BAULEITPLANUNG DER STADT LANGELSHEIM

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BAULEITPLANUNG DER STADT LANGELSHEIM
41. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich der ehemaligen Standortschießanlage Astfeld
:
B e g r ü n d u n g / E r l ä u t e r u n g e n
im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung im Sinne von § 4 BauGB
Stand: Juli 2016
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Der zur Zeit verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Langelsheim stellt den im nachfolgend
dargestellten Übersichtplan umrandeten Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf dar. Hierbei
handelt es sich um Flächen ohne nähere Zweckbestimmung, die als Vorrangstandort für Anlagen
der Landesverteidigung reserviert waren. Planerisch gesichert wurde so eine Standortschießanlage des Fliegerhorstes Goslar, die 1949 unter britischer Besatzung von der GCLO (German
Civil Labour Organization) errichtet und bis zur Schließung des Standortes im Jahr 2009
regelmäßig im Rahmen der Ausbildung von Soldaten genutzt wurde.
Darstellung der im wirksamen Flächennutzungplan der Stadt Langelsheim festgelegten Fläche für den Gemeinbedarf
Die aktuelle Darstellung umfasst neben der eigentlichen Schießanlage südlich der Erschließungsstraße mit Unterkunftsgebäuden und einem Wohnhaus für ziviles Aufsichtspersonal auch mögliche
Erweiterungsflächen im näheren Umfeld. Sie reicht im Norden über die neue B 82 hinaus und sah
auch östlich noch eine dreiecksförmige, großflächige Reserve vor. Ein Grunderwerb zur
Vergrößerung der Anlage wurde aber nicht realisiert, sodass über den heute vorhandenen Bereich
hinaus keine weiteren Flächen in Anspruch genommen wurden. Die Schießanlage liegt in einer
bewaldeten Zunge des nördlichen Harzrandes etwa 1,5 km westsüdwestlich von Astfeld und ist im
Westen, Norden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen eingerahmt. Sie ist innerhalb des
Gesamtgrundstücks eingebettet in bewaldete Flächen.
Mit der Schließung des Standortes in Goslar 2009 wurde auch die Schießanlage aufgegeben. Mit
der nachfolgenden Sanierung des Geländes von bodenbelastenden Rückständen des Schießbetriebes konnte für die Fläche von der bundeseigenen Vermarktungsgesellschaft eine adäquate
Folgenutzung gesucht werden. Diese sollte, der Lage im Außenbereich entsprechend, möglichst
landschaftsverträglich sein.
Inzwischen wurde das Gelände an einen privaten Investor veräußert, der auf Teilflächen des
Grundstücks eine Freizeitanlage mit dem Schwerpunkt „Reiten/Reittouristik“ errichten möchte.
Hierzu ist vorgesehen, den von der neuen Nutzung betroffenen Bereich, welcher der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen ist, als Sonderbaufläche/-gebiet (S/SO) mit entsprechender
Nutzungsart darzustellen. Die für die Gebietsentwicklung nicht betroffenen Bereiche der
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dargestellten Gemeinbedarfsfläche werden ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend als Flächen
für die Landwirtschaft oder Flächen für Wald ausgewiesen. Besondere Nutzungen (Flächen für den
Straßenverkehr) werden ebenso in ihrem Bestand erfasst und dargestellt.
Darstellung der Fläche, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als Sonderbaufläche/
Sondergebiet ausgewiesen werden soll (gleichzeitig auch Wirkungsbereich des Bebauungsplanes)
Im Rahmen der geplanten Neuausrichtung als Sondergebiet ist vorgesehen, die vorhandenen
baulichen Anlagen zu sanieren und Gästen als Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Abgerundet
werden soll dieser nördliche Teil durch den Neubau einer gebietsbezogenen Gastronomie und
einer kleineren Tagungsräumlichkeit. Mit einem Betreiberwohnhaus soll dieser touristische Teil des
Grundstücks abgerundet werden.
Im südwestlichen Teil des Plangebietes ist der Neubau einer größeren Reithalle mit
Nebengebäuden und östlich angrenzendem Reitplatz geplant, im südöstlichen Bereich ist
außerdem die Errichtung von kleineren Ferienhäusern im skandinavischen Stil vorgesehen, die
das Übernachtungsangebot abrunden sollen.
Die verkehrliche Erschließung ist über die vorhandene Erschließungsstraße, die bis zum
Haupteingang des Grundstücks öffentlich gewidmet ist, gesichert. Der Ausbau der Straße ist
geeignet, den durch die Neuordnung entstehenden Ziel- und Quellverkehr aufzunehmen. Die
Versorgung mit Strom wird über den vorhandenen Grundstücksanschluss sichergestellt, die
Trinkwasserversorgung erfolgt aus einem eigenen Brunnen bzw. über einen Anschluss an
vorhandene Trinkwassernetze der Versorgungsunternehen.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine örtliche Klein-Kläranlage. Im Rahmen der weiteren
Gebietsentwicklung wird die Anlage hinsichtlich ihrer Kapazität überprüft und, soweit erforderlich,
an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Sicherstellung des erforderlichen Löschwassers soll über einen Teich erfolgen, der im westlichen Einfahrtsbereich neu angelegt werden soll. Die notwendigen baulichen Maßnahmen für den
Teich und die Entnahmestelle werden entsprechend der einschlägigen Vorschriften vorgenommen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten liegt eine Teilfläche des geplanten Sondergebiets in
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Bereichen, die dem Waldrecht unterliegen. Besondere Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich aus den notwendigen Waldabständen zu den
geplanten Gebäuden bzw Nutzungen. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Ausgleich, je nach
Größe, auf dem Grundstück vorzunehmen. Die südlichen Freiflächen der ehemaligen Schießbahnen sind hierfür grundsätzlich geeignet.
Eine UVP-Pflicht für das geplante Vorhaben besteht nicht, da die Größe der Anlage nicht die
Flächen beansprucht, die eine Prüfpflicht erforderlich machen.
Die baulichen Veränderungen sind außerdem mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden,
die im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt werden. Eine naturräumliche Bestandsaufnahme,
deren Ergebnisse in den im Rahmen der weiteren Planung auszuarbeitenden Umweltbericht sowie
in die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung einfließen, ist beauftragt. Die Ergebnisse werden aller
Voraussicht nach in den nächsten Wochen vorliegen. Aus der Bilanzierung ergeben sich die
Festlegungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Form von konkreten Festsetzungen.
Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Ausgleich innerhalb des Gesamtgrundstückes
vorzunehmen. Das kann dazu führen, dass auch Grundstücksflächen außerhalb des aktuell
vorgesehenen Wirkungsbereichs in Anspruch genommen werden müssen. In diesem Fall ist
beabsichtigt, die notwendigen Flächen im Rahmen der weiteren Entwurfsbearbeitung in die
verbindliche Bauleitplanung zu integrieren.
Das LSG-Harz grenzt im Westen und Süden an das Grundstück der ehemaligen Schießanlage an.
Die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen berühren die Grenzen nicht und werden
durch Waldflächen vom LSG abgeschirmt.
Naturräumlich ist das Gebiet neben einer Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft Natur und
Landschaft sowie der Erholung zugeordnet. Die geplante Nutzung steht den Zielen der regionalen
Raumordnung nicht entgegen.
Die Flächen des ehemaligen Schießplatzes liegen im Bodenplanungsgebiet des Landkreises
Goslar und sind hierin dem Teilgebiet 3 zugeordnet. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Überschreitung insbesondere des Prüfwertes für Wohngebiete nach Bundes-Bodenschutzverordnung
der Stoffen Blei oder Arsen aufgetreten oder zu erwarten. In der Flächennutzungsplanänderung
erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung der belasteten Flächen.
Aufgestellt:
Goslar, im Juli 2016
Bernd Schüddekopf
Dipl.-Ing., Architekt
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