Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Themen Energie und Klimaschutz sind große Herausforderungen, denen wir uns auch in Geldern stellen. Die schwankenden Energiepreise belasten die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und den Stadthaushalt. Zudem ist die derzeitige Energieerzeugung mit vielen Umweltbelastungen verbunden. Daher sind intelligente Lösungen gefragt, die es ermöglichen, weniger Energie zu verbrauchen und mehr umweltfreundliche Energie zu produzieren. Der Klimaschutz, also allgemein die Verringerung des Ausstoßes an klimaschädlichen Treibhausgasen, ist das vorrangige Ziel. Diese Verantwortung nimmt die Stadt Geldern ernst und leistet auf lokaler Ebene ihren Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Im Oktober 2013 hat der Rat der Stadt Geldern für den Klimaschutzprozess ein Leitbild beschlossen. Bis zum Jahr 2050 soll das Stadtgebiet bezogen auf das Treibhausgas CO2 energieneutral sein. Diese Entwicklung soll in drei Teilschritten erreicht werden: • 30% CO2 Einsparung bis zum Jahr 2020 • 60% CO2 Einsparung bis zum Jahr 2035 • energieautark bis zum Jahr 2050 Die Ziele, die dieses Leitbild beschreibt, werden nur erreicht, wenn alle Akteure unserer Stadt einen Beitrag leisten. Das energie- und klimaschonende Bauen und Modernisieren stellt dabei einen wichtigen Beitrag dar. Je niedriger der Energiebedarf Ihres künftigen Gebäudes ist und je mehr regenerative Energiequellen Sie zur Deckung dieses Bedarfes nutzen, desto größer ist Ihr persönlicher Beitrag zur Verringerung der schädlichen Treibhausgase. Und nebenbei machen Sie sich ein ganzes Stück unabhängig von den heutigen Turbulenzen des Energiemarktes. Im Hinblick auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten energieeffizientes Bauen und Modernisieren zu verwirklichen, möchten wir Ihnen mit dieser Informationsmappe eine erste Orientierungshilfe geben. Fachtechnischen Rat durch einen Architekten oder einen Energieberater können und wollen wir natürlich nicht ersetzen. Sven Kaiser Bürgermeister der Stadt Geldern Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Zielsetzung Seite 4 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) 2.2 Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) 2.3 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Seite 4 Seite 4 Seite 5 Seite 5 3. Besser als der gesetzlich geforderte Standard? -Energieeffizienz im Neubau Seite 6 4. Gründe für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie Seite 7 5. Was sollte beim Neubau und bei der Sanierung von Bestandsimmobilien beachtet werden? 5.1 Gut geplant ist halb gewonnen. 5.2 Ausrichtung und Grundriss 5.3 Welchen energetischen Standard sollte ein Gebäude aufweisen? Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 10 6. Was sind Energieeffizienzstandards? Seite 11 7. Qualitätssicherung 7.1 Blower Door Test 7.2 Thermografie Seite 13 Seite 13 Seite 13 8. Beratungsangebote…. 8.1 …der Stadt Geldern 8.2 …der Stadtwerke 8.3 …der Verbraucherzentrale 8.4 Beratung durch einen unabhängigen Energieberater Seite 13 Seite 13 Seite 14 Seite 14 Seite 15 9. Förderung Unterstützung vom Staat für mehr Energieeffizienzmaßnahmen Seite 16 10. Informationen zu Energiethemen im Internet Seite 16 Anlage I: „Modernisierungsratgeber Energie“ der Deutschen Energieagentur (dena). Anlage II „ Bauen für die Zukunft“ der Deutschen Energieagentur (dena) Beide Broschüren werden über die Informationsmappe „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können aber auch bei der dena unter www.dena.de kostenpflichtig bezogen werden. Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 3 1. Einleitung und Zielsetzung Sie denken über den Bau eines neuen Hauses oder über die Modernisierung einer älteren Immobilie nach? Neben vielen wichtigen Fragen, die bei einem solchen Vorhaben zu klären sind, sollten Sie auch die künftige Energieversorgung und den Energiebedarf des Gebäudes in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wer vorrausschauend plant, strebt einen möglichst niedrigen Energiebedarf für sein Gebäude an. Ein niedriger Energiebedarf beeinflusst ganz wesentlich die künftigen Nebenkosten und damit auch den zukünftigen Marktwert einer Immobilie. Energetische Maßnahmen lassen sich insbesondere beim Neubau, aber auch bei der Modernisierung einer Bestandsimmobilie mit überschaubaren Mehrkosten realisieren. Entscheidend ist, dass Sie bereits in der Planungsphase des Bauprojektes Vorstellungen über die energetischen Eigenschaften ihres Gebäudes entwickeln. Die energetischen Mindestanforderungen sind gesetzlich geregelt. Oft ist es aber sinnvoll und mit geringem finanziellem Mehraufwand möglich, einen deutlich verbesserten energetischen Standard zu erreichen. Häufig gibt es für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen, die über den gesetzlich geforderten Standard hinausgehen, Fördermittel des Staates. So kann die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Die energetische Planung einer Immobilie benötigt Fachwissen und muss auch individuelle Wünsche berücksichtigen. Daher sollten Sie sich von unabhängigen Experten, wie z.B. Architekten, Ingenieuren, Fachplanern und Handwerkern, unterstützen lassen. Bei der energetischen Planung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines unabhängigen Energieberaters, der bei vielen Förderprogrammen sowieso verpflichtend ist. Mit dieser Informationssammlung möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Möglichkeiten zum energieeffizienten Bauen, sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden geben. Besonders wichtig ist es uns, Ihnen Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen den Einstieg in die Thematik zu erleichtern. Auch finden Sie Hinweise, wo Sie weiterführende Materialien zu diesem Thema erhalten können. Eine unabhängige Energieberatung kann die vorliegende Zusammenstellung aber keinesfalls ersetzen 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) Grundlage für die Berücksichtigung der Energieeffizienz in Gebäuden ist das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG). Ziel dieses Gesetzes ist es, den Energieverbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken. Darüber hinaus enthält das EnEG Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die konkrete Anforderungen an Bauvorhaben formulieren, wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV). Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 4 In der EnEV sind die Anforderungen an den Wärmeschutz und an die technische Gebäudeausrüstung geregelt. Beispielsweise werden Heizungs-, Kühlungs- und Raumlufttechnik, die Versorgung mit Warmwasser und die Beleuchtungstechnik anhand von Referenzwerten, die sich an dem aktuellen Stand der Technik orientieren, dargestellt. Die Regelungen der EnEV sind bei der Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und bei Änderungen, Erweiterungen und dem Ausbau von bestehenden Gebäuden, die mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden, zu berücksichtigen. Im Jahr 2002 trat die erste EnEV in Kraft und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung ab. In den folgenden Jahren wurden die Anforderungen an den Wärmeschutz sowie an die Effizienz der Gebäudetechnik stetig erhöht. Hierdurch wurden die Vorgaben aus der Europäischen Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 010/31/EU) in deutsches Recht umgesetzt. 2.2 Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Am 01.01.2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft. In diesem wird das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von neuen Gebäuden, bzw. grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden, durch erneuerbare Energien zu decken. Dabei kann der Bauherr oder die Baufrau selber wählen, welche regenerative Energieform zur Anwendung kommen soll. Hierbei kann es sich z.B. um solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse handeln. Auch eine Kombination der verschiedenen Energieträger ist möglich. Es muss jedoch ein festgelegter Anteil des Energiebedarfs regenerativ gedeckt werden, der vom gewählten Energieträger und von der Gebäudeart abhängig ist. Werden andere klimaschonende Techniken zur Deckung des Energiebedarfs gewählt wie z.B. die Nutzung von Abwärme, von Kraft-Wärme-Kopplung oder von Fernwärme, kann auf regenerative Energien verzichtet werden. 2.3 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Durch das EEG soll die Erzeugung von elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen gefördert werden. Es regelt die Abnahme und die Vergütung des durch Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse erzeugten Stroms. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist das Jahr der Inbetriebnahme der Gesamtanlage und wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Der selbsterzeugte Strom kann teilweise oder vollständig eingespeist, aber auch selbst genutzt werden. Die folgende Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz von Gebäuden. Sie wurde der Bauherrenmappe der Sächsischen Energieagentur entnommen, die im Internet unter www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html eingesehen und heruntergeladen werden kann. Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 5 Grafik entnommen aus : www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html 3 Besser als der gesetzlich geforderte Standard? - Energieeffizienz im Neubau. Wer sich heute für den Bau eines neuen Hauses entscheidet, muss aufgrund der verschärften rechtlichen Vorschriften energetische Standards einhalten, die einen deutlich niedrigeren Energiebedarf fordern, als dies noch vor wenigen Jahren üblich war. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass die Energieeffizienz von Gebäuden in immer kürzeren Abständen verschärft wurde. So hat sich die europäische Union zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 sog. Nullenergiehäuser als gesetzlichen Standard einzuführen, was dann von den Mitgliedsstaaten auch rechtlich umgesetzt werden muss. Wer heute ein Haus nach dem gültigen rechtlichen Standard baut, muss damit rechnen, schon in wenigen Jahren in Sachen Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 6 Energieeffizienz eine veraltete Immobilie zu besitzen. Daher sollten Bauherren und Baufrauen eingehend prüfen mit welchem baulichen und finanziellen Mehraufwand der Energiestandard von Morgen bereits heute schon eingehalten werden kann. Vielfach sind hierzu keine aufwändigen Mehrarbeiten erforderlich. Auch muss beachtet werden, dass Fördermittel vom Staat in Anspruch genommen werden können, wenn verbesserte Standards gegenüber dem gesetzlich geforderten eingehalten werden. 4 Gründe für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie Ältere unsanierte Gebäude benötigen in der Regel deutlich mehr Energie für die Raumwärme als in jüngster Zeit erbaute Immobilien. Insbesondere betrifft dies den Bedarf an Heizwärme, der einerseits meistens hoch ist und zusätzlich häufig auf ineffiziente Weise gedeckt wird. Ursache hierfür ist, dass ältere Gebäude häufig keine effektive Wärmedämmung der Außenhülle aufweisen und über eine veraltete Heiztechnik verfügen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wurden seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1995 laufend verschärft, so dass neuere Gebäude energetisch deutlich besser aufgestellt sind. Die folgende Grafik zeigt den durchschnittlich gemessenen Wärmeverbrauch von Gebäuden in Abhängigkeit vom Baualter. Vergleich des Energieverbrauchs von Gebäuden in Deutschland spezifischer Energieverbrauch für Gebäude in Wärmebestimmungen für Gebäude in Deutschland Deutschland in kwh pro qm pro Jahr WSVO von 1977 < 400 WSVO von 1982 < 300 WSVO von 1995 < 170 EEV 2001 < 100 EEV 2002 < 85 Passivhaus < 15 Diese Zahlen können natürlich nicht pauschal auf ein individuelles Gebäude übertragen werden. Auch lässt sich nicht aus dem Baujahr auf den tatsächlichen Wärmebedarf schließen. Hierzu muss eine genaue Bestandsaufnahme der Bauteile und der Heiztechnik durchgeführt werden. Wenn Sie planen eine ältere Immobilie zu erwerben, verhilft der vorgeschriebene Energieausweis zu einer ersten Einschätzung. Zur energetischen Optimierung wie z.B. Änderungen des Heizungssystems, der Warmwasserversorgung oder der Gebäudehülle, sind in der Regel größere bauliche Maßnahmen erforderlich, die am ökonomischsten gemeinsam mit ohnehin anstehenden Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 7 Instandhaltungen oder Modernisierungsmaßnahmen (Sowieso-Maßnahmen) verbunden werden. Wollen Sie bei einer älteren Immobilie z.B. die Fassade erneuern, den Dachstuhl ausbauen, das Bad modernisieren, Leitungen ersetzen oder Fußbodenbeläge auswechseln, sollten sie immer auch energetische Verbesserungen einplanen. Die etwas höheren Investitionskosten belohnen dann mit niedrigeren Betriebskosten über die gesamte Nutzungszeit. Auch gewährleistet ein niedriger Wärmebedarf eine gewisse Unabhängigkeit von künftigen Veränderungen des Energiemarktes. Und ganz nebenbei leisten Sie einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie zahlt sich also dreifach aus: Sie erzielen niedrige Energiekosten u. damit niedrige Nebenkosten, erhalten den Wert des Gebäudes und haben das gute Gefühl einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Gründe, die für eine energetische Sanierung sprechen, im Überblick: • Minderung des Heizwärmebedarfs • Senkung der Energiekosten • Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasserausfall • Verbesserung des Raumklimas und des Wohngefühls • Verringerung des CO2-Ausstoßes • Vermeidung von Überhitzungen im Sommer 5 Was sollte beim Neubau und bei der Sanierung von Bestandsimmobilien beachtet werden? Bei der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes und beim Neubau sind viele Dinge zu berücksichtigen. Die Realisierbarkeit und der Nutzen von Maßnahmen muss abgewogen werden. Kann die Wärmedämmung der Gebäudehülle – auch über den gesetzlichen Standard hinaus - verbessert werden? Wie soll das Gebäude künftig beheizt werden? Benötigt das Haus eine kontrollierte Lüftung? Muss der sommerliche Wärmeschutz beachtet werden oder wie können regenerative Energien bei der Heizung und/oder der Erwärmung von Brauchwasser zum Einsatz kommen? All diese Fragen sind zu klären. An was man alles denken sollte und welche technischen Möglichkeiten es bei der Dämmung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik gibt, zeigen die dieser Mappe beigefügten Broschüren „Modernisierungsratgeber Energie“ und „ Bauen Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 8 für die Zukunft“ der Deutschen Energieagentur. Diese Informationen sollen Ihnen einen Einstieg in die Thematik geben und gemeinsam mit Ihrem Energieberater oder Architekten, die für Ihr individuelles Bauvorhaben maßgeblichen Entscheidungen zu treffen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch ein paar grundlegende Überlegungen aufzeigen: 5.1 Gut geplant ist halb gewonnen. Wichtig ist es, sich bereits sehr früh d.h. in der Planungsphase der Baumaßnahmen auch mit Möglichkeiten zur Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes zu beschäftigen. Die Aufstellung einer energetischen Planung für das Gebäude sollte daher parallel zur Planung der baulichen Maßnahmen erfolgen. Nur so können bei den einzelnen Bauabschnitten auch die energetischen Anforderungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Das spart Zeit und Kosten. Bei der Erarbeitung eines Energiekonzeptes unterstützen Architekten und Gebäudeenergieberater. Sie erläutern verschiedene Möglichkeiten und zeigen wirtschaftliche Aspekte unterschiedlicher Energiestandards auf. Je weiter der gesetzliche Standard unterschritten wird, desto attraktiver werden auch staatliche Fördermöglichkeiten. Folgende Planungsgrundsätze sollten bei der Aufstellung der Energieeffizienzplanung berücksichtigt werden: Verbrauchsvermeidung = Verbrauchsverminderung = Vermeidung von Klimagasen = Optimierung der thermischen Gebäudehülle Auswahl effizienter Heizungs- und Anlagentechnik Einsatz erneuerbarer Energien 5.2 Ausrichtung und Grundriss Bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie lassen sich in der Regel die Orientierung und der Grundriss nur unwesentlich beeinflussen. Ganz anders hingegen beim Neubau. Hier ist eine optimale Ausrichtung des Baukörpers auf dem Grundstück wesentlich für den eigenen Wohnkomfort und für eine kostenfreie Nutzung von solaren Gewinnen durch die Sonne. Gut geeignet sind Grundstücke, bei denen eine Süd- oder Süd-Westausrichtung der Hauptfassade und des Daches möglich ist. Für eine ausreichende natürliche Belichtung und hohe winterliche solare Wärmegewinne, sind die Wohnräume im Grundriss südlich anzuordnen. Untergeordnete und wenig genutzte Räume, wie Abstellräume und Bäder, sind hingegen auf der Nordseite anzuordnen. Je kompakter das Gebäude, desto besser die Energiebilanz, Auskunft hierüber gibt das Verhältnis zwischen der Gebäudehülle (A) und dem Volumen (V) (A/VVerhältnis), Kompakte Dachformen vermeiden Verschattungen und minimieren die Außenfläche, Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 9 Dachflächen sollten möglichst in Nord-Süd-Ausrichtung angelegt werden, um die Nutzung der Solarenergie zu erleichtern, Großflächige Verglasungen an der Südfassade erhöhen die solaren Energieerträge, Verschattungselemente sollten so ausgelegt sein, dass die flach stehende Wintersonne ins Gebäude einstrahlen kann und die im Sommer steil einfallenden Sonnenstrahlen abgeschirmt werden, Aufenthaltsräume sollten im Süden geplant und Funktions- und Nebenräume im Norden angeordnet werden, Bei der Auswahl der Anlagentechnik, der Steuerung und bei Pumpen sollte auf die Energieeffizienz der Geräte geachtet werden, Intelligenter Einsatz erneuerbarer Energien 5.3 Welcher energetische Standard sollte ein Gebäude aufweisen? Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für Änderungen, Erweiterung und Ausbau an bestehenden Gebäuden sind in der aktuellen EnEV geregelt. Werden die energetischen Anforderungen der EnEV eingehalten, wird der sog. gesetzliche Mindeststandard (EnEV-Haus) erreicht. Um einen höheren Energiestandard zu erzielen, sind Optimierungen an der Gebäudehülle und/oder in der Gebäudetechnik nötig. Dies ist zunächst auch mit höheren Investitionskosten (energetische Mehrkosten) verbunden, welche aber über einen angemessenen Nutzungszeitraum durch geringere Energiekosten ausgeglichen werden. Durch die Erzielung höherer Standards können verschiedene Förderprogramme in Form von attraktiven Finanzierungen bis hin zu Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Welchen Standard bei der Sanierung Ihres Gebäudes, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erreicht werden kann, richtet sich bei Bestandsimmobilien im Wesentlichen nach der Bausubstanz. Bei der Planung eines Neubaus sind diese Beschränkungen nicht gegeben. Hier sollte in Abhängigkeit von den weiteren Wünschen an das Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeit eines verbesserten Standards geprüft werden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten sollten Sie mit einem Energieberater erarbeiten. Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 10 6 Was sind Energieeffizienzstandards Der Mindeststandard, den Neubauten oder Gebäude im Rahmen einer umfänglichen Sanierung einhalten müssen, wird in der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben. Diese Verordnung wird im Abstand weniger Jahre aktualisiert. Für darüberhinausgehende Effizienzstandards gibt es keine einheitlichen Definitionen. Allgemein anerkannt und häufig verwendet sind die Standards der KFW-Bankengruppe, die auch die verschiedenen Förderstufen regeln. Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (höhere) Primärenergiebedarf. Im Folgenden werden einige Standards der KFW-Bankengruppe, die auch auf der Internetseite der KFW, www.kfw.de nachgelesen werden können, beschrieben. KFW-Effizienzhaus 40 Bei einem KfW Energieeffizienzhaus 40 ist der Jahresprimärenergiebedarf um 60 Prozent geringer als bei einem vergleichbaren Neubau, der die gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechend der gültigen EnEV einhält. Dieser geringere Energieverbrauch wird durch einen umfangreichen Wärmeschutz und eine hochwertige Dach- und Bodenplattendämmung gewährleistet. Ein Haus nach dem Standard KfW 40 muss luftdicht sein und regenerative Energien nutzen. Dies kann eine Kombination aus Solaranlage, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Holzpellets sein. KFW-Effizienzstandard 55 Der Jahresprimärenergiebedarf vom KfW Effizienzhaus 55 beträgt lediglich 55 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus. Dies resultiert aus einer sehr guten Wärmedämmung in Dach und Außenwänden sowie einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen. Auch eine Holzpellet- oder Biomasse-Heizung ist zum Erreichen der Vorgaben des KfW Energieeffizienzhauses 55 erforderlich. Häuser mit dem Standard KfW 55 verfügen über eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassergewinnung. Eine zentrale Lüftungsanlage gewinnt 80 Prozent der Abluft zurück. KFW-Effizienzhaus 70 Im KfW Effizienzhaus 70 muss der jährliche Primärenergiebedarf um 30 Prozent geringer sein als der eines vergleichbaren normalen Neubaus. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen der letzten 50 Jahre der gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandards und der förderfähigen KFW Effizienzstandards. Der Heizwärmebedarf und der (vom Energieträger abhängige) Primärenergiebedarf werden darüber hinaus angegeben. Die Tabelle ist der Internetplattform wikipedia, www.wikipedia.de/ effizienzstandards entnommen. Standard Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Qh QP H'T Nicht saniertes Wohnhaus, Baujahr 300 kWh/(m²·a) 1960–1980 Durchschnitt Deutschland 160 kWh/(m²·a) 2002[3] Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 11 Wärmeschutzverordnung (WSVO 77) Wärmeschutzverordnung (WSVO 82) Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) Niedrigenergiehaus (EnEV 2002) KfW-60-Haus (EnEV 2004) KfW-40-Haus (EnEV 2004) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) ≤ 250 kWh/(m²·a) ≤ 150 kWh/(m²·a) ≤ 100 kWh/(m²·a) ≤ 70 kWh/(m²·a) ≤ 60 kWh/(m²·a) ≤ 40 kWh/(m²·a) ≤ 60 kWh/(m²·a) ≤ 40 kWh/(m²·a) ≤ 55 kWh/(m²·a) 1 KfW-Effizienzhaus 70 ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhaus 55 ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 (EnEV 2009) KfW-Effizienzhaus 40 ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 (EnEV 2009) Energieeinsparverordnung ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 2016 (EnEV 2016) KfW-Effizienzhaus 55 ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 (EnEV 2016) KfW-Effizienzhaus 40 ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 (EnEV 2016) Passivhaus (PHPP) ≤ 15 kWh/(m²·a) 1 3 ≤ 85 % Höchstwert EnEV 2009 (ca. 50 kWh/(m²·a)) ≤ 70 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 55 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 40 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 70 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 55 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 40 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 120 kWh/(m²·a) 2 ≤ 070 % Höchstwert EnEV 2007 ≤ 055 % Höchstwert EnEV 2007 ≤ 100 % Höchstwert EnEV 2009 ≤ 085 % HT,Ref EnEV 2009 ≤ 070 % HT,Ref EnEV 2009 ≤ 055 % HT,Ref EnEV 2009 ≤ 085 % HT,Ref EnEV 2009 ≤ 070 % HT,Ref EnEV 2009 ≤ 055 % HT,Ref EnEV 2009 Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen: 1 Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach EnEV). 2 Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die Bedarfe für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf für Haushaltsstrom. Bine – Fachinformationszentrum Karlsruhe Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 12 7 Qualitätssicherung Eine gute Planung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Sanierung. Wie kann man aber sicher sein, dass das Geplante auch realisiert wird? Hierzu ist es wichtig, Fachbetriebe mit der Umsetzung zu beauftragen und die Ausführungsarbeiten durch den Architekten oder den Energieberater begleiten zu lassen. Die Baubegleitung im Rahmen der Sanierung einer Bestandsimmobilie wird staatlich gefördert. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäudehülle lassen sich durch zwei verschiedene Verfahren kontrollieren: 7.1 Blower Door Test Bei dieser Methode wird die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle überprüft. Im Gebäude wird ein Unter- oder Überdruck erzeugt und die Luftwechselrate gemessen. Der Wert gibt dann Auskunft, in welchem Maße Luft unkontrolliert aus dem Gebäude ein und ausströmt und somit Wärmeverluste erzeugt. 7.2 Thermografie Bei der Thermografie wird mit einer Wärmebildkamera das Gebäude fotografiert. Auf dem Bild werden unterschiedlich warme Bereiche abgebildet. So lassen sich Wärmebrücken leicht erkennen. Voraussetzung ist, dass die Bilder im Herbst oder Winter gemacht werden, wenn das Gebäude beheizt wird. 8 Beratungsangebote Für weitere Informationen bei der Realisierung ihrer baulichen Maßnahmen stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Diese reichen von einer Einführung in die Thematik bis hin zur Erstellung qualifizierter Energiekonzepte und der persönlichen Begleitung ihrer Baumaßnahme. Einige Angebote werden mit stadtlichen Mitteln gefördert, so dass Sie lediglich einen Kostenanteil leisten müssen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick der Angebote in Geldern. 8.1 Beratungsangebot der Stadtverwaltung Geldern Ort Termin Dauer Kosten Bemerkung Stadtverwaltung Geldern, Raum 309 Beratung am Telefon oder persönlich nach Terminvereinbarung Tel.: 02831/398309 oder unter [email protected] keine Vermittlung eines ersten Überblicks über verschiedene Möglichkeiten zum energieeffizienten Bauen und weiteren möglichen Beratungsangeboten Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 13 8.2 Beratungsangebot der Stadtwerke Geldern Ort Termin Dauer Kosten Bemerkung Stadtwerke Geldern, Kundenzentrum am Markt Beratung am Telefon oder persönlich nach Terminvereinbarung Tel.: 02831/ 93 33 24oder unter [email protected] keine Beratungsangebot über Strom- und Erdgasnutzung, Energiesparmaßnahmen, Heizungsumstellung 8.3 Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentrale bietet zwei Arten von Energieberatung an: • • Beratung im Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale In der Stadtverwaltung Geldern unterhält die Verbraucherzentrale einen Energieberatungsstützpunkt. Jeden ersten Montag im Monat haben Sie die Möglichkeit Herrn Rabe zu ihrem Neubau- oder Sanierungsvorhaben um Auskunft zu bitten. Ort Termin Stadtverwaltung Geldern, Raum 129 Nach Terminvereinbarung; Tel.: 02831/398350 oder unter [email protected] Dauer Kosten Bemerkung 30 min – 45 min 5 €, zu entrichten in der Beratungsstelle Einstiegsberatung zu Energiesparmöglichkeiten bei Neubau – und Sanierungsvorhaben sowie von Fördermöglichkeiten. Beratung bei Ihnen zu Hause Ein Energieberater der Verbraucherzentrale kommt auch zu Ihnen nach Hause und gibt Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Bestandsgebäudes und benennt mögliche energetische Verbesserungen. Ort Termin Dauer Kosten Bemerkung Bei Ihnen zu Hause nach Terminvereinbarung; Tel.: 0180 1 11 5 999 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute); www.vz-nrw.de/energieberatung 1,5 Stunden 60 €, zu entrichten an den Berater Beratung zur Steigerung der Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes; Benennung von Förderprogrammen;Es wird ein Protokoll gefertigt, welches Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 14 8.4 Beratung durch einen unabhängigen Energieberater Ein unabhängiger Energieberater kann Sie zu allen Energiethemen rund um ihre Immobilie beraten. Insbesondere gehört es zum Leistungsspektrum nach einer Bestandsaufnahme eine umfängliche Planung der erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und auch Förderprogramme einzubeziehen. Wollen Sie Mittel aus Förderprogrammen in Anspruch nehmen, ist es bei einigen Fördergebern Voraussetzung, dass die Maßnahme durch einen Energieberater bestätigt wird. Für die Expertise bestehender Wohngebäude kann im Vorfeld eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden: Ort Was wird gefördert? Antrags- und Bewilligungs-stelle Kontakt Wie finden Sie einen unabhängigen Energieberater? Bemerkung Vor-Ort Beratung (bei Ihnen zu Hause) zur sparsamen und rationellen Energieanwendung in Wohngebäuden durch einen registrierten Energieberater Zuschuss: • 60 % der förderfähigen Beraterkosten, festgelegte Höchstgrenze nach BAFA (max. 500 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie max. 1.100 € für Wohnhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten)* • 100 % der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35, Referat 424,65760 Eschborn Tel: 06196-908 1880 Fax: 06196-908 1800 www.bafa.de (Rubrik: Energie) Auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de sind für die sog. BAFA-Beratung zugelassene Energieexperten gelistet. Es wird eine detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes durchgeführt, Vorschläge zur energetischen Sanierung unterbreitet, die energetischen und finanziellen Auswirkungen berechnet und Fördermittel aufgezeigt. Die Bezeichnung Energieberater ist kein geschützter Berufstitel, daher sollten Sie immer die Qualifikation erfragen. Auch sollten Sie darauf achten, dass der Berater eine Produktunabhängige Beratung durchführt. Die Deutsche Energieagentur (dena) listet auf der Internetseite www. energie-effizienzexperten.de Energieberater, die für verschiedene Förderprogramme zugelassen sind. Über eine Suchfunktion ist es möglich Experten in ihrer Nähe auszuwählen. Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 15 9 Förderung Unterstützung vom Staat für mehr Energieeffizienz Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Anwendung Erneuerbarer Energien werden vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund gefördert. Auch Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stellen eine Grundlage für garantierte Vergütungssätze oder Zuschläge dar. Es gibt also eine sehr vielfältige Förderlandschaft. Die Suche nach dem geeignetsten Programm ist nicht immer einfach. Auch werden die Fördersätze und -voraussetzungen regelmäßig angepasst. Im Internet finden Sie verschiedene Möglichkeiten sich über die Förderprogramme, die Fördervoraussetzungen und – höhen zu informieren: • www.stadtwerke-geldern.de: In Zusammenarbeit mit dem Informationsdienst BINE bieten die Stadtwerke Geldern umfangreiche Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten an • www.förder-navi.de: Angebot der Energieagentur zu aktuellen Förderkonditionen im Internet 10 Informationen zu Energiethemen im Internet www.stadtwerke-geldern.de www. energieagenturnrw.de www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html www.klima-sucht-schutz.de www.dena.de Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern Seite 16