Themenkreis

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Landkreis Info
21.09.2006
505.00; 080.25 Je/H
0666/2006
Auskunft erteilt: Jürgen Jensen
eMail: [email protected]
Tel.: 0431/57057-11
Themenkreis
Veterinärangelegenheiten
Betreff
06/0666: Verbraucherschutzministerkonferenz beschließt Dreizehn-Punkte-Katalog zur
Verbesserung der Lebensmittelkontrollen
Landkreis Info 0312/06 vom 24.4.06, 0334/06 vom 03.05.06, 0660/06 vom 20.09.06
Zusammenfassung
Die Länder und der Bundesminister für Verbraucherschutz haben sich infolge der
aktuellen Missstände im Bereich der Lebensmittelüberwachung auf einen Katalog von
dreizehn Maßnahmen verständigt, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu
erreichen. Bund und Länder werden ihre Zusammenarbeit - auch bei der
Durchführung der Lebensmittelkontrollen - danach fortsetzen und intensivieren.
Kernpunkte der dreizehn Maßnahmen sind die Umsetzung eines länderübergreifenden
Qualitätsmanagements, die Möglichkeit, Namen von Unternehmern zu nennen, die
gegen gesetzliche Bestimmungen im Verbraucherschutz verstoßen haben, die
Verbesserung der Zusammenarbeit der im Bereich der Lebensmittelüberwachung
tätigen Institutionen insgesamt bis hin zu Vorschlägen zur Rückverfolgbarkeit und der
Vermeidung von Preisdumping.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der derzeit vorwiegend in Bayern im Zuständigkeitsbereich der
Regierung von Oberbayern erkennbar gewordenen Missstände im Bereich der
Lebensmittelüberwachung haben sich die in den Ländern und im Bund für den
Verbraucherschutz zuständigen Minister auf einen dreizehn Punkte umfassenden
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit verständigt (Anlage 1).
Erste
Maßnahme
ist
danach
die
Umsetzung
eines
länderübergreifenden
Qualitätsmanagements. Dazu hatte die Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher
Verbraucherschutz (LAGV) bereits einheitliche Standards für eine risikobasierte
Lebensmittelkontrolle vorgelegt. Diese liegen auch dem aktuellen Entwurf der AVV RÜb
zugrunde, über den mit der Landkreis Info Nr. 0334/2006 berichtet worden ist. Die Länder
„tragen für eine risikobasierte Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden Sorge“.
Mit
Blick
auf
das
sich
im
Gesetzgebungsverfahren
befindliche
Verbraucherinformationsgesetz (Landkreis Info Nr. 0312/2006) soll die Möglichkeit eröffnet
werden, Namen von Unternehmern zu nennen, die gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoßen. Bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist, ist zudem bereits jetzt eine
Evaluierung insbesondere zur Offenlegung von Namen vereinbart worden.
Des Weiteren ist mit Blick auf strafrechtliche Konsequenzen angemahnt worden, den
Strafrahmen besser als in der Vergangenheit auszuschöpfen. Zudem bitten die Länder um
Vorlage einer Verordnung, die die Bewährung gegen Verstößen gegen das EU-2_______________________________________________________________________________________________
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-2Hygienepaket enthält. Dies ist am gleichen Tage durch das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschehen (Landkreis Info Nr.
0660/2006).
Überdies sieht der Katalog die Einrichtung von Schwerpunkt-Ermittlungsbehörden bei den
Ländern sowie verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches
zwischen
den
beteiligten
Institutionen
vor.
Unter
Ziffer
7
wird
die
Wirtschaftsministerkonferenz gebeten, gewerberechtliche Sanktionen wie die Entziehung der
Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit mit Blick auf Verstöße gegen das
Lebensmittelrecht zu prüfen.
Darüber hinaus enthält das Dokument zum Teil mehr politische Aussagen zu einer
Verbesserung der Eigenkontrollen der Wirtschaft, zu der Prüfung, wie im Kartellrecht
wirksam geregelt werden kann, dass Dumpingpreise im Fleischmarkt bekämpft werden und
Regelungen zur besseren Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Bewertung
Der vorgelegte Katalog ist ein mehr politisch zu bewertendes Papier, das wenig neue
Ansätze für eine Optimierung der Lebensmittelkontrollen enthält. Zu begrüßen ist, dass die
insbesondere seitens des Bundes geforderten zusätzlichen Kompetenzen nicht Gegenstand
der dreizehn Punkte sind, sondern an der Zuständigkeit der Länder für die
Lebensmittelüberwachung festgehalten wird. Angesichts dessen bedarf es naturgemäß
eines möglichst optimalen Informationsmanagements und einer reibungslosen
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Institutionen auf kommunaler,
Länder-, Bundes- und europäischer Ebene. Auch die Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungsbehörden ist zwingend. Viele der in dem Maßnahmenkatalog nunmehr
angesprochenen Punkte waren bereits Teil des 10-Punkte-Programms des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das dieses im
Zusammenhang mit den im November 2005 offenbar gewordenen Missständen vorgelegt
hatte (Anlage 2). Bereits damals bestand die Forderung nach einer Verbesserung des
Informationsflusses, gab es Anregungen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, Hinweise
mit Blick auf die Eigenkontrolle der Wirtschaft sowie die Bildung von SchwerpunktErmittlungsbehörden.
Der Deutsche Landkreistag wird in den kommenden Wochen mit Unterstützung der
Landesverbände
sowie
kommunaler
Praktiker
eigene
Positionierungen
zur
Lebensmittelüberwachung aus kommunaler Sicht erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
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