Aktuelle Befunde aus der ante mortem

Werbung
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Der Beginn der Lebensmittelkette:
Aktuelle Befunde aus der ante mortemUntersuchung von Schlachtgeflügel
Dr. Mirjam Jasper
LK Celle
1
Gliederung Vortrag
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
1.
Einleitung
2.
rechtliche Grundlagen
3.
ante mortem-Untersuchung im Herkunftsbetrieb
4.
Einsichtnahme in vorhandene Dokumente
5.
Inaugenscheinnahme der Herde ohne Kontakt
6.
Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt
7.
ante mortem-Untersuchung auf dem Schlachthof
8.
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
9.
Zusammenfassung, Ausblick
Dr. Mirjam Jasper
2
Einleitung
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• ante-mortem Untersuchung = Schlachttieruntersuchung (SU)
• SU beim Geflügel = Herdenuntersuchung
• das einzelne Tier tritt zunächst in den Hintergrund
• Besonderheit Geflügel vs. Säugetier
• Die SU erfordert die Einbeziehung der tierschutzrechtlichen
Grundlagen und eine Prüfung des Wohlbefindens der Tiere
• Ggf. zu erfolgende Maßnahmen können dieselbe Herde
betreffen (Hauptfang) oder den nächsten Mastdurchgang
• Die “Integration” sollte nicht nur die “Erzeugerschiene”
vernetzen, vielmehr muss die amtliche Überwachung mit
integriert werden
Dr. Mirjam Jasper
3
Einleitung
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Das bedingt den Informationsaustausch resp. die Vernetzung
unter den praktischen, amtlichen und Amtstierärzten
• Die zukünftige risikoorientierte visuelle Fleischuntersuchung
wird die klassische Untersuchungsmethode Adspektion Palpation Incision
ablösen, Voraussetzung dafür ist eine standardisierte und
umfangreiche SU
• Es müssen Standards und Checklisten erarbeitet werden, um
ein kongruentes Vorgehen gewährleisten zu können
• Das amtliche Überwachungspersonal muss für eine
einheitliche Vorgehensweise entsprechend geschult werden
Dr. Mirjam Jasper
4
Rechtliche Grundlagen
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
•
Anh. II Abschnitt III der VO (EG) Nr. 853/2004 (LM-Ketteninformation)
•
Anh. III, Abschn. II, Kap. I, II und IV der VO (EG) Nr. 853/2004 (Beförderung
von lebenden Tieren, Vorschriften für Schlachthöfe, angemessene
Bedingungen für SU)
•
Art. 5 i.V. m. Anh. I Abschn. I, Kap. II der VO (EG) Nr. 854/2004
•
Anh. I Abschn. I und II der VO (EG) Nr. 854/2004
•
Anh. I Abschn. IV, Kap. V der VO (EG) Nr. 854/2004 (SU Geflügel)
•
Anh. I Abschn. IV, Kap. X der VO (EG) Nr. 854/2004
(Gesundheitsbescheinigung)
•
Anlage 7 (zu § 10 Abs. 1) Tier-LMHV (LM-Ketteninformation)
•
Tierschutzgesetz i.V. m. Abschnitt 4 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung TierSchNutzV (Abschnitt Hühner)
Dr. Mirjam Jasper
5
ante mortem-Untersuchung im Herkunftsbetrieb
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Integration
Großeltern-/
Elterntierherden
Brüterei
Futtermittel
Fütterungsarzneimittel
Mäster/
aktuelle Herde
Stallklimafaktoren
Umweltfaktoren
verordnete
Arzneimittel
Historie des
Betriebes, bisheriges
Verhalten des
Mästers
Dr. Mirjam Jasper
Haustierarzt
6
Einsichtnahme in vorhandene Dokumente
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Allgemeine Daten:
• Datum der geplanten Schlachtung, Vorgriff-/Hauptfang
• Auswertungen vorangegangener Mastdurchgänge, Transporte
• relevante Änderungen/Neuerungen (z.B. Vertrag), Mastbericht,
Stalltagebuch, Anzahl & Art der Besucher, Reparaturen
• Tag der Einstallung, Angabe der Rasse / Hybridkreuzung, Anzahl
der Eintagsküken, Herkunft der Küken
• prozentuale und kumulative Mortalitätsrate (ggf. Morbiditätsrate),
Anzahl verendeter und getöter Tiere, “Nichtstarter”, Einsichtnahme in
Kontrollprotokoll des Mästers (mind. 2 Rundgänge / Tag / Stall)
• Futterregime (Lieferlisten, eigenes Futter, Art, Anwendung und
Dauer der Fütterungs-AM), Wartezeit, Ergänzungsmittel (ätherische
Öle)
Dr. Mirjam Jasper
7
Einsichtnahme in vorhandene Dokumente
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Wasserregime (Einsatz von Trinkwasserdesinfektionsmitteln)
Leistungsdaten:
• Mastgeflügel: tägliche Gewichtszunahme /Tier, resp. errechnetes
Mastendgewicht
• Legehennen: Verlauf und Ende der Legeperiode, Eintritt der Mauser
• Zuchtgeflügel: Verlauf und Ende der Zuchtperiode, Beginn Mauser
• Einblick in die jeweilige Leistungskurve
Untersuchungen, Impfungen, Behandlungen:
• behandelnder Tierarzt, Befunde, Diagnosen, Labor- und
Untersuchungsergebnisse, ggf. Antibiogramme, Nachweis über
durchgeführte Resistenzteste, Einsatz von Reserve - Antibiotika
• Angaben über eingesetzte AM, Dauer der Anwendung, Angabe der
Wartezeit, Nachweis über durchgeführte Impfungen
Dr. Mirjam Jasper
8
Einsichtnahme in vorhandene Dokumente
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Ggf. Vorliegen meldepflichtiger Tierkrankheiten (Samonellose,
Gumboro, ILT usw.)
• Gab es zwischen Vorgriff und Hauptfang behandlungswürdige
Erkrankungen, wurde behandelt, wird die WZ zum Hauptfang
eingehalten?
• Wenn nicht behandelt wurde, gab es Gründe (Tierwohl)?
Weitere beeinflussende Faktoren für mögliches Leistungsdefizit
• Heizung
• Lüftung, ggf. Planung Zusatzlüftung für Ausstallung in warmer
Jahreszeit
• Licht, Lichtregime
• Einstreuqualität, Probleme im Mastdurchgang
Dr. Mirjam Jasper
9
Inaugenscheinnahme der Herde ohne Kontakt
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Zunächst Generalblick auf die gesamte Herde
• Verhalten, Vitalität
• Verteilung im gesamten Stall, in Bezug auf Futter und Tränkelinien
und der Haltungsform Intensiv, extensiv, Sondermodelle
• Homogenität der Herde
• Gefiedermerkmale (Sauberkeit,
“Struppigkeit”, abgespreizte Flügel)
• Bei Farmanlagen Vergleich zwischen Stallanlagen und
gewonnenen Erkenntnissen herstellen, ggf. Gespräch mit
Mäster suchen
Dr. Mirjam Jasper
10
Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Alle epidemiologischen Stalleinheiten sind zu kontrollieren!
• Bewertung des Verhaltens der Tiere nach Eintritt, Kontrolle und
Bewertung der Ausscheidungen
• Beurteilung der Futter -/Wassereinrichtungen im Kontext zur
Einstreu
• Kontrolle und Bewertung der Einstreu (an verschiedenen Stellen im
Stall), bei Vorliegen mangelhafter Einstreu (Kotmatte ist keine
Einstreu), stichprobenhafte Beurteilung der Fußballen, ggf. weitere
Gelenke und den Brustbereich prüfen
• Beurteilung der Lüftungsverhältnisse (Verhalten der Tiere spielt
dabei wichtige Rolle), Luftzirkulation,
• Kontrolle und Bewertung der NH3-Konzentration
• Beurteilung der Lichtverhältnisse
Dr. Mirjam Jasper
11
Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Kontrolle und Bewertung der Stalltemperatur
• Kontrolle und Bewertung der Luftfeuchtigkeit,
• Anzahl moribunder / toter Tiere im Stall
Dr. Mirjam Jasper
12
ante mortem-Untersuchung auf dem Schlachthof
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Voraussetzungen:
• Die SU sollte gem. EU-Recht eigentlich auf dem Schlachthof
stattfinden, die SU kann für den Herkunftsbetrieb genehmigt werden
• Gesundheitsbescheinigung ist älter als 3 Tage (mancherorts >72 h)
• fehlende Gesundheitsbescheinigung
Grundsätzlich andere Bedingungen als im Herkunftsbetrieb:
• Tiere haben Fang, beengten Transport und mehrfaches auf - und
abladen hinter sich, sind nüchtern
• Eingeschränkter Untersuchungsbereich (blaues Licht, schlechte
Einsichtnahme in Käfige, Zuhilfenahme von Taschenlampe)
• Es ist (k)ein physiologisches Verhalten feststellbar  Bewertung
Dr. Mirjam Jasper
13
ante mortem-Untersuchung auf dem Schlachthof
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Ermittlung der Homogenität der Herde im Kontext zu den
mitgelieferten Papieren
• Ermittlung der „Sauberkeit“ der Herde, Lautäußerungen
• Ermittlung von Verletzungen, Transporttoten, umgedrehten Tiere
Prüfung der mitgelieferten Papiere auf Plausibilität und
Vollständigkeit
• Schwerpunkt Mastbericht,
LM-Ketteninformation,
Gesundheitsbescheinigung
ggf. weitere Informationen
(TRACES)
Dr. Mirjam Jasper
14
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Nach Prüfung der Identität der Tiere und der schriftlichen
Aufzeichnungen
• Nach Interpretation der vorliegenden Laborergebnisse
• Nach Screening über Wohlbefinden der Tiere, ggf. Durchführung
einer Lebenduntersuchung
 Schlachtfreigabe
• Schlachtaufschub bei unvollständigen Papieren und offensichtlichen
Fehlern, bis Sachverhalt geklärt ist  Heilung
• Schlachtversagung bei vorliegen klinischer Symptome einer
Krankheit gem. Anh. I, Abschn. IV Kap. V VO (EG) Nr. 854/2004,
nach Ermittlung der Anzahl der Symptomträger in Korrelation zu
Charakter der Erkrankung
Dr. Mirjam Jasper
15
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
Dr. Mirjam Jasper
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
16
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
Dr. Mirjam Jasper
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
17
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
Dr. Mirjam Jasper
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
18
Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der
Schlachtung
Dr. Mirjam Jasper
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
19
Zusammenfassung, Ausblick
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
• Die ante mortem Untersuchung gehört in den Herkunftsbetrieb und
muss standardisiert werden, Papiere sollten vollständig bei der SU
vorliegen.
• Bei hohen Verlusten müssen die Tierärzte am Schlachthof genaue
Informationen bekommen
• Visuelle risikoorientierte FU erst nach Festlegung weitergehender
Verfahren
• Austausch zwischen Tierärzten muss verbessert werden
• Schulung und Qualifizierung der beauftragten/amtlichen Tierärzte
muss einheitlich sein, z.T. deutlich verbessert werden
• Rückspielung von Daten und daraus resultierende Folgen müssen
von zuständigen Behörden in Betrieben überwacht werden
Dr. Mirjam Jasper
20
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
und freue mich auf eine anregende Diskussion!
Dr. Mirjam Jasper
21
Herunterladen