2. Die Substanz der Sklaverei

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Walter Schweidler
THE SLAVE IN OURSELVES
On the importance of the Aristotelian Concept of Slavery for the idea of political legitimation
Walter Schweidler
2
Mensch – Staatsbürger – Sklave
2
1.
Der Begriff des Politischen
3
2.
Die Substanz der Sklaverei
6
3.
Der Preis der Freiheit
10
Walter Schweidler
Mensch – Staatsbürger – Sklave
„Ohne Sklaverei kein griechischer Staat, keine griechische Kunst und Wissenschaft; ohne Sklaverei
kein Römerreich. Ohne die Grundlage des Griechentums und des Römerreichs aber auch kein
modernes Europa“1: Das Wort von Friedrich Engels hat keine übermäßige analytische Bedeutung,
insofern zumindest unmittelbar aus ihm nicht hervorgeht, welche Art von Kausalität hier als conditio
sine qua non charakterisiert sein soll. Aber es markiert doch ein historisches Faktum, dessen
Beziehung zum theoretischen Staatsverständnis durchaus aufklärungsbedürftig ist. Die antike
Gesellschaft ist von Anfang bis Ende eine Sklavenhaltergesellschaft gewesen. Man schätzt, dass es in
Athen in der Zeit vor Sokrates’ Tod 60.000, im Italien der ausgehenden Republik zwei Millionen
Sklaven gegeben hat und dass der Anteil der Sklaven an der Bevölkerung in der Antike etwa ein
Drittel ausgemacht hat.2 Und für die politische Theorie ist dieses Faktum kein idealiter
ausgeblendeter Schatten gewesen. Aristoteles nennt den Sklaven ein „beseeltes Werkzeug“3 und
analysiert seine Stellung und Bedeutung wie die sonstigen geschichtlich-sozialen Voraussetzungen
seiner Staatslehre, zu denen ja auch die prinzipiell minderwertige Rechtsstellung der Frau und die
Beschränkung des vollgültigen Bürgerrechts auf eine, wenn man so will elitäre, Minderheit gehören.4
Der aristotelischen Rechtfertigung der Sklaverei hat sich noch Thomas von Aquin angeschlossen,5 auf
den wiederum auch am Beginn der Entwicklung des neuzeitlichen, ganz auf die universale Annahme
der Freiheit aller Menschen gestützten Naturrechtsdenkens in der „Schule von Salamanca“ immer
noch mit der Annahme zurückgegriffen wird, dass es die „natürliche Sklaverei“ gibt und dies
Legitimationsgrund der rechtlichen Institutionalisierung des Sklaventums sei.6 Auch im Neuen
Testament ist die Sklaverei ganz selbstverständlich vorausgesetzt als ein Dienst, den der Sklave in
seinem Gehorsam nicht nur seinem weltlichen, sondern auch dem Herrn im Himmel erbringt, obwohl
1
Karl Marx/Friedrich Engels: Werke Band 20, Berlin 1962, 168.
2
Vgl. etwas ausführlicher Walter Schweidler: Vernunft stand an der Wiege der Demokratie, in: Wolf Schön (Hrsg.): Die schöne Mutter der
Kultur. Über unsere Wurzeln in der antiken Welt, 101-126, 122 ff. Vgl. zum Folgenden insgesamt Moses Finley: Die Sklaverei in der
Antike. Geschichte und Probleme, München 1981.
3
Nikomachische Ethik 1161 b: „Der Sklave ist ein beseeltes Werkzeug wie das Werkzeug ein unbeseelter Sklave.“
4
Weil (vgl. auch weiter unten) die „Barbaren“ nach Aristoteles (Politik 1252 b) zu keinem Begriff von freiem Menschsein fähig und damit
allesamt auf der Stufe von Sklaven stehen, gibt es bei ihnen auch keinen Rangunterschied zwischen Frau und Sklave, während in der
Bürgergesellschaft, die Gegenstand seiner Theorie ist, Frau und Sklave von Natur verschieden sind.
5
Vgl. etwa Summa theologiae II-II.57.3 und dazu Günther Mensching: Arbeit zwischen Sklaverei und Autonomie bei Thomas von Aquin,
in: M. Erden Kabadayi/Tobias Reichard (Hrsg.): Unfreie Arbeit. Ökonomische und kulturgeschichtliche Perspektiven,
Hildesheim/Zürich/New York 2007, 89 – 100.
6
Vgl. dazu Jörg Alejandro Tellkamp: Über den Zusammenhang von Freiheit und Sklaverei bei Vitoria und Soto, in: Matthias
Kaufmann/Robert Schnepf (Hrsg.): Politische Metaphysik. Die Entstehung moderner Rechtskonzeptionen in der spanischen
Scholastik, Frankfurt am Main 2007, 155 – 175.
dieser doch beide, den irdische Herrn wie seinen Sklaven, wenn sie Christen sind, zu Kindern hat.7 Die
Kirche hat über Hunderte von Jahren Sklaven in ihren Diensten gehabt.
Welche Bedeutung hat nun dieser Hintergrund für die aristotelische Staatslehre? Man kann natürlich
die kultur- oder geschichtstheoretische Frage stellen, ob oder inwieweit ihr Inhalt durch einen
solchen „performativen“ Widerspruch konterkariert und in seiner Geltungskraft relativiert wird. Die
Überlegungen, die auf einer solchen Ebene anzustellen wären, müssten freilich weit über Aristoteles
hinaus angestellt werden und würden eine eigene Art von theoretischer Reflexion erfordern, die
nicht eigentlich Gegenstand der politischen Ideengeschichte ist. Die folgenden Darlegungen sollen
sich demgegenüber auf die philosophische Argumentation des Aristoteles selbst beschränken und
auf das historische Umfeld seines Denkens nur insofern Bezug nehmen, als es darum geht, die den
Ausgangs- und Endpunkt dieser Argumentation bildenden allgemein geteilten Überzeugungen der
Polisgesellschaft, auf die seine praktische Philosophie ja explizit gestützt ist,8 zu rekonstruieren. Der
Zusammenhang zwischen dem Bild vom Menschen und vom Staatsbürger, aus dem sich die
Annahme einer „natürlichen Sklaverei“ verstehen lässt, ist auch auf dieser Ebene lehrreich und
aktuell genug für grundsätzliche Überlegungen, die unser gegenwärtiges Konzept vom menschlichen
Recht betreffen.
1. Der Begriff des Politischen
„Wer von Natur nicht sein, sondern eines anderen, aber ein Mensch ist, der ist ein Sklave von Natur.“9
Mit dieser Definition verankert Aristoteles den Legitimationsgrund der Sklaverei in dem
Zentralbegriff, ohne den seine gesamte Konzeption inhaltlich wie methodisch nicht nachvollziehbar
ist, dem Begriff der Natur. Dessen Komplexität ist in unserem Kontext natürlich nicht entfernt
auszuloten, aber den entscheidenden Aspekt, auf den es dafür ankommt, kann man einigermaßen
deutlich beleuchten, wenn man auf die von Aristoteles mit bis heute unüberbietbarer
Wirkungsmacht entwickelte Denkfigur des „von Natur aus Rechten“ zurückgeht.10 An ihr ist deutlich
zu ersehen, dass „Natur“ wesentlich ein Verhältnis- und Distinktionskonzept ist und nicht etwa im
Licht unserer modernen Vorstellungen als Eigenschafts- oder Reduktionskonzept verstanden werden
darf. Die Natur zeigt sich also originär gerade nicht als ein Ensemble von Eigenschaften, aus deren
faktischem Vorliegen im Sinne des „naturalistischen Fehlschlusses“ dann Normen oder Ansprüche
abzuleiten wären, sondern sie zeigt sich in den Verhältnissen, die den spezifischen Unterschied eines
natürlichen Wesens zu allen anders gearteten natürlichen Wesen ausmachen und auf deren
Aufrechterhaltung hinzustreben es eben aufgrund seiner Art angelegt ist. Zu den entscheidenden
Verhältnissen, die unsere von der Art aller anderen, insbesondere der tierischen Naturwesen
unterscheiden, gehört aber das politische, das heißt das von einer freien Bürgerschaft aufgrund
vernünftiger Überlegung rechtlich geregelte Zusammenleben. Darum wird das „von Natur aus
7
Vgl. die wichtigsten Bibelstellen bei Ludwig Schiller: Die Lehre des Aristoteles von der Sklaverei, Erlangen 1847, 1 f.
8
Vgl. etwa Politik 1295 a.
9
Politik 1254 a.
10
Nikomachische Ethik 1134 b, Rhetorik I.10,13,15. Vgl. dazu ausführlicher Walter Schweidler: Der gute Staat. Politische Ethik von Platon
bis zur Gegenwart, Stuttgart 2004, Abschnitt 3c.
Rechte“ nicht aus irgendwelchen Eigenschaften der Menschen abgeleitet, sondern daraus, dass es
jeder menschlichen Staatsordnung als das ihr Unverfügbare vorgegeben ist, an dem die bürgerlichen
Gesetze gemessen und aufgrund dessen sie unter Umständen verworfen werden müssen. Die Natur
zeigt sich also in den vorgesetzlichen Grundlagen der bürgerlichen Gesetzgebung, die es uns
erlauben, zwischen einem guten und einem schlechten, das heißt seinem Sinn nicht gerecht
werdenden Staatswesen zu unterscheiden. Das von Natur aus Rechte ist der Sinngrund, von dem her
das menschliche Gemeinschaftsleben, also das Politische überhaupt, sich zu begreifen vermag.
Eben auf diesen originären Strukturzusammenhang, auf das paradigmatische politische Urverhältnis
greift Aristoteles auch an der Stelle zurück, an welcher er die Sklaverei als „nützlich und gerecht“11
verteidigt. Welches ist dieses Urverhältnis? Insofern es sich in der Polis grundsätzlich um die
Regelung von Herrschaftsverhältnissen handelt, ist ja eigentlich alles „politisch“, was in ihr vorgeht.
Aristoteles markiert aber den Kern der Sache, indem er unter den Herrschaftskonstellationen des
menschlichen Lebens eine noch einmal als die – gewissermaßen im engsten Sinne – „politische“
auszeichnet, nämlich die Weise, in welcher der Verstand über das Strebevermögen herrscht. „Die
Seele führt über den Leib ein despotisches, und der Verstand über das Strebevermögen ein politisches
und königliches Regiment.“12 Der jeder politischen Ordnung vorgegebene Legitimationsgrund ist, dass
es für den Menschen aufgrund seines vernünftigen Wesens besser ist, wenn sein Streben vom
Verstand beherrscht und nicht umgekehrt die vernünftige Überlegung zur Agentin des – letztlich den
Menschen gerade nicht von den Tieren unterscheidenden – sinnlichen Strebens gemacht wird.
Wenn dieser Begriff des Politischen freilich nicht um seine Pointe gebracht werden soll, dann
kommt es unbedingt auf die Unterscheidung an, die an der zitierten Stelle gemacht wird, also die
Unterscheidung des – im engsten Sinne – Politischen vom Despotischen. Sie zeigt nämlich, dass wir
hier gerade nicht eine „intellektualistische“ oder in irgendeiner Weise diktatorisch aufgeladene
Bemühung von „Herrschaftswissen“ vor uns haben, sondern im Gegenteil eine sich auf Klugheit und
Menschenkenntnis berufende, wenn man so will „verantwortungsethische“ Differenzierung.13 Die
Seele herrscht, wenn sie es denn tut, über den Leib despotisch: das heißt, sie zwingt ihn mit ihrer
Gewalt zu dem, was sie ihm vorgibt. Aber was sie ihm vorgibt, das entscheidet sich im Verhältnis
unseres Verstandes zu unserem Strebevermögen. Despotisch, also wesentlich kompromisslos muss
genauso gut der Befehl sein, der aus der gütigen und gerechten wie derjenige, der aus der maß- und
rücksichtslosen Seelenverfassung entspringt. Gerade nicht kompromisslos aber muss es zugehen,
wenn die gute, das heißt die vom Verstand bestimmte Seelenverfassung entstehen und ans Werk gehen
soll. Der Verstand nämlich kann, wenn er es denn tut, das Strebevermögen nicht allein mit seiner,
sondern immer auch nur im Zusammenwirken mit dessen Gewalt beherrschen. Das heißt, der
Verständige muss auf kluge, von Klugen erlernte und klug gebildete Weise mit alledem umgehen, was
er von sich weiß, was er sich zutrauen und abverlangen kann und worüber er mit sich und anderen zu
Rate gegangen ist – eben politisch. Er muss sich selber kennen, er muss seine Phantasie so weit
beherrschen, dass er in der Erinnerung das einst Erstrebte mit dem schließlich Erreichten seines
Lebens versöhnen können wird, er muss sich von den Verhältnissen darüber belehren lassen, was ihm
erlaubt ist und was nicht. Klugheit im Verhältnis zu sich selbst als Richtschnur und letztlich als
Legitimationsinstanz des Verhältnisses zu den anderen Bürgern: das ist für Aristoteles das
11
Politik 1255 a.
12
Politik 1254 b.
13
Vgl. hierzu Thomas Buchheim: Wie Vernunft uns handeln macht, in: Thomas Buchheim/Rolf Schönberger/Walter Schweidler (Hrsg.) Die
Normativität des Wirklichen. Über die Grenze zwischen Sein und Sollen, Stuttgart 2002, 381 – 413, insbes. 408 ff.
ungeschriebene Prinzip des eigentlich politischen, das heißt des freien Gemeinwesens.14 Das im
Gegensatz zum despotischen „politische Regiment“ ist, wie Aristoteles an der genannten Stelle auch
sagt, „jene Herrschaft im Freistaat“, durch die der Mensch sich paradigmatisch von allen
nichtmenschlichen Lebensformen unterscheidet. Es sind „die Seelen freier Männer“15, die das Recht
verkörpern, mit welchem diejenigen, die hinter ihnen zurückstehen, gezwungen werden, ihre Sklaven
zu sein. Sklave ist der Gegenbegriff zum Freien, und so „erhellt denn, dass einige Menschen von
Natur Freie oder Sklaven sind, für welche letzteren es auch nützlich und gerecht ist, Sklaven zu
sein“16. Wenn wir den genannten fundamentalen Unterschied des hier verwendeten Begriffs von
„Natur“ zu jedem modernen Verständnis im Auge behalten, dann ist dieses Fazit strikt strukturell und
eben nicht qualitativ kausal zu verstehen: Nicht dass in jedem von uns immer schon entschieden ist, ob
er Freier oder Sklave sein muss, ist damit unbedingt gesagt, sondern zunächst einmal nur, dass es unter
uns, im Verhältnis zwischen uns, immer freie und versklavte Seelen geben wird und dass es für beide
besser ist, wenn die einen über die anderen herrschen.
Was dem hier von Aristoteles verwendeten Begriff des Politischen wesentlich seine
Legitimationsrichtung gibt, ist die letztlich durchaus an Platon angelehnte normativ aufgeladene
Bildbeziehung zwischen Staats- und Seelenverfassung. Sie ist keineswegs nur eine Metapher, sondern
sie verleiht dem von ihr geprägten Begriff des Politischen eine gewissermaßen metonymische
Struktur.17 Das heißt: Mit dem Ausdruck „politisch“, insofern er sich auf die Herrschaft des
Verstandes über das Strebevermögen bezieht, ist das Paradigma aller sonstigen, also auch aller
sozialen und kulturellen Verhältnisse benannt, die wir als die „politischen“ bezeichnen, und ohne
dieses paradigmatische politische Selbstverhältnis in unserer Person würde das Wort „politisch“ auch
in seiner Anwendung auf alle anderen so bezeichneten Verhältnisse nicht das bedeuten, was es eben
bedeutet. Es gibt ein Verhältnis zu mir selbst, in dem pars pro toto das Verhältnis aller freien
Staatsbürger zur freiheitlichen Polis wirksam wird und zu welchem entsprechend auch die für diese
Polis charakteristische Herrschaft der Freien über diejenigen gehört, die auf sich allein gestellt eine
freiheitliche Polis gar nicht bilden könnten. Die Konsequenz dieses Strukturmodells ist es, dass die
nicht freie, die Staatsordnung der „Barbaren“ im Grunde alle, die in ihr leben, zu Sklaven macht, dass
also „ein Barbar von Natur und ein Sklave dasselbe ist“18. Die strukturelle Natur des hier immer
verwendeten Naturbegriffs erhellt an dieser Stelle noch einmal dadurch, dass Aristoteles von Frau und
Sklave zuerst erklärt, dass sie „von Natur geschieden“, gleich darauf aber, dass sie bei den „Barbaren“
eben aufgrund von deren Natur auf einer Stufe stünden, „was daher kommt, dass ihnen das von Natur
Herrschende abgeht und sie es nur zu einer Gemeinschaft von Sklave und Sklavin bringen“19. Die
„Natur“ ist eben kein Ursachenkomplex, der uns Eigenschaften ererben oder hervorbringen lässt,
aufgrund derer wir zu Freien oder Sklaven werden, sondern sie ist der Strukturzusammenhang, der es
14
Zum hier verwendeten Freiheitsbegriff vgl. Walter Schweidler: Geistesmacht und Menschenrecht. Der Universalanspruch der
Menschenrechte und das Problem der Ersten Philosophie, Freiburg i.Br./München 1994, §§ 29-32.
15
Politik 1254 b.
16
Politik 1255 a.
17
Zum Hintergrund des hier herangezogenen Begriffs des Metonymischen vgl. den klassischen Aufsatz von Roman Jakobson: Der
Doppelcharakter der Sprache und die Polarität zwischen Metaphorik und Metonymik, in: Haverkamp, Anselm (Hrsg.): Theorie der
Metapher. Darmstadt 1966. S. 163-174.
18
Politik 1252 b.
19
Ebd.
möglich und vernünftig macht, die Verhältnisse, die über das Gelingen und damit den Sinn unseres
Lebens entscheiden, als politische, das heißt als solche zu begreifen, die wir auf der Ebene des
staatlichen Zusammenlebens als Bedingungen der Bildung und Aufrechterhaltung einer von Freien
beherrschten Ordnung finden. Die „Natur“ des Verhältnisses zwischen Frauen und Sklaven, zwischen
Männern und Frauen und zwischen Freien und Sklaven steckt nicht in den Individuen, sondern sie lebt
in den von ihnen gemeinsam gelebten oder eben nicht gelebten Institutionen und Lebensverhältnissen.
2. Die Substanz der Sklaverei
Wir müssen nun den Blick auf die faktischen Überzeugungen der politischen Gemeinschaft richten, in
welcher das philosophische Werk von Aristoteles entstanden ist, und zwar wiederum nicht aus
historischen, sondern aus ganz systematisch philosophischen Gründen. Denn der Begriff des
Politischen, den Aristoteles in der „Politik“ verwendet, entfaltet jene genuine Struktur, die man eine
metonymische nennen könnte, nicht nur im Verhältnis zwischen dem individuellen und dem
staatlichen Leben des Bürgers, sondern auch im Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Rest der
Menschheit. Der Bürger kann das kluge, lebensbeherrschende Verhältnis von Verstand und
Strebevermögen von seinem eigenen auf das gemeinschaftliche Leben nur übertragen, weil er in
jener einzigartigen Gemeinschaft lebt, die sich um willen eben dieser Übertragung gebildet hat und
in ihr das Prinzip ihrer Bewahrung vorfindet: also in der, nicht irgendeiner Polis. Wenigstens dem
damit implizit gesetzten Anspruch nach ist so die Politik tatsächlich „eine Erfindung der Griechen“20
gewesen. Die Vorbildlichkeit des „von Natur aus Rechten“ für alles von einem Staat gesetzte Recht ist
nichts anderes als die in abstrakte Begriffe gefasste Vorbildlichkeit der in ihr und nur in ihr zu
erlebenden und zu begründenden freien Bürgergemeinschaft für den Rest der Menschheit. So wie
man als Mensch schon sprechen können muss, um zu begreifen und zu verstehen, was
regelgerechtes und was verfehltes Sprechen ist, so muss man die paradigmatische politische
Gemeinschaft erlebt haben, um das Maß verstehen und benennen zu können, an dem jede politische
Ordnung unter Menschen noch zu messen ist. „Das Naturrecht“ ist also prinzipiell kein erdachter
Kontrakatalog zum staatlichen Gesetz, sondern die geschichtlich bewahrte und theoretisch
transformierte Grundgestalt der einzigartigen, der „politischen“ Weise des Zusammenlebens, die im
ersten Jahrtausend vor Christus von den Menschen gebildet wurde, die ihren Verstand in jener
bestimmten, der „politischen“ Weise zur klugen Herrschaft über das Strebevermögen geführt
haben.21 Das Leben des Bürgers in dieser und nur dieser Gemeinschaft steht pars pro toto für das
seiner Mitbürger genau so wie die bürgerliche für alle anderen Gemeinschaften auf der Welt steht.
Die Frage nach der politischen Legitimation der Sklaverei wird somit zu der Frage, wo in den
Überlegungen des klug verständigen Bürgers der Polis die Überzeugung wurzelte, dass es in einer auf
der Herrschaft des Verstandes über das Strebevermögen aufgebauten Ordnung des Zusammenlebens
der Freien auch Sklaven geben müsse. Auch eine solche Fragestellung sprengt natürlich unseren
Rahmen und muss daher eng auf die an ihr relevanten Aspekte im Umfeld der Argumentation
20
Moses Finley: Das politische Leben in der antiken Welt, Münchedn 1986, 72. Zur einzigartigen Bedeutung des griechischen Staates und
seiner letztgültigen „Approbation“ durch die Behauptung gegenüber den Persern vgl. auch Christian Meiers Rede vom „Neubeginn der
Weltgeschichte“ in der griechischen Polis (Christian Meier: Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte, Berlin 1993.)
21
So die Pointe der auf den Hegelschen Substanzbegriff zurückgreifenden Interpretation des aristotelischen Naturrechtsgedankens bei
Joachim Ritter: ‚Naturrecht‘ bei Aristoteles. Zum Problem einer Erneuerung des Naturrechts, Stuttgart 1961. Es gibt eine
geschichtliche Universalität, die nicht aus erdachten Prinzipien stammt, sondern „die Aristoteles aus der Polis hervorbringt, indem er
ihrer gesatzten politischen wie gesetzlichen Ordnung auf den Grund geht und so – die äußere Erscheinung durchdringend – ihre
Substanz zum Begriff erhebt und diese selbst als ein Universales erkennt“ (20).
beschränkt werden, die wir in der „Politik“ tatsächlich vorfinden. Dabei wird man im wesentlichen auf
zwei Aspekte aufmerksam werden, unter denen das Bestehen eines Verhältnisses zwischen Freien und
Sklaven von Aristoteles als etwas Natürliches betrachtet wird, nämlich zum einen als Bedingung der
konkreten Existenzfähigkeit der wirklich freien Persönlichkeiten in der Gesellschaft und zum anderen
als Implikation der unaufhebbaren kulturellen Differenz zwischen Hellenen und Barbaren.22
Fast beiläufig lässt Aristoteles im Rahmen der Untersuchung der realen Staatsverfassungen seiner
Zeit den Satz fallen, es verstehe sich von selbst, dass „ein Staat, der eine gute Verfassung haben soll,
der Sorge um das Notwendige enthoben sein muß“23, und die Frage sei nur, wie die entsprechende
Daseinsweise, für die er das Wort „Muße“ (schole) verwendet, zu erreichen sei. Eine Antwort auf eben
diese Frage ist offenbar für ihn die Sklaverei gewesen. Denn der Staat bildet sich aus den originären
menschlichen Verhältnissen, zu denen am elementarsten das zwischen Männern und Frauen und das
zwischen geistig und körperlich Begabten gehören.24 Politisch – im genannten engen, metonymisch
die eigene für alle anderen Gemeinschaften stehen lassenden Sinne – geht es zu, wenn die geistig
Begabten und Leistungsfähigen über die körperlich Starken und Geschickten herrschen, und zwar
offenbar nicht in der politischen, sondern in der despotischen Weise. Die despotische Herrschaft über
die Nichtbürger wäre demnach die den Bürgern durch verständige Überlegung gebotene Bedingung
der Möglichkeit der politischen Herrschaft in ihrem Verhältnis untereinander. Diese Folgerung ergibt
sich daraus, dass Aristoteles den „unnatürlichen“ Zustand im und unter Menschen – und damit indirekt
den natürlichen – nicht in den Kategorien von Verstand und Strebevermögen, sondern von Leib und
Seele, also denjenigen der „despotischen“ Sphäre kennzeichnet. Den verderbten im Unterschied zum
natürlichen Zustand erkennt man beim Menschen daran, dass der Leib über die Seele herrscht.25 Diese
Erörterung steht im Kontext des Argumentationsgangs, mit dem die „nicht schwere“ Antwort auf die
Frage gegeben werden soll, „ob es gerecht und für den Betreffenden selbst besser ist, jemandes Sklave
zu sein, oder vielmehr alle Sklaverei dem Naturrecht widerstreitet“26. Die Antwort lautet im Kern: Es
muss in der Polis despotisch Beherrschte geben, damit die politische Herrschaft in das Selbstverhältnis
derer Einwohnung nehmen kann, deren Leben die Substanz der Polis bildet.27 Zur Markierung dieses
Zusammenhangs zieht Aristoteles explizit den Begriff der Muße heran, und zwar wieder unter der
alten platonischen Voraussetzung der Bildbeziehung zwischen Staat und Seele: „da für den besten
Mann und den besten Staat eine und dieselbe Begriffsbestimmung zu gelten hat, so müssen die Staaten
offenbar im Besitz derjenigen Tugenden stehen, die zur Muße erforderlich sind. Denn sie ist das Ziel
der Arbeit, wie der Friede…das Ziel des Krieges ist.“28 Wenig später fügt er der Deutlichkeit halber
die Weisheit des Sprichworts hinzu, dass „die Sklaven keine Muße“ haben.
Natürlich hat dieser Begriff der Muße nichts zu tun mit der „Freizeit“ in der modernen
Industriegesellschaft, in der sich der Proletarier der Stirn oder der Faust soweit regeneriert, dass er
wieder arbeiten kann. Das Wesentliche am unfreien Dasein ist nicht, dass es einem die Erholung oder
22
Beide sind schon vor 150 Jahren sorgfältig herausgearbeitet worden in der in FN 7 genannten Schrift von Ludwig Schiller.
23
Politik 1269 a.
24
Politik 1252 a.
25
Politik 1254 a/b: „Denn bei Menschen, die schlecht sind oder schlechte Eigenschaften haben, sieht es oft so aus, als ob der Leib über die
Seele herrsche, weil sie sich eben in einem schlechten und unnatürlichen Zustande befinden.“
26
Politik 1254 a.
27
Sind doch auch sie diejenigen, die nicht nur die sklavische Tätigkeit, sondern auch die Leitung der Sklaven anderen überlassen und sich
„den Staatsangelegenheiten oder der Philosophie“ zuwenden können (1255 b).
28
Politik 1334 a.
Zerstreuung vermasseln würde. Ebenso wenig ist es die Pointe der Muße, dass sie einen von
Anstrengung und Qual befreien würde. „Für Muße und gebildeten Lebensgenuss sind…wie die in der
Muße, so auch in der Arbeit zur Betätigung kommenden Tugenden dienlich.“29 Selbstverständlich
kann dem gebildeten Menschen das Leben in der Muße Mühe bereiten und wird es immer auch in
Arbeit bestehen. Nicht darauf kommt es an, ob und letztlich nicht einmal unbedingt darauf, wofür man
sich anstrengt, sondern darauf, ob man es für sich selbst und aus freier Entscheidung tut oder ob man
dafür Lohn nimmt und sich für andere verdingt. Die Ausübung und schon das Erlernen der freien
Tätigkeiten ist an dem Prinzip zu messen, dass es uns „nicht zu Banausen, zu gemeinen Handwerkern
herabwürdigen“ darf. „Für banausisch hat aber jede Verrichtung, Kunst und Kenntnis zu gelten, die
den Leib oder die Seele oder den Geist freier Menschen zur Ausübung und Betätigung der Tugend
untüchtig machen. Darum nennen wir sowohl alle solche Künste und Handwerke banausisch, die
einen körperlich in eine schlechtere Verfassung bringen, als auch jede lohnbringende Arbeit, da sie
den Geist der Muße beraubt und ihn erniedrigt.“30 Es ist eben „ein großer Unterschied, aus welchem
Grunde man etwas tut oder lernt. Tut man es für sich selbst oder für seine Freunde oder um der
Tugend willen, so ist es eines freien Mannes nicht unwürdig; tut man dasselbe aber um anderer willen,
so wird man wohl oft wie ein Mensch dastehen, der das Geschäft eines Tagelöhners oder Sklaven
versieht.“31 Damit ist der wesentliche Punkt des Sklavischen letztlich im Selbstverhältnis des
Menschen, nicht in seinen äußerlichen Tätigkeiten gesetzt: Das Sklavische ist das Banausische und
eben als solches dasjenige, was ein freier Mensch mit Recht verachtet und verächtlich behandelt.
Die hier offensichtliche „Geringschätzung von körperlicher Arbeit“32, ist zweifellos ein Schlüssel
zum Verständnis der Rechtfertigung der antiken Sklaverei. Sie ist aber, wie die genannten Stellen
zeigen, keine persönliche Marotte des Theoretikers Aristoteles, sondern sie hat eine
gesamtgesellschaftliche Dimension. Von der Geringschätzung der körperlichen Arbeit zur Sklaverei
ist ja ein Verbindungsschritt notwendig, und genau dieser ist es, auf den für die aktuelle Bedeutung
unserer Fragestellung alles ankommt: der Schritt von der Geringschätzung der körperlichen Arbeit zur
Verachtung der Lohnarbeit. Zur Sklaverei kann es nur kommen, wenn eine ganze Gesellschaft
angesichts der Alternative zwischen Lohnarbeit und Zwangsarbeit für die letztere (mit) optiert.33 Das
ist im klassischen Griechenland offensichtlich der Fall gewesen. Freilich ist die Existenz der Sklaverei
als solche damit nicht erklärt. Es gibt viele Formen von Zwangsarbeit, von der Schuldknechtschaft
über den Frondienst und die Leibeigenschaft bis zur Heranziehung von Gefangenen oder
gesellschaftlichem Prekariat zu gemeinnützigen Tätigkeiten. Nicht warum unter ihnen gerade die
Sklaverei solche Bedeutung bekam, ist aus der Verachtung der Lohnarbeit erklärbar, wohl aber diese
Bedeutung als solche.
Wir sind hier an dem historischen Zusammenhang angelangt, aus dem heraus Aristoteles noch
argumentiert, also an den Zusammenhang der gesellschaftlichen Lebensformen. Hier kann man nur
noch dem Historiker das Wort erteilen, etwa Moses Finley mit seiner ebenso plausiblen wie
unvermeidlich hypothetisch gelagerten Konsequenz: „Sklaverei als solche musste nicht erfunden
werden, sie war eine ‚uranfängliche Erscheinung‘ und war den Griechen so vertraut wie allen anderen.
Aber Sklaverei als die Form der Arbeit für andere schlechthin war eine völlig neue Idee. Ich vermute,
daß diese Entscheidung nicht von denjenigen durchgesetzt wurde, die Arbeitskräfte brauchten, sondern
29
Ebd.
30
Politik 1337 b.
31
Ebd.
32
Norbert Nüchter: Über die Bedeutung der Arbeit für das menschliche Leben, Marburg 2009, 39.
33
Vgl. hierzu Moses Finley: Die Sklaverei in der Antike. Geschichte und Probleme, München 1981, 80 ff.
von den Athenern erzwungen wurde, die man als Arbeiter beschäftigen wollte.“34 Das ist des Pudels
Kern: Die Verachtung der Lohnarbeit, in der Aristoteles in seiner theoretischen Aufhebung der
Substanz der Polis die Sklaverei fundiert, ist nicht primär oder jedenfalls nicht nur diejenige in der
Seele der aktuellen Herren, sondern in der der potenziellen Diener. Man fühlt sich an die ökonomische
Grenzkostenlehre erinnert: Den gesellschaftlichen Wert bestimmter Lebensformen legen letztlich die
fest, die als die nächsten, die in sie hineingezogen würden, den Preis bestimmen, den es ihnen wert ist,
wenn sie von ihnen verschont bleiben. Diesen Preis mussten im freien Griechenland jedenfalls in
Form der über sie ausgeübten Gewalt und Ausbeutung die Sklaven bezahlen. Das setzt natürlich
voraus, dass es in der Gesellschaft ein Inklusionsprinzip gibt, aufgrund dessen es fraglos feststeht, wer
auf der Seite derer steht, die gerade noch den Preis festzusetzen und wer auf der anderen Seite zu
denen gehört, die ihn zu bezahlen haben. Dieses Prinzip war in der athenischen Polis die Freiheit,
präziser: das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger an ihr. Die Freiheit in diesem Sinne
der Gleichberechtigung aller Dazugehörigen ermöglicht es einer solidarisch dazu entschlossenen
Bevölkerung, die Kluft, die sie vom perhorreszierten Dasein trennt, in einer Radikalität aufzureißen,
die womöglich nicht in allen Sphären der Gesellschaft auf Sympathie stößt und mit den von ihr
proklamierten Idealen nicht leicht zu vereinbaren ist, die man aber als einen Preis ansieht, der für den
Zusammenhalt des Ganzen eben – und zwar möglichst nicht von einem selbst – bezahlt werden muss.
Allein von einem solchen Inklusionsprinzip her kann man allerdings noch nicht fassen, worin nun
das „völlig Neue“ der Bedeutung der Sklaverei als Grundform der Arbeit für andere in der
griechischen Polis wurzelte. Hierfür bedarf es eines dynamischen Faktors, der nach Finleys
Vermutung in einer Emanzipationsbewegung der Landbevölkerung in solonischer Zeit bestand, durch
welche sich die Bauernschaft die vollgültige Zugehörigkeit zur Bürgergesellschaft erkämpft hatte und
– gegeben die zum Seelenhaushalt des Bürgers gehörige Verachtung der Lohnarbeit – nicht mehr für
die Dienste bereit stand, zu deren Erledigung die führenden Schichten sich dann nach Sklaven
umsehen mussten.35 Das ist die Vorderseite der soziokulturellen Münze, in der der Preis der
bürgerlichen Freiheit bezahlt werden musste; die Rückseite ist die konstitutive kulturelle Verachtung
des durch kriegerische Expansion gewonnenen Potenzials derer, die ihn als Sklaven zu entrichten
hatten. Die Verachtung der Lohnarbeit impliziert die Verachtung derer, die an ihrer Stelle für die
Verächter die Zwangsarbeit zu verrichten haben. In Athen wurden in der imperialen Periode des 5.
Jahrhunderts vor Christus etwa zehn Prozent der Bevölkerung auf Gütern angesiedelt, die von den
Menschen, die dort zuvor gewohnt hatten, weiter bearbeitet wurden. Und nach dem Ende des Zweiten
Punischen Krieges im Jahr 218 vor Christus war etwa das Zehnfache der Fläche, welche gegen Ende
des 5. Jahrhunderts römisches Territorium gewesen war, unter Kolonisten und Siedlern aufgeteilt. Die
Freiheit von abhängiger Lohnarbeit zuhause musste an den Grenzen der erreichbaren Welt durch
kriegerische Expansion und ihr verdankte Sklavenzufuhr stetig neu verteidigt werden. Das war
unmöglich ohne die kompromisslose Abgrenzung der eigenen Humanität gegen die Lebensformen
derjenigen Erfüllungsgehilfen, in deren Natur man die Brauchbarkeit für die Tätigkeiten, für die man
sich selbst zu schade war, verankert sah.
Hier stoßen wir auf den zweiten kulturell verankerten Eckpunkt der aristotelischen Argumentation:
die selbstverständliche Überzeugung von der wertmäßigen Abgestuftheit der menschlichen Natur.
Aristoteles übernimmt aus dem 5. Buch der platonischen „Politeia“ die Überzeugung, dass der Krieg
des Hellenen gegen den Barbaren etwas prinzipiell anderes ist als der von Hellenen untereinander,
dass also das „Geschlecht der Griechen…sich immerfort im Besitz der Freiheit und der besten
staatlichen Einrichtungen“ erhält und dass es würde „alle Nationen beherrschen können, wenn es zu
einem Staate verbunden wäre“36; denn so „sagen die Dichter: ‚Billig ist, daß über die Barbaren der
34
Ebd. 105 f.
35
Vgl. ebd. 106 f.
36
Politik 1327 b.
Hellene herrscht‘“37. Und diese Überzeugung ist nicht eigentlich eine – sei es im normalen, sei es auch
in dem von uns hier herausgestellten engeren Sinne – politische. Sondern sie entspringt
gewissermaßen dem despotischen kulturellen Vorverständnis am Grunde der politischen
Unterscheidung zwischen Despotie und Politik selbst. Sie ist die Überzeugung von der natürlichen
Abgestuftheit des Menschseins, die Überzeugung also, „daß ein Barbar von Natur und ein Sklave
dasselbe ist“38. Die Lehre von der „natürlichen Sklaverei“ und die Überzeugung von der wertmäßigen
Abgestuftheit der menschlichen Natur, die Ablehnung also einer die gesamte Menschheit
verbindenden Humanität, sind untrennbar. Tatsächlich musste die Polis, deren Substanz Aristoteles in
seine politische Theorie hinein aufgehoben hatte, im imperialistischen Werk seines „Schülers“
Alexander und dann der Römer untergehen, damit zumindest die Keime der Vorstellung eines von
Natur aus nicht nur für alle Staaten, sondern für alle Menschen Rechten wachsen konnten.
3. Der Preis der Freiheit
Dass die aristotelische Aufhebung der Substanz der Polis in die „Politik“ und insbesondere in der
Lehre des „von Natur Rechten“ über die Jahrhunderte fortwirkt und, „wie unberührt von den
Veränderungen und Umwälzungen der Geschichte, mit einer Autorität, die unvergleichlich ist, die
Theorie des Rechts und der politischen Herrschaft“ bestimmt,39 ist eine bis heute gültige
Grundfeststellung, die nicht durch vordergründige Querelen um die Zeitgebundenheit oder
Zeitlosigkeit der einen oder anderen „Naturrechtsrenaissance“ vernebelt werden darf.40 Es gibt gute
Gründe für die strukturelle Hypothese, dass der – unter dem Vorzeichen des neuzeitlichen
Verständnisses von „Natur“41 nicht mehr unmittelbar anwendbare – Begriff einer Natur des
Menschen seine wesentliche Transformation und substanzielle Aufhebung in unseren heutigen
Begriff der Menschenwürde hinein erfahren hat.42 So unbestreitbar in der Neuzeit mit der
Hobbesschen Idee des dem Gesetz vorausgehenden subjektiven Rechts ein epochaler Wandel gesetzt
worden ist, es bleibt doch ein Wandel im Ringen um die Rekonstruktion des auch ihn noch
umgreifenden Uranspruchs eines vorgesetzlichen Maßes am Grunde des staatlichen Gesetzes, des
Anspruchs also, den Aristoteles in die Denkfigur des „von Natur Rechten“ gefügt hat.43 Wenn das so
ist und wenn man den geschichtlich-substanziellen Hintergrund dieser philosophischen Denkfigur in
37
Politik 1252 b. Zum geschichtlichen Hintergrund vgl. auch Hans Klees: Sklavenleben im klassischen Griechenland, Stuttgart 1998, 39 ff.
38
Ebd.
39
Ritter: ‚Naturrecht‘ bei Aristoteles, 20.
40
Vgl. zur Diskussion um diese Fragen etwa Karl Graf Ballestrem (Hrsg.): Naturrecht und Politik, Berlin 1993; Maria-Sibylla Lotter (Hrsg.):
Normenbegründung und Normenentwicklung in Gesellschaft und Recht, Baden-Baden 1999; Eckart Klein/Christoph Menke (Hrsg.):
Menschenrechte und Bioethik, Berlin 2004.
41
Vgl. dazu Walter Schweidler: Was ist geistige Macht? In: Ders.: Das Uneinholbare. Beiträge zu einer indirekten Metaphysik,
Freiburg/München 2008, 54 – 81, insbes. Abschnitt 2; Thomas S. Hoffmann/Walter Schweidler (Hrsg.): Normkultur versus
Nutzenkultur, Berlin/New York 2006.
42
Vgl. dazu Walter Schweidler: Das Uneinholbare, in: Ders.: Das Uneinholbare. Beiträge zu einer indirekten Metaphysik, Freiburg/München
2008, 383 – 396. Sehr differenziert dazu Eilert Herms: Menschenwürde, in: Klaus M. Girardet/Ulrich Nortmann (Hrsg.):
Menschenrechte und europäische Identität. Die antiken Grundlagen, Stuttgart 2005, 183 214, insbes. 203.
43
Vgl. dazu Walter Schweidler: Der gute Staat. Politische Ethik von Platon bis zur Gegenwart, Stuttgart 2004, Kapitel VI und VII.
der hier skizzierten Weise an den athenischen „Neubeginn der Weltgeschichte“44 zurückgebunden
sieht, dann kommt man an der Frage nicht vorbei, wo hinein im Vollzug jenes
Transformationsgeschehens, das den griechischen Ursprung des „Politischen“ mit unseren heutigen
gesellschaftlichen Verhältnissen verbindet, die Sklaverei oder doch zumindest die bei Aristoteles als
natürlich vorausgesetzte Überzeugung, dass die Sklaverei „gut und gerecht“ sei, verschwunden ist.
Denn dass sie als solche nicht mehr zu unserem Begriff des von Natur Rechten gehören kann, ist
letztlich durch die am tiefsten von Kant begründete45 strikte und vollständige Disjunktion zwischen
Person und Sache am Grunde des modernen Rechtsdenkens entschieden worden. Die allgemeine,
alle menschlichen Wesen umfassende Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger ist – ungeachtet
historischer Kontingenzen wie der Tatsache, dass ihr wirkungsmächtigster politischer Verkünder, der
Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, auch ein Sklavenhalter war46 – selbst zum
Maß der Legitimität aller staatlichen Gesetze geworden. Menschheit und Bürgertum sind – immer
natürlich dem Anspruch nach – weltweit zur Deckung gekommen. Aber zumindest wenn wir nicht
von der Totalitätsvorstellung ausgehen, dass die geschichtlich-kulturelle Substanz, die diese
Entwicklung trägt, schon vollständig und endgültig in die freiheitliche Subjektivität universalen
staatsbürgerlichen Bewusstseins auf- und eingegangen sei, bleibt die Frage offen, wo und von wem
der Preis dieser Freiheit, den man in der Antike die Sklaven zahlen ließ, nunmehr entrichtet wird.
Der Ansatzpunkt ihrer Beantwortung ergibt sich aus der Alternative, an der sich die griechische
Stellungnahme zur Sklavenfrage offenbar so wesentlich mit entschieden hat, der Alternative zwischen
Zwangsarbeit und Lohnarbeit. In Bezug auf sie hat die heutige bürgerliche Gesellschaft im Vergleich
zu derjenigen, in welcher Aristoteles lebte, gegensätzlich optiert. Es mag, etwa im Strafvollzug oder in
Angelegenheiten der „gemeinnützigen Arbeit“, Restbestände von unmittelbar auf Gewalt beruhendem
Arbeitszwang geben, die wohl noch auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten des Menschen zu prüfen
wären; hier handelt es sich um Randphänomene, die für das Selbstverständnis der freien Bürgerschaft
nicht prägend sind. Die „Form der Arbeit für andere schlechthin“ jedoch ist die Lohnarbeit geworden.
Die Substanz der Sklaverei erscheint damit aufgehoben in das Bewusstsein der freien Bürger, den
Preis für die universale Anerkennung, die sie einander als menschliche Subjekte schulden, selbst
bezahlen zu müssen, eben in Form lebenslanger abhängiger Lohnarbeit. Der Preis wird ermäßigt durch
gewisse Phasen der Freistellung von dieser Arbeit am Anfang und Ende des Lebens und in Phasen der
Krankheit sowie der zur Regeneration der Arbeitskraft benötigten Pausen. Aber letztlich definiert der
Lohn, den man einander als abhängig Angestellter schuldet, diese Ermäßigungen doch als Funktionen
eben des Preises, den man einander auch mit und in den von Arbeit freigestellten Phasen noch zu
zahlen hat. Man muss sie sich durch Lohnarbeit verdienen, und tut man es nicht, so bedeutet das
wieder, dass andere für einen arbeiten: der Kreis ist nicht zu sprengen. Wie immer aber die Grenzen
und Ausnahmen dieses Gefüges allgemeiner gegenseitiger Lohnverhältnisse einzuschätzen sein
mögen, eines ist mit ihm unter keinen Umständen vereinbar, nämlich jene grundsätzliche Verachtung,
die der Lohnarbeit als Lebensform – letztlich also dem Lohnarbeiter – im Bewusstsein des gemäß
Aristoteles „politisch“ lebenden und denkenden Bürgers entgegengebracht wurde. Sie ist vielmehr der
gegenseitigen, selbst wiederum in Lohnkategorien organisierten Achtung gewichen, der in Münze und
Statussymbol ausgedrückten Wertschätzung des auf Leistung basierenden Gelderwerbs. Ist mit diesem
Gefüge gegenseitiger Anerkennung abschließend erfasst, worauf das von Aristoteles herausgearbeitete
44
Vgl. FN 20
45
Vgl. dazu Walter Schweidler: Kants Begründung der Unteilbarkeit der Menschenwürde, in: Kirsten Schmidt/Klaus Steigleder/Burkhard
Mojsisch: Die Aktualität der Philosophie Kants. Bochumer Studien zur Philosophie, Amsterdam-Philadelphia 2005, 200-219.
46
Vgl. dazu Hartmut Wasser: Zwischen Herrenrecht und Menschenrecht. Thomas Jefferson und das ‚amerikanische Dilemma‘, in: Ders.
(Hrsg.): Thomas Jefferson. Historische Bedeutung und politische Aktualität, Paderborn u.a. 1995, 173 ff.
– im engeren Sinne – politische Urverhältnis des bürgerlichen Menschseins heute, im Zeichen der
Option für die Lohn- und gegen die Zwangsarbeit, beruht?
Nehmen wir uns das aristotelische Argumentationsgefüge noch einmal vor, dann heißt die Frage zu
stellen, sie mit Nein zu beantworten. Denn die gesamte Logik dieses Gefüges hängt an der Antwort,
um die es in seinem Begriff des Politischen letztendlich allein geht, nämlich der Antwort auf die
Frage, wofür der Preis zu entrichten ist. Diese Frage ist eben nicht beantwortet, wenn man groß- oder
gleichmütig die Bereitschaft bekundet, den Preis nicht andere bezahlen zu lassen, sondern ihn selbst zu
entrichten. Sie, die Frage, wofür er denn der Preis ist, bleibt bestehen. Und auf diese Frage lag die
Antwort des Aristoteles in jenem Begriff der Muße, der die Grenze zwischen politischem und
despotischem Selbstverhältnis des Menschen definierte – und der, wie wir gesehen haben, eben die
Verachtung des Lebens eines Lohnarbeiters per definitionem mit enthielt. Das aber bedeutet, dass wir
uns hier keineswegs mit einer Transformation, sondern mit einer tiefen Negation des aristotelischen
Begriffs des Politischen konfrontiert sehen. Setzen wir freies Bürgertum umfangmäßig mit in
abhängiger Lohnarbeit verbrachtem menschlichem Leben gleich, dann übernehmen wir damit nicht
einfach den Preis, den Aristoteles im Einklang mit seiner Polis die Sklaven zahlen ließ, sondern wir
beseitigen zugleich das Gut, um dessentwillen man sie diesen Preis entrichten ließ. Zahlen wir ihn, so
tun wir es, ohne etwas von dem zu haben, wofür er gezahlt wurde. Und damit wären wir, jedenfalls
wenn von jenem Gut wirklich nichts mehr übrig geblieben oder es nicht in ein anderes transformiert
worden sein sollte, indem wir die Sklaverei beseitigt haben, an die Stelle der Sklaven getreten. Man
denkt an das Wort des Reformators Sebastian Franck, dass, nachdem man die Klöster beseitigt habe,
nun die ganze Welt ein Kloster werden müsse. Wäre es nicht eine dieser entsprechende Logik der
gegenseitigen Selbstversklavung, in die wir hineingezogen würden, wenn wir unsere gesamten
Lebensbeziehungen im Zeichen eines uns universell und gegenseitig verbindenden
Lohnarbeitsverhältnisses verstehen wollten?47
Aber gibt es eine Alternative zu dieser Logik? Können wir mit der Muße als Lebensform ein
Residuum desjenigen Daseins retten, das uns davor bewahrt, uns gegenseitig zu Sklaven zu machen?
Der Hinweis auf die Gewährleistung der Menschenrechte durch den Staat reicht für eine Antwort nicht
aus, denn sie kann, um ein berühmtes Diktum abzuwandeln, die Lebensformen, von denen dieser Staat
selbst noch zehrt, nicht erzeugen und nicht garantieren. Sie kann somit auch das nicht herbeiführen,
sondern nur schützen, worauf nach Aristoteles das „von Natur Rechte“ sich begründet: die
Verhältnisse, in denen der Bürger als Paradigma freien Daseins die Freiheit von Lohnarbeit zu erleben
vermag, jene Freiheit, die nicht ein Ausnahmezustand von Arbeit, sondern der Normalzustand einer
Lebensform ist, die man noch ohne Pervertierung des Wortsinns die „bürgerliche“ nennen kann. Wie
aber kann eine solche Lebensform, die es ohne Verachtung der Lohnarbeit nicht gibt, in einer
Gesellschaft bestehen bleiben, in der die Lohnarbeit und ihr Ertrag zum universalen Maß gegenseitiger
Achtung zu werden tendiert?
Das ist die Frage, die keine politische Theorie mehr beantworten, sondern die sie uns nur als die
Aufgabe vorlegen kann, welche wir als Bürger eines Staates, in dem die bürgerliche Lebensform zum
Ausnahmezustand geworden ist, zu bewältigen haben! In ihrem Licht kann sich ein gegenüber
Aristoteles tatsächlich veränderter, dem nachantiken Universalismus Rechnung tragender Begriff des
Politischen abzeichnen, durch den uns jegliche Abstufung der Natur – heute wohl genannt „Würde“ –
des Menschen verwehrt ist. Wenn – und nur wenn – kein menschliches Wesen als von Natur aus nicht
oder nicht voll zu uns gehörig angesehen werden darf, dann können wir auch keinen Menschen, von
dessen Lohnarbeit wir in unserer Gesellschaft unweigerlich leben, auf einer solchen, unter der
unsrigen rangierenden Stufe verorten. Verachtung des Lohnarbeiters ist uns damit versagt. Aber
genauso verwehrt ist uns, wenn dieser nachantike in sich noch die antidespotische Substanz des
aristotelischen Begriffs des „Politischen“ aufheben soll, die Elimination der Lebensform, zu welcher
47
Vgl. dazu auch Walter Schweidler: „Dialektik der Säkularisierung“, in: Ders. (Hrsg.): Postsäkulare Gesellschaft. Perspektiven
interdisziplinärer Forschung, Freiburg/München 2007, insbes. 17 f.
für denjenigen, der sie noch zu leben vermag, die unbedingte Abgrenzung gegen ihm selbst
zugemutete Lohnarbeit gehört. Diese – im engen, alten, aber eben wiederum für die gesamte
Gesellschaft, die sie mit den anderen, ihr entgegengesetzten Lebensformen noch umfasst,
metonymisch stehenden Sinne – „bürgerliche“ Lebensform zu ertragen als eine, die er selbst nicht zu
führen vermag, von deren Führung durch andere aber die Achtung, die ihm als gleichberechtigten
Bürger von Natur aus zusteht, jenseits aller geldwerten Leistungen noch unaufhebbar getragen ist: das
ist der eigentliche Preis, der dem Lohnarbeiter für die Befreiung von jeder Verachtung seiner eigenen
Existenz abverlangt ist. Wiederum gilt: Nicht ob man selbst einer ist, dem die bürgerliche oder die
Lebensform des Lohnarbeiters zukommt, ist durch die „Natur“ entschieden, auch nicht für Aristoteles,
bei dem immerhin der Satz steht, es sei „offenbar aus vielen Gründen notwendig, daß alle gleichmäßig
an dem Wechsel im Herrschen und Beherrschtwerden Anteil haben“48; wohl aber gehört es zu dieser
wesentlich „politischen“ Natur des Menschen, dass es die Lebensform des Bürgers und die des
Lohnarbeiters und die Differenz der beiden gibt. Nicht ob man einer ist, der ein bürgerliches Leben
haben soll, wohl aber dass man, wenn man eines hat, sich nicht für Arbeit entlohnen lässt und
normalerweise Personal hat, das für Lohn, den man ihm bezahlt, arbeitet, folgt aus dem, was „von
Natur“ für uns alle, die „bürgerlichen“ wie die für Lohn arbeitenden Bürger gut und gerecht ist. Wer
den Preis, den diese Einsicht gebietet, nicht zu zahlen bereit ist, wer die Lebensformen von Menschen
mit ererbtem oder verdientem Vermögen, des freien Unternehmertums oder des frei schaffenden
Künstlers, genauso die der freien Berufe und des Beamten, zu dessen Identität es gehört, dass er nicht
für Leistung entlohnt, sondern dass er alimentiert wird, um standesgemäß leben zu können, wer die
Lebensform der Hausfrau und auch die so penetrant unkompetitiven Lebensformen des Priesters und
des Adeligen nicht in seinem Gesichtskreis zu erdulden vermag, gehört eben derjenigen Art von
Despoten an, deren Unfähigkeit zur Freiheit die Herrschaft der Freien natürlich rechtfertigt.
Literatur
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Lotter, Maria-Sibylla (Hrsg.): Normenbegründung und Normenentwicklung in Gesellschaft und Recht,
Baden-Baden 1999.
48
Politik 1332 b.
Maruzzi, Marina: La "Politica" di Aristotele e il problema della schiavitù nel mondo antico. Torino
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Meier, Christian: Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte, Berlin 1993.
Nüchter, Norbert: Über die Bedeutung der Arbeit für das menschliche Leben, Marburg 2009.
Ritter, Joachim: ‚Naturrecht‘ bei Aristoteles. Zum Problem einer Erneuerung des Naturrechts,
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Schiller, Ludwig: Die Lehre des Aristoteles von der Sklaverei, Erlangen 1847.
Schön, Wolf (Hrsg.): Die schöne Mutter der Kultur. Über unsere Wurzeln in der antiken Welt.
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Schweidler, Walter: Der gute Staat. Politische Ethik von Platon bis zur Gegenwart, Stuttgart 2004.
Schweidler, Walter: Geistesmacht und Menschenrecht. Der Universalanspruch der Menschenrechte
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Schweidler, Walter (Hrsg.): Postsäkulare Gesellschaft. Perspektiven interdisziplinärer Forschung,
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Vidal-Naquet, Pierre: Paris – Athen und zurück. Die griechische Demokratie von außen gesehen.
München 1996.
Wasser, Hartmut (Hrsg.): Thomas Jefferson. Historische Bedeutung und politische Aktualität,
Paderborn u.a. 1995.
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