Serie Quarantäneschadorganismen: Kartoffel

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Amt für Landwirtschaft
und Natur
des Kantons Bern
Office de l’agriculture
et de la nature
du canton de Berne
Fachstelle Pflanzenschutz
Station phytosanitaire
Serie Quarantäneschadorganismen:
Kartoffel-Zystennematoden
Samstag 21. November 2015
Kartoffelzystennematoden verursachen ein kümmerliches Wachstum in Kartoffeln. (Foto: Fachstelle Pflanzenschutz)
Was sind Kartoffelzystennematoden?
Die Kartoffelzystennematoden gehören zu den Fadenwürmern und sind etwa einen Millimeter
gross. Die Eier und Larven entwickeln sich in einer sogenannten Zyste, welche sie dann verlassen,
sobald eine Kartoffel „Lock“-Stoffe aus der Wurzel ausscheidet. Die Nematoden wandern dann
durch den Boden und siedeln sich dann in den Wurzeln an. Die gut ernährten Larven entwickeln
sich dort zu Weibchen, die etwas schlechter ernährten entwickeln sich zu Männchen. Die Weibchen bilden dann Zysten („Kügelchen“), welche an den Wurzeln sichtbar sind. Darin sind bis zu
300 Eier enthalten.
Im Feld ist der Zystennematoden-Befall durch nesterweise kümmerliches Wachstum der Kartoffel
erkennbar. Dies sollte jedoch nicht mit Trockenheit oder Nährstoffmangel verwechselt werden.
Wenn die Pflanzen ausgegraben werden, ist der Befall durch das struppige Aussehen der Wurzeln
und ab Mitte Juni sind die Zysten (runde, orange oder cremefarbige Kügelchen) an den Wurzeln zu
erkennen.
Bis zu 50% Ertragsausfall
Die Kartoffelzystennematoden stören das Pflanzenwachstum und können einen Ertragsausfall von
bis zu 50% verursachen. In der Schweiz sind zurzeit keine Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung
der Zystennematoden zugelassen. Die Zyste des Schädlings ist sehr langlebig, auch nach 12 Jahren ist sie noch funktionstüchtig. Daher ist es sehr schwierig, sie auf dem befallenen Feld auszurotten. Aus diesem Grund sollte unbedingt verhindert werden, dass die Zysten durch Ackergeräte, an
Knollen haftende Erde oder Schuhwerk in neue Parzellen verschleppt werden.
Es können weitere Massnahmen getroffen werden, damit sich die Kartoffelzystennematoden nicht
ausbreiten. Einerseits sollte ein genügend langer Fruchtfolgeabstand (mind. 4 Jahre) eingehalten
werden. Andererseits darf keine Resterde auf Pflanzkartoffelfeldern ausgebracht werden. Auch
sollen die Maschinen immer genügend gesäubert werden, falls zuvor damit eine befallene Fläche
bearbeitet wurde.
Verdacht melden
Bei einem Verdacht auf Befall durch Kartoffelzystennematoden muss man dies sofort der Pflanzenschutzfachstelle melden (es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht). Sie kann durch die Analyse von Bodenproben den Verdacht bestätigen. Zur generellen Überwachung des Schaderregers
werden jährlich mindestens 0.5% der Speise- und Industriekartoffelfläche durch die kantonalen
Pflanzenschutzfachstellen beprobt und analysiert. Auf einer Fläche von 0.5ha wird mit dem Bodenbohrer 50mal eingestochen und die gesammelte Erde zu einer Probe vermischt. Die Überwachung der Saatkartoffelfelder wird durch die Vermehrungsorganisationen übernommen. Fällt die
Analyse einer Probe positiv aus, wird die Parzelle durch die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen
für 6 Jahre gesperrt. Erst nach 6 Jahren kann ein Antrag für die Wiederanpflanzung von Kartoffeln
gestellt werden. Der Anbau resistenter Sorten kann während der Sperrzeit durch die kantonalen
Pflanzenschutzfachstellen und das BLW bewilligt werden. In diesem Fall müssen die Maschinen
nach der Bearbeitung in diesem befallenen Feld immer gründlich gereinigt werden.
Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern
Alexandra Schröder
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