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ORTSGEMEINDE GUNTERSBLUM
GE S T A L T F I B E L
Projekt 850/Stand: Juli 2013
Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum
2
Inhalt
1.
Vorwort ................................................................................................................................ 4
2. Räumlicher Geltungsbereich und Zonierung .............................................................................. 5
3.
4
5
6
2.1.
Zone I:
Historischer Ortskernbereich ................................................................................... 6
2.2.
Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ ................................................ 12
2.3.
Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“ ......................................................................... 20
Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden ...................................................................... 23
3.1
Bauweise und Bauflucht ........................................................................................................ 23
3.2
Geschossigkeit ....................................................................................................................... 24
3.3
Traufhöhen ............................................................................................................................ 24
Empfehlungen zur Fassadengestaltung ................................................................................ 25
4.1
Fassadenproportionen .......................................................................................................... 25
4.2
Fassadengliederung ............................................................................................................... 25
4.3
Fassadenöffnungen ............................................................................................................... 27
4.3.1
Fenster ........................................................................................................................... 27
4.3.2
Türen und Tore .............................................................................................................. 29
4.3.3
Schaufenster .................................................................................................................. 30
4.4
Erker ...................................................................................................................................... 31
4.5
Balkone .................................................................................................................................. 32
4.6
Sockel..................................................................................................................................... 33
Empfehlungen zur Dachgestaltung....................................................................................... 34
5.1
Dachformen / Dachneigungen .............................................................................................. 35
5.2
Dacheindeckung .................................................................................................................... 36
5.3
Dachflächenfenster ............................................................................................................... 36
5.4
Dacheinschnitte ..................................................................................................................... 37
5.5
Dachaufbauten ...................................................................................................................... 37
5.6
Kollektoren / Technische Aufbauten ..................................................................................... 38
5.7
Details im Dach ...................................................................................................................... 39
Gestalterische Empfehlungen zur Verwendung von Materialien ........................................... 39
6.1
Putz ........................................................................................................................................ 40
6.2
Gelber Kalksandstein / Sandstein .......................................................................................... 40
6.3
Ziegelstein/ Klinker ................................................................................................................ 40
6.4
Tonziegel / Schiefer ............................................................................................................... 41
6.5
Eisen ...................................................................................................................................... 41
6.6
Holz ........................................................................................................................................ 41
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6.7
7.
3
Ortsuntypische Materialien ................................................................................................... 41
Gestaltempfehlungen zur Farbgebung ................................................................................. 42
7.1
Städtebauliches Einfügen ...................................................................................................... 42
7.2
Farbgestaltung der Fassade................................................................................................... 42
7.3
Farbpalette ............................................................................................................................ 42
8.
Gestaltempfehlungen für Einfriedungen .............................................................................. 43
9.
Gestaltempfehlungen für Stellplätze.................................................................................... 43
10. Gestaltempfehlungen für Werbeanlagen (Außenwerbung) .................................................. 43
10.2
Gestaltungsansätze für Flachtransparente ........................................................................... 44
10.3
Gestaltungsansätze für Ausleger ........................................................................................... 45
10.4
Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen ................................... 46
10.5
Gestaltungsansätze für die Plakatierung und die Beschriftung von Schaufenstern ............. 46
10.6
Gestaltungsansätze für Markisen .......................................................................................... 46
Anhang: Denkmalschutz ............................................................................................................. 47
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Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum
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1. Vorwort
Der historische Ortskern der Gemeinde Guntersblum ist gebaute Tradition. Seine gestalterischen
Merkmale sind Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit zugleich. Mit der Besinnung
auf den regionalen Baustil und bewährte Konstruktionen soll der typische Charakter des Ortskerns
weiterentwickelt und daraus ein unverwechselbares Erscheinungsbild geformt werden. Der Blick auf
den historischen Ortskern zeigt, dass Guntersblum seine historisch gewachsenen Strukturen durch
die wechselvolle Geschichte hindurch erhalten konnte. Um das Rathaus (Leininger Schloss), das Neue
Schloss, die evangelische Kirche, die katholische Pfarrei St. Viktor und den Deutschherrenhof
entwickelte sich eine durch stattliche Hofanlagen geprägte Siedlung. Die typische grenzständige
Bebauung auf den langgezogenen, schmalen Parzellen prägt bis heute das Bild des Ortskerns von
Guntersblum.
Die Gestaltfibel besitzt, im Gegensatz zu Festsetzungen in Bebauungsplänen, örtlichen
Bauvorschriften, und Gestaltungssatzungen, nicht den verbindlichen Charakter einer Rechtsnorm. Als
gestalterischer Leitfaden gibt die Gestaltfibel für die Ortsgemeinde Guntersblum Hinweise für den
Neu- und Umbau sowie für die Modernisierung von Gebäuden. Jedoch lassen sich nur in begrenztem
Umfang generalisierbare Aussagen für Gestaltregelungen treffen. Bei baulichen Veränderungen, bei
Eigentümer- und Betreiberwechsel sollen die Gestaltungshinweise allerdings beachtet werden. NeuAn- und Umbauten sollten sich nach den in der Gestaltfibel dargestellten Grundprinzipien wie
beispielsweise Fassadengliederung, Dachgestaltung, Fensterausbildung u.a. in die gebaute
historische Umgebung einfügen.
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2. Räumlicher Geltungsbereich und Zonierung
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den historischen Ortskern der Ortsgemeinde Guntersblum
und die angrenzenden Bereiche. Unter Betrachtung der vorhandenen Baustruktur und Bausubstanz
mit den jeweils spezifischen Gestaltungsmerkmalen lässt sich der Geltungsbereich in drei Zonen mit
unterschiedlichen Anforderungen unterteilen.



Zone I: Bereich „Historischer Ortskern“
Zone II: Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“
Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“
II
II
I
III
Abgrenzung der Gestaltungszonen der Ortsgemeinde Guntersblum
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2.1. Zone I:
Historischer Ortskernbereich
Zone I „Historischer Ortskernbereich“
und Kulturdenkmäler in Zone I
1
Die Zone „Historischer Ortskernbereich“ wird im Süden begrenzt durch den charakteristischen,
ringartigen Dorfgraben, der heute noch als Allee in der Promenade und in den engen Gassen im
nördlichen Bereich des Ortskerns ablesbar ist.
Der historische Ortskernbereich ist gekennzeichnet durch eine unregelmäßige Straßenführung (z.B.
der Hauptstraße), dem verwinkelten Straßensystem und der überwiegend kleinteiligen und
kleinmaßstäblichen Bebauung. Hier findet sich eine Vielzahl an Repräsentationsbauten
unterschiedlicher Größenordnungen (davon viele Kulturdenkmäler) sowie zahlreichen Gebäuden in
traditioneller Bauweise. Durch diese gewachsenen Strukturen wird das Ortsbild von Guntersblum
maßgeblich geprägt.
Blick auf die Gabelung Hauptstraße und Alsheimer Straße
1
Digitale Denkmalliste des Landkreises Mainz-Bingen, aufgerufen unter http://www.geoportal.rlp.de
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Im „Historischen Ortskernbereich“ finden sich insgesamt 24 denkmalgeschützte Gebäude, darunter
die charakteristischsten Kulturdenkmäler der Ortsgemeinde:
Das Rathaus („Altes Schloss“, spätbarocker Mansardwalmdachbau, frühes 18. Jahrhundert), Alsheimer Straße 29
Die katholische Kirche „St. Viktor (neuromanische Saalkirche von 1845), Alsheimer Straße 25
Die evangelische Pfarrkirche (Nordturm von etwa 1100 ältestes Gebäude in Guntersblum, Hauptgebäude von 1688),
Markt 6
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Das Neue Schloss (Mansardwalmdachbau , Mischform Spätbarock / Frühklassizismus von 1789), Hauptstraße 45
Der Deutschherrenhof (spätbarocker Mansardwalmdachbau, erbaut Ende 18. Jahrhundert), Hauptstraße 42
Die ehemalige Kleinkinderschule (eingeschossiger historisierender Putzbau mit zweigeschossigem Mittelteil mit
Fachwerkgiebel von 1900), Alsheimer Straße 27
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Merkmale der Bebauung „Historischer Ortskernbereich:



Baualter der Gebäude von 1100 bis 1920
Vielzahl Kulturdenkmäler aus verschiedenen Stilepochen, darunter Vielzahl größerer
Repräsentationsbauten
Vielzahl traditioneller ortsbildprägender Bauten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen
Stilepochen
Bauweise:
 Stark verdichtete Bebauung
 Geschlossene Baufluchten
 Abweichende (halboffene) Bauweise (Haus-Hof-Bauweise), größere geschlossene Ensembles in
der Hauptstraße
 Die Hauptgebäude stehen trauf- und giebelständig zur Straße
 Überwiegend 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss
Stark verdichtete Bebauung
und Ensemble in der Hauptstraße (beide halboffene Bauweise)
Geschlossene Bauflucht (halboffene Bauweise) in der Hauptstraße und in der Bleichstraße
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Fassadengestaltung:
 Verputzte Fassaden, Fassaden mit Sichtmauerwerk aus gelben Kalksandstein oder
Ziegelmauerwerk
 Erdfarbene Putzfassaden mit Sandsteinsockel oder farblich abgesetztem Sockel
 Fenster mit (farbigen) Klappläden aus Holz
 Vertikale Fassadengliederung durch Tür- und Fenstergewände
 Horizontale Fassadengliederung durch Sockel, Gesimse und Traufen
 Teilweise in die Fassade einbezogene Torhäuser
Sichtmauerwerk aus gelbem Kalksandstein
in der Hauptstraße
und Fassade aus Ziegelmauerwerk in der Alsheimer Straße
Dachgestaltung:
 Überwiegend steile Dachneigungen von 40-50°
 Dachformen: Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer, (Mansardwalmdächer meist auf
historischen Bauten),
 Material: Tonziegel in rötlichen bis braunen Farbtönen, Schiefer (meist auf historischen Bauten)
 Dachaufbauten: Satteldachgauben, Schleppgauben, Zwerchgiebel;
an repräsentativen historischen Gebäuden (z.B. Rathaus, „Neues Schloss“) Walmdachgauben,
Krüppelwalmdach mit Satteldachgauben, Krüppelwalmdach
und Satteldach in der Hauptstraße
Mansarddach, und Satteldach mit Zwerchgiebel
in der Alsheimer Straße
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Einfriedungen:
 Verputzte Mauern und unverputztes Sicht- oder Ziegelmauerwerk (meist angepasst an
Hauptgebäude)
 Hoftore (teilweise Torhäuser) an der seitlichen Grundstücksgrenze
 Türen und Tore aus Holz oder Holz und Eisen
 Schmiedeeiserne Zäune oder Holzzäune auf Mauersockel
Hoftor aus Holz und Metall in der Donaustraße -
Tor und Tür aus Holz in der Mittelstraße
Stellplätze:
 Stellplätze meist auf dem Grundstück im Innenhof
 Parken im Straßenraum entlang der Hauptstraße
Defizite:
 Teilweise renovierungsbedürftige Gebäude und Gebäudefassaden
 Partiell springende Trauflinien
Zone I
Gestalterische Ziele:
Die Zone I stellt die sensibelste Gestaltzone des Ortes dar. Die Wahrung der traditionellen
Bausubstanz und eine umsichtige Gestaltung der Gebäude in den über Epochen gewachsenen
Strukturen stehen hier im Vordergrund.
Der Wert und die Bedeutung des historischen Ortskernbereichs für das Ortsbild und damit für die
Identität der Gemeinde Guntersblum - aber auch als touristischer Anziehungspunkt – bedingt höhere
gestalterische Anforderungen bei Neu-, An- und Umbauten und Modernisierungen in diesem
Bereich.
Zur Erhaltung des Gesamteindrucks sollten Gebäude hinsichtlich Bauweise und Maßstäblichkeit bis
hin zur architektonischen Ausgestaltung (u.a. Dachform, -neigung, -eindeckung und
Fassadenmaterialien, -gliederung, -farben) und den Einfriedungen an das überlieferte
Gestaltungsschema angepasst werden.
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2.2. Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“
Zone II „Nördliche Ortskernerweiterung mit Kellerweg“
Kulturdenkmäler in Zone II: im Kellerweg,
2
in Julianen-, Eimsheimer- und Ölmühlstraße
Die Zone II umfasst die Ortskernerweiterungen im Norden, Osten und im Westen, die zwischen Mitte
des 19. und Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Hierunter fallen u.a. Teile der Promenade,
der Julianenstraße, des Geisenmarktes und der komplette Kellerweg, der ca. 1 Kilometer lang ist und
topographisch bedingt die westliche Siedlungsgrenze bildet. Der Kellerweg liegt entlang der von Nord
nach Süd verlaufenden Hangkante des Kachelbergs, auf dem seit Generationen Weinbau betrieben
wird.
Auch die Zone II ist durch eine unregelmäßige Straßenführung, ein größtenteils verwinkeltes
Straßensystem und eine überwiegend kleinteilige und kleinmaßstäbliche Bebauung gekennzeichnet.
Im Vergleich zum historischen Ortskernbereich finden sich hier aber keine größeren
Repräsentationsbauten. Die in Zone II vorzufindenden Kulturdenkmäler liegen fast ausschließlich im
Umfeld des Kellerweges, sind kleinmaßstäblich und weinbaulich geprägt.
Der Kellerweg ist mit seinen historischen Kelterhäusern und mehr als hundert zum Teil in den Hang
gebauten Weinkellern eine Eigentümlichkeit und charakteristisch für Guntersblum. Die Häufung
solcher Weinkeller in einem derartigen „Kellerweg“ ist in Deutschland einmalig3.
Das hier jährlich stattfindende „Kellerwegfest“ hat sich zum größten Weinfest in Rheinhessen
entwickelt4, zu welchem zahlreiche Besucher aus dem Umland und weiter entfernten Städten
anreisen.
2
Digitale Denkmalliste des Landkreises Mainz-Bingen, aufgerufen unter http://www.geoportal.rlp.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Guntersblumer_Kellerweg
4
Siehe Fn 3
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Gabelung Promenade und Julianenstraße
Blick in den Kellerweg
Im Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ finden sich insgesamt 13
denkmalgeschützte Bauten. Diese kulturhistorisch bedeutsamen bzw. für die Weinbaugeschichte des
Ortes charakteristischen Gebäude stehen überwiegend im Kellerweg (der älteste Weinkeller trägt
hier das Datum 1600). Den bedeutendsten Abschnitt stellt der als Denkmalzone ausgewiesene
nördliche Teil (direkt ab Julianenbrunnen) dar. Beispiele der kulturhistorisch bedeutsamen Gebäude
in Zone II:
Kelterhaus (Kalkbruchsteinbau mit Rundbogenöffnungen, um 1880/90), Kellerweg 12
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Kelterhaus (Bossenquaderbau in Heimatstilformen, 1904), Eimsheimer Straße 24
Korbbogiges Kellerportal (mit frühklassizistischem Blatt, ca. 1900), Julianenstraße 1
Wohn- und Kelterhaus (Krüppelwalmdachbau, frühes 18. Jh.), Julianenstraße 2
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Ehem. Wohn- und Kelterhaus (nachbarocker Krüppelwalmdachbau, tlw. Fachwerk, 1817), Am Julianenbrunnen 8
Ölmühle, (ehem. "Polyscher Hof", mehrflügelige Anlage; spätbarocke Baugruppe mit Herrenhaus, Stalltrakt,
Doppelscheune, 19. Jh., und Mühlengebäude mit Fachwerk und Krüppelwalmdach, Mitte 18. Jh.), Ölmühlstraße 9 /11
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Merkmale der Bebauung im Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“:



Baualter der Gebäude von ca. 1860 bis 1950
Mischung ortsbildprägender Bauten unterschiedlicher Größen und Zeitepochen in
traditioneller Bauweise und mit traditionellem Gestaltungsschema
Fast ausschließlich weinbauliche Kulturdenkmäler, begrenzt auf Kellerweg und Umfeld:
Vielzahl kleinteiliger Kelterhäuser und Kombinationen Kelter-/Wohnhäuser
Bauweise:
 verdichtete Bebauung
 Geschlossene Baufluchten
 Abweichende (halboffene) Bauweise (Haus-Hof-Bauweise)
 Teilbereiche mit geschlossenen Ensembles (z.B. Julianenstraße, Kellerweg)
 Hauptgebäude stehen trauf- und giebelständig zur Straße
 Überwiegend 1-2 Vollgeschosse + Dachgeschoss
Mischung von Bauten in traditioneller Bauweise und mit traditionellem Gestaltungsschema in der Julianenstraße
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Kleinmaßstäbliche Bebauung und geschlossene Ensembles in der Julianenstraße
Fassadengestaltung:
 Erdfarbene Putzfassaden, Fassaden mit Sichtmauerwerk aus gelben Kalksandstein oder
Ziegelmauerwerk und
 Horizontale Fassadengliederung durch Traufen
 Vertikale Fassadengliederung durch Tür- und Fenstergewände
 Oftmals Rundbogenfenster (auch Korbbogenfenster) mit und ohne Klappläden
 Erdfarbene Putzfassaden Gebäude vielfach ohne Sockelgestaltung
 Im Erdgeschoss meist Tore, überwiegend mit Rundbögen oder Korbbögen
Typische Kelterhäuser aus Kalksandstein
und Ziegelmauerwerk im Kellerweg
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Kelterhäuser und Wohn-/ Kelterhäuser im Kellerweg
Dachgestaltung:
 Überwiegend Satteldächer mit einer Dachneigung von 30-50°
 Dachaufbauten: Satteldach- und Schleppgauben, Zwerchgiebel
 Material: rote bis braune Tonziegel
Einfriedungen:
 Verputztes Mauerwerk und unverputztes helles Sandsteinmauerwerk oder Ziegelmauerwerk
 Türen und Tore aus Holz oder Holz und Eisen
Kalksandsteinmauerwerk im Kellerweg
Stellplätze:
 Stellplätze meist auf dem Grundstück im Innenhof; oftmals auch im Straßenraum
 Im Kellerweg Stellplätze überwiegend im Erdgeschoss der Gebäude
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Defizite:
 Uneinheitliche Fenstergestaltung
 Vereinzelte renovierungsbedürftige Gebäude und Fassaden
 Teilweise renovierungsbedürftige Einfriedungen
Zone II Gestalterische Ziele:
Allgemein stellt die Ortskernerweiterungszone II - im Vergleich zum historischen Ortskernbereich eine mäßiger sensible Gestaltzone dar. Grundsätzlich steht hier die Erhaltung des attraktiven
Ortsbildes durch „Einfügen“ in die umgebende Bebauung (u.a. Bauweise, Maßstäblichkeit) sowie die
Einhaltung grundlegender Gestaltungsregeln (z.B. Dachformen) im Vordergrund.
Der Kellerweg speziell nimmt eine besondere Bedeutung als Gestaltzone der Gemeinde Guntersblum
ein.
Kellerweg:
Die Bedeutung des kulturhistorisch und touristisch herausragenden Kellerwegs für das Ortsbild, die
Identität und vor allem als touristisches Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde erfordert erhöhte
gestalterische Regelungen bei baulichen Maßnahmen. Insbesondere im Umfeld des hochsensiblen
Bereichs „Denkmalzone“ (nördlich des Julianenbrunnens), aber auch im weiteren Verlauf des
Kellerwegs im Umfeld der Kulturdenkmäler sowie der ortsbildprägenden Gebäude sollten alle
Regelungsmöglichkeiten zur Steuerung der Gestaltung ausgeschöpft werden
Zur Wahrung des Gesamteindrucks sollte die einzigartige ortstypische Baugestalt der historischen
Kulturdenkmäler und der traditionellen Gebäude erhalten und durch Sanierungsmaßnahmen weiter
aufgewertet werden. Die Bauten sollten hinsichtlich Bauweise und Maßstäblichkeit, aber auch
hinsichtlich der architektonischen Ausgestaltung (u.a. Dachform, -neigung, -eindeckung und
Fassadenmaterialien, -gliederung, -farben) an das traditionelle Gestaltungsschema angepasst
werden.
Künftige Neu-, An- und Umbauten sowie Modernisierungen von Gebäuden sollten sowohl die
Erhaltung des historischen Baubestandes als auch der prägenden Gestaltungsmerkmale
berücksichtigen. Vor allem ist darauf zu achten, dass einheitliche, regions- und ortstypische
Baumaterialien und erdfarbene Töne bei der Fassadengestaltung verwendet werden. Als besonders
gestaltprägend sind im Kellerweg die Rundbogentore, -türen und –fenster (bzw. Korbbogenform)
anzusehen. Die Erhaltung der charakteristischen Tore, Türen und Fenster sollte unbedingt angestrebt
werden.
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2.3. Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“
Die Zone III „Südlich der Promenade“ bildet die zeitlich jüngere südliche Ortskernerweiterung ab, die
Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts entstand. Der Bereich ist gekennzeichnet durch breiter
dimensionierte und geradlinigere Straßenräume, regelmäßigere Baustrukturen sowie teilweise vom
Straßenraum zurückgesetzte Baufluchten mit Vorgartenbereich. Hierunter fallen u.a. Teile der
Mühlstraße, Schlossstraße, Bleichstraße, Kleine Bleichstraße.
Baustrukturen in der Südstraße
und in der Kleierstraße
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Baustrukturen in der Mühlstraße
Merkmale der Bebauung im Bereich „Südlich der Promenade“:



Baualter der Gebäude überwiegend 1920 bis 1950
Keine (förmlich festgestellten) Kulturdenkmäler
Vielzahl ortsbildprägender Bauten in traditioneller Bauweise in strukturierteren /
geradlinigeren Formen (kompakte Gebäudeformen)
Bauweise:
 1-2 Vollgeschosse + Dachgeschoss
 Abweichende Bauweise (halboffene Bauweise), jedoch keine Haus-Hof-Bauweise (keine
zurückgesetzten querstehenden Nebengebäude)
 Häuser überwiegend freistehend ohne direkt angrenzende Nachbargebäude
 Teilbereiche mit zurückgesetzten Baufluchten (Vorgartenbereich)
Fassadengestaltung:
 Fast ausschließlich Putzfassaden
Dachgestaltung:
 Satteldächer mit überwiegend mittlerer Dachneigung (20-45°)
 Dacheindeckung mit roten bis braunen Tonziegeln
Einfriedungen:
 Überwiegend verputztes Mauerwerk, Mauerwerkverkleidungen
 Mauersockel mit Holzzaun, Eisenzaun
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Stellplätze:
 Überwiegend auf dem Grundstück, aber auch im Straßenraum
Defizite:
 Vereinzelt grelle ungünstige Farbanstriche von Gebäudefassaden
 Materialmix zu vielfältig
Zone III Gestalterische Ziele:
Die Zone III stellt eine gemäßigte Gestaltungszone dar. Durch den unmittelbaren Anschluss an den
historischen Ortskern steht hier die Attraktivität des Ortsbildes im Vordergrund. Das Gesamtbild der
Zone, die durch eine traditionelle Bauweise in neueren Formen geprägt ist, sollte erhalten und
weiterentwickelt werden.
Durch die Abstimmung der Baumaterialien - insbesondere bei den Hoftoren und Einfriedungen sollte der Straßenraum aufgewertet werden. Die Farbgebung der Gebäudefassaden sollte
zurückhaltend gestaltet werden (beispielsweise erdfarbene Töne als Basis) um sich gestalterisch
besser in das Gesamtbild einzufügen.
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Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum
3.
Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden
Die Gestalt von Gebäuden wird im Wesentlichen durch die Bauweise, Geschossigkeit, Traufhöhe und
Dachform bestimmt. Zusammen mit den benachbarten Bauten prägen diese Elemente das Ortsbild
und den öffentlichen Raum.
3.1
Bauweise und Bauflucht
Durch Beachtung von Stellung und Bauflucht der Gebäude soll der typische, prägende Raumeindruck
des Straßenbildes gewahrt werden. Charakteristisch für den historischen Ortskern von Guntersblum
und seine Randzonen ist die abweichende Bauweise. Im historischen Ortskern selbst und im Bereich
Kellerweg sind mehrere geschlossene Ensembles vorzufinden. Vorzufinden ist eine halboffene
Bauweise, bei der die Gebäude mit einer Gebäudeseite an die benachbarte Grundstücksgrenze
angebaut sind. Auf der anderen Seite des Gebäudes schließen sich überwiegend Hofeinfahrten mit
Hoftoren auf den Abstandsflächen an, wodurch ein geschlossener Raumeindruck entsteht.
Schematische Darstellung einer geschlossenen Bauflucht
 Gestaltungsansatz „ Bauweise und Bauflucht“
Zur Erhaltung der historischen Straßenräume sollten bei Neu-, An- und Umbauten die ursprünglichen
Bauweisen und Baufluchten aufgenommen bzw. weiterentwickelt werden.
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Geschlossenes Gebäudefluchten in der Hauptstraße
3.2
Geschossigkeit
Bei den historischen Gebäuden des Ortskerns kann die zweigeschossige Bebauung, oftmals mit
ausgebautem Dach, als ortstypisch bezeichnet werden. Vereinzelt beeinträchtigen Gebäude mit einer
abweichenden Geschosszahl (1 oder 4 Geschosse) das homogene Ortsbild.
Wesentlich abweichende Geschosszahlen sollten vermieden werden:
Die rechte Abbildung stellt eine Unter- als auch Überschreitung der in der baulichen Umgebung vorherrschenden Geschosszahl dar.
3.3
Traufhöhen
Das Ortsbild von Guntersblum weist teilweise springende Trauflinien auf. Die unterschiedlichen
Traufhöhen entstehen durch verschiedene Geschosshöhen in den Gebäuden oder
Geländeneigungen. Bei einheitlichen Traufhöhen fügt sich jedes Gebäude in die Häuserzeile ein,
bleibt aber noch als eigenständiger Baukörper erkennbar.
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Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum
Beispiel für eine gleichmäßige Trauflinie (links)
Beispiel für eine springende Trauflinie (rechts) an der Promenade
 Gestaltungsansatz „Traufhöhen“
Neubaumaßnahmen bzw. bauliche Veränderungen sollten sich an den Traufhöhen der
Nachbarbebauung orientieren.
4
Empfehlungen zur Fassadengestaltung
4.1
Fassadenproportionen
Die überwiegend kleinteiligen Parzellenstrukturen des Ortskerns spiegeln sich auch in den
Fassadenproportionen. Die traditionellen bzw. historischen Gebäude weisen hier überwiegend
hochstehende Formate auf (Gebäudehöhe größer als Gebäudebreite)
Gliederung großer Baukörper zur Wahrung der Proportionen
4.2
Fassadengliederung
Die Gliederung einer Fassade wird mit flächigen, linienförmigen, reliefartigen Mitteln und mit
verschiedenartiger Ausformung und Platzierung von Einzelelementen erreicht. Die geschlossene
Wandfläche bildet hierbei die Grundfläche einer Fassade.
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26
Eine Fassade lässt sich in folgende Zonen horizontal unterteilen:
Fensterband des zweiten OG
Fensterband des ersten OG
Fenster- und Türband des EG
Sockelzone
Fassadengliederung
In den Ortskernbereichen von Guntersblum betonen z.T. noch Klappläden, die sich mit den
Fensteröffnungen zu einem bandartigen Gliederungselement zusammenfügen, die horizontale
Fassadengliederung. Weitere fassadengliedernde Wirkungen entfalten auch horizontale
Sandsteingesimse (Fensterbank-, Stockwerks-, und Traufgesimse).
Neben der horizontalen Fassadengliederung ist auch die vertikale Fassadengliederung ein
wesentliches Element der Fassadengestaltung. Die Gliederung erfolgt durch senkrecht
übereinanderstehende Fassadenöffnungen wie beispielsweise Fenster in den Obergeschossen sowie
Fenster, Türen und Tore in den Erdgeschossen. Zusätzlich wird die vertikale Gliederung durch
Sandsteinlisenen, Mauerpfeiler, Fassadeneinschnitte und Tür- und Fenstergewände verstärkt.
Vertikale Fassadengliederung bei traufständigen und giebelständigen Gebäuden
 Gestaltungsansatz „Fassadengliederung“
Bei baulichen Maßnahmen sollte die ursprüngliche horizontale und vertikale Fassadengliederung
berücksichtigt werden. Bei der Umnutzung von Nebengebäuden sollte eine Anpassung an die
Fassadengliederung der Hauptgebäude erfolgen.
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4.3
Fassadenöffnungen
4.3.1 Fenster
Das wichtigste Gliederungselement einer Fassade sind die Fenster. Hierbei bestimmen ihre Anzahl,
Größe, Format, die Anordnung und ihre Detailausbildung den Charakter eines Hauses.
Grundsätzlich weisen die traditionellen bzw. historischen Fassaden ein ausgewogenes Verhältnis von
Fassadenöffnungen und geschlossener Wandfläche auf. Beachtet wurde auch stets die Platzierung
der Fensteröffnungen in der Fassade, etwa der Abstand zu den Gebäudeecken.
Stehende, zweiflügelige Fenster mit Oberlicht in der
Hauptstraße
Die Klappläden an den Fenstern ergeben ein durchgehendes Band
(vgl. Abschnitt Klappläden); Neues Schloss
Die traditionellen bzw. historischen Fassaden in der Ortsgemeinde Guntersblum weisen fast
ausschließlich stehende Fensterformate auf. Die häufigste Erscheinungsform im Ortskernbereich ist
das durch Flügel und Sprossen gegliederte Fenster. Daneben sind klassische stehende
Fensterformate, zweiflügelige Fenster und zweiflügelige Fenster mit Oberlicht vertreten (siehe
Fenstergliederung).
An historischen Gebäuden finden sich außerdem verschiedene Arten von Rundbogenfenstern (z.B. im
Giebelbereich), die dem Gebäude ein individuelles Erscheinungsbild verleihen.
 Gestaltungsansatz „Fenster“
Großflächige, breite Fenster („liegende Fensterformate“) sind möglichst zu vermeiden. Bei
Renovierung oder Umbau sollte die Fensterteilung (mindestens 2 flügelig) beibehalten werden. Bei
Neubaumaßnahmen sollen grundsätzlich aufrecht stehende Fensterformate (höher als breit)
verwendet werden.
Entsprechend historischen Vorbildern sollten Rundbogenfenster erhalten bzw. wieder eingebaut
werden.
Anordnung und Akzentuierung
In jedem Geschoss bilden die Fensteröffnungen ein waagrechtes Band und sind senkrecht über den
Fensteröffnungen des darunter liegenden Geschosses angeordnet. Durch die Positionierung der
Fenster kann einerseits ein optisches Gleichgewicht erzielt werden, andererseits können
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Schwerpunkte in der Verteilung der Fenster einer Fassade besonderen Ausdruck verleihen. Um sich
von der Wandfläche abzusetzen, sollten Fenster nicht bündig mit dieser abschließen (Ausnahme:
historische „Kastenfenster“), sondern in Fensterlaibungen zurückgesetzt werden.
Beispiel für eine typische senkrechte und horizontale Anordnung der Fensteröffnungen
Fenstergliederung
Das wesentliche Merkmal einer traditionellen bzw. historischen Fensterarchitektur ist die Gliederung
der Fenster durch Sprossen, Flügel und Oberlichter. Je nach Größe und Format der Fenster wird diese
in quadratische bis rechteckig stehende Scheibenformate unterteilt. Die Sprossenteilung erfolgt
symmetrisch zur Mittelachse.
Die Fenstergliederung weist verschiedene Erscheinungsformen auf:
Stehendes Fensterformat,
zweiflügeliges Fenster,
zweiflügeliges Fenster mit Oberlicht,
historische Sprossenfenster
Fensterläden (Klappläden)
An traditionellen bzw. historischen Gebäuden bilden die meist von der Fassade farblich abgesetzten
Klappläden einen Kontrast zur Außenwand eines Gebäudes und unterstreichen damit die waagrechte
Fassadengliederung. Geöffnet bilden die Klappläden ein durchgehendes Band. Die Klappläden stellen
damit ein wesentliches Gestaltelement in der Fassade dar und sollten auch bei Renovierungen bzw.
Umbaumaßnahmen (z. B. Rolladeneinbau) erhalten bleiben.
Das traditionelle Material der Klappläden ist Holz, in selteneren Fällen auch Metall.
An traditionellen bzw. historischen Fassaden sollten Rolladenkästen nicht sichtbar, d. h. innenliegend
angebracht werden.
Fensterumrahmungen / Gewände
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Fensterumrahmungen (Gewände) markieren den Übergang von Wandöffnung zur Wandfläche und
unterstützen die Gliederung einer Fassade. Die Umrahmungen werden durch Materialwechsel,
unterschiedliche Oberflächenstrukturen und / oder durch Farbwechsel akzentuiert.
Ornamente
Fenster- und Türöffnungen traditioneller bzw. historischer Bauten sind oftmals mit zahlreichen
Ornamenten
verziert,
beispielsweise
mit
Sandsteinornamenten,
schmiedeeisernen
Fensterbankgeländern, Fensterverdachungen als Halbkreis- oder Dreieckgiebel. Bei Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen sind diese als Charakteristika unbedingt zu erhalten.
4.3.2 Türen und Tore
Türen und Tore (und Torhäuser) traditioneller bzw. historischer Gebäude sind nicht nur Zugang oder
Einfahrt sondern stets auch Schmuck- und Repräsentationselement.
Vielfach sind Türen und Tore mit Rundbögen (oder Korbbögen) an traditionellen bzw. historischen
Gebäuden vorzufinden.
 Gestaltungsansatz „Türen und Tore“
Traditionelle bzw. historische Türen und Tore (und Torhäuser) sind ortsbildprägend und sollten
deshalb unbedingt erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Besonders aufwendige künstlerische
Elemente sollten renoviert werden. Neue Türen und Tore sollten sich in ihrer Formsprache und
Gliederung an den traditionellen / historischen Vorbildern orientieren.
Entsprechend dem historischen Vorbild sollten insbesondere Türen und Tore mit Rundbögen
erhalten bzw. verwendet werden. Hof- und Einfahrtstore sollten aus Holz, Holz- und
Stahlkonstruktionen oder als reine Stahlkonstruktion hergestellt werden, wobei die Gestaltung
ortstypischen Vorbildern und der Fassadengestaltung angepasst werden sollte. Garagen- und Hoftore
sollten als Doppelflügeltore ausgebildet werden, ggf. auch als mit Holz aufgedoppelte Kipp- und
Schwingtore.
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Modernes Wohnen in historischer Bausubstanz
Haus im Kellerweg
Haustür zum Wohngebäude des Deutschherrenhofes mit
der eingemeißelten Jahreszahl 1786
Treppen
Treppen an Hauszugängen sollten mit Blockstufen möglichst aus Sandstein oder Basaltlava (ggf. auch
aus Betonsteinwerk) hergestellt werden.
4.3.3 Schaufenster
Schaufenster sind das „Gesicht“ der Geschäfte. Sie präsentieren das Angebot und laden zum
Geschäftsbesuch ein.
Sie sind aber auch Teil der gesamten Fassade – die Obergeschosse „ruhen“ auf dem von den
Schaufenstern dominierten Erdgeschoss. Überdimensionierte Fensterflächen trennen die
Obergeschosse räumlich wie optisch ab – das Gebäude verliert seine „Bodenhaftung“. Deshalb sollte
die Aufteilung der Schaufenster auch mit den Obergeschossen in Einklang stehen, die eigentliche
Fassadengliederung soll sich hier wieder finden, Rahmen und Pfosten diese aufnehmen.
Platzierung von Schaufenstern
Rechteckig stehende Fensterformate mit Schaufenstern,
die sich in die Gesamtfassade einfügen
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Schaufenster in der Hauptstraße (links)
und in der Alsheimer Straße

Gestaltungsansatz „Schaufenster“
Bei Schaufenstern sollten rechteckig stehende bis quadratische Formate für die Fensteröffnungen
verwendet werden. Segmentbogenfenster und Rundbogenfenster können ebenfalls Verwendung
finden.
Die Bemessung von Schaufensterflächen sollte sich an der Gliederung des Obergeschosses
orientieren (soweit noch in der typischen Form erhalten).
Größere Schaufensterflächen sollten vertikal gegliedert werden. Mauerwerkspfeiler oder gliedernde
Holzbaukonstruktionen sollten entsprechende Breiten (mind. 10 cm) aufweisen. Die Schaufenster
selbst sind dabei hinter die Pfeilerlaibung zurückzusetzen (Optik mit Tiefenwirkung).
Materialien und Farbgebung im Erdgeschossbereich sollten auf die der Obergeschosse abgestimmt
werden.
Die Unterkante des Schaufensters sollte nicht tiefer als die Sockelhöhe des Gebäudes liegen.
Ladeneingänge sollten durch Pfeiler vom Schaufenster abgetrennt werden.
4.4
Erker
Erker besitzen ebenfalls eine Gliederungsfunktion für Gebäudefassaden. Sie setzen gezielt
Schwerpunkte und tragen auch zur optischen Belebung und Akzentuierung von Straßen- und
Platzräumen bei. In Guntersblum sind Erker überwiegend an gründerzeitlichen Häusern zu finden.
Diese sind meist aufwendig verziert und waren ursprünglich ein repräsentatives Element.
An der neueren Bebauung in Randlage des historischen Ortskerns finden sich vereinzelt moderne
Erker. Runde Erker sind in Guntersblum nicht üblich, vielmehr sind rechteckige oder dreieckige
Grundrisse anzutreffen. Die Erker erstrecken sich jeweils über eine Geschosshöhe. Ein weiteres
Merkmal der Erker ist der vom Hauptdach unabhängige Abschluss.
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Gründerzeitlicher Klinkerbau mit Erker in der Alsheimer Straße
Dreieckiger Erker in der Alsheimer Straße
 Gestaltungsansatz „Erker“
Generell sollten sich Erker als architektonische Akzentuierung auf markante Gebäude innerhalb des
Ortskerns beschränken. Die vorhandene Bebauung in den engen Gassen der Ortsgemeinde zeichnet
sich durch glatte Fassaden ohne weitere Bauelemente aus. Erker würden die ohnehin schon engen
Gassen zusätzlich verschmälern. Auch ginge die Wirkung einzelner architektonisch interessanter
Erker durch eine Vielzahl an Erkern verloren.
Als Formen kommen nur Kasten- oder Polygonalerker in Betracht. Runderker befinden sich nicht im
Bestand und würden sich auch nicht in das Gesamtbild einfügen.
Zu berücksichtigen ist, dass sich Erker in ihren Abmessungen der jeweiligen Fenstergliederung des
Gebäudes anpassen. Auch ist die Farb- und Materialwahl ist auf das Gebäude abzustimmen.
Ggf. an exponierten Standorten wie Straßenecken und Platzräumen können Erker (mit einer
angemessenen Auskragung) angefügt werden. Auch sollten Erker eine Gesamtbreite von 1/3 der
Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten.
4.5
Balkone
Ebenso wie die Erker übernehmen Balkone als von der Fassade vorkragende Gebäudeteile eine
fassadengliedernde Wirkung. Im Ortskernbereich finden sich – mit wenigen Ausnahmen an
repräsentativen Gebäuden - Balkone nicht straßenseitig, sondern fast ausschließlich an den seitlichen
Teilen der Gebäude. Auch in den umliegenden Zonen sind Balkone an älteren Gebäuden im
Straßenraum unüblich.
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Schmiedeeiserner Balkon im Kellerweg (links) und am Neuen Schloss in der Hauptstraße (rechts)
 Gestaltungsansatz „Balkone“
In den Straßenraum vorkragende Balkone sollten im Ortskernbereich (bzw. in Zonen mit verengten
Straßenräumen) nicht straßenseitig angebracht werden. Insgesamt sollten sich straßenseitig
angeordnete Balkone in die Gliederung der Fassade einfügen. Eine Beschränkung auf einzelne,
schwerpunktbildende Balkone in handwerklich hochwertiger Ausführung (Schmiedeeisen, Sandstein),
angeordnet in der Mittelachse der Fassade, ist anzustreben. Mehrere Balkone in einem Geschoss
sind zu vermeiden
Vorgefertigte, serienmäßige massive Balkonelemente, vor allem Betonfertigteile, sollten vermieden
werden.
Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von historischen Gebäuden sollten die Balkone erhalten
bzw. fachgerecht restauriert werden.
4.6
Sockel
Unter Sockel ist die Außenwandzone bis Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu verstehen.
Gebäudesockel haben neben ihrer technischen Bedeutung als Fundament- oder Kellersockel
zweierlei Gestaltungsfunktionen: Sie schließen einerseits durch ihre Stärke und Ausbildung eine Gebäudewand ab und schaffen durch Material- und Farbgebung einen optischen Übergang zwischen
Boden und Bauwerk. Das Gebäude „ruht“ auf dem Sockel.
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Ausgestalteter Sockel in der Hauptstraße; deutlich vom Rest der Fassade abgrenzbar
 Gestaltungsansatz „ Sockel“
Grundsätzlich sollten Neubauten und renovierte Gebäude mit Sockel versehen werden, da dieser das
ruhende und stabilisierende Element eines Gebäudes darstellt und ihm eine waagrechte
Fassadengliederungsfunktion zukommt.
Gebäudesockel sollten höchstens bis zur halben Höhe der Fensterbrüstung reichen, jedoch max.
einen Meter Höhe haben. Gebäude die an stärker geneigtem Gelände stehen, können hiervon
abweichen. Des Weiteren sollte die obere Sockelkante waagrecht und ohne Vorsprünge entlang des
Gebäudes verlaufen und nur durch Türen bzw. Toren unterbrochen werden.
Die Sockelausbildung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Entweder durch eine abweichende
Materialwahl, z.B. Sand- oder Kalkstein oder aber durch eine abgesetzte Farbgebung. Bei der
Gestaltung des Sockels ist darauf zu achten, dass sowohl Farbwahl als auch Materialwahl mit dem
Rest des Gebäudes harmoniert. Auf die Verwendung von glasierten oder reflektierenden Materialien
sollte aus gestalterischen sowie bauphysikalischen Gründen verzichtet werden. Dunklere Töne sind
den helleren vorzuziehen.
5
Empfehlungen zur Dachgestaltung
Insbesondere in der Fernwirkung verleiht das Dach dem Gebäude seine Charakteristika. Das optische
Zusammenwirken mehrerer Dächer, also die Dachlandschaft, prägt den Ort. Vor allem aus größerer
Entfernung und von breiteren Straßenräumen und Plätzen aus entfaltet eine Dachlandschaft ihre
Wirkung. Von der freien Landschaft betrachtet, prägt sie den Gesamteindruck des Ortes. Die
Ausbildung einer ortsbildprägenden, zusammenhängenden und homogenen Dachlandschaft stellt ein
wichtiges städtebauliches Ziel dar.
Das Erscheinungsbild eines Daches und damit des gesamten Gebäudes wird bestimmt durch die
Dachform, -neigung, -eindeckung und -gliederung (Größe und Lage der Dachaufbauten, Größe der
Dachflächen). Von besonderer Bedeutung für das Erscheinungsbild des Ortes und die Fernwirkung
der Ortssilhouette ist auch die Farbe der Dächer.
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Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum
5.1
Dachformen / Dachneigungen
In der Ortsgemeinde Guntersblum sind steile Satteldächer die am häufigsten vorkommende
Dachform. Daneben existieren zahlreiche Krüppelwalmdächer und Walmdächer. Insbesondere im
alten Ortskern sind auch häufig Mansard- bzw. Mansardwalmdächer vorzufinden.
Krüppelwalmdach
Mansarddach
Satteldach
Walmdach
 Gestaltungsansatz „Dachformen / Dachneigung“
Dächer sollten in ihrer Form dem Bestand der Umgebung entsprechend angepasst werden.
Zur Wahrung eines harmonischen Ortsbildes sollten bei Neu- und Umbaumaßnahmen bei
straßenseitigen Hauptgebäuden Satteldächer, Krüppelwalmdächer (ggf. Mansarddächer) gewählt
werden, bei Eckhäusern oder freistehenden Häusern auch Walmdächer. Ausnahmsweise können
abweichende Dachformen (z. B. Pultdächer) gewählt werden, dabei sollte dann eine
Mindestdachneigung vorgegeben werden. Auf Flachdächer sollte verzichtet werden.
Grundsätzlich sollten Dächer in ihrer Neigung dem Bestand der Umgebung entsprechend angepasst
werden. Zur Erhaltung der Dachlandschaft sollten Satteldächer, Krüppelwalmdächer und
Walmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 40°, Mansarddächer mit einer Dachneigung von
höchstens 75° im unteren Bereich, abweichende Dachformen mit einer Dachneigung von mindestens
40° ausgeführt werden.
Mansardwalmdach des Deutschherrenhofes in der Hauptstraße (links) und Satteldach mit Zwerchgiebel (rechts)
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5.2
36
Dacheindeckung
Bei den historischen Gebäuden Guntersblums kommen zur Dacheindeckung überwiegend rote bis
braune Tonziegel, bei historischen Repräsentationsbauten auch Schiefereindeckungen zur
Anwendung.
 Gestaltungsansatz „Dacheindeckung“
Zur Neueindeckung historischer Gebäude sollten ursprüngliches Material und Farbgebung der
Dacheindeckung (braune bis rotbraune Ziegel und Schiefer) beibehalten werden.
Neubauten im Umfeld historisch oder architektonisch wertvoller Gebäude sollten sich an die
benachbarte Bebauung hinsichtlich Material und Farbe anpassen. Grundsätzlich sollten bei
Neubauten ortsübliche Materialien und Farben der Dachdeckung, d.h. rote, rotbraune bis braune
Ziegeldeckungen oder gleichwertige Materialien verwendet werden.
Für abweichende Dachformen und untergeordnete Dächer von Erkern oder kleinen Vorbauten
können Eindeckungen in Kupferblech ausgeführt werden. Zur Eindeckung von Gauben ist auch
Schiefer, Zink und Kupferblech möglich.
Eindeckungen aus Asbest- und Faserzementplatten sollten auf allen Dächern vermieden werden.
Auch sollten glasierte Ziegeln, Kunstschiefer, Eternitplatten, Betonziegel und Bitumenschindeln keine
Verwendung finden.
5.3
Dachflächenfenster
Die historische Bauweise kennt keine liegenden Dachflächenfenster. Dachgeschosse wurden
traditionell über Gauben und stehenden Fensterformaten belichtet. Ältere Dachflächenfenster
weisen zumeist eine Breite auf, die sich am Abstand der Dachsparren (ca. 66 cm) orientierte.
Großformatige Dachflächenfenster zerstören durch ihre optische Wirkung die Einheit und
Geschlossenheit der Dachfläche.
 Gestaltungsansatz „Dachflächenfenster“
Um den Gesamteindruck bzw. Charakter eines Gebäudes nicht zu zerstören sollte bei Umbau- oder
Renovierungsmaßnahmen an historischen Gebäuden auf den Einbau von Dachflächenfenstern
gänzlich verzichtet werden,.
Auf den straßenseitigen Dachflächen sollten keine „liegenden“ Dachfenster (Format: breiter als hoch)
verwendet werden, da sich dies negativ auf das Straßenbild auswirken würde. Zur Hof- und
Gartenseite können Dachflächenfenster eingebaut werden. Größere Glasflächen können durch
Addition mehrerer schmaler Formate erzielt werden. Die Gesamtbreite von Dachflächenfenstern
sollte auf max. 1/3 der Dachbreite beschränkt werden.
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Dachflächenfenster zum öffentlichen
Raum sollten vermieden werden
5.4
Dachflächenfenster zur Hof- und
Gartenseite möglich
Dacheinschnitte
Dacheinschnitte sind untypisch für traditionelle bzw. historische Gebäude. Sie stören die
geschlossene Wirkung einer Dachlandschaft. Heute werden jedoch in zunehmendem Maße
Dacheinschnitte in die Dachflächen eingefügt (Dachbalkone, Loggien)
 Gestaltungsansatz „Dacheinschnitte“
Grundsätzlich sollten dem Straßenraum zugewandte Dacheinschnitte (Dachterrassen) vermieden
werden. Auf der Gebäuderückseite sind solche Dacheinschnitte möglich. Zur Erhaltung des typischen
Erscheinungsbildes der Dachlandschaft sollte jedoch der Abstand vom Ortgang mind. 1,0 m betragen,
ebenso von der Traufe und vom First. Eine Größe von maximal einem Drittel der jeweiligen
Gebäudelänge sollte nicht überschritten werden.
Auf Dacheinschnitte zum öffentlichen
Raum sollte verzichtet werden
5.5
Dacheinschnitte zum rückwärtigen
Grundstücksbereich sind möglich
Dachaufbauten
Im gesamten Ortskern von Guntersblum stellen Dachaufbauten ein traditionelles bzw. historisches
Gestaltungs- und Gliederungselement der Dachlandschaft dar.
Folgende Dachaufbauten sind im Ortskernbereich dominant:




Satteldachgauben
Schleppgauben
Zwerchgiebel
Walmdachgauben, Gauben mit Zeltdach an historischen Gebäuden
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Proportionen bei Satteldach- und Schleppgauben
 Gestaltungsansatz „Dachaufbauten“
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sollten die im Ortskern dominanten Dachaufbauten Verwendung
finden (Giebelgauben, Walmgauben, Gaube mit Zeltdach und Zwerchgiebel). In ihrer Anordnung und
Größe sollten sie auf die Fassadengliederung des jeweiligen Gebäudes abgestimmt werden.
Folgendes ist bei der Errichtung von Dachaufbauten zu berücksichtigen:
Gauben:
 Je Gebäude sollte nur eine Art von Gauben eingebaut werden.
 Die Lage der Dachaufbauten sollte auf die Fassadengliederung des darunterliegenden
Geschosses abgestimmt sein.
 Gauben sollten sich durchgehend auf der gleichen Höhe befinden und die gleiche Größe
aufweisen.
 First- und Trauflinie sollten durch Gauben nicht aufgelöst werden; prinzipiell sollten Gauben von
der Trauflinie Abstand halten.
 Die Gesamtbreite der Gauben sollte insgesamt 2/3 der Länge der Gebäudefront nicht
überschreiten.
Zwerchgiebel:
 Die handwerklich und architektonisch wertvollen Zwerchgiebel der historischen Bebauung
sollten erhalten werden.
 Um den Eindruck eines Vollgeschosses zu vermeiden, sollte die Fassade von Zwerchgiebeln
schmäler sein als der Hauptbaukörper, so dass beidseitig von ihm das Hauptdach sichtbar bleibt.
 Zwerchgiebel sollten 1/3 der Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten; ihre Fassade sollte
als Teil der Gesamtfassade ausgebildet sein.
5.6
Kollektoren / Technische Aufbauten
Das historische Ortsbild kann durch Kollektoren und sonstige technische Aufbauten erheblich
beeinträchtigt werden. Wenn irgend möglich sollten entsprechende Anlagen gestalterisch behutsam
angeordnet werden.
 Gestaltungsansatz „Kollektoren/ technische Aufbauten“
Kollektoren:
 Die Gesamtfläche eines Sonnenkollektors sollte höchstens 75 % der Dachfläche überdecken.
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

39
Nach Möglichkeit sollten Sonnenkollektoren in die Dachhaut eingebaut werden.
Sonnenkollektoren. Auf der Dachhaut montierte Kollektoren sollten klar von der Dachhaut
getrennt und gut ablesbar als technisches Element gestaltet werden.
Von Traufe, First oder Ortgang sollte mindestens ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden.
Technische Aufbauten:
 Technische Aufbauten sollten auf der dem Straßenraum zugewandten Dachseite vermieden
werden. Sie sollten so gestaltet werden, dass sie sich in das Erscheinungsbild des gesamten
Gebäudes einfügen.
Sonnenkollektoren in (links) und auf (rechts) der Dachhaut
5.7
Details im Dach
Details im Dach sind beispielsweise Regenfallrohre und Dachrinnen. Diese aus Zinkblech oder
anderen Metallen hergestellt und werden sichtbar, d.h. ohne Verblendung montiert. Die
Regenfallrohre sind der Fassade vorgesetzt.
 Gestaltungsansatz „ Details im Dach“
 Sichtbare Regenfallrohre und Regenrinnen sollten vorzugsweise aus Zinkblech oder Kupfer
ausgeführt werden
 Besondere Gestaltungen der Traufgesimse und Dachüberstände sollten im Falle einer
Dacherneuerung erhalten bleiben. Ebenso ist die besondere Ortganggestaltung eines kurzen
Dachüberstandes mit schmaler Brettverschalung bei der Renovierung zu berücksichtigen
6
Gestalterische Empfehlungen zur Verwendung von Materialien
Die Materialien der Außenwand eines Gebäudes stellen eine Beziehung zwischen Straßenbild und
Gebäude her. Durch eine Beschränkung auf ortsübliche und regional verfügbare Rohstoffe und
Baumaterialien wie beispielsweise Naturstein, Tonziegel, Putz und Schiefer kann eine vielfältige und
doch homogene Ortsbildgestaltung erzielt werden. Neben der Pflege, Erhaltung und Weiterführung
straßenbildprägender Baustoffe gilt es, die Verwendung störender oder auch unangepasster
Materialien zu verhindern, die durch die vielfältige Produktpalette industrieller Fertigung angeboten
werden.
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40
Weiterhin sollte die Art und die Farbe der Baumaterialien so gewählt werden, dass sich die bauliche
Anlage zwar in die nähere Umgebung harmonisch einfügt, aber einen eigenen unverwechselbaren
Charakter erhält.
6.1
Putz
Putzfassaden traditioneller bzw. historischer Gebäude sind vom Sockel bis hin zur Traufe glatt
verputzt. Spritz-, Kratz-, und sonstiger Strukturputz ist ortsuntypisch und schmutzt schnell.

Gestaltungsansätze:
 Fassadenputze sollten i.d.R. glatt, in einer Körnung von max. 2 – 3 mm ausgeführt werden.
 Spritz-, Kratz- und sonstiger Strukturputz sollte vermieden werden.
 Werden bei Neubauten Gesimse, Gewände, Sockel oder sonstige Fassadengliederungen glatt
verputzt, sollten sie farblich von der Fassade abgesetzt werden.
6.2
Gelber Kalksandstein / Sandstein
Kalksandstein ist ein traditionelles und regionstypisches Material. In Guntersblum findet sich eine
Vielzahl von charakteristischen ortsbildprägenden Gebäuden und Kulturdenkmälern aus
Kalksandstein.
Sandstein gilt als traditionelles Material wird zur konstruktiven Gliederung und Ausgestaltung einer
Fassade. Viele Gesimse, Fenster- und Türgewände sowie manche Sockel sind in Sandstein ausgeführt
und zum Teil auch aufwendig ornamentiert.

Gestaltungsansätze:
 Traditionelle bzw. historische Gebäude aus Kalksandstein sollten erhalten und bei Renovierung
fachgerecht restauriert werden. Die Fassaden sollten keinesfalls verputzt werden.
 Benachbarte Neubauten sollten sich zumindest durch eine entsprechende Farbgebung diesen
Gebäuden anpassen.
 Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sollten die typischen Gestaltelemente, wie in
Sandstein ausgeführte Sockel, Gesimse, Fenster- und Türgewände möglichst erhalten oder
wiederhergestellt werden.
 Der verwendete Sandstein sollte hierbei farblich entsprechend ausgewählt werden.
6.3
Ziegelstein/ Klinker
Neben den ortstypischen Putzfassaden finden sich viele Gebäude aus Ziegelstein. Gebäude dieser Art
sind ortsbildprägend und unbedingt zu erhalten.

Gestaltungsansätze:
 Traditionelle bzw. historische Gebäude mit Ziegelsteinfassaden sollten erhalten und bei
Renovierung fachgerecht restauriert werden. Die Fassaden sollten keinesfalls verputzt werden.
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
6.4
41
Neubauten im Umfeld sollten sich zumindest durch eine entsprechende Farbgebung diesen
Gebäuden anpassen.
Tonziegel / Schiefer
Tonziegel (Schiefer an historischen Gebäuden) sind ortsübliche Materialien zur Dacheindeckung und
sollten auch bei Neubauten bzw. bei einer neuen Dacheindeckung Verwendung finden (vgl. 5.2
Dacheindeckung).
6.5
Eisen
Eisen ist an traditionellen und historischen Gebäuden vorzufinden. Es wurde als Material für Türen
und Tore (meist in Kombination mit Holz), Fensterbankgeländer, Balkongeländer, Überdachungen
und für Eisengitterzäune (Einfriedungen) verwendet.

Gestaltungsansätze:
 Traditionelle bzw. historische Bauteile aus Eisen sollten als Stilmerkmale der jeweiligen
Bauepochen möglichst erhalten bleiben.
 Bei Neubaumaßnahmen kann Eisen zu ebensolchen Zwecken verwendet werden; in ihrer
handwerklichen Qualität an den historischen Vorbildern orientiert, aber in ihrer Ausführung
neuzeitlich entsprechend integriert.
6.6
Holz
Bei historischen Bauten ist Holz, oft farblich auf die Fassade abgestimmt lasiert, an verschiedenen
Stellen zu finden. Verwendet wird Holz beispielsweise für Tore, Türen, Fenster, Klappläden und für
Fachwerkkonstruktionen.

Gestaltungsansätze:
 Türen, Tore und Klappläden sind meist handwerklich konstruktiv ausgeführt und sollten bei
Renovierungen erhalten oder durch gleichwertige Bauteile zu ersetzt werden.
6.7
Ortsuntypische Materialien
Mit der Verwendung ortsuntypischer Verkleidungen / Materialien wird die Fassade oftmals
„eingeebnet“. Fensterbrüstungen und Gesimse werden abgeschlagen, Klappläden entfernt. Dadurch
wirkt die Fassade nach der Renovierung eintönig und weniger spannungsreich als zuvor.
Insbesondere im Hinblick auf eine nachträgliche Außendämmung sollte nicht nur hinsichtlich der
komplexen bauphysikalischen Zusammenhänge und Erforderlichkeiten sondern auch aus
ortsgestalterischer Sicht behutsam und sinnvoll vorgegangen werden.

Gestaltungsansätze:
Bei der äußeren Gestaltung von Gebäuden gilt es folgende Materialien zu vermeiden:
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




7.
42
Ortsuntypischer Naturstein oder polierter bzw. geschliffener Kunststein
Glänzende keramische Platten und Fliesen, insbesondere für die Sockelverkleidung
Glänzende Leichtmetallelemente für Türen, Tore und Fenster
Glasbausteine sollten nicht nur wegen des hohen Wärmeverlustes an den Glasbausteinflächen,
sondern auch aus gestalterischen Gründen vermieden werden
Kunststoff-, Asbestzement- und Teerpappeverkleidungen der Fassade sind generell zu
vermeiden
Gestaltempfehlungen zur Farbgebung
Sowohl bei der baulichen Ausgestaltung, als auch bei der Farbgestaltung steht die Forderung nach
dem „Einfügen des Einzelgebäudes in die städtebauliche Gesamtsituation“ im Vordergrund. Ziel ist
eine farblich abgestimmte Harmonie der Gebäude. Sinnvoll erscheint die Farbgebung in Erdtönen.
7.1


7.2
Städtebauliches Einfügen
Der Fassadengrundton sollte so gewählt werden, dass sich das Einzelgebäude in eine
Häuserzeile und die Umgebung einfügt. Die Palette der Erdfarben stellt hier eine gute Basis dar.
Insbesondere im Umfeld von Kulturdenkmälern bzw. historischen Gebäuden ist auf
zurückhaltende Farbgebung in helleren erdfarbenen Tönen zu achten; Vollfarbtöne sind i.d.R.
ungeeignet
Farbgestaltung der Fassade
Bei der Gestaltung einer Fassade sind Farben und Farbkombinationen zu verwenden wie sie im
historischen Ortskern von Guntersblum üblich sind. Das sind in der Regel erdfarbene Töne.




7.3

Der Grundton der Fassade bestimmt sich aus der städtebaulichen Situation (siehe oben). Der
Grundton der Fassade wird auf sämtliche Putzflächen aufgetragen. Auf ihn sollten alle anderen
Farben abgestimmt werden.
Die einzelnen Gestaltelemente können den Grundton kontrastieren oder in Farbabstufung und
Schattierungen des Grundtones gehalten werden.
Die Farbgebung sollte für die einzelnen Gestaltelemente (wie Türen, Tore, Fenster, Klappläden,
Gesimse, Fenstergewände, Sockel, Regenrinne und Rohr, Geländer, Traufe,
Ortgangverschalungen) differenziert werden.
Der Sockel sollte einen kräftigen Farbton aufweisen oder sich an den Farbton der anderen
Gesimse und Gewände anlehnen.
Farbpalette
Bei der Farbauswahl für die einzelnen Gestaltelemente ist eine Beschränkung auf erdfarbene
Töne sinnvoll. Diese Farbtöne können in verschiedenen Schattierungen und Abtönungen
verwendet werden. Alle Farbtöne sollten sich aber in die Farbintensität der Häuserzeile und
Umgebung einfügen.
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
8.
43
Für die Fassadengestaltung sollten keine grellen oder dunklen Farbtöne verwendet werden.
Abgetönte weiße Farben, Erd- und Mineralfarben eignen sich am besten.
Gestaltempfehlungen für Einfriedungen
Einfriedungen gehören zu dem unmittelbaren Gebäudeumfeld. Sie grenzen das Grundstück von
benachbarten Grundstücken und von öffentlichen Flächen, meist durch einen Zaun, eine
freistehende Mauer oder eine Hecke, ab. Ihre Anordnung und Gestaltung prägen den Charakter des
Straßen- und Ortsbildes entscheidend.
Ungeeignet für die Einfriedung eines Grundstücks sind beispielsweise Maschendrahtzäune und
Jägerzäune. In Guntersblum finden sich zur Einfriedung eine Vielzahl an verputzten Mauern,
unverputzten Mauern aus Sandstein und Ziegelmauerwerk. Mauern wirken zwar massiv, sind aber
langlebig, bieten guten Sicht- und Lärmschutz und haben geringe Instandhaltungskosten.
 Gestaltungsansätze „ Einfriedungen“
 Zwischen Gärten (oder Privatgrundstücken) und öffentlichen Verkehrsflächen sollten
Einfriedungen erstellt werden.
 Einfriedungen sollten, wenn sie nicht in einer anderen orts- bzw. gestalterisch typischen Form
bestehen, mit einer Höhe von mindestens 0,80 cm errichtet werden.
 Möglich sind Bruchsteinmauern, Ziegelmauerwerk sichtbar oder verputzt, Metallzäune oder
Kombinationen, wie Zäune auf Mauersockeln.
 Auf Maschendrahtzäune und Jägerzäune sollte im Vorgartenbereich verzichtet werden
9.
Gestaltempfehlungen für Stellplätze
Zum Schutze des historischen Straßen- und Ortsbildes sollten Stellplätze für Kraftfahrzeuge in ihrer
Anlage und Ausgestaltung mit ihrer Umgebung so in Einklang gebracht werden, dass sie keine
Störung für benachbarte bauliche Anlagen, das Straßen- und Ortsbild oder dessen beabsichtigte
Gestaltung sowie Bau- und Kulturdenkmäler darstellen.
10.
Gestaltempfehlungen für Werbeanlagen (Außenwerbung)
Die direkt auf der Fassade angebrachten Flachwerbungen sind in den Ausmaßen beschränkt, damit
sie nicht zu sehr das Erscheinungsbild des Gebäudes und des öffentlichen Raumes dominieren.
In den nachfolgenden gestalterischen Hinweisen werden bestimmte Maße und die Lage der Werbung
empfohlen. Ziel dabei ist, trotz der Vielfalt der einzelnen Werbebotschaften ein in den Grundzügen
einheitliches Erscheinungsbild der Werbeanlagen zu erreichen.
Werbeausleger werden von den Passanten schon von weither gesehen. In den letzten Jahrzehnten
wurde diese Werbung immer größer und greller, sodass die einzelne Werbebotschaft nicht mehr
wahrgenommen werden konnte. Hierin begründet sich die Forderung zur Beschränkung der
Abmessungen auf ein einheitliches Maß.
Werbung ist in jeder Handelslage ein notwendiges Mittel, Passanten und Kunden auf einzelne
Geschäfte und Nutzungen aufmerksam zu machen. Zu viel Werbung erreicht aber genau das
Gegenteil. Einzelne Hinweise sind nicht mehr wahrnehmbar und gehen in der Flut der immer
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aufdringlicher werdenden Werbebotschaften unter. Das Erscheinungsbild des Ortes, die Qualität der
Gebäude und des öffentlichen Raumes wird empfindlich gestört.
Um einerseits die Wahrnehmbarkeit dessen was beworben wird zu erleichtern und andererseits eine
qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten, sind gestalterische Hinweise
notwendig. Zusätzlich soll die Auffindbarkeit von Läden durch gezielte und ansprechend gestaltete
Werbung verbessert werden.
10.2










Gestaltungsansätze für Flachtransparente
Flachtransparente sollten grundsätzlich parallel zur Fassade angebracht werden.
Flachwerbungen sollten nur an der Stätte der Leistung angebracht werden.
Material: Stein, auf den Putz aufgemalte Schriften, nicht glänzendes Metall, Kunststoff.
Flachwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb der
Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden.
Flachwerbungen sollten nur aus Einzelbuchstaben oder zusammenhängenden Schriftzügen
bestehen. Die Schriften sollten nicht höher als 45 cm sein. In Ausnahmefällen kann auch
kastenförmige Flachwerbung zugelassen werden.
Die Gesamtbreite der Flachwerbung sollte 60% der Gebäudelänge nicht überschreiten. Die
maximale Breite einer Flachwerbung sollte 2,75 m betragen. Flachwerbung sollte nicht über
zwei Geschosse reichen.
Der Abstand aller Teile einer Flachwerbung zur Fassade sollte 0,50 m nicht überschreiten.
Bei Leuchtwerbungen sollten nur durchscheinende Schriften und Symbole verwendet werden,
die aus Einzelelementen angefertigt sind. Ebenso sind hinterleuchtete Einzelbuchstaben
möglich.
Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung
und eine Auslegerwerbung beschränkt werden
Vermieden werden sollte: Dachwerbung, Infoscreens, Blink- und Wechselbeleuchtung, grelle
Farben, Abbildungen von Waren / Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte
Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen
Diese Skizze verdeutlicht den Anbringungsort und die Größe von Flachwerbungen
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45
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10.3

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

Gestaltungsansätze für Ausleger
Die Anbringung von Auslegerwerbung sollte, wenn möglich, senkrecht zur Fassade geschehen.
Auslegerwerbung sollte nur an der Stätte der Leistung angebracht werden.
Metall oder schmiedeeiserne Ausleger sollten bevorzugt verwendet werden.
Auslegerwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb
der Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden.
Die Ausleger sollten nicht breiter als 0,50 m und nicht höher als 0,90 m sein.
Schmiedeeiserne Ausleger können ausnahmsweise breiter als 0,50 m sein.
Der Abstand aller Teile eines Auslegers zur Außenwand des Gebäudes sollte nicht größer als
0,90 m sein. Sie sollten von der Gebäudeecke mindestens das Maß ihrer Auskragung als Abstand
einhalten.
Die Ausleger sollten 0,7 m von der Bordsteinkante entfernt sein. Die Unterkante der Ausleger
sollte mind. 2,3 m über dem Gehweg liegen, in Straßenzügen ohne Gehsteig und ohne Sicherung
durch Straßenmöblierung 3,50 m über Straßenniveau. Eine Anbringung oberhalb der Brüstung
der Fenster des 1. Obergeschosses sollte vermieden werden.
Die Höhe eines Werbeauslegers sollte zwei Stockwerke nicht überschreiten.
Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung
und eine Auslegerwerbung beschränkt werden.
Weitere Beschränkungen, die sich aus anderen, insbesondere straßenverkehrsrechtlichen
Bestimmungen ergeben, bleiben unberührt.
Die Anstrahlung von Auslegern sollte nur mit weißem Licht erfolgen.
Vermieden werden sollten: Dachwerbung, Infoscreens, Blink- und Wechselbeleuchtung, grelle
Farben, Abbildungen von Waren/Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte
Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen
Anbringungsort und Größe von Auslegern
Schmiedeeiserner Ausleger am Neuen Schloss
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10.4
46
Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen
Als Werbetafeln, Werbereiter, Werbeständer und Werbefahnen gelten alle auf dem Boden stehende,
selbsttragende und mobile Konstruktionen (Klappschilder, Hinweisschilder, Menütafeln etc.) die der
Produktwerbung dienen.



Werbefahnen oder andere Werbeelemente wie beispielsweise Luftfiguren oder Bogenfahnen
sollten nicht verwendet werden.
Pro Betriebsstätte sollte nur eine Werbetafel bzw. ein Werbeständer eingesetzt werden.
Begrenzung der Größe einer Werbetafel bzw. eines Werbeständers (Höhe und Breite max.
80 cm).
10.5


Ein großflächiges Verkleben, Verhängen oder Streichen von Fenster- und Schaufensterflächen
sollte auf die Dauer eines Umbaus oder einer Neudekoration beschränkt bleiben. Langfristig
verklebte oder gestrichene Fenster stellen einen funktionalen Missstand dar und wirken aus
diesem Grund auf Passanten abschreckend.
Grundsätzlich sollen Schaufensterbeschriftungen nur einen untergeordneten Bereich des
Schaufensters einnehmen und sind der Fensteraufteilung anzupassen. Grelle Farben sind zu
vermeiden.
10.6






Gestaltungsansätze für die Plakatierung und die Beschriftung von Schaufenstern
Gestaltungsansätze für Markisen
Oberhalb von Schaufenstern können Markisen angebracht werden, um die Ware vor allzu
starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Sie sind jedoch der Fensterteilung anzupassen und
dürfen keinesfalls historische Details der Fassadengestaltung verdecken.
Markisen sind entsprechend der Schaufenster-, Fenster- und Türgliederung zu unterteilen
Sie sollten an den Straßenfronten Elemente der Fassadengliederung wie Gesimse,
Gewändelaibungen, historische Bauteile, Zeichen oder Inschriften nicht verdecken.
Feststehende Markisen und Sonnenschutzanlagen sollten nicht mehr als 1 m vorkragen.
Markisen sollten eine textilähnliche Oberfläche besitzen, glänzende Markisentücher sind zu
vermeiden
Die Farbe der Markise ist grundsätzlich dem Erscheinungsbild der jeweiligen Fassade anzupassen
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47
Anhang: Denkmalschutz
Die im Anhang aufgeführten Anwesen werden in der Denkmaltopografie des Landes Rheinland –
Pfalz, Landkreis Mainz – Bingen aufgeführt. Für diese Anwesen gelten insbesondere bei An- und
Umbau- sowie bei Modernisierungsmaßnahmen die besonderen Vorschriften des Denkmalschutzund –pflegegesetzes.
Zone I:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Alsheimer Straße 5: Dreiseithof; barockes Fachwerkhaus, teilweise massiv, bezeichnet 1705,
Wirtschaftsgebäude 19. Jahrhundert, Torpfosten, Gusseisen, zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts
Alsheimer Straße 11: Dreiseithof mit Toranlage; klassizistisches Wohnhaus, datiert 1836; Wasserturm
nach dem Vorbild italienischer Festungsbaukunst
Alsheimer Straße 19: Homburger Hof; Dreiflügelanlage; barocker Mansardwalmdachbau, Mitte des 18.
Jahrhunderts, Renaissancetorpfosten, bezeichnet 1671
Alsheimer Straße 21: Hofanlage, ehem. Essigfabrik, um 1970/80
Alsheimer Straße 22: zweieinhalbgeschossiger gründerzeitlicher Klinkerbau, Ende des 19. Jahrhunderts
Alsheimer Straße 25: Katholische Kirche St. Victor; neuromanischer Bruchsteinsaal, 1844
Alsheimer Straße 27: evangelische Kleinkinderschule; eingeschossiger historisierender Putzbau, um 1900
Alsheimer Straße 29: ehemaliges Leininger Schloss; spätbarocker Mansardwalmdachbau, 1787
Bleichstraße 7: Hofanlage, bezeichnet 1830; eingeschossiges Wohnhaus, teilweise Fachwerk; hofseitig
Wohnturm, im Kern spätmittelalterlicher, spätbarock überformt, 1754 bezeichnet
Bleichstraße 12: ehemalige Synagoge, quadratischer Bau, Mitte des 19. Jahrhunderts; ehemaliges Mikwe
(an) Bleichstraße 14: barockes Petrusrelief, bezeichnet 1754
Hauptstraße 21: Vierseithof, Ende 19. Jh.
Hauptstraße 41: Hofanlage; Krüppelwalmdachbau, teilweise Fachwerk verschindelt, Ende des 18. oder
Anfang des 19. Jahrhunderts
Hauptstraße 42: ehemaliger Deutschherrenhof; Vierflügelanlage; spätbarocker Mansardwalmdachbau,
bezeichnet 1786, Wirtschaftsgebäude zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts
Hauptstraße 44: klassizistisches Wohnhaus, Anfang des 19. Jahrhunderts
Hauptstraße 45/47: ehemaliges Neues Schloss; Mansardwalmdachbau, Mischformen
Spätbarock/Frühklassizismus, 1787–89; Krüppelwalmdachscheuene, bezeichnet 1774; Gartenmauer 18.
Jahrhundert
Julianenstraße 33: Schule; klassizistischer Typenbau, um 1830
Julianenstraße 44: ehemaliger Hof der Neidhard von Gneisenau, eingeschossiger spätbarocker
Mansardwalmdachbau, bezeichnet 1723, Scheune 19. Jahrhundert
(zu) Kirchstraße 1: Scheune des ehem. Dalbergier Hofs, großvolumiger Kalkbruchsteinbau mit
Krüppelwalmdach, bez. 1883
Kirchstraße 2: evangelisches Pfarrhaus; spätklassizistischer Kalkbruchsteinbau, 1859/60
Kirchstraße 3: ehemalige Dalbergische Zehntscheune; barock, 18. Jahrhundert
Markt 1: ehemalige Schule; gründerzeitlicher Klinkerbau, 1891
Marktplatz 6: Evangelische Pfarrkirche, ehemals St. Victor; romanische Doppelturmfassade, Südturm
1842 erneuert, Architekt Ignaz Opfermann; barocker Saalbau, 1681–84; am Chor spätestgotisches Portal,
bezeichnet 1610; romanische Spolie
Mittelstraße 14: Villa, Neurenaissance, Ende des 19. Jahrhunderts
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Zone II:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Am Julianenbrunnen 8: Wohn- und ehemaliges Kelterhaus; nachbarocker Krüppelwalmdachbau, teilweise
Fachwerk, bezeichnet 1814 und 1817
(gegenüber) Am Julianenbrunnen 8: Julianenbrunnen; bezeichnet 1608 und 1838
(bei) Eimsheimer Straße 36: Erbes- oder Erbsenbrunnen; erwähnt seit 1655
Julianenstraße 2: Wohn- und Kelterhaus, Krüppelwalmdachbau, frühes 18. Jahrhundert
Kellerweg 5: tonnengewölbter Erdkeller mit Stichbogenportal, spätes 18. Jahrhundert
(unterhalb) Kellerweg 9: tonnengewölbter Erdkeller, bez. 1785
(zu) Kellerweg 10: spätklassizistisches turmartiges Gartenhaus mit Zeltdach und Kelleranlage, um 1860/70
Kellerweg 12: Kelterhaus, Kalkbruchsteinbau mit Rundbogenöffnungen, um 1880/90, rückwärtig
ausspringend „Kellerstübchen“, Weinkeller bez. 1815
Kellerweg 20: ehemalige Weinprobierstube mit originaler Innenausstattung, 1887, über tonnengewölbten
Weinkellern
Kellerweg 22 / 24: Doppelkelterhaus; Kalksteinquaderbau, rückwärtig zweigesch. „Kelterstübchen“, 1896
(bei) Kellerweg 27: tonnengewölbter Erdkeller, bez. 1600
Kellerweg 31-57 (ungerade Nrn.), 34-58 (gerade Nrn.), Am Julianenbrunnen 8, Julianenstraße1, 2-6
(gerade Nrn.) (Denkmalzone): Abschnitt des rund 1 km langen Kellerwegs, in dem der gewachsene
Charakter mit Kellern und vielfältigen Kelterhaustypen des 18. – 20. Jh. Am anschaulichsten erfahrbar ist;
beachtenswert die geschlossenen Reihen von Kelterhäusern in Giebelstellung (nr. 43-49); im südlichen
Teil stark eingetiefte, von Stützmauern eingefasste und durch Treppen erschlossene Platzanlage um den
seit 1472 bezeugten Julianenbrunnen mit hundertjähriger Platane; in Rheinland-Pfalz einzigartiges
Ensemble und hochrangiges Zeugnis der rheinhessischen Weinbaugeschichte
Kellerweg 53: Villa, teilweise Fachwerk, um 1900
Ölmühlstraße 9 / 11: ehem. „Polyscher Hof“, mehrflügelige Anlage; spätbarocke Baugruppe mit Herrenhaus,Stalltrakt, Doppelscheune, 19.Jh., und Mühlengebäude mit Fachwerk und Krüppelwalmdach, Mitte
18. Jh.
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