Merkblatt Shigellose (Shigellenruhr, Dysenterie) - Main-Kinzig

Werbung
Merkblatt Shigellose
(Shigellenruhr, Dysenterie)
Was ist die Shigellose?
Die Shigellose (Shigellenruhr oder Dysenterie) ist eine weltweit verbreitete Infektionserkrankung
des Darmes, welche durch Bakterien (Shigella dysenteriae, Shigella flexneri, Shigella boydii und
Shigella sonnei) hervorrufen wird. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit niedrigem
Hygienestandard erworben. Kinder, sowie alte und immungeschwächte Menschen sind häufiger
betroffen.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung der Erreger erfolgt über verunreinigtes Trink-/Badewasser oder Nahrungsmittel.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch durch Schmierinfektion bei unzureichender
Hygiene (Toiletten-, Hände, Lebensmittelhygiene) möglich.
Als Übertragungsweg werden außerdem Sexualkontakte (Analverkehr), sowie eine Übertragung
durch Fliegen diskutiert.
Schon sehr geringe Bakterienmengen können zu einer Infektion führen.
Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend?
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt 12 Stunden bis 4
Tage.
Ansteckungsfähigkeit besteht, solange wie die Shigellenbakterien über den Stuhl des Menschen
ausgeschieden werden. In Einzelfällen kann diese auch noch nach der Genesung über einen
längeren Zeitraum bestehen. Eine Dauerausscheidung ist sehr selten.
Welche Krankheitszeichen (Symptome) treten auf?
Gewöhnlich kommt es zu schmerzhaftem Stuhldrang mit wässrigen, blutig – schleimigen
(gelegentlich eitrigen) Durchfällen. Sie werden häufig von krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit
und Erbrechen und von Appetitlosigkeit mit verminderter Nahrungsaufnahme begleitet. Zusätzlich
kann Fieber auftreten. Auch milder Verlaufsformen können vorkommen.
Es entsteht ein Flüssigkeits- und Salzverlust, woraus Komplikationen resultieren können (wie z.B.
Austrocknungserscheinungen (Exsikkose)), welche besonders für Kinder, sowie alte und
immungeschwächte Menschen gefährlich sind. Bei schweren Krankheitsverlauf können auch
Darmgeschwüre (Ulcus), ein Darmdurchbruch mit Bauchfellentzündung, eine (Mit-) Beteiligung
anderer Organe oder in seltenen Fällen (1–3 %) ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) oder
Gelenkentzündungen auftreten.
Wie erfolgt eine Behandlung?
Über die Behandlung entscheidet ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt.
Bei Patienten in gutem Allgemeinzustand kann eine symptomatische Therapie mit oralem
Flüssigkeitsersatz ausreichend sein, allerdings kann auch eine stationäre Krankenhausbehandlung
zum Ausgleich des Mineralstoffs- und Flüssigkeitshaushaltes über Infusionslösungen erforderlich
werden. Aufgrund der hohen Infektiosität wird eine Antibiotikabehandlung generell empfohlen, um
die Bakterienausscheidung und die Krankheitsdauer zu verkürzen.
Merkblatt Shigellose
(Shigellenruhr, Dysenterie)
Wie kann ich mich oder andere Personen vor einer Ansteckung schützen?
Persönliche Hygiene
 Sexualhygiene: Information der/s Sexualpartner/s über die Art der Erkrankung und die
Weiterverbreitungsmöglichkeit. Auf oro - anale Sexualkontakte sollte bis zum erfolgreichen
Abschluss der Antibotikatherapie verzichtet werden, um eine Übertragung durch
Schmierinfektion zu vermeiden.
 Nach jeder Toilettenbenutzung, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen, sowie
nach dem Wechseln von Windeln, sollten sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine
Stückseife) gewaschen werden! Die Verwendung von personenbezogenen Handtücher oder
Einmalhandtücher und Pflegeartikel sind zu empfehlen.
 Die Toilette und andere Sanitäreinrichtungen sind einmal täglich mit einem Haushaltsreiniger
zu behandeln. Wenn möglich sollen Erkrankte eine separate Toilette und personenbezogene
Handtücher benutzen.
 Mit Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenen etc.) verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke,
Wäsche und Flächen sollen umgehend gewaschen oder gereinigt werden. Bei Kontakt damit
sollten haushaltsübliche Handschuhe getragen werden.
 Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen, Küchen- und Spültücher des
Erkrankten sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im
Kochwaschgang gewaschen werden.
 Baden Sie generell nicht in Gewässern, in denen Abwässer zugeleitet werden.
Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann die
Hygienemaßnahmen unterstützen. (Beachten Sie neben Herstellerangaben und Einwirkzeit auch die
Empfehlungen ihres behandelnden Arztes /ihrer behandelnden Ärztin und des zuständigen
Gesundheitsamtes)
(Allgemeine) Küchen-/Nahrungsmittelhygiene
 Erkrankte sollen keine Speisen für andere Personen zubereiten!
 Vermeiden Sie Fliegenbefall von Lebensmitteln.
 Achten Sie bei der Küchenarbeit auf größtmögliche Sauberkeit. Waschen Sie sich vor
Arbeitsbeginn und zwischen verschiedenen Arbeitsschritten die Hände mit warmem Wasser und
Flüssigseife, vor allem nach Kontakt mit unbehandelten tierischen Lebensmittel. Wechseln Sie
häufig Geschirr- und Küchentücher. Reinigen Sie den Arbeitsplatz gründlich und spülen Sie alle
Geräte (Küchenmaschinen, Schneidebretter, Messer, Vorratsschalen, Schüsseln usw.) sofort
nach dem Gebrauch mit heißem Wasser ab. Benutzen Sie nur saubere und einwandfreie
Bürsten, Schwämme und Tücher.
 Verwahren Sie leicht verderbliche Lebensmittel tierischer Herkunft und alle daraus hergestellten
Speisen möglichst im Kühlschrank, auf jeden Fall aber bei Temperaturen unter 4 °C.
 Rohmilch auf keinen Fall Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren und älteren und/oder
immungeschwächten Personen geben bzw. vorher abkochen! Der Konsum pasteurisierter Milch
ist zu bevorzugen.
 Tierische Lebensmittel nicht nur anbraten oder nur ankochen! Mit einer Abtötung von Erregern
kann nur gerechnet werden, wenn Lebensmittel vor dem Verzehr für mindestens zehn Minuten
bei über 70° C erhitzen werden. Auch länger aufbewahrte fertige Gerichte sollten vor dem
Verzehr nicht nur aufgewärmt sondern erneut bis zum Kochen erhitzt oder nochmals
durchgebraten werden
Merkblatt Shigellose
(Shigellenruhr, Dysenterie)


Eine thermische Reinigung von Essgeschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine bei
mindestens 60°C ist zu bevorzugen.
Bei Aufenthalt in Ländern mit niedrigem Hygienestandard sollte nur abgekochte bzw.
durchgegarte Lebensmittel verzehrt werden und nur industriell abgepackte Getränke getrunken
werden. Wasser aus Quellen oder Brunnen muss, bevor Sie es trinken oder Speisen damit
zubereiten, abgekocht werden. Auf Konsum von Eis oder Eiswürfel, ungekochten
Nahrungsmitteln, ungeschältes Obst, Rohgemüse/-salate etc., sollte wenn möglich verzichtet
werden
Ist die Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig?
 Gemeinschaftseinrichtungen: Für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, wenn in ihrer
Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an einer
infektiösen Durchfallerkrankung erkrankt oder dessen verdächtigt sind, wenn betreuende
Personen an einer Shigellose erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren
Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Shigellose
aufgetreten ist. Es besteht eine Informationspflicht der Sorgeberechtigten gegenüber der
Gemeinschaftseinrichtung.
 Ärzte: Meldepflicht für Krankheitsverdacht oder Erkrankung an einer akuten infektiösen
Durchfallerkrankung, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder
wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen
Zusammenhang vermuten lassen
 Labore: direkte oder indirekte Nachweis von Shigella sp., soweit er auf eine akute Infektion
hinweist.
Welche Gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?
Über Besuchs- und/oder Tätigkeitverbote sowie die Wiederzulassung entscheidet das
Gesundheitsamt. Bei längerer Erregerausscheidung sollte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt
eine individuelle Lösung gefunden werden, um ggf. eine Zulassung zu ermöglichen
Für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)?
Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Shigellen erkrankt oder
dessen verdächtig sind, sowie betreuende Personen die an Shigellen erkrankt oder dessen verdächtig
sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen bzw. dort tätig sein. Eine Wiederzulassung
nach klinischer Genesung ist erst nach 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlbefunden im
Abstand von 1-2 Tagen möglich. Die erste Stuhlprobe sollte frühestens 24 Stunden nach Auftreten
von geformtem Stuhl bzw. 24 Stunden nach Ende einer Antibiotikatherapie erfolgen. Ein
schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.
Für Kontaktpersonen
Am Ende der Inkubationszeit ist eine Stuhlprobe zu entnehmen und ein negativer Befund
nachzuweisen. Von dieser Regel kann abgewichen werden, solange keine verdächtigen Symptome
auftreten und die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen sicher gewährleistet ist.
Merkblatt Shigellose
(Shigellenruhr, Dysenterie)
Für die Arbeit in Lebensmittelbereichen (§42 IfSG)?
Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider einer infektiösen Durchfallerkrankung durch
Shigellen dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder In- Verkehr bringen von bestimmten
Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen.
Wiederzulassung nach klinischer Genesung ist erst nach 3 negativen aufeinanderfolgenden
Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen möglich (die erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden
nach Auftreten von geformtem Stuhl bzw. 24 Stunden nach Beendigung einer antibiotischen
Therapie). Ein schriftliches Ärztliches Attest ist erforderlich. Lebt in der häuslichen Gemeinschaft
des Erkrankten jemand, der in einem Lebensmittelbetrieb tätig ist, sollte diese Person dem
zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Ausscheider sollten jeden Wohnungswechsel und den Wechsel einer Arbeitsstelle im
Lebensmittelbereich oder in Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich dem bisher zuständigen
Gesundheitsamt mitteilen. Auch bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Entbindungsheim
oder bei Inanspruchnahme eines Arztes / einer Ärztin oder einer Hebamme müssen Sie dem
behandelnden Arzt bzw. der Hebamme mitteilen, dass sie Ausscheider sind.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Gesundheitsamt steht Ihnen beratend zur Verfügung.
Individuelle Fragen sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen.
Auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) haben Sie die
Möglichkeit, nähere Informationen zu Ihrer Erkrankung zu erhalten.
Mit freundlichen Empfehlungen
Ihr Gesundheitsamt des Main Kinzig Kreises
-Abteilung Hygiene und UmweltmedizinBarbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 / 85 – 11650
Fax: 06051 / 85 – 911677
E-Mail: [email protected]
Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen und kann nicht vollständig und abschließend die gesamten Vorschriften des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wiedergeben. Es entbindet keineswegs die verantwortlichen Personen, sich über aktuell geltenden Rechtsvorschriften
ausreichend zu informieren und diese zu beachten. Die Informationen in dieser Handreichung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch
kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten übernommen werden.
Haftungsansprüche gegen die Autoren bzw. Verantwortlichen dieses Druckerzeugnisses für Schäden materieller oder immaterieller Art, die auf ggf.
fehlerhaften oder unvollständigen Informationen und Daten beruhen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Stand:
08/2016
Herunterladen