mundhygiene in der zahnärztlichen
Ordination ist wichtig, um die Zähne
gerade bei Jugendlichen gesund zu
erhalten. Die professionelle Mundhygiene
ist kein Ersatz für das tägliche Zähne­
putzen, aber eine wichtige Ergänzung.
> Für wen:
Für alle 10 - 18-jährigen Kinder
und Jugendlichen, die bei der
SGKK versichert sind
> Höhe des Zuschusses:
EUR 58,40 für die Erstsitzung (einmalig!),
EUR 37,80 für alle Folgesitzungen
> Wie oft kann Mundhygiene in
Anspruch genommen werden:
frühestens 3 Monate nach der
Erstsitzung, frühestens 6 Monate
nach einer Folgesitzung
> Bei wem kann die Mundhygiene
durchgeführt werden:
Bei allen Vertrags- und Wahlzahn­
ärztinnen und –ärzten im Bundesland
Salzburg und im Zahngesundheits­
zentrum der SGKK.
INFO & RAT
TIPPS ZUR
ZAHNGESUNDHEIT
> Zuckerhältige und säure­
haltige Getränke reduzieren:
Der Zucker und die Säure
aus Limonaden, aber auch
aus Fruchtsäften greifen
den Zahnschmelz stark an.
Er löst sich auf und wird
anfällig für Kariesbakterien.
Nach Möglichkeit auf Wasser
umsteigen!
ACHTUNG: Zähneputzen
direkt nach dem Trinken
von Säften, schadet dem
Zahnschmelz besonders!
Mindestens eine halbe
Stunde warten.
> Regelmäßiges Reinigen
der Zähne mit einer fluorid­
hältigen Zahnpasta: Die
Fluoridsalze machen den
Zahnschmelz den Säuren gegenüber widerstands­fähiger
und bauen ihn wieder auf.
> Wie reiche ich die Rechnung ein:
Mit dem Formular für Kostenerstattung
(liegt in Ordinationen auf oder unter:
www.sgkk.at/Online Filiale p Formulare)
> ACHTUNG bei Piercings:
Zungen- oder Lippen­
piercings können Zähne
stark schädigen. Der Grund
ist die permanente Reibung
der Metallteile an den
Zähnen. Wer Interesse an
langfristig gesunden Zähnen
hat, sollte auf diese
Piercings verzichten.
HINWEIS: Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, bitten wir um entsprechende Information: Tel: 0662 8889-1311
bzw. [email protected] – vielen Dank! IMPRESSUM: Medieneigentümer und Herausgeber: Salzburger Gebiets­krankenkasse (SGKK),
Engelbert-Weiß-Weg 10, Tel: 0662 8889-0, [email protected], www.sgkk.at; DVR 0024015; Redaktion: Dr. Andrea Koren, Mag. Karin
Hofer; Gestaltung: die fliegenden fische Werbeagentur GmbH; Alle 5020 Salzburg; Bilder: SGKK, Fotolia; P.b.b. VPA u. Erscheinungsort
5020 Salzburg; ZLN 13Z039651M, Gebietskrankenkasse Salzburg; Sondernummer des „Forum Med“, Nr. 6/2015.
>Salzburger
Gebietskrankenkasse
Tel: 0662 8889-0
[email protected]
www.sgkk.at/mundhygiene
Herunterladen