Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)

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Protokoll
Nr. 4/2015
zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)
am Freitag, 02.10.2015, Remise des Blühenden Barocks, Mömpelgardstraße 28/1
Dauer:
Nichtöffentlich:
von 13.00 bis 16.00 Uhr
von 15.00 bis 16.00 Uhr
Vorsitz
Frau Zeese
Teilnehmende
Externe Fachleute:
Frau Zeese, Vorsitzende
Herr Prof. Allmann, stv. Vorsitzender
Frau Prof. Eberding
Herr Prof. Kappler (bis 15.00 Uhr)
Herr Rein-Cano
Fraktionsvertreter:
Herr Noz, CDU
Herr Braumann, CDU
Herr Gericke, Bü90/ Die Grünen
Frau Steinwand, Bü90/ Die Grünen
Herr Juranek, SPD,
Frau Moersch, Freie Wähler (bis 15.00 Uhr)
Herr Remmele, Freie Wähler (entschuldigt)
Herr Eisele, FDP
Frau Burkhardt, LUBU
Vertreter der Verwaltung:
Herr Ilk, Baubürgermeister
Bürgerbüro Bauen:
Herr Geiger, Fachbereichsleitung (entschuldigt)
Herr Mayer, stv. Fachbereichsleitung
Frau Zanger, Denkmalschutz
Frau John, Bauverständiger
Frau Becker, Bauverständige
Hochbau und Gebäudewirtschaft:
Herr Weißer, Fachbereichsleitung (entschuldigt)
Stadtplanung und Vermessung:
Herr Kurt, Fachbereichsleitung
Frau Dreßler-Uetz
Herr Famira-Parcsetich
Herr Linder
Schriftführung
Externe Fachleute / FB 61
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TAGESORDNUNG
TOP
Betreff
ÖFFENTLICH
1
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens „Bauhofstraße 41“ mit Bauherr und
Architekturbüro
- Wiedervorlage
2
Vorstellung und Beratung zum Projekt „Ehemaliges Polizeiareal Schlossstraße“ mit
Investor
- Wiedervorlage
NICHTÖFFENTLICH
1
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens „Westfalenstraße 44“ mit Investor und
Architekturbüro
- Erstberatung
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 02.10.2015
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Verlauf
Herr Baubürgermeister Ilk begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des
Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung kurz vor.
Folgende externe Fachleute sind anwesend:
Frau Zeese (Vorsitzende), Stadtplanerin und Architektin, Büro FPZ Zeese Stadtplanung +
Architektur in Stuttgart, Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik (HfT) Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und
Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen.
Herr Prof. Allmann (Stellvertreter), Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner
in München, Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens
Frau Prof. Eberding, Architektin, Büro (se)arch architekten aus Stuttgart, seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren.
Herrn Prof. Kappler, Architekt und Partner des Büros Kappler Sedlak Architekten und Stadtplaner Nürnberg, seit 2012 Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
München, Fakultät Architektur, Lehrgebiet Städtebau, Preisrichtertätigkeit.
Herrn Rein-Cano, Landschaftsarchitekt aus Berlin, seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter und Partner des Landschaftsarchitekturbüros TOPOTEK 1 in Berlin, Preisrichtertätigkeit.
Ortsbesichtigung in Oßweil
Während der Vorstellung des Projektes „Höfe am Kaffeeberg“
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Während der Beratung
Die Ergebnisse der Beratung mit den Empfehlungen des Gremiums sind nachfolgend dargestellt.
------------------------------------------------------------gez. Frau Zeese, Vorsitzende
--------------------------------------------------------
gez. Herr Ilk, Baubürgermeister
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens „Bauhofstraße 41“ mit Bauherr und
Architekturbüro
- Wiedervorlage, zuletzt beraten am 12.06.2015
Ausgangssituation
Laut Erhaltungssatzung „Historische Innenstadt Ludwigsburg“ ist dieses historische Gebäude als
strukturprägend eingestuft. Damit ist ein erhaltungsrechtliches Verfahren notwendig. Hier muss
das Gebäude nicht unbedingt erhalten bleiben, ein Neubau aber muss die Struktur der umgebenden Bebauung aufnehmen und einen positiven Beitrag für den Charakter der Straße
bringen.
Das Vorhaben wurde erstmalig in der Sitzung am 12.06.2015 beraten (siehe Protokoll der Sitzung
am 12.06.2015). Dort wurden folgende Empfehlungen gegeben:
Empfehlungen des Gestaltungsbeirats am 12.06.2015
-
die besonderen Merkmale des Ortes werden noch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt
ein dreigeschossiges, traufständiges Haus, das die Nachbarbebauung deutlich überragt,
ist für das bestehende Straßenprofil maßstäblich zu hoch
die Ausbildung der Erdgeschosszone mit zwei Eingangstüren und zwei Garagentoren führt
zu einer abweisenden Anmutung des Gebäudes
eine alternative Aufteilung des Gebäudevolumens in ein Vorder- und Hinterhaus (an der
Stelle des bestehenden Hinterhauses) befürwortet der Gestaltungsbeirat nicht
das vorgeschlagene Gebäude könnte bei einer Reduktion der Höhe an Tiefe gewinnen
es wird empfohlen, über einfache Massenmodelle im Maßstab 1:500 alternative Gebäudekubaturen zu untersuchen
es wäre wünschenswert, wenn sich das neue Gebäude zurückhaltend in die Abwicklung
der Fassaden in der Bauhofstraße einfügt
Das Vorhaben sollte nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
Weiterentwickelte Planung, Stand August 2015
Es wurden zwei Varianten entwickelt. Ein traufständiger Gebäudekörper mit Zwerchhaus, der die
Planung eines Doppelhauses weiterverfolgt. Die Höhenentwicklung wurde der Nachbarbebauung
angepasst. Die notwendigen Stellplätze sollen im projektierten Neubau Bauhofstraße 29/ 31 untergebracht werden.
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Als Alternative wird ein giebelständiger Baukörper mit 4 Wohnungen entwickelt. Hier wird aus
Sicht des Bauträgers das bestehende Haus in seiner Form aufgenommen. Das Hintergebäude wird
durch einen größeren Anbau ersetzt. Insgesamt soll aber nicht weiter ins Grundstück eingegriffen
werden als im Bestand.
Traufständig Variante:
Doppelhaus
Ansichten
Schnitt
Modell
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Giebelständige Variante
4 Wohneinheiten
Ansichten
Gartenebene/ 1.OG
Modell
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Stellungnahme der Stadtplanung
Beide Entwürfe entsprechen noch nicht den Zielkriterien der Erhaltungssatzung. Das betrifft sowohl
die städtebauliche Einordnung (Gebäudekörper) als auch die Gestaltung der Fassaden.
Vor allem der giebelständige Baukörper ist in seiner Körnigkeit zu groß. Der Anbau wird als
unmaßstäblich gegenüber der Nachbarbebauung empfunden. Zur Überprüfung wurde von der
Abteilung Geoinformation des Fachbereichs beide Vorschläge in das 3-D-Stadtmodell eingebaut.
Diskussion und Empfehlung
Die neuen Bebauungsvorschläge erfüllen die Vorgaben der Erhaltungssatzung nicht. Sofern
das Gebäude in seiner Kubatur nicht erhalten bleibt, muss es die Struktur der umgebenden Bebauung aufnehmen und einen positiven Beitrag für den Charakter der Bauhofstraße liefern.
Beide Modelle ermöglichen aufgrund ihrer Gebäudevolumetrie und Gebäudetypologie kein angemessenes Einfügen in den Kontext der Umgebung.
Der Maßstabssprung zur Nachbarbebauung (Bauhofstraße 39) ist zu groß.
Auch die architektonische Gestalt folgt keiner einheitlichen Sprache.
Die Einzelteile (traufständiges Volumen mit Zwerchhaus zur Straße + kubisches Volumen mit
Flachdach zum Garten) passen in Form und Art ihrer Fügung nicht zusammen.
Die Anschlüsse zur Nachbarbebauung sind unpräzise formuliert.
Das Verhältnis zwischen Dach- und Wandfläche (1:1) wirkt unproportioniert.
Die Ausbildung der Sockelzone führt zu einer abweisenden Anmutung des Gebäudes im Straßenraum.
Die Südfassade sollte nicht als Rückfassade betrachtet werden. Sie ist die Gartenfassade der
zukünftigen Bewohner.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, keines der beiden Modelle weiterzuverfolgen. Es ist ein plausibles Gesamtkonzept für ein Gebäude zu entwickeln, dessen Bauvolumen, Gebäudetypologie und
architektonische Gestalt in angemessener Weise zur Nachbarbebauung passt.
Das Vorhaben soll dem Gestaltungsbeirat wieder vorgelegt werden.
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TOP 2
Vorstellung und Beratung zum Projekt „Ehemaliges Polizeiareal Schlossstraße“ mit
Investor
- Wiedervorlage
Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom 12.06.2015
Das Projekt wurde bereits zweimal dem Gestaltungsbeirat vorgestellt (siehe Protokolle vom
16.01.2015 und 12.06.2015). In der letzten Sitzung am 12.06.2015 wurden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
-
Das Projekt hat sich nach der Vorstellung im Gestaltungsbeirat am 16.01.2015 und den im
Protokoll formulierten Empfehlungen in wesentlichen Punkten nicht weiterentwickelt.
Für das gesamte Projekt muss ein Grundkonzept erkennbar gestaltet werden, mit z.B.:
Adressbildung und Erschließungskonzept, einfache und gute Orientierung und
Auffindbarkeit der Nutzungseinheiten, klare Zuordnung der öffentlichen und halböffentlichen Erschließung, keine Nutzungskonflikte mit Wegeverbindungen und Tiefgaragen-Zufahrten, Planung mit der Topographie (nicht gegen diese),
o Wohnqualität in allen Ebenen und Bereichen bei Berücksichtigung der umgebenden Strukturen, keine ca. 6 m hohen Grenzmauern, Verschattung etc.,
o Entwicklung eines Charakters der Höfe i.V. mit einem schlüssigen Erschließungsund Nutzungskonzept, gewerbliche (Erdgeschoss-) Nutzungen prüfen.
aufgrund der grundsätzlichen Problemstellungen wird eine Neuorientierung der Planung
unter Beteiligung von Architekten empfohlen, die sich im Wettbewerbsverfahren qualifiziert haben und einen Schwerpunkt im Planen/Bauen im historischen Kontext aufweisen.
o
-
Das Vorhaben soll dem Gestaltungsbeirat nach einer Überarbeitung wieder vorgelegt werden.
Weitere Projektentwicklung
Im August wurde eine wesentlich überarbeitet Planung vorgestellt, die sich hauptsächlich mit der
Lage der Höfe, der Durchwegung des Quartiers und mit Fassadenmaterialien und –gestaltung auseinander gesetzt hat. Auf dieser Basis wurde der Entwurf weiter konkretisiert. Der Prozess wurde
vom Fachbereich Stadtplanung und Vermessung eng begleitet.
Städtebau – Höhenlage der Höfe/ Durchwegung
Öffentliche Wegeverbindung
Halböffentliche Wegverbindung (Bewohner/ Besucher)
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Eingänge und Durchgänge
Eine neue öffentliche Durchwegung wird entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zwischen
Schlossstraße und Schmiedgässle geschaffen. Die beiden unteren Höfe dienen der Erschließung
der umliegenden Gebäude und stehen den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung. Der obere
Hof am Schmiedgässle ist privat und ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet.
Die Erschließung der unteren Höfe soll über die historischen Gebäude Grafenbau und Gesandtenbau erfolgen. Eine Verbindung untereinander wird geplant. Die historischen Gebäude werden gerade darauf hin untersucht, wie sich so ein Durchgang gestalten ließe.
Schlossstraße 27 / „Kaffeehaus“
Der Planstand vom 12.06.2015 wird nochmals vorgestellt, nachdem dieser Punkt in der letzten
Gestaltungsbeiratssitzung nicht mehr beraten wurde (siehe Unterlagen zum 12.06.2015).
Fassadenstudien
Rot umrandet sind die Varianten, die weiterverfolgt wurden.
Zur Diskussion im Gestaltungsbeirat werden die weiterbearbeiteten Varianten (rote Umrandung)
vorgestellt. Zur Sitzung werden die alle Pläne präsentiert. Zur Orientierung werden hier nur Ausschnitte gezeigt.
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Variante A und B (Weiterentwicklung der Variante 2)
Fassadenkonzept und Beispielbild (Putzfassade, moderne Fenster)
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Variante B/ Modifikation von Variante A
Merkmale: Kombination von Putzfassade und Klinkerfassade am Schmiedgässle, die an das Bestandsgebäude erinnern sollen.
Variante E
Fassadenkonzept und Beispielbild (Schiebefenster)
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Merkmale: Fenster mit Schiebeläden, zweigeschossiger öffentlicher Durchgang zum Schmiedgässle, Putzfassade im östlichen Bereich im der Kulturdenkmale, Klinkerfassade am Schmiedgässle.
Stellungnahme der Stadtplanung
Städtebau
Die städtebauliche Konzeption und die Gebäudehöhen (Silhouette) sind in vorrangegangenen Beratungen (Siehe auch das Protokoll der Gestaltungsbeiratssitzung vom 16.01.2015) so bestätigt
worden. Lediglich die Höhenlage der Höfe war noch strittig. In den Schnitten ist nun dargestellt,
dass die Höhenlage weitgehend dem natürlichen Gelände folgt. Das Quartier passt sich damit in
seiner Form und Lage in den Stadtgrundriss ein.
Zur Durchwegung und Erschließung
Da eine gewerbliche Nutzung vermutlich nur an den Blockrändern verwirklicht werden kann, wird
auch eine komplette Durchwegung nicht für notwendig erachtet. Die angebotene neue Wegeverbindung zwischen Schlossstraße und Schmiedgässle entlang der nördlichen Grenze ist als neue
öffentliche Verbindung ein sehr gutes Angebot. Wichtig für die Stadtplanung ist, dass für die Bewohner genügend Möglichkeiten geschaffen werden, um ihre Wohnungen direkt und nicht nur
über große Umwege ums gesamte Stadtquartier zu erreichen. Zudem sollte jedes Gebäude eine
eigene „Adresse“ besitzen und auch für Besucher gut auffindbar sein.
Fassadengestaltung
Der Investor hat sich intensiv mit der Gestaltung der Fassaden auseinander gesetzt. Von 12 vorgelegten Varianten hat die Stadtverwaltung 4 zur Weiterverfolgung empfohlen. Dabei waren folgende
Leitlinien wichtig:
-
Einfügung in Struktur und Materialität in die historische Umgebung
Moderne Gestaltung – keine Historisierung
Berücksichtigung der unterschiedlichen Lagen der Fassaden bezüglich der Gestaltung:
die Fassaden im Verbund zu den historischen Gebäuden sollten auf die historischen Fassaden
Rücksicht genommen werden, hier bieten sich Putzfassaden an. Die Fassade zum
Schmiedgässle könnte dagegen in Erinnerung an den heutigen Ziegelbau eine Klinkerfassade
erhalten.
Dieses wurde von den Planern aufgenommen und weiter bearbeitet. Das Ergebnis ist eine gute
Grundlage für die weitere Diskussion.
Insgesamt
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden aufgenommen und die benannten Problempunkte weiter bearbeitet und zu einer schlüssigen Lösung gebracht. Auf dieser Grundlage wird
die weitere Projektentwicklung von der Stadtplanung positiv begleitet.
Die Basis für die nachhaltige Aufwertung des Areals und Transformation zu einem urbanen
Quartier mit den Nutzungsschwerpunkten Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen ist mit dem
vorliegenden Planungsstand weitgehend erreicht.
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Diskussion und Empfehlung des Gestaltungsbeirats
Die vorgestellte Arbeit hat sich gestalterisch deutlich verbessert. Sie weist eindeutige Qualitäten
auf, die, aus Sicht des Gestaltungsbeirates, im weiteren Prozess noch einigen Anpassungen bedürfen. Die konzeptionelle Leitidee erfüllt zudem die Vorgaben und leistet derart einen positiven
Beitrag für den städtebaulichen Charakter des Kaffeeberges.
Städtebau - generelle Aspekte
Die Idee der Querungen wurde vom Gestaltungsbeirat hinsichtlich eines Erschließungskonzeptes
zur einfachen und guten Orientierung als sehr gelungen eingeschätzt. Hier sollten jedoch die kleineren Durchwegungen von der Schlossstraße aus überdacht werden. Eine durchgehende Querung
zwischen Kaffeeberg und Marstallstraße wurde, unter der Voraussetzung ihrer architektonischen
Realisierbarkeit, vom Gestaltungsbeirat als sinnvollere Durchwegung vorgeschlagen. Grundsätzlich
bittet der Gestaltungsbeirat um ein präziseres Herausarbeiten der Querungs-Hierarchien.
Die Höhenstafflung, welche sich an die natürliche Topographie des Kaffeebergs anpasst, schafft
einen angemessenen Maßstab und lässt eine tendenziell gute Belichtung zu.
Die Fassaden in den Innenhöfen erscheinen ausgewogen. Die Variante B (Materialkonzept)
wurde vom Gestaltungsbeirat favorisiert, da sie die meiste Ruhe verspricht. Darüber hinaus greift
sie mittels wiederkehrender, länglicher Fensterformate, die traditionelle, durch den Barock geprägte, Gestaltmerkmale der Stadt Ludwigsburg auf und aktualisiert sie in einer modernen Optik.
Der Gestaltungsbeirat spricht sich anstelle eines aus Metall ausgearbeiteten Daches für die Verwendung von Dachpfannen aus.
Schmiedgässle 8
Die Varianten fügen sich aufgrund ihrer Kubatur nicht angemessen in den Kontext der Umgebung.
Der Maßstabssprung zur Nachbarbebauung erscheint unverhältnismäßig. Das Gebäude wirkt
zu lang und sollte aus der inneren Programmierung heraus, auch im Hinblick auf das Thema der
Wohnqualität, neu überdacht werden (Erdgeschoß, 1. Obergeschoß, Maisonette, Townhouses).
Im Hinblick auf die Gebäudetypologie wird die Verwendung von Klinker, auch hinsichtlich der
Fortführung einer Optik des vorgängigen Gebäudes, vom Gestaltungsbeirat begrüßt. Hier wird
zudem auch die Verwendung von Dachpfannen vorgeschlagen.
Schlossstrasse 27/ Kaffeehaus
Das Kaffeehausgebäude entspricht in weiten Teilen den Vorgaben des stattgefundenen Wettbewerbs. Im Hinblick auf die Vorderansicht des Gebäudes (Sockel – Hauptansicht) empfiehlt der
Gestaltungsbeirat eine präzisere Auseinandersetzung mit der Wahl des Putzes, sowohl was die
Farbgebung (Farbkonzept historische Gebäude, Neubau) als auch was die Wahl des Materials
(Glattputz, Rauputz) betrifft.
Darüber hinaus regt der Gestaltungsbeirat die Überarbeitung der Gebäudetiefe, einschließlich
des Zusammenhangs zwischen Gebäude und Dach in der Rückansicht an.
Außen- und Innenfassade sollten im gestalterischen Kontext entwickelt werden.
Die Planung sollte nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
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NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens „Westfalenstraße 44“ mit Investor und
Architekturbüro
- Erstberatung
Ausgangssituation
Das Bauvorhaben befindet im alten Ortskern von Oßweil, direkt an der Ortsdurchfahrt, der Westfalenstraße. Die „Rückseite“ des Gebäudes wendet sich dem Schloss bzw. der vor dieser liegenden
Freifläche zu. Die Westseite liegt an der Flurstraße, die einen, wenn auch ungeordneten, eher
platzartigen Charakter hat. Auch die Ostseite ist, bis auf die angrenzende Vegetation des Schlossbereiches, freigestellt.
Das Bauvorhaben selbst orientiert sich im Grunde an dem bisher vorhandenen Gebäude, welches
durch ein ca. 44 m langes Gebäude, mit zwei Geschossen und zwei ausgebauten Dachgeschossen
ersetzt werden soll.
Abb.: Blick von Norden auf die Westfalenstraße mit Bestandsgebäude und Schloss. Dahinter die AugustLämmle Halle. Den Abschluss der Flurstraße bildet das Gebäude der freiwilligen Feuerwehr.
An der Nordseite fallen die Laubengänge, die vielen Dachflächenfenster, sowie die Dachgaube mit
dem kleinen mittigen Fenster und dem darüber liegenden Dacheinschnitt für die LuftWasserwärmepumpe auf.
An der Südseite die vier Zwerchhäuser mit den teilweise sehr tief eingeschnittenen Balkonen. Insgesamt sind 14 Wohneinheiten geplant.
Städtebauliche Situation
Planungsrechtlich besteht an dieser Stelle der einfache Bebauungsplan 11/21 aus dem Jahre
1954, der entlang der Westfalen- und der Flurstraße eine Baulinie, die überbaubare Fläche und
ein anschließendes Bauverbot festsetzt. Im Weiteren richtet sich die Bebauung nach §34 BauGB.
Neue Baulinie von 1954
Abb.: Ausschnitt aus dem B-Plan 11/21 mit der zurückweichenden Baulinie
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Aus verkehrlicher Sicht besteht an dieser Stelle eine Engstelle im Straßenraum. Seit einigen Jahren
gibt es in der Stadt und im Landkreis eine Diskussion um die Einführung einer Stadtbahn. Eine
mögliche Trasse würde durch die Westfalenstraße führen. Aus diesen Gründen hat die Stadt angedeutet, bei dem anstehenden Verkauf des Grundstücks das gesetzliche Vorkaufsrecht auszuüben.
In der Konsequenz bedeutet dies bei einer Neubebauung ein Zurücksetzen des Baukörpers um ca.
4m.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Bereich mit Schloss (in dem sich ein Kindergarten, sowie Proberäume für örtliche Musikvereine befinden) August-Lämmle Schule, Sportflächen
(Tartanfläche, Rasenspielfeld, Tennisplätze, Bolzplatz, August-Lämmle-Halle, Mehrzweckhalle Oßweil in den kommenden Jahren, durch anstehende Grundsanierungen, sowie geänderte Anforderungen an die bestehenden Nutzungen wahrscheinlich einem grundlegendem Wandel und einer
städtebaulichen Neuordnung entgegensieht. So wird die Fläche zwischen Feuerwehrgebäude und
Schloss als erste sichtbare Maßnahme für die Zeit bis 9/2019 interimsweise mit einem Modulbaukörper für Klassenzimmer belegt.
Vorstellung des aktuellen Planungsstand am 02.10.2015
Lageplan mit zurückgesetztem Gebäude (Erdgeschoss)
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Stellungnahme der Stadtplanung
Ein erstes Gespräch mit dem Investor fand Ende Juni statt. Vorgeschlagen wurde damals ein dreigeschossiger Baukörper mit eingeschnittener Fuge, die im hinteren Bereich durchgehend bebaut
wurde. Das dritte Geschoß war als Mansardgeschoss ausgebildet.
Von der Ausbildung eines Mansarddaches wurde abgeraten. Das einzige Dach mit einem Mansarddach in der Umgebung ist das Schloss, eine Konkurrenzbildung sollte vermieden werden. Auf die
Ausbildung der Fuge, wie vorgeschlagen, wurde von Seiten der Stadt nicht bestanden, eine Gliederung der Fassade ist erforderlich, kann aber auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Der zweite und bisher letzte Termin fand im Grundsatz mit den nunmehr vorliegenden Plänen Mitte Juli statt. Die städtebauliche Einfügung und die Gestaltung des Baukörpers sind noch nicht vollständig gelungen. Vor allem wegen der räumlichen Nähe zum Oßweiler Schloss ist eine sorgfältige
Gestaltung sehr wichtig.
Erste Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ortskerns von
Oßweil. Bei den im Boden befindlichen Teilen (evtl. Kellern etc.) handelt es sich um
Kulturdenkmale entsprechend § 2 Denkmalschutzgesetz. Hier sind insbesondere auch im Bereich
des seither nicht überbauten Grundstücks bei einer Verschiebung des Baukörpers in Richtung
Schloss Bodenuntersuchungen erforderlich.
Insgesamt wird eine Verschiebung des großen Baukörpers in Richtung des Schosses wegen
des Umgebungsschutzes dieses Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung eher kritisch gesehen
(§ 15 Denkmalschutzgesetz). Die Gestaltung der Balkone könnte durch transparente vorgestellte
Elemente evtl. verträglicher werden.
Ohne die Darstellung der Kubatur des derzeitigen Baukörpers in den Grundrissen und in den
Ansichten/Schnitten (mit Höhenangaben) ist es aus Sicht des LDA nicht möglich eine endgültige
Stellungnahme zu formulieren.
Diskussion und Empfehlung des Gestaltungsbeirats
Das zukünftige Gebäude steht an einer exponierten Lage in Oßweiler Ortsmitte. Eine Ortsbegehung
verdeutlicht die Notwendigkeit, die Planung in einem größeren Kontext zu betrachten. Die Nähe zum Schloss und gleichzeitig zur Ortsmitte, die charakteristische, enge Begleitung des Straßenraumes durch das bisherige Gebäude, sowie die benachbarten existierenden und geplanten öffentlichen Nutzungen bedingen ein grundsätzliches Nachdenken von Seiten des Investors und der
Stadtplanung über die möglichen Potentiale des Standortes.
In der dargestellten Form und Nutzung erscheint das Bauvorhaben nicht akzeptabel.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher die Planungsparameter, insbesondere auch die Vorgabe
aus dem Bebauungsplan, den neuen Baukörper um 4m zurück zu positionieren, zu überprüfen
und das Projekt in Abstimmung mit dem Investor neu aufzusetzen.
Wünschenswert wäre dabei eine teilweise oder gänzliche öffentliche Nutzung des Erdgeschosses, eine Orientierung des Gebäudes zum westlich vorgelagerten kleinen Platz, der als Entree zum
Schloss fungiert, eine architektonisch angemessene Ausarbeitung der Ostseite des Gebäudes, die
die Korrespondenz zur Giebelseite des Schlosses interpretiert, die Schaffung qualitativ hochwertiger Freiräume sowie eine differenzierte, dem Standort angemessene, Nutzung vorzusehen.
Das geeignete Planungsinstrument dafür wäre ein gut vorbereiteter, von einer überschaubaren
Zahl von Teilnehmern bearbeiteter Architektenwettbewerb.
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 02.10.2015
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