Chronische Wunden - NAV-Virchow-Bund

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A b r e c h n u n g s t i p p s EB M
der niedergelassene arzt 6/2014
Zutreffende Leistungspositionen und gegenseitige Abrechnungsausschlüsse
Chronische Wunden
Unabhängig von der Genese chronischer Wunden sind Hausärzte regelmäßig in deren Behandlung eingebunden.
der niedergelassene arzt gibt Hinweise
zur Abrechnung und zu den gegenseitigen Abrechnungsausschlüssen.
D
ie meisten der von Hausärzten behandelten chronischen Wunden sind an
der unteren Extremität lokalisiert. Neben
schlecht heilenden Wunden nach Verletzungen sind die Ursachen für chronische
Wunden an der unteren Extremität überwiegend Folgen eines Diabetes, venöser
Grunderkrankungen sowie arterieller
Durchblutungsstörungen. Welche der bei
chronischen Wunden in Frage kommenden
EBM-Positionen abzurechnen ist, hängt
auch von der Genese der chronischen
Wunden ab.
Leistungspositionen
Die Positionen für die Berechnung der
Behandlung chronischer Wunden finden
sich in Kapitel 2 des EBM (Allgemeine diagnostische und therapeutische Gebührenpositionen), berechnungsfähig für alle
Arztgruppen, auch für Hausärzte. Bei
schlecht heilenden Wunden kommen für
Hausärzte vornehmlich folgende Positionen in Betracht:
02310: Behandlung sekundär heilender
Wunden und/oder von Decubitalulcera, einmal im Behandlungsfall
205 Punkte
02311: Behandlung des diabetischen
Fußes, je Bein, je Sitzung
140 Punkte
02312: Behandlungskomplex eines oder
mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris, je
Bein, je Sitzung
55 Punkte
Die Position 02310 ist sowohl für die
Behandlung sekundär heilender Wunden,
berechnungsfähig als auch für die Behandlung von Decubitalulcera. Voraussetzung
sind mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) im Quartal.
Die Behandlung des diabetischen Fußes
nach 02311 ist nur für Hausärzte berech-
nungsfähig, die im Durchschnitt der letzten vier Quartale je Quartal mindestens
100 Patienten mit Diabetes behandelt
haben und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen
für Diabetiker nachweisen können. Bei
dem geforderten Nachweis von mindestens 100 Patienten mit Diabetes zählen alle
Diabetes-Patienten, auch solche, bei denen
keine Behandlung des diabetischen Fußes
erfolgte.
Die Position 02311 ist je Bein und je Sitzung berechnungsfähig, somit bei der
Behandlung beider Beine zweimal nebeneinander.
Die Behandlung chronisch venöser
Ulcera cruris ist nach 02312 zu berechnen,
ebenfalls berechnungsfähig je Bein und je
Sitzung. Für diese Position ist ein Höchstwert festgelegt: Diese Position wird bei
einem Patienten in einem Quartal bis zu
einer Summe von 4244 Punkten vergütet,
entsprechend 77 mal 02312.
Abrechnungsausschlüsse
Probleme bei der Abrechnung entstehen
besonders dann, wenn bei einem Patienten
die Leistungsinhalte mehrerer der Positionen 02310, 02311 und 02312 erfüllt werden,
wenn zum Beispiel ein Diabetiker sowohl
wegen des diabetischen Fußes behandelt
werden muss als auch wegen chronischer
Ulcera cruris und unter Umständen auch
noch wegen anderer sekundär heilender
Wunden. Dann sind wegen der gegenseitigen Abrechnungsausschlüsse durch geeignete Abrechnungskonstellationen optimale
Punktzahlmengen anzustreben.
02310: In demselben Quartal nicht
neben 02311 berechnungsfähig. Neben der
02312 ist die 02310 nur im Rahmen derselben Konsultation ausgeschlossen.
02311: Außer neben 02310 ist diese Position im Quartal auch nicht neben 02312
berechnungsfähig, damit fallen bei Berechnung der Behandlung des diabetischen
Fußes nach 02311 die unter Umständen
Wichtig
• Hausärzte rechnen die Behandlung
chronischer Wunden nach den EBMPositionen 02310, 02311 und 02312 ab
• Entscheidend für die Berechnung einer
dieser Positionen ist die Genese der
chronischen Wunden
• 02311 ist in demselben Quartal nicht
neben 02310 und 02312 berechnungs­
fähig
• 02310 und 02312 sind nur an demselben Tag nebeneinander ausgeschlossen
• Bei chronischen Wunden verschiedener
Genese beachten, in welcher Kombination der Positionen 02310, 02311 und
02312 das höchste Punktzahlvolumen
generiert werden kann
ebenfalls vom Leistungsinhalt her erfüllten
Positionen 02310 und 02312 weg.
02312: Nicht neben 02310 und im Quartal nicht neben 02311.
Abrechnungskombinationen
Bei der Behandlung des diabetischen Fußes
nach 02311 kann es angebracht sein, auf die
daneben im Quartal ausgeschlossene 02310
beziehungsweise 02312 zu verzichten, da
die 02311 je Bein und je Sitzung berechnungsfähig ist und bereits eine zweimalige
Abrechnung der 02311 (280 Punkte) ein
größeres Punktzahlvolumen als die 02310
(205 Punkte) ergibt.
Erfolgt in mindestens drei Quartalen
innerhalb der letzten vier Quartale (das
aktuelle Quartal zählt mit) eine Behandlung
chronischer Wunden, sind die Chronikerpauschalen 03220 oder 03221 berechnungsfähig.
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