Virusspezifische T-Zellen

Werbung
NUB Antrag 2012/2013
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß §6 Absatz 2 KHEntgG
Haben Sie externe Hilfestellungen in Anspruch genommen? Wenn ja, bitte
geben Sie an, welche Hilfestellung Sie in Anspruch genommen haben?
Dieser Antrag wurde durch die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie e.V.
(GPOH) formuliert.
1.1 Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Kurzbezeichnung)
Gabe von separierten Antigen-spezifischen CD4+ und CD8+ T-Zellen bei viraler Infektion
nach allogener Stammzelltransplantation
1.2 Alternative Bezeichnung(en) der Methode
Adoptiver T-Zelltransfer zur Therapie viraler Infektionen nach allogener
Stammzelltransplantation. Adoptiver Transfer virusspezifischer T-Zellen.
1.3 Beschreibung der neuen Methode
Patienten nach allogener Stammzelltransplantation (SZT) haben ein stark erhöhtes Risiko,
Infektionen durch Virus-Reaktivierung zu erleiden. Die Rekonstitution des Immunsystems des
Patienten nach SZT ist abhängig von der Intensität der Vorbehandlung des Patienten, dem
Grad der T-Zell Depletion des Transplantates sowie der Immunsuppression des Patienten
nach SZT und dauert in der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr. In dieser Phase der
Immunrekonstitution haben transplantierte Patienten meist keine ausreichende T-Zell
vermittelte Immunabwehr, wodurch insbesondere die Reaktivierung latent persistierender
Viren wie Cytomegalovirus (CMV), Adenovirus (ADV) oder Epstein-Barr-Virus (EBV) eine
grosse Gefahr für den Patienten darstellt.
Antivirale Medikamente werden prophylaktisch, präemptiv oder therapeutisch zur
Vorbeugung bzw. Behandlung viraler Infektionen nach allogener SZT eingesetzt. Bei
ansteigender Viruslast und fehlendem Ansprechen auf diese Medikamente besteht für den
Patienten jedoch ein hohes Risiko, an den Folgen der Infektion zu versterben oder
ausgeprägte Organ- oder Gewebsschäden zu erleiden. Da die Reaktivierung dieser Viren mit
einer verschlechterten Prognose assoziiert ist und die orale virostatische Therapie meist
unzureichend ist, bringt die Behandlung lange stationäre und tagesklinische Behandlungen
mit sich. Insbesondere bei ADV und EBV und bei der überwiegneden Zahl an reaktivierten
oder primären CMV Infektionen kann die orale und/oder intravenöse virostatische Therapie
nur eine passagere Kontrolle der Virusreplikation bewirken, nicht jedoch eine dauerhafte
Kontrolle (Clearance) der Virusinfektion. Die dauerhafte Kontrolle der Virusinfektion verlangt
die kompetente Virus-spezifische Immunantwort.
Die Gabe von separierten Antigen-spezifischen T-Zellen stellt eine innovative
Behandlungsmethode zur Therapie viraler Infektionen nach allogener SZT dar. Hierbei wird
das Immunsystem des Patienten mit angereicherten Virus-spezifischen T-Zellen eines
geeigneten (meist des Stamzell-)Spenders ausgestattet und somit in die Lage versetzt, die
Infektion gezielt und langanhaltend zu bekämpfen und zu kontrollieren.
Im Patienten werden die infundierten Antigen-spezifischen T-Zellen dadurch aktiviert, dass
ihnen von infizierten Zellen Virus-spezifische Antigene über MHC Moleküle präsentiert
werden. Erkennen die T-Zellen über ihren T-Zell Rezeptor das Antigen, beginnen sie zum
einen Effektormoleküle auszuschütten (z.B. Perforin und Granzyme), die die Virus-infizierten
Zellen direkt eliminieren, zum Anderen werden aber auch Zytokine sekretiert (z.B. IFNgamma und Interleukin 2), welche die T-Zell- Expansion befördern und weitere Antigenspezifische T-Zellen rekrutieren und aktivieren und so eine erfolgreiche Immunantwort gegen
die Infektion ablaufen kann.
Die Gewinnung der Antigen-spezifischen T-Zellen erfolgt aus dem Blut eines Spenders
Antrag – Virusspez. T-Zellen
Arbeitsgruppe DRG der GPOH
Seite 1 von 5
Version F1
1/5
NUB Antrag 2012/2013
(Leukapherisat oder Vollblut), der aufgrund einer in der Vergangenheit durchgemachten
Infektion, re-aktivierbare Gedächtnis T-Zellen besitzt, die sich gegen das Virus richten. Die
Re-Aktivierung dieser Virus-spezifischen Gedächtnis-T-Zellen erfolgt in vitro wiederum durch
Virus-spezifische Antigene (z.B. Proteine oder Peptidgemische), die analog zur in vivo
Situation auf MHC-Molekülen von Antigen-präsentierenden Zellen den T-Zellen präsentiert
werden. Werden diese Antigene von den T-Zellen erkannt, beginnen die T-Zellen unter
anderem IFN-gamma zu sekretieren und können aufgrund dieser Eigenschaft mit Hilfe des
Medizinproduktes CliniMACS® Cytokine Capture System, IFN-gamma, isoliert werden. Eine
Beschreibung der Methode zur Separation Antigen-spezifischer T-Zellen findet sich
beispielsweise bei Feuchtinger et al. (2008) J Immunother 31, 199-206.
Eine andere Isolierungsmethode für die Virus-spezifischen T-Zellen besteht darin, über einen
Komplex aus MHC-Molekülen und der an diesen gebundene Zielstrukturen (Peptidepitope) –
dies entspricht somit dem Angriffspunkt der Virus-spezifischen T-Zellen auf der infizierten
Zelle - diese Immuneffektorzellen spezifisch zu binden und so zu isolieren (Knabel et al. Nat
Med 2002, Schmitt et al. Transfusion 2010 in press).
Die Gabe der separierten Antigen-spezifischen T-Zellen erfolgt per Infusion. In den meisten
Fällen ist eine einmalige Gabe zur Eindämmung einer viralen Infektion ausreichend, da sich
die spezifischen T-Zellen im Patienten weiter vermehren und die Immunantwort somit gezielt
fortgesetzt wird.
Erste Daten zur erfolgreichen Behandlungen von Patienten mit separierten Antigenspezifischen CD4+ und CD8+ T-Zellen wurden bereits veröffentlicht (Feuchtinger et al. (2006)
Br J Haematol 134, 64-76; Feuchtinger et al., Bone Marrow Transplant 41, Suppl 1, P872,
Rauser et al. Blood 2004, Feuchtinger et al. Blood 2010). Patienten mit CMV- oder ADVReaktivierung nach allogener SZT, die nach 2-wöchiger Virostatika-Therapie kein Absinken
der Virus-DNA zeigten, wurden verschiedenen deutschen Universitätsklinika (Berlin,
Freiburg, Ulm, Tübingen, Würzburg, Dresden, Hannover, Gießen, Essen, Münster, Leipzig
etc.)(pädiatrischen und internistischen Abteilungen) mit separierten CMV- bzw. ADVspezifischen T-Zellen behandelt. Die Anzahl der verabreichten T-Zellen variierte zwischen
300 - 75.000 T-Zellen pro kg Körpergewicht. Ein Wirksamkeit, d.h. Absinken der Viruslast,
setzte nach ein bis vier Wochen ein und war verbunden mit einem Anstieg der Virusspezifischen T-Zellen im Blut des Patienten. Diese in vivo Expansion der Virus-spezifischen
T-Zellen entspricht dem natürlichen Verlauf einer Immunreaktion im immunkompetenten
Organismus, der Patient erhält somit eine nachhaltige Virus-spezifische Immunität und lang
andauernde stationäre Aufenthalte konnten dadurch verringert werden.
Die vorliegenden klinischen Daten zeigen, dass separierte Antigen-spezifische T-Zellen
erfolgreich zur Behandlung von Virostatika-resistenten Virusinfektionen nach allogener SZT
eingesetzt werden können.
1.4 Mit welchem OPS wird die Methode verschlüsselt?
8-802.41
8-802.50
2.1 Bei welchen Patienten wird die Methode angewandt (Indikation)?
Patienten beiderlei Geschlechts nach allogener Transplantation mit mindestens 2 positiven
Virus-PCR im Blut oder persistierenden Infektionen anderer Kompartimente mit
korrespondierender Symptomatik. In beiden Fällen soll ein adoptiver T-Zelltransfer erst
durchgeführt werden, wenn die Infektion trotz adäquater virostatischer Therapie länger als 2
Wochen dauert und keine Besserung zu verzeichnen ist. Diese Patienten, welche nach 2
Wochen antiviraler Chemotherapie noch eine dokumentierte Virusinfektion aufweisen, haben
ein hohes Risiko eine tödlich verlaufende Virusinfektion nach Stammzelltransplantation zu
entwickeln (Einsele et al.BMT 2000). Für Patienten, welche bei einer CMV-Infektion auf 2
antivirale Chemotherapeutika und bei einer ADV- und EBV-Infektion auf eine antivirale
Substanz nicht mehr ansprechen, stellt die adoptive T-Zelltherapie die einzige Therapieoption
Antrag – Virusspez. T-Zellen
Arbeitsgruppe DRG der GPOH
Seite 2 von 5
Version F1
2/5
NUB Antrag 2012/2013
dar und muß daher Stammzelltransplantierten Patienten als Salvage-Therapie zu Verfügung
stehen (Einsele et al. Blood 2002, Feuchtinger et al. Blood 2010).
2.2 Welche bestehende Methode wird durch die neue Methode abgelöst oder
ergänzt?
Die Gabe von separierten Antigen-spezifischen T-Zellen ist eine neue Behandlungsmethode
bei viraler Infektion nach allogener Stammzelltransplantation. Sie ergänzt die Gabe von
antiviralen Medikamenten, wenn die Wirkung des antiviralen Medikamentes nicht ausreicht
oder nicht eintritt. Die Gabe Antigen-spezifischer T-Zellen kann die Gabe von Virostatika (und
damit deren Nebenwirkungen) reduzieren. Darüber hinaus stellt sie für Patienten ohne
Ansprechen auf eine antivirale Chemotherapie die einzige Behandlungsoption einer ohne
diese meist tödlich verlaufenden Virusinfektion dar.
Es erfolgt somit keine Ablösung sondern eine Ergänzung der medikamentösen, antiviralen
Therapie
als
zusätzliche
Behandlungsoption.
Aufgrund
der
unterschiedlichen
Nebenwirkungen der meisten antiviralen Medikamente ist aber langfristig eine Ablösung der
medikamentösen Behandlung zugunsten einer Gabe von Antigen-spezifischen T-Zellen
möglich.
2.3 Ist die Methode vollständig oder in Teilen neu und warum handelt es sich
um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode?
Bei der Gabe von separierten Antigen-spezifischen T-Zellen handelt es sich um eine
vollständig neue Behandlungsmethode bei viralen Infektionen nach allogener
Stammzelltransplantation.
Zwar wurden Antigen-spezifische T-Zellen bereits in der Vergangenheit erfolgreich zur
Bekämpfung viraler Infektionen nach allogener Stammzelltransplantation eingesetzt, das
Hauptproblem bei der Therapie mit Antigen-spezifischen T-Zellen stellt aber deren
Generierung dar. Bis zur Verfügbarkeit einer Separationsmöglichkeit war die Generierung
von Antigen-spezifischen T-Zellen nur durch ein aufwändiges und mehrere Wochen bis
Monate dauerndes in vitro Restimulationsverfahren möglich. In vielen Fällen war der Patient
bereits verstorben, noch ehe das zelluläre Präparat fertig hergestellt war. Daher kam eine
Anwendung von Antigen-spezifischen T-Zellen vor Etablierung einer entsprechenden
Separationstechnik als Standardanwendung nicht in Frage.
2.4 Welche Auswirkung hat die Methode auf die Verweildauer im Krankenhaus?
Die Gabe Antigen-spezifischer T-Zellen kann mit einer Übernachtung durchgeführt werden.
Wenn nach 1-4 Wochen die Immunantwort die Virusinfektion beseitigt hat, sind keine
parenteralen Virostatikagaben mehr notwendig. Dies bedeutet für CMV, dass drei
Infusionen/Tag entfallen und daher ein Aufenthalt nicht mehr notwendig ist. Bei ADV und
EBV entfallen pro Woche 2 Tage stationärer Aufenthalt. Um welche Zeit die parenterale
Virostatikatherapie durch die Gabe Antigen-spezifischer T-Zellen verkürzt wird, hängt
individuell davon ab, wie lange der Patient für seine spontane T-Zellrekonstitution benötigen
würde. Dies kann individuell Wochen bis Monate dauern.
3.1 Wann wurde diese Methode in Deutschland eingeführt?
Zur Herstellung bzw. Separation der Antigen-spezifischen T-Zellen wird das Medizinprodukt
CliniMACS Cytokine Capture System, IFN-gamma, der Firma Miltenyi Biotec GmbH benötigt.
Dieses erhielt die CE-Zertifizierung im Jahr 2006.
Ein weiteres Verfahren stellt die Streptamer-Selektion dar, welche ebenfalls von den
Aufsichtsbehörden für die Anreicherung von virus-spezifischen T-Zellen zugelassen wurde.
3.2 Bei Medikamenten: Wann wurde dieses Medikament zugelassen?
Antrag – Virusspez. T-Zellen
Arbeitsgruppe DRG der GPOH
Seite 3 von 5
Version F1
3/5
NUB Antrag 2012/2013
Als Individualarzneimittel bislang nicht zulassungspflichtig.
3.3 Wann wurde bzw. wird die Methode in Ihrem Krankenhaus eingeführt?
Anreicherung notwendigen Medizinprodukts (CliniMACS Cytokine Capture System,
IFN-gamma), und der Herstellungserlaubnis für Antigen-spezifische T-Zellen im Jahr 2006 in
der Universitätskinderklinik Tübingen.
Die Streptamer-Anreicherung mit Herstellungserlaubnis 2008.
3.4. In wie vielen Kliniken wird diese Methode zurzeit eingesetzt (Schätzung)?
ca 15 Transplantationszentren (Unikliniken) (pädiatrische und internistische Abteilungen).
3.5 Wie viele Patienten wurden in Ihrem Krankenhaus in 2010 oder in 2011 mit
dieser Methode behandelt?
2011: XXXX
2012: XXXX
3.6 Wie viele Patienten planen Sie im Jahr 2012 mit dieser Methode zu
behandeln?
2013: XXXX
4.1 Entstehen durch die neue Methode Mehrkosten gegenüber dem bisher
üblichen Verfahren? Wenn ja, wodurch? In welcher Höhe (möglichst
aufgetrennt nach Sach- und Personalkosten)?
Personalkosten:
Arbeitszeit Herstellung 1100€
Anteilig Herstellungsleiter, Leiter Qualitätskontrolle 150 €
Sachkosten: Produktbezogene Kosten: 6.900€
Isolation der T-Zellen und Facs-Analyse mit 21 Antiseren,
(Reagent CCS, Schlauchset, Antigene, Antikörper, Durchflusszytometrie, weiteres Material)
Sachkosten allgemein:
Reinstraumkosten S3-Labor 1000 €
(Nutzungsdauer Reinstraum 2 volle Tage, Kleidung, Validierung)
4.2 Welche DRG(s) ist/sind am häufigsten von dieser Methode betroffen?
T63A
4.3 Warum ist diese Methode aus Ihrer Sicht derzeit im G-DRG-System nicht
sachgerecht abgebildet?
Die innovative Behandlung mit separierten Antigen-spezifischen T-Zellen bei viraler Infektion
nach allogener Stammzelltransplantation ist neu und in den früheren Jahren nur vereinzelt
angewendet worden. Diese Kosten sind daher in den bisherigen Kalkulationsdaten nicht
enthalten bzw. nicht spezifisch abgebildet.
4.4 Wurde für diese Methode bereits eine Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG
beim InEK gestellt?
Wenn Sie für die angefragte Methode bereits in den vergangenen Jahren eine Anfrage
gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG gestellt haben, kreuzen Sie bitte „Von Ihrem Krankenhaus“ an.
Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein anderes Krankenhaus für die von Ihnen aktuell angefragte
Methode bereits eine Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG gestellt hat, kreuzen Sie bitte „Von
Antrag – Virusspez. T-Zellen
Arbeitsgruppe DRG der GPOH
Seite 4 von 5
Version F1
4/5
NUB Antrag 2012/2013
einem anderen Krankenhaus“ an. Ansonsten kreuzen Sie bitte nichts an.
Von ihrem Krankenhaus XX
Von einem anderen Krankenhaus (falls Ihnen bekannt) Ja.
Antrag – Virusspez. T-Zellen
Arbeitsgruppe DRG der GPOH
Seite 5 von 5
Version F1
5/5
Herunterladen