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Schleswig-Holsteinischer
Landkreistag
Landkreis aktuell
12/2015
17.03.2015
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Termine:
05.05.2015
12.05.2015
18.05.2015
Vorstandssitzung, Ratzeburg
Bau und Umweltausschluss, Kiel
Sport, Schul,- und Kulturausschuss, Plön
Informationen:
27.02.2015
Personalangelegenheiten
Landkreis Info 0149/2015
Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie zu „Willkommensregionen für ausländische
Studierende“ veröffentlicht, die nicht zuletzt unter dem
Aspekt der
Fachkräftegewinnung auch für die Landkreise von Interesse sein kann.
27.02.2015
Soziales
Landkreis Info 0150/2015
Das Bundesversicherungsamt hat über die Beitragshöhe für die nach § 21 Nr. 1-5 SGB
XI versicherungspflichtigen Personen im Kalenderjahr 2015 informiert.
03.03.2015
Soziales
Landkreis Info 0153/2015
Die Bundesagentur für Arbeit wird Anfang März erneut eine Befragung der Mitglieder
in der Trägerversammlung der Gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) durchführen.
Die Befragung hat für die Jobcenter vor allem dann einen Nutzen, wenn positive wie
problematische Aspekte in der Zusammenarbeit und in der Organisation deutlich
gemacht werden. Die Geschäftsstelle empfiehlt eine Teilnahme.
03.03.2015
Jugend und Familie
Landkreis Info 0154/2015
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die
Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung zur bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder
von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zur Ermöglichung eines
landesinternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens vorgestellt. Danach wird eine
möglichst schnelle Verteilung der Minderjährigen angestrebt. Für die Verteilung
zwischen den Ländern soll in einem ersten Schritt der Königsteiner Schlüssel
maßgebend sein, der aber in einem zweiten Schritt durch Kindeswohlbelange
modifiziert werden kann. Ein umfassendes Clearing-Verfahren soll erst am Ort der
Zuweisung erfolgen.
04.03.2015
Bau und Umwelt
Landkreis Info 0155/2015
Vor dem Hintergrund steigender Wohnungsnachfrage sowie demografischer
Veränderungen im Hinblick auf die künftigen Wohnstrukturen wurde seitens des
Bundesbauministeriums im vergangenen Jahr das „Bündnis für bezahlbares Wohnen
und Bauen“ ins Leben gerufen, dem der DLT als Bündnispartner angehört. Ziel des
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Schleswig-Holsteinischer Landkreistag  Haus der kommunalen Selbstverwaltung  Reventlouallee 6  24105 Kiel 
Tel.: 0431/570050-10  Fax: 0431/570050-20  E-Mail: [email protected]  Internet: www.sh-landkreistag.de
-2Zusammenschlusses ist es, Wohnraum bezahlbar zu halten und gleichzeitig soziale,
demografische und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. In einem am
23.2.2015 unterzeichneten Memorandum wird die Arbeitsstruktur des Bündnisses
festgelegt, nach der in sechs Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres 2015
Handlungsempfehlungen erarbeitet werden sollen.
06.03.2015
Versorgungsausgleich
Landkreis Info 0158/2015
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat entschieden, dass die im
bayerischen Landesrecht vorgesehene Regelung zur Anrechnung von sonstigen
Versorgungsleistungen – dazu gehören insbesondere private Betriebsrenten – auf die
Versorgungsbezüge der Beamten gegen das Alimentationsprinzip der bayerischen
Verfassung verstößt und nichtig ist. Vergleichbare Bestimmungen enthalten auch das
Recht der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
06.03.2015
Öffentlicher Dienst
Landkreis Info 0159/2015
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in zwei nun veröffentlichten Urteilen
zahlreiche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Verstoß der §§ 27, 28 BBesG a. F.
gegen das Verbot der Altersdiskriminierung geklärt. Wie zuvor schon der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat auch das BVerwG einen Anspruch der Betroffenen auf
Nachzahlung der Beträge ausgeschlossen, die sich aus der Differenz zwischen der
tatsächlich gewährten Besoldungsstufe und der höchsten Besoldungsstufe ihrer
Besoldungsgruppe
ergeben.
Die
Voraussetzungen
des
unionsrechtlichen
Haftungsanspruchs lagen in den beiden konkret entschiedenen Fällen nicht vor, weil
sowohl Sachsen als auch Sachsen-Anhalt – in beiden Ländern galten die §§ 27, 28
BBesG a. F. zunächst als Bundes- bzw. als Landesrecht fort – ihr jeweiliges
Besoldungsrecht rechtzeitig unionsrechtskonform ausgestaltet haben. Stichtag ist
insoweit der 8.9.2011. An diesem Tag hat der EuGH entschieden, dass das dem §§ 27,
28 BBesG a. F. vergleichbare Besoldungssystem des früheren BAT gegen das Verbot
der Altersdiskriminierung verstößt. §§ 27, 28 BBesG a. F. haben auch gegen das im
August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
verstoßen. Ab diesem Zeitpunkt und bis zum Inkrafttreten desdiskriminierungsfreien
neuen Besoldungsrechts hat das BVerwG den Klägern in den vorliegenden Fällen
daher nach § 15 Abs. 2 AGG ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 100 Euro
monatlich wegen der erduldeten Altersdiskriminierung zugesprochen. Ein
Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG kam dagegen nicht in Betracht, weil
beide Länder die Rechtswidrigkeit ihres Besoldungssystems bis zum 8.9.2011 nicht zu
vertreten gehabt haben.
09.03.2015
Informationstechnik
Landkreis Info 0160/2015
Am 8./9.6.2015 findet an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die
diesjährige MEMO-Tagung 2015 statt. Der Deutsche Landkreistag ist Partner der
Veranstaltung. Die schwerpunktmäßigen Themen betreffen das Prozessmanagement,
die Umsetzung von Dokumentenmanagementsystemen, elektronische Vergabe,
ITSicherheit und Mobile Government. Für den Deutschen Landkreistag wirkt u. a. der
Landrat des Landkreises Osnabrück, Dr. Michael Lübbersmann, mit.
09.03.2015
Informationstechnik
Landkreis Info 0161/2015
Die Bundesregierung hat aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
aus Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten einen Zwischenbericht
vorgelegt. Dargestellt werden die Verzögerungen bei der Markteinführung von De-Mail
sowie zusätzliche Rahmenbedingungen wie die Digitale Agenda oder eine europäische
Verordnung zu elektronischen Zustelldiensten, die sich auf De-Mail auswirken werden.
Inhaltlich wird festgestellt, dass u. a. auf Grundlage der Verzögerungen bei der
Markteinführung die für die Entstehung von Netzwerkeffekten erforderliche „kritische
Masse“ von Nutzern noch nicht erreicht werden konnte, sodass der Nutzungsgrad der
Dienste noch zu gering sei.
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