Deutsches Ärzteblatt 1985: A-302

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Tavor
BRIEFE AN DIE REDAKTION
ABRECHNUNGEN
solche Hinweise zu unterlassen. Ich ließ die Frist
SICHERHEITSGURT
Unkorrekte
Abrechnung
durch die Beihilfen?
verstreichen und das Ministerium durch meinen Anwalt wissen, daß meine Patienten weiterhin entsprechend informiert würden.
Außerdem verlangte ich eine Präzisierung der angedrohten Maßnahmen. Soll
auch ich wie viele meiner
Kollegen resignieren und
meine Rechnungen dem
willkürlichen Gusto der
Beihilfen anpassen? Ich
meine, durch ein gerichtliches Verfahren sollte in
dieser Sache endlich Klarheit geschaffen werden.
Zu dem Leserbrief „Gurtpflicht
überdenken",
von
Heinz
Fielstette,
in
Heft
43/1984, Seite 3140:
Endlich Klarheit
schaffen
Ich informiere meine Privatpatienten in einem Begleitschreiben zur erstellten Rechnung, daß die Beihilfen ein Überschreiten
des Schwellensatzes,
selbst dann, wenn das
Überschreiten nach GOÄ
zulässig ist, nicht tolerieren. Ich tue das, um einer
zu erwartenden Beeinträchtigung des Arzt-Patientenverhältnisses vorzubeugen. Eines dieser
Schreiben fiel einem Beamten des Kultusministeriums in die Hände, der dieses dazu veranlaßte, ein
Abmahnschreiben an mich
zu richten. Unter Fristsetzung und Androhung von
„geeigneten Maßnahmen"
wurde ich aufgefordert,
BRANCHENVERZEICHNIS
Zu dem Editorial „Werbung"
in Heft 44/1984, Seite 3209.
Aus einem Schreiben an die
KV Niedersachsen, das der
Redaktion in Kopie zuging:
Einheitlichkeit
an
der
In
der
Kritik
schlechten, zum Teil irreführenden und falschen
Aufzählung von Ärzten im
Branchenfernsprechbuch
schließe ich mich dem
Leitartikel des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES
inhaltlich voll an. Besserungsvorschlag: Ein Ärzteverzeichnis im Branchenfernsprechbuch hat die
Aufgabe, verschiedenen
anderen Berufen, vor allem aber den Patienten, einen korrekten Überblick
zu geben über niedergelassene Ärzte, die sie konsultieren können. Daher
sollte meiner Meinung
nach die zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Zu befürchten ist allerdings, daß sich das Ministerium einer gerichtlichen
Klärung stillschweigend zu
entziehen versuchen wird.
Dies käme jedoch einer
Anerkennung meines
Standpunktes gleich.
Dr. med. J.-P. Pfeifer
Weinstraße 6
8000 München 2
der Deutschen Postreklame AG jährlich eine Liste
der niedergelassenen Ärzte mit korrekter Fachbezeichnung geben, die so
übernommen werden
kann. Die Krankenhausärzte sind für den Patienten
übers Krankenhaus erreichbar, die im Ruhestand
lebenden Ärzte für Patienten unwichtig, beide gehören deshalb nicht ins Branchenfernsprechbuch. Da
Reklame uns Ärzten laut
Berufsordnung untersagt
ist, darf diese Liste nur der
Information dienen. Deshalb sollte nur der Name
mit Anschrift und Telefonnummer erwähnt werden.
Die Sprechzeiten könnten
jeweils im Amtlichen Fernsprechbuch (gegen Mehrpreis) veröffentlicht werden. Im Branchenverzeichnis dagegen sollte Einheitlichkeit herrschen.
Dr. med. Thomas Hoppe
Schwarzwaldstraße 25
4460 Nordhorn
Nicht in den
Straßenverkehr
Jemand, für den schon ein
Gurtanlegen einen „Streß"
bedeutet, gehört überhaupt nicht mehr als Kraftfahrer in den Straßenverkehr. Die Mediziner haben
sich es mit den bisherigen
Kontraindikationen sicherlich nicht leicht gemacht!
Dr. J. Tejmar
Bei der weiß Eich 2
6601 Bübingen
Verdrehte Fakten
... Wer als Notarzt schon
einmal das zweifelhafte
Vergnügen hatte, einen
nicht angeschnallten Autofahrer vom Feld „aufzusammeln", wer die gräßlichen Windschutzscheiben-Verletzungen des Gesichts bei einem Nichtangeschnallten gesehen
hat, wer eine hohe Querschnittsverletzung bei einem Nichtangeschnallten
mit Intubation und Beatmung behandeln mußte,
dem schwillt angesichts
derartigen Unsinns der
Kamm. Abgesehen davon,
daß die Fakten überwiegend verdreht waren (so
hat nach Einführung der
Gurtpflicht die Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang relativ abgenommen!), drängt sich der Verdacht auf, daß der Autor an
einer Claustrophobie leidet, die nur psychotherapeutisch angegangen werden kann. Außerdem danke ich für die Aufklärung
über die Ursache des Herzinfarkts (der Gurt ist der
Übeltäter!!).
Zusammensetzung: 1 Tablette Tavor 0.5 enthält
0,5 mg Lorazepam, 1 Tablette Tavor 1.0 enthält
1 mg Lorazepam, 1 Tablette Tavor 2.5 enthält
2,5 mg Lorazepam. Lorazepam ist 7-Chlor-5(o-chlor-pheny1)-1,3-dihydro-3-hydroxy-2H-1,4benzodiazepin-2-on. Anwendungsgebiete: Tavor
ist therapeutisch bei den meisten Zuständen, bei
denen Angst eine wichtige Rolle spielt, wirksam:
Angst als komplizierender Faktor bei organischen
Erkrankungen: emotional bedingte Störungen wie
z.B. Magen-Darm-Störungen oder Schlafstörungen;
Psychoneurosen wie Angstneurosen, Zwangsneurosen, Phobien; Angstzustände bei Depressionen
und Schizophrenien; Sedierung vor diagnostischen und operativen Eingriffen. Dosierung und
Anwendungsweise: Zur Erreichung eines optimalen Effektes soll eine individuelle Dosenanpassung je nach gebotener Symptomatik und
Grundkrankheit erfolgen. Die angegebenen
Dosen sollen daher nur als allgemeine Richtlinie
für erwachsene Patienten angesehen werden.
Die Anpassung der Dosis an den Bedarf des Einzelfalles wird dadurch erleichtert, daß Tavor in
den Tablettenstärken zu 0,5 mg, 1 mg und 2,5 mg
zur Verfügung steht. Die Tabletten werden eingenommen: In der allgemeinen Praxis: Je nach
Schweregrad der Symptomatik, der Dauer der
Behandlung und entsprechend dem individuellen
Bedarf. 0,5 mg Lorazepam 2- bis 3mal täglich oder
1 mg Lorazepam 2- bis 3mal täglich. Bei emotional
bedingten Schlafstörungen in der Regel 1 mg Lorazepam vor dem Schlafengehen. In der Psychiatrie:
3 bis 7,5 mg Lorazepam pro Tag, verteilt auf
3 bis 4 Einzelgaben. Zur präoperativen Sedierung:
2 mg Lorazepam etwa 1 Stunde vor dem Eingriff.
Ältere und geschwächte Patienten sollen in der
Regel niedrigere Dosen (z.B. 1 bis 2 mg Lorazepam
täglich, verteilt auf mehrere Einzelgaben) erhalten.
Für diese Patienten ist daher Tavor 0.5 besonders geeignet. Längerdauernde oder höherdosierte
Behandlungen sollen nicht plötzlich, sondern
durch schrittweise Verringerung der täglichen
Dosis beendet werden. Nebenwirkungen, Begleiterscheinungen: Tavor wird normalerweise gut
vertragen. Zu Beginn der Behandlung oder bei
nicht angepaßter, zu hoher Dosierung können
Benommenheit, Schwindel und Müdigkeit auftreten, die im weiteren Verlauf der Behandlung
oder, wenn notwendig, bei Herabsetzen der Dosis
meist verschwinden. Weitere Nebenwirkungen, die
gelegentlich festgestellt wurden, sind Muskelschwäche, Gangunsicherheit (Ataxie), Sehstörungen leichter Art durch eine mögliche Tonussenkung der Augenmuskulatur, Mundtrockenheit
und Übelkeit. Unverträglichkeiten und Risiken:
Bei Myasthenia gravis soll Tavor nicht angewandt
werden. Alte und herzlabile Patienten reagieren
häufig stärker auf Benzodiazepine. Im höheren
Alter, bei Zerebralsklerotikern und Kranken in
reduziertem Allgemeinzustand sollen, wenn überhaupt, nur geringe Dosen angewandt werden.
Patienten mit bestehender Herzinsuffizienz und
Hypotonie sind unter der Therapie mit Tavor (wie
auch weiteren Benzodiazepinen und anderen
Psychopharmaka) aus allgemeinen Vorsichtsgründen wiederholt zu kontrollieren. Erfahrungen
mit Tavor während der Schwangerschaft liegen
nicht vor Schwangere Frauen sollen dieses
Präparat daher nur einnehmen, wenn der Arzt es
ausdrücklich gestattet hat. Wie für alle psychotropen Wirkstoffe gilt auch für Tavor, daß gleichzeitiger Alkoholgenuß vermieden werden sollte,
da die individuelle Reaktion im Einzelfall nicht
voraussehbar ist. Besondere Hinweise: Wie bei
anderen Arzneimitteln dieses Wirkungstyps ist
auch bei fortgesetzter Anwendung von Tavor der
Nutzen gegen das Risiko von Abhängigkeit und
Gewöhnung abzuwägen. Dieses Arzneimittel kann
auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das
Reaktionsvermögen soweit verändern, daß die
Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr
oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt
wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol. Darreichungsformen und
Packungsgrößen: Tavor 0.5 Tabletten zu 0,5 mg
Lorazepam: O.P. 10 Tabletten (N1) DM 4,95, O.P.
20 Tabletten (N2) DM 8,70, O.P. 50 Tabletten (N3)
DM 19,90, A.P. 500 Tabletten; Tavor 1.0 Tabletten
zu 1 mg Lorazepam: 0.P. 10 Tabletten (N1) DM 5,80,
0.P. 20 Tabletten (N2) DM 10,45, O.P. 50 Tabletten
(N3) DM 25,62, A.P. 500 Tabletten; Tavor 2.5
Tabletten zu 2,5 mg Lorazepam: O.P. 10 Tabletten
(N1) DM 10,60, O.P. 20 Tabletten (N2) DM 19,10,
O.P. 50 Tabletten (N3) DM 45,79, A.P. 500 Tabletten.
Dr. med.
Manfred Flachskampf
Bergstraße 59
B-4730 Raeren
Wyeth
302
(14) Heft 6 vom 6. Februar 1985 82. Jahrgang Ausgabe A
AA
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Schleebrüggenkamp 15
4400 Münster
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