Möglichkeiten des Einschleppens Aujeszky`scher Krankheit

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Bundesamt für Veterinärwesen
Office vétérinaire fédéral
Ufficio federale di veterinaria
Uffizi federal veterinar
Tiergesundheit - Risikoanalysen - Zusammenfassungen
Möglichkeiten des Einschleppens Aujeszky’scher Krankheit durch Fleisch
und Fleischerzeugnisse
Analyse-Nummer: 952.428_02.10.16
abgeschlossen: 22.05.03
Zusammenfassung
Die Schweizer Hausschweinepopulation ist frei von Aujeszky'scher Krankheit (AK). Die
AK ist in der Schweiz nie endemisch aufgetreten. Diese Tatsache erklärt die aktuellen
Importbedingungen für Schweinefleisch, die restriktiver sind als diejenigen vieler
vergleichbarer Länder z.B. der EU. Gemäss dem Standard der OIE für den
Internationalen Handel besteht beim Import von Schweinefleisch, mit Ausnahme für
Innereien und Kopf, kein Risiko des Einschleppens der Aujeszky’schen Krankheit. Im
Blickwinkel des SPS-Abkommens der WTO müssen Importbedingungen, die über die
Internationalen Standards hinausgehen, mittels Risikoanalysen begründet werden.
Deshalb wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen eine formelle Risikoanalyse mit
folgenden Fragen initiiert:
a. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass AK durch den Import von Fleisch und
Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Ländern, die nicht frei von AK sind, in
die Schweiz eingeschleppt wird und die hiesige Schweinepopulation infiziert?
b. Liegen genügend wissenschaftliche Grundlagen vor, um die
Importbeschränkungen zu rechtfertigen, oder sind gezielte
Übertragungsversuche zur Vervollständigung der Abschätzung notwendig?
Die importierte und von der Zollbehörde erfasste Menge Fleisch und Fleischerzeugnisse
von Hausschweinen betrug im Jahr 2001 gemäss der Schweizerischen
Aussenhandelsstatistik etwa 10'000 t und ist im Vergleich zur einheimischen Produktion,
mit einem Anteil von weniger als 5%, nicht von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Von der importierten Ware stammte etwa 20% resp. 2020 t aus Ländern, die gemäss
OIE bzw. EU nicht frei von AK sind und auch keine AK-freien Zonen ausscheiden.
Hierbei handelt es sich vorwiegend um Importe von Fleischerzeugnissen.
Verlässliche Daten über illegaler Einfuhren und Importe im Reisendenverkehr innerhalb
der Freigrenze liegen keine vor.
Das BVET publiziert, aufgrund von Daten zur Tiergesundheit in den Herkunftsländern,
Listen von zugelassenen Lieferländern und Regionen für Fleisch und
Fleischerzeugnisse. Die zugelassenen Lieferländer unterscheiden sich für die beiden
Produktegruppen; aus einigen Lieferländer ist lediglich der Import von
Fleischerzeugnissen möglich.
Für Fleischerzeugnisse, die keine Fleischstruktur mehr aufweisen (Fleischextrakt,
Gelatine, etc.), Kindernährmittel mit Fleischanteil und Erzeugnisse mit einem
Fleischgehalt von weniger als 20 Gewichtsprozent, ist keine sanitätspolizeiliche
Importbewilligung erforderlich.
Unter der Voraussetzung, dass Schweinefleisch aus Ländern mit AK mit dem Virus
kontaminiert sein kann, wurden die Importe nach den Kriterien Herkunftsland und
Zolltarifnummer kategorisiert. Die Zolltarifnummern geben Hinweise auf die Behandlung
und Verarbeitung des Fleisches im Exportland und damit kann die Reduktion der
Virusbelastung und das Risiko geschätzt werden.
ZF RA Aujeszky
a) Risiko des Einschleppens Aujeszky’scher Krankheit
Das Risiko einer Infektion der einheimischen Schweinepopulation mit AK durch
importiertes Fleisch und Fleischerzeugnisse von Hausschweinen wurde als sehr klein
beurteilt, weil rund 80% der importierten Produkte aus Ländern stammen, die frei von
AK sind oder freie Zonen bilden. Zudem wird ein grosser Anteil der Produkte im
Ursprungsland durch Prozesse behandelt, welche die mögliche Belastung mit dem Virus
vermindern (z.B. Lagerung bei -18°C über mehr als 6 Wochen, Kochen, Lagerung oder
Behandlung der Erzeugnisse während mehreren Wochen bei Temperaturen von 1525°C).
Fleisch von erkrankten oder latent infizierten Schweinen kann Viren enthalten und bei
empfänglichen Tieren eine Infektion auslösen. Die wissenschaftliche Literatur weist
darauf hin, dass solches Fleisch für Hausschweine nicht sehr infektiös ist, aber dennoch
ist eine Infektion unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zusammen mit den
gesetzlichen Vorgaben der Hitzebehandlung bei der Speiseabfallfütterung reduziert sich
die Wahrscheinlichkeit, dass potentiell infektiöses Material von Schweinen oder anderen
empfänglichen Tieren gefressen wird.
b) Übertragungsversuche
Aufgrund der Erfahrungen und der Ergebnisse von wenigen Experimenten muss davon
ausgegangen werden, dass Fleisch von erkrankten oder latent infizierten Tieren
theoretisch infektiös sein kann. Die experimentellen Daten über die Infektiosität sind
spärlich und kontrovers. Die weltweite Erfahrung mit dieser Krankheit zeigt aber, dass
Fleisch von erkrankten oder infizierten Tieren nur ein kleines bis sehr kleines Risiko
darstellt. Um die Frage der Infektiosität von Fleisch und Fleischerzeugnissen mit
Übertragungsversuchen wissenschaftlich zu untersuchen, wären sehr umfangreiche und
komplexe Experimente erforderlich. Infolge der Komplexität der Fragestellung muss
angenommen werden, dass die Unklarheiten auch mit weiteren Experimenten nicht
abschliessend ausgeräumt werden könnten.
c) Empfehlungen
•
Betrachtet man das Risiko des Einschleppens von AK durch Fleisch und
Fleischerzeugnissen von Hausschweinen, ist die separate Beurteilung von
Fleisch und Fleischerzeugnissen nicht zwingend. Das Risiko beim Import von
gewissen Fleischerzeugnissen bezüglich AK unterscheidet sich nicht vom Risiko
beim Import von Fleisch. Bei der Beurteilung des Risikos des Fleisches und der
Fleischerzeugnisse ist die Behandlung und Verarbeitung (die Reduktion der
möglichen Virusbelastung) der wesentliche Faktor. Diese Erkenntnisse sollten
bei der allfälligen Überarbeitung der Einfuhrbedingungen berücksichtigt werden.
•
In jedem Fall sind die Standards der OIE bezüglich AK beim Import von Kopf und
Innereien von Hausschweinen als Gefahrenursache einzuhalten d.h. für den
Import von Innereien und Kopf sind folgende Garantien erforderlich:
o
Produkte von Tieren aus Beständen von AK-freien Zonen oder Länder;
o
Produkte von Tieren, die seit der Geburt in AK-freien Beständen gehalten
worden sind und nie Kontakt mit möglicherweise verseuchten Tieren
hatten;
o
oder Produkte die so behandelt worden sind, dass eine Ausbreitung des
Virus nicht mehr möglich ist.
BVET / OVF / UFV
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ZF RA Aujeszky
•
Die wirksamste Strategie zur Verhinderung eines Ausbruchs von AK liegt im
lückenlosen Vollzug der Regelungen über die Abfallverfütterung bei Schweinen.
Diese Massnahme würde auch wesentlich zur Verhinderung des Risikos von
anderen wichtigen Krankheiten beitragen, die über Schweinefleisch
eingeschleppt werden können.
•
Die Bedeutung der AK bei Wildschweinen als Gefährdungspotenzial für
Hausschweinbestände ist noch nicht geklärt. Obwohl diese Fragestellung nicht
Gegenstand dieser Untersuchung war, wird hier darauf hingewiesen, dass dies
ein Risiko sein könnte. Untersuchungen an europäischen
Wildschweinebeständen zeigen, dass immer mehr Wildschweine mit dem Virus
für AK Kontakt hatten.
•
Das Risiko der Einschleppung durch illegal importiertes Fleisch und
Fleischerzeugnisse und von Fleisch durch den Reisendenverkehr konnte nicht
geschätzt werden, da die notwendigen Informationen fehlen. Es wäre
wünschenswert, diese Daten für die Schweiz zu erheben.
BVET / OVF / UFV
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