Philipp Vandenberg, Cäsar und Kleopatra. Die letzten Tage der

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Philipp Vandenberg, Cäsar und Kleopatra. Die
letzten Tage der römischen Republik, Bergisch
Gladbach, 2000, EUR 8,45.
Vandenberg ist als Autor historischer Romane
berühmt. In einem seiner jüngsten Veröffentlichungen geht es ihm jedoch nicht darum, einen
historischen Thriller auf den Markt zu bringen.
Vielmehr widmet sich V. zwei der interessantesten Persönlichkeiten der untergehenden römischen
Republik, Cäsar und Kleopatra, zu. Hierüber sind
bereits viele Werke mit einem hohen Anspruch
erschienen. Stellvertretend für manch andere
seien hier nur Karl Christ und Werner Dahlheim erwähnt. Über Kleopatra fließen die wissenschaftlichen Quellen spärlicher, so dass viele
mehr wissen wollen, als die Wissenschaft sicher
aussagen kann.
Aufgrund des relativ hohen Bekanntheitsgrades V.s und des Buchtitels, der suggeriert, dass
die Liebesbeziehung zwischen einem älteren
Mann und einer jungen, hübschen Frau geschildert wird, ist davon auszugehen, dass dieses
Buch zur Hand genommen werden wird. Es ist
daher nach dem Nutzen und wissenschaftlichen
Anspruch des Werkes zu fragen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Das Buch ist
nicht frei von zahlreichen Schwächen und Mängeln. Diese Schwächen resultieren vor allem aus
den Verallgemeinerungen, die die römische Verfassungsgeschichte betreffen:
Seit den Tagen der Republik führten zwei Konsuln die Staatsgeschäfte, sie lenkten Gerichtshoheit, Militär- und Zivilverwaltung und gaben
dem Jahr ihren Namen, gezählt wurde die Zeit
nicht. (S. 14). Zunächst gab es nach dem Ende
der Königsherrschaft nicht gleich zwei Konsuln,
sondern einen praetor maximus als Leiter der
Staatsgeschäfte. Ferner wurde die Zeit schon
gezählt, eben nach den eponymen Beamten; auf
die Jahreszählung ab urbe condita sei hier nur am
Rande hingewiesen. Die Bevölkerung wird von V.
in drei Gruppen eingeteilt, die Senatoren, die Ritter
und die humiliores (S. 14f.). Diese Einteilung ist
grob gesehen richtig, jedoch ist die Bezeichnung
der plebs als humiliores zumindest ungewöhnlich.
Wenn der Autor nun sagt, diese Gruppe habe nur
ihre Stimme als Kapital, wird wiederum verallgemeinert. Schließlich gab es vier Arten von
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Volksversammlungen (comitia curiata, comitia
centuriata, comitia tributa sowie das concilium
plebis), in denen eben nicht überall nach timokratischen Prinzipien abgestimmt wurde.
Marius wird als General tituliert (S. 19), was
wohl faktischen, aber nicht rechtlichen Gegebenheiten entspricht. Das mag also noch akzeptiert
werden. Dass aber Sulla die Diktatur verliehen
worden sei, die bei jedem Römer Staatsnotstand
assoziierte und einem einzelnen die Macht verlieh,
die Krise nach eigenem Gutdünken und ohne Rückversicherung bei Senat und Volk zu beheben, zeugt
von völliger Unkenntnis des Wesens und Wandels
innerhalb des römischen Diktaturbegriffs. Waren
bis zur letzten Diktatur (202 v.Chr.) die Diktaturen zur Abwehr äußerer Feinde bestimmt (daher
der Titel dictator rei gerundae causa), so waren
die spätrepublikanischen Diktaturen offiziell zur
Lösung innerer Probleme gedacht (daher der Titel
dictator rei publicae constituendae causa). Auch
die zeitliche Dauer wird nicht erwähnt: Ein dictator rei gerundae causa war maximal ein halbes
Jahr Diktator, ein dictator rei publicae constituendae jedoch viel länger (vgl. Cäsar). Römer haben
diesen Unterschied durchaus erkannt!
Dass die römische Verfassung eine heillos
veraltete Institution gewesen sei (S. 34), ist die
persönliche Meinung V.s. Immerhin hatte die
Verfassung viele Jahrhunderte hindurch Bestand
gehabt und erwies sich als ausgesprochen haltbar.
Sie wurde bis zur Wende des 2./1. vorchristlichen
Jahrhunderts akzeptiert und war flexibel genug, um
Rom von einer kleinen Landgemeinde zur Herrin
der (damals bekannten) Welt zu machen. Dabei
gelang es, ausländische Mächte durch Teilhabe
an der Macht (bei der Kriegsführung) und durch
weitgehende Selbstverwaltung in den Staat zu integrieren; das scheint angesichts der gegenwärtigen
Nationalitätenkonflikte kaum als rückständig.
Ganz bedenklich ist, dass die res publica als
eine Sklavenhaltergesellschaft mit einer Bürgerversammlung für die Freien, nach Besitzklassen
in Rechten und Pflichten unterschieden, mit einem
gewählten oder erlosten (sic!) Rat erlauchter
Senatoren (S.34) bezeichnet wird.
Ein weiterer Punkt, bei dem sich die völlige
Unkenntnis der römischen Verfassung zeigt, muss
erwähnt werden: V. schreibt: Vielleicht würde er
gar nicht lebend zurückkehren und wenn - videant consules, pflegte man in Rom zu sagen, dann
wird man weitersehen (S. 229). Die Formel
videant consules ist kein leere Floskel, sondern
bezeichnet die Ausrufung des Staatsnotstandes!
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Wort
pax den Römern gänzlich unbekannt gewesen
sei und die Römer deswegen unter der Herrschaft
des Augustus von einer pax Augusta gesprochen
hätten, weil sie über den Friedenszustand völlig
verblüfft gewesen seien (S. 36). Diese Bezeichnung kam nämlich nicht auf, weil die Römer
nicht wussten, was Frieden war, sondern weil sie
Augustus als Bringer des Friedens nach langen
Jahrzehnten der Kriege loben wollten.
Hinsichtlich der Darstellung Cäsars sind
weniger Fehler vorhanden. Allerdings merkt
man dem Autor immer wieder seinen Hang zum
Romanschriftsteller an. Geradezu lüstern werden
sexuelle Aspekte ausgeschlachtet: Stellvertretend
für andere Stellen sei hier nur auf S. 25f. verwiesen, wo Cäsars homoerotische Neigung mit einer
wahren Hingabe ausgebreitet wird. Der Leser fragt
sich allerdings, was das genau mit dem Untergang
der römischen Republik - immerhin der Untertitel
des Werkes - zu tun hat (vgl. ferner S.48ff., S.
101). Manche Formulierungen wie fettleibig und
geschwächt von Fressen, Saufen und Huren (S.
118) oder Ziemlich lange hielt der Fettwanst die
Ehe zu dritt durch (S. 120) sind ebenfalls unnötig
populistisch und reine Effekthascherei.
Cäsar wird von V. als ein Alleinherrscher
geschildert, der als erster auf die Idee gekommen sei, sich mit prachtvollen Bauten oder pompösen Spielen einen Namen zu machen (S. 40).
Diese Praxis gab es auch schon vor Cäsar (man
denke nur an das römische Straßennetz mit der
Via Aemilia, Via Appia oder der Via Flaminia);
zudem ist die Durchführung von Bauprojekten
zur Ablenkung des Volkes und Verherrlichung des
eigenen Namens gängige Praxis von Alleinherrschern aller Zeiten und Länder.
Cäsar wird von V. auf S. 42 als ein Vertreter
der Sache der Plebejer gesehen. Gewiss gibt es in
Rom die Bezeichnung Optimaten und Popularen.
Dabei ging es jedoch nicht darum, sich wirklich
für die Interessen der jeweiligen Seite einzusetzen,
sondern man wollte lediglich mit Hilfe der jeweili-
gen Gruppe eigene Anschauungen verwirklichen.
Da Cäsar aufgrund seiner Laufbahn nicht auf die
Mehrheit der Senatoren rechnen konnte, suchte er
mit Hilfe des Volkes seine Ziele durchzubringen.
Dies erwähnt V. später (S. 51) auch richtig, indem
er sagt, Cäsar habe den Pöbel als Stimmvieh für
seine Beamtenlaufbahn gebraucht.
Cäsars rhetorische Fähigkeiten werden sehr
unterschiedlich bewertet: Auf S. 29 wird er als
Mann der Mittelmäßigkeit bezeichnet, auf S. 50f.
mit Cicero verglichen, die beide hoch gebildet
gewesen seien. (Dieses Urteil ist dann auch das
richtige.) Auf S. 76 wieder heißt es, dass der Julier
Cäsar dem Rhetor Cicero überlegen gewesen sei,
obwohl der andere doch der Gebildetere war. Ist
der Leser nicht näher über die beiden Gegenspieler
der ausgehenden Republik orientiert, dann bleibt
nur eine große Verwirrung und Ratlosigkeit über
diesen Punkt.
S.66 wird der gallische Krieg als bellum injustum (sic!) bezeichnet, da Cäsar nicht durch einen
Senats- oder Volksbeschluss zur Kriegsführung
ermächtigt gewesen sei; das ist insofern falsch,
als der Senat natürlich immer wieder Truppen
hinschickte und damit den Krieg legitimierte.
Darüber hinaus versteht man unter einem bellum
iustum nur, dass er auf Grundlage des ius fetiale
erklärt wurde.
Einige Aspekte kommen zu kurz. Warum die
Römer Cäsar als Tyrannenfeinde ermordeten,
wird ebenso wenig deutlich wie die Problematik
der testamentarischen Adoption.
An der Darstellung der Ptolemäer kann kaum
Kritik geübt werden. Inwieweit hier der Bezug
auf den Buchuntertitel Die letzten Tage der römischen Republik gegeben ist, bleibt jedoch unklar.
Eine Kürzung wäre hier mehr gewesen. Allerdings werden die Inzest-Beziehungen im ägyptischen Königshaus falsch gedeutet (S. 126). Es
ging dabei nur darum, keine Außenstehenden in
die Königsfamilie hineinzulassen. Warum seitenweise über den Tod Kleopatras spekuliert wird,
ist unklar, zumal V. selbst schreibt, dass hierüber
keine sichere Kunde vorliegt (S. 300).
Mutmaßungen über die Frage „Was wäre
gewesen, wenn...“ (S. 305 ) sind rein spekulativ und haben in modernen Geschichtswerken
eigentlich nichts zu suchen!
181
Eine Erklärung der Ämter und Titel im alten Rom
(S. 315ff.) ist bei einem populären Werk sinnvoll,
sollte aber inhaltlich und sprachlich richtig sein:
praetor urbanes statt urbanus. Senator: ehemaliger Beamter; auch amtierende Beamte sind im
Senat!
Schreibfehler sind vorhanden, halten sich aber
in Grenzen.
Sehr problematisch ist die Zitationsweise. Es
ist nicht nur das Fehlen einer Bibliographie zu
kritisieren, mit deren Hilfe man sich nach der
Lektüre von V.s Buch weiter in die Thematik
vertiefen könnte. Auch allgemeinere Werke zur
römischen Geschichte und zum Untergang der
Republik hätten in einem Buch, das eine breite
Leserschicht erreichen will, angeführt werden
müssen. Zu denken wäre etwa an die Darstellung der römischen Geschichte von A. Heuss,
M. Jehnes Caesar-Biographie, Chr. Meiers einschlägige Werke zu Cäsar und zum Untergang der
römischen Republik oder auch R. Symes Buch
über die Römische Revolution. Die wenigen
zitierten Werke müssen als unprofessionell abgetan werden. So liest man in den Anmerkungen:
Die Klage des Horaz über die römischen Verkehrsverhältnisse in einem Brief an Julius Florus,
aus: Briefe des Altertums, ausgewählt, eingeleitet
und teilweise neu übersetzt von Horst Rüdiger,
Zürich und Stuttgart 1965 (S. 310). Warum wird
hier nicht nach den üblichen Gepflogenheiten der
Altertumskunde zitiert (Hor. epist. 1,3)? Warum
wird nicht aus einer Tusculum-Ausgabe zitiert,
die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und
auch vergleichsweise leicht zugänglich ist?
Fazit: Es ist grundsätzlich zu loben, wenn ein
bekannter Autor wie V. ein Buch zu einem Aspekt
der römischen Geschichte verfasst. Bekommt
man das Buch geschenkt, kann man es zwar
lesen, man sollte aber vor Fehlern immer auf der
Hut sein. Der Preis von 8,45 EUR lässt zumindest
über die Schwächen hinwegsehen.
Jens Nitschke, Beelitz
Leserforum
Der neue bayerische Lehrplan für Latein
Mit dem Schuljahr 2003/2004 tritt an den Gymnasien Bayerns ein neuer Lehrplan in Kraft.
Anlass dafür sind unter anderem neue Stundentafeln; außerdem beginnt die zweite Fremdsprache künftig bereits in der sechsten statt erst in
der siebenten Jahrgangsstufe. Dem muss auch
das Fach Latein Rechnung tragen. Andererseits
bietet ein neuer Lehrplan auch die Chance, die
Situation des Lateinunterrichts grundsätzlich zu
reflektieren sowie Unterrichtserfahrungen und
didaktische Erkenntnisse neu einzuarbeiten. In
diesem Zusammenhang sei auf Franz Peter
Waiblingers Kritik an Didaktik und Praxis des
Lateinunterrichtes der letzten Jahre und Jahrzehnte verwiesen: ,,Seit der Curriculumreform
vor 25 Jahren werden die Lateinbücher immer
bunter, immer anregender, immer einfallsreicher,
die Lehrpläne immer anspruchsvoller, und Lernund Unterrichtshilfen stehen in immer größerer
Fülle zur Verfügung - und doch fehlt es bei vielen
Schülern an Begeisterung, sind die Ergebnisse
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des Unterrichts oft dürftig, die Sprachkenntnisse
nicht selten erbärmlich.“1
Aus Sicht der Didaktik stellt Waiblinger im
Wesentlichen zwei Forderungen, die dem Missstand abhelfen sollen: Erstens muss die lateinische
Sprache und ihre Grammatik aus ihrer text- und
lektürebezogenen Engführung befreit werden;
dem Erlernen von Sprache kommt ein Eigenwert
(auch in philosophischer Hinsicht) zu. Zweitens
muss der Sprachunterricht seine Fixierung auf
die Textmethode aufgeben und adäquateren
bzw. praktikableren Formen den Vorzug geben.2
Waiblingers Kritik und Waiblingers Re-Formansätze betreffen den Lateinunterricht als Ganzes:
die alltägliche Unterrichtspraxis, die Gestaltung
der Lehrbücher, aber auch den Anspruch und die
Struktur von Lehrplänen. Wird der neue Lehrplan
den mit großer Zustimmung vorgetragenen Forderungen Waiblingers gerecht?
Ein Anlass für den neuen Lehrplan waren,
wie gesagt, neue Stundentafeln. Sie brachten
für Latein als erste Fremdsprache (L1) eine
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