AGB SCM - SCM Schepella

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM
- Studio für Computergrafik und Marketing Bei Annahme eines Angebotes, Durchführung eines Projektes, Inanspruchnahme von Leistungen
oder bei Zustandekommen irgendeiner Form der Zusammenarbeit zwischen mir und meinen Mitarbeitern oder Vertragspartnern (nachfolgend "SCM", Inhaber und Geschäftsführer: Christel Schepella) und
Ihnen als Geschäftspartner bzw. Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") erklären Sie sich mit folgenden
Bestimmungen einverstanden:
§ 1 Geltungsbereich
SCM erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen erkennt SCM nicht an, es sei denn, unser
Geschäftsführer oder leitender Mitarbeiter hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertrag, Leistungen und Preise
SCM erbringt Leistungen aus dem Spektrum WWW-Design, Werbung (ohne oder mit Bezug zum Internet), Realisierung und Wartung von Internet-Auftritten, Programmierung, Datenerfassung und
Schreibbüro.
Ein Vertrag kommt mittels schriftlicher Annahme eines durch unseren Geschäftsführer oder leitenden
Mitarbeiter erarbeiteten spezifischen Angebotes durch den Kunden zustande oder mittels schriftlicher
Bestätigung eines Kundenauftrages durch unseren Geschäftsführer oder leitenden Mitarbeiter. Angebote sind, wenn nicht gesondert ausgewiesen, 10 Werktage gültig.
Der im Angebot kalkulierte Preis gilt für die im Angebot aufgeführten Leistungen. Aus dem Preis für
die Ersterstellung kann nicht auf den Preis für Änderungen oder Wartung geschlossen werden. Änderungs- oder Wartungsverträge können gesondert oder als Bestandteil anderer Leistungen von uns
zum Angebot gebracht werden. Hierbei gelten die schriftlich vereinbarten Vertragslaufzeiten.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen werden, wenn sie auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt sinngemäß, wenn die zur
Vollendung des Projektes bzw. Auftrages notwendigen Leistungen den ursprünglich vereinbarten Umfang um mehr als 10% übersteigen.
Für beliebige Leistungen, insbesondere aber für Leistungen aus dem Bereich Webhosting, können wir
uns aus dem Angebot von Drittfirmen (Provider) bedienen. Falls daraus Kosten für den Kunden entstehen, werden wir dies explizit vorher vereinbaren.
Bei Software- oder HTML/XML-Entwicklungen gilt: Wenn im Angebot nicht explizit aufgeführt und
wenn nicht Quellmodule bzw. Source-Codes explizit zentraler Bestandteil der vereinbarten Leistung
sind, dann gelten Quellmodule bzw. Source-Codes nicht automatisch als Bestandteil der zur Vertragserfüllung durch SCM zu erbringenden Lieferungen. Quellmodule bzw. Source-Codes enthalten in
der Regel zu schützendes Know-how. Es kann ausdrücklich vereinbart werden, Quellmodule bzw.
Source-Codes zum Bestandteil der zu liefernden Leistungen zu machen.
§ 3 Vertragserfüllung, Gewährleistung
Ein Vertrag bzw. Auftrag gilt als erfüllt, wenn der Kunde sich zum Abnahmetermin mit den erbrachten
Leistungen einverstanden erklärt. Der Kunde vergewissert sich sorgfältig, daß alle Leistungen inhaltlich und technisch in der vereinbarten Weise erbracht wurden.
Wenn die Lieferung von Materialien, Entwürfen, Daten oder anderen Unterlagen durch den Kunden
eine Voraussetzung zur Erstellung der vereinbarten Leistungen durch SCM ist, dann ist der Kunde zur
Lieferung der Voraussetzungen zum vereinbarten Termin im vereinbartem Umfang verpflichtet. Verzögerungen, die bei der Lieferung der Voraussetzungen durch den Kunden entstehen, können nicht
SCM angelastet werden. Insofern gelten Projektverzögerungen als nicht durch SCM verschuldet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCM – Studio für Computergrafik und Marketing
Seite 1
- 2Wenn im Angebot nichts anderes spezifiziert ist, erfolgt eine Gewährleistung durch SCM nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur für die technische Einsatzfähigkeit der Leistung in der
vereinbarten Weise. Inhaltliche Änderungen können nicht als Gewährleistung geltend gemacht werden.
Wenn die Ursache für technische Mängel außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegt (z. B.
Werkzeuge von Drittfirmen, Webbrowser o.ä.), dann kann nicht SCM dafür verantwortlich gemacht
werden. (Wir werden in einem solchen Fall stets versuchen, im Interesse des Kunden eine Lösung zu
finden.)
§ 4 Eigentums- und Urheberrechte
Die Eigentums- und Urheberrechte an den von SCM erstellten Kostenvoranschlägen, Angeboten,
Entwürfen, Programmen, Rechnungen und technischen Abläufen und Verfahren sind zu wahren. Erst
mit Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages geht das Endprodukt (die vereinbarte Leistung)
in den Besitz und damit in die Verfügbarkeit des Auftraggebers über. Materialien, die zum Zwecke der
Veröffentlichung erstellt wurden, werden von uns erst mit Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages auf der Basis der unter § 4, Absatz 3 festgelegten Bestimmungen zur Veröffentlichung freigegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Materialien durch SCM vorher bereits teilweise oder
ganz zum Kunden geliefert wurden.
Bei Nichterteilung des Auftrages oder Nichtakzeptanz von Präsentationen verbleiben sämtliche Unterlagen im Besitz von SCM, dürfen vom Kunden nicht ohne schriftliche Genehmigung weiterverwendet
werden und sind unaufgefordert innerhalb von 10 Werktagen zurückzugeben. Kopien der Daten sind
zu löschen.
Sämtliche Veröffentlichungen werden im Namen des Kunden vorgenommen. Für den Inhalt von Veröffentlichungen ist der Kunde selbst verantwortlich und darf mit Inhalten nicht gegen bestehende deutsche und internationale Gesetze sowie Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Patent-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Dies gilt sinngemäß auch für Verträge zu Änderung oder Wartung von
veröffentlichten Inhalten. SCM kann aufgrund der Erstellung oder Wartung von Veröffentlichungen im
Namen des Kunden nicht für Verletzungen von Gesetzen oder Rechten Dritter haftbar gemacht werden
SCM verweigert die Erstellung von Präsentationen mit gesetzwidrigem, pornographischem oder erotischem Inhalt.
§ 5 Zahlungen
Die Zahlungen durch den Kunden sind in der abgerechneten Höhe ohne Abzüge innerhalb von
10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Kontoverbindung wird auf der Rechnung mitgeteilt.
Kosten, die aufgrund eines Zahlungsverzuges oder wegen nicht eingelöster oder einlösbarer Schecks,
Lastschriften etc. entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.
Kommt der Kunde auch nach erfolgter Mahnung und darin genannter Fristen nicht seiner Zahlungsverpflichtungen nach, sind wir berechtigt, die Veröffentlichung seiner Materialien auszusetzen oder zu
verweigern sowie laufende Verträge fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden allerdings nicht
von bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
§ 6 Geheimhaltung, Datenschutz
Über die zur Veröffentlichung gebrachten Inhalte entscheidet der Kunde selbst bei der Abnahme einer
von SCM erbrachten Leistung.
Kundendaten werden im Rahmen der Projektdurchführung gespeichert, verarbeitet und zur Kundenberatung und Werbung sowie zur Marktforschung für ausschließlich eigene Zwecke verwendet.
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- 3Sofern es zum Erbringen vereinbarter Leistungen notwendig ist, Kundendaten an Dritte zu übermitteln, werden wir den Kunden davon vorher in Kenntnis setzen.
Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu vorgenannten Zwecken jederzeit widersprechen.
Sofern allerdings vereinbarte Leistungen davon abhängen, so gelten entstehende Verzögerungen
nicht als von SCM verschuldet.
Der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet ist nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet. Andere Nutzer des Internet sind unter Umständen
technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren und zu manipulieren. Für die Sicherheit von übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten übernehmen wir daher keine Haftung.
§ 7 Haftung
Es gelten die im § 4 festgelegten Bestimmungen. Insbesondere kann SCM nicht für die Verletzungen
von Rechten Dritter haftbar gemacht werden, die sich aus der Verwendung der vom Kunden übermittelten Materialien und Unterlagen ergeben. Insoweit erklärt der Kunde gegenüber SCM Haftungsfreiheit für alle an uns übermittelten Unterlagen und für die Inhalte seiner nach Abnahme durch den Kunden geschalteten Veröffentlichungen.
SCM kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, nichterfüllte Leistungen oder Verzögerungen,
sofern sie nicht das gelieferte Material selbst betreffen. SCM haftet nicht für Schäden, die nicht am
gelieferten Material selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Höhe der Haftung ist auf den Wert der vereinbarten Leistung (im Angebot festgelegter Preis) beschränkt.
Das Produkt (die vereinbarten Leistungen) werden in der vorliegenden Form und unter Beachtung der
im § 3 festgelegten Bestimmungen für den vereinbarten Zweck geliefert. SCM übernimmt keine Garantie hinsichtlich Qualität und Einsatzfähigkeit für einen anderen Zweck.
SCM übernimmt keine Garantie, daß die Merkmale des gelieferten Produktes (bzw. der vereinbarten
Leistungen) individuellen Ansprüchen entsprechen oder daß die Programme bzw. technischen Abläufe unterbrechungs-, störungs- oder fehlerfrei arbeiten. Störungen oder von uns verschuldete technische Fehler werden im Rahmen der Gewährleistung § 3 behoben.
Nach Eingriffen am Vertrags- bzw. Liefergegenstand bzw. dem gelieferten Material, die nicht durch
SCM oder auf unsere Weisung hin erfolgten, erlöschen sämtliche, ausdrücklich oder nicht ausdrücklich bestandenen Gewährleistungsansprüche am betreffenden Vertrags- bzw. Liefergegenstand.
§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SCM und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schmalkalden.
§ 9 Schlußbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen, teilweise oder komplette Kündigungen von Verträgen mit SCM
oder Bestimmungen aus diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung in Verträgen mit SCM oder in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsinhalte nicht
berührt.
Schmalkalden, 29. Januar 2001
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