Fachtagung „Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration

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rechtliche Fragen
beim Einsatz von Arzneimitteln
bei der Kastration von Ferkeln
25. Juni 2013 in Berlin
Friedhelm Jaeger, MKULNV
Kastration von Ferkeln
Rechtslage:
 in 1. Lebenswoche „Kastration ohne Betäubung“ (+ Schmerzmittel)
generell zulässig

EU: ab 2018 keine Kastration nur mit Betäubung

AMK 10/2011(politische Forderung) Verbot schon ab 2017
+ Protokollerklärung: NRW und RP:
Betäubung der Ferkel durch die Landwirte selbst zuzulassen

jetzt: Verbot ab 2019 (TierSchG neu)
cave! davon sind stets abzugrenzen: zootechnische Eingriffe
Alternativen

Verzicht auf Kastration
a) Ebermast
b) „Immunokastration“

Kastration unter Betäubung
1.) Ebermast

steigende Tendenz
∑ Schlachtbetriebe: Toennies, Vion, Westfleisch:
~ 70.000 Eber/Woche

contra:
höheres „know how“
schwierig bei regionalen Strukturen

pro:
 keine Amputation; Öffentl.
 keine Wunde“
 effizientere Futterverwertung
 1 : 2,65 vs. 1 : 2,95
(Einsparung  12% Ackerfläche)
 bessere Eiweißverwertung
 N-Gehalt in Gülle
2.) „Immunokastration“
→ Improvac® (GnRF-Antigen)
• zugelassen (Sicherheit und Wirksamkeit)
• Anwendung durch Tierhalter (2 x s. c.)
• Sicherheits-Injektor (Anwender)
→ in vielen Ländern zugelassen
„Immunokastration“
Diskussionslage I:
- Behörden: neutral
- TVT, andere Tierschutzverbände…: pro
weil
 OP-Eingriff entbehrlich
 tierschonend
[ reversibel ]
„Immunokastration“
Diskussionslage II:
- Contra: Wirtschaft
 Imageproblem
→ Hormon-ähnliche Wirkung
→ greift in Sexual-Hormonhaushalt ein
→ Beipackzettel (Kommunikationsrisiko)
 Kosten
 Geruchsabweichung-“Risiko“ ↓↓ aber ≠ „O“
Beipackzettel Improvac
®
Eine versehentliche Selbstinjektion
kann bei Männern und Frauen Unfruchtbarkeit erzeugen,
die Schwangerschaft beeinflussen
und eine Atrophie der Sexualorgane bewirken.
Das Präparat sollte nicht von Frauen verabreicht werden, welche schwanger sein könnten.
3.) Kastration mit Betäubung
Betäubung (Tierschutz) ≠ Betäubung (Arzneimittel)
 wirksame Schmerzausschaltung
 TA-Vorbehalt, außer
 keine „Narkose“ +
 für die Schmerzausschaltung zugelassenes TAM
„es gibt kein Meloxicam XXL“
→ „sachkundiger Laie“
Isofluran-Narkose
→ insbes. Neuland (seit 2008)
→ hohe Kosten (4,40 € - 7,10 € pro Ferkel) – 5% Fehler (CH)
→ TA-Vorbehalt (aber: VO-Ermächtigung)
→ Umwidmung; ist aber möglich
→ zusätzl. Schmerzausschaltung
alternativ:
Azaperon + Ketamin (Kombination)
aber: wenig praktikabel, langer Nachschlaf
Fazit:
Ebermast ↔ Improvac® ↔ Isofluran-Narkose
= nicht: entweder – oder, sondern
sowohl – als auch
größtmögliche Flexibilität
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