AK-173.4 Aktuelle Aspekte zur Abbildung der Intensivmedizin im DRG

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AK-173.4 Aktuelle Aspekte zur Abbildung der Intensivmedizin im DRGSystem
H. Burchardi
Universitätsklinikum Göttingen
Deutschland ging bei Einführung des DRG-Systems den außergewöhnlichen Weg
des 100%igen Deckungsansatzes. Für die Intensivmedizin ist das kritisch, da ein
diagnose-orientiertes System der Komplexität der Intensivmedizin kaum gerecht
wird. 2004 wurden in der MHH Hannover 294 Intensivpatienten gefunden, deren
Kosten zu weniger als 50% vergütet wurden (Unterdeckung 7,1 Mio EURO) [1].
Zu Beginn des DRG-Systems bestanden große Unzulänglichkeiten, wie etwa Fehlanreize durch Überbewertung der maschinellen Beatmung, die wir ja eigentlich
möglichst kurz halten möchten.
Mit Einführung eines OPS-Kodes 8-890 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) wird ein neuer Weg beschritten: 1. Die intensivmedizinische Behandlung wird
diagnose-unabhängig als Prozedur gewürdigt, 2. die Vergütung wird an Kriterien
der Strukturqualität gebunden (kontinuierliche Anwesenheit eines Arztes (DIVIKriterien) [1]). 3. der Aufwand wird mittels eines Aufwandmarkers quantifiziert
(tägliche SAPS-II-Punkte plus TISS-Punkte für aufwändige Leistungen, über die
Intensivdauer aufsummiert).
Das zuständigen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat in der
G-DRG-Version 2007 diese Quantifizierung bereits zunehmend breiter eingesetzt.
Gleichzeitig wurde die Diagnose- und Prozedurenkodierung erheblich ausgebaut.
So wurde die Beatmungskodes weiter differenziert, 2 weitere OPS-Kodes für
multimodale intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eingeführt und
die Komplexbehandlung bei Infektion/ Besiedlung mit multiresistenten Erregern
wurden entgeltrelevant. Auch die Vergütung für Polytrauma-Behandlung (ORProzeduren) wurde ergänzt. Ferner wurden die über Zusatzentgelt vergütbaren
hochpreisigen Arzneimittel, Sachmittel und therapeutischen Verfahren verrmehrt.
Insgesamt ist das G-DRG-System für die Vergütung der intensivmedizinischen
Leistungen nun mit der letzten Version deutlich verbessert worden. Dennoch wird
es nicht vermeidbar sein, dass einzelne Ausreißer-Fälle besonders hohe Kosten
verursachen, die über das DRG-System nicht adäquat vergütet werden können. Es
liegt auf der Hand, dass solche Fälle sich besonders in den Krankenhäusern der
Maximalversorgung häufen.
Literatur:
1. Tecklenburg A et al.: f&w 2006; 23: 148-152
2. DIVI-Statement: www.divi-org.de/ (s. Publikationen: G-DRG – OPS-Code)
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