Die Vollgeldinitiative und eine Alternative Dirk Niepelt1, Study

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DieVollgeldinitiativeundeineAlternative
DirkNiepelt1,StudyCenterGerzenseeandUniversityofBern
1DieserArtikelwurdefürdieFestschriftzuEhrenvonErnstBaltenspergergeschrieben,die
anlässlichseines75.Geburtstagsherausgegebenwurde.
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ShortCVDE
DirkNiepeltistDirektordesStudienzentrumsGerzenseeundProfessorander
UniversitätBern.DerzeitisterResearchFellowamCentreforEconomicPolicyResearch
(CEPR),MitglieddesResearchNetworksCESifoMünchensowieMitglieddesVereinsfür
Socialpolitik.ZuvorwirkteerimVorstandderSchweizerischenGesellschaftfür
VolkswirtschaftundStatistik,warGastprofessoranderUniversitätLausanneund
AssistenzprofessoramInstituteforInternationalEconomicStudies(IIES)der
UniversitätStockholm,woerspäteralsGastprofessorbis2014wirkte.
DirkNiepelterwarbseinenPhDinVolkswirtschaftvomMassachussettsInstituteof
Technology(MIT)imJahr2000undhateinLizenziatundeinDoktoratderUniversität
St.Gallen.VorErlangungseinesDoktoratsarbeiteteeramForschungsinstitutfür
EmpirischeWirtschaftsforschungderUniversitätSt.Gallen(FEW-HSG)undander
KonjunkturforschungsstellederETHZürich(KOF).SeineForschungsinteressenliegenin
denBereichenMakroökonomie,politischeÖkonomieundPublicFinance.
ShortCVFR
DirkNiepeltdirigeleCentred’étudesdeGerzenseeetestprofesseuràl’Universitéde
Berne.AssociéderechercheauCentreforEconomicPolicyResearch(CEPR,Londres),
membreduréseauderechercheCESifo(Munich)etducomitémacroéconomiquedu
VereinfürSocialpolitik,ilaétémembreduconseildelaSociétésuissed’économieetde
statistiqueetaétéprofesseurinvitéàl’UniversitédeLausanneetàl’Institutefor
InternationalEconomicStudies(IIES)del’UniversitédeStockholm.
DirkNiepeltesttitulaired’unelicenceetd’undoctoratdel’UniversitédeSaint-Gall,ainsi
qued’undoctoratenéconomieduMassachusettsInstituteofTechnology(MIT).Avant
derejoindreleCentred’études,ilétaitprofesseurassistantàl’IIES.Avantdepasserson
doctorat,ilatravailléauseindesinstitutsderechercheappliquéedeSaint-Galletde
Zurich(FEW,KOF).Sesrecherchesportentnotammentsurlamacroéconomie,lafinance
internationale,l’économiepolitiqueetlesfinancespubliques.
ShortCVEN
DirkNiepeltisDirectoroftheStudyCenterGerzenseeandProfessorattheUniversityof
Bern.HecurrentlyholdsthepositionsofResearchFellowattheCentreforEconomic
PolicyResearch(CEPR),ResearchNetworkMemberatCESifoMunichandmemberof
theStandingFieldCommitteeonMacroeconomicsoftheVereinfürSocialpolitik
(Germaneconomicassociation).HepreviouslyservedontheboardoftheSwissSociety
ofEconomicsandStatistics,wasanInvitedProfessorattheUniversityofLausanneand
AssistantProfessorattheInstituteforInternationalEconomicStudies(IIES)at
StockholmUniversity,wherehesubsequentlyreturnedasVisitingProfessoruntil2014.
DirkNiepeltreceivedhisPhDinEconomicsfromtheMassachusettsInstituteof
Technology(MIT)in2000andholdsalicentiatedegreeanddoctoratefromthe
UniversityofSt.Gallen.Beforecompletinghisdoctorate,heworkedattheapplied
researchinstitutesinSt.Gallen(FEW-HSG)andZurich(KOF).Hisresearchinterests
includemacroeconomics,internationalfinance,politicaleconomics,andpublicfinance.
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Kurzfassung
DieVollgeldinitiativewilldieSteuerbarkeitderGeld-undKreditmengeverbessern,die
FinanzstabilitäterhöhenundSeigniorage-Einnahmenangemessenerverteilen.Dasin
derInitiativevorgeschlageneInstrument,einVerbotderaktivenGeldschöpfung,ist
ineffizientodergarineffektiv,weilesamKernderProblemevorbeizielt.EineVariante
derInitiative,diedemPublikumZugangzuelektronischemNotenbankgeldverschafft,
aberaufFreiwilligkeitsetzt,stiftethöherenNutzenzutieferenKosten.
Résumé
L’initiative«Monnaiepleine»entendaméliorerlapossibilitépourlabanquecentralede
contrôlerlamassemonétaireetlecrédit,augmenterlastabilitéfinancièreetrépartirde
manièrepluséquitablelesrecettesduseigneuriage.L’instrumentqu’ellepropose
d’introduire,àsavoirl’interdictiondelacréationmonétaireparlesbanques
commerciales,nepermetpasd’atteindresonbut,voireproduitdeseffetsnégatifs,caril
nes’attaquepasauxvéritablesproblèmes.Onpourraitenvisagerunevariantedecette
initiativequidonneraitàlapopulationaccèsàlamonnaiecentralesousforme
électroniquemaisseraitmiseenœuvresurunebasevolontaire.Cettevariante
permettraitd’obteniruneutilitéaccruepouruncoûtréduit.
Abstract
Thesovereignmoneyinitiative(Vollgeldinitiative)seekstogaingreatercontroloverthe
moneyandcreditsupply,toincreasefinancialstabilityandtoachieveafairer
distributionofseigniorageincome.Theinitiative’ssuggestedapproach–abanonactive
moneycreation–isinefficientandmayevenproveineffective,asitfailstoaddressthe
coreproblems.Avariantoftheinitiative,whichwouldallowthepublicaccessto
electroniccentralbankmoneyonavoluntarybasis,wouldoffergreaterbenefitatlower
cost.
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FürErnstBaltensperger,denkultivierten,gebildetenundwarmherzigenMenschen
undscharfsinnigenÖkonomen.
1.DieVollgeldinitiative
WenndieSchweizerStimmbürgerdemnächstüberdieVollgeldinitiativezu
befindenhaben,dannstehtdiehistorischgewachseneGeld-und
WährungsordnungentwickelterVolkswirtschaftenzurDisposition.DieInitiative
verlangtgrundlegendeÄnderungendesArtikels99derSchweizerischen
Bundesverfassung,indemdieKompetenzdesBundesinGeld-und
WährungsangelegenheitensowiedieAufgabenundGewinnverteilungder
SchweizerischenNationalbank(SNB)geregeltsind.Insbesonderesiehtder
InitiativtexteineStärkungderBundeskompetenzensowiekonkreteVorgaben
zurFinanzmarktregulierungundzugeldpolitischenEingriffenderNationalbank
vor.DabeinimmterausdrücklichEinschränkungenderWirtschaftsfreiheitin
Kauf.2
EinzentralerAspektderInitiativebetrifftEinschränkungenbeiderSchaffung
vonZahlungsmitteln.Absatz2desvorgeschlagenenneuenArtikels99besagt,
dass«[d]erBundallein...Münzen,BanknotenundBuchgeldalsgesetzliche
Zahlungsmittel»schafft(BetonungdurchdenAutor),undgemässAbsatz5
müssen«Finanzdienstleister...ZahlungsverkehrskontenderKundinnenund
KundenausserhalbihrerBilanz»führen.DervorgeschlageneArtikel99aAbsatz
3verpflichtetdieSNB,«imRahmenihresgesetzlichenAuftragesneu
geschaffenesGeldschuldfreiinUmlauf[zubringen],undzwarüberdenBund
oderüberdieKantoneoder,indemsieesdirektdenBürgerinnenundBürgern
zuteilt».ZahlungsmittelsollennachdemWillenderInitiantenalso
ausschliesslichvonderEidgenossenschaftbzw.derSNBherausgegebenwerden
dürfen,unddiessollmittelsTransfersgeschehen.Geschäftsbankensollennicht
mehrbefugtsein,Buchgeldzuemittieren.
ImvondenInitiantengefordertenVollgeldsystemwärenSichteinlagendes
PublikumssomitinGänzedurchNotenbankgeldgedecktbzw.dieSichteinlagen
wärenNotenbankgeld.DamitwürdedieaktiveBuchgeldschöpfungdurch
Bankenunterbunden,dieFinanzinstituteverlörenalsodieMöglichkeit,Kredite
zuvergebenundgleichzeitigdurchneugeschaffeneSichteinlagenzufinanzieren.
GegenüberdemStatusQuoergäbesicheinedrastischeReduktiondesmaximal
zulässigenGeldmultiplikators,desVerhältnissesvongesamterGeldmengezu
Notenbankgeldmenge.
DadieSNBimNachgangderFinanzkriseundzurSchwächungdesSchweizer
Franken-WechselkursesihreBilanzstarkausgeweitethat,liegtdieVermutung
2Vgl.TexteimAnhang.
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nahe,dassdiegeforderteBeschränkungdesGeldmultiplikatorsnichtvongrosser
Bedeutungwäre.Abbildung1zeigt,dassderM1-Geldmultiplikatorinden
vergangenenJahreninderTatstarkeingebrochenistundseinWertheutenahe
Einsliegt.Gleichzeitigwirdaberauchdeutlich,dasseinVerbotder
GeldschöpfungdurchdasBankensystemimlängerfristigenVergleicheiner
dramatischenVeränderungdesgeld-undwährungspolitischenUmfeldsinder
Schweizgleichkäme.DieVollgeldinitiativehinterfragtalsoeinFundamentder
herrschendenGeldordnung.
Grafik1:M1-GeldmultiplikatorinderSchweiz(Quelle:SNB)
DieIdeeeinesVollgeldsystemswurzeltim«Chicago-Plan»der1930er-Jahre,der
diewirtschaftspolitischeDiskussionindenUSAwährenddergrossenDepression
entscheidendmitprägte.FührendeÖkonomenwieIrvingFisher,HenrySimons
oderMiltonFriedmanpropagiertendasVerbotderGeldschöpfungdurchBanken
odersympathisiertenmitderIdee,bevorsienachdemZweitenWeltkrieg
allmählichinVergessenheitgeriet.ErstinjüngererZeitfindetderPlanwieder
vermehrtZuspruch,undzwarnichtnuramRandedesökonomischen
Mainstreams.SelbstderehemaligeChefvolkswirteinergrosseninternationalen
GeschäftsbankundrenommierteKommentatoreninderFinanzpressebekunden
Unterstützung.
AufdenerstenBlickerscheintdervorgeschlageneSystemwechselimKernauch
durchausattraktiv,versprichterdocheineklareTrennungder
VerantwortlichkeitenvonZentralbankundGeschäftsbanken:Ersterewürde
uneingeschränktdenBestandanZahlungsmittelnkontrollieren,letzterewürden
zublossenIntermediärenvonZahlungsmitteln.Dies,sodieBefürwortereines
Vollgeldsystems,brächteerheblicheVorteilemitsich:Störungendes
GeldangebotsundKreditblasenwürdenvermieden,dieFinanzstabilitätgestärkt
undSeigniorage-EinnahmenkämenderZentralbankunddamitdem
GemeinwesenundnichtmehrdenGeschäftsbankenzugute.
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DennochisteinVerbotderaktivenBuchgeldschöpfungnichtsinnvoll,wieim
Folgendenargumentiertwird.Zumeinenistzweifelhaft,obsichdieZieleder
VollgeldinitiativemitdenvorgeschlagenenMittelnwirklicherreichenliessen.
ZumanderenstündendenVorteileneinesRegimewechselsselbstimbestenFall
gewichtigeNachteilegegenüberundwenigereinschneidendeMassnahmen
versprechendieselbenVorteile.AucheinepositiveNebenwirkungder
Vollgeldreform–dieGewährleistungderuniversellenEinsetzbarkeitdes
gesetzlichenZahlungsmittels–kannmitwenigereinschneidendenMittelnerzielt
werden.
DieinderVollgeldinitiativevorgeschlagenenInstrumentesindalsoweder
effizientnocheffektiv.DerGrundhierfürliegtdarin,dassdieInstrumentenicht
amKernderProblemeansetzen:derZeitinkonsistenzoptimalergeldpolitischer
PlänesowiedemeingeschränktenZugangzuelektronischemNotenbankgeld.
EineVariantederInitiative,diedemPublikumZugangzuelektronischem
Notenbankgeldverschafft,aberaufFreiwilligkeitsetzt,versprichtindieser
BeziehunggrösserenNutzenzutieferenKosten.
2.Vor-undNachteileeinesVerbotsderaktivenBuchgeldschöpfung
GeldangebotundKreditvergabe
WennBankennichtaktivBuchgeldschöpfendürften,verringertediesdasRisiko
vonStörungendesGeldangebotsodervonKreditblasen,diezu
Konjunkturausschlägenführenkönnen.DiesemVorteileinerVollgeldreform
stündenaberNachteilegegenüber.ImherrschendenSystemkönnensowohldie
Zentralbank(mittelsBeeinflussungderNotenbankgeldmenge)alsauchdas
Bankensystem(durchBuchgeldschöpfung)aufSchwankungender
Geldnachfragereagieren.MiteinemgesetzlichfixiertenGeldmultiplikatorwäre
letzteresnichtmehrmöglich,undAnpassungendesGeldangebotsmüssten
ausschliesslichdurchdieZentralbankvollzogenwerden.
DieserforderteraschereunddrastischeregeldpolitischeEingriffealsim
herrschendenSystem,umdieverringerteElastizitätdesGeldangebotsim
Bankensektorauszugleichen.
AusserdemwürdeesfürdieZentralbankschwieriger,beiBedarfdieGeldmenge
zureduzieren.Dennwenn,wievondenInitiantenvorgesehen,Transfersals
InstrumentzumEinsatzkämen,umNotenbankgeldinUmlaufzubringen,dann
müsstenVerringerungendesGeldangebotsüberSteuererhöhungenumgesetzt
werden(soferndieGeldpolitiknichtasymmetrischoperierte).Diesdürfte
erheblichepolitischeProblemeaufwerfen.
DiegeforderteFixierungdesGeldmultiplikatorsistimPrinzipeinredundantes
wirtschaftspolitischesInstrument.SchonheutestehenNotenbankeneine
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VielzahlvonInstrumentenzurVerfügung,umdenGeldmultiplikator,wennnicht
gesetzlichzufixieren,sodochdirektoderindirektzubeeinflussen.Kritiker
mögenbezweifeln,dassZentralbankenvondiesenInstrumentenausreichend
Gebrauchmachen.EinVerbotderBuchgeldschöpfungdurchBankenimVerbund
miteinerVergrösserungderMachtfüllederNotenbankzieltdannaberam
Problemvorbei.Ganzgenerelldürftendiejenigen,diesichamGebarender
Zentralbankenstören,tiefeLeitzinsen,unkonventionellegeldpolitische
MassnahmenoderdieAufblähungderNotenbankbilanzenablehnenodereine
verstärkteGolddeckungderWährungfordern,ihreBedenkennichtdurcheine
Vollgeldreformzerstreutsehen.
ÜberdieFragederSteuerbarkeitvonGeld-undKreditmengehinauswird
diskutiert,obsicheinVerbotderBuchgeldschöpfungunmittelbaraufdie
gesamtwirtschaftlicheErsparnisbildungundInvestitionstätigkeitauswirken
würde.Diesistzuverneinen.DennzwischengesamtwirtschaftlicherErsparnis
einerseitsundMengeundStrukturderimUmlaufbefindlichenZahlungsmittel
andererseitsbestehtkeinmechanischerZusammenhang.Amdeutlichstenwird
diesamBeispieleinerreinenTauschwirtschaftohnejeglicheZahlungsmittel;
auchinihrkannErsparnisgebildetundkönnenInvestitionengetätigtwerden.In
einemVollgeldsystemwürdenKreditedurchlangfristigesFremdkapitaloder
Eigenkapitalfinanziert,undSparerinvestiertenentwederinNotenbankgeldoder
aber–unter«normalen»Umständenlukrativer–insolchesFremd-und
Eigenkapital.DiefürdiegesamtwirtschaftlicheErsparniszurVerfügung
stehendenRessourcenverändertensichalsoallenfallsmittelbarinfolge
veränderterAnlageentscheideundTransaktionskosten.
Finanzstabilität
EinzweiterThemenkomplexinderDiskussionumdieVor-undNachteileeines
VerbotsderBuchgeldschöpfungbetrifftdieFinanzstabilität.WennSichteinlagen
Notenbankgeldwären(oderSichteinlagenindenBankbilanzenvollständigdurch
NotenbankgeldgedecktwärenundSenioritätgenössen),dannentfielejegliches
Illiquiditäts-undAusfallrisiko.EinlegerhättendemzufolgekeineVeranlassung
mehr,beiAnzeicheneinesVertrauensverlustsihreGuthabenabzuziehen.Die
erhöhteSicherheitundLiquiditätderGuthabenwürdeallerdingsdurcheine
tiefereVerzinsungerkauft.
AufSeitenderGeschäftsbankenwäredadurchnichtsgewonnen,denndie
vollkommensicherenundliquidenSichteinlagenleistetenkeinerleiBeitragmehr
zurFinanzierungdesBankgeschäfts.FürdasBankensystemalsGanzesunddie
VolkswirtschafthingegentrügeeinVollgeldregimeohnedieGefahr
konventioneller«BankRuns»zurStabilisierungdesEinlagengeschäftsunddes
überdieBankenabgewickeltenZahlungsverkehrsbei.Dieswärenichtnurfür
sichalleingenommeneinbedeutenderFortschritt.Eshätteauchdiepositive
Nebenwirkung,dassdieEinlagensicherungreformiert(d.h.insbesondere,stark
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reduziert)werdenkönnte,sofernderGesetzgebermitihrkeinesozialpolitischen
Zieleverfolgt.3Dieswiederumerlaubtees,dieBankenregulierungdort
abzubauen,wosiealsGegengewichtzudurchdieEinlagensicherung
hervorgerufenenAnreizproblemenetabliertwurde.
DieerhöhteStabilitätderZahlungsverkehrsinfrastrukturineinemSystemohne
BuchgeldschöpfungbrächteallerdingsnichtautomatischmehrStabilitätim
Bankensystemmitsich.DennGläubigermitanderenkurzfristigenForderungen
könntenweiterhineinen«Run»aufBankenauslösen,wiediesinderjüngsten
Finanzkrisegeschah.UndselbstwennBankeninEinlagen-,Zahlungsverkehrs-,
Kredit-oderInvestmentbankenaufgespaltenwürden,wärenIlliquiditätsrisiken
lediglichisoliertundkonzentriert,abernichteliminiert.Gänzlichbeseitigen
lassensichdieseRisikenalleindadurch,dassdasKredit-undInvestmentgeschäft
fristenkongruentfinanziertwird.DabeiwerdenKredit-undInvestmentbanken
imExtremfallzuFonds.4
ObsichaufSeitenderBankkundenVor-oderNachteileergäben,istunklar.Ein
etwaigvorhandenergesellschaftlicherNutzendesLiquiditätsmanagements
durchBankengingesicherlichverloren.Zuberücksichtigenistallerdings,dass
NotenbankgeldbeinahekostenloshergestelltwerdenkannundEinlagenim
herrschendenSystemindirektdurchdieAllgemeinheitsubventioniertwerden
(sieheunten).
Seigniorage-Einnahmen
ZentralbankenerzielenSeigniorage-Einnahmen,indemsieimTauschgegen
verzinslicheAktivaNotenoderReservenemittieren,diekeinenodereinensehr
tiefenZinstragen.BegründetliegtderRenditemalusdesNotenbankgeldesin
seinemLiquiditätsbonus:SelbsthochwertigsteAnleihenbietenBankenund
AnlegernnichtdasgleicheMassanLiquiditätwieNotenoderReserven.Da
Seigniorage-EinnahmensichproportionalzurNotenbankgeldmengeentwickeln
undletzterebeiEinführungeinesVollgeldregimesstarkwüchse(bzw.ein
SystemwechseleinerKürzungderZentralbankbilanzentgegenstünde),umden
RückgangdesGeldmultiplikatorszumindestteilweisezukompensieren,fielen
insbesondereinderÜbergangsphasemarkanthöhereSeigniorage-Einnahmen
3InderSchweizundinanderenLänderngehtdieEinlagensicherungweitübereineSicherung
derMittelfürdeneigentlichenZahlungsverkehrhinaus.InderSchweizbezogsichdasseit1934
geltendeKonkursprivilegzunächstauf«Spar»-Guthabenbiszu5000SchweizerFranken.ImJahr
1997wurdedasPrivilegauf30000SchweizerFrankenerhöhtundunteranderemaufKonten
ausgedehnt,aufdieregelmässigEinkommeneinbezahltwerden.BereitsimJahr2002wurdedas
Konkursprivilegerneutausgeweitet;nunwurdenexplizitauchZahlungsverkehrskonten
geschützt.ImDezember2008wurdedieprivilegierteSummeauf100000SchweizerFranken
erhöhtundweitereGuthabenwurdendemKonkursprivilegunterstellt.(DieseAngabenstützen
sichaufHinweisevonCorinneZellweger-Gutknecht,fürdiesichderAutorherzlichbedankt.Für
FehlinterpretationenistalleinderAutorverantwortlich.)
4FürVorschläge,dieindieseRichtunggehen,vgl.insb.Kotlikoff(2010)undMcMillan(2014).
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an,dienachdemWillenderInitiantendenGebietskörperschaften,
SozialversicherungenoderauchWählernzugutekommensollten.
DieunmittelbareVerknüpfungdesLiquiditätsangebotsmitdenEinnahmen
diesermöglichenTransferempfängerwürdezupolitischemDruckaufdieSNB
führen.FürdieNotenbankwäreesineinemVollgeldregimedaherschwieriger,
einealleinanStabilitätszielenorientierteGeldpolitikzuverfolgen,undihre
Unabhängigkeitwürdefaktischuntergraben.DergesellschaftlicheNutzen
höhererstaatlicherSeigniorage-EinnahmenaufgrundeinesWechselszueinem
VollgeldregimeunterschrittedaherderenreinfiskalischenWert.
StündendiesenMehreinnahmenbeiderZentralbankMindereinnahmenbeiden
GeschäftsbankeninfolgederunterbundenenBuchgeldschöpfunggegenüber,und
wennja,wiewäredieseUmverteilungzubewerten?Dieshängtinsbesondere
davonab,obEinlagenimherrschendenSystemmitBuchgeldschöpfungvon
einemLiquiditätsbonusprofitierenundobdieserBonuseineimplizitestaatliche
Subventionwiderspiegelt.EntscheidendhierfürsinddieErwartungender
EinlegerunddasVerhaltenderZentralbank.
WährendSichteinlagendieKundeneinerBankzwarzumunmittelbarenZugriff
aufNotenbankgeldberechtigen,kanndiesesRechtnichtvonallenEinlegern
gleichzeitiginAnspruchgenommenwerden.Dieszeigtsichdeutlichwährend
einesRuns,beidemBankkundenvordenSchalterhallenundGeldautomaten
SchlangestehenundNotennurimFalleeinesEingreifensderZentralbankals
«LenderofLastResort»ausgezahltwerdenkönnen.Sichteinlagengarantieren
somitnurdannVerfügungsrechteüberNotenbankgeld,wennwenige
BankkundengleichzeitigüberihreGuthabenverfügenwollenoderaberdie
ZentralbankimerforderlichenMasseHilfeleistet.Andernfallsgarantierensie
keineodernurbeschränkteVerfügungsrechte.
VordiesemHintergrundlassensichdreiidealtypischeSzenarienunterscheiden,
ausdenensichunterschiedlicheSchlussfolgerungenhinsichtlichder
VerteilungseffekteeinesSystemwechselshinzueinemVollgeldregimeableiten
lassen.ImerstenSzenariosindsichEinlegerderbeschränktenLiquiditätihrer
Guthabenbewusst,undsievertrauennichtaufLiquiditätshilfenderNotenbank.
EntsprechendbegrenztistderLiquiditätsbonusvonEinlagenundinfolgedessen
dieNachfragedanachundentsprechendhochderZins,derfürSichteinlagen
bezahltwerdenmuss.GeschäftsbankenerzielensomitkeineSeigniorageEinnahmenundeinVerbotderBuchgeldschöpfungführtnichtzueiner
UmverteilungsolcherEinnahmen.
AuchimzweitenSzenarioleistetdieNotenbankkeinerleiLiquiditätshilfe.Im
GegensatzzurzuvorbeschriebenenSituationerwartendieEinlegernunaber
einesolcheHilfe,obwohlsieimBedarfsfallausbleibt.Aufgrunddieser
FehleinschätzungistdieNachfragenachEinlagenhochundderMarktzins,den
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Bankendafürzubezahlenhaben,tief.DieGeschäftsbankenerzielenzwareine
FormvonSeigniorage-Einnahmen,dochdieseErlösewiderspiegelnkeine
impliziteSubventiondurchdieZentralbank,sondernvielmehrdie
FehleinschätzungdesPublikums.
ImdrittenSzenarioschliesslicherwartendieEinleger,dassSichteinlagenimmer
inNotenbankgeldumgetauschtwerdenkönnen,unddieZentralbankstellt
sicher,dassdieseErwartungenauchtatsächlicherfülltwerden.Entsprechend
hochistdieNachfragedesPublikumsundentsprechendtiefdieVerzinsung–
ungeachtetderTatsache,dassimBedarfsfalldieNotenbankundsomitdie
AllgemeinheitdieLiquiditätzurVerfügungstelltundnichtdieGeschäftsbank.
ImdrittenSzenario,dasderRealitätamnächstenkommendürfte,istdas
Verursacherprinziptypischerweiseverletzt,dennderStrafzins,dendie
ZentralbankimRahmennotfallmässigerLiquiditätshilfeeinfordert,istinder
Regelzutief,umdieBankendiegesellschaftlichenKostenvollinternalisierenzu
lassen.DiesliegtnichtzuletztanderschlechtenVerhandlungsposition,inder
sichdieZentralbankinKrisenzeitenbefindet(sieheunten),undesgilt
unabhängigdavon,obBankenihreSeigniorage-EinnahmenzurVerbesserung
derKonditionenimEinlagengeschäfteinsetzenodernicht.
IneinemVollgeldsystemwäredieVerletzungdesVerursacherprinzipsinfolge
dernichtmehrzulässigenBuchgeldschöpfungzwarzwangsläufigbeseitigt.Doch
hierausfolgtnicht,dasseinVollgeldsystemdiegeeignetsteLösungdesProblems
darstellt.VielmehrkönntedasVerursacherprinzipauchmiteinfacherenund
wenigereinschneidendenMitteln,bspw.einerSteueraufSichtguthaben,
durchgesetztwerden.
WasjedochaucheineSteuernichtvollständigzuleistenvermöchte,istdie
EntschärfungdesProblemsderZeitinkonsistenzwirtschaftspolitischerPläne.
DieschwacheVerhandlungspositionderZentralbankimbeschriebenendritten
Szenariorührtdaher,dasssieinFinanzkrisenerpressbarist.Weilbreite
BevölkerungskreiseundwichtigeMarktakteureaufStützungsmassnahmenin
KrisenzeitenvertrauenundentsprechendriskanteSpar-undAnlageentscheide
treffen,werdendieseMassnahmenimNachhineinauspolitischerSicht
alternativlos.ImKrisenfallkönnenessichdieEntscheidungsträgerschlichtnicht
leisten,dasinsiegesetzteVertrauenzuenttäuschenunddabeikurzfristig
negativewirtschaftlicheundsozialeFolgeninKaufzunehmen.Faktischwirddie
Allgemeinheitsomitgezwungen,dieRisikenderAnlagenmitzutragen.5
5DieZentralbankkannineineähnlicheSituationgeraten,wennandenFinanzmärkteneine
«Liquiditätsillusion»vorherrscht,aufgrunddererinVergessenheitgerät,dassFinanzmärkte
keineLiquiditätschaffen,sondernlediglichVerfügungsrechtedarüberfestlegenkönnen.
Finanzmarktteilnehmer,diediesausdenAugenverlieren,könnensichnolensvolensineine
Situationhineinmanövrieren,ausdersienurnochHilfenderZentralbankbefreienkönnen.
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DieserTeufelskreisistnichtuntypischimwirtschaftspolitischenBetrieb.Er
widerspiegelteinemangelndeFähigkeitzurSelbstbindung;ineinerDemokratie
werdenEntscheidungenerstdanngetroffen,wennsieanstehen,unddie
ErwartungenderWirtschaftsakteurereflektierendieseTatsache.6Ein
VollgeldregimewürdediesesProblemnurdannlösen,wennesdie
ErpressbarkeitderZentralbankreduzierenkönnte.Jenewiederumstehtund
fälltmitderDurchsetzbarkeitdesVerbotsderprivatenSchaffungvon
Zahlungsmitteln,aberdieseDurchsetzbarkeitistfraglich,wieimFolgenden
argumentiertwird.
Durchsetzbarkeit
DasunvorteilhafteKosten-Nutzen-VerhältniseinesSystemwechselszum
Vollgeldwirdzusätzlichdadurchverschlechtert,dassunklarist,obundwieein
VerbotderBuchgeldschöpfungüberhauptdurchgesetztwerdenkönnte.Wenn
SichteinlagenohnevollständigeDeckungdurchNotenbankgeldverboten
würden,könntenBankenundihreKundendiesesVerbotimPrinzipumgehen,
indemsiesichaufandereFormenvonQuasigeld,bspw.Anteilean
Geldmarktfonds,verständigten.
KonkretstelltensichzweiProbleme.Zumeinenliessesichkaumklarund
unmissverständlichdefinieren,wannessichbeieinerForderungumein
ZahlungsmittelohneDeckungdurchNotenbankgeldhandelt.DennForderungen
oderandereVermögenswertelassensichnichteinfachinZahlungsmitteloder
Nicht-Zahlungsmitteleinteilen;vielmehrbestimmendieMarktbedingungenund
derKontexteinerSituation,inwelchemAusmasseinVermögenswertdie
FunktioneinesZahlungsmittelserfüllt.DamitbliebedieVollgeldreformzahnlos,
undesbestündedieGefahr,dassdieZentralbankangesichtsneuartiger
QuasigeldergänzlichdieKontrolleüberdieimUmlaufbefindlichen
Zahlungsmittelverlöre.
ZumanderenbestündeauchdasbeschriebeneProblemderZeitinkonsistenz
trotzdesRegimewechselsweiter.DennselbstwenndieZentralbanknacheiner
Vollgeldreformkommunizierte,dasssienichtmehralsLenderofLastResort
bereitstünde,umdiePreiseprivatemittierterZahlungsmittelzustützen,bliebe
dieseAnkündigungunglaubwürdig.EinehandstreichartigeKorrektur
jahrzehntelangbestärkterErwartungenwärekaummöglich,unddie
Finanzmarkteilnehmerliessensichdaherauchnichtdavonabschrecken,sichauf
dieerwähntenAusweichmanövereinzulassen.
3.EinpositiverNebeneffektderVollgeldreform
6MildernlässtsichdieProblematikdadurch,dasswirtschaftspolitischenEntscheidungsträgern
Anreizegegebenwerden,sichamlangfristigenGemeinwohlzuorientieren.Geradevordiesem
HintergrundstelltdieUnabhängigkeitderNotenbankbzw.ihrerExponenteneinzentralesGut
dar.
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InvielenStaatenwirddieNutzungvonBargeldfürgrössereTransaktionen
zunehmendeingeschränkt,umSteuerhinterziehungundWirtschaftskriminalität
zubekämpfenoderähnlicheZielezuverfolgen.GleichzeitigwirdderEinsatz
elektronischenGeldesprivilegiertodergarvorgeschrieben.Dapraktischnur
FinanzinstituteZugangzuelektronischemNotenbankgeldhaben,wirddasbreite
Publikumfaktischgezwungen,SichteinlagenbeiGeschäftsbankenzuhaltenund
zuakzeptieren,obwohljenekeingesetzlichesZahlungsmitteldarstellenundim
VergleichzumNotenbankgeldgrösserenRisikenausgesetztsind.
IneinemVollgeldsystemwärenSichteinlagendesPublikumsNotenbankgeld.Der
ZugangdesPublikumszuelektronischemNotenbankgeldwäredaher
gewährleistet,unddasgesetzlicheZahlungsmittelwürdeseinemAnspruchauf
universelleEinsetzbarkeitwiedergerecht.EinVollgeldsystemlöstesomitden
unbefriedigendenWiderspruchzwischenGeldverfassungeinerseitsund
gesetzlichenBestimmungenzurBeschneidungderPrivatsphäreandererseitsauf.
DocheserreichtediesesZielmitunnötigrestriktivenMitteln,wieimFolgenden
argumentiertwird.
4.EinalternativerLösungsansatz
DieVollgeldinitiativeartikulierteinelangbestehendeUnzufriedenheitmitder
herrschendenGeldordnung,dochdervonderInitiativepropagierte
LösungsansatzistineffizientundzumTeilauchineffektiv,wieobengezeigt
wurde.Dasrührtdaher,dassseinHauptelement–dasVerbotderaktiven
Buchgeldschöpfung–amKernderzweibestehendenGrundproblemevorbeizielt.
DasersteGrundproblembetrifftdieZeitinkonsistenzwirtschaftspolitischer
PläneunddaszweitedeneingeschränktenZugangzuelektronischem
Notenbankgeld.
NichtdieVerwendungprivaterForderungenalsZahlungsmittelansichliegtan
derWurzeldeserstenGrundproblems,sondernvielmehrdieTatsache,dassdie
ZentralbankinfolgederenweitverbreitetenGebrauchserpressbarwird.Wie
beschriebenbliebedieseErpressbarkeitineinemVollgeldsystembestehen,da
einehandstreichartigeKorrekturjahrzehntelangbestärkterErwartungenkaum
möglichwäre.GrundsätzlichwäremitdemVerbotderaktiven
Buchgeldschöpfungsomitnichtsgewonnen.
EineerfolgversprechendereStrategiezurNeuordnungdesGeldsystemssetzt
anstelledesVerbotsderaktivenBuchgeldschöpfungaufFreiwilligkeit.7Wiein
derInitiativevorgeschlagen,basiertdieAlternative–nennenwirsie«Reserves
forAll»(RFA)–darauf,dassdasbreitePublikumZugangzuelektronischem
Notenbankgelderhielte.ImGegensatzzurInitiativegingedamitaberkeinVerbot
7Vgl.frühereBeiträgedesVerfassers,insb.Niepelt(2015a,b)undNiepelt(2016).
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traditionellerSichteinlageneinher.FirmenundHaushalteerhieltenalsodie
WahlzwischentraditionellenSichteinlagenbeiBankenundneuartigenKonten,
beidenendieEinlagenvollständigdurchNotenbankgeldgedecktsind.
ObwohldieelektronischenNotenbankguthabeninderRegelkeinenErtragnach
Gebührenabwerfendürften,istdavonauszugehen,dasssichfrüheroderspäter
mehrundmehrAnlegerauseigenemAntriebdazuentschlössen,dasfürsieneue
Zahlungsmitteleinzusetzen,umvonseinermaximalenSicherheitundLiquidität
zuprofitieren.JemehrHaushalteundFirmenihreZahlungenabermit
elektronischemNotenbankgeldabwickelten,destostärkernähmedie
Erwartungshaltungab,dassSichteinlagenbeiGeschäftsbankenstaatlich
garantiertundgestütztwerden.DerDruckaufdieZentralbankwicheunddas
ProblemderZeitinkonsistenzundErpressbarkeitwärejelänger,destomehr
entschärft.
DaszweiteGrundproblemderherrschendenGeldordnung,derimpliziteZwang
zurNutzungprivaterForderungenalsZahlungsmittel,wäreuntereinemRFA-
Regimeebenfallsgelöst.MitdemEinräumeneinerWahlmöglichkeitzwischen
derNutzungvonSichteinlagenbeiBankeneinerseitsundelektronischem
Notenbankgeldandererseitswäreniemandmehrgezwungen,seine
TransaktionenaufgrundstaatlicherBestimmungenmittelserstererabzuwickeln.
DasgesetzlicheZahlungsmittelwäreuniverselleinsetzbarundgleichzeitig
stündeesInteressiertenfrei,SichteinlagenbeiBankennachBeliebenzunutzen.
5.Schluss
SolltealsojederBürgerbeiderZentralbankeinZahlungsverkehrskontoeröffnen
können?GeschickterwäreeineLösung,beiderdieGeschäftsbankenausserhalb
ihrerBilanzenSondervermögenanbieten,derenAktivavollständiginReserven
beiderNotenbankinvestiertsind.KundenkönntenAnteileandiesen
Sondervermögenerwerbenunddamitbezahlen.
EinzelneSchritteinRichtungsolcherprivatangebotenerSondervermögenzum
EinsatzfürZahlungsverkehrszweckesindzunehmendzubeobachten.Sowurde
derAutorvondenGründerneinesFinanzinstitutesinDeutschlandkontaktiert,
dasseinenKundenKontenanbietenwill,dieinZentralbankgeldgeführtwerden.
AufZentralbankebenewilldieBankofEngland«Non-Bank»
ZahlungsverkehrsdienstleiternZugangzuelektronischemNotenbankgeld
gewähren.8UndineineähnlicheRichtungzielendie«SegregatedBalance
Accounts»desU.S.FederalReserveSystem.
DennochstelltsichdieFrage,warumGeschäftsbankennichtschonheutein
grösseremUmfangderartigeSondervermögenanbieten.Möglicherweisehalten
8Vgl.Carney(2016).
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sieInteressenkonfliktedavonab.BankenundihreKunden,dieimheutigen
SystemvonimplizitenSubventionenprofitieren,habenkeinenAnreiz,die
beschriebenenneuenKonteneinzuführenundzunutzen,solangediesdie
Konkurrenznichtauchtut.DadieimplizitenSubventionenaufder
ErpressbarkeitderZentralbankberuhenundsichnichtleichtbeseitigenlassen,
könnteesdaherdurchaussinnvollsein,dassdieZentralbankodereineandere
staatlicheInstitutionKontenmitelementarenZahlungsverkehrsoptionen
anbietet,umdenAnstossfürbessereprivateAngebotezugeben.
ImVorfeldderEinführungeinesRFA-Regimeswärenverschiedenstetechnische
Fragenzuklären,soz.B.hinsichtlichderUmsetzungderGeldpolitikimneuen
System.SolltenZentralbankenweiterhinNotenbankgeldanBankenverleihen
oderauchandasbreitePublikum,undzuwelchenKonditionensolltedies
geschehen?OdersollteneuesNotenbankgelddurchTransfersinUmlauf
gebrachtwerden,wiediesdieVollgeldinitiativevorsieht,undwennja,anwen?
AnderetechnischeFragenbeträfendieAbwicklungdesZahlungsverkehrs.
DerzeitnutzenBankenClearingsysteme,umsichGuthabenbeiderZentralbank
zuüberweisen.IneinemSystemmitallgemeinzugänglichen
ZentralbankeinlagenkönntendieseClearingsystemeauchfürdieÜberweisungen
vonNotenbankgeldimAuftragvonNicht-Bankengeöffnetwerden,oderaberes
könntenparalleleZahlungsverkehrsnetzwerkegeschaffenwerden.
WährenddereigentlichenSystemumstellungwäremitweiterenProblemenzu
rechnen.Jenachdem,wiegrossdiePortfolioumschichtungendesPrivatsektors
imRahmeneinesSystemwechselsausfielen,könntedieNachfragenach
NotenbankgelderheblichsteigenunddiejenigenachSichteinlagenbeiden
Geschäftsbankenfallen.DieswiederumkönntezueinemAustrocknender
LiquiditätimBankensektorführen,soferndieZentralbanknichtgrosszügig
zusätzlicheLiquiditätbereitstellte.SowohldieFinanz-alsauchdiePreisstabilität
wärendaherinderÜbergangsphaseRisikenunterworfen.
TrotzdieseroffenenFragenundmöglichenProblemescheintdieZeitreif,eine
LiberalisierungdesZugangszuelektronischemNotenbankgeldernsthaftzu
erwägen.IneinemUmfeld,dasdurchneuartigeAlternativwährungenunddie
steigendeBedeutungelektronischerZahlungencharakterisiertist,mussesim
InteressedesStaatesundseinerZentralbankliegen,dieheimischeWährungals
Zahlungsmittelattraktivzugestalten,wennsiealswirtschaftspolitisches
Instrumenterhaltenbleibensoll.IneinerfreienGesellschaftistdasmögliche
AusmassstaatlicherKontrolleüberdasGeldwesendurchdieBereitschaftder
Bürgerbegrenzt,dasstaatlichbewirtschafteteGeldzuakzeptieren.
SchlussendlichentscheidetsomitdieNützlichkeitdesGeldesdarüber,inwieweit
esderStaatBeschränkungenunterwerfenundfürwirtschaftspolitischeZwecke
einsetzenkann.
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DemBürgermehrWahlmöglichkeitenimBereichdesbargeldlosen
Zahlungsverkehrszugeben,könnteauchdenerstenSchrittzueinergenerellen
VerschlankungundÜberholungderFinanzmarktordnungdarstellen.
InsbesonderekönnteeinebreiteDebattedarüberinGangkommen,obstaatliche
GarantienfürvonPrivatenemittierteForderungeninihrerjetzigenFormund
ihremheutigenAusmassnochsinnvollsind.9NichtunmittelbarmitderFrage
einesRFA-SystemsinVerbindungstündeimGegensatzhierzudieDebatteum
dieAbschaffungdesBargelds,dieindenletztenJahrenanDynamikgewonnen
hat.MehrWahlmöglichkeitenimelektronischenZahlungsverkehrmüssen
keineswegsmiteinerEinschränkungderOptionbarerZahlungeneinhergehen;
dieeineThematiksolltedahernichtmitderanderenvermischtwerden.10
EinRFA-SystembietetdieMöglichkeit,GrundproblemederherrschendenGeld-
undWährungsordnungwirkungsvollzuentschärfen.Esbleibtzuhoffen,dass
denerstenSchrittenaufdemWegzuRFAweiterefolgenwerden.
9ZentraleFragensindz.B.:Istesgesellschaftlicherwünscht,dassSichteinlagenundandere
Anlageformenstaatlichgarantiertwerden,selbstwenndemPublikumeinelektronisches
gesetzlichesZahlungsmittelzurVerfügungsteht?MachtesSinn,dassdieseGarantiennichtnur
Einlagenabsichern,diekurzfristigalsZahlungsmittelVerwendungfindensollen,sondernauch
ErsparnissefürdiemittlereundlangeFrist?UndsolltedieAllgemeinheitfürdieseGarantien
entschädigtwerden?DieAntwortenaufdieseundähnlicheFragenwerdenvonPersonzuPerson
unterschiedlichausfallenunddabeisowohlMenschenbildalsauchStaatsverständnis
widerspiegeln.DochunabhängigvondenPrämissen,unterdenendieFragendiskutiertwerden,
dürftesichdasbestehendeArrangementalsverbesserungswürdigerweisen.
10Nichtsdestotrotzseifestgehalten,dasssicheineAbschaffungdesBargeldszumheutigen
Zeitpunktschwerlichbegründenliesse.DasArgument,dieAbschaffungseiausgeldpolitischen
Überlegungenwünschenswert,weilesdie«ZeroLowerBound»beseitige,kannnicht
überzeugen;dasselbeResultatlässtsicherzielen,wenneinWechselkurszwischenNotenund
elektronischemNotenbankgeldeingeführtwird(vgl.z.B.Buiter,2009).DasArgument,die
AbschaffungdesBargeldsseizurBekämpfungderSteuerhinterziehungundKriminalitätgeboten,
wirktvorgeschoben;angesichtsdermiteinerBargeldabschaffungverbundenen
schwerwiegendenKonsequenzenfürdiePrivatsphäreunddieindividuelleFreiheitwiegtdieser
angeblicheVorteilkaumausreichendschwer.SchliesslichscheinendieoperativenRisiken,die
sichergäben,wennalleZahlungenelektronischerfolgten,angesichtsderTatsache,dass
elektronischeZahlungs-undKommunikationssystemeimmerwiederausfallen,unvertretbar.
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Literaturverzeichnis
Buiter,Willem(2009),Negativeinterestrates:whenaretheycomingtoacentral
banknearyou?,FinancialTimes,Blog,7.Mai,
http://blogs.ft.com/maverecon/2009/05/negative-interest-rates-when-arethey-coming-to-a-central-bank-near-you.
Carney,Mark(2016),EnablingtheFinTechtransformation:revolution,
restoration,orreformation?,ReferatamLordMayor’sBanquet,London,16.Juni,
www.bankofengland.co.uk/publications/Documents/speeches/2016/speech914
.pdf.
Kotlikoff,LaurenceJ.(2010),JimmyStewartisdead:endingtheworld’songoing
financialplaguewithlimitedpurposebanking,NewJersey:JohnWiley&Sons.
McMillan,Jonathan(2014),Theendofbanking:money,credit,andthedigital
revolution,Zürich:Zero/OneEconomics.
Niepelt,Dirk(2015a),Reservesforeveryone–towardsanewmonetaryregime?,
VoxEU,21.Januar,http://voxeu.org/article/keep-cash-let-public-hold-centralbank-reserves.
Niepelt,Dirk(2015b),Notenbankgeldfüralle?,NeueZürcherZeitung,236(42),
20.Februar,S.29.
Niepelt,Dirk(2016),ElektronischesNotenbankgeldja,Vollgeldnein,Neue
ZürcherZeitung,237(138),16.Juni,S.10.
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Anhang
A.Verfassungstexte
A.1Artikel99derSchweizerischenBundesverfassung(Stand1.Januar
2016)
Art.99Geld-undWährungspolitik
1DasGeld-undWährungswesenistSachedesBundes;diesemalleinstehtdas
RechtzurAusgabevonMünzenundBanknotenzu.
2DieSchweizerischeNationalbankführtalsunabhängigeZentralbankeineGeld-
undWährungspolitik,diedemGesamtinteressedesLandesdient;siewirdunter
MitwirkungundAufsichtdesBundesverwaltet.
3DieSchweizerischeNationalbankbildetausihrenErträgenausreichende
Währungsreserven;einTeildieserReservenwirdinGoldgehalten.
4DerReingewinnderSchweizerischenNationalbankgehtzumindestenszwei
DrittelnandieKantone.
A.2GeänderterTextgemässVollgeldinitiative
Art.99Geld-undFinanzmarktordnung
1DerBundgewährleistetdieVersorgungderWirtschaftmitGeldund
Finanzdienstleistungen.ErkanndabeivomGrundsatzderWirtschaftsfreiheit
abweichen.
2DerBundalleinschafftMünzen,BanknotenundBuchgeldalsgesetzliche
Zahlungsmittel.
3DieSchaffungundVerwendungandererZahlungsmittelsindzulässig,soweit
diesmitdemgesetzlichenAuftragderSchweizerischenNationalbankvereinbar
ist.
4DasGesetzordnetdenFinanzmarktimGesamtinteressedesLandes.Esregelt
insbesondere:
a.dieTreuhandpflichtenderFinanzdienstleister;
b.dieAufsichtüberdieGeschäftsbedingungenderFinanzdienstleister;
c.dieBewilligungunddieBeaufsichtigungvonFinanzprodukten;
d.dieAnforderungenandieEigenmittel;
e.dieBegrenzungdesEigenhandels.
5DieFinanzdienstleisterführenZahlungsverkehrskontenderKundinnenund
KundenausserhalbihrerBilanz.DieseKontenfallennichtindieKonkursmasse.
Art.99aSchweizerischeNationalbank
1DieSchweizerischeNationalbankführtalsunabhängigeZentralbankeineGeld-
undWährungspolitik,diedemGesamtinteressedesLandesdient;siesteuertdie
GeldmengeundgewährleistetdasFunktionierendesZahlungsverkehrssowie
dieVersorgungderWirtschaftmitKreditendurchdieFinanzdienstleister.
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2SiekannMindesthaltefristenfürFinanzanlagensetzen.
3SiebringtimRahmenihresgesetzlichenAuftragesneugeschaffenesGeld
schuldfreiinUmlauf,undzwarüberdenBundoderüberdieKantoneoder,
indemsieesdirektdenBürgerinnenundBürgernzuteilt.SiekanndenBanken
befristeteDarlehengewähren.
4SiebildetausihrenErträgenausreichendeWährungsreserven;einTeildieser
ReservenwirdinGoldgehalten.
5DerReingewinnderSchweizerischenNationalbankgehtzumindestenszwei
DrittelnandieKantone.
6DieSchweizerischeNationalbankistinderErfüllungihrerAufgabennurdem
Gesetzverpflichtet.
Art.197Ziff.12
12.ÜbergangsbestimmungenzudenArt.99(Geld-undFinanzmarktordnung)
und99a(SchweizerischeNationalbank)
1DieAusführungsbestimmungensehenvor,dassamStichtagihres
InkrafttretensallesBuchgeldaufZahlungsverkehrskontenzueinemgesetzlichen
Zahlungsmittelwird.DamitwerdenentsprechendeVerbindlichkeitender
FinanzdienstleistergegenüberderSchweizerischenNationalbankbegründet.
Diesesorgtdafür,dassdieVerbindlichkeitenausderBuchgeld-Umstellung
innerhalbeinerzumutbarenÜbergangsphasegetilgtwerden.Bestehende
Kreditverträgebleibenunberührt.
2InsbesondereinderÜbergangsphasesorgtdieSchweizerischeNationalbank
dafür,dasswederGeldknappheitnochGeldschwemmeentsteht.Währenddieser
ZeitkannsiedenFinanzdienstleisternerleichtertenZugangzuDarlehen
gewähren.
3TrittdieentsprechendeBundesgesetzgebungnichtinnerhalbvonzweiJahren
nachAnnahmederArtikel99und99ainKraft,soerlässtderBundesratdie
nötigenAusführungsbestimmungeninnerhalbeinesJahresaufdem
Verordnungsweg.
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