V ereinbarungen GEMEINSCHAFT HEISST MITEINANDER LEBEN

Werbung
Josef-Riedler-Straße 7
5760 Saalfelden
Tel./Fax: +43 6582 72 741
[email protected]
www.pts-saalfelden.salzburg.at
Vereinbarungen
GEMEINSCHAFT HEISST MITEINANDER LEBEN
Diese Vereinbarungen wurden 1999 zusammen mit der Hausordnung gemeinsam mit den Schülern der PTS
Saalfelden erarbeitet. Die Evaluierung erfolgt jährlich. In der SchUGa-Sitzung erfolgt jeweils der Beschluss.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Verlässt ein Schüler/eine Schülerin ohne Abmeldung vorzeitig die Schule, so müssen die Stunden
nachgeholt werden (Verständigung der Eltern).
Ein Schüler/eine Schülerin wird nur dann vom Unterricht entlassen, wenn er/sie von einem Elternteil
abgeholt wird, ein Anruf der Eltern eingeht oder eine ärztliche Terminbestätigung vorliegt.
Abmeldungen haben in folgender Reihenfolge zu erfolgen: folgender Lehrer, Klassenvorstand,
Direktor, Mittagsaufsicht (Mappeneintrag!).
Für das wiederholte Sitzen auf den Fensterbänken in den Pausen ist eine handgeschriebene Arbeit
beim Gangaufsicht haltenden Lehrer abzugeben.
Bei wiederholten Verfehlungen im sozialen Verhalten (Mobbing, Bedrohung, Rauferei, ...) werden die
Eltern umgehend verständigt, der Schüler/die Schülerin erhält eine Verwarnung und haben
Sozialstunden zu leisten.
Absichtlich verursachte Verunreinigungen werden mit Putzdienst geahndet
Positives Verhalten besonderer Art wird belohnt.
Jegliche Vorfälle negativer Art bewirken eine Aktennotiz im Dienstbuch des betroffenen Lehrers und in
der Sozialmappe (+Datum und Vergehen).
Handys, Walkman und andere elektronische Geräte sind in den Garderobenkästen zu verwahren.
Trotzdem während des Unterrichts in Betrieb genommene Geräte werden abgenommen (bei Handys
inkl. SIM-Karte) und im Safe der Direktion verwahrt.
(1. Abnahme: 1 Woche; 2. Abnahme: 1 Monat; 3. Abnahme: Semester!)
Rauchen ist generell gesetzlich verboten; bei Vergehen innerhalb des Schulbereichs (BahnhofBahnhofstraße-Brückerl):
1.) mündliche Verwarnung
2.) schriftliche Verwarnung (Elternverständigung)
3.) Anzeige bei der zuständigen Behörde
Mutwillig verursachte Schäden müssen von der/dem Schuldigen bezahlt werden. Die Eltern des
Betroffenen werden verständigt.
Bei öfterem Zuspätkommen muss die „versäumte“ Zeit nachgeholt werden. Schwänzen: Zeit ist
nachzuholen; bei Wiederholung: Anzeige
Alkoholkonsum: Elternabholung und Verwarnung im Wiederholungsfall: Anzeige
Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!
Waffen aller Art und sonstige gefährdende Gegenstände werden abgenommen und im Safe verwahrt
(können von den Eltern abgeholt werden).
Jeder Schüler hat nach jeder Stunde seinen Arbeitsplatz sauber zu verlassen!
Bei wiederholten Verfehlungen erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Bei groben Pflichtverletzungen oder Gefährdung der Sicherheit anderer SchülerInnen erfolgt ein
Ausschluss vom jeweiligen Unterricht. Die somit versäumte Zeit muss nachgeholt werden.
Bei respektlosem Verhalten bzw. Störung des Unterrichtes erfolgt nach einmaliger Ermahnung der
Verweis aus der Klasse. Diese versäumte Zeit muss nachgeholt werden.
Es ist unbedingt auf adäquate Kleidung zu achten (Schule = Arbeitsplatz)
Unterrichtsmaterialien können in den Garderobenkästen verwahrt werden – nicht in den
Klassenräumen!
Unterschrift des Schülers / der Schülerin
Unterschrift Klassenvorstand
Unterschrift des Erziehungsverantwortlichen
Unterschrift Direktor
Herunterladen