Gewährleistungserklärung für Motoren, Getriebe

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Bender Carparts GmbH, Geschäftsführende Gesellschafterin: Gabriele Bender
Overfeldweg 61, 51371 Leverkusen, Tel.: 0214/8609091, Fax: 0214/8609193
Gewährleistungserklärung für Motoren, Getriebe, Zylinderköpfe, Differentiale und
andere sicherheitsrelevante Bauteile
1. Beginn und Dauer der Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt ab dem Verkaufsdatum und wird für einen Zeitraum von 1 Jahr oder
12.000 km (durch Einbaurechnung zu belegen) gewährt.
2. Voraussetzung der Gewährleistung
Der Einbau der Bauteile muss von einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt werden, bzw. ein KfzMeisterbetrieb muss den fachgerechten Einbau schriftlich bestätigen. Bei Defekt muss dem
Verkäufer das Bauteil im eingebauten Zustand vorgeführt werden. Für Schadensfeststellung,
Reparatur, Ersatzteillieferung oder Wandlung wird dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen
ab Einlieferung gestattet.
3. Inhalt und Umfang der Gewährleistung
Der Verkäufer hat bei begründetem Gewährleistungsanspruch das Recht ein Bauteil mit etwa
gleicher erforderlicher Reparatur vorzunehmen oder über den Kaufpreis eine Gutschrift auszustellen,
ggf. den Kaufpreis zu erstatten.
4. Einschränkung der Gewährleistung
Dichtungen, Simmerringe, Ölverbrauch, vorhandene Nebenaggregate, alle Anbauteile, wie z. B.
Spannvorrichtungen, Wasserpumpen, Thermostate, Kupplungen, Schläuche, Zahnriemen,
Steuerketten, Keilriemen usw. und durch diese verursachte Folgeschäden sind von der
Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt bei
unsachgemäßem Einbau, Schäden infolge Überhitzung, Ölmangel und Verwendung der Teile für
jegliche motorsportlichen Zwecke, gewerbliche Nutzung sowie leistungssteigernde Umbauten. Bei
Umbau auf nicht serienmäßige dafür vorgesehene Betriebsstoffe erlischt jegliche Garantie /
Gewährleistung.
5. Besondere Hinweise
Bei den meisten Aggregaten / Bauteilen wurde aus Lager und Umwelttechnischen Gründen das Öl
abgelassen. Deshalb bitte vor erneuter Inbetriebnahme den Ölstand kontrollieren und den Ölfilter
erneuern. Bei Motoren ist der Zahnriemen / die Steuerkette vor Inbetriebnahme zu erneuern.
Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf das Ersatzteil, nicht auf eventuelle Ein- /
Ausbaukosten oder sonstige Entschädigungen.
Bei einem Gewährleistungsanspruch wird der volle Preis ausgezahlt, jedoch nicht höher als der
Kaufpreis.
6. Sonstiges
Kilometerangaben werden laut Angaben des Vorbesitzers sowie des abgelesenen Tachostands
nach bestem Wissen und Gewissen unverbindlich erteilt.
7. Gerichtsstand ist Leverkusen.
8. Gewährleistung
Ersatzteile aus Bastler/Unfallfahrzeugen nicht Funktionsgeprüft 3 Monate Gewährleistung.
9. Händlergeschäft
keine Gewährleistung, keine Übernahme von Ein- und Umbaukosten da Sonderpreis.
10. Bei Sonderpreis werden keine Ein- und Umbaukosten erstattet.
Motor- Nr.:
Getriebe- Nr.:
Differential-Nr.:
Zylinderkopf- Nr.:
Der Käufer erklärt sich mit den Gewährleistungsbedingungen einverstanden.
Leverkusen,
( Datum )
( Stempel/Unterschrift )
( Unterschrift Käufer )
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