Merkblatt Kennzeichnung von Eiern - Kreis Siegen

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Kreis Siegen-Wittgenstein
Fachservice Gesundheit und
Verbraucherschutz
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt -
Kohlbettstraße 17
57072 Siegen
Tel.:(02 71) 333-2856/ 2857/ 2858 / 2861/
2863 / 2865/ 2866
Fax.: (02 71) 333-2860 / 2810
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KENNZEICHNUNG VON EIERN
Kennzeichnung von verpackten Eiern
Güteklasse
Eier werden in der Güteklasse A und B eingeteilt.
Gewichtsklasse
Eier der Güteklasse A werden nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:
XL: Sehr groß (73 g und mehr) L: Groß (63g bis unter 73 g)
M: Mittel (53 g bis unter 63 g)
S: klein (unter 53 g)
Anzahl der Eier
Bei allen Fertigpackungen ist eine Füllmenge anzugeben. Bei Eiern ist dies in der Regel die Anzahl der Eier, z.B. „10
frische Eier“.
Name und Anschrift
Bei allen Fertigpackungen ist der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines
in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers anzugeben.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit dem Hinweis „mindestens haltbar bis“, gefolgt von Tag und Monat, anzugeben.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten, kann aber auch kürzer ausfallen.
Daher kann ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum das Legedatum bzw. bei einer Mindesthaltbarkeit unter 28
Tagen das frühstmögliche Legedatum errechnet werden: Mindesthaltbarkeit minus 28 Tage.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das einzige Datum, das auf der Verpackung angegeben werden muss.
Jedoch gibt es weitere Fristen, die einzuhalten sind. Die entsprechenden Daten können ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum berechnet werden:
• Kühlfrist: Im Handel ist eine Kühlung ab dem 18. Tag erforderlich, wobei eine Lagertemperatur von +5°C bis
+8°C einzuhalten ist. Das Kühldatum ist in Einzelfällen freiwillig angegeben, ansonsten kann es wie folgt berechnet werden:
Mindesthaltbarkeitsdatum minus 10 Tage
• Verkaufsfrist: Eier dürfen nur bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden. Der
21. Tag nach dem Legen kann ebenfalls ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum wie folgt berechnet werden:
Mindesthaltbarkeitsdatum minus 7 Tage.
Ist ein Legedatum freiwillig angegeben, so kann das Alter der Eier und damit die Verkaufsfrist natürlich auch
vom Legedatum aus berechnet werden:
Legedatum plus 21 Tage
Verbraucherhinweis
Der Verbraucherhinweis „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ ist in diesem oder einem gleichbedeutenden Wortlaut als Aufbewahrungshinweis auf der Verpackung anzugeben.
Haltungsform
In der konventionellen Legehaltung gibt es nur noch drei Haltungsformen, die auf den Verpackungen anzugeben sind:
• Eier aus Freilandhaltung
• Eier aus Bodenhaltung
• Eier aus Käfighaltung
Eier aus ökologischer Herkunft müssen entsprechend der EG-Ökoverordnung erzeugt sein, und auf der Verpackung
zusätzlich zu der Angabe "Bio" oder "Eier aus ökologischer Haltung" die Codenummer oder den Namen der ÖkoKontrollstelle aufweisen.
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Packstellennummer
Eier dürfen nur von dafür zugelassenen Packstellen verpackt werden. Packstellen erhalten eine Kenn-Nummer, die
Packstellennummer. Diese Nummer steht außen auf der Packung. Die ersten beiden Stellen beschreiben in einem
Buchstabencode das Land, in dem die Eier verpackt wurden (z.B. DE für Deutschland. Achtung: Die Packstellennummer ist nicht identisch mit dem Erzeugercode auf dem Ei!
Kennzeichnung von unverpackten Eiern
Auch beim Lose-Verkauf müssen Eier deutlich sichtbar mit folgenden Pflichtangaben gekennzeichnet werden:
Auf einem Schild an der Ware:
Güteklasse
Gewichtsklasse
Mindesthaltbarkeitsdatum
Haltungsart
Erläuterung des Erzeugercodes
Angaben auf dem Ei
Erzeugercode
Folgende Erläuterung muss vorhanden sein (auf oder in der Verpackung bzw. auf dem Schild):
Die Eier sind entweder direkt im Erzeugerbetrieb oder aber in der ersten Packstelle, an die sie geliefert werden, mit
dem Erzeugercode zu bestempeln.
Ausnahmen von der Verpflichtung, den Erzeugercode auf dem Ei aufzustempeln, gelten in den folgenden Fällen:
Gibt ein Erzeugerbetrieb unsortierte Eier ab Hof oder im Verkauf an der Tür direkt an den Endverbraucher ab,
muss der Erzeugercode nicht aufgestempelt werden.
Ebenfalls nicht aufgestempelt werden muss der Erzeugercode bei Eiern der Güteklasse B sowie bei Bruteiern.
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