berücksichtigen, ob die Infektionen zu Einschränkungen der

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3 Bedarfsgerechte Versorgung und Evidenz
berücksichtigen, ob die Infektionen zu Einschränkungen der normalen Lebensweise führen und
ob sich bei der Anzahl der Infektionsepisoden eine zu- oder abnehmende Tendenz zeigt (SIGN
2010).
Bei den Autoren des Faktenchecks besteht nach Sichtung unterschiedlicher Informationsmaterialien von Krankenhäusern, Krankenhausverbünden und HNO-Ärzten in Deutschland der Eindruck,
dass man sich bezüglich der Entscheidung zur Gaumenmandelentfernung bei rezidivierender
Tonsillitis meist an der Häufigkeit von Halsinfektionen innerhalb bestimmter Jahreszeiträume
orientiert. Allerdings ist hier eine hohe Varianz der Angaben zu finden, ab welchen Häufigkeiten in welchen Zyklen eine Tonsillektomie empfohlen wird. Eine stringente Orientierung an den
„Paradise-Kriterien“ oder vergleichbaren Systematiken scheint derzeit nicht zu erfolgen.
Unterschiedliche
Auslegung der ParadiseKriterien in Deutschland
Zur korrekten Nachvollziehbarkeit der Anzahl von Halsinfektionen sollte die (klinische) Dokumentation der Krankheitsverläufe und der durchgeführten medikamentösen und sonstigen
konservativen Therapien möglichst vollständig vorliegen. Bei bakteriellen Infektionen kann die
Antibiotikatherapie die zentrale Therapieoption darstellen. Es gibt allerdings Hinweise darauf,
dass diese therapeutische Option nicht konsequent genutzt wird. Hierbei stellt die Mitarbeit der
Patienten bzw. ihrer Eltern häufig das wesentliche Problem dar: So zeigen Untersuchungen, dass
beispielsweise nur noch 8 % aller Patienten am 9. Behandlungstag die verordnete Medikation im
Rahmen eines 10-Tage-Kurses mit Penicillin V [auf Hinweis der Reviewer korrigiert – in der Quelle
„Penicillin G“] einhalten (HNO 2007). Problematisch bei der Abschätzung der Häufigkeit von wiederkehrenden Gaumenmandelentzündungen kann aber auch insbesondere die Kontinuität der
Ereignis- und Therapiedokumentation durch die behandelnden Ärzte sein. Häufig wird das Augenmerk in der Dokumentation eher auf die Zählung der aufgetretenen Krankheitsepisoden gelegt
als darauf, das tatsächliche Vorliegen einer bakteriellen Infektion klinisch abzusichern (Burton &
Glasziou 2009). Dazu heißt es aber aus fachlicher Sicht: „... als Rezidive einer Tonsillitis können
nur klinisch manifeste eitrige Tonsillitiden durch ß-hämolysierende Streptokokken der Serogruppe
A (Gruppe-A-Streptokokken [GAS]) gewertet werden, welche im Abstrich oder Schnelltest bestätigt wurden“ (Stuck et al. 2008). „Sogar bei eitrigen Tonsillitiden ist gezeigt, dass virale Infekte
häufiger als bakterielle vorkommen“ (HNO 2007). In der täglichen Praxis ist somit nicht von einer
stringenten Orientierung an den Paradise-Kriterien auszugehen (Burton & Glasziou 2009), wobei
in der Definition einer Halsinfektion nach den Paradise-Kriterien die nicht-bakteriellen Infektionen nicht sicher ausgeschlossen sind (vgl. Abschnitt 3.1).
Entscheidung zur
OP ohne lückenlose
Dokumentation kaum
möglich
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