Unabhängige Schweizer Medienunternehmen lehnen

Werbung
MEDIENMITTEILUNG
Unabhängige Schweizer Medienunternehmen lehnen WerbevermarktungsJoint-Venture von Swisscom, SRG und Ringier ab
Zürich, 3. März 2016 – Das geplante Werbevermarktungs-Joint-Venture von Swisscom, SRG und
Ringier will die Daten der staatlich kontrollierten Swisscom nicht nur für die Vermarktung der mit
Gebühren erstellten Inhalte der SRG nutzen, sondern auch Drittkunden anwerben. Aus diesem
Grund hat das Werbevermarktungs-Joint-Venture am Donnerstag sogenannte Grundsätze «für die
gemeinsame Werbevermarktung» publiziert.
Die im Verband SCHWEIZER MEDIEN zusammengeschlossenen, mehr als 100 unabhängigen
Schweizer Medienunternehmen lehnen das Joint-Venture aus folgenden Gründen ab:
1. Der Entscheid des UVEK zur Gründung des neues Werbevermarktungs-Joint-Venture ist noch
nicht rechtskräftig: mehrere unabhängige Medienunternehmen, der Verband SCHWEIZER MEDIEN
und weitere Verbände werden dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Der
Entscheid ist aus ihrer Sicht rechtswidrig. Den unabhängigen Medienunternehmen wurden
verfassungswidrig wesentliche Grundlagen vorenthalten und sie wurden rechtswidrig vom Verfahren
ausgeschlossen.
2. Für das Kernprodukt des Joint-Ventures, namentlich zielgerichtete Werbung in den Programmen
der SRG, fehlt die rechtliche Grundlage. Die SRG darf gemäss Entscheid des BAKOM keine
zielgerichtete Werbung ausstrahlen und dafür auch keine Daten sammeln. Die publizierten
Grundsätze zeigen, dass Swisscom, SRG und Ringier dieses Verbot in keiner Weise ernst nehmen
und ohne gesetzliche Grundlage Fakten schaffen.
3. Ob der SRG trotz des geltenden Online-Werbeverbotes neue Formen der Kommerzialisierung
erlaubt werden sollen, muss aus Sicht des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN das Parlament
beurteilen, bevor der Bundesrat über ein Konzessionsänderungsgesuch entscheiden kann. Dabei
muss berücksichtigt werden, dass die Einnahmen der SRG seit Jahren wachsen während die
Werbeeinnahmen der privaten Medien rückläufig sind.
4. Entgegen der Aussage der Mitglieder des Joint-Ventures gibt es keinen diskriminierungsfreien
Zugang für unabhängige Medienanbieter. Das Werbevermarktungs-Joint-Venture ist ein
gewinnorientiertes Unternehmen. Die heute publizierten Grundsätze machen klar: eine Beteiligung am
Joint-Venture ist ausgeschlossen, möglich sind lediglich Kundenverhältnisse gegen eine
Vermittlungskommission. Die unabhängigen Schweizer Medienunternehmen können es sich nicht
leisten, Marge an Swisscom, SRG und Ringier abzugeben.
5. Übertragen die unabhängigen Schweizer Medienunternehmen dem marktdominierenden JointVenture die Vermarktung ihrer Werbeplätze und die Produktentwicklung, begeben sie sich in eine
strategische Abhängigkeit von Swisscom, SRG und Ringier. Diese Abhängigkeit von der staatlich
kontrollierten Swisscom und der gebührenfinanzierten SRG, die den grössten Vermarkter der Schweiz
aufbauen wollen, lehnt der Verband SCHWEIZER MEDIEN ab.
6. Die Vermarktung eines wesentlichen Teils des Schweizer Werbeinventars durch staatlich kontrollierte
Unternehmen führt zu einer massiven Medienkonzentration und einem Verlust der
Medienvielfalt in der Schweiz.
Weitere Auskünfte:
Hanspeter Lebrument, Präsident Verband SCHWEIZER MEDIEN, 081 255 50 50
Andreas Häuptli, Geschäftsführer a.i. Verband SCHWEIZER MEDIEN, 044 318 64 64
Verband SCHWEIZER MEDIEN
Konradstrasse 14, Postfach, CH-8021 Zürich
Telefon 044 318 64 64, Telefax 044 318 64 62
www.schweizermedien.ch, [email protected]
Herunterladen