1. Straßenbeitrag Gehweganlage „Dimbachstraße“

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1. Straßenbeitrag
Gehweganlage „Dimbachstraße“
Information Grundhafter Ausbau
am 23.09.2013
von
Wolfgang Eisenbach
Büroleitender Beamter
Rechtsgrundlagen
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§ 11 Kommunales
Abgabengesetz(KAG)
Die Gemeinden können zur Deckung ihres Aufwandes
für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung
Beiträge von Grundstückseigentümer erheben, denen
die Möglichkeit der Inanspruchnahme…
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§§ 1 ff Straßenbeitragssatzung
Zur Deckung des Aufwands für Straßenanlagen erhebt
die Gemeinde Beiträge...
02.09.2013
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Wer ist beitragspflichtig
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Alle durch die Straßenanlage
erschlossenen Grundstücke
Die Allgemeinheit durch den
Gemeindeanteil
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Straßenanlage
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Jede Straße ist einzeln und getrennt
abzurechnen.
Entscheidend ist die „natürliche
Betrachtungsweise“
Straße bildet mit den einzelnen
Bestandteilen eine Einheit
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Abrechnungsgebiet
Obere Hälfte, abgehend von der Schloßstraße
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Untere Hälfte, bis Ecke Stettiner Straße
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Beitragsfähiger Aufwand
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Grunderwerb (entfällt)
Erdaushub
Rohrleitungen und Bauwerke
Planungskosten
Oberflächenkosten
Beleuchtung
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Umlagefähiger Aufwand
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Gehweganlage
Beleuchtung
SUMME
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245.000,00 €
00.000,00 €
245.000,00 €
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Straßenbeitragssatz
Umlagefähiger Aufwand
Veranlagungsfläche
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Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Straßenbeitragssatz
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Grundsatz gängige Rechtsprechung
Es wird als sachgerechter erachtet, die Anlieger beider
Straßenseiten gleich zu belasten.
z.B. OVG Lüneburg Urteil vom 24.02.1982
Gehweganlage Kreisstraße
„Dimbachstraße"
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Welche Flächen bilden die Grundlage?
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Bei gleicher baulichen Nutzung aller
Grundstücke
→ Summe aller Buchgrundflächen
Bei unterschiedlicher baulichen Nutzung der
Buchgrundstücke
→ Summe aller Veranlagungsflächen
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Veranlagungsfläche
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Veranlagungsfläche ist die Summe
aller Grundstücksflächen
multipliziert mit dem
Nutzungsfaktor.
Dadurch soll der unterschiedlichen
Ausnutzbarkeit der Grundstücke
Rechnung getragen werden.
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Nutzungsfaktor
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Maßgeblich für die Zahl der Vollgeschosse
ist die Festsetzung im B-Plan, nicht die
tatsächliche Bebauung.
DIMBACHSTRASSE kein Bebauungsplan
vorhanden.
Berechnung nach § 10 StrBS unbeplanter
Innenbereich > tatsächliche Bebauung
Gehweganlage Kreisstraße
„Dimbachstraße"
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Beitragssatz in Zahlen
umlagefähiger Aufwand:
245.000,00 €
./. Anteil der Gemeinde (50 %)
122.500,00 €
umzulegender Aufwand:
122.500,00 €
:Verteilungsfläche:
Beitragssatz:
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Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
23.913,25 m²NF
5,1227 €/m²NF
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Was muss jeder zahlen?
Der individuelle Beitrag wird wie folgt
berechnet:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor x Beitragssatz
02.09.2013
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Beispiele
2-geschossige Grundstücke
1.000 m² x 1,25 NF x 5,1227 €/m²NF
500 m² x 1,25 NF x 5,1227 €/m²NF
=
=
6.403,37 €
3.201,68 €
=
=
5.122,70 €
2.561,35 €
1-geschossige Grundstücke
1.000 m² x 1,00 NF x 5,1227 €/m²NF
500 m² x 1,00 NF x 5,1227 €/m²NF
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Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Besonderheiten
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Mehrfachveranlagung bei Eckgrundstücken
Wird ein Grundstück durch mehr als eine Straße
erschlossen, so ist das Grundstück an jeder
Straßenanlage beitragspflichtig, soweit die Baulast in
voller Höhe jeweils bei der Gemeinde liegt.
Bei jeder Berechnung werden jedoch 1/3 des
Beitrages zu Lasten der Gemeinde erlassen.
Bei Kreisstraßen entfällt diese Sonderregelung
ersatzlos.
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Nach § 14 StrBs kann die Gemeinde
Vorauszahlungen bis zur
voraussichtlichen Höhe des
Beitrages verlangen.
Abrechnungszeitpunkt
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Die Abrechnung erfolgt nach
Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme
Baubeginn voraussichtlich im II.
Quartal 2015
Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße"
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Weitere Informationen
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weitergehende Inhalte können Sie jederzeit
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur
Verfügung:
Herr Eisenbach, Tel. (0 66 52) 96 01 – 15,
[email protected]
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