Kopftuchstreit mit der Migros.

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SchweizNachrichten
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16. OKTOBER 2011
Kopftuchstreit
mit der Migros
Radikale Muslime werfen dem Grossverteiler
in einem Video Diskriminierung vor
«Musik auf der
Karl-JohannStrasse» von
Edvard Munch,
«Malven» von
Vincent van Gogh
FOTO (L): PRO LITTERIS
Notlage ausgenutzt
Das Kunsthaus Zürich hortet Kunst, die verfolgte Juden einst verkaufen mussten
VON STEFAN KOLDEHOFF
ZÜRICH Das Kunsthaus Zürich besitzt weitere Bilder – von Monet,
Munch und Van Gogh –, die von
ihren jüdischen Besitzern während der Nazizeit mutmasslich
unter Zwang verkauft wurden,
wie Recherchen der SonntagsZeitung zeigen. Vergangene Woche
hatte die «Mittelland Zeitung» publik gemacht, dass mit dem Gemälde «Madame La Suire» von Albert von Keller nachweislich erstmals Raubkunst in den Besitz des
Museums gelangte.
Beim Monet handelt es sich um
ein Werk, das der aus Breslau
stammende jüdische Unternehmer Carl Sachs unter dem Druck
des Exils 1939 ans Kunsthaus
verkaufte – es kannte seine
Zwangslage. Im Dezember 1940
musste der ebenfalls aus Deutschland geflohene jüdische Kunsthistoriker Glaser dem Museum sein
berühmtes Edvard-Munch-Gemälde «Musik auf der Karl-Johann-Strasse» anbieten – für
15 000 Franken, der Hälfte des
damaligen Marktpreises.
Das Protokoll der Sammlungskommission vom Februar 1941
hält dazu fest: «Der Direktor
glaubt, dass in persönlichen Ver-
handlungen mit dem auf der Abreise nach Amerika begriffenen
Eigentümer der Preis sich für das
Kunsthaus noch etwas günstiger
festsetzen lässt, er hofft auf eine
Reduktion doch bis auf Fr. 12 000.»
Auch Glasers Erben hoffen, dass
ihre Ansprüche gemäss den internationalen Vereinbarungen anerkannt werden.
Mehrere Schweizer Museen
machten kaum Abklärungen
Schon vor mehreren Jahren wandte sich der Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel wegen eines
Van Gogh aus der Sammlung der
Schauspielerin Tilla Durieux ans
Kunsthaus. Mit ihrem jüdischen
Mann, dem Unternehmer Ludwig
Katzenellenbogen, war sie in die
Schweiz geflohen. Nach Ablauf
der Aufenthaltsbewilligung reisten sie nach Kroatien.
Ihr Mann wurde von der Gestapo verhaftet; 1944 starb er im
KZ Sachsenhausen. Das VanGogh-Gemälde «Malven» hatte
Durieux 1937 über einen Händler direkt ans Kunsthaus verkauft
– um die weitere Flucht zu finanzieren. Dass es sich dabei nach
der 1998 verabschiedeten Washingtoner Erklärung und dem
Abschlussbericht der Bergier-
Kommission um einen Zwangsverkauf handelte, wollte man in
Zürich nicht sehen.
Kunsthaus-Kurator Christian
Klemm schrieb 2003 an Stötzel,
man habe recherchiert, dass Tilla
Durieux «nach ihrem eigenen Belieben auf dem internationalen
Markt zu allgemein handelsüblichen Bedingungen und Preisen
verkauft» habe. «Selbst eine von
uns angebotene und gewünschte
Vermittlung durch die Anlaufstelle Raubkunst des Bundesamtes
für Kultur», erinnert sich Stötzel,
«wurde seitens Zürichs damals
verweigert.»
Das steht im Gegensatz zu
einer Erklärung, die im November 1998 der Direktor des Kunsthauses Zürich unterzeichnete.
Man sei «soweit irgendmöglich
um Abklärung und Aufklärung
in Bezug auf Kulturgüter, die
während der nationalsozialistischen Herrschaft des Zweiten
Weltkriegs geraubt wurden, bemüht». Von unter NS-Zwang
verkaufter Kunst – die andere
Staaten längst ganz selbstverständlich mit einbeziehen – ist
darin freilich nicht die Rede.
Der Historiker Thomas Buomberger stellt fest, dass viele
Schweizer Museen die Herkunft
der Werke nicht oder ungenügend abklären. Im Kunsthaus
war man nach der Bekanntgabe
bemüht, den ersten Fall von
Raubkunst an den eigenen Wänden möglichst tief zu hängen.
«1939 Alfred Sommerguth von
den Nationalsozialisten entzogen», wird künftig neben dem
Ölbild zu lesen sein, und dann
der versöhnliche Hinweis: «Geschenk seiner Erben und von
Frau Hannelore Müller 2010».
Statt das Bild, von dem sich der
jüdische Unternehmer Sommerguth auf Druck der Nazis trennen musste, zurückzufordern,
waren die Erben bereit, es in Zürich zu lassen.
Weitere hängige Anfragen
«sind substanzlos»
Klemm bestätigt, dass zwei weitere Verdachtsfälle – ebenfalls Werke von Albert von Keller – untersucht werden. Zu weiteren hängigen Anfragen, dazu gehören auch
der Munch und der Van Gogh,
sagt der Kurator schon jetzt: «Sie
sind substanzlos.».
Die Raubkunstfälle drohen dennoch der mit Spannung erwarteten Ausstellung der Privatsammlung Nahmad (siehe Seite 43) die
Aufmerksamkeit zu stehlen.
BERN Die Migros hat dem Islamischen Zentralrat der Schweiz
(IZRS) einen scharfen Brief geschickt. Die Migros verlangt
vom IZRS, dass er «umgehend» den orangen Schriftzug des
Grossverteilers aus einem Kurzfilm entferne oder unkenntlich
mache. Das Video trägt den Titel «Das Kopftuchmädchen»
und ist auf der IZRS-Website, auf Youtube und Facebook zu
sehen. Die Geschichte: Eine junge Frau mit Kopftuch wird auf
der Strasse abschätzig angeschaut und angepöbelt, zu Hause
öffnet sie einen Brief, auf dem das Migros-Logo prangt. Der
Text ist nur teilweise lesbar, doch für den Betrachter wird klar:
Der Frau wird gekündigt, oder sie wird nicht eingestellt. Weil
sie ein Kopftuch trägt.
Migros-Sprecherin Monika Weibel reagiert: «Wenn der
IZRS zur eigenen medialen Profilierung falsche, irreführende und unlautere Behauptungen aufstellt, so hat er sich
dafür zu verantworten.» Die Migros gehe davon aus, der
Islamische Zentralrat werde «nicht wider besseres Wissen
an seiner filmischen Darstellung festhalten und diese umgehend berichtigen». IZRS-Sprecher Qaasim Illi sagt, das
Schreiben des Migros-Rechtsdienstes sei eingegangen. «Frühestens morgen Montag wird der Vorstand über das Anliegen befinden.»
Sollte der IZRS nicht einlenken, könnte die Migros juristisch gegen den Verein vorgehen – über Fristen oder mögliche
Schritte schweigt die Migros. Sprecherin Weibel betont, die
Vielfalt von Angestellten aus 145 Nationen werde «in einem
toleranten und diskriminierungsfreien Betriebsklima erfolgreich gelebt».
Bilder aus dem IZRS-Video: Die Migros will, dass der Islamische Zentralrat der Schweiz das Logo umgehend entfernt
Der im Film dargestellte Fall ist fiktiv. IZRS-Sprecher Illi sagt,
dahinter stünden Fakten. Vergangenes Jahr habe eine Muslima
in der Migros-Filiale Volketswil die Stelle verloren, weil sie ein
Kopftuch tragen wollte. Coop, Yendi und andere Läden wollten sie deswegen nicht anstellen. Aktuell gebe es auch Konflikte mit Migros-Filialen in der Zentralschweiz und der Ostschweiz.
«So geht es etlichen muslimischen Frauen. Sie werden angepöbelt, ausgegrenzt und landen auf dem RAV», sagt Illi. Anstelle
des Migros-Logos könnte auch jenes von Coop oder Fielmann
stehen. Aber: «Es ist schon so, dass wir überdurchschnittlich
viele Kopftuchstreitfälle mit der Migros haben.»
Mit dem Film mobilisiert der IZRS für den «Tag gegen Islamophobie und Rassismus» in zwei Wochen auf dem Bundesplatz. Dort spielt auch die Schlussszene des Kurzfilms:
Eine schwarz verschleierte Frau nimmt die scheinbar diskriminierte Muslima an der Hand und schreitet davon. Dann ist
das Logo der Kundgebung zu sehen: ein Stern auf gelbem
Grund, der an den Judenstern im Dritten Reich erinnert.
DANIEL GLAUS
Volksinitiativen taugen beschränkt als Wahlkampfschlager
Die Grünen mussten bei ihrer Ausstiegsinitiative die SP um Hilfe fragen
BERN Während die Wahlkampfinitiative «Bürokratie-Stopp» der
FDP floppt, haben die CVP mit
ihrer Familieninitiative «Für Ehe
und Familie – gegen die Heiratsstrafe» und die Grünen mit ihrer
Atomausstiegsinitiative mehr Erfolg und können im Wahlkampf
wesentlich besser mobilisieren.
Die FDP hat in einem Jahr erst
65 000 Unterschriften gesammelt;
CVP und Grüne in fünf Monaten
50 000. Bei der CVP ist man zufrieden und spricht von einem
wichtigen Faktor im Wahlkampf.
Experten sprechen bei durchschnittlich 10 000 Unterschriften
pro Monat von einem Erfolg.
Die Grünen haben indes mit
mehr gerechnet und suchen für
ihre Ausstiegsinitiative jetzt Hilfe
bei der politischen Konkurrenz:
Die Umweltpartei hat die SP für
eine Zusammenarbeit bei ihrer
«Volksinitiative für den geordneten Ausstieg», mit der das letzte
AKW spätestens 2029 vom Netz
soll, angefragt. «Fürs Initiativkomitee fragten wir schon alle Parteien ausser die SVP an», bestätigt Grünen-Vizepräsidentin Aline Trede.
Dass eine Partei während der
Sammelphase die Konkurrenz
einspannen will, ist unüblich. Die
Grünen hatten das Begehren im
April nach dem Atomunglück von
Fukushima in Rekordzeit ausgearbeitet. Doch CVP-Bundesrätin
Doris Leuthard hat im Sommer
Wahlkampfinitiativen der Parteien
PARTEI
SAMMELSTART
OFFIZIELLER TITEL
DES BEGEHRENS
ZIEL DER VOLKSINITIATIVE
FDP
12.10.2010
«Bürokratie-Stopp!»
Gesetze sollen einfach und
effizient angewandt werden
65 000
SP
01.02.2011
«Für eine öffentliche
Krankenkasse»
Eine Einheitskasse statt
viele private Krankenkassen
85 000
CVP
03.05.2011
«Gegen die
Heiratsstrafe» /
«Familien stärken!»
Zwillingsinitiativen für die
steuerliche Entlastung von Familien
50 000
Grüne
17.05.2011
«Atomausstiegsinitiative»
Ausstieg aus der Atomenergie
bis spätestens 2029
50 000
Die Sammelfrist für Initiativen beträgt 18 Monate. SVP und Grünliberale wollten sich zum Sammelstand ihrer Initiativen nicht äussern.
BISHER GESAMMELTE
UNTERSCHRIFTEN
mit ihrem Ausstiegsentscheid,
den der Ständerat bestätigte, der
Kampagne den Wind aus den Segeln genommen. Dazu kommt
ein Abschwellen des «FukushimaEffekts», was Trede aber relativiert: «Das Verpuffen des Effekts
war in einer Zwischenphase
spürbar.» Nun laufe die Unterschriftensammlung «extrem».
Dennoch: Am 28. September erhielten rund 70 Umweltvertreter
ein Mail, in dem nochmals Druck
gemacht wurde: «Es fehlen noch
gut 75 000 Unterschriften.» In der
Regel sind für eine Volksinitiative
120 000 Unterschriften nötig, um
genügend gültige zu haben.
SERAINA KOBLER, REZA RAFI,
DENIS VON BURG
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