Anlieferbedingungen für künstliche Mineralfaserabfälle, KMF

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ABFALLWIRTSCHAFT
LANDKREIS
NEUMARKT I.D.OPF
Anlieferbedingungen für künstliche Mineralfaserabfälle, KMF
(z.B. Glaswolle, Steinwolle) ab 1. Oktober 2015.
Der Arbeitsschutz und die weitere Entsorgung machen es erforderlich,
dass KMF nur noch in speziellen Verpackungen zur Deponie Blomenhof
angeliefert werden können.
Folgende Verpackungen sind zugelassen:
KMF-Big Bag mit
Gefahrgutaufdruck
KMFBändchengewebesack
Preis: 7,50 Euro/BigBag
Preis: 3,50 Euro/Sack
Größe: maximal 90 x 90 x 110 cm
Größe: maximal 140 x 220 cm
Bitte verwenden Sie nur noch die zugelassenen Verpackungen.
Anlieferungen in normalen Foliensäcken sind nicht mehr möglich.
Abfälle, die nicht entsprechend verpackt sind, werden zurückgewiesen.
BigBags und Bändchengewebesäcke sind auf der Deponie Blomenhof
zu oben genannten Preisen oder im Handel erhältlich.
Abfälle aus gewerblicher Herkunft können nur mit eigenem Entsorgungsnachweis oder über Containerdienste mit Sammelentsorgungsnachweisen angeliefert werden.
Das elektronische Begleitscheinverfahren ist durchzuführen.
Landratsamt Neumarkt, Kommunaler Umweltschutz, Abfallwirtschaft
Infotelefon: 09181/470-219, -209
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