Kapitel 1 – Die Kontaktstudiengänge Pädagogisch

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Kontaktstudium Lernförderung
bzw. Pädagogischpsychologische Lerntherapie
Möglichkeiten der Pädagogisch-psychologischen
Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings in der
Schule
Kapitel 1 – Die Kontaktstudiengänge Pädagogisch-psychologische
Lerntherapie und Lernförderung
1.1
Berufsbegleitende Aufbaustudiengänge zur Förderung von
Schüler(inne)n, die von Teilleistungsstörungen und / oder
Aufmerksamkeitsstörungen betroffen sind
Die eva – Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. und die Akademie für
sozialwissenschaftliche Innovation (ASI) e. V. bieten zwei der qualitativ
hochwertigsten Aufbaustudiengänge im Bereich der Lerntherapie in Deutschland
an, die berufsbegleitend zu studieren sind.
Die Kontaktstudiengänge Pädagogisch-psychologische Lerntherapie sowie
Lernförderung sind gemäß § 35 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
über die Evangelische Hochschule Ludwigsburg (EH LB) zertifiziert und erhalten
als erste lerntherapeutische Weiterbildung das Zertifikat-Plus des Fachverbands
für integrative Lerntherapie e. V. (FiL).
Inhaltlich ausgerichtet sind die Kontaktstudiengänge insbesondere auf die
Störungs- bzw. Krankheitsbilder der Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS),
Rechenschwäche (RS) und der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
(ADHS), die auch von internationalen Diagnoserichtlinien beschrieben werden.
Außerdem sind flankierende Themen wie Lern- und Arbeitsverhalten,
Stützfunktionen, Sekundärproblematiken etc. Bestandteil der Ausbildung.
1.2
Modularer Aufbau der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge
Das Studium der Pädagogisch-psychologischen Lerntherapie gliedert
sich in sieben aufeinander aufbauende Module:
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
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Modul 1: Einführung in das Arbeitsfeld der Lerntherapie – sehr praxisnah,
damit die Studierenden von Anfang an selbst lerntherapeutische Fälle
übernehmen können
Modul 2: Grundlagen der lerntherapeutischen Arbeit – multidisziplinär –
rechtlich, neurobiologisch, pädagogisch und psychologisch
Modul 3: Lese-/Rechtschreibschwäche – die praxisnahe Förderung von
Schüler(inne)n mit LRS
Modul 4: Rechenschwäche – die praxisnahe Förderung von Schüler(inne)n
mit RS
Modul 5: Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung – die praxisnahe
Förderung von Schüler(inne)n mit ADHS
Modul 6: Vertiefung Lerntherapie – mit nennenswerten Anteilen
vertiefender Diagnostik
Modul 7: Managen lerntherapeutischer Arbeit – v. a. Sozial- und
Qualitätsmanagement
Im gesamten Studium sind Theorie und Praxis eng miteinander
verzahnt: In den Lehrveran-staltungen, Supervisionen und in den
Peergroups wird die lerntherapeutische Praxis, die in Form von
Hospitationen und insbesondere der Übernahme eigener
lerntherapeutischer Fälle ebenfalls Bestandteil des Studiums ist,
reflektiert.
Damit den Studierenden von Anfang an die Aufnahme lerntherapeutischer Fälle
möglich ist, findet zu Beginn des Studiums das propädeutische, in die
lerntherapeutische Praxis einführende und zugleich die Förderung einübende
Modul 1 statt.
Nach dem Modul 5 ist der Abschluss des Kontaktstudiums der Lernförderung
möglich, das neben den Modulen 1 bis 5 noch das Modul 0, Einführung in das
Wissenschaftliche Arbeiten, umfasst, zumal dieser Studiengang zumeist von
Fachschulabsolvent(inn)en belegt wird.
Da die Lernstörungen in der Schule manifest und dort in der Regel zuerst erkannt
werden und die bessere Integration der betroffenen Schüler/-innen wiederum in
der Schule gelingen soll, ist eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder für Studierende
der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge die Schule selbst.
Lerntherapeutische Projekte helfen den Betroffenen, entlasten wirksam
Schule und Lehrer/-innen und sind geeignet, die wichtigsten sozialen
Umfelder, v. a. die Eltern, einzubinden. Sie sind darum ein Gewinn für
alle Beteiligten.
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
1.3
Ziele der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge
Die Kernkompetenzen, die den Studierenden der lerntherapeutischen
Kontaktstudiengänge vermittelt werden, richten sich auf die von
Lernstörungen betroffenen Kinder und Jugendlichen wie auf ihr soziales
Umfeld. Die Teilnehmenden sollen durch das Studium befähigt werden:

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


Die Lernkompetenzen der Kinder fördern zu können
Lernschwierigkeiten erkennen zu können (insbesondere Schwierigkeiten im
Lesen, Schreiben, Rechnen und bei der Aufmerksamkeit, zudem Schulund Leistungsängste)
Die Kinder bzw. Jugendlichen bei Lernschwierigkeiten unterstützen zu
können (Verständnis, Motivation, Beratung, konkrete Hilfen, weitere
professionelle Ansprechpartner/-innen kennen)
Insbesondere Kinder bzw. Jugendliche, die von einer ADHS betroffen sind,
beim Lernen und ihrem schulischen Werdegang lerntherapeutisch
begleiten zu können
Mit Eltern, Lehrer(inne)n, Therapeut(inn)en und dem weiteren relevanten
Umfeld bezüglich der Lernschwierigkeiten zusammen zu arbeiten
Neben dem Diagnostizieren der Lernschwierigkeiten und Lernstörungen und ihrer
therapeutischen Behandlung qualifizieren sich die Studierenden insbesondere für:




1.4
Die Durchführung von Projekten unter Einbeziehung ihrer Erkenntisse auf
den Gebieten der Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings
Die Kooperation mit für lerntherapeutische Hilfen relevanten Personen und
Institutionen, vor allem den Schulen, da sie eingestellt sind auf
interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung
Die Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse unterschiedlicher
Fachrichtungen in der lerntherapeutischen Förderung bzw. im
Lernkompetenztraining
Die Berücksichtigung neurobiologischer Hintergründe des Lernprozesses,
der Entwicklung von Lern- und Leistungsstörungen sowie deren
Zusammenhänge im psychologischen, sozialen, emotionalen und
schulischen Umfeld
Zielgruppen der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge
Während der Kontaktstudiengang Lernförderung vor allem von Erzieher/-innen
belegt wird, wendet sich der Kontaktstudiengang Pädagogisch-psychologische
Lerntherapie an Lehrer/-innen und Sozialwissenschaftler/-innen sowie
Akademiker/-innen aus nahe stehenden Disziplinen:
a) Der 2-jährige, rund 1.290 Unterrichtseinheiten umfassende
Kontaktstudiengang Lernförderung, der die Module 0 bis 5 umfasst, richtet
sich in erster Linie an Erzieher/-innen, Heilpädagog(inn)en,
Logopäd(inn)en, Ergotherapeut(inn)en und vergleichbare
Fachschulabsolvent(inn)en. Sie sind prädestiniert, um qualifiziertes
Lernkompetenztraining in Schulen in enger Zusammenarbeit mit den
Lehrer(inne)n durchzuführen.
b) Der 3-jährige, rund 1.680 Unterrichtseinheiten umfassende
Kontaktstudiengang mit dem Abschluss “Pädagogisch-psychologischer/-e
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Stand: November 2011
Lerntherapeut/-in (wissenschaftlich evaluiert und zertifiziert)", welcher die
Module 1 bis 7 umfasst, richtet sich entsprechend den hohen
interdisziplinären Anforderungen der Lerntherapie an Lehrer/-innen,
Psycholog(inn)en, Pädagog(inn)en, Sozialpädagog(inn)en sowie
Sozialarbeiter/-innen und andere geeignete Akademiker/-innen. Neben
Angeboten der Lerntherapie und des Lernkompetenztrainings in Schulen
sind sie durch ihre Verbindung zu oder Leitung einer lerntherapeutischen
Praxis in der Regel in der Lage, bei Bedarf intensive lerntherapeutische
Einzelförderung zu leisten.
Kapitel 2 – Lernstörungen, Lernkompetenztraining und Lerntherapie
2.1
Beschreibung einer Lernstörung
Eine Lernstörung ist eine Entwicklungsstörung, bei der betroffene Kinder bei
hinreichender Intelligenz im Vergleich zu Gleichaltrigen Defizite beim Schreiben,
Lesen und Rechnen aufweisen. Eine Lernstörung verschärft sich oft zu einer
umfangreichen und tiefgreifenden Störung (mangelndes Selbstwertgefühl,
Ängste, Blockaden, Vermeidungsverhalten, Verhaltensstörungen) und hängt eng
mit den Erwartungen zusammen, die die Schüler/-innen seitens des Lehrplans
oder ihrer Eltern erfüllen sollen.
Lernen wird dann als problematisch angesehen, wenn die Lernergebnisse
deutlich unterhalb des Altersdurchschnitts liegen (etwa bei einer Lese/Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche), die Lernlücken als so weit
reichend und grundlegend beurteilt werden, dass kein darauf aufbauendes
Weiterlernen möglich ist und die Lernergebnisse deutlich hinter der Begabung
des jeweiligen Schülers zurückbleiben.
Eine Lernstörung ist entweder vorübergehend (passager) oder überdauernd
(persistierend). Sie tritt entweder partiell auf (mit passageren Lernrückständen
in Einzelfächern oder als persistierende Lese-/Rechtschreibschwäche oder
Rechenschwäche) oder generell (als vorübergehende fächerübergreifende
Schulschwierigkeiten oder als überdauernde Lernschwäche oder
Lernbehinderung).
2.2
Gründe für und relevante Komponenten einer Lernstörung
Es gibt vielfältige kausal-ursächliche Erklärungsmodelle für das Entstehen einer
Lernstörung, z. B. durch geringe familiäre Unterstützung, unzureichende
Vorkenntnisse, Wahrnehmungsstörungen, genetische Defekte etc. Für eine
wirksame Intervention spielt die Berücksichtigung der Entstehungsbedingungen
der Störung eine wichtige Rolle. Hauptziel der Intervention ist dann allerdings,
ein systematisches, schrittweises und möglichst fehlerfreies Lernen zu
ermöglichen.
Diagnostisch lassen sich vier relevante Komponenten des Lernens unterscheiden,
in denen Kinder oder Jugendliche mit einer Lernstörung markante Defizite
aufweisen:


Basisfertigkeiten (z. B. Informationen herauslösen können, akustische
Informationen aufnehmen können etc.)
Wissens- und Begriffssysteme (z. B. Vorwissen und begriffliche Schemata
oder konkrete Lernstrategien)
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011


2.3.
Metakognitive Fähigkeiten (z. B. Wissen über eigene gedankliche Prozesse
einschließlich ihrer Planung, Überwachung und Regulation, Reflexion des
eigenen Vorgehens, Registrierung des Erfolgs, Analyse von Fehlern,
planvolles Vorgehen u. ä.)
Motivation (sie ist die Voraussetzung zur Initiierung und Aufrechterhaltung
von Lernhandlungen und wirkt sich positiv auf die Verarbeitungstiefe aus;
sie hängt von der wahrgenommenen Selbstwirksamkeit und vom
Selbstvertrauen ab)
Lernkompetenztraining und Lerntherapie
Lernkompetenztraining und Lerntherapie sind eine pädagogisch-psychologische
Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lern- und
Leistungsstörungen. Diese Förderung findet vor allem bei Schwierigkeiten im
Lesen, Schreiben und Rechnen Anwendung, aber auch bei
Aufmerksamkeitsstörungen, Lerndefiziten sowie Lern- und Prüfungsangst.
Wissenschaftlich begründete Interventionsformen werden in die Förderung
miteinbezogen, die zwischen schulischer und psychotherapeutischer Hilfe
angesiedelt ist. Sie ist weder eine fortdauernde Lernunterstützung in einem oder
mehreren Schulfächern (Nachhilfe) noch eine vom schulischen Prozess losgelöste
Form psychotherapeutischer Behandlung. Lernkompetenztraining und
Lerntherapie befassen sich mit dem gestörten Lernprozess unter
Berücksichtigung des Lerninhalts und der Auswirkungen auf die beteiligten
Personen und haben die grundlegenden inhaltlichen und psychischen Voraussetzungen für einen Neuanfang beim Lernen zum Ziel. Eine positive Lernstruktur
und ein gelingender Lernprozess sollen (wieder-) hergestellt werden.
2.4
Prinzipien und Vorgehen beim Lernkompetenztraining und in der
Lerntherapie
Grundlegende Prinzipien sind:

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

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


Fundierte Diagnostik, Verstehen der systemischen Bezüge, in denen
der/die Klient/-in lebt
Individuelle Orientierung am Kind, an seinen Fähigkeiten und Ressourcen
und denen der Familie
Erreichbare Schritte gestalten, Erfolgserlebnisse ermöglichen und sichern
Förderung eines positiven Selbstbilds, Selbstwertgefühls und von
Selbstwirksamkeit
Einbeziehung von Eltern und Umfeld (Lehrer/-innen, Erzieher/-innen u. a.)
Mehrkanaliges Lernen
Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien
Einbeziehung wissenschaftlich begründeter Interventionsformen
Das Vorgehen des Lernkompetenztrainings bzw. der Lerntherapie erfolgt in fünf
Schritten:
1. Diagnostik / Analyse der individuellen Lernvoraussetzungen und der
Lernstruktur
2. Festlegung der Trainings- bzw. Therapieziele, abgeleitet aus den
Ergebnissen der Diagnostik
3. Planung pädagogischer und therapeutischer Interventionen
4. Durchführung, Reflexion und Anpassung dieser Interventionen
5. Abschluss der Therapie
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Stand: November 2011
2.5
Effektive Interventionen beim Lernkompetenztraining und in der
Lerntherapie
Eine wichtige Bedingung für das Erreichen der Trainings- bzw. Therapieziele ist
der Aufbau und die Pflege einer guten Kooperation zwischen Eltern,
Lehrer(inne)n, anderen relevanten beteiligten Personen und
Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in. Ebenso bedarf es des Aufbaus
einer tragfähigen und stabilen Beziehung zwischen Klient/-in und
Lernkompetenztrainer/-in oder Lerntherapeut/-in.
Im Hinblick auf die allermeisten Lernziele sind folgende Vorgehensweisen als
effektiv anzusehen:

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

Ein eher direktives und gut geplantes Vorgehen
Inhalte oder Strategien werden explizit, redundanzreich und schrittweise
vermittelt
Die Schüler/-innen sind ständig zu einer aktiven Beteiligung sowie zum
ausgiebigen Üben aufgefordert
Sie erhalten für alle Leistungen und Antworten eine sofortige und konkrete
Rückmeldung
Optimale Lernorganisation und Zeitmanagement werden trainiert
Diese Merkmale sind in folgenden Methoden zu finden:

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

Gedächtnisstrategien
Direkte aufgabenspezifische Instruktionen
Strategieinstruktionen
Kognitive Verhaltensmodifikation / Selbstinstruktionstraining
Automatisierungstechniken
Bewältigungsstrategien
Konzentrations- und Entspannungsübungen
Direkte Rückmeldungen
Mit diesen Methoden werden zuverlässig zwei wichtige Bereiche der Lernstörung
verbessert:
1. Die angemessenen Lernaktivitäten werden erhöht



durch Vermittlung von Lernstrategien (z. B.
Gedächtnisstrategien, Selbstinstruktion, Strategieerwerb)
durch die Steigerung der Lernmotivation (z. B. Verstärker,
angemessene Aufgabenschwierigkeit, Attributionstraining)
durch die Einübung der Verarbeitung von Fehlern und
Versagenserlebnissen (z. B. Bewältigungsstrategien)
2. Die systematische Informationsverarbeitung wird verbessert



durch die systematische Vermittlung und Einübung von
inhaltlichen Kenntnissen mit Hilfe lerntheoretischer Konzepte
durch das Erlernen, wie man eine optimale Lernumgebung
gestaltet
durch das Erfahren, wie Lerneinheiten sinnvoll strukturiert
werden können
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Kapitel 3 - Mögliche Zugänge von Lerntherapeut(inn)en zum System
Schule
3.1
Vorüberlegungen
In der Schule können vor allem Lernkompetenztrainings auf der Basis der
Kenntnisse und Erfahrungen aus der Lerntherapie angeboten werden und
seltener herkömmliche Lerntherapie.
Die Zusammenarbeit zwischen Lerntherapeut(inn)en bzw.
Lernkompetenztrainer/-innen und Lehrer(inne)n bzw. der Schulleitung einer
Schule kann nur auf einer partnerschaftlichen und wertschätzenden Basis
gelingen. Nur wenn die spezifischen Kompetenzen und Konzepte gegenseitig
anerkannt und respektiert werden, kann ein Lernkompetenztraining in der Schule
zum Nutzen für alle Beteiligten (betroffene Kinder, deren Eltern, Lehrkräfte,
Klassenverbände) durchgeführt werden.
Es gibt (noch) keine verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von
Lerntherapeut(inn)en an Schulen. Die Finanzierung der Angebote muss mit der
jeweiligen Schulleitung sowie ggf. den Eltern / dem Elternbeirat etc. geklärt
werden.
3.2
Mögliche Zugänge für Lerntherapeut(inn)en mit eigener Praxis
Schulleitungen von Schulen im Einzugsbereich der Praxis nehmen Kontakt
zum/zur Lerntherapeuten/-in auf mit der Anfrage nach bestimmten Angeboten.
Diese Kontaktaufnahme kann auf Wunsch von Eltern erfolgen, die mit ihrem Kind
gute Erfahrungen mit Lerntherapie in der Praxis gemacht haben oder aufgrund
offensichtlicher Fortschritte von "Therapiekindern". Auch eine effektive
Öffentlichkeitsarbeit der Praxis spielt hier eine wichtige Rolle.
Der/die Lerntherapeut/-in unterbreitet seiner-/ihrerseits der Schulleitung
Angebote. Wenn nicht schon vorher über Lehrergespräche im Rahmen von
Therapien Kontakte zu einzelnen Lehrer(inne)n geknüpft wurden, sind hier eine
gründliche Vorab-Information über die spezifischen Themenfelder der Schule und
Diplomatie sehr wichtig. So wird es z. B. an Schulen, an denen bereits Lehrer/innen mit einer LRS-Zusatzqualifikation arbeiten oder an denen bereits
Leseförderklassen existieren, kaum Bedarfe für zusätzliche LRS-Förderangebote
geben. Dagegen kann das Angebot von Kleingruppenförderung in
mathematischen Bereichen oder von Elternvorträgen zu bestimmten Themen
durchaus attraktiv sein.
Das Interesse an lerntherapeutischen Angeboten in der Schule kann von
Lehrer(inne)n kommen, die über "Lerntherapie-Kinder" in ihren Klassen die
lerntherapeutische Arbeit kennen gelernt haben. Bisherige Erfahrungen von
Lerntherapeut(inn)en zeigen, dass über solche persönlichen Kontakte relativ
schnell eine Vertrauensbasis zwischen Lehrerkollegium und Lerntherapeut/-in
aufgebaut werden kann. Bei beiderseitigem Interesse können dann auch
Lehrerfortbildungen zu bestimmten Themen oder Lehrercoachings (besonders für
den Umgang mit "AD(H)S-Kindern") angeboten werden.
Öffentliche Vorträge von Lerntherapeut(inn)en zu schulrelevanten Themen z. B.
an Volkshochschulen, können das Interesse von Eltern oder Lehrer(inne)n an
einer Zusammenarbeit innerhalb des Systems Schule wecken. Das gilt auch für
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Stand: November 2011
Veranstaltungen in der lerntherapeutischen Praxis, wie z. B. Tage der offenen
Tür.
Generell ist effektive Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Faktor, um die Existenz
und die Möglichkeiten des Fachgebietes Lerntherapie möglichen
Interessent(inn)en bewusst zu machen.
3.3
Mögliche Zugänge für Lerntherapeut(inn)en in Ausbildung
Ausbau bereits vorhandener Arbeitsfelder
Etliche Studierende der lerntherapeutischen Kontaktstudiengänge haben bereits
vor Beginn des Studiums an Schulen gearbeitet, z. B. in der Kernzeiten- oder
Hausaufgabenbetreuung, als Integrationshelfer/-in oder Schulassistent/-in. Das
während des Studiums erworbene Wissen lässt sich in diesen Bereichen sehr gut
anwenden. Da hier die Vertrauensbasis zwischen Schulleitung und
Lerntherapeut/-in bereits besteht, ist die Schulleitung normalerweise offen für
weitere, qualifizierte Angebote, von denen offensichtlich alle Betroffenen
profitieren.
Kontaktaufnahme über die Suche nach Praktikumsplatz
Studierende, die nicht in einer lerntherapeutischen Einrichtung beschäftigt sind,
benötigen für den Nachweis ihrer Praxiseinheiten ein geeignetes Arbeitsfeld.
Erfahrungsgemäß sind besonders Förderschulen (L) und Privatschulen mit
geeigneter Ausrichtung interessiert an Praktikant(inn)en. Im Verlauf des
Studiums wird sich der Aufgabenbereich entsprechend der Qualifikation erweitern
oder ändern, z. B. von der Patenschaft für eine Klasse über die Kleingruppenoder Einzelförderung bis hin zu einem lerntherapeutischen Training mit
Diagnostik und regelmäßigen Eltern- und Lehrergesprächen.
Erfahrungsgemäß erhalten Studierende an diesen Schulen mehr Freiheit und
Unterstützung für ihre Arbeit als z. B. an Grundschulen. Auch Projekte wie z. B.
die Vorbereitung einzelner Schüler/-innen auf den Übergang von der
Förderschule zur Hauptschule sind möglich.
An Grundschulen sind Praktika, z. B. die Mitarbeit in Leseförderklassen und die
Mitarbeit oder eigenverantwortliche Durchführung von Stützkursen Mathematik,
denkbar.
Die Klärung des Auftrages für den/die Lerntherapeut/-in an der Schule kann nach
Abschluss des Studiums schwierig werden.
Falls der/die Therapeut/-in an der Schule tätig bleiben möchte und die
Schulleitung dies auch wünscht, ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Tätigkeit
(und auch die Bezahlung) nicht dauerhaft unter dem erreichten
Qualifikationsniveau bleibt.
Kontaktaufnahme über bereits bestehende Beschäftigsverhältnisse in
der Frühförderung in Kindergärten und Kindertagesstätten
Lerntherapeut(inn)en sind bereits in verschiedenen Formen der Frühförderung an
Kindergärten tätig. Bei einigen Kindern, die bereits im Kindergarten
therapeutisch betreut wurden, ist offensichtlich, dass sie auch in den ersten
Schuljahren Lernkompetenztraining oder -therapie benötigen werden. In diesem
Fall kann gemeinsam mit der Grundschulleitung nach Möglichkeiten gesucht
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
werden, die bereits begonnene Förderung ohne Unterbrechung in der Schule
fortzusetzen. Ein guter persönlicher Kontakt zum/zur jeweiligen
Kooperationslehrer/-in kann hier hilfreich sein. Kontakt zum/zur
Kooperationslehrer/-in kann z. B. bei der Erfassung der Schulreife zustande
kommen oder (wenn möglich) bei der gemeinsamen Auswertung von
Beobachtungsaufzeichnungen und Frühdiagnostik.
3.4
Mögliche Zugänge über Integrations- bzw. Inklusionshilfe und
Schulbegleitung
Einzelne Kinder mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten können
Integrations- bzw. Inklusionshilfe nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) in einer Schule erhalten. Diese Hilfen
werden über das Jugendamt beantragt, bei Bedarf bewilligt und zwischen den
Eltern, der Schule und dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst im Rahmen
eines Hilfeplanverfahrens ausgehandelt. Integrations- bzw. Inklusionshelfer/
innen in oder mit lerntherapeutischer Ausbildung sind für solche Einzelfallhilfen in
besonderer Weise geeignet, da die lerntherapeutischen Kenntnisse ergänzend
eingesetzt werden können. Allerdings zielen diese Hilfen in der Regel zunächst
auf die Integration / Inklusion des Kindes in die Klassengemeinschaft und erst in
zweiter Linie auf die individuelle Lernförderung durch die zusätzliche Fachkraft.
Ein weiterer Zugang besteht über Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§
53 und 54 SGB XII. Im Rahmen dieser Eingliederungshilfen werden
Assistenzdienste zur integrativen Beschulung von Kindern mit Behinderungen
gewährt. Die Beantragung dieser Hilfen durch die Eltern läuft in Absprache mit
dem zuständigen Gesundheitsamt über die Arbeitsstelle Kooperation beim
Staatlichen Schulamt. Wird die Hilfe gewährt, erfolgt die Finanzierung über die
Sozialhilfe. Auch bei diesen Hilfen sind Kolleg(inn)en in oder mit
lerntherapeutischer Ausbildung besonders für die Hilfedurchführung geeignet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg
und auch anderen Bundesländern werden Konzepte der Individuellen Lern- und
Entwicklungsbegleitung (ILEB) diskutiert und ausgestaltet (siehe www.ilebbw.de). Inwieweit diese Hilfen Chancen für Lerntherapeut(inn)en bieten, bleibt
abzuwarten.
Kapitel 4 – Mögliche lerntherapeutische Angebote an Schulen
In diesem Kapitel werden bereits erprobte lerntherapeutische Angebote
beschrieben.
4.1
Vorträge für Eltern und/oder Lehrer/-innen
Vorträge können zu verschiedenen Themen angeboten werden,
entweder für Eltern, eine gesamte Schulgemeinschaft mit Eltern und
Lehrer(inne)n oder auch für ein Lehrerkollegium. Vorträge sind eine
große Chance, einen guten Kontakt zu den Lehrer(inne)n zu bekommen.
Sie können dadurch erfahren, dass lerntherapeutisches Wissen und
Erkenntnisse hilfreich für die Förderung einzelner Schüler/-innen oder
die Unterrichtsgestaltung sein können.
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
Ebenso können sie erfahren, dass lerntherapeutisch ausgerichtete
Trainings- und Förderangebote eine kompetente und sinnvolle
Ergänzung und keine Konkurrenz zum Schulunterricht darstellen.
4.2
Trainings- und Förderangebote in Kleingruppen
Kleingruppen parallel zum Unterricht vormittags
Diese Kleingruppen werden in der Regel für Kinder mit Lese-/
Rechtschreibschwäche, manchmal auch für Kinder mit Rechenschwäche
angeboten. In den Kleingruppen sollten maximal 4 Kinder sein, die jeweils
ähnliche Störungsbilder zeigen. Vor Beginn der Gruppenarbeit ist die
Durchführung einer Diagnostik der individuellen Lernvoraussetzungen und der
Lernstruktur bei jedem Kind notwendig, ebenso eine regelmäßige
Verlaufsdiagnostik. Dazu bedarf es selbstverständlich der Zustimmung der Eltern.
Wichtig ist der kontinuierliche Austausch mit den relevanten Lehrer(inne)n und,
wenn möglich, auch mit den Eltern, zum Beispiel im Rahmen von Elternabenden.
Die Erfahrung zeigt, dass manche Eltern froh sind über die kostenlose Förderung
ihrer Kinder. Andere Eltern wiederum befürchten zusätzliche Lücken durch die
Parallel-Betreuung während der offiziellen Unterrichtszeiten am Vormittag. Vorteil
ist aber, dass auch Kinder in den Genuss der Förderung kommen, die in eine
zusätzliche „freiwillige“ Nachmittagsförderung aus verschiedenen Gründen nicht
kommen würden.
Kleingruppen am Nachmittag
Hier werden zum Beispiel Kurse zur Vermittlung von Rechtschreibstrategien oder
zum Training des Lern- und Arbeitsverhaltens angeboten. Ein Kurs umfasst
durchschnittlich 10 Einheiten zu je 45 Minuten mit 3 bis 5 Kindern und
mindestens einer Einheit Elternarbeit. Die Kinder werden von den Lehrer(inne)n
aufgrund von Beobachtungen im Unterricht vorgeschlagen und kommen dann in
die Gruppe nach Zustimmung und in Absprache mit den Eltern. Die
Gruppeneinteilung erfolgt dann durch den/die Therapeuten/-in bzw.
Lernkompetenztrainer/-in eventuell unter Hinzuziehung durchgeführter Tests und
Evaluationsbögen.
Ein spezifisches Trainingsangebot kann die Durchführung des „Attentioner“ sein.
Ziel dieses neuropsychologischen Trainingsprogramms von Jacobs und Petermann
ist die Verbesserung der fokussierten und geteilten Aufmerksamkeit bei Kindern
im Alter von 7 bis 14 Jahren. Dieses Programm wird für vier Kinder über 15
Sitzungen je 60 Minuten angeboten. Das Attentioner Training beinhaltet
zusätzlich ein kompaktes Elterntraining von fünf Therapiestunden, das begleitend
angeboten werden kann.1
Die Erfahrung zeigt, dass durch einen finanziellen Eigenanteil der Eltern und die
Schwerpunktverlagerung auf die Förderung nachmittags zusätzlich zum
Unterrichtsgeschehen, das in der Regel vormittags stattfindet, bei manchen
Eltern das Interesse an einer Mitarbeit steigt. Andererseits kommen Kinder aus
bildungsfernen Elternhäusern kaum in den Genuss solcher Kurse, da ein Angebot
am Nachmittag schon zu hochschwellig angelegt ist.
1
Claus Jacobs / Franz Petermann: Training für Kinder mit Aufmerksamsstörungen. Das neuropsychologische Gruppenprogramm
ATTENTIONER (Therapeutische Praxis), 2., überarbeitete Auflage, Göttingen, Hogrefe: 2008
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Stand: November 2011
4.3
Lernkompetenztraining und Lerntherapie für einzelne Kinder
Ein Lernkompetenztraining für einzelne Kinder oder eine Lerntherapie im Rahmen
der Schule kann sich aus unterschiedlichen Settings heraus entwickeln.
Die Durchführung einer Integrations- / Inklusionshilfe im Rahmen des SGB VIII
oder einer Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII (siehe Kap. 3) kann durch
eine/-n Studierenden der Lerntherapie oder eine/-n Lerntherapeutin/-en
erfolgen. Im Zuge dieser umfassenden Hilfen, die zum größten Teil als
Unterrichtsbegleitung angelegt sind, kann stundenweise ein
Lernkompetenztraining mit den Schwerpunkten Lese-/Rechtschreibschwäche,
Rechenschwäche oder Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
angeboten werden.
Diese Einzeltrainings für die betroffenen Kinder erhöhen tendenziell die
Wirksamkeit der Integrations- bzw. Eingliederungshilfe, da dort Basisfertigkeiten
erworben oder Lücken geschlossen werden können. Zudem ergeben sich durch
das Einzeltraining Hinweise und Anregungen für die Lehrer/-innen, welche
Aspekte im Unterricht bei dem jeweiligen Kind besonders zu berücksichtigen
sind. Eine gute Kooperation zwischen Lerntherapeut/-in und Lehrer/-in
ermöglicht hier einen pädagogischen Zugewinn für die betroffenen Kinder, die es
zu integrieren gilt, aber auch für den Unterricht im Klassenverband insgesamt.
Kinder, die zunächst an Kleingruppenangeboten teilnehmen (siehe
oben), können eventuell später in eine Lerntherapie im Einzelsetting
wechseln. Falls sich der Bedarf für eine Einzeltherapie bei einem Kind
zeigt, kann beispielsweise folgendes Verfahren Anwendung finden: Mit
dem Einverständnis der Eltern können Lehrer/-in oder die Eltern direkt
ihr Kind über einen Anmeldebogen zu einer lerntherapeutischen
Diagnostik anmelden. Nach Durchführung der Diagnostik durch die/den
Lerntherapeutin/-en kann dann bei Bedarf eine Lerntherapie angeboten
werden. Dazu werden wöchentliche Termine mit dem Kind, regelmäßige
Elterngesprächstermine und Lehrergesprächstermine vereinbart. Die
Finanzierung der Lerntherapie erfolgt über einen monatlichen Beitrag
von Eltern, möglicherweise ergänzt durch einen Beitrag aus einem
anderen Topf, der zum Beispiel über Stiftungsgelder zur Verfügung
steht.
4.4
Weitere Angebote
Speichertraining für einzelne Kinder
Kinder mit Schwierigkeiten beim Auswendiglernen (z. B. bei Additions- und
Subtraktionsaufgaben im Zahlenraum bis 20 oder beim Vokabellernen) können
damit besonders unterstützt werden. Während einer Einzelförderung parallel zum
Unterricht bekommt das Kind die Grundlagen des Arbeitens mit einer Lernkartei
vermittelt und trainiert mit der/dem Lerntherapeutin/-en. An weiteren 2 bis 4
Schultagen pro Woche übernimmt diese Aufgabe von ungefähr 10 Minuten eine
andere instruierte Person (z. B. Schulassistent/-in oder Hausaufgabenbetreuer/
-in).
Coaching von Hausaufgabenbetreuer(inne)n
An einigen Schulen übernehmen Schüler/-innen der Oberstufe die Hausaufgabenbetreuung von jüngeren Schüler/-innen im Rahmen des Jugendbegleiterprogrammes. Diesen Jugendlichen kann in einem Grundkurs das nötige Basis-
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Stand: November 2011
wissen für diese Aufgabe vermittelt werden. Bei Bedarf kann der/die Lerntherapeut/-in in der Hausaufgabenbetreuung hospitieren und bei Problemen beraten.
Spieltraining für Eltern
Im Rahmen einer oder mehrerer Abendsveranstaltungen wird Eltern die
Bedeutung von gemeinsam mit den Kindern verbrachter Spielzeit erläutert. Es
werden sowohl „zweckfreie“ Spiele als auch Spiele mit pädagogischer Zielstellung
ausprobiert und eingeübt.
Kapitel 5 - Rahmenbedingungen für lerntherapeutische Angebote an
Schulen
Grundsätzlich gilt es seitens der Schule zu bedenken, ob lerntherapeutische
Angebote zum Profil der Schule passen beziehungsweise dem Profil der Schule
nutzen. Der/die Lerntherapeut/-in seiner-/ihrerseits muss die Offenheit und
Lernbereitschaft mitbringen, sich auf ein lerntherapeutisches Arbeiten
einzulassen, das anders gestaltet und ausgehandelt ist als Lerntherapie in einer
lerntherapeutischen Einrichtung.
Bei ersten Gesprächen über mögliche lerntherapeutische Angebote an der Schule
mit der Schulleitung, interessierten Lehrer(inne)n und evtl. anderen Personen
wie Elternbeiräten etc. sollte ein offener Austausch erfolgen und klare
Absprachen getroffen werden. Für die Durchführung von Angeboten ist es
hilfreich einen festen Ansprechpartner an der Schule zu haben.
Etliche Fragen zur fachlichen Ausgestaltung des Angebots, zur Finanzierung, zur
Mitarbeit der Eltern und zur Ausstattung mit Sachmitteln sind zu Beginn und im
Projektverlauf zu klären.
5.1 Fachliche Ausgestaltung des lerntherapeutischen Angebots an
Schulen
Der Betreuungsrahmen soll sich, wie gewohnt, auf die betroffenen Kinder, deren
Eltern, die
Lehrkräfte und gegebenenfalls auf kooperierende unterstützende Einrichtungen
erstrecken.
Aufgrund finanzieller Erwägungen wird in der Schule häufiger mit den
betroffenen Kindern in Kleingruppen gearbeitet. Die Arbeit in Dreier-Gruppen hat
sich als gute Angebotsform erwiesen. Wichtig ist allerdings, dass ein gangbares
Verfahren für jene Kinder verabredet wird, die vom Schweregrad ihrer
Schwierigkeiten einer lerntherapeutischen Einzelförderung bedürfen.
Bei der Auswahl der Kinder, die gefördert werden sollen, kann mit auf die
Erfahrung der Lehrkräfte gesetzt werden. Dadurch ist es vertretbar, die
Eingangsdiagnostik in gewissem Umfang zu reduzieren. Es kann sich auch im
Einzelfall als sinnvoll erweisen, bei der Elternarbeit zu reduzieren, weil im Umfeld
eine viel intensivere Zusammenarbeit mit den Lehrkräften möglich ist.
Die Eingangsphase sollte pro Kind mindestens bestehen aus:
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Stand: November 2011



Einer umfassenden Diagnostik (2 Unterrichteinheiten, UE), die der
Störungsbildklärung, der Fehleranalyse und dem Aufbau der Beziehung
zum Kind dienen soll
Einem Übergabegespräch (eine UE), „Übergabe-Gespräch“ Lehrkraft –
Lerntherapeut/-in
Einem Elterngespräch oder einem weiteren Lehrergespräch (eine UE)
Festzulegen ist nach der Beratung mit der zuständigen Lehrkraft und der
Diagnostik die Anzahl der Förderstunden pro Gruppe und Woche. Wenn in der
Gruppe gearbeitet wird und es sich im Schulalltag organisieren lässt, ist es
möglich von der Unterrichtseinheit (45 Minuten) abzuweichen und auf die volle
Stunde (60 Minuten) zu gehen.
Die Förderung dauert pro Schulhalbjahr ca. 18 Wochen (nach Abzug von
Ferienzeiten). In diesem Zeitraum können in etwa angesetzt werden:


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


18 Wochen x 1 Einheit = 18 Lernförder-Einheiten mit Kindern je 45/60
Minuten
Lehrergespräche, wobei mindestens 2 UE pro Schulhalbjahr empfohlen
werden, zu inhaltlichen (etwa Fortschritte der einzelnen geförderten
Schüler/-innen) und formalen Themen (etwa Übergabegepflogenheiten /
Einsichtnahme in Klassenarbeiten und Schülerakten) der Zusammenarbeit
und des Austauschs
Elterngespräche, wobei mindestens 2 UE pro Schulhalbjahr empfohlen
werden, die im begründeten Einzelfall durch mehr Lehrergespräche ersetzt
werden können
Fakultativ ein Pädagogischer Tag für die Lehrkräfte
Fakultativ Abendvorträge für Eltern und / oder Lehrkräfte zu ausgewählten, mit der Lerntherapie in Verbindung stehenden Themen (z. B.
Störungsbildteaching bei ADHS, Hausaufgabensituation oder Lern- und
Arbeitsverhalten)
Bilanzgespräch vor den Konferenzen zur Vergabe der Zeugnisnoten
zwischen Schule (Leitung, Lehrerkollegium) und Lernkompetenztrainer/-in
bzw. Lerntherapeut/-in
Wird dieser Orientierungsrahmen eingehalten, ist ein guter Informationsfluss
zwischen den zuständigen Lehrer(inne)n, Eltern und
Lernkompetenztrainer(inne)n bzw. Lerntherapeut(inn)en gewährleistet.
Weiterhin ist zwischen Schule (Leitung, Lehrerkollegium) und
Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in zu klären ob die Kinder statt
Unterricht (am Vormittag) in die lerntherapeutische Förderung kommen sollen
oder zusätzlich zum Unterricht nachmittags.
Es wird empfohlen, dass Lernkompetenztrainer(inne)n bzw. Lerntherapeut(inn)en
und Lehrer(inne)n in begrenztem Umfang Unterrichts- bzw.
Therapiehospitationen vereinbaren, um Einblicke in das je unterschiedliche
Berufsfeld zu ermöglichen und zusätzliche Informationen über Kinder zu geben,
bei denen das besonders hilfreich erscheint. Hospitationen sind, da sie u. a. auch
ablenkend wirken können, sparsam zu planen.
Die lerntherapeutische Diagnostik und Förderung wird, wie in der
lerntherapeutischen Praxis auch, in einer regelmäßig durch Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in zu führende Schülerakte dokumentiert.
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
Für die Erstellung von Eingangs-, Zwischen- und Endberichten kann der/die
Lernkompetenztrainer/-in bzw. Lerntherapeut/-in Lehrkräfte beratend
hinzuziehen, wo das sinnvoll erscheint und insoweit die Bereitschaft der
Lehrkräfte vorhanden ist, für die das Zusatzarbeit ist.
Zum Abschluss der Fördermaßnahme wird empfohlen, das letzte reguläre Elternund / oder Lehrergespräch als Abschlusstreffen mit einer detaillierten
Auswertung und Bilanzierung des Angebotes zu gestalten. Das bietet sich an, um
daran anknüpfend für Folgeprojekte zu werben und / oder für Kinder, bei denen
dies dringend angezeigt ist, eine Möglichkeit der lerntherapeutischen
Einzelförderung zu finden.
5.2
Zur Finanzierung des Angebotes
Grundvoraussetzung ist die leistungsgerechte Vergütung der
hochqualifizierten lerntherapeutischen Arbeit in der Schule. Die
Lernkompetenztrainer/-innen oder Lerntherapeut(inn)en, auch wenn sie
noch in Ausbildung sind, sollten dafür Sorge tragen, dass sie zumindest
nicht auf Dauer als willkommene Praktikant(inn)en oder Ehrenamtliche
eingesetzt werden, die nur gering entlohnt werden.
Ist die Schule nicht selbst willens oder in der Lage, lerntherapeutische
Zusatzangebote zu finanzieren, obgleich z. B. durch den Ausbau der
Ganztagsschulen u. ä. Veränderungen im Schulsystem Schulen hierfür
zunehmend über freie Mittel verfügen, bieten sich ein Reihe von
Finanzierungsalternativen an.
Die Projektförderung über Drittmittel wie etwa Stiftungsgelder wird im
nachfolgenden Kapitel ausführlich beschrieben. Dort finden sich auch Angaben
zur angemessenen Vergütung / Honorierung des/der Lernkompetenztrainers/-in
bzw. Lerntherapeuten/-in und der in den Kostenplan aufzunehmenden
Leistungen, zumal eine Aufstellung der Kosten für jede Projektfinanzierung
obligatorisch ist.
Der Einbezug der Eltern in die Finanzierung kann die Wertigkeit und
Verlässlichkeit der Nutzung des lerntherapeutischen Zusatzangebotes an Schulen
wirksam unterstreichen. Es kann auch strategisch sinnvoll sein, einen Eigenanteil
bei den Eltern zu erheben.
Eine Möglichkeit der Unterstützung kann hier auch ein Eltern-/Förderverein einer
Schule sein. Solche Vereine können eventuell auch den Eigenanteil der Familien
tragen, die dies aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können, weil sie sich z. B.
in Notlagen befinden.
5.3
Zur Beteiligung / Einbeziehung der Eltern
Auch in der lerntherapeutischen Förderung in der Schule ist die Zusammenarbeit
im Normalfall vorgesehen. Daher sind im Regelfall ein Eingangsgespräch und
regelmäßige Elterngespräche im Verlauf und ggf. zum Abschluss der Förderung
vorgesehen.
Sind Kinder schon vorab getestet worden oder haben sie Förderungen /
Behandlungen bekommen, ist es hilfreich, wenn die Eltern die Ergebnisse oder
Gutachten zur Verfügung stellen können.
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
Wie in der lerntherapeutischen Praxis auch, ist es wünschenswert, wenn die
Eltern zur Unterstützung des therapeutischen Prozesses, etwa durch geeignete
Formen der Hausaufgabenhilfe, gewonnen werden können.
Jedoch gibt es nicht in allen Elternhäusern die Bereitschaft oder Möglichkeit zu
regelmäßigen Elterngesprächen.
Ein großer Unterschied der lerntherapeutischen Förderung in der Schule im
Unterschied zur gängigen lerntherapeutischen Arbeit in einer Praxis besteht
darin, dass Kinder aus Familien bildungsferner Schichten und Milieus auch den
Zugang zur lerntherapeutischen Förderung erhalten. In diesen Familien kann es
– z. B. aufgrund von Sprachproblemen – dazu kommen, dass eine wirksame
Elternarbeit nicht geleistet werden kann und viel effektivere Hilfe durch eine
verstärkte Einbindung der/des Fachlehrers/-in (mehr UE für Lehrerarbeit statt für
Elternarbeit) realisiert werden kann.
In jedem Fall müssen die Eltern eine Einverständniserklärung /
Schweigepflichtentbindung abgeben, damit es zum offenen Austausch zwischen
Lehrer/-in und Lerntherapeut/-in kommen darf.
5.4
Räumlichkeiten und Materialien
Es müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können,
exklusiv für die Zeit der Lerntherapie, für die der/die Lerntherapeut/-in einen
eigenen Schlüssel erhält.
Zur Verfügung gestellt werden sollte auch ein abschließbarer Schrank im Raum.
Der Raum selbst sollte hell, beheizt und ruhig sein.
Auch die Materialfrage muss geklärt sein. Wird es gestellt durch die Schule oder
muss es selbst beschafft werden (dann wiederum muss dieser Punkt mit in die
Finanzierung aufgenommen sein)? Sind Testungen vorhanden, die genutzt
werden können? Wie sieht es aus an Mitbenutzungsmöglichkeiten von
Kopiergeräten, Arbeits- und Lernmaterial?
Kapitel 6 – Finanzierungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen
6.1
Unterschiedliche Wege der Finanzierung lerntherapeutischer
Angebote in der Schule
Auf mögliche Finanzierungswege wie Integrations-/Inklusions- oder
Eingliederhilfe ist bereits in vorherigen Abschnitten hingewiesen worden. Weitere
Modelle, über die vereinzelt publiziert wird, konzentrieren sich bei der
Mittelakquise auf Elternbeteiligungen, Sponsoren und Spenden, Gelder der
Schule bzw. von Schulfördervereinen sowie öffentliche Mittel von Ämtern, die
über spezifische Töpfe (z. B. Pädagogisches Nachmittagsprogramm oder
Hausaufgabenhilfe) verfügen bzw. bereit sind, in einen Modellversuch zu
investieren, eventuell sogar eine Regelfinanzierung in Erwägung zu ziehen. Denn
im strengen Sinn gibt es noch keine Regelfinanzierung für lerntherapeutische
Angebote in der Schule.
Seit Kurzem kommt nun zusätzlich das bei Arbeitsagenturen und
Sozialämtern verwaltete Bildungspaket, Lernförderung im Rahmen der
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
Neuregelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) II bezüglich Leistungen
zur Bildung und sozialen Teilhabe, als eventueller Mittelgeber für
Lerntherapie bzw. Lernkompetenztraining an der Schule in Betracht.
Die Eltern bedürftiger Schüler/-innen können bei der Arbeitsagentur die
Lernförderung beantragen, sofern sie Bezieher/-innen von Hartz-IV
sind, bzw. beim Sozialamt, wenn sie z. B. als Bezieher/-innen sonstiger
Sozialleistungen wie etwa Wohngeld vergleichbar einkommensschwach
sind. Da die Schule über den/die zuständige/-n Fachlehrer/-in den
Bedarf der Lernförderung bestätigen muss, ist die Zusammenarbeit mit
der Schule ohnehin obligatorisch.
6.2
Unterschiedliche Wege der Finanzierung lerntherapeutischer
Angebote in der Schule
Gerade wenn man jedoch eine Unterstützung für einen Zeitraum von ein bis drei
Jahren benötigt und / oder in einem eindeutig definierbaren lerntherapeutischen
Segement in der Schule tätig sein möchte, bieten sich Stiftungen als
Finanzierungshilfe an.
Stiftungen wiederum fördern in der Regel Projekte, so dass man sich bei dieser
Form der Mittelbeschaffung im Bereich des Projektmanagements bewegt.
Projektziele und -planung müssen an die Förderrichtlinien der Geld gebenden
Stiftung angepasst werden. Manche Geldgeber wollen auch gemeinnützige
Vereine als Antragsteller/-in im Vordergrund sehen, andere öffentliche
Einrichtungen wie z. B. Schulen.
Bei der Antragstellung gibt es prinzipiell zwei Varianten, entweder dass von der
jeweiligen Stiftung eine Antragsvorlage vorgegeben ist, die es auszufüllen gilt,
oder aber dass die jeweilige Stiftung den Antragsteller(inne)n die Freiheit in Art
und Umfang der Antragstellung belässt. Vergleichbare Varianten sind wiederum
bei der Abrechnung des Projektes anzutreffen.
Folgende Gliederungsgesichtspunkte sind bei der Antragstellung zu beachten:
1. Die Vorstellung des/der Antragstellers/-in und der etwaigen
Kooperationspartner/-innen
2. Die Begründung des Vorhabens (Zielsetzung)
3. Aufbau und Umfang des Projektes (inklusive Zeitplan)Dokumentation bzw.
Evaluation
5. Die Finanzierung
Optional können – je nach Anforderung der jeweiligen Stiftung – auch noch
Spezifika des Projektes, seine Nachhaltigkeit und / oder Angaben zu den
wichtigsten Projektbeteiligten herausgestellt werden.
6.3
Hinweise und Links für stiftungsgeförderte lerntherapeutische
Projekte an Schulen
Informationen und Kontakte zu Stiftungen und / oder zu öffentlichen
Programmen, etwa der Landesregierungen, der Bundesregierung oder
der EU, um spezifische Bildungsbereiche, benachteiligte
Personengruppen etc. zu fördern, sind am besten zu finden über:
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011


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


Den Bundesverband Deutscher Stiftungen, der einen Stiftungsindex
eingerichtet hat, in dem über 6.500 Stiftungen nach Förderart, Region
oder bestimmten Stichworten recher-chiert werden können:
http://www.stiftungen.org/index.php?strg=87_124&baseID=129&
Die zumeist regional begrenzten Bügerstiftungen, die sich als
Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen aus der Region verstehen
und die primär Bildung, Soziales und Jugend fördern: http://www.diedeutschen-buergerstiftungen.de/index.php?strg=2_5&baseID=5& und:
http://www.buergerstiftungen.de/cps/rde/xchg/SID-51639D4EDC776AA8/buergerstiftungen/hs.xsl/db.htm
Die Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg:
http://finanzierung.jugendnetz.de/bf_index.php
Internetauftritte der Ministerien in den einzelnen Bundesländern und /
oder auf Bundesebene
Internetauftritte der Landes- und Kreisjugendämter
Informationsdienste der einzelnen Landesregierungen (z. B. „Landesportal“
genannt, das als Newsletter per Mail beziehbar ist) bzw. der
Bundesministerien / -regierung
Regionale Presse und Medien (Zeitungen, Amtsblätter, städtische
Newsletter …)
Die regionale Ebene ist häufig bei kleineren und mittleren Projekten Erfolg versprechender und effizienter als die Bundesebene oder bundesweit tätige Stiftungen. Maßgeblich für den Erfolg ist aber auch die Wahl einer für den Themenbereich nahe liegenden Stiftung, zumal eine starke Ausdifferenzierung der Förderfelder besteht. Die Möglichkeiten reichen von der Bildung über Kultur, Jugend,
soziale Verantwortung und Gesundheit bis hin zu Forschung und Wissenschaft.
6.4
Kalkulation der Kosten für lerntherapeutische Leistungen an
Schulen
Um selbst angemessen für eine hochqualifizierte akademische Dienstleistung
vergütet zu werden, aber auch wegen der für die Finanzierung durch Stiftungen
oder andere dritte Geldgeber sowie der Schule gegenüber geforderten
Transparenz, ist in jedem Fall eine Kalkulation der Kosten erforderlich.
In diese fließt normalerweise ein:



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Die Anzahl der pro Jahr (Monat) anfallenden Arbeitsstunden insgesamt
Die Darstellung der Art und Anzahl der Förderstunden, in der Regel
differenziert nach Diagnostik, lerntherapeutischen Förderstunden in der
1:1-Situation oder in der Gruppe, Eltern- und Lehrergesprächen
Der Honorarsatz, der Euro 20.- pro Stunde nicht unterschreiten sollte,
oder alternativ:Die Kosten für den/die Lernkompetenztrainer/-in bzw.
den/die Lerntherapeuten/-in auf Anstellungsbasis. Hierbei ist es üblich,
beispielhaft eine/-n durchschnittliche/-n Beschäftigte/-n gemäß
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), in der Regel Tarifgruppe
11 (Lernkompetenztrainer/-in) oder 12 (Lerntherapeut/-in), im Alter von
39 Jahren, verheiratet, mit einem Kind, einschließlich Arbeitgeberanteilen
(22 %), Urlaubs- und Weihnachtsgeld heranzuziehen
Anfallende Stunden für Administration und Koordination. Hierfür sind 20 %
der Arbeitsstunden insgesamt angemessen
Die anfallenden Materialkosten für Testungen, Arbeitsblätter, Spiele,
Bücher und sonstige Lehr- und Lernmittel
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011

6.5
Die auftretenden Sachkosten z. B. für Arbeitsplatzausstattung, anteilige
Miete, Porto, Telefon- oder StromkostenGegebenenfalls Fahrtkosten
Zentrale rechtliche Fragestellungen
Für Projekte der Lernförderung an Schulen ist ein Vertrag zwischen der Schule
und dem/der Anbieter/-in lerntherapeutischer Leistungen bzw. dem
Lernkompetenzteam unbedingt empfehlenswert und bei Stiftungsfinanzierung in
der Regel auch unabdingbar.
Vor Projektbeginn werden mit dem/der extern mitarbeitenden Lerntherapeuten/in bzw. Lernkompetenztrainer/-in durch die Schule / das Rektorat die rechtlichen
Verpflichtungen besprochen und geklärt. Diese sind insbesondere:




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

Seuchenschutz / frei Sein von ansteckenden Krankheiten (Unterschrift)
Datenschutz mit Schweigepflicht (Unterschrift)
Belehrung über die Aufsichtspflicht
Belehrung über § 90 Schulrecht (Strafmaßnahmen)
Belehrung über Fürsorgepflicht (Auffälligkeiten müssen immer gegenüber
der Schulleitung genannt werden)
Verhaltenskodex (Schulleitung trägt Sorge für den ordnungsgemäßen
Ablauf des Schulalltags; z. B. muss man sich beim Kommen anmelden)
Angemessenes, gebührliches Auftreten
Keine Übergriffe (z. B. sexuelle), kein Schlagen, kein Berühren
Keine Sektenzugehörigkeit
Nur Weitergabe von genehmigen Inhalten und Informationen erlaubt (z. B.
keine Werbung)
Es wird ferner empfohlen, mit der Schule zu vereinbaren, dass die
lerntherapeutische Förderung bzw. das Lernkompetenztraining wie Unterricht
bzw. als Unterrichtsersatz zu behandeln sind.
Letzteres kommt v. a. dann in Betracht, wenn betroffene Schüler/-innen aus dem
jeweiligen Fachunterricht herausgenommen werden und statt dessen dann
lerntherapeutische Förderung oder Lernkompetenztraining erhalten.
In dem Fall wird davon ausgegangen, dass die Schüler/-innen lehrplannah
gefördert werden, um mittelfristig befähigt zu werden, wieder am
Unterrichtsgeschehen in der Klasse teilnehmen zu können, um ggf. das
Klassenziel zu erreichen oder eine (Abschluss-)Prüfung zu bestehen.
Mit solchen Vereinbarungen werden u. a. auch die Bedingungen des
Bildungspakets erfüllt.
Die Vereinbarung der Anbindung der lerntherapeutischen Förderung bzw. des
Lernkompetenz-trainings an den schulischen Unterricht hat zudem zur Folge,
dass der in der Schule für die Schüler/-innen und Lehrer/-innen bestehende
Versicherungsschutz sich auch auf die lerntherapeutischen Förder- bzw.
Trainingsstunden erstreckt und den/die Lerntherapeuten/-in bzw. den/die
Lernkompetenztrainer/-in mit umfasst. Dasselbe gilt für
Datenschtzbestimmungen.
Wie für den Bereich der Ganztagsschule exemplarisch festgestellt, vgl.
http://www.lehrer.unikarlsruhe.de/~za343/osa/spinfo/VersicherungsschutzGanztagesschulangebote.pd
f, besteht die Möglichkeit, dass die Schule in Bezug auf die Unfallversicherung für
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
Mitarbeitende von Förderangeboten die Versicherungspflicht übernehmen.
Analoges gilt bei anderen Pflichtversicherungen in der Schule.
Ist die lerntherapeutische Förderung bzw. das Lernkompetenztraining
bei der Schulsozialarbeit angesiedelt, ist es möglich, dass die Kommune
(anstelle der Schule) verantwortlich ist für den Versicherungsschutz.
Das ist eine derzeit strittige Frage, die noch höchstrichterlich
entschieden werden muss.
Der/die Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in benötigt jedoch
zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung für etwaige nicht durch den Vertrag
mit der Schule abgedeckte Fälle. Denkbar und bei manchen Schüler(inne)n
sinnvoll ist z. B., dass der/die Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in
in Absprache mit den Eltern besonders stark von Lernstörungen betroffene
Kinder zusätzlich zum Projekt in der Schule in die lerntherapeutische
Einzelförderung übernimmt.
Zu Beginn des Projektes ist es erforderlich, dass die Schule von den Eltern der in
die Förderung aufzunehmenden Schüler/-innen für Lehrer/-in und
Lerntherapeut/-in bzw. Lernkompetenztrainer/-in eine gegenseitige
Schweigepflichtsentbindung einholt sowie eine schriftliche
Einverständniserklärung über die durchzuführenden Testungen (gelistet) und die
den Schulunterricht entweder ersetzenden oder ergänzenden lerntherapeutischen
Förder- bzw. -trainingsstunden.
Ein auch eine Anlage zur Entgeltregelung umfassender Mustervertrag mit der
Schule ist beigefügt. Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Schulen
müssen keine gemacht werden.
Handreichung Lerntherapie und Schule
Stand: November 2011
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