Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren bei der

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Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren
bei
der
BAG
SELBSTHILFE1
Band III:
Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich
der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap.
1102 Tit. 684 61 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Carsten Osterloh
Gruppenleiter Referat Projektförderung
Kirchfeldstr. 149
40215 Düsseldorf
Tel.:
0211 – 31006 – 39
Fax:
0211 – 31006 – 48 (Zentrale); 31006 - 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
1
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
und ihren Angehörigen e.V.
2
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
3
2.
Projektförderung auf Bundesebene – ein erster Einblick
5
2. 1
Wer sind die Zuwendungsgeber auf Bundesebene und Ihre
AnsprechpartnerInnen bei der BAG SELBSTHILFE?
Das Sammelantragsverfahren
5
7
Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften
im Bereich der medizinischen Rehabilitation
10
2. 2
3.
3. 1
3. 1. 1
3. 1. 2.
3. 1. 3
3. 1. 4
3. 2
3. 2. 1
3. 2. 2
3. 2. 3
3. 3
3. 3. 1
3. 3. 2
3. 3. 3
3. 3. 3. 1
3. 3. 3. 2
3. 3. 4
3. 3. 5
3. 3. 6
3. 3. 7.
3. 3. 8
3. 3. 9
3. 3. 10
3. 3. 11
3. 3. 11. 1
4.
Projektarten und Projektziele
Medizinische vs. soziale Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation vs. Prävention
Bundesinteresse und Multiplikatorenwirkung
Nicht-förderfähige Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung (ANBest-P)
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Projektabwicklung
Terminübersicht
Projektausschreibung
Einreichung Ihrer Projektanträge bei uns
Finanzierung
Checkliste: Projektanmeldung
Weiterleitung Ihrer Projektanmeldungen ans BMAS
Projektbesprechung im BMAS
Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei uns
Weiterleitung Ihrer überarbeiteten Projektanträge ans BMAS
Checkliste: Durchführung Ihres Projekts
Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben, Zuwendungsvertrag
Änderungsmitteilungen
Verwendungsnachweis
Checkliste: Verwendungsnachweis
10
11
12
14
15
15
Schlussbemerkungen
Anhang: Downloadliste
35
36
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
16
16
17
18
18
19
20
21
28
29
29
30
31
31
32
33
33
34
3
1.
Einleitung
Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Planung und Durchführung von Projekten zum Wohle Ihrer Mitglieder ist ein
bedeutender Arbeitsbereich Ihres Verbandes.
Zu einer soliden Projektplanung gehört neben der Erarbeitung eines inhaltlichen
Konzepts die Lösung der Frage: Wie finanziere ich mein Projekt?
Eine Reihe von Zuwendungsgebern auf Bundesebene fördert Projekte der BAG
SELBSTHILFE und ihrer Mitgliedsverbände. Diese Förderung erfolgt nach unterschiedlichen Titeln im Bundeshaushaltsplan2. Sie können nur im Rahmen des Sammelantragsverfahrens in den Genuss der Förderung kommen, d.h., eine Antragstellung direkt an den Zuwendungsgeber ist in diesen Fällen nicht möglich.3
Projektarten, die gefördert werden können, sind Veranstaltungen und Schriften.4
Das Referat Projektförderung (PF) in der BAG SELBSTHILFE fungiert als Koordinator zwischen den Antrag stellenden Mitgliedsverbänden der BAG SELBSTHILFE
und den Zuwendungsgebern auf Bundesebene.
Der Leitfaden besteht aus mehreren Bänden. Jedem Zuwendungsgeber ist ein Band
gewidmet. Dieser Band, Band III, behandelt die Projektförderung unter dem BMAS5Titel „Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“.
2
nicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV); diese hat einen eigenen Haushaltsplan.
Ausnahme BMG: Anträge auf Förderung eines mehrjährigen (Modell-)projekts können direkt ans
BMG gerichtet werden; wir bieten Ihnen hierfür gerne Beratung an. Alle Projekte, die innerhalb eines
bestimmten Haushaltsjahres durchgeführt werden sollen, können weiterhin nur über uns beantragt
werden.
4
„Veranstaltungen“ umfasst Tagungen, Fachkonferenzen, Seminare u. Ä.; „Schriften“ meint jegliche
Art von Veröffentlichung, also z.B. auch ein Video. Was im Einzelnen förderfähig ist, entnehmen
Sie bitte den jeweiligen Bänden des Leitfadens.
5
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
3
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
4
Sie erfahren Wissenswertes über Förderrichtlinien, Zielsetzungen und vor allem Abläufe während des Antragsverfahrens. Dieser Band des Leitfadens ersetzt aber nicht
die gründliche Lektüre der bereits verfügbaren Veröffentlichungen der BAG
SELBSTHILFE zum Thema (Verbandsdienste6, Unterlagen zur Projektförderung im
geschützten Bereich der BAG-Homepage7).
Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand.
Über Änderungen werden Sie möglichst zeitnah informiert.
Natürlich kann der Leitfaden nicht alle möglichen Einzelfallfragen klären. Hierfür
bieten wir Ihnen Beratung an.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesem Leitfaden weiter helfen können.
Für Anregungen sind wir dankbar.
6
http://bund.bag-selbsthilfe.de
http://bund.bag-selbsthilfe.de : in der Navigationsleiste unter „Hauptinhalt“ die Verknüpfung „Projektförderung“ anklicken; siehe auch Anhang: Downloadliste.
7
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
5
2.
Projektförderung auf Bundesebene – ein erster Einblick
2. 1
Wer sind die Zuwendungsgeber auf Bundesebene und Ihre AnsprechpartnerInnen bei der BAG Selbsthilfe?
Das Referat PF koordiniert das Antragsverfahren mit mehreren Zuwendungsgebern
auf Bundesebene. D. h., dass nur Projekte von Bundesinteresse gefördert werden
können. Daher kommen auch nur Bundesverbände als Antragssteller in Frage.
Die Zuwendungsgeber auf Bundesebene, mit denen wir vom Referat PF zusammenarbeiten, sind:
Zuwendungsgeber
Fördertitel
BMG (Bundesministerium für Förderung der gesundGesundheit)
heitlichen Selbsthilfe
und von Maßnahmen zur
selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen
Ihr/e Ansprechpartner/in bei
der BAG Selbsthilfe
(1) Projektausschreibung,
Anträge, weitere Informationen und allg. Fragen zur
Projektförderung:
Carsten Osterloh
Tel.:
0 2 11 – 31 006 – 39
Fax:
0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale),
0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
(2) Verwendungsnachweise
und weitere Informationen:
Ingrid Brzoska
Tel.:
0 2 11 – 31 006 – 26
Fax:
0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale)
0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
6
Zuwendungsgeber
Fördertitel
BMAS (Bundesministerium für Förderung von zentralen
Arbeit und Soziales)
Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
BMFSFJ (Bundesministerium 
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)

Deutsche
(DRV)
Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes
Internationale
Jugendarbeit (Sondermaßnahmen
im
Rahmen des KJP)
Rentenversicherung Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs.
1 Nr. 5 SGB VI (deutliche Verbesserung der
Erwerbsfähigkeit, „Reha
vor Rente“)
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
Ihr/e Ansprechpartner/in bei
der BAG Selbsthilfe
Marion Altmann
Tel.:
0 2 11 - 31 006 - 40
Fax:
0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale)
0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
Marion Altmann
Tel.:
0 2 11 - 31 006 - 40
Fax:
0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale)
0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies
Tel.:
0 2 11 - 31 006 - 32
Fax:
0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale)
0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt)
E-Mail:
[email protected]
7
2. 2
Das Sammelantragsverfahren
Die Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE, die die Förderung ihrer Projekte
unter einem der o. g. Fördertitel beantragen, schicken ihren Antrag bzw. ihre Anträge
nicht direkt an den Zuwendungsgeber selbst, sondern an uns, das Referat Projektförderung (PF). Wir sammeln die Anträge, prüfen sie vor und schicken sie gebündelt an
den jeweiligen Zuwendungsgeber.8
Dieses Verfahren hat für alle Seiten Vorteile. Der Zuwendungsgeber selbst erspart
sich ggf. aufwändige Verwaltungsarbeit, die im Zusammenhang mit den Anträgen
entstehen könnte, z. B. durch Rückfragen, Nachforderung von Unterlagen u. Ä. Diese Arbeit übernehmen wir im Referat PF.
Aber auch Sie profitieren davon – durch eine kompetente und verständnisvolle Vorprüfung Ihrer Projektanträge und Verwendungsnachweise und einer damit verbundenen intensiven Beratung.
Die Abwicklung des Sammelantragsverfahrens gliedert sich in folgende Schritte:
Schritt
1. Projektausschreibung (per Verbandsdienst)
2. individuelle Projektplanung
8
Beschreibung
Für jeden Förderbereich wird ein gesonderter Verbandsdienst erstellt. Der Verbandsdienst und die erforderlichen Dokumente (Formulare, Bestimmungen
etc.) werden im geschützten Bereich
unserer Homepage hinterlegt. Die Bundesverbände erhalten eine E-Mail mit
der Information, dass die jeweiligen
Verbandsdienste ins Netz gestellt worden sind.
Die Projektplanung obliegt Ihnen als
Antragsteller. Als Literatur zur Planung
von Projekten sei zu empfehlen:
- Hanns-Jörg Sippel, Eine Veranstal-
Ausnahme BMG: Dies gilt, wie bisher, für Projekte, die innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres
durchgeführt werden sollen. Anträge auf Förderung eines mehrjährigen (Modell-)projekts können
direkt ans BMG gerichtet werden; wir bieten Ihnen hierfür gerne Beratung an.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
8
Schritt
3. Prüfung der Projektanträge
4. Weiterleitung der Projektanträge an
die Zuwendungsgeber
5. Projektbesprechung
9
Beschreibung
tung planen. Tipps und Anregungen.
Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen Nr.5, hrsg. von der Stiftung Mitarbeit, 5. überarbeitete Auflage,
Bonn 2003, ISBN 3-928053-22-1.
Diese Publikation enthält im Übrigen
auch nützliche Tipps zur Finanzierungsplanung und Kostenkontrolle.
In den Projektausschreibungen geben
wir i. d. R. dieselbe Einreichungsfrist für
die Projektanträge an die verschiedenen
Zuwendungsgeber vor. Dadurch können
wir für den Fall, dass ein Projekt in einem bestimmten Förderbereich nicht
zuwendungsfähig ist, die Zuwendungsfähigkeit in einem anderen Förderbereich prüfen.
Wir prüfen die Projektanträge gewissenhaft vor und nehmen im Einvernehmen
mit Ihnen Änderungen vor. Korrekturbedarf kann z. B. bei der Projektbeschreibung oder bei der Kalkulation bestehen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------nur beim BMAS und BMG:
Bei diesen Förderbereichen ist die Antragsstellung in zwei Phasen geteilt: Projektanmeldung - Projektantrag9. Die Projektanmeldungen leiten wir an die Zuwendungsgeber zur Begutachtung (Feststellung des Bundesinteresses) weiter.
Bei der Projektbesprechung im Hause
des jeweiligen Zuwendungsgebers sprechen wir die Projekte im Einzelnen
durch und versuchen, möglichst für alle
Projekte eine Förderung zu erreichen.
Bei unterschiedlichen Auffassungen zur
Förderfähigkeit von einzelnen Projekten
können wir unseren Standpunkt im Sin-
Für BMAS-Projekte ab 2010: Für Anmeldung u. Antrag ist jeweils dasselbe Formular zu verwenden.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
9
Schritt
Beschreibung
ne der Antragsteller vorbringen.
Im Anschluss informieren wir die Antragsteller darüber, welche Projekte gefördert werden sollen, über evtl. Nachbesserungsforderungen u. s. w.
6. Prüfung der überarbeiteten Projektan- nur beim BMAS und BMG:
träge
Im Anschluss an die jeweilige Projektbesprechung müssen Sie uns nichts Neues zukommen lassen, - außer Mitteilungen über Änderungen - , wenn der Zuwendung in beantragter Höhe entsprochen worden ist. Bei einer Kürzung der
Zuwendung muss der Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend neu kalkuliert werden (Schließung der Deckungslücke). Wir prüfen die Anträge
vor und leiten sie nach evtl. Nachbesserungen an den jeweiligen Zuwendungsgeber weiter.
7. Zuwendungsbescheid
Nach Eingang des jeweiligen Zuwendungsbescheids erhalten die Antragsteller von uns ein Bewilligungsschreiben
und einen Zuwendungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, von denen sie eine
Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben an uns zurückschicken müssen
(bei der DRV Bund kein Zuwendungsvertrag). Die bewilligten Zuwendungen
zahlen wir nach Eingang der Mittelanforderung (Formblatt) aus (bei der DRV
Bund ohne Mittelanforderung).
8. Änderungsmitteilungen der Zuwen- Während des gesamten Antragsverfahdungsempfänger
rens sind Sie verpflichtet, uns jegliche
Änderungen in Zusammenhang mit dem
beantragten oder bewilligten Projekt
(inhaltlich, organisatorisch, kalkulatorisch) unmittelbar bei Bekanntwerden
mitzuteilen.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
10
Schritt
9. Umwidmungen
10. Verwendungsnachweise
3.
Beschreibung
Bei einigen Zuwendungsgebern sind
Umwidmungen von bewilligten, aber
nicht verbrauchten Zuwendungen möglich. Achten Sie bitte auf die einschlägigen Verbandsdienste und melden Sie
sich zwecks Beratung bei uns.
Wie bei den Anträgen schicken Sie uns
Ihre Verwendungsnachweise zwecks
Vorprüfung zu. Nach evtl. Korrekturen
leiten wir diese zusammen mit einem
Gesamtverwendungsnachweis an den
jeweiligen Zuwendungsgeber weiter.
Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich
der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
3. 1
Projektarten und Projektziele
Das BMAS fördert Vorhaben wie Arbeitstagungen, Seminare und Publikationen
im Bereich der medizinischen Rehabilitation, die Hilfen umfassen, Behinderungen
einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Funktionen und Fähigkeiten
sollen gefördert und entwickelt werden, die die ausgefallenen ausgleichen.
Die medizinische Rehabilitation unterscheidet sich von der akutmedizinischen Behandlung dadurch, dass damit nicht akute Gesundheitsstörungen, sondern deren langfristigen Auswirkungen bekämpft werden.
Da rehabilitationsspezifische Leistungen in ihren Zielsetzungen fließend ineinander
übergehen, ist der Aspekt der medizinischen Rehabilitation eindeutig herauszuarbei-
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
11
ten. Dazu zählen beispielsweise Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Behindertenselbsthilfe und Publikationen zu folgenden Themen:
-
Hilfsmittelversorgung und -handhabung
-
PatientInnen über Auswirkungen von Funktionseinschränkungen vorbereiten und diesen Auswirkungen möglichst entgegenwirken.
-
Bewegungsübungen, die eine Funktionsbeeinträchtigung lindern helfen
Es können auch Aspekte der beruflichen Rehabilitation einfließen.
Maßnahmen, deren inhaltliche Schwerpunkte der Prävention und/oder der Akutmedizin zugehörig sind, werden aus dem Titel nicht gefördert.
Bei allen Einzelvorhaben muss ein zu begründendes Bundesinteresse bestehen.
Eine gute Orientierung für Maßnahmenthemen bieten bspw. § 26 SGB IX (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) und § 31 SGB IX (Hilfsmittel).
3. 1. 1
Medizinische vs. soziale Rehabilitation
Zu dieser Überschrift könnten Sie anmerken, dass eine scharfe Trennung zwischen
Maßnahmen zur medizinischen und zur sozialen Rehabilitation in der Selbsthilfe
sehr häufig nicht möglich ist. In die Betreuung und Beratung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (z. B. peer counselling) fließen beide Aspekte mit ein.
Wenn man die Selbsthilfearbeit in ihrer Gesamtheit betrachtet, haben Sie sicherlich
Recht. Da der BMAS-Titel jedoch auf den Bereich medizinische Rehabilitation beschränkt ist, sollten Sie Ihre Maßnahmen dementsprechend konzipieren.
Als Beispiel sei hier der Bereich Hilfsmittel angeführt. Zur medizinischen Rehabilitation gehören Hilfsmittel gemäß der Auffassung des BMAS nur dann, wenn es sich
um persönliche Hilfsmittel handelt (z. B. Hörgerät). Andere Hilfsmittel und MaßReferat Projektförderung
Stand: März 2009
12
nahmen - bspw. Vorrichtungen in öffentlichen Gebäuden für den barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Nutzung - dienen der Förderung der sozialen Teilhabe
einer bestimmten Personengruppe und sind nicht auf eine einzige Person - im Gegensatz zum individuell angepassten Hilfsmittel - zugeschnitten.
Maßnahmen der sozialen Rehabilitation ergänzen die der medizinischen Rehabilitation bspw. um folgende Themen im Rahmen der Selbsthilfearbeit:

persönlicher Umgang mit der Erkrankung

Umgang des sozialen Umfelds mit der Erkrankung

Hilfen zur Vermeidung sozialer Isolation

Hilfen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen
Maßnahmen, die diese Themen beinhalten, können unter dem von uns betreuten
BMG-Titel „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen
zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“10 gefördert werden.
3. 1. 2
Medizinische Rehabilitation vs. Prävention
Neben der Akut-Medizin und der sozialen Rehabilitation als Schwerpunktthemen
schließt das BMAS auch die Förderung des Bereichs Prävention aus. Auch hier sei
auf den BMG-Titel „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ als Alternative verwiesen.
10
vgl. unseren Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren bei der BAG
SELBSTHILFE, Band I
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
13
Während die Abgrenzung von primärer (Krankheitsverhütung) und sekundärer Prävention (Früherkennung) zur medizinischen Rehabilitation (Begrenzen und Ausgleichen von Krankheitsfolgen) nicht problematisch sein dürfte, kann es bei der tertiären
Prävention (Verhütung der Krankheitsverschlechterung und Vorbeugung von Folgeerkrankungen) und Rehabilitation Überschneidungen geben.
Anhaltspunkte für die Unterscheidung können folgende Definitionen liefern:
„Tertiäre Prävention überlappt zum Teil mit Rehabilitation, ist aber nicht mit ihr
identisch, da Rehabilitation eine drohende oder bestehende Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten voraussetzt.“11
„Tertiäre Prävention und Rehabilitation überschneiden sich teilweise. Während
Maßnahmen der tertiären Prävention rein krankheitsorientiert sind, zielt die Rehabilitation darauf ab, Kranke zu einem Leben mit Krankheit oder Behinderung zu befähigen („bedingtes Gesundsein").“12
Als Beispiele für tertiäre Prävention werden Frühmobilisation nach Herzinfarkt oder
Schlaganfall und Verhinderung einer terminalen Niereninsuffizienz bei Diabetes
genannt.
Zugegebenermaßen ist der BMAS-Titel nicht einfach zu fassen. Dennoch sollten Sie
sich nicht abschrecken lassen, sich mit der Thematik zu befassen und die Beantragung von Fördermitteln zu erwägen bzw. auch tatsächlich durchzuführen.
Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.
11
aus: Praxiskommentar von Harry Fuchs zu § 3 SGB IX Prävention, erschienen in: Dietrich Bihr,
Harry Fuchs, Dieter Krauskopf, Hans-Günther Ritz (Hg): SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch.
Asgard Verlag, 1. Auflage Dezember 2004, ISBN 3-537-56399-X; abgedruckt in:
http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/150
12
aus: http://www.richtigfit.de/rf/lexikon/p/praevention/ (Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes)
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
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3. 1. 3
Bundesinteresse und Multiplikatorenwirkung
Die Projekte müssen thematisch von allgemeinem und Bundesinteresse sein. Daher
können nur Bundesverbände Projektanträge stellen.
Es sollte ein echter Bedarf an der bundesweiten Vermittlung der Themen bestehen
(sachliche Begründung). Sie sollten also im Rahmen Ihrer Projektplanung prüfen,
ob nicht bereits andere öffentliche Stellen, z. B. Krankenkassen, Informationen zu
den geplanten Themen anbieten. Dies gilt natürlich auch für Schriften.
Ein Bedarf besteht z. B. auch dann, wenn wichtige Informationen nur rudimentär
oder weit verstreut zu bekommen sind. Sie würden dann z. B. als Expertin oder Experte aus eigener Betroffenheit heraus zum Thema medizinische Rehabilitation bei
der von Ihnen vertretenen Behinderung / chronischen Erkrankung die Informationen
gebündelt anbieten.
Voraussetzung für die Erfüllung des Bundesinteresses und somit eine unabdingbare
Fördervoraussetzung ist die bundesweite Multiplikatorenwirkung Ihres Projekts –
sowohl bei einer Veranstaltung als auch bei einer Schrift.
Bei den Veranstaltungen läuft dies im Wesentlichen auf die Schulung von ehrenamtlich Tätigen hinaus. Die TeilnehmerInnen an Tagungen bzw. Seminaren sollten
aus mindestens fünf Bundesländern stammen, damit tatsächlich auch von einer
bundesweiten Multiplikatorenwirkung gesprochen werden kann.
Dass natürlich auch informeller Erfahrungsaustausch stattfindet, ist selbstverständlich und nachvollziehbar und steht der Förderfähigkeit nicht im Wege, solange dieser
Bereich eine Veranstaltung nicht dominiert.
Auch Schriften sollen eine bundesweite Multiplikatorenwirkung entfalten. Daher ist
neben den bereits genannten Aspekten bei der Projektplanung auch die Verteilung
zu berücksichtigen. Diese sollte zielgerichtet sein; neben den Betroffenen Ihres Verbandes (z. B. individuelle Mitglieder, Untergliederungen Ihres Verbandes) bieten
sich bspw. Rehabilitationseinrichtungen an. Eine „wahllose“ Verteilung zur Auslage
ist nicht im Sinne dieses Fördertitels.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
15
3. 1. 4
Nicht-förderfähige Maßnahmen
Neben den bereits erwähnten Themenkreisen Akutmedizin, Prävention sowie soziale
Teilhabe und Rehabilitation können zudem keine Eltern-, PatientInnen-, Betroffenenseminare u. Ä. gefördert werden, bei denen die Einzelfallberatung im Vordergrund steht und die somit lediglich einen individuellen Gewinn für die TeilnehmerInnen bieten, ohne dass diese als MultiplikatorInnen agieren.
Ebenso wenig ist die Schulung im Umgang mit Alltagsgegenständen (z. B. Kurs zum
Umgang mit dem PC) von Bundesinteresse. Es muss sich schon um Hilfsmittel handeln, die ganz konkret auf das jeweilige Krankheitsbild ausgerichtet sind und der
Rehabilitation der von dieser Krankheit betroffenen Menschen dienen.
3. 2.
Rechtliche Grundlagen
Die Gewährung von Zuwendungen unter dem Fördertitel „Förderung von zentralen
Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ ist
eine freiwillige Leistung des BMAS. Demnach besteht kein Rechtsanspruch auf Projektförderung.
Dennoch spielt sich die Projektförderung nicht im rechtsfreien Raum ab.
Sie unterliegt verwaltungsrechtlichen Vorschriften.
Die maßgeblichen Bestimmungen sind:
1. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
2. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)
3. das Bundesreisekostengesetz (BRKG) (und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften)
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
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Diese Bestimmungen können Sie im Anhang : Downloadliste durch Doppelklick
auf die entsprechende Verknüpfung oder direkt vom geschützten Verbandsbereich
unserer Homepage (http://bund.bag-selbsthilfe.de  Projektförderung, „Allgemeine
Bestimmungen für eine Förderung“) herunterladen.
3. 2. 1
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Diese Bestimmungen sind für alle Beteiligten an der Projektförderung relevant. Sie
führen auf, wie das verwaltungsmäßige Verfahren zu gestalten ist. Sie enthalten u. A.
Regelungen wie Mitteilungspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber13, Gestaltung
des Verwendungsnachweises etc. Im Verlauf dieses Bandes wird an verschiedenen
Stellen Bezug auf die ANBest-P genommen.
Beachten Sie daher bitte unbedingt diese Bestimmungen.
3. 2. 2
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)
Diese Verordnung enthält Regelungen zur Ausschreibung und Freihändigen Vergabe
von Aufträgen (Neufassung der VOL/A, Ausgabe 2006). Sie sind vor allem bei
Druckaufträgen zu beachten. Durch Ausführungsbestimmungen ist die Freihändige
Vergabe (Einholung von vergleichbaren Angeboten bei mindestens drei Anbietern)
bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen (1. Abschnitt, § 3 Nr. 4 p, VOL/A).
13
die Sie auf Grund des Sammelantragsverfahrens uns, dem Referat PF, gegenüber zu erbringen haben.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
17
So ist bis zu einem Netto-Auftragswert von 12.500,- Euro keine Ausschreibung erforderlich. Im Einzelnen gestaltet sich die Freihändige Vergabe im Förderbereich des
BMAS folgendermaßen:





3. 2. 3
Bei einem Auftragswert bis 5.000,- € (ohne MWSt) reicht die formlose
Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen aus. Das Ergebnis muss
nachvollziehbar sein, dazu gehört auch, dass die drei Angebote genannt werden, bzw. eine Aussage, ob überhaupt geliefert werden kann. Bitte fügen Sie
das Ergebnis Ihrer Preisermittlung dem Antrag bei! Das Ergebnis muss zudem aktenkundig gemacht werden. Reichen Sie uns das Ergebnis Ihrer Preisermittlungen ein!
Bei einem Auftragswert bis zu 12.500,- € (ohne MWSt) sind in der Regel
drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Preisermittlung ist aktenkundig
zu machen. Sollten die (potenziellen) Auftragnehmer für die Erstellung ihrer
Angebote eine finanzielle Gegenleistung verlangen, kann diese als Teil der
Projektkosten im Antrag angesetzt werden.
Bei einem Auftragswert über 12.500,- € (ohne MWSt) ist i. d. R. eine Ausschreibung erforderlich. Sollten Sie von einer öffentlichen oder beschränkten
Ausschreibung absehen wollen, müssen Sie Gründe dafür anführen. Mögliche
Gründe finden Sie in VOL/A § 3. Stattdessen ist dann wie bei einem Auftragswert bis zu 12.500,- € (ohne MWSt) zu verfahren.
Die Mehrwertsteuer ist bei Druckerzeugnissen mit 7 % zu berücksichtigen.
Der Auftrag darf nur dem Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot
erteilt werden.
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bei allen Reisen im Rahmen Ihres Projekts – sei es bei denen der TeilnehmerInnen,
ReferentInnen oder OrganisatorInnen – ist grundsätzlich das BRKG zu beachten. Es
betrifft die Einzelansätze

Übernachtung/Verpflegung

Fahrtkosten
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
18
Zur Anwendung des BRKG erfahren Sie Einzelheiten im Abschnitt Finanzierung
und im Dokument Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte
„BMAS“; zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste).
3. 3
Die Projektabwicklung
Die Projektabwicklung erstreckt sich – von der Projektausschreibung bis zur Abgabe
des Gesamtverwendungsnachweises – über etwa 2 ½ Jahre. Etwa in der Mitte dieses
Zeitraums liegt das Projektjahr, in dem Sie Ihre Projekte durchführen. Ihre individuellen Vorbereitungen vor der Projektanmeldung sind hier nicht berücksichtigt.
Wichtig: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert!
3. 3. 1
Terminübersicht
Zur ersten Orientierung sind die Stationen der Projektabwicklung in folgender Tabelle dargestellt. Als Bezugsjahr soll das Projektjahr 2010 dienen.
Termin14
Februar 2009
bis 29.05.2009
vor. bis März 2010
14
Aufgabe
Projektausschreibung durch die BAG
SELBSTHILFE
Einreichung Ihrer Projektanträge bei der
BAG SELBSTHILFE
(ggf.) Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge15 bei der BAG SELBSTHILFE
nach der Projektbesprechung im BMAS
Die Termine können sich von Jahr zu Jahr ein wenig ändern.
Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Die bei der Projektbesprechung als förderfähig erklärten Projekte
müssen noch formal beantragt werden.
15
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
19
Termin14
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
2010
Aufgabe
Einreichung des Verwendungsnachweises
bei der BAG SELBSTHILFE
Bewilligungsschreiben,
privatrechtlicher
Zuwendungsvertrag, Durchführung der Projekte, Änderungsanzeigen, z. T. noch Verwendungsnachweise aus 2009, Projektanmeldungen für 2011 etc.
Diese Termine können von Jahr zu Jahr leicht variieren:
Beachten Sie daher stets die Fristen, die wir Ihnen in unseren Mitteilungen setzen!
Es ist wichtig, dass Sie die Fristen einhalten. Es mag auf den ersten Blick so scheinen, dass die Intervalle zwischen den einzelnen Terminen recht komfortabel sind.
Bedenken Sie aber bitte, dass Ihre Projektunterlagen ggf. einer Nachbearbeitung und
intensiven individuellen Beratung bedürfen, die Sie beim Zuwendungsgeber in dieser
Form nicht bekommen würden. Außerdem müssen wir gegenüber dem BMAS auch
Fristen einhalten.
Sollten Sie die gesetzten Fristen nicht einhalten können, lassen Sie sie bitte nicht
einfach verstreichen. Melden Sie sich, damit wir Absprachen treffen können.
Damit ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sichergestellt!
In den folgenden Abschnitten werden ausführlich die einzelnen Stationen der Projektabwicklung behandelt.
3. 3. 2
Projektausschreibung
Im Januar/Februar vor dem betreffenden Projektjahr16 erhalten Sie per Verbandsdienst eine Ausschreibung für Projekte, die unter dem BMAS-Titel „Förderung von
zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ gefördert werden können.
16
also z.B. im Februar 2009 für das Projektjahr 2010
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
20
Die Projektausschreibung stellt die Zielsetzungen, Fördervoraussetzungen und Formalia dar. Es fließen zudem Neuerungen ein, die sich aus der vorangegangenen Projektbesprechung und ggf. dem letzten Zuwendungsbescheid ergeben.
Lesen Sie bitte die Projektausschreibung stets genau, auch wenn Ihnen das meiste
bekannt vorkommen sollte.
Wir bemühen uns, die Ausschreibung klar und nachvollziehbar zu formulieren. Sollten Sie etwas nicht verstehen, scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen!
3. 3. 3
Einreichung Ihrer Projektanträge bei uns
Mit dem vorgeschriebenen Formular (siehe Anhang: Downloadliste) melden Sie Ihr
Projekt bei uns an. Wenn Sie mehrere Projekte anmelden möchten, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag zu erstellen.
Zudem ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Auch dieses Formblatt
finden Sie im Anhang: Downloadliste.
Bitte beachten Sie die Antragsfrist!
Bevor wir die Projektanträge ans BMAS weiterleiten, prüfen wir sie vor.
Folgende Aspekte spielen bei der Vorprüfung eine Rolle:

Passt das Projekt zu dem Fördertitel?

Sind alle wichtigen Unterlagen vorhanden?

Stimmt die Kalkulation (z. B. Beachtung des BRKG)?
Wenn Ihr Projekt nicht zum Titel „Förderung von zentralen Maßnahmen und
Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ passt, erhalten Sie nicht
gleich eine Ablehnung: Zuvor prüfen wir, ob das Projekt ggf. durch einen anderen
Zuwendungsgeber gefördert werden könnte. Aus diesem Grunde sind die Projektausschreibungen
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
21

Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation (BMAS)

Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur
selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen (BMG)

Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs.1 Nr. 5 SGB VI (DRV)
i. d. R. zeitlich koordiniert. Sie verlassen unser Haus etwa zur selben Zeit und geben
dieselbe Antragsfrist vor.
Dennoch sollten Sie von vorneherein gezielt Ihren Antrag erstellen, d. h., ihn auf den
passenden Fördertitel ausrichten. Die jeweilige Projektausschreibung hilft dabei.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und postalisch zu Händen von Frau Altmann.
3. 3. 3. 1
Finanzierung17
Veranstaltungen
Das BMAS beteiligt sich an den

Aufwendungen für Teilnehmer (Reisekosten)

Aufwendungen für Referenten (Reisekosten, Honorare) und

Aufwendungen des Veranstalters (Sachausgaben des Veranstalters wie Büromaterial, Porto etc.)
17
Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Diese Regelungen müssen Sie für den Projektantrag, den Sie im
Falle einer positiven Begutachtung Ihrer Projektanmeldung stellen, beachten.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
22
mit einer Zuwendung.
Grundlage für die Berechnung der Zuwendung sind zum einen die tatsächlichen,
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und zum anderen die pauschalierten Gesamtausgaben (d. h. mit Hilfe von Pauschalen kalkulierten Gesamtausgaben). Sie
müssen beide Kalkulationen einreichen - die Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf dem Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan, die der pauschalierten Gesamtausgaben auf dem Antragsformular für Veranstaltungen (siehe Anhang: Downloadliste).
Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben:
Hiermit sind die Ausgaben für die Teilnehmer und Referenten sowie die Sachausgaben gemeint, die durch die Veranstaltung tatsächlich ausgelöst werden.
Tatsächlich bedeutet aber nicht, dass Sie die Ausgaben der Höhe nach uneingeschränkt kalkulieren dürfen: Sie müssen darauf achten, dass die kalkulierten Ausgaben auch zuwendungsfähig sind. D . h., dass das Bundesreisekostengesetz und die
vom BMAS festgesetzten Honorarhöchstsätze zu beachten sind.
Diese Kalkulation reichen Sie auf dem Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan
ein. Die Summe der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben tragen
Sie bitte zusätzlich bei Punkt f im Antragsformular für Veranstaltungen ein.
Als Eigenmittel sind mindestens 10 % der Gesamtausgaben anzusetzen.
Kalkulation der pauschalierten Gesamtausgaben:
Die Zuwendung bemisst sich i. d. R. nicht nach den tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sondern nach bestimmten Pauschalen, die für die einzelnen
Positionen zugrunde gelegt werden.
Wenn bspw. die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Übernachtungskosten 60,-- €
p. P. p. N. betragen, können in dieser Kalkulation hier als Pauschale nur 20,-- €
p. P. p. N. Übernachtungsgeld zugrunde gelegt werden.
Diese Kalkulation reichen Sie auf dem Formblatt Antragsformular für Veranstaltungen ein.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
23
Warum zwei Kalkulationen?
Die einfachere von beiden Formen der Kalkulation ist die auf Grundlage der Pauschalen. Da die Zuwendungsgeber nach der Bundeshaushaltsordnung zu sparsamem
und wirtschaftlichem Umgang mit Steuermitteln verpflichtet sind, soll durch die Prüfung der Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben festgestellt werden, ob die kalkulierten Gesamtausgaben tatsächlich vom Ansatz her zuwendungsfähig sind. Hinzu kommt, dass das BMAS grundsätzlich nur auf der
Grundlage der jeweils niedrigeren Gesamtausgaben eine Zuwendung gibt:

Sind die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Punkt f im
Antragsformular für Veranstaltungen) niedriger als die pauschalierten
Ausgaben, werden die erstgenannten als Grundlage für die Zuwendung herangezogen.

Sind die pauschalierten Ausgaben niedriger, bilden diese die Basis für die
Zuwendung (vgl. die Punkte i und j im Antragsformular für Veranstaltungen).
Ausgaben:
Aufwendungen für die Teilnehmer

Verpflegung:
a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Bei der Berechnung der tatsächlichen Verpflegungsausgaben richten Sie sich
bitte nach dem BRKG; als Orientierung gilt der Tagegeldsatz für volle Kalendertage gemäß BRKG (24,-- € p. P. für 24 Std. Abwesenheit vom Wohnort). Darüber hinausgehende Ausgaben sind zu begründen. (Kosten- und
Finanzierungsplan)
b) die pauschalierten Gesamtausgaben
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
24
Hier ist als Berechnungsgrundlage maximal der Tagegeldsatz für volle Kalendertage gemäß BRKG (24,-- € p. P. für 24 Std. Abwesenheit vom Wohnort) anzuwenden. Der Anreise- und Abreisetag sind kalkulatorisch zu einem
vollen Veranstaltungstag zusammenzufassen - es sei denn, beim Anreise- und
Abreisetag handelt es sich jeweils um einen vollen Veranstaltungstag mit
einer Veranstaltungsdauer von mindestens 8 Stunden einschließlich der Pausen (Antragsformular für Veranstaltungen).

Übernachtung:
a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Übernachtungskosten sind gemäß BRKG bis zu 60,-- € p.P.p.N. zuwendungsfähig; darüber hinausgehende Übernachtungskosten sind zu begründen. (Kosten- und Finanzierungsplan)
b) die pauschalierten Gesamtausgaben
Gefördert werden die Übernachtungskosten mit einem Übernachtungsgeld in
Höhe von 20,-- € pro Person und Nacht (Antragsformular für Veranstaltungen).

Fahrtkosten:
Für die Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen und pauschalierten Gesamtausgaben gilt gleichermaßen Folgendes (die wichtigsten Regelungen):
 Zuwendungs- und erstattungsfähig sind Fahrten mit der DB in der 2.
Klasse. Bei Bahnfahrten von mindestens 2 Stunden planmäßiger Fahrzeit
(ohne Fahrzeiten für Zu- und Abgänge) und bei einem GdB von mindestens 50 % sind auch die Fahrten in der 1. Klasse zuwendungs- und erstattungsfähig. Wenn vorhanden, sind Spartarife, Bahncard etc. in Anspruch
zu nehmen (Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für
Veranstaltungen: „sonstige Fahrtkosten“)
 sog. kleine Wegstreckenentschädigung: Für die Benutzung des privateigenen PKW können pro km 0,20 € angesetzt werden. Für die komplette
Dienstfahrt (zur und von der Veranstaltung) sind maximal 150,-- € zu-
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
25
wendungsfähig. Eine gesonderte Mitfahrerentschädigung gibt es nicht.
(Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für Veranstaltungen: „Fahrtkosten“)
 sog. große Wegstreckenentschädigung: Nur bei besonderer Begründung
und vorheriger schriftlicher Genehmigung ist die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung möglich: 0,30 € pro km, keine Mitfahrerentschädigung, ohne Höchstsatz, Sachschadenshaftung durch das fördernde Bundesministerium (Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für Veranstaltungen: „sonstige Fahrtkosten“).
Details zur Förderfähigkeit: Nr. 5.2.2 BRKGVwV.
Dies ist das Verfahren der Beantragung:
 Sie geben in Ihrem Antrag an, für wie viele Personen Sie die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung beantragen.
 Wenn Ihre Maßnahme für eine Förderung vorgesehen ist und Sie
die TeilnehmerInnen genau wissen, schicken Sie uns eine Liste
mit den betreffenden TeilnehmerInnen samt Begründung (z. B.
Merkzeichen -aG-).
 Wir leiten Ihre Unterlagen zur Prüfung ans BMAS weiter.
 Nach Eingang der Bewilligung durch das BMAS genehmigen wir
Ihnen vorbehaltlich der später zu erbringenden Nachweise (z. B.
Kopie des Schwerbehindertenausweises) die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung für die betreffenden TeilnehmerInnen.
Um Ihnen und uns unnötige Arbeit zu ersparen, sollten Sie gut überlegen, ob
TeilnehmerInnen hierfür überhaupt in Frage kommen. Außerdem führt die
große Wegstreckenentschädigung nicht zwangsläufig dazu, dass Ihnen eine
höhere Zuwendung gewährt wird.
Referat Projektförderung
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26
Aufwendungen für die Referenten
Hinsichtlich Verpflegung, Übernachtung und Fahrtkosten gelten für Referenten dieselben Regelungen wie für Teilnehmer

Referentenhonorare:
Hier gelten Höchstsätze18:
 bis zu 305,-- €: ganztägige Leitung mit Vorträgen etc.
 bis zu 155,-- €: Referat mit anschließender Diskussion
 bis zu 155,-- €: Arbeitsgruppenleitung
Bei absehbaren Überschreitungen bitten wir um Rückmeldung bei uns.
 Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher können mit den marktüblichen
Honoraren kalkuliert werden. Wir behalten uns vor, Angebote von mehreren Dolmetschern anzufordern (Kosten- und Finanzierungsplan; Antragsformular für Veranstaltungen).
Aufwendungen des Veranstalters
a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Auch die Förderung von Aufwendungen für Büromaterial, Porto, Telefonate
etc. können Sie beantragen (bitte in Einzelansätze aufschlüsseln, Formular
Kosten- und Finanzierungsplan). Es gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit
und Plausibilität.
b) die pauschalierten Gesamtausgaben
25 % der pauschalierten Summe aus „Aufwendungen für die Teilnehmer“
und „Aufwendungen für die Referenten“ (Punkt d im Antragsformular für
Veranstaltungen) können als Sachausgabenpauschale angesetzt werden.
18
Kurzbeschreibung; ausführlich in: Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte „BMAS“; zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste).
Referat Projektförderung
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27
Einnahmen:

Eigenmittel:
Es sind mindestens 10 % der tatsächlichen Gesamtausgaben anzusetzen.

Teilnehmerbeiträge:
Es wird eine angemessene Selbstbeteiligung der Teilnehmer erwartet.

Drittmittel / sonstige Mittel:
Projektbezogene Spenden, Krankenkassenzuwendungen (Projektförderung)
u. Ä. sind ebenfalls anzugeben.
Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, d. h., die in der Anmeldung eingestellten Eigen- und Drittmittel sind vorrangig für die Finanzierung des Projekts heranzuziehen.19
Schriften:
Ausgaben:

Druck-, Layoutkosten:
Der Kalkulation dieser Kosten ist das wirtschaftlichste von drei vergleichbaren Angeboten zugrunde zu legen. Falls für das Layout ein anderes Unternehmen in Betracht kommt als für den eigentlichen Druck, sind jeweils drei
Angebote einzuholen (zur Form der Angebote siehe Abschnitt 3.2.2). Der
Verzicht auf Einholung von mehr als einem Angebot ist zu begründen.

Honorare (z. B. für Autoren, Graphiker):
Auch hier gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität.
Wenden Sie sich mit Ihrem Auftrag an den freien Markt, sind auch hier drei
vergleichbare Angebote einzuholen. Ist die Auftragnehmerin / der Auftrag-
19
Eine Ausnahme bilden Zuwendungen von Aktion Mensch, die erst nach Verausgabung des öffentlichen Zuschusses an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
28
nehmer bspw. häufiger für Ihren Verband tätig und berechnet sie / er ein deutlich niedrigeres Honorar als auf dem freien Markt üblich, ist im Kosten- und
Finanzierungsplan oder in einer gesonderten Erläuterung darauf hinzuweisen.

Sonstige Kosten:
Diese sind, wie bei den Veranstaltungen, zu spezifizieren.
Einnahmen:

Eigenmittel:
Die Eigenmittel müssen mindestens 10 % der Gesamtausgaben betragen.20

Drittmittel / sonstige Mittel:
Projektbezogene Spenden, Krankenkassenzuwendungen (Projektförderung)
u. Ä. sind ebenfalls anzugeben.
Hier gilt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip.
3. 3. 3. 2
Checkliste: Projektanmeldung21
Wir bitten Sie um Einreichung folgender Unterlagen (zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste):
 Formblatt Antragsformular für Veranstaltungen oder
 Formblatt Antragsformular für Schriften
 mit ausführlicher Projektbeschreibung. Die verbindliche Gliederung für die Projektbescheibung finden Sie im Anhang: Downloadliste. Informationen zum Thema Qualitätssicherung finden
Sie in den Dokumenten:
20
Zuwendungen von Aktion Mensch gelten als (Teil der) Eigenmittel.
Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Diese Checkliste gilt demnach für den Projektantrag, den Sie im
Falle einer positiven Begutachtung Ihrer Projektanmeldung stellen.
21
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
29
- Hinweise zu Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Informationen zum Gender Mainstreaming
 bei Veranstaltungen: (vorläufiges) Programm
 bei Schriften: Inhaltsverzeichnis
 Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan
 bei Schriften: vergleichbare Angebote von mindestens drei Druckereien (zur Form der Angebote siehe Abschnitt 3.2.2)
3. 3. 4
Weiterleitung Ihrer Projektanmeldungen ans BMAS
Nach der Vorprüfung leiten wir alle Projektanmeldungen gesammelt an das BMAS
weiter. Auf einer Projektliste sind zusätzlich alle Projekte mit dem angemeldeten
Zuschuss und einer inhaltlichen Zusammenfassung aufgeführt.
Wir sind auch hier an Termine gebunden. Daher werden auch unvollständige Anmeldungen weiter geleitet, wenn Sie der Bitte um Nachbesserung oder Ergänzung
nicht rechtzeitig nachgekommen sind und uns die Stornierung Ihrer Anmeldung nicht
rechtzeitig angezeigt haben.
Allerdings kann eine Anmeldung auch nach der Weiterleitung noch storniert werden.
3. 3. 5
Projektbesprechung im BMAS
Die einzelnen Projekte werden vor Ort im BMAS besprochen. Wir setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass möglichst alle Projekte in die Förderung kommen.
Da der Umfang der angemeldeten Zuschüsse stets höher ist als die verfügbaren
Haushaltsmittel, können nicht alle Maßnahmen gefördert werden. So bleibt oft von
denjenigen Maßnahmen, die doppelt, d. h. mit zwei Veranstaltungsterminen, ange-
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
30
meldet worden sind, eine Maßnahme unberücksichtigt. Gelegentlich betrachtet das
BMAS einige Maßnahmen als nicht förderfähig, bspw. weil der Bezug zur medizinischen Rehabilitation nicht oder nicht eindeutig gegeben ist. Wenn nötig, wird gelegentlich ein geringerer Zuschuss als in der Projektanmeldung ausgewiesen in Aussicht gestellt.
Falls nötig, stellen wir vorsorglich zu Beginn des Projektjahres einen Antrag auf
Aufhebung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, damit die früh terminierten Veranstaltungen begonnen werden können.
3. 3. 6
Einreichung Ihrer überarbeiten Projektanträge bei uns22
Wenn Ihr Projekt in vollem Umfang, inhaltlich und kalkulatorisch, für förderfähig
erklärt worden ist, brauchen Sie vorerst nichts weiter veranlassen.
Wird Ihnen aber die beantragte Zuwendung nicht in voller Höhe in Aussicht gestellt,
müssen Sie uns einen kalkulatorisch überarbeiteten Antrag einreichen, der dokumentiert, wie Sie mit der Deckungslücke umzugehen gedenken (Antragsformular für
Veranstaltungen / Antragsformular für Schriften, Kosten- und Finanzierungsplan). In unserer Mitteilung nennen wir Ihnen eine Frist, die Sie bitte beachten.
Die Deckungslücke kann wie folgt geschlossen werden:

Senkung der Ausgaben

Akquisition von Drittmitteln: Geben Sie bitte die Quelle und den Status an
(beantragt, zugesagt, bewilligt).

Erhöhung der Eigenmittel
22
Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare).
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
31
Die Eigenmittel dürfen nicht reduziert werden, auch nicht bei Senkung der Ausgaben.
Inhaltliche Korrekturen (Änderungen, Ergänzungen bei der Projektbeschreibung und
dem Programm) fügen Sie bitte auch bei. Unabhängig davon, ob bei Ihrer Schrift
eine kalkulatorische oder inhaltliche Überarbeitung notwendig ist, ist nunmehr das
Manuskript einzureichen.
3. 3. 7
Weiterleitung der überarbeiten Projektanträge ans BMAS
Die von uns vorgeprüften Projektanträge reichen wir mit einem Sammelantrag ans
BMAS weiter (Sammelantragsverfahren).
3. 3. 8
Checkliste: Durchführung des Projekts
Beginnen Sie das Projekt erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid oder
zumindest die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt!
Bei der Durchführung eines Projekts sind allerlei Dinge zu beachten. Hier weisen wir
Sie speziell nur auf die Dinge hin, die Sie im Hinblick auf den späteren Verwendungsnachweis für Ihre Veranstaltung zur Zeit der Durchführung schon beachten
müssen:
 Referentenliste und Teilnehmerliste:
Während der Veranstaltung sind diese beiden Listen zu führen und im
Original dem Verwendungsnachweis beizufügen. Die verbindlichen
Vordrucke finden Sie im Anhang: Downloadliste.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
32
 Qualitätssicherung:
Achten Sie bitte darauf, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die
Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, durchgeführt werden. Die Abweichungen sind später im Sachbericht zum Verwendungsnachweis darzulegen.
Als ein Instrument der Qualitätssicherung bei Veranstaltungen ist ein
TeilnehmerInnen-Feedback-Bogen sinnvoll. Einen Entwurf für einen
solchen Bogen und für die spätere Auswertung der Fragebögen unter
Gender-Aspekten stellen wir Ihnen im Anhang: Downloadliste zur Verfügung.
3. 3. 9
Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben, Zuwendungsvertrag
Wenn keine weiteren haushaltsbedingten Kürzungen anstehen23, erhalten wir den
Zuwendungsbescheid vom BMAS. Sobald der Zuwendungsbescheid bei uns eingetroffen und von uns geprüft worden ist, erhalten Sie

ein Bewilligungsschreiben

Kopie des Zuwendungsbescheides des BMAS

in zweifacher Ausfertigung einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag,
der die Höhe der Zuwendung und alle relevanten Bestimmungen beinhaltet.
Eine Ausfertigung schicken Sie uns bitte rechtsverbindlich unterschrieben zurück. Vorher ist eine Auszahlung der Zuwendung nicht möglich.

ein Formblatt „Zahlungsanforderung“, das Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zurückschicken. Dieses Formblatt
kann auch von unserer Homepage heruntergeladen werden (vgl. Anhang:
23
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist das i. d. R. auch der Fall.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
33
Downloadliste). Achten Sie bitte darauf, dass die Zuwendung innerhalb von
zwei Monaten verausgabt werden muss. In der Praxis kann sich dieser Zeitraum wegen der Überweisungswege noch einmal verkürzen.

ein Formblatt „Erklärung zu Belegen“, mit dem Sie bei Abgabe des Verwendungsnachweises bestätigen, dass die beigefügten Beleg-Kopien den Beleg-Originalen entsprechen und nur den im Verwendungsnachweis genannten
Zuwendungsgebern zwecks Abrechnung vorgelegt worden sind. Zu den neuen Regelungen über die Belege vgl. Verbandsdienst 19/08.
Wir können die Zuwendungen vom BMAS erst dann abrufen, wenn ihm die Verwendungsnachweise des Vorjahres vorliegen. Es liegt also in Ihrem Interesse, Ihren
Verwendungsnachweis fristgerecht bei uns einzureichen.
3. 3. 10
Änderungsmitteilungen
Jegliche Änderungen an Ihrem Projekt – sowohl inhaltlicher, organisatorischer als
auch finanzieller Art – sind uns bei Bekanntwerden umgehend mitzuteilen. Dies ist
im Zuwendungsvertrag auf der Basis von Nr. 5 ANBest-P geregelt. Es genügt also
nicht, uns erst im Rahmen des Verwendungsnachweises in Kenntnis zu setzen, wenn
der Änderungsumstand früher eingetreten ist.
3. 3. 11
Verwendungsnachweis
Die zweckbestimmte Verwendung der Zuwendung ist nach Beendigung des Projekts
nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus
dem
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
34

Sachbericht

zahlenmäßigen Nachweis
Hierfür sind die vorgeschriebenen Formblätter zu verwenden (siehe Anhang: Downloadliste).
Zur Erstellung des Verwendungsnachweises beachten Sie bitte die Regelungen unter
Nr. 6 ANBest-P, die Bestimmungen/Hinweise im Bewilligungsschreiben und Zuwendungsvertrag.
Ihre Verwendungsnachweise prüfen wir gewissenhaft vor. Ggf. sind Korrekturen
vorzunehmen oder Unterlagen (z. B. Belege) nachzureichen.
Nach der Vorprüfung schicken wir den Gesamtverwendungsnachweis mit Ihren
Verwendungsnachweisen ans BMAS.
3. 3. 11. 1
Checkliste: Verwendungsnachweis
Wir bitten Sie um Einreichung folgender Unterlagen (zum Herunterladen der Vordrucke siehe Anhang: Downloadliste):
 Verwendungsnachweis Veranstaltungen oder
 Verwendungsnachweis Schriften:
Sachbericht: Stellen Sie bitte die erreichten Ziele den geplanten gegenüber (auch im Bereich Qualitätssicherung) und orientieren Sie sich an
dem verbindlichen Gliederungsschema für den Sachbericht24. Gehen
Sie bitte auch auf die wichtigsten Ausgabenpositionen ein.
24
Das Gliederungsschema für den Sachbericht ist erst für Projekte ab 2010 verbindlich. Dieses ist
noch in Arbeit; es wird sich im Wesentlichen an das ebenfalls ab 2010 verbindliche Gliederungsschema für die Projektbeschreibung (Anhang: Downloadliste) orientieren. Für Projekte 2009 zieReferat Projektförderung
Stand: März 2009
35
 Belegliste
Die Anforderungen und ein Muster finden Sie im Dokument
Anforderungen an die Belegliste
 Erklärung zu den Belegen, rechtsverbindlich unterschrieben
 Referentenliste (ausgefüllt, von jeder Referentin / jedem Referenten unterschrieben)
 Teilnehmerliste (ausgefüllt, von jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer
unterschrieben)
4.
Schlussbemerkungen
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Leitfaden einen Einblick in die Antragsabwicklung verschaffen. Er hat gewiss nicht alle Einzelfragen beantworten können –
suchen Sie daher das Gespräch mit uns!
Wir stehen Ihnen während der Geschäftszeiten zur Verfügung.
hen Sie bitte die Gliederungsfragen in den Formularen Projektanmeldung Veranstaltungen bzw.
Projektanmeldung Schriften hinzu. Beachten Sie die Vorgaben bei Nr. 6 ANBest-P.
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
36
Anhang: Downloadliste
Durch Doppelklick auf die folgenden Verknüpfungen können Sie die im Text genannten Dokumente (Bestimmungen, Formulare, Hinweise) vom geschützten Bereich unserer Homepage (http://bund.bag-selbsthilfe.de  Projektförderung) herunterladen:
I. Übersicht über alle Fördertitel:
Über die Zielsetzungen aller Fördertitel informiert die

Projektförderung auf Bundesebene - Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung (Powerpoint-Präsentation)

Projektförderung auf Bundesebene - Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung (Word-Dokument)
Welche Ausgaben zuwendungsfähig und welche Einnahmen obligatorisch sind, erfahren Sie hier:

Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben und obligatorische Einnahmen
bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern
II. Förderung durch das BMAS:
1. Bestimmungen:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P)

Die §§ 3 und 30 der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen

Vergabe von Aufträgen auf Grundlage der VOL/A (Spalte „BMAS“)
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
37

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Verwaltungsvorschriften zum BRKG

Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte „BMAS“)
2. Anmeldung / Antrag:

Antragsformular für Schriften

Antragsformular für Veranstaltungen

Gliederungsschema für die Projektbeschreibung

Kosten - und Finanzierungsplan

Hinweise zu Qualitätssicherungsmaßnahmen

Informationen zum Gender Mainstreaming
3. Durchführung einer Veranstaltung:
Ihre Zuwendung rufen Sie bitte mit dem Formular Zahlungsanforderung ab.
Während Ihrer Veranstaltung haben Sie eine Referentenliste und Teilnehmerliste zu
führen. Bitte achten Sie darauf, dass die ReferentInnen bzw. die TeilnehmerInnen
unterschreiben. Benutzen Sie bitte nur die folgenden Vordrucke:

Referentenliste

Teilnehmerliste
Zur Qualitätssicherung gehört auch die Befragung der TeilnehmerInnen. Hierzu stellen wir Ihnen die folgenden Entwürfe zur Verfügung:

Fragebogen zur Beurteilung von Veranstaltungen durch die TeilnehmerInnen

Auswertung des Fragebogens zur Beurteilung von Veranstaltungen
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
38
4. Abrechnung:

Verwendungsnachweis Veranstaltungen

Verwendungsnachweis Schriften

Anforderungen an die Belegliste
Referat Projektförderung
Stand: März 2009
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