Kontaktstudium Lernförderung bzw. Pädagogischpsychologische Lerntherapie Möglichkeiten der Pädagogisch-psychologischen Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings in der Schule Kapitel 1 – Die Kontaktstudiengänge Pädagogisch-psychologische Lerntherapie und Lernförderung 1.1 Berufsbegleitende Aufbaustudiengänge zur Förderung von Schüler(inne)n, die von Teilleistungsstörungen und / oder Aufmerksamkeitsstörungen betroffen sind Die eva – Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. und die Akademie für sozialwissenschaftliche Innovation (ASI) e. V. bieten zwei der qualitativ hochwertigsten Aufbaustudiengänge im Bereich der Lerntherapie in Deutschland an, die berufsbegleitend zu studieren sind. Die Kontaktstudiengänge Pädagogisch-psychologische Lerntherapie sowie Lernförderung sind gemäß § 35 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg über die Evangelische Hochschule Ludwigsburg (EH LB) zertifiziert und erhalten als erste lerntherapeutische Weiterbildung das Zertifikat-Plus des Fachverbands für integrative Lerntherapie e. V. (FiL). Inhaltlich ausgerichtet sind die Kontaktstudiengänge insbesondere auf die Störungs- bzw. Krankheitsbilder der Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (RS) und der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), die auch von internationalen Diagnoserichtlinien beschrieben werden. Außerdem sind flankierende Themen wie Lern- und Arbeitsverhalten, Stützfunktionen, Sekundärproblematiken etc. Bestandteil der Ausbildung. 1.2 Modularer Aufbau der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge Das Studium der Pädagogisch-psychologischen Lerntherapie gliedert sich in sieben aufeinander aufbauende Module: Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Modul 1: Einführung in das Arbeitsfeld der Lerntherapie – sehr praxisnah, damit die Studierenden von Anfang an selbst lerntherapeutische Fälle übernehmen können Modul 2: Grundlagen der lerntherapeutischen Arbeit – multidisziplinär – rechtlich, neurobiologisch, pädagogisch und psychologisch Modul 3: Lese-/Rechtschreibschwäche – die praxisnahe Förderung von Schüler(inne)n mit LRS Modul 4: Rechenschwäche – die praxisnahe Förderung von Schüler(inne)n mit RS Modul 5: Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung – die praxisnahe Förderung von Schüler(inne)n mit ADHS Modul 6: Vertiefung Lerntherapie – mit nennenswerten Anteilen vertiefender Diagnostik Modul 7: Managen lerntherapeutischer Arbeit – v. a. Sozial- und Qualitätsmanagement Im gesamten Studium sind Theorie und Praxis eng miteinander verzahnt: In den Lehrveran-staltungen, Supervisionen und in den Peergroups wird die lerntherapeutische Praxis, die in Form von Hospitationen und insbesondere der Übernahme eigener lerntherapeutischer Fälle ebenfalls Bestandteil des Studiums ist, reflektiert. Damit den Studierenden von Anfang an die Aufnahme lerntherapeutischer Fälle möglich ist, findet zu Beginn des Studiums das propädeutische, in die lerntherapeutische Praxis einführende und zugleich die Förderung einübende Modul 1 statt. Nach dem Modul 5 ist der Abschluss des Kontaktstudiums der Lernförderung möglich, das neben den Modulen 1 bis 5 noch das Modul 0, Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten, umfasst, zumal dieser Studiengang zumeist von Fachschulabsolvent(inn)en belegt wird. Da die Lernstörungen in der Schule manifest und dort in der Regel zuerst erkannt werden und die bessere Integration der betroffenen Schüler/-innen wiederum in der Schule gelingen soll, ist eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder für Studierende der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge die Schule selbst. Lerntherapeutische Projekte helfen den Betroffenen, entlasten wirksam Schule und Lehrer/-innen und sind geeignet, die wichtigsten sozialen Umfelder, v. a. die Eltern, einzubinden. Sie sind darum ein Gewinn für alle Beteiligten. Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 1.3 Ziele der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge Die Kernkompetenzen, die den Studierenden der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge vermittelt werden, richten sich auf die von Lernstörungen betroffenen Kinder und Jugendlichen wie auf ihr soziales Umfeld. Die Teilnehmenden sollen durch das Studium befähigt werden: Die Lernkompetenzen der Kinder fördern zu können Lernschwierigkeiten erkennen zu können (insbesondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen und bei der Aufmerksamkeit, zudem Schulund Leistungsängste) Die Kinder bzw. Jugendlichen bei Lernschwierigkeiten unterstützen zu können (Verständnis, Motivation, Beratung, konkrete Hilfen, weitere professionelle Ansprechpartner/-innen kennen) Insbesondere Kinder bzw. Jugendliche, die von einer ADHS betroffen sind, beim Lernen und ihrem schulischen Werdegang lerntherapeutisch begleiten zu können Mit Eltern, Lehrer(inne)n, Therapeut(inn)en und dem weiteren relevanten Umfeld bezüglich der Lernschwierigkeiten zusammen zu arbeiten Neben dem Diagnostizieren der Lernschwierigkeiten und Lernstörungen und ihrer therapeutischen Behandlung qualifizieren sich die Studierenden insbesondere für: 1.4 Die Durchführung von Projekten unter Einbeziehung ihrer Erkenntisse auf den Gebieten der Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings Die Kooperation mit für lerntherapeutische Hilfen relevanten Personen und Institutionen, vor allem den Schulen, da sie eingestellt sind auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung Die Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse unterschiedlicher Fachrichtungen in der lerntherapeutischen Förderung bzw. im Lernkompetenztraining Die Berücksichtigung neurobiologischer Hintergründe des Lernprozesses, der Entwicklung von Lern- und Leistungsstörungen sowie deren Zusammenhänge im psychologischen, sozialen, emotionalen und schulischen Umfeld Zielgruppen der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge Während der Kontaktstudiengang Lernförderung vor allem von Erzieher/-innen belegt wird, wendet sich der Kontaktstudiengang Pädagogisch-psychologische Lerntherapie an Lehrer/-innen und Sozialwissenschaftler/-innen sowie Akademiker/-innen aus nahe stehenden Disziplinen: a) Der 2-jährige, rund 1.290 Unterrichtseinheiten umfassende Kontaktstudiengang Lernförderung, der die Module 0 bis 5 umfasst, richtet sich in erster Linie an Erzieher/-innen, Heilpädagog(inn)en, Logopäd(inn)en, Ergotherapeut(inn)en und vergleichbare Fachschulabsolvent(inn)en. Sie sind prädestiniert, um qualifiziertes Lernkompetenztraining in Schulen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrer(inne)n durchzuführen. b) Der 3-jährige, rund 1.680 Unterrichtseinheiten umfassende Kontaktstudiengang mit dem Abschluss “Pädagogisch-psychologischer/-e Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Lerntherapeut/-in (wissenschaftlich evaluiert und zertifiziert)", welcher die Module 1 bis 7 umfasst, richtet sich entsprechend den hohen interdisziplinären Anforderungen der Lerntherapie an Lehrer/-innen, Psycholog(inn)en, Pädagog(inn)en, Sozialpädagog(inn)en sowie Sozialarbeiter/-innen und andere geeignete Akademiker/-innen. Neben Angeboten der Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings in Schulen sind sie durch ihre Verbindung zu oder Leitung einer lerntherapeutischen Praxis in der Regel in der Lage, bei Bedarf intensive lerntherapeutische Einzelförderung zu leisten. Kapitel 2 – Lernstörungen, Lernkompetenztraining und Lerntherapie 2.1 Beschreibung einer Lernstörung Eine Lernstörung ist eine Entwicklungsstörung, bei der betroffene Kinder bei hinreichender Intelligenz im Vergleich zu Gleichaltrigen Defizite beim Schreiben, Lesen und Rechnen aufweisen. Eine Lernstörung verschärft sich oft zu einer umfangreichen und tiefgreifenden Störung (mangelndes Selbstwertgefühl, Ängste, Blockaden, Vermeidungsverhalten, Verhaltensstörungen) und hängt eng mit den Erwartungen zusammen, die die Schüler/-innen seitens des Lehrplans oder ihrer Eltern erfüllen sollen. Lernen wird dann als problematisch angesehen, wenn die Lernergebnisse deutlich unterhalb des Altersdurchschnitts liegen (etwa bei einer Lese/Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche), die Lernlücken als so weit reichend und grundlegend beurteilt werden, dass kein darauf aufbauendes Weiterlernen möglich ist und die Lernergebnisse deutlich hinter der Begabung des jeweiligen Schülers zurückbleiben. Eine Lernstörung ist entweder vorübergehend (passager) oder überdauernd (persistierend). Sie tritt entweder partiell auf (mit passageren Lernrückständen in Einzelfächern oder als persistierende Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche) oder generell (als vorübergehende fächerübergreifende Schulschwierigkeiten oder als überdauernde Lernschwäche oder Lernbehinderung). 2.2 Gründe für und relevante Komponenten einer Lernstörung Es gibt vielfältige kausal-ursächliche Erklärungsmodelle für das Entstehen einer Lernstörung, z. B. durch geringe familiäre Unterstützung, unzureichende Vorkenntnisse, Wahrnehmungsstörungen, genetische Defekte etc. Für eine wirksame Intervention spielt die Berücksichtigung der Entstehungsbedingungen der Störung eine wichtige Rolle. Hauptziel der Intervention ist dann allerdings, ein systematisches, schrittweises und möglichst fehlerfreies Lernen zu ermöglichen. Diagnostisch lassen sich vier relevante Komponenten des Lernens unterscheiden, in denen Kinder oder Jugendliche mit einer Lernstörung markante Defizite aufweisen: Basisfertigkeiten (z. B. Informationen herauslösen können, akustische Informationen aufnehmen können etc.) Wissens- und Begriffssysteme (z. B. Vorwissen und begriffliche Schemata oder konkrete Lernstrategien) Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 2.3. Metakognitive Fähigkeiten (z. B. Wissen über eigene gedankliche Prozesse einschließlich ihrer Planung, Überwachung und Regulation, Reflexion des eigenen Vorgehens, Registrierung des Erfolgs, Analyse von Fehlern, planvolles Vorgehen u. ä.) Motivation (sie ist die Voraussetzung zur Initiierung und Aufrechterhaltung von Lernhandlungen und wirkt sich positiv auf die Verarbeitungstiefe aus; sie hängt von der wahrgenommenen Selbstwirksamkeit und vom Selbstvertrauen ab) Lernkompetenztraining und Lerntherapie Lernkompetenztraining und Lerntherapie sind eine pädagogisch-psychologische Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lern- und Leistungsstörungen. Diese Förderung findet vor allem bei Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen Anwendung, aber auch bei Aufmerksamkeitsstörungen, Lerndefiziten sowie Lern- und Prüfungsangst. Wissenschaftlich begründete Interventionsformen werden in die Förderung miteinbezogen, die zwischen schulischer und psychotherapeutischer Hilfe angesiedelt ist. Sie ist weder eine fortdauernde Lernunterstützung in einem oder mehreren Schulfächern (Nachhilfe) noch eine vom schulischen Prozess losgelöste Form psychotherapeutischer Behandlung. Lernkompetenztraining und Lerntherapie befassen sich mit dem gestörten Lernprozess unter Berücksichtigung des Lerninhalts und der Auswirkungen auf die beteiligten Personen und haben die grundlegenden inhaltlichen und psychischen Voraussetzungen für einen Neuanfang beim Lernen zum Ziel. Eine positive Lernstruktur und ein gelingender Lernprozess sollen (wieder-) hergestellt werden. 2.4 Prinzipien und Vorgehen beim Lernkompetenztraining und in der Lerntherapie Grundlegende Prinzipien sind: Fundierte Diagnostik, Verstehen der systemischen Bezüge, in denen der/die Klient/-in lebt Individuelle Orientierung am Kind, an seinen Fähigkeiten und Ressourcen und denen der Familie Erreichbare Schritte gestalten, Erfolgserlebnisse ermöglichen und sichern Förderung eines positiven Selbstbilds, Selbstwertgefühls und von Selbstwirksamkeit Einbeziehung von Eltern und Umfeld (Lehrer/-innen, Erzieher/-innen u. a.) Mehrkanaliges Lernen Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien Einbeziehung wissenschaftlich begründeter Interventionsformen Das Vorgehen des Lernkompetenztrainings bzw. der Lerntherapie erfolgt in fünf Schritten: 1. Diagnostik / Analyse der individuellen Lernvoraussetzungen und der Lernstruktur 2. Festlegung der Trainings- bzw. Therapieziele, abgeleitet aus den Ergebnissen der Diagnostik 3. Planung pädagogischer und therapeutischer Interventionen 4. Durchführung, Reflexion und Anpassung dieser Interventionen 5. Abschluss der Therapie Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 2.5 Effektive Interventionen beim Lernkompetenztraining und in der Lerntherapie Eine wichtige Bedingung für das Erreichen der Trainings- bzw. Therapieziele ist der Aufbau und die Pflege einer guten Kooperation zwischen Eltern, Lehrer(inne)n, anderen relevanten beteiligten Personen und Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in. Ebenso bedarf es des Aufbaus einer tragfähigen und stabilen Beziehung zwischen Klient/-in und Lernkompetenztrainer/-in oder Lerntherapeut/-in. Im Hinblick auf die allermeisten Lernziele sind folgende Vorgehensweisen als effektiv anzusehen: Ein eher direktives und gut geplantes Vorgehen Inhalte oder Strategien werden explizit, redundanzreich und schrittweise vermittelt Die Schüler/-innen sind ständig zu einer aktiven Beteiligung sowie zum ausgiebigen Üben aufgefordert Sie erhalten für alle Leistungen und Antworten eine sofortige und konkrete Rückmeldung Optimale Lernorganisation und Zeitmanagement werden trainiert Diese Merkmale sind in folgenden Methoden zu finden: Gedächtnisstrategien Direkte aufgabenspezifische Instruktionen Strategieinstruktionen Kognitive Verhaltensmodifikation / Selbstinstruktionstraining Automatisierungstechniken Bewältigungsstrategien Konzentrations- und Entspannungsübungen Direkte Rückmeldungen Mit diesen Methoden werden zuverlässig zwei wichtige Bereiche der Lernstörung verbessert: 1. Die angemessenen Lernaktivitäten werden erhöht durch Vermittlung von Lernstrategien (z. B. Gedächtnisstrategien, Selbstinstruktion, Strategieerwerb) durch die Steigerung der Lernmotivation (z. B. Verstärker, angemessene Aufgabenschwierigkeit, Attributionstraining) durch die Einübung der Verarbeitung von Fehlern und Versagenserlebnissen (z. B. Bewältigungsstrategien) 2. Die systematische Informationsverarbeitung wird verbessert durch die systematische Vermittlung und Einübung von inhaltlichen Kenntnissen mit Hilfe lerntheoretischer Konzepte durch das Erlernen, wie man eine optimale Lernumgebung gestaltet durch das Erfahren, wie Lerneinheiten sinnvoll strukturiert werden können Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Kapitel 3 - Mögliche Zugänge von Lerntherapeut(inn)en zum System Schule 3.1 Vorüberlegungen In der Schule können vor allem Lernkompetenztrainings auf der Basis der Kenntnisse und Erfahrungen aus der Lerntherapie angeboten werden und seltener herkömmliche Lerntherapie. Die Zusammenarbeit zwischen Lerntherapeut(inn)en bzw. Lernkompetenztrainer/-innen und Lehrer(inne)n bzw. der Schulleitung einer Schule kann nur auf einer partnerschaftlichen und wertschätzenden Basis gelingen. Nur wenn die spezifischen Kompetenzen und Konzepte gegenseitig anerkannt und respektiert werden, kann ein Lernkompetenztraining in der Schule zum Nutzen für alle Beteiligten (betroffene Kinder, deren Eltern, Lehrkräfte, Klassenverbände) durchgeführt werden. Es gibt (noch) keine verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Lerntherapeut(inn)en an Schulen. Die Finanzierung der Angebote muss mit der jeweiligen Schulleitung sowie ggf. den Eltern / dem Elternbeirat etc. geklärt werden. 3.2 Mögliche Zugänge für Lerntherapeut(inn)en mit eigener Praxis Schulleitungen von Schulen im Einzugsbereich der Praxis nehmen Kontakt zum/zur Lerntherapeuten/-in auf mit der Anfrage nach bestimmten Angeboten. Diese Kontaktaufnahme kann auf Wunsch von Eltern erfolgen, die mit ihrem Kind gute Erfahrungen mit Lerntherapie in der Praxis gemacht haben oder aufgrund offensichtlicher Fortschritte von "Therapiekindern". Auch eine effektive Öffentlichkeitsarbeit der Praxis spielt hier eine wichtige Rolle. Der/die Lerntherapeut/-in unterbreitet seiner-/ihrerseits der Schulleitung Angebote. Wenn nicht schon vorher über Lehrergespräche im Rahmen von Therapien Kontakte zu einzelnen Lehrer(inne)n geknüpft wurden, sind hier eine gründliche Vorab-Information über die spezifischen Themenfelder der Schule und Diplomatie sehr wichtig. So wird es z. B. an Schulen, an denen bereits Lehrer/innen mit einer LRS-Zusatzqualifikation arbeiten oder an denen bereits Leseförderklassen existieren, kaum Bedarfe für zusätzliche LRS-Förderangebote geben. Dagegen kann das Angebot von Kleingruppenförderung in mathematischen Bereichen oder von Elternvorträgen zu bestimmten Themen durchaus attraktiv sein. Das Interesse an lerntherapeutischen Angeboten in der Schule kann von Lehrer(inne)n kommen, die über "Lerntherapie-Kinder" in ihren Klassen die lerntherapeutische Arbeit kennen gelernt haben. Bisherige Erfahrungen von Lerntherapeut(inn)en zeigen, dass über solche persönlichen Kontakte relativ schnell eine Vertrauensbasis zwischen Lehrerkollegium und Lerntherapeut/-in aufgebaut werden kann. Bei beiderseitigem Interesse können dann auch Lehrerfortbildungen zu bestimmten Themen oder Lehrercoachings (besonders für den Umgang mit "AD(H)S-Kindern") angeboten werden. Öffentliche Vorträge von Lerntherapeut(inn)en zu schulrelevanten Themen z. B. an Volkshochschulen, können das Interesse von Eltern oder Lehrer(inne)n an einer Zusammenarbeit innerhalb des Systems Schule wecken. Das gilt auch für Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Veranstaltungen in der lerntherapeutischen Praxis, wie z. B. Tage der offenen Tür. Generell ist effektive Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Faktor, um die Existenz und die Möglichkeiten des Fachgebietes Lerntherapie möglichen Interessent(inn)en bewusst zu machen. 3.3 Mögliche Zugänge für Lerntherapeut(inn)en in Ausbildung Ausbau bereits vorhandener Arbeitsfelder Etliche Studierende der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge haben bereits vor Beginn des Studiums an Schulen gearbeitet, z. B. in der Kernzeiten- oder Hausaufgabenbetreuung, als Integrationshelfer/-in oder Schulassistent/-in. Das während des Studiums erworbene Wissen lässt sich in diesen Bereichen sehr gut anwenden. Da hier die Vertrauensbasis zwischen Schulleitung und Lerntherapeut/-in bereits besteht, ist die Schulleitung normalerweise offen für weitere, qualifizierte Angebote, von denen offensichtlich alle Betroffenen profitieren. Kontaktaufnahme über die Suche nach Praktikumsplatz Studierende, die nicht in einer lerntherapeutischen Einrichtung beschäftigt sind, benötigen für den Nachweis ihrer Praxiseinheiten ein geeignetes Arbeitsfeld. Erfahrungsgemäß sind besonders Förderschulen (L) und Privatschulen mit geeigneter Ausrichtung interessiert an Praktikant(inn)en. Im Verlauf des Studiums wird sich der Aufgabenbereich entsprechend der Qualifikation erweitern oder ändern, z. B. von der Patenschaft für eine Klasse über die Kleingruppenoder Einzelförderung bis hin zu einem lerntherapeutischen Training mit Diagnostik und regelmäßigen Eltern- und Lehrergesprächen. Erfahrungsgemäß erhalten Studierende an diesen Schulen mehr Freiheit und Unterstützung für ihre Arbeit als z. B. an Grundschulen. Auch Projekte wie z. B. die Vorbereitung einzelner Schüler/-innen auf den Übergang von der Förderschule zur Hauptschule sind möglich. An Grundschulen sind Praktika, z. B. die Mitarbeit in Leseförderklassen und die Mitarbeit oder eigenverantwortliche Durchführung von Stützkursen Mathematik, denkbar. Die Klärung des Auftrages für den/die Lerntherapeut/-in an der Schule kann nach Abschluss des Studiums schwierig werden. Falls der/die Therapeut/-in an der Schule tätig bleiben möchte und die Schulleitung dies auch wünscht, ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Tätigkeit (und auch die Bezahlung) nicht dauerhaft unter dem erreichten Qualifikationsniveau bleibt. Kontaktaufnahme über bereits bestehende Beschäftigsverhältnisse in der Frühförderung in Kindergärten und Kindertagesstätten Lerntherapeut(inn)en sind bereits in verschiedenen Formen der Frühförderung an Kindergärten tätig. Bei einigen Kindern, die bereits im Kindergarten therapeutisch betreut wurden, ist offensichtlich, dass sie auch in den ersten Schuljahren Lernkompetenztraining oder -therapie benötigen werden. In diesem Fall kann gemeinsam mit der Grundschulleitung nach Möglichkeiten gesucht Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 werden, die bereits begonnene Förderung ohne Unterbrechung in der Schule fortzusetzen. Ein guter persönlicher Kontakt zum/zur jeweiligen Kooperationslehrer/-in kann hier hilfreich sein. Kontakt zum/zur Kooperationslehrer/-in kann z. B. bei der Erfassung der Schulreife zustande kommen oder (wenn möglich) bei der gemeinsamen Auswertung von Beobachtungsaufzeichnungen und Frühdiagnostik. 3.4 Mögliche Zugänge über Integrations- bzw. Inklusionshilfe und Schulbegleitung Einzelne Kinder mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten können Integrations- bzw. Inklusionshilfe nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) in einer Schule erhalten. Diese Hilfen werden über das Jugendamt beantragt, bei Bedarf bewilligt und zwischen den Eltern, der Schule und dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens ausgehandelt. Integrations- bzw. Inklusionshelfer/ innen in oder mit lerntherapeutischer Ausbildung sind für solche Einzelfallhilfen in besonderer Weise geeignet, da die lerntherapeutischen Kenntnisse ergänzend eingesetzt werden können. Allerdings zielen diese Hilfen in der Regel zunächst auf die Integration / Inklusion des Kindes in die Klassengemeinschaft und erst in zweiter Linie auf die individuelle Lernförderung durch die zusätzliche Fachkraft. Ein weiterer Zugang besteht über Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 und 54 SGB XII. Im Rahmen dieser Eingliederungshilfen werden Assistenzdienste zur integrativen Beschulung von Kindern mit Behinderungen gewährt. Die Beantragung dieser Hilfen durch die Eltern läuft in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt. Wird die Hilfe gewährt, erfolgt die Finanzierung über die Sozialhilfe. Auch bei diesen Hilfen sind Kolleg(inn)en in oder mit lerntherapeutischer Ausbildung besonders für die Hilfedurchführung geeignet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg und auch anderen Bundesländern werden Konzepte der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) diskutiert und ausgestaltet (siehe www.ilebbw.de). Inwieweit diese Hilfen Chancen für Lerntherapeut(inn)en bieten, bleibt abzuwarten. Kapitel 4 – Mögliche lerntherapeutische Angebote an Schulen In diesem Kapitel werden bereits erprobte lerntherapeutische Angebote beschrieben. 4.1 Vorträge für Eltern und/oder Lehrer/-innen Vorträge können zu verschiedenen Themen angeboten werden, entweder für Eltern, eine gesamte Schulgemeinschaft mit Eltern und Lehrer(inne)n oder auch für ein Lehrerkollegium. Vorträge sind eine große Chance, einen guten Kontakt zu den Lehrer(inne)n zu bekommen. Sie können dadurch erfahren, dass lerntherapeutisches Wissen und Erkenntnisse hilfreich für die Förderung einzelner Schüler/-innen oder die Unterrichtsgestaltung sein können. Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Ebenso können sie erfahren, dass lerntherapeutisch ausgerichtete Trainings- und Förderangebote eine kompetente und sinnvolle Ergänzung und keine Konkurrenz zum Schulunterricht darstellen. 4.2 Trainings- und Förderangebote in Kleingruppen Kleingruppen parallel zum Unterricht vormittags Diese Kleingruppen werden in der Regel für Kinder mit Lese-/ Rechtschreibschwäche, manchmal auch für Kinder mit Rechenschwäche angeboten. In den Kleingruppen sollten maximal 4 Kinder sein, die jeweils ähnliche Störungsbilder zeigen. Vor Beginn der Gruppenarbeit ist die Durchführung einer Diagnostik der individuellen Lernvoraussetzungen und der Lernstruktur bei jedem Kind notwendig, ebenso eine regelmäßige Verlaufsdiagnostik. Dazu bedarf es selbstverständlich der Zustimmung der Eltern. Wichtig ist der kontinuierliche Austausch mit den relevanten Lehrer(inne)n und, wenn möglich, auch mit den Eltern, zum Beispiel im Rahmen von Elternabenden. Die Erfahrung zeigt, dass manche Eltern froh sind über die kostenlose Förderung ihrer Kinder. Andere Eltern wiederum befürchten zusätzliche Lücken durch die Parallel-Betreuung während der offiziellen Unterrichtszeiten am Vormittag. Vorteil ist aber, dass auch Kinder in den Genuss der Förderung kommen, die in eine zusätzliche „freiwillige“ Nachmittagsförderung aus verschiedenen Gründen nicht kommen würden. Kleingruppen am Nachmittag Hier werden zum Beispiel Kurse zur Vermittlung von Rechtschreibstrategien oder zum Training des Lern- und Arbeitsverhaltens angeboten. Ein Kurs umfasst durchschnittlich 10 Einheiten zu je 45 Minuten mit 3 bis 5 Kindern und mindestens einer Einheit Elternarbeit. Die Kinder werden von den Lehrer(inne)n aufgrund von Beobachtungen im Unterricht vorgeschlagen und kommen dann in die Gruppe nach Zustimmung und in Absprache mit den Eltern. Die Gruppeneinteilung erfolgt dann durch den/die Therapeuten/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in eventuell unter Hinzuziehung durchgeführter Tests und Evaluationsbögen. Ein spezifisches Trainingsangebot kann die Durchführung des „Attentioner“ sein. Ziel dieses neuropsychologischen Trainingsprogramms von Jacobs und Petermann ist die Verbesserung der fokussierten und geteilten Aufmerksamkeit bei Kindern im Alter von 7 bis 14 Jahren. Dieses Programm wird für vier Kinder über 15 Sitzungen je 60 Minuten angeboten. Das Attentioner Training beinhaltet zusätzlich ein kompaktes Elterntraining von fünf Therapiestunden, das begleitend angeboten werden kann.1 Die Erfahrung zeigt, dass durch einen finanziellen Eigenanteil der Eltern und die Schwerpunktverlagerung auf die Förderung nachmittags zusätzlich zum Unterrichtsgeschehen, das in der Regel vormittags stattfindet, bei manchen Eltern das Interesse an einer Mitarbeit steigt. Andererseits kommen Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern kaum in den Genuss solcher Kurse, da ein Angebot am Nachmittag schon zu hochschwellig angelegt ist. 1 Claus Jacobs / Franz Petermann: Training für Kinder mit Aufmerksamsstörungen. Das neuropsychologische Gruppenprogramm ATTENTIONER (Therapeutische Praxis), 2., überarbeitete Auflage, Göttingen, Hogrefe: 2008 Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 4.3 Lernkompetenztraining und Lerntherapie für einzelne Kinder Ein Lernkompetenztraining für einzelne Kinder oder eine Lerntherapie im Rahmen der Schule kann sich aus unterschiedlichen Settings heraus entwickeln. Die Durchführung einer Integrations- / Inklusionshilfe im Rahmen des SGB VIII oder einer Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII (siehe Kap. 3) kann durch eine/-n Studierenden der Lerntherapie oder eine/-n Lerntherapeutin/-en erfolgen. Im Zuge dieser umfassenden Hilfen, die zum größten Teil als Unterrichtsbegleitung angelegt sind, kann stundenweise ein Lernkompetenztraining mit den Schwerpunkten Lese-/Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche oder Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung angeboten werden. Diese Einzeltrainings für die betroffenen Kinder erhöhen tendenziell die Wirksamkeit der Integrations- bzw. Eingliederungshilfe, da dort Basisfertigkeiten erworben oder Lücken geschlossen werden können. Zudem ergeben sich durch das Einzeltraining Hinweise und Anregungen für die Lehrer/-innen, welche Aspekte im Unterricht bei dem jeweiligen Kind besonders zu berücksichtigen sind. Eine gute Kooperation zwischen Lerntherapeut/-in und Lehrer/-in ermöglicht hier einen pädagogischen Zugewinn für die betroffenen Kinder, die es zu integrieren gilt, aber auch für den Unterricht im Klassenverband insgesamt. Kinder, die zunächst an Kleingruppenangeboten teilnehmen (siehe oben), können eventuell später in eine Lerntherapie im Einzelsetting wechseln. Falls sich der Bedarf für eine Einzeltherapie bei einem Kind zeigt, kann beispielsweise folgendes Verfahren Anwendung finden: Mit dem Einverständnis der Eltern können Lehrer/-in oder die Eltern direkt ihr Kind über einen Anmeldebogen zu einer lerntherapeutischen Diagnostik anmelden. Nach Durchführung der Diagnostik durch die/den Lerntherapeutin/-en kann dann bei Bedarf eine Lerntherapie angeboten werden. Dazu werden wöchentliche Termine mit dem Kind, regelmäßige Elterngesprächstermine und Lehrergesprächstermine vereinbart. Die Finanzierung der Lerntherapie erfolgt über einen monatlichen Beitrag von Eltern, möglicherweise ergänzt durch einen Beitrag aus einem anderen Topf, der zum Beispiel über Stiftungsgelder zur Verfügung steht. 4.4 Weitere Angebote Speichertraining für einzelne Kinder Kinder mit Schwierigkeiten beim Auswendiglernen (z. B. bei Additions- und Subtraktionsaufgaben im Zahlenraum bis 20 oder beim Vokabellernen) können damit besonders unterstützt werden. Während einer Einzelförderung parallel zum Unterricht bekommt das Kind die Grundlagen des Arbeitens mit einer Lernkartei vermittelt und trainiert mit der/dem Lerntherapeutin/-en. An weiteren 2 bis 4 Schultagen pro Woche übernimmt diese Aufgabe von ungefähr 10 Minuten eine andere instruierte Person (z. B. Schulassistent/-in oder Hausaufgabenbetreuer/ -in). Coaching von Hausaufgabenbetreuer(inne)n An einigen Schulen übernehmen Schüler/-innen der Oberstufe die Hausaufgabenbetreuung von jüngeren Schüler/-innen im Rahmen des Jugendbegleiterprogrammes. Diesen Jugendlichen kann in einem Grundkurs das nötige Basis- Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 wissen für diese Aufgabe vermittelt werden. Bei Bedarf kann der/die Lerntherapeut/-in in der Hausaufgabenbetreuung hospitieren und bei Problemen beraten. Spieltraining für Eltern Im Rahmen einer oder mehrerer Abendsveranstaltungen wird Eltern die Bedeutung von gemeinsam mit den Kindern verbrachter Spielzeit erläutert. Es werden sowohl „zweckfreie“ Spiele als auch Spiele mit pädagogischer Zielstellung ausprobiert und eingeübt. Kapitel 5 - Rahmenbedingungen für lerntherapeutische Angebote an Schulen Grundsätzlich gilt es seitens der Schule zu bedenken, ob lerntherapeutische Angebote zum Profil der Schule passen beziehungsweise dem Profil der Schule nutzen. Der/die Lerntherapeut/-in seiner-/ihrerseits muss die Offenheit und Lernbereitschaft mitbringen, sich auf ein lerntherapeutisches Arbeiten einzulassen, das anders gestaltet und ausgehandelt ist als Lerntherapie in einer lerntherapeutischen Einrichtung. Bei ersten Gesprächen über mögliche lerntherapeutische Angebote an der Schule mit der Schulleitung, interessierten Lehrer(inne)n und evtl. anderen Personen wie Elternbeiräten etc. sollte ein offener Austausch erfolgen und klare Absprachen getroffen werden. Für die Durchführung von Angeboten ist es hilfreich einen festen Ansprechpartner an der Schule zu haben. Etliche Fragen zur fachlichen Ausgestaltung des Angebots, zur Finanzierung, zur Mitarbeit der Eltern und zur Ausstattung mit Sachmitteln sind zu Beginn und im Projektverlauf zu klären. 5.1 Fachliche Ausgestaltung des lerntherapeutischen Angebots an Schulen Der Betreuungsrahmen soll sich, wie gewohnt, auf die betroffenen Kinder, deren Eltern, die Lehrkräfte und gegebenenfalls auf kooperierende unterstützende Einrichtungen erstrecken. Aufgrund finanzieller Erwägungen wird in der Schule häufiger mit den betroffenen Kindern in Kleingruppen gearbeitet. Die Arbeit in Dreier-Gruppen hat sich als gute Angebotsform erwiesen. Wichtig ist allerdings, dass ein gangbares Verfahren für jene Kinder verabredet wird, die vom Schweregrad ihrer Schwierigkeiten einer lerntherapeutischen Einzelförderung bedürfen. Bei der Auswahl der Kinder, die gefördert werden sollen, kann mit auf die Erfahrung der Lehrkräfte gesetzt werden. Dadurch ist es vertretbar, die Eingangsdiagnostik in gewissem Umfang zu reduzieren. Es kann sich auch im Einzelfall als sinnvoll erweisen, bei der Elternarbeit zu reduzieren, weil im Umfeld eine viel intensivere Zusammenarbeit mit den Lehrkräften möglich ist. Die Eingangsphase sollte pro Kind mindestens bestehen aus: Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Einer umfassenden Diagnostik (2 Unterrichteinheiten, UE), die der Störungsbildklärung, der Fehleranalyse und dem Aufbau der Beziehung zum Kind dienen soll Einem Übergabegespräch (eine UE), „Übergabe-Gespräch“ Lehrkraft – Lerntherapeut/-in Einem Elterngespräch oder einem weiteren Lehrergespräch (eine UE) Festzulegen ist nach der Beratung mit der zuständigen Lehrkraft und der Diagnostik die Anzahl der Förderstunden pro Gruppe und Woche. Wenn in der Gruppe gearbeitet wird und es sich im Schulalltag organisieren lässt, ist es möglich von der Unterrichtseinheit (45 Minuten) abzuweichen und auf die volle Stunde (60 Minuten) zu gehen. Die Förderung dauert pro Schulhalbjahr ca. 18 Wochen (nach Abzug von Ferienzeiten). In diesem Zeitraum können in etwa angesetzt werden: 18 Wochen x 1 Einheit = 18 Lernförder-Einheiten mit Kindern je 45/60 Minuten Lehrergespräche, wobei mindestens 2 UE pro Schulhalbjahr empfohlen werden, zu inhaltlichen (etwa Fortschritte der einzelnen geförderten Schüler/-innen) und formalen Themen (etwa Übergabegepflogenheiten / Einsichtnahme in Klassenarbeiten und Schülerakten) der Zusammenarbeit und des Austauschs Elterngespräche, wobei mindestens 2 UE pro Schulhalbjahr empfohlen werden, die im begründeten Einzelfall durch mehr Lehrergespräche ersetzt werden können Fakultativ ein Pädagogischer Tag für die Lehrkräfte Fakultativ Abendvorträge für Eltern und / oder Lehrkräfte zu ausgewählten, mit der Lerntherapie in Verbindung stehenden Themen (z. B. Störungsbildteaching bei ADHS, Hausaufgabensituation oder Lern- und Arbeitsverhalten) Bilanzgespräch vor den Konferenzen zur Vergabe der Zeugnisnoten zwischen Schule (Leitung, Lehrerkollegium) und Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in Wird dieser Orientierungsrahmen eingehalten, ist ein guter Informationsfluss zwischen den zuständigen Lehrer(inne)n, Eltern und Lernkompetenztrainer(inne)n bzw. Lerntherapeut(inn)en gewährleistet. Weiterhin ist zwischen Schule (Leitung, Lehrerkollegium) und Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in zu klären ob die Kinder statt Unterricht (am Vormittag) in die lerntherapeutische Förderung kommen sollen oder zusätzlich zum Unterricht nachmittags. Es wird empfohlen, dass Lernkompetenztrainer(inne)n bzw. Lerntherapeut(inn)en und Lehrer(inne)n in begrenztem Umfang Unterrichts- bzw. Therapiehospitationen vereinbaren, um Einblicke in das je unterschiedliche Berufsfeld zu ermöglichen und zusätzliche Informationen über Kinder zu geben, bei denen das besonders hilfreich erscheint. Hospitationen sind, da sie u. a. auch ablenkend wirken können, sparsam zu planen. Die lerntherapeutische Diagnostik und Förderung wird, wie in der lerntherapeutischen Praxis auch, in einer regelmäßig durch Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in zu führende Schülerakte dokumentiert. Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Für die Erstellung von Eingangs-, Zwischen- und Endberichten kann der/die Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in Lehrkräfte beratend hinzuziehen, wo das sinnvoll erscheint und insoweit die Bereitschaft der Lehrkräfte vorhanden ist, für die das Zusatzarbeit ist. Zum Abschluss der Fördermaßnahme wird empfohlen, das letzte reguläre Elternund / oder Lehrergespräch als Abschlusstreffen mit einer detaillierten Auswertung und Bilanzierung des Angebotes zu gestalten. Das bietet sich an, um daran anknüpfend für Folgeprojekte zu werben und / oder für Kinder, bei denen dies dringend angezeigt ist, eine Möglichkeit der lerntherapeutischen Einzelförderung zu finden. 5.2 Zur Finanzierung des Angebotes Grundvoraussetzung ist die leistungsgerechte Vergütung der hochqualifizierten lerntherapeutischen Arbeit in der Schule. Die Lernkompetenztrainer/-innen oder Lerntherapeut(inn)en, auch wenn sie noch in Ausbildung sind, sollten dafür Sorge tragen, dass sie zumindest nicht auf Dauer als willkommene Praktikant(inn)en oder Ehrenamtliche eingesetzt werden, die nur gering entlohnt werden. Ist die Schule nicht selbst willens oder in der Lage, lerntherapeutische Zusatzangebote zu finanzieren, obgleich z. B. durch den Ausbau der Ganztagsschulen u. ä. Veränderungen im Schulsystem Schulen hierfür zunehmend über freie Mittel verfügen, bieten sich ein Reihe von Finanzierungsalternativen an. Die Projektförderung über Drittmittel wie etwa Stiftungsgelder wird im nachfolgenden Kapitel ausführlich beschrieben. Dort finden sich auch Angaben zur angemessenen Vergütung / Honorierung des/der Lernkompetenztrainers/-in bzw. Lerntherapeuten/-in und der in den Kostenplan aufzunehmenden Leistungen, zumal eine Aufstellung der Kosten für jede Projektfinanzierung obligatorisch ist. Der Einbezug der Eltern in die Finanzierung kann die Wertigkeit und Verlässlichkeit der Nutzung des lerntherapeutischen Zusatzangebotes an Schulen wirksam unterstreichen. Es kann auch strategisch sinnvoll sein, einen Eigenanteil bei den Eltern zu erheben. Eine Möglichkeit der Unterstützung kann hier auch ein Eltern-/Förderverein einer Schule sein. Solche Vereine können eventuell auch den Eigenanteil der Familien tragen, die dies aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können, weil sie sich z. B. in Notlagen befinden. 5.3 Zur Beteiligung / Einbeziehung der Eltern Auch in der lerntherapeutischen Förderung in der Schule ist die Zusammenarbeit im Normalfall vorgesehen. Daher sind im Regelfall ein Eingangsgespräch und regelmäßige Elterngespräche im Verlauf und ggf. zum Abschluss der Förderung vorgesehen. Sind Kinder schon vorab getestet worden oder haben sie Förderungen / Behandlungen bekommen, ist es hilfreich, wenn die Eltern die Ergebnisse oder Gutachten zur Verfügung stellen können. Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Wie in der lerntherapeutischen Praxis auch, ist es wünschenswert, wenn die Eltern zur Unterstützung des therapeutischen Prozesses, etwa durch geeignete Formen der Hausaufgabenhilfe, gewonnen werden können. Jedoch gibt es nicht in allen Elternhäusern die Bereitschaft oder Möglichkeit zu regelmäßigen Elterngesprächen. Ein großer Unterschied der lerntherapeutischen Förderung in der Schule im Unterschied zur gängigen lerntherapeutischen Arbeit in einer Praxis besteht darin, dass Kinder aus Familien bildungsferner Schichten und Milieus auch den Zugang zur lerntherapeutischen Förderung erhalten. In diesen Familien kann es – z. B. aufgrund von Sprachproblemen – dazu kommen, dass eine wirksame Elternarbeit nicht geleistet werden kann und viel effektivere Hilfe durch eine verstärkte Einbindung der/des Fachlehrers/-in (mehr UE für Lehrerarbeit statt für Elternarbeit) realisiert werden kann. In jedem Fall müssen die Eltern eine Einverständniserklärung / Schweigepflichtentbindung abgeben, damit es zum offenen Austausch zwischen Lehrer/-in und Lerntherapeut/-in kommen darf. 5.4 Räumlichkeiten und Materialien Es müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, exklusiv für die Zeit der Lerntherapie, für die der/die Lerntherapeut/-in einen eigenen Schlüssel erhält. Zur Verfügung gestellt werden sollte auch ein abschließbarer Schrank im Raum. Der Raum selbst sollte hell, beheizt und ruhig sein. Auch die Materialfrage muss geklärt sein. Wird es gestellt durch die Schule oder muss es selbst beschafft werden (dann wiederum muss dieser Punkt mit in die Finanzierung aufgenommen sein)? Sind Testungen vorhanden, die genutzt werden können? Wie sieht es aus an Mitbenutzungsmöglichkeiten von Kopiergeräten, Arbeits- und Lernmaterial? Kapitel 6 – Finanzierungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen 6.1 Unterschiedliche Wege der Finanzierung lerntherapeutischer Angebote in der Schule Auf mögliche Finanzierungswege wie Integrations-/Inklusions- oder Eingliederhilfe ist bereits in vorherigen Abschnitten hingewiesen worden. Weitere Modelle, über die vereinzelt publiziert wird, konzentrieren sich bei der Mittelakquise auf Elternbeteiligungen, Sponsoren und Spenden, Gelder der Schule bzw. von Schulfördervereinen sowie öffentliche Mittel von Ämtern, die über spezifische Töpfe (z. B. Pädagogisches Nachmittagsprogramm oder Hausaufgabenhilfe) verfügen bzw. bereit sind, in einen Modellversuch zu investieren, eventuell sogar eine Regelfinanzierung in Erwägung zu ziehen. Denn im strengen Sinn gibt es noch keine Regelfinanzierung für lerntherapeutische Angebote in der Schule. Seit Kurzem kommt nun zusätzlich das bei Arbeitsagenturen und Sozialämtern verwaltete Bildungspaket, Lernförderung im Rahmen der Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Neuregelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II bezüglich Leistungen zur Bildung und sozialen Teilhabe, als eventueller Mittelgeber für Lerntherapie bzw. Lernkompetenztraining an der Schule in Betracht. Die Eltern bedürftiger Schüler/-innen können bei der Arbeitsagentur die Lernförderung beantragen, sofern sie Bezieher/-innen von Hartz-IV sind, bzw. beim Sozialamt, wenn sie z. B. als Bezieher/-innen sonstiger Sozialleistungen wie etwa Wohngeld vergleichbar einkommensschwach sind. Da die Schule über den/die zuständige/-n Fachlehrer/-in den Bedarf der Lernförderung bestätigen muss, ist die Zusammenarbeit mit der Schule ohnehin obligatorisch. 6.2 Unterschiedliche Wege der Finanzierung lerntherapeutischer Angebote in der Schule Gerade wenn man jedoch eine Unterstützung für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren benötigt und / oder in einem eindeutig definierbaren lerntherapeutischen Segement in der Schule tätig sein möchte, bieten sich Stiftungen als Finanzierungshilfe an. Stiftungen wiederum fördern in der Regel Projekte, so dass man sich bei dieser Form der Mittelbeschaffung im Bereich des Projektmanagements bewegt. Projektziele und -planung müssen an die Förderrichtlinien der Geld gebenden Stiftung angepasst werden. Manche Geldgeber wollen auch gemeinnützige Vereine als Antragsteller/-in im Vordergrund sehen, andere öffentliche Einrichtungen wie z. B. Schulen. Bei der Antragstellung gibt es prinzipiell zwei Varianten, entweder dass von der jeweiligen Stiftung eine Antragsvorlage vorgegeben ist, die es auszufüllen gilt, oder aber dass die jeweilige Stiftung den Antragsteller(inne)n die Freiheit in Art und Umfang der Antragstellung belässt. Vergleichbare Varianten sind wiederum bei der Abrechnung des Projektes anzutreffen. Folgende Gliederungsgesichtspunkte sind bei der Antragstellung zu beachten: 1. Die Vorstellung des/der Antragstellers/-in und der etwaigen Kooperationspartner/-innen 2. Die Begründung des Vorhabens (Zielsetzung) 3. Aufbau und Umfang des Projektes (inklusive Zeitplan)Dokumentation bzw. Evaluation 5. Die Finanzierung Optional können – je nach Anforderung der jeweiligen Stiftung – auch noch Spezifika des Projektes, seine Nachhaltigkeit und / oder Angaben zu den wichtigsten Projektbeteiligten herausgestellt werden. 6.3 Hinweise und Links für stiftungsgeförderte lerntherapeutische Projekte an Schulen Informationen und Kontakte zu Stiftungen und / oder zu öffentlichen Programmen, etwa der Landesregierungen, der Bundesregierung oder der EU, um spezifische Bildungsbereiche, benachteiligte Personengruppen etc. zu fördern, sind am besten zu finden über: Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Den Bundesverband Deutscher Stiftungen, der einen Stiftungsindex eingerichtet hat, in dem über 6.500 Stiftungen nach Förderart, Region oder bestimmten Stichworten recher-chiert werden können: http://www.stiftungen.org/index.php?strg=87_124&baseID=129& Die zumeist regional begrenzten Bügerstiftungen, die sich als Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen aus der Region verstehen und die primär Bildung, Soziales und Jugend fördern: http://www.diedeutschen-buergerstiftungen.de/index.php?strg=2_5&baseID=5& und: http://www.buergerstiftungen.de/cps/rde/xchg/SID-51639D4EDC776AA8/buergerstiftungen/hs.xsl/db.htm Die Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: http://finanzierung.jugendnetz.de/bf_index.php Internetauftritte der Ministerien in den einzelnen Bundesländern und / oder auf Bundesebene Internetauftritte der Landes- und Kreisjugendämter Informationsdienste der einzelnen Landesregierungen (z. B. „Landesportal“ genannt, das als Newsletter per Mail beziehbar ist) bzw. der Bundesministerien / -regierung Regionale Presse und Medien (Zeitungen, Amtsblätter, städtische Newsletter …) Die regionale Ebene ist häufig bei kleineren und mittleren Projekten Erfolg versprechender und effizienter als die Bundesebene oder bundesweit tätige Stiftungen. Maßgeblich für den Erfolg ist aber auch die Wahl einer für den Themenbereich nahe liegenden Stiftung, zumal eine starke Ausdifferenzierung der Förderfelder besteht. Die Möglichkeiten reichen von der Bildung über Kultur, Jugend, soziale Verantwortung und Gesundheit bis hin zu Forschung und Wissenschaft. 6.4 Kalkulation der Kosten für lerntherapeutische Leistungen an Schulen Um selbst angemessen für eine hochqualifizierte akademische Dienstleistung vergütet zu werden, aber auch wegen der für die Finanzierung durch Stiftungen oder andere dritte Geldgeber sowie der Schule gegenüber geforderten Transparenz, ist in jedem Fall eine Kalkulation der Kosten erforderlich. In diese fließt normalerweise ein: Die Anzahl der pro Jahr (Monat) anfallenden Arbeitsstunden insgesamt Die Darstellung der Art und Anzahl der Förderstunden, in der Regel differenziert nach Diagnostik, lerntherapeutischen Förderstunden in der 1:1-Situation oder in der Gruppe, Eltern- und Lehrergesprächen Der Honorarsatz, der Euro 20.- pro Stunde nicht unterschreiten sollte, oder alternativ:Die Kosten für den/die Lernkompetenztrainer/-in bzw. den/die Lerntherapeuten/-in auf Anstellungsbasis. Hierbei ist es üblich, beispielhaft eine/-n durchschnittliche/-n Beschäftigte/-n gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), in der Regel Tarifgruppe 11 (Lernkompetenztrainer/-in) oder 12 (Lerntherapeut/-in), im Alter von 39 Jahren, verheiratet, mit einem Kind, einschließlich Arbeitgeberanteilen (22 %), Urlaubs- und Weihnachtsgeld heranzuziehen Anfallende Stunden für Administration und Koordination. Hierfür sind 20 % der Arbeitsstunden insgesamt angemessen Die anfallenden Materialkosten für Testungen, Arbeitsblätter, Spiele, Bücher und sonstige Lehr- und Lernmittel Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 6.5 Die auftretenden Sachkosten z. B. für Arbeitsplatzausstattung, anteilige Miete, Porto, Telefon- oder StromkostenGegebenenfalls Fahrtkosten Zentrale rechtliche Fragestellungen Für Projekte der Lernförderung an Schulen ist ein Vertrag zwischen der Schule und dem/der Anbieter/-in lerntherapeutischer Leistungen bzw. dem Lernkompetenzteam unbedingt empfehlenswert und bei Stiftungsfinanzierung in der Regel auch unabdingbar. Vor Projektbeginn werden mit dem/der extern mitarbeitenden Lerntherapeuten/in bzw. Lernkompetenztrainer/-in durch die Schule / das Rektorat die rechtlichen Verpflichtungen besprochen und geklärt. Diese sind insbesondere: Seuchenschutz / frei Sein von ansteckenden Krankheiten (Unterschrift) Datenschutz mit Schweigepflicht (Unterschrift) Belehrung über die Aufsichtspflicht Belehrung über § 90 Schulrecht (Strafmaßnahmen) Belehrung über Fürsorgepflicht (Auffälligkeiten müssen immer gegenüber der Schulleitung genannt werden) Verhaltenskodex (Schulleitung trägt Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulalltags; z. B. muss man sich beim Kommen anmelden) Angemessenes, gebührliches Auftreten Keine Übergriffe (z. B. sexuelle), kein Schlagen, kein Berühren Keine Sektenzugehörigkeit Nur Weitergabe von genehmigen Inhalten und Informationen erlaubt (z. B. keine Werbung) Es wird ferner empfohlen, mit der Schule zu vereinbaren, dass die lerntherapeutische Förderung bzw. das Lernkompetenztraining wie Unterricht bzw. als Unterrichtsersatz zu behandeln sind. Letzteres kommt v. a. dann in Betracht, wenn betroffene Schüler/-innen aus dem jeweiligen Fachunterricht herausgenommen werden und statt dessen dann lerntherapeutische Förderung oder Lernkompetenztraining erhalten. In dem Fall wird davon ausgegangen, dass die Schüler/-innen lehrplannah gefördert werden, um mittelfristig befähigt zu werden, wieder am Unterrichtsgeschehen in der Klasse teilnehmen zu können, um ggf. das Klassenziel zu erreichen oder eine (Abschluss-)Prüfung zu bestehen. Mit solchen Vereinbarungen werden u. a. auch die Bedingungen des Bildungspakets erfüllt. Die Vereinbarung der Anbindung der lerntherapeutischen Förderung bzw. des Lernkompetenz-trainings an den schulischen Unterricht hat zudem zur Folge, dass der in der Schule für die Schüler/-innen und Lehrer/-innen bestehende Versicherungsschutz sich auch auf die lerntherapeutischen Förder- bzw. Trainingsstunden erstreckt und den/die Lerntherapeuten/-in bzw. den/die Lernkompetenztrainer/-in mit umfasst. Dasselbe gilt für Datenschtzbestimmungen. Wie für den Bereich der Ganztagsschule exemplarisch festgestellt, vgl. http://www.lehrer.unikarlsruhe.de/~za343/osa/spinfo/VersicherungsschutzGanztagesschulangebote.pd f, besteht die Möglichkeit, dass die Schule in Bezug auf die Unfallversicherung für Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011 Mitarbeitende von Förderangeboten die Versicherungspflicht übernehmen. Analoges gilt bei anderen Pflichtversicherungen in der Schule. Ist die lerntherapeutische Förderung bzw. das Lernkompetenztraining bei der Schulsozialarbeit angesiedelt, ist es möglich, dass die Kommune (anstelle der Schule) verantwortlich ist für den Versicherungsschutz. Das ist eine derzeit strittige Frage, die noch höchstrichterlich entschieden werden muss. Der/die Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in benötigt jedoch zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung für etwaige nicht durch den Vertrag mit der Schule abgedeckte Fälle. Denkbar und bei manchen Schüler(inne)n sinnvoll ist z. B., dass der/die Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in in Absprache mit den Eltern besonders stark von Lernstörungen betroffene Kinder zusätzlich zum Projekt in der Schule in die lerntherapeutische Einzelförderung übernimmt. Zu Beginn des Projektes ist es erforderlich, dass die Schule von den Eltern der in die Förderung aufzunehmenden Schüler/-innen für Lehrer/-in und Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in eine gegenseitige Schweigepflichtsentbindung einholt sowie eine schriftliche Einverständniserklärung über die durchzuführenden Testungen (gelistet) und die den Schulunterricht entweder ersetzenden oder ergänzenden lerntherapeutischen Förder- bzw. -trainingsstunden. Ein auch eine Anlage zur Entgeltregelung umfassender Mustervertrag mit der Schule ist beigefügt. Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Schulen müssen keine gemacht werden. Handreichung Lerntherapie und Schule Stand: November 2011