Der SPD OV Mannheim Innenstadt/Jungbusch beschließt folgenden Antrag: Der SPD Kreisverband Mannheim – Kreisdelegiertenversammlung – wird gebeten, die SPDFraktion des Gemeinderats der Stadt Mannheim aufzufordern, sich für eine ausreichende Spielplatzversorgung einzusetzen. Dazu soll im ersten Schritt das Spielplatzangebot geprüft und mit den Richtwerten abgeglichen werden. Werden die Richtwerte in einzelnen Stadtteilen unterschritten, ist eine Ausweitung der Spielfläche vorzunehmen. Zudem sollen die bestehenden Spielplätze qualitativ aufgewertet werden. Im Einzelnen : 1. Bestandsaufnahme und Abgleich mit Richtwerten Die Stadtverwaltung Mannheim wird gebeten, mitzuteilen wie viele m² Spielplatzfläche in Mannheim – getrennt nach den einzelnen Stadtteilen - für Kinder jeweils zur Verfügung stehen. Zudem soll aufgeführt werden, wie viele Personen insgesamt und wie viele Kinder unter sechs Jahren und wie viele Kinder über sechs Jahren in den jeweiligen Stadtteilen wohnen, um den Bedarf an Spielplätzen zu ermitteln. Der aktuelle Stand soll dann – nach einzelnen Stadtteilen getrennt - mit dem Bedarf (Richtwert von 1979 - in Übereinstimmung mit dem „Goldenen Plan“ bzw. der DIN 18 034 geht von einer Bruttospielfläche von 2,25 m² pro Einwohner aus) abgeglichen werden. 2. Ausweitung des Spielplatzangebots Wenn im ersten Schritt ein Fehlbedarf an Spielplatzfläche ermittelt wurde, ist das Spielplatzangebot auszuweiten, d. h es sind bestehende Spielplätze zu vergrößern oder neue zu schaffen. Dabei ist neben der Quadratmeterzahl auch auf die Lage und Ausstattung der Spielplätze zu achten. Spielplätze sollten so gelegen sein, dass für alle Bewohner eine wohnungsnahe Versorgung gewährleistet ist. Zudem ist bei der Planung zu beachten, ob ein besonderer Fehlbedarf an Spielplatzfläche für Kinder unter oder über 6 Jahren besteht. 3. Verbesserung der Qualität der bestehenden Spielplätze Um die Qualität der bislang vorhandenen Spielplätze zu verbessern, wird die Stadtverwaltung Mannheim gebeten, zu überprüfen, ob auf den vorhandenen Spielplätzen insbesondere mittags und nachmittags ausreichend Schatten vorhanden ist und gegebenenfalls die Spielplätze nachzurüsten. Hier bestehen zurzeit noch erhebliche Mängel auf einigen Spielplätzen (beispielsweise der Spielplatz in A5, der gar keinen Schatten bietet und daher auch kaum genutzt wird) und die bereits vorhandenen Spielplätze (wie an vielen Stellen bereits geschehen) einzuzäunen, um Hunde von den Spielplätzen fernzuhalten. Dies ist beispielsweise ein Problem am Unteren Luisenpark, hier fehlt eine Begrenzung. Begründung Kinder- und Familienfreundlichkeit erhöht die Attraktivität der Region als Lebensstandort. Kinderbejahung signalisiert die Intaktheit sozialer Bezüge in der Gemeinschaft. Damit einher gehen eine stärkere Ortsbindung der Menschen und größere soziale Stabilität. Kinder- und familienfreundliche Kommunen sind innovationsfreudiger, flexibler und vitaler, sie bleiben selbst jung (Kinderbericht Stadt Mannheim 1997, Band 1, S.81). Zu einem kinder- und familienfreundlichen Mannheim gehört daher ungeachtet anderer Kriterien neben einer guten Ausstattung, Instandhaltung und Sauberkeit von Spielplätzen auch deren genügende Anzahl und Größe. Darüber hinaus sollen die Spielplätze in einer Entfernung zu den zugeordneten Wohnungen liegen, die eine Erreichbarkeit mit möglichst geringem zeitlichem Aufwand ermöglicht. Bereits im Grünordnungsplan von 1979 wird - in Übereinstimmung mit dem „Goldenen Plan bzw. der DIN 18 034 - von einer Bruttospielfläche von 2,25 m² pro Einwohner ausgegangen. Mannheim hatte 1976 eine Bruttospielfläche von 362.159 m², d.h. 1,16 m² pro Einwohner und 8,3 m² pro Kind - d.h. einen Fehlbedarf von 343.175 m². Damit wurde nur die Hälfte des Richtwertes erreicht. In der Innenstadt wurde sogar nur ein Viertel des Richtwertes erreicht (Kinderbericht a.a.O., Band 1, S.89; Band 3, S.61). Da diese Zahlen schon vor etlichen Jahren erhoben wurden, ist es unbedingt notwendig, eine aktuelle Bestandsaufnahme zu machen. Sollten inzwischen aktuelle Zahlen vorliegen, so würde sich eine erneute Erhebung erübrigen. In diesem Fall wäre an Hand der vorgenannten Werte zu überprüfen, ob und inwieweit diesen in Mannheim entsprochen wird also Spielplätze in gebotenem Umfange vorhanden sind. Wichtig ist auch eine angemessene Entfernung der zugeordneten Wohnungen zu dem jeweiligen Spielplatz, da Spielplätze in Laufweite erreichbar sein sollten. Spielplätze für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres sollen in Sichtweite der Wohnung ihrer Eltern liegen (Kinderbericht a.a.O. Band 1, S.89). Zumindest sollte als Vorgabe z.B. dienen, welche durchschnittliche Entfernung von Haltestellen des ÖPNV zu den jeweils zugeordneten Wohnungen einzuhalten ist. Für den RNV sind zwar keine Entfernungsangaben auffindbar. Als Anhaltspunkt könnte jedoch die Vorgabe des Verkehrsverbundes für Bremen und Niedersachsen herangezogen werden, wonach eine Entfernung von max. 300 m vorgesehen ist (www.ndt.net/home/schulbusse/links/haltestellenkonzept.pdf – dort unter 1.3.). Gerade derzeit ist die Gelegenheit für eine Ausweitung der Zahl der Spielplätze günstig. Angesichts der baulichen Veränderungen insbesondere in der östlichen Unterstadt sollte gemäß den im Anhang aufgeführten Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg und des Bundesbaugesetzes auf die Errichtung von Spielplätzen geachtet werden. 1 http://www.mannheim.de/sites/default/files/page/2887/04_1-4_3-kinderbericht_mannheim.pdf Anhang Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen Teil 1: Gestaltungskonzept Richtlinien für die Gestaltung von Haltestellen im Verbundgebiet 1.3 Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet Die Lage der Haltestellen innerhalb eines Bedienungsgebietes wird maßgeblich von der Struktur und der städtebaulichen Situation bestimmt. Die Planung des ÖPNV und die Bauleitplanung sind daher aufeinander abzustimmen. Die Forderung nach kurzen Fußwegen für möglichst viele Fahrgäste sollte durch eine höhere Bebauungsdichte in der Nähe der Haltestelle sowie durch eine günstige Zuordnung der Haltestellen zu Versorgungs- und Dienstleistungszentren unterstützt werden. Nach dem Baugesetzbuch sind die Belange des ÖPNV in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und die Verkehrsunternehmen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie anderer Fachpläne zu beteiligen. Die Fußwegzeit bestimmt in hohem Maße die Reisezeit. Die Fußwegentfernung zur Haltestelle (Luftlinienentfernung) sollte nach Möglichkeit nicht mehr als ca. 600 m im Außenbereich der Städte und im ländlichen Raum (entspricht einer Fußwegzeit von ca. 10 Minuten) bzw. im innerstädtischen Bereich ca. 300 m betragen. Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) § 9 Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze (2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, ist auf dem Grundstück ein Kinderspielplatz anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage geschaffen wird oder vorhanden ist oder wenn die Art der Wohnungen oder die Lage der Gebäude dies nicht erfordern. Die Kinderspielplätze müssen stufenlos erreichbar sein; § 39 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. Für bestehende Gebäude nach Satz 1 kann die Anlage von Kinderspielplätzen verlangt werden, wenn hierfür geeignete nichtüberbaute Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind oder ohne wesentliche Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen geschaffen werden können. § 1 Abs.6 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) : Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen...Menschen, die Belange...von...Freizeit und Erholung. § 9 Abs.1 Nr.22 BauGB : Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden die Flächen für...Kinderspielplätze und gemäß Nr. 25a ...das Anpflanzen von Bäumen...