Bebauungsplan Nr. 412.1 der Stadt Gelsenkirchen "Waldquartier

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Beschlussvorlage
X
öffentlich
nichtöffentlich
Drucksache Nr.
14-20/2132
Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl
Datum
61 - Stadtplanung - Herr Krämer, 1 69 - 45 30
12.10.2015
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost
Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord
Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss
Rat der Stadt
Sitzungstermine Top
28.10.2015
29.10.2015
04.11.2015
26.11.2015
Zuständigkeiten
1
1
3
4
1 = Anhörung
2 = mitbeteiligt bei
der Vorberatung
3 = federführende
Vorberatung
4 = Entscheidung
Betreff
Bebauungsplan Nr. 412.1
der Stadt Gelsenkirchen
"Waldquartier Buer / Resse"
- Einrichtung eines Gestaltungsbeirats und Anwendung eines
Gestaltungshandbuchs Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt zur stadtgestalterischen Qualifizierung während der
Realisierungsphase des Bebauungsplans Nr. 412.1
“Waldquartier Buer / Resse“ die Einsetzung eines Gestaltungsbeirats und die Anwendung des beigefügten Gestaltungshandbuchs (Anlage).
Das Verfahren zur Umsetzung des Gestaltungshandbuches soll auf der Grundlage
des Entwurfs der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats zum Bebauungsplan
Nr. 412.1 für den Bereich „Waldquartier Buer/Resse“ erfolgen (Anlage).
Dr. Beck (OB ViA.)
Problembeschreibung / Begründung
Nach Aufgabe der Nutzung und des Standorts der Kinderklinik an der Westerholter
Straße im Jahr 2007 soll das minder genutzte bzw. brach gefallene Areal unter Einbeziehung umgebender landwirtschaftlicher Flächen einer Wohnnutzung zugeführt
werden. Um konkrete gestalterische Ideen für die Entwicklung des Wohngebiets zu
erhalten, hat die Stadt Gelsenkirchen im Frühjahr 2012 einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerbssiegerentwurf des Planungsteams `reicher haase` aus Aachen und der Planergruppe Oberhausen ist im
Zuge des Bauleitplanverfahrens u.a. in Bezug auf verschiedene Fachplanungen und
-gutachten weiterentwickelt worden. Der städtebauliche Rahmenplan mit Stand Januar 2014 dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Durch den Bebauungsplan Nr. 412.1 „Waldquartier Buer/Resse“ wird so der notwendige planungsrechtliche Rahmen für die künftige Entwicklung und Realisierung des Wohngebiets
geschaffen.
-2Neben den planungsrechtlichen Voraussetzungen stellt der gestalterische Rahmen
für das neue Wohnquartier besondere Anforderungen. Weitergehende gestalterische
Regelungen sind nicht im Bebauungsplan fixiert, sie sollen durch ein im Rahmen der
Bebauungsplanung von den Architekten `reicher haase` aus Aachen und der Planergruppe Oberhausen erarbeitetes Gestaltungshandbuch in die Realisierungsphase
eingebracht werden.
Hierbei ist das Ziel der Stadt Gelsenkirchen, eine qualitätvolle Gestaltung des Gebiets zu erlangen, die einerseits künftigen Bauherren und Bauträgern Flexibilität einräumt, auf der anderen Seite eine ausgewogene und aufeinander abgestimmte Gestaltung sicherstellt. Die Qualifizierung und Konkretisierung von künftigen Bauvorhaben sowie die Beratung der Bauherren soll durch einen Gestaltungsbeirat begleitet
werden. Die einzelnen Bauvorhaben sollen erst nach Abstimmung im Gestaltungsbeirat realisiert werden können. Dieser wird im weiteren Verfahren durch die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co.KG (SEG GmbH) initiiert. Eine von der SEG GmbH
einzurichtende Geschäftsstelle für die Realisierungsphase des Baugebietes soll
diesen Prozess begleiteten. Die SEG GmbH hat NRW.URBAN als Projektdienstleister bereits für die nächsten fünf Jahre zur Führung der Geschäftsstelle beauftragt.
Die Zusammensetzung des Gestaltungsbeirats ist durch qualifizierte Fachgutachter
und Vertreter des Vorhabenträgers sowie der Stadt wie folgt vorgesehen:
Vertreter des Vorhabenträgers:
Herr Dipl.-Kfm. Harald Förster, Geschäftsführer der SEG GmbH
Herr Dipl.-Ing. Stefan Rommelfanger, Geschäftsführer der SEG GmbH
Vertreter der Stadt Gelsenkirchen:
Herr Dipl.-Ing. Martin Harter, Stadtbaurat Vorstandsbereich Planen, Bauen, Umwelt
und Liegenschaften
Herr Dipl.-Ing. Clemens Arens, Leiter der Referate Stadtplanung und Bauordnung
und Bauverwaltung
Externe Fachgutachter:
Frau Prof., Dipl.-Ing. Christa Reicher, (Wettbewerbsentwurf / Arch. reicher haase),
Herr Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Cox, Architekt (ehem. Vorstandsvorsitzender der THS)
(angefragt),
Herr Dipl.-Ing. Horst Schönweitz, Architekt/Stadtplaner (Büro Pesch und Partner,
Herdecke) (angefragt).
Ein Vertreter des Referates Umwelt ist in beratender Funktion zu allen Sitzungen des
Gestaltungsbeirates einzuladen.
Weitere unabhängige Fachgutachter ohne Stimmrecht werden in beratender
Funktion bei Bedarf hinzugezogen.
Als Grundlage für die Arbeit des Gestaltungsbeirats wird das Gestaltungshandbuch
dienen. Dieses beinhaltet Empfehlungen und Leitlinien für die gestalterische und
auch energetische Entwicklung in dem Gebiet. Das Handbuch dient so der Sicherung
von Gestaltzielen ebenso wie der Veranschaulichung und Anregung für die privaten
Bauherren und Bauträger.
Im Rahmen des Handbuchs werden städtebauliche Bereiche unterschiedlicher Bedeutung identifiziert und Gestaltungsprioritäten gesetzt, so dass Gestaltungsleitlinien
für die unterschiedlichen Quartiere entstehen. Ziel ist es, auf diese Weise eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu sichern. Über das Einbringen individueller “Ideen“
-3kann die geforderte baugestalterische Qualität, aber auch eine Vielfalt in einer aufeinander abgestimmten Weise erzielt werden. Für das Plangebiet soll so ein
ausgewogenes Erscheinungsbild bei einer gleichzeitigen gestalterischen Flexibilität
erreicht werden.
Das Gestaltunghandbuch gliedert sich in folgende Themenbereiche mit ihrem wesentlichen gestalterischen Regelungsumfang:
 Städtebauliches Konzept
- Leitideen
- Bildung von Quartieren bzw. einzelnen Baugruppen und -abschnitten
- Definition von städtebaulichen Prioritäten
- Stellung und Ausrichtung der Gebäude
- Möglichkeiten der Gliederung hinsichtlich der städtebaulichen Verdichtung, Höhe
und Vollgeschosse der Gebäude
 Öffentlicher Raum
- Gestaltung der Straßen, Wege, Quartiersplätze, Spielbereich, Lärmschutzwall
- Grünkonzept für die einzelnen Quartiere sowie für das Gesamtplangebiet
- Artenauswahl für Gehölze, Bepflanzungen der Freiflächen, Grünflächen
- Begrünung der Versickerungsanlagen
 Architektur und Gebäudegestaltung
- Dachgestaltung: Dachform und Dachneigung, Materialität und Farbwahl,
Dachaufbauten
- Fassadengestaltung: Fassadengliederung, Materialität und Farbwahl
- Gestaltung von Garagen und Stellplätzen sowie Nebenanlagen

Private Grüngestaltung
- Begrünung und Gestaltung der privaten Grundstücke, Vorgärten
- Artenvorschläge für Gehölze, Bepflanzungen
- Umfang und Art der Einfriedungen
- Gestaltung der privaten Entwässerungsanlagen
 Energetische Empfehlungen
- Auswertung des Energiekonzepts bzw. Übernahme der energetischen
Empfehlungen aus dem Energiekonzept
Zur Darstellung des gesamten gestalterischen Regelungsumfangs und Verfahrensablaufs ist das Gestaltungshandbuch in der Anlage beigefügt.
Um den vorgenannten Prozess zu strukturieren und eine verlässliche Anwendung
des Gestaltungshandbuchs zu sichern, ist es notwendig, die Durchführung des Gestaltungbeirats zu konkretisieren. Hierzu ist die vorgesehene Geschäftsordnung für
den Gestaltungsbeirat in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Belastungen: keine
Für die Stadt Gelsenkirchen fallen keine Kosten an. Finanzmittel für qualitätssichernde Maßnahmen wie z.B. Kosten des Gestaltungsbeirats, Architekturworkshops,
Fachgutachter werden vom Projektträger, der SEG GmbH getragen.
-4Anlagen:
Gestaltungshandbuch für den Bebauungsplan Nr. 412.1
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats
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