Was also tun - Der Tod eines Patienten der Psychiatrie in Rostock

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Veröffentlicht auf: http://www.todinrostock.de/
http://soteria-netzwerk.de/Dokumente/Aderhold_Neuroleptika_kritisch_2.2.pdf
"Was also tun? Vorgehen bei einem ersterkrankten, z.T. auch bei
bereits mehrfach psychotischen Menschen. Vertrauen schaffen und
Sicherheit geben.
Eine Traumatisierung könnte vorliegen. Alle Interventionen
traumasensibel gestalten und Retraumatisierung vermeiden."
"Retraumatisierung. Erzeugen eines erneuten Traumas, das Aspekte
der früheren Ohnmachts und Gewalterfahrung in sich trägt und zu
einer Vertiefung bisheriger traumatischer Erfahrungen führt.
Retraumatisierte erfahren eine akute Verschlimmerung ihres
Krankheitsbildes, bei latent suizidalen Personen kann es zu
Kurzschlußhandlungen und zum Suizid kommen.
Chronifizierungen des Krankheitsbildes werden verursacht und
Heilungschancen werden vermindert
Die Ereignisse ab dem 1.10.2005 in der Krankenakte, dazu die
Ereignisse am 1./2.10.2005,
http://www.todinrostock.de/miss.jpg
der Missbrauch und die anschließende Fixierung für mehrere Tage.
http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de/index.php?seite=medikamentenblatt_und_fixierung
Wie schon gesagt, nichts von dem, was elementare Grundkenntnisse der
Psychiatrie sind, wurde auch nur ansatzweise umgesetzt.
Die verantwortlichen Ärzte waren, wie so oft, abwesend, eine adäquate
Vertretung gab es nicht
http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
Auch die so genannten Gutacher, Prof. Dr. Harald J. Freyberger und Prof. Dr.
Dr. h.c. Wolfersdorf, schweigen hierzu gezielt. Man hat ja auch sehr viele
langjährige Gemeinsamkeiten, in der Vergangenheit , und in der Zukunft:
http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf
http://www.todinrostock.de/kapazi.pdf
Dazu kommen u.a. zahlreiche gemeinsame Veröffentlichungen und
gemeinsame Feiern; hier ca. sechs Wochen nach dem Tod des
Patienten.
http://www.kpp.med.uni-rostock.de/veranstaltungen/kmfe70/
Weitere Hintergründe und Informationen:
Auch all diese Informationen scheinen den hier eingesetzten Gutachtern völlig unbekannt zu
sein: Psychose,
Paranoia und Schizophrenie als Folge von Missbrauch
Aus dieser hier hinterlegten Veröffentlichung im Internet:
„Als Spätfolge eines physischen oder sexuellen Missbrauchs /
Vergewaltigung kann es durchaus zu einer psychotischen
Dekompensation kommen, wenn lange Zeit dissoziierte / verdrängte
Trauma-Inhalte flashback-artig ins Bewusstsein dringen und die
normalen Verarbeitungsmöglichkeiten überfordern.
http://www.aufrecht.net/utu/dekompensation.html
Diese psychotischen Symptome können durchaus so heftig ausfallen, dass die
dahinterliegende PTBS (oder andere dissoziative Störung) davon weitgehend
zugedeckt wird und die Psychose ganz in den Vordergrund rückt“.
Und: „Sekundärschäden durch die Psychiatrie
Eines der störendsten Probleme von Missbrauchs-Überlebenden in
ihren ersten Aufarbeitungs-Phasen ist fast immer ihre durch das
Trauma gestörte Wirklichkeits-Konstruktion,
insbesondere in Form von Leugnungen des Missbrauchs,
Verdrängungen, Verdrehungen, und Täter-Implantate (Introjekte),
oder eben auch sogenannte "psychotische" Verarbeitungsmuster.
Wenn die Psychiatrie eine weitere falsche Wirklichkeits-Konstruktion durch
Zuweisung einer "Krankheit im Kopf" hinzufügt anstatt die alten zu lösen, dann
ist dies nicht nur nicht förderlich für die Heilung von den Folgen sexuellen oder
physischen Missbrauchs, sondern im Regelfall schädlich:
Ruhigstellen durch Medikamente (insbesondere als Ersatz für Zwangsjacken)
ist eine Form der Gewaltausübung. Selbst wenn dies von Betroffenen nicht
bewusst so erlebt bzw bewusst abgewehrt wird, wird es oft unbewusst
dennoch so empfunden =>
(unbewusste oder geleugnete) Retraumatisierung
http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html
Verstärkung der Missbrauchs-Leugnung durch Zuweisen einer
"Krankheit"
http://www.aufrecht.net/utu/leugnung.html
Uminterpretation von Flashbacks als Halluzinationen oder
Wahnvorstellungen, http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html
mangelnde Behandlung der Flashbacks => Verschlimmerung der
Dissoziation http://www.aufrecht.net/utu/multi.html
Fehldeutung von wechselnden dissoziativen Zuständen
http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html
und inneren Stimmen als Schizophrenie (ggf. mit Zuschreibung
biologischer Ursachen) => vollkommen falsche Behandlung dadurch
auch Verminderung von (im Extremfall Verlust des letzten Restes
an) Ich-Stärke und Erwachsenen-Funktionen (Gegenteil einer
Ressourcen-stärkenden Therapie)" http://www.aufrecht.net/utu/ressourcen.html
Bei dieser hier vorgestellten konzertierten Strategie des
Vertuschens kommt mit der Gedanke, ob die Leserin dieser
Internetseiten tatsächlich Recht hatte, als sie schrieb:
"Du legst Dich dabei mit Leuten an, die unausgesprochen und
inoffiziell ein hohes Maß an "Immunität" besitzen.."
Gleichheit vor dem Gesetz, auch für psychisch Kranke?
Bei einem psychisch Kranken, der hilflos ausgesetzt wird, geht man
in Mecklenburg-Vorpommern ganz anders vor:
Artikel 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
http://www.dr-mueck.de/HM_Depression/HM_Suizid.htm
daraus: „Auf bessere Lösungen orientieren
Öffnen Sie der suizidalen Person den Blick für Alternativen und
orientieren Sie so das Denken auf hilfreichere Lösungen.
Verdeutlichen Sie ihr, dass sie in einem „alles oder nichts Denken“
befangen ist („Alles wieder in Ordnung“ oder Suizid). In den meisten
Lebenssituationen gibt es mehrere Alternativen, Zwischenlösungen
oder Kompromisse.
Führen Sie dem Kranken vor Augen, dass ein Suizid eine
„endgültige“ Lösung für ein möglicherweise „vorübergehendes“
Problem ist. Fragen Sie nach bisherigen Lösungsversuchen. So
ersparen Sie sich und dem Kranken, bereits gescheiterte
Bemühungen unnötig zu wiederholen.
Beziehung und Hilfe anbieten
Verzweiflung und Suizidgedanken haben oft mit Beziehungskrisen zu tun. Bieten Sie deshalb
Ihrerseits eine verlässliche Beziehung an. Bitten Sie umgekehrt darum, dass Ihnen die suizidale
Person zusagt, sich bis zum nächsten Kontakt mit Ihnen oder einem fachlichen Helfer nichts anzutun.
Verknüpfen Sie Ihre Bereitschaft zum Engagement mit einer deutlich von Ihnen ausgedrückten
Erwartung: Der Kranke sollte die Konsequenzen kennen, die es für Sie hat, wenn er sich nach diesem
Gespräch umbringt. Treffen Sie aber nur solche Vereinbarungen, die einhaltbar und überschaubar
sind. Zusagen, die nur Ihrer Beruhigung dienen, sind weniger verlässlich. Verschaffen Sie dem
Kranken sofortige Entlastung (in Form von Essen, Trinken, Schlafen).
Stellen Sie für ihn Kontakte zu fachlichen Helfern und vertrauten
Personen her. Strukturieren Sie mit dem Kranken die nächsten Stunden und Tage.“
„Suizidalität kann psychotherapeutisch behandelt werden.
Wie generell in der Psychotherapie, ist die Beziehung, die
sich zwischen Therapeut und Patient herstellt,
wesentliches Moment der psychotherapeutischen Arbeit.
In der Beziehung zum Psychotherapeuten und im
psychotherapeutischen Setting wiederholt sich die
Beziehungsdynamik, die zum suizidalen Erleben führte und
in der psychoanalytischen Psychotherapie bearbeitet wird.
So liegt nach Kind "eine ergiebige Quelle zur Einschätzung
, aber auch zur therapeutischen Handhabung der aktuellen
Suizidaliät, ... in der vom Patienten angestrebten
Beziehung" (Kind 1992).
Das Besondere in der Arbeit mit Suizidalen ist das hohe
Ausmaß der Gefährdung der Patienten, die zu
unmittelbarem Handeln zwingt.
Gelingt es, eine tragfähige Beziehung herzustellen, kann
sich die Suizidalität in einer psychotherapeutischen
Behandlung entaktualisieren und der Handlungsdruck
langfristig nachlassen.
Anders als im Regelfall einer psychotherapeutischen oder
psychiatrischen Behandlung können Behandlungsfehler
den Tod oder schwere Verletzungen des Patienten nach
einem Suizidversuch zur Folge haben (u.a. Wolfersdorf
1996).
"Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens
kann ohne Therapie gelassen werden" (Möller
1996).
(....)
Daher ist "die wichtigste suizidpräventive Maßnahme.. das
vertrauensvolle therapeutische Gespräch in Verbindung
mit einem stabilen Kontakt zum therapeutischen Team.
Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch
bearbeitet werden" (Venzlaff 1996, s.a. Wolferdorf 1996).
Das therapeutische Gespräch gilt als ein relevantes
Kriterium bei Begutachtung von Kliniksuiziden. "Die
Anerkennung der Unvermeidlichkeit des Irrtums bezüglich
der Suizidgefahr setzt .. voraus,
daß die persönliche (psychotherapeutische) Zuwendung
der professionell Verantwortlichen zureichend war (hier
können Mängel durch Organisationsverschulden infolge
unzureichender Stellenausstattung ebenso eine Rolle
spielen wie der Zwang zum Einsatz unerfahrener Kräfte
...)" (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989). Ein weiteres Kriterium
ist die zureichende Therapie.“
Absolut nichts davon wurde in Rostock umgesetzt.
Das Gegenteil fand statt!
Andere Termine waren wichtiger! http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
Am 01.10.2005 wird in die Krankenakte dieses Patienten
eingetragen:
"Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u.
Gedankenabläufen, wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos."
http://www.todinrostock.de/1.10.jpg
Bericht eines Zeugen:
„durch die Medikamente wie benebelt sowie nicht"Herr
seiner Sinne" http://www.todinrostock.de/zeuge3.pdf
So wird er zu einem Missbrauchsopfer.
Am 3.10. verlangt er in widerrechtlich fixiertem Zustand nach einem
Anwalt, um aus der Klinik herauszukommen.
Den bekommt er nicht.
http://www.aerztepfuschpsychiatrie.de/dokumente/auszug_patientenakte_nach_missbrauch.pdf
Stattdessen wird der mit Medikamenten
in den Zustand der Willenlosigkeit versetzt:
(Gesundheitszeugnis 6.10.05)
http://www.todinrostock.de/antrag.pdf
Am 13.10.05 sagt der Patient nach dieser erlebten Quälerei:
„..möchte am liebsten von einem Hochhaus stürzen und
nichts mehr merken“
Nichts wird aufgearbeitet, nichts wird behandelt, nichts wird
dokumentiert, obwohl das die gesamte Fachliteratur so fordert:
http://www.todinrostock.de/behandlung.pdf
"Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens kann ohne
Therapie gelassen werden"
Hätte man hier nach den Gründen für die Suizidalität gefragt, hätte
man eigene massive Fehler aufgedeckt; stattdessen hat man
vertuscht.
..............................................................................................
Am 4.1. 2006, nur vier Tage vor dem Tod, steht in der Krankenakte
diese Aussage des Patienten:
„könne nur schlecht unterscheiden, was reell (al) ist und was nicht“
http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de/dokumente/letzte_tage_im_pflegeblatt.pdf
Am 07.01.2006, wenige Stunden vor seinem Tod, die Aussage von
zwei weiteren Zeugen:
Zeuge 2., eine Ärztin: „Mario berichtete mir, dass es ihm eigentlich sehr
schlecht ginge, da er sich von Außerirdischen beobachtet und kontrolliert
fühlte.“
http://www.todinrostock.de/zeuge2.pdf
Zeuge 3. „Einen Tag vor seinem Tod rief ich Mario an, der mir
wiederholt und eindringlich mitteilte, er wolle sich umbringen."
http://www.todinrostock.de/eid.pdf
Ein besonders hilfsbedürftiger, kranker Patient wird zweimal
verlangsamt, zerstreut, hilflos, ratlos und offensichtlich auch in
wahnhaftem Zustand, nicht Herr seiner Sinne, Situationen
ausgesetzt, für die er offensichtlich viel zu krank ist. Danach ist er
tot.
Die katastrophalen Folgen der Aussetzung waren jeweils für jeden,
der in diesen Tagen Kontakt zum Patienten hatte, deutlich
erkennbar und waren abzusehen!
Gilt auch Artikel 3 des Grundgesetzes nicht für psychisch Kranke?
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?
Auch der § 221 StGB, der im Fall der Polizisten, siehe oben,
Anwendung fand, wurde in den vergangenen Jahren in Rostock von
der dortigen Staatsanwaltschaft –trotz allen Informationen- nicht
berücksichtigt.
Wenn dieser Paragraph nicht für psychisch kranke und
schutzbefohlene Menschen gilt, dann sollte man aber diese
Einschränkung/Ausnahme in den Gesetzestext mit aufnehmen.
„Wer einen Menschen 1. in eine hilflose Lage versetzt oder 2. in
einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat
oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der
Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung
aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren bestraft.“
Gleichheit vor dem Gesetz oder zugelassene und tolerierte
Entsorgung psychisch Kranker in Mecklenburg-Vorpommern?
Gilt der Gleichheitsgrundsatz, der eine Klassenjustiz im Sinne einer
unterschiedlichen rechtlichen Behandlung Angehöriger
unterschiedlicher Klassen formal verbietet, oder gilt: Wenn zwei
das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe?
Der Vergleich der unterschiedlichen Vorgehensweise der Justiz in
den beiden hier vorgestellten Fällen gibt eine deutliche und klare,
aber auch eine erschreckende Antwort.
Der Verdacht liegt nahe, dass genau das in MecklenburgVorpommern mit vereinten Kräften vertuscht werden sollte, denn:
„Die Aussetzung ist eine Straftat, die sich gegen das geschützte
Rechtsgut des Lebens und insbesondere gegen die seelische und
körperliche Unversehrtheit richtet.
Die Aussetzung zählt zu den konkreten Gefährdungsdelikten. Durch
die Strafrechtsreformen (insbesondere 6. StrRRefG von 1998) ist
der Opferkreis und die Tathandlung erheblich ausgeweitet worden.
Die Strafvorschrift ist in § 221 StGB geregelt.
Nicht nur einmal, sondern zweimal wurde der Patient Mario
Hagemeister Situationen ausgesetzt, die er auf Grund seines im
Pflegebericht von qualifiziertem Personal eingetragenen
Gesundheitszustands absolut nicht bewältigen konnte. Dazu
kommt noch das Argument des Gutachters, Prof. Dr. Dr. h.c.
Wolfersdorf zu den Kostengründen.
http://www.todinrostock.de/kosten.JPG
Bedeutet das nicht wieder die Tolerierung der "Entsorgung" von
psychisch Kranken aus Kostengründen? Auch die gesamte
Fachliteratur fordert eine völlig andere Vorgehensweise als in
dieser Krankenakte dokumentiert ist.
http://www.todinrostock.de/finzen.pdf
Entweder...oder:
Beispiel: http://www.bpeonline.de/infopool/gesundheit/andere/aderhold-kassel-2009.pdf
Entweder die hier veröffentlichte Krankenakte wurde korrekt geführt
und mein Sohn wurde „lege artis“ behandelt, dann sind lange
anerkannte wissenschaftliche Veröffentlichungen namhafter
Experten der Psychiatrie inhaltlich völlig falsch, irreführend und
somit ungültig,
http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf
oder die Aussagen dieser Veröffentlichungen sind ernst zu nehmen
und anzuerkennen, dann dokumentiert die hier veröffentlichte
Krankenakte meines Sohnes nicht nur einen, sondern eine ganze
Reihe schwerer Behandlungsfehler und Manipulationen:
Hier nur einige weitere Beispiele aus Büchern des sehr
angesehenen Psychiaters, Prof. Dr. Asmus Finzen, exemplarisch für
zahlreiche andere Veröffentlichungen, in denen im Kern die
gleichen Aussagen getätigt werden.
http://www.todinrostock.de/finzen.pdf
Diese Aussagen und die allgemein gültigen Leitlinien fordern ein
ganz anderes Verhalten der Behandler als das, was in Rostock
während der Behandlung dort dokumentiert wurde.
Asmus Finsen: Suizidpropyhlaxe bei psychischen Störungen
Leitlinien für den therapeutischen Alltag, Psychiatrie Verlag
„Ich bin nicht davon überzeugt, dass eine patienten- und
krankheitsgerechte psychiatrische Therapie jeden Suizid unter der
Behandlung verhindern kann. Ich bin jedoch absolut sicher, dass
die Höhe der Suizidrate in Klinik und Ambulanz keinem Naturgesetz
unterliegt.
Selbstmordverhütung während der psychiatrischen Behandlung ist
möglich und aussichtsreich, sie muß eines unserer zentralen
Anliegen sein.“ (Rückseite des Buches)
„Das bedeutet aber nicht, dass Rehabilitation für den psychisch
Kranken generell gefährlich ist, genau so wenig wie die Behandlung
auf offenen Stationen oder die frühzeitige Gewährung von Ausgang
und Urlaub.
Es unterstreicht vielmehr, dass alle diese Maßnahmen auf die
Belastbarkeit des einzelnen Kranken abgestimmt werden müssen.
Nicht nur Medikamente bedürfen der sorgsamen Dosierung! Das
beginnt mit der Übereinstimmung des Therapie bzw.
Rehabilitationsziels. Es nimmt seinen Fortgang mit der
Berücksichtigung kritischer Behandlungsprobleme, die während
des gesamten Krankheitsverlaufs immer wider auftreten können.“
Seite101
„Unabhängig von ihrer Ursache sind depressive
Verstimmungszustände im Verlauf schizophrener Erkrankungen
sehr ernst zu nehmen. Sie müssen Anlaß sein, die Maßnahmen der
Behandlung, nicht nur die medikamentöse Therapie, kritisch zu
überprüfen.“ Seite 114
„Neuroleptika und Antidepressiva wirken, wie allgemein bekannt, in
vieler Hinsicht symptomatisch. Erregung, Angst, Agitiertheit
werden rasch und verhältnismäßig zuverlässig beeinflußt.
Dadurch treten Suizidgedanken oft in den Hintergrund, ohne dass
die Krankheit selber verschwunden ist. Verbliebene bedrohliche
Symptome werden maskiert.
Die anhaltende Gefahr wird nicht mehr ausreichend
wahrgenommen, Belastbarkeit und Stabilität werden lediglich
vorgetäuscht.
Diese Möglichkeit bedarf der Beachtung. Das gilt vor allem bei der
Erstgewährung von Ausgang oder Urlaub, beim Einsatz von
aktivierenden und damit belastenden soziotherapeutischen
Maßnahmen und bei der Entlassungsplanung.
Der Möglichkeit einer Maskierung fortbestehender
Krankheitssymptome ist besonders dann nachzugehen, wenn noch
hohe Medikamentendosen erforderlich sind.
Dann ist erhöhte Wachsamkeit schon deshalb am Platz, weil
unregelmäßige Medikamenteneinnahme- etwa im Urlaub oder nach
der Entlassung- in eine Krise führen können.
Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Entlassung oder
Beurlaubung unter hohen Medikamentendosen vorzeitig und ohne
Einverständnis zwischen Arzt und Patient erfolgen.“ Seite 114/115
„Nach unseren Beobachtungen ist die Gefahr der Fehlbeurteilung
aufgrund der Maskierung des Schweregrades der Erkrankung
besonders groß, wenn Neuroleptika in hoher Dosierung verabfolgt
werden.“ Seite 116
„Ausgang und Urlaub
Ausgang und Beurlaubung sind in psychiatrischen Krankenhäusern
therapeutische Schritte.
Die Belastungsfähigkeit des Patienten wird erprobt. Die Gewährung
von beidem muß überdacht werden wie jede andere therapeutische
Maßnahme auch. Ein schrittweises Vorgehen empfiehlt sich.
Ausgang zunächst in Begleitung von therapeutischem Personal,
dann in einer Gruppe von Mitpatienten, schließlich allein.
Urlaub kann zunächst als Tagesurlaub gewährt werden,
wenn Angehörige den Patienten holen und wiederbringen;
in einem zweiten Schritt über Nacht usw. Das Milieu, in das
beurlaubt wird, bedarf der Beachtung.“ Seite 145
“Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des Ausmaßes der
Suizidgefährdung ist auf diesem Hintergrund die
Absprachefähigkeit des Kranken.
Besteht eine deutliche Suizidalität in Verbindung
mit einer schizophrenen oder depressiven
Psychose oder einem organischen Psychosyndrom,
muß der Kranke als außerordentlich gefährdet
angesehen werden.
Die Art seiner Erkrankung macht es dann unwahrscheinlich, dass er
seine Lebenssituation realitätsgerecht sieht, dass er
situationsgerecht handeln kann und dass er ein therapeutisches
Bündnis eingehen kann.
Seine Absprachefähigkeit ist dann durch krankheitsbedingte
Veränderungen von Wahrnehmung und Gefühlen beeinträchtigt.
Er kann plötzlich einschießenden Suizidimpulsen bei gleichzeitig
verminderten Möglichkeiten der Kontrolle des eigenen Verhaltens
unterworfen werden .“ Seite 163
„Alle an der Behandlung Beteiligten müssen über die aktuelle
Suizidgefährdung der ihnen anvertrauten Kranken informiert sein.
Die Einschätzung der Suizidalität und die daraus abgeleiteten
Schlussfolgerungen müssen dokumentiert werden.“ Seite 197
„Allerdings habe ich nur geringe Zweifel, dass keine Anklage
erhoben werden kann, wenn wir belegen können, dass wir
gewissenhaft und sorgfältig gearbeitet haben.
Dazu gehört der Nachweis, dass wir den Patienten untersucht und
ausreichend gründlich exploriert haben; dass wir die Frage nach
der Suizidgefährdung intensiv und wiederholt geprüft haben.
Dazu gehört auch, dass wir bei erkannter Suizidgefährdung die
Frage der Bündnisfähigkeit des Patienten gegen die Notwendigkeit
restriktiver Maßnahmen abgewogen haben, Wenn wir die Meinung
aller Mitarbeiter auf einer Krankenhausstation berücksichtigen,
wenn wir ggf. im Zweifel die Beurteilung eines weiteren Arztes
hinzuziehen haben wir nicht nur ausreichend Sorgfalt walten
lassen. Wir sind im Falle eines Irrtums auch ausreichend gegen
eine Strafverfolgung abgesichert.
Das gilt allerdings mit der Einschränkung, dass unser
Überlegungen und unsere Maßnahmen auch ausreichend sorgfältig
dokumentiert haben.“ Seite 194
Diese Zitate stammen aus einem sehr bekannten Standardwerk der
Psychiatrie.
Es sind Leitlinien für den therapeutischen Alltag, also Basiswissen.
Es ist leicht zu erkennen, was in dem hier vorliegenden Fall alles
nicht beachtet wurde.
Dafür muss man kein Fachmann sein, man muss nur lesen können
und lesen wollen.
Setzt man diese Aussagen des Prof. Dr. Asmus Finzen in Relation
zu dem in der Krankenakte dokumentierten Vorgang, so stellt man
sehr viele gravierende Fehler fest.
Darüber kann man nicht diskutieren oder unterschiedlicher
Meinung sein. Die Fakten und die Beweise in der Akte selbst
sprechen eine zu deutliche Sprache. Dazu kommen noch die bisher
gezielt unberücksichtigten Aussagen der externen Zeugen.
Aus dem Buch „Der Patientensuizid“ von Prof. Dr. Finzen, Seite
223:
„Therapeutenverhalten und Therapiefehler sind meiner
Überzeugung nach von großer Bedeutung bei der Entwicklung zum
Patientensuizid. Ihre Erforschung ist immer noch weitgehend tabu.
Aber die Zeichen mehren sich, dass handwerkliche Fehler bei der
Diagnostik und Therapie sowie eine gestörte Gegenübertragung der
Behandelnden gegenüber den Kranken gewichtige Risikofaktoren
sind.“
„Der Patientensuizid mag zwar nicht generell vermeidbar sein, aber
seine Häufigkeit unterliegt unserem Einfluß, wenn wir entsprechend
handeln.“ Seite 125
Diese Internetseite, das darauf dokumentierte Verhalten der
behandelnden Ärzte, der DGPPN - Gutachter
http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf
und das Verhalten der Verantwortlichen der Justiz in MecklenburgVorpommern belegen diese Aussagen von Prof. Dr. Asmus Finzen.
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf selbst fordert das an anderes Stelle:
http://www.todinrostock.de/faust.pdf
Auch von Prof. Dr. Freyberger und von Prof. Dr. Herpertz gibt es
ganz eindeutige Aussagen:
http://www.todinrostock.de/theorie.pdf
Wendet man diese Aussagen auf die hier veröffentlichten
Dokumente der Krankenakte an, stellt man mehrere schwere
vorwerfbare Behandlungsfehler fest. Das sind deutliche und klare
Aussagen.
Passend zu den hier veröffentlichten Skandalen: SPIEGELONLINE,
vom 7. Juni 2010 , Die Vertuscher:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
„Wenn Opfer von Behandlungsfehlern sich wehren, werden sie oft
ein zweites Mal Opfer. Vor deutschen Gerichten bekommen
Geschädigte schwer recht, eine unrühmliche Rolle spielen
Gutachter.“ ...und:
„Diese "Richter in Weiß", so der Düsseldorfer Mdizinrechtler Roland
Uphoff, könnten "dem Gericht quasi erklären, dass die Erde eine
Scheibe ist.
„ Nur selten stellen sich die Wissenschaftler auf die Seite der
Patienten. Denn viele dieser Mediziner sind abhängig von
Forschungsgeldern aus der Industrie. Fachärzte kennen sich oft
von Kongressen oder durch gemeinsame Veröffentlichungen.
Da bewahrt man lieber Frieden untereinander.“
Ein weiterer ehrlicher Beitrag im Internet, Link inzwischen
abgeschaltet: „Was für den Bereich der Prävention von
Behandlungsfehlern gilt, wird auch für die Schattenseiten der Ärzte
anzuwenden sein:
Verhöht zwar das Kohäsionsgefühl untereinander, wird aber in den
Augen der Öffentlichkeit als Kooperation mit den Tätern gesehen. In
einer Gesellschaft, in der Patienten anspruchsvoller und
aufgeklärter, das medico-legale Klima schärfer und die öffentliche
Meinung gegenüber Ärzten zunehmend pointierter geäußert wird,
ist ein Festhalten am Verdrängen mit einem enormen Verlust an
Glaubwürdigkeit verbunden. Dazu kommt noch, daß frühzeitigeres
Eingehen auf Beschwerden, konsequentere Konfrontation nicht
akzeptabler Verhaltensweisen bei Kollegen/innen mancherlei
schlimme Entwicklung früher stoppen könnte."
"So geht es in diesem Beitrag um Ärzte, die betrügen, die
Forschungsergebnisse fälschen, die ihren Patienten Schaden
zufügen,.."
Genau das wird auf diesen Seiten mehr als umfassend dargestellt
und bewiesen.
Selbst Prof. Wolfersdorf schreibt in Compendium Psychiatricum,
herausgegeben von ihm selbst und von Volker Aust: "Suizidgefahr
Häufigkeit –Ursachen –Motive –Prävention –Therapie“:
„In gleicher Weise gilt, dass die Behandlung suizidaler Patienten
nur in einem intensiven therapeutischen Netz mit Bezugspersonen,
ausreichendem persönlichen Kontakt und auf Stationen mit einem
Therapeutischen Milieu geschehen kann.“
Und: „Daß sich andererseits Warnsignale, Kennzeichen und
Hinweise finden lassen, verpflichtet nach Merkmalen des
Suizidrisikos zu fahnden – gerade bei dem sich abzeichnenden
Ansteigen der Suizidrate in der Klinik.“ Seite 224
Woran will Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf bei seiner Begutachtung
dieses Falles anhand der Aktenlage ein „intensives therapeutisches
Netz“ erkannt haben?
Warum hat er bei seiner Begutachtung die zahlreichen hier
dokumentierten und nicht zu übersehenden „Warnsignale“ und
„Merkmale des Suizidrisikos“ völlig unterschlagen?
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf formuliert hier:" ..verpflichtet nach
Merkmalen des Suizidrisikos zu fahnden“
Warum hält er sich nicht selbst an seine eigenen Worte? Auf dieser
Station erlebte nicht nur mein Sohn genau das Gegenteil.
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2004/1146/pdf/DISS%20Adrian%20Kleemann.pdf
„ meist erfolgt die Absichtserklärung jedoch deutlich und
demonstrativ.
Diesen Drohungen muss nachgegangen werden, da der
Betroffene in der Regel dadurch auf seine scheinbar
aussichtslose Situation aufmerksam machen
will.
Im Sinne einer Krisenintervention scheint hier nur die
aufmerksame und persönliche Zuwendung zum Patienten
im Sinne einer echten Empathie eine Verbesserung der
Prognose zu erbringen. Suizidverhütung setzt Verstehen
voraus118, Verstehen meint Einfühlen und Erfahrung,
Ernstnehmen, Akzeptieren und Wissen.
Als hierfür notwendig postulierte Sonneck119 folgende
Maßnahmen:
Akzeptieren des suizidalen Verhaltens als Notsignal
Verstehen der Bedeutung und subjektiven Notwendigkeit
dieses Notsignals
Bearbeitung der gescheiterten Bewältigungsversuche
Aufbau einer tragfähigen Beziehung
Wiederherstellung der wichtigsten Beziehungen
Gemeinsame Entwicklung alternativer Problemlösungen
Gemeinsame Entwicklung alternativer
Lösungsmöglichkeiten auch für künftige Krisen und
Ausnahmezustände
Kontaktangebot als Hilfe zur Selbsthilfe
Qualifiziert ein Therapeut hingegen suizidales Verhalten
als Schwäche ab, so kann es zu einer massiven
Entwertung des Patienten kommen, der ohnehin schon in
seinem Selbstwertgefühl stark eingeschränkt ist.
Dies kann dazu führen, dass der Patient unter dem
Eindruck der Anklage seine Schwäche überwindet und
sich suizidiert120.“
Nichts davon fand in diesem konkreten Fall statt. Nichts
ist dokumentiert!
Im vorliegenden Fall ist ganz eindeutige Suizidalität
mehrfach dokumentiert, erstmals aufgetreten nach
dem Missbrauch, den der Patient Anfang Oktober
nach der ersten Aussetzung in hilflosem Zustand
erleiden musste.
An keiner Stelle wurde in der Klinik während des
gesamten Aufenthalts in der Behandlung des Patienten
auch nur ansatzweise darauf eingegangen, auch die
Gutachter umgehen systematisch all diese
dokumentierten skandalösen Ereignisse bis heute!
Anders als im Regelfall einer psychotherapeutischen oder
psychiatrischen Behandlung können Behandlungsfehler
den Tod oder schwere Verletzungen des Patienten nach
einem Suizidversuch zur Folge haben (u.a. Wolfersdorf
1996). http://www.uke.de/extern/tzs/tzs/ambulanz/konzept.html
"Kein Patient mit dem Risiko suizidalen
Verhaltens kann ohne Therapie gelassen
werden"(Möller 1996).
Im ambulanten Setting besteht für die Therapeuten nicht
die Möglichkeit der Überwachung suizidaler Patienten.
Daher ist "die wichtigste suizidpräventive Maßnahme .. das
vertrauensvolle therapeutische Gespräch in Verbindung
mit einem stabilen Kontakt zum therapeutischen Team.
Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch
bearbeitet werden" (Venzlaff 1996, s.a. Wolferdorf 1996).
Das therapeutische Gespräch gilt als ein relevantes
Kriterium bei Begutachtung von Kliniksuiziden.
"Die Anerkennung der Unvermeidlichkeit des Irrtums
bezüglich der Suizidgefahr setzt .. voraus, daß die
persönliche (psychotherapeutische) Zuwendung der
professionell Verantwortlichen zureichend war (hier
können Mängel durch Organisationsverschulden infolge
unzureichender Stellenausstattung ebenso eine Rolle
spielen wie der Zwang zum Einsatz unerfahrener Kräfte
...)" (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989). Ein weiteres Kriterium
ist die zureichende Therapie.
Eine therapeutische Arbeit an der Beziehung (z.B. Sonneck
1995) ist u.a. deshalb wichtig, weil manche Patienten
lieber in den Tod als in eine stationäre psychiatrische
Behandlung gehen - es also die Alternative einer
stationären Behandlung nicht immer gibt.
Außerdem kann eine geschlossene stationäre Behandlung
die Suizidgefahr erhöhen (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989,
Pohlmeier 1994, Venzlaff 1996). Die Akzeptanz einer
stationären Behandlung kann das erfolgreiche Ergebnis
einer ambulanten Behandlung sein.
Die Arbeit mit Suizidpatienten hat daher sowohl im
stationären als auch im ambulanten Bereich einen
erhöhten Aufwand zur Folge. Ernst & Whinney bemerken,
daß in anderen bundesdeutschen Städten
Kriseninterventionsstationen die suizidalen Patienten für
wenige Tage stationär aufnehmen, aber kaum eine
Weiterbehandlungsmöglichkeit anbieten können.
"Die personelle Besetzung liegt dabei wesentlich über dem
Niveau psychiatrischer Intensivbehandlung gem. PsychPV" (Ernst & Whinney 1995).
"Die Suizidalität muß im therapeutischen
Gespräch bearbeitet werden."
In diesem Fall wird nicht gesprochen, der Patient, der in
widerrechtlich fixiertem Zustand nach einem an ihm
begangenen Missbrauch nach einem Anwalt verlangt, um
aus der Klinik herauszukommen, bekommt keinen Anwalt;
stattdessen wird er mit Medikamenten in den Zustand der
Willenlosigkeit gebracht.
Weder die Traumatisierung durch den Missbrauch, noch
die danach mehrfach dokumentierte Suizidalität werden
nicht einmal ansatzweise behandelt, siehe
"Dokumentation der Einzelgespräche", auch sonst steht
nichts dazu in der Krankenakte.
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
Die behandelnde und verantwortliche Ärztin ist auf Reisen
oder im Urlaub.
http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
http://www.todinrostock.de/blindow.pdf
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
hier werden die Zusammenhänge deutlich
An einer anderen Stelle meiner Präsentation steht schon lange ein
Bericht eines Patienten der Geschlossenen in der Psychiatrie in
Rostock Gehlsheim, dort, wo auch Mario Hagemeister Patient war.
Dieser Bericht stammt aus dem Internet, datiert vom 11.03.2009:
http://www.todinrostock.de/klinik.PDF
Zitate daraus:
„Manchmal schrie ich mir über eine Stunde lang die Kehle
blutig,“
"Dass sich Betroffene melden, die Behandlungen nicht in dem Umfang erhalten haben, wie
diese seit Jahren auf der Homepage der Klinik für jede Station aufgeführt werden." und..
" Mehr Menschlichkeit!"
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