Vortrag Herr Prof. Bühler 8.5.2003

Werbung
Barrierefreie Gestaltung im Internet
Hilfen zur Umsetzung der BITV
Christian Bühler
FTB
Forschungsinstitut Technologie – Behindertenhilfe (FTB)
der Evangelischen Stiftung Volmarstein,
Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI
Grundschötteler Str. 40, 58300 Wetter,
Tel: 0 23 35/ 96 81-0, Fax: 0 23 35/ 96 81-19
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.ftb-net.de,
Zusammenfassung:
Der Beitrag thematisiert die Barrierefreiheit im Internet auf der Grundlage des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BITV), die einen Standard für Barrierefreiheit
im Internet vorgibt, wird vorgestellt. Die Vorteile barrierefreier Gestaltung für
die verbesserte Nutzbarkeit (Usability) des Internet für alle werden in diesem
Zusammenhang reflektiert. Hinweise für die eigene Weiterarbeit und die
angebotene Unterstützung durch das Aktionsbündnis für barrierefreie
Informationstechnik (AbI) bieten eine konkrete Unterstützung.
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Inhaltsübersicht
Zusammenfassung: ..................................................................................................................... 1
1
Barrierefreiheit der Informationstechnik im BGG ............................................................. 3
1.1 Definition von Barrierefreiheit gemäß BGG .................................................................. 3
1.2 Anwendungsbereiche der Barrierefreiheit ..................................................................... 4
1.3 Gültigkeitsbereich des BGG........................................................................................... 4
2
Barrierefreie Informationstechnik als neue Herausforderung ............................................ 5
2.1 Die Eckpunkte der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung ............................. 5
2.2 Barrierefreiheit und universelles Design ........................................................................ 6
2.3 Die BITV ........................................................................................................................ 7
2.4 Anforderungen gemäß des Anhangs der BITV .............................................................. 7
2.4.1 Verständlichkeit ..................................................................................................... 9
2.4.2 Navigierbarkeit ....................................................................................................... 9
2.4.3 Bedienbarkeit ....................................................................................................... 10
2.4.4 Technologische Robustheit .................................................................................. 11
2.4.5 Wahrnehmbarkeit ................................................................................................. 14
2.5 Einschätzung von Webseiten ....................................................................................... 15
2.5.1 Prüfungen durch Ändern von Browsereinstellungen ........................................... 16
2.5.2 Prüfungen mit spezieller Software ....................................................................... 16
2.5.3 Die Einhaltung der allgemeinen Internetstandards .............................................. 18
3
Umsetzung der BITV ....................................................................................................... 18
3.1 Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI ................................ 19
3.2 Schlussbemerkung ........................................................................................................ 20
4
Referenzen:....................................................................................................................... 20
2
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
1
Barrierefreiheit der Informationstechnik im BGG
Am ersten Mai 2002 trat in Deutschland das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG)
in Kraft. Dieses Gesetz ist nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter und dem neunten Sozialgesetzbuch eine weitere gesetzgeberische
Konsequenz zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz. In Art.3 (3) heißt
es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden“(BGG 2002, Art. 3(3)). Kernstück des BGG ist die Herstellung der
„Barrierefreiheit“. Erstmals wird neben der Beseitigung oder Vermeidung von Barrieren etwa
in Gebäuden oder im Verkehr, die Barrierefreiheit von Informationstechnik festgeschrieben.
1.1
Definition von Barrierefreiheit gemäß BGG
Das BGG definiert in § 4 Barrierefreiheit: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
nutzbar sind.“ (BGG, §4).
Die Definition löst Begriffe wie "behindertengerecht" und "behindertenfreundlich" ab, die in
der Kombination von "behindert" und "gerecht" oder "freundlich" falsche Assoziationen der
besonderen Zuwendung zu behinderten Menschen auslösen können. Vielmehr geht es im
Sinne eines universellen Designs um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle
Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden
kann. Dieser Gedanke, einer wenn immer möglichen Vermeidung von Sonderlösungen
zugunsten einer die Bedarfe behinderter Menschen selbstverständlich einbeziehenden
gesellschaftlichen Gestaltung, entspricht einer modernen Auffassung von Architektur und
Design. Während Sonderlösungen häufig mindere Standards bieten, kostenintensiv zu
verwirklichen sind und nur begrenzte Spielräume eröffnen, ermöglichen allgemeine Lösungen
eher eine gleiche und uneingeschränkte Teilhabe ohne oder mit geringen zusätzlichen Kosten.
Dieser Ansatz berücksichtigt auch die internationale behindertenpolitische Diskussion, die auf
"Einbeziehung" ("inclusion") " in die allgemeine soziale Umgebung statt auf spezielle
3
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Rehabilitations- und Integrationsbemühungen setzt, die bereits begrifflich die vorherige
Ausgliederung und Absonderung voraussetzen.
1.2
Anwendungsbereiche der Barrierefreiheit
Durch diese Definition von Barrierefreiheit wird deutlich, dass sich daraus Anforderungen an
unterschiedliche Bereiche, wie Gebäude, Verkehr, Prozeduren und Materialien von Behörden,
Kommunikations- und Informationsdienste ergeben. Neben den physischen Barrieren wie
Treppen, usw. werden auch kommunikative Schranken erfasst. So wird die deutsche
Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt und die Verwendung der
Gebärdensprache oder anderer Kommunikationshilfen im Umgang mit Behörden geregelt
(BGG, Art 1 §6 u. §9). Im Hinblick auf blinde und sehbehinderte Menschen wird die
barrierefreie Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken eingeführt. Als neue Kulturtechnik
ist insbesondere die Informationstechnik in die Forderung nach Barrierefreiheit
eingeschlossen (BGG, §11).
Die barrierefreie Gestaltung soll dabei nicht auf eine spezielle Ausprägung einer
Behinderung, sondern auf eine möglichst allgemeine Nutzbarkeit abzielen. Spezielle
Lösungen, die eine Zugänglichkeit nur über Hinter- und Nebeneingänge oder Sonderseiten
zulassen oder längere Umwege erfordern, ermöglichen nicht die Nutzung in der allgemein
üblichen Weise, stellen besondere Erschwernisse dar und lösen häufig weiteren Hilfebedarf
aus. Solche Gestaltungen sind nach der Definition nicht barrierefrei und grundsätzlich zu
vermeiden.
1.3
Gültigkeitsbereich des BGG
Das BGG zielt ab auf eine Anwendung im öffentlichen Raum. „Die Dienststellen und
sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sollen im Rahmen ihres
jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung
von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der
landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit
sie Bundesrecht ausführen ....“ (BGG, §7.1). Alle anderen Organisationen und die
Privatwirtschaft können mittels sogenannter Zielvereinbarungen einbezogen werden (BGG,
§5.1).
4
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
2
Barrierefreie Informationstechnik als neue Herausforderung
In § 11 des BGG wird die barrierefreie Informationstechnik speziell adressiert. Hier wird
gefordert, dass die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltungen ihre
Internetauftritte und graphischen Programmoberflächen technisch so gestalten, dass sie von
Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch
gewerbsmäßige Anbieter ihre Produkte im Internet entsprechend gestalten, etwa über
Zielvereinbarungen nach § 5 BGG.
2.1
Die Eckpunkte der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung
Die technischen Standards hat die Bundesregierung in die Rechtsverordnung "Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BITV)" gefasst, die am 24.7.2002 in Kraft getreten ist. Die
Inhalte der Rechtverordnung wurden Anfang des Jahres 2002 in einer Anhörung der
Behindertenverbände in einem Eckpunktepapier festgelegt (vgl. BMI 2002). Als Grundlage
für den Standard verständigte man sich auf die Zugangsrichtlinien für Webinhalte, Version
1.0 der „Web Content Accessibility Guidelines“ der W3C-Web Accessibility Initiative (WAI)
von Mai 1999. (WCAG). Von den dort formulierten Richtlinien und Checkpunkten sollten
alle übernommen werden, die unüberwindbare oder signifikante Barrieren betreffen, um diese
Barrieren im Internetangebot zu vermeiden oder zu beseitigen. (Entspricht den Checkpunkten
der WAI Prioritäten 1 und 2 und demnach dem Konformitätsniveau AA). Darüber hinaus
sollten zentrale Zugangsseiten zusätzlich auch die Checkpunkte der WAI-Priorität 3
berücksichtigen. Als Zeithorizont für die Umsetzung der geforderten Standards orientiert sich
die BITV am Zeitrahmen der eGovernment Kampagne der Bundesregierung Bund-online
2005, bei gleichzeitiger Ausnutzung der ohnehin anstehenden Neuerstellung und
Aktualisierung von Seiten. Demnach müssen Seiten, die neu gestaltet oder in wesentlichen
Bestandteilen oder größerem Umfange verändert werden, sofort dem Standard entsprechen.
Seiten, die sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des BGG richten, müssen bis Ende
2003 und alle anderen Seiten bis Ende 2005 entsprechend der Verordnung gestaltet werden.
Diese Regelung betrifft jeweils auch mindestens einen Zugangspfad zu dem barrierefreien
Angebot (BITV, §4).
Die Forderung schließt Internetangebote, öffentlich zugängliche Intranetangebote und
öffentlich zugänglich graphische Programmoberflächen (CDs, DVDs, etc.) ausdrücklich ein.
5
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Aufgrund der rasanten Entwicklung der Informationstechnik muss die Verordnung
regelmäßig überprüft werden.
Mit diesen Eckpunkten hat die Bundesregierung einen Weg eingeschlagen, der mit den
Empfehlungen der europäischen Kommission und des Ministerrates im Rahmen von eEurope/
eAccessibility verträglich ist (EEUROPE). Darüber hinaus wird konsequenterweise dem
globalen Medium Internet mit Anwendung eines Standards, der aus weltweiten Bemühungen
hervorgegangen ist, entsprochen. Gleichzeitig baut man auf einem de-facto-Standard auf, der
bereits in vielen Beispielen umgesetzt und getestet wurde. Damit ist die Anwendbarkeit und
Umsetzbarkeit bereits in der Vergangenheit vielfach nachgewiesen worden. Mit der
vorgesehenen Überprüfungsklausel öffnet sich die Verordnung den technischen Neuerungen,
bzw. auch der Weiterentwicklung von Standards.
2.2
Barrierefreiheit und universelles Design
An dieser Stelle soll eindrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Anwendung von
Standards und so auch die von Standards zur Barrierefreiheit immer einen Kompromiss
zwischen der Freiheit der Gestaltung und der Sicherstellung von Mindestanforderungen
darstellt. Es wird daneben in der Regel technisch bessere oder andere Lösungen geben.
Andererseits stellt ein Standard oft erst Entwicklungssicherheit, eine breite Plattform,
Anwendungssicherheit und somit wirtschaftliche Anwendung her. Ohne Standards sähe unser
Leben hinsichtlich des Technikeinsatzes völlig anders aus! Dies bezweifelt niemand ernsthaft
im Bereich allgemeiner Technik und dies gilt auch für Software und Internet! Die für das
Internet mit der BITV (s.u.) vorgelegten Standards werden sicher einen Reflektionsprozess
auslösen, der letztlich dem Design und der Anwendung zugute kommt. Beispiele von
ansprechenden barrierefreien Lösungen kann man heute schon auf vielen Seiten im Internet
besuchen (WOB11 BEISPIELE).
Eine letzte Anmerkung zu Standards: gerade die Missachtung von technischen Standards und
der Versuch proprietäre Firmenentwicklungen am Markt durchzusetzen, haben in der
Internetrealität zu großen Problemen geführt. Browser, andere Benutzeragenten und
Darstellungen von Inhalten, die ohne Ansehen von Standards ausgeführt wurden, führen
immer noch zur Erfahrung der BenutzerInnen, dass www zu, „warten- warten- warten“ oder
„warten - wundern - was soll das denn?“ wird.
6
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Nutzen barrierefreier Seiten auch für die Anbieter und für
BenutzerInnen ohne Behinderung im Sinne eines universellen Designs. Man kann davon
ausgehen, dass die Nutzbarkeit (Usability) von Internetangeboten mit barrierefrei gestalteten
Seiten insgesamt steigt. Stattdessen werden oft überladene, teilweise chaotisch strukturierte
und technisch (spielerisch) überdimensionierte Portale realisiert. Barrierefreiheit unterstützt
dagegen beispielweise die Nutzung anderer Ein- und Ausgabekomponenten als die
Standardgeräte, bandbreitenbegrenzte Zugänge oder situative Einschränkungen etwa bei
mobilen Anwendern unterwegs, etc.. Gerade diese Umstände sind es oft, die den an
Druckerzeugnissen orientierten „pixelgenauen“ Entwurf in der Praxis ad absurdum führen.
Ein universellerer Ansatz, mit der Trennung des eigentlichen Inhalts, der Struktur und des
Designs, ist hier im Sinne eines Cross-Media Publishing weitaus zielführender. Insofern bietet
die BITV auch eine reale Chance in Verbindung mit einer kundenorientierten Auslegung des
Kommunikationsdesigns, das eigene Internetangebot wesentlich zu verbessern.
2.3
Die BITV
Zur Formulierung der Verordnung BITV hat der Gesetzgeber eine, dem deutschen
Rechtswesen entsprechende, Abfassung der vorgenannten Richtlinien in deutscher Sprache
erstellt, die in der Verordnung als Anlage eingebunden ist (BITV ANLAGE). Dabei werden 14
Anforderungen formuliert, die das jeweils zu erreichende Ziel beschreiben. Diese
Anforderungen werden durch eine Liste von Bedingungen technisch konkretisiert. Diese
Bedingungen sind in die zwei Prioritäten I und II aufgeteilt. Priorität I soll unüberwindbare
und signifikante Barrieren vermeiden oder entfernen (entspricht WAI-Priorität 1+2), während
die zusätzliche Berücksichtigung der Priorität II (entspricht WAI-Priorität 3) weitere
Barrieren vermeidet oder entfernt und die Benutzung erleichtert. Eine weitgehende
Kongruenz der Systematiken von WAI und der Anlage der BITV erlaubt die direkte
Heranziehung der WAI-Dokumente, bzw. der deutschen Übersetzungen (bisher nicht
autorisiert) für eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema.
2.4
Anforderungen gemäß des Anhangs der BITV
Im Anhang der BITV werden die Standards für Barrierefreiheit im Internet in 14
Anforderungen und 66 Bedingungen formuliert. Während die Anforderungen im Vergleich
unabhängig von den Techniken ergebnisorientiert abgefasst sind, konkretisieren die
Bedingungen die Anforderungen insbesondere auf die Verwendung von Markup-Sprachen
und Cascading Style Sheets (CSS).
7
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Die 14 Anforderungen (A1-A14) der BITV werden in diesem Abschnitt vorgestellt. Sie lassen
sich fünf Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns wie folgt zuordnen (Darstellung der
Anforderungen mit verkürztem Titel)

Verständlichkeit:
 A4 Allgemeines Verständnis
 A14 Sprache und Abkürzungen

Navigierbarkeit:
 A12 Kontext und Orientierung
 A13 Übersichtliche Navigationsmechanismen

Bedienbarkeit:
 A7 Zeitgesteuerte Inhalte
 A8 Eingebettete Benutzerschnittstellen

Technologie-Robustheit:
 A3 Einhaltung von Markup-Standards
 A5 Korrekte Tabellenbehandlung
 A6 Allgemeine Rückwärtskompatibilität
 A9 Geräteunabhängigkeit
 A10 Kompatibilität mit Assistiven Technologien (AT)
 A11 Öffentliche Technologien

Wahrnehmbarkeit:
 A1 Textäquivalente
 A2 Farbe
 A7 Zeitgesteuerte Inhalte
 A8 Geräteunabhängigkeit
Diese Aufteilung ist für die Interpretation der BITV zielführend, da sie gleichzeitig einer
Zuordnung der Richtlinien der WCAG 1.0 (von 1999) zu den zukünftigen WCAG 2.0 (für
2003 erwartet) entspricht (vgl. WCAG 1.0 UND WCAG 2.0). In dieser neuen Fassung der
WCAG werden nämlich gerade diese fünf Prinzipien zur Grundlage gemacht. Damit wird der
gegenwärtige Stand der internationalen Diskussion berücksichtigt und eine Vorbereitung für
ggf. zukünftige Änderungen der BITV getroffen. Die Anforderungen werden daher nun in
dieser Aufteilung vorgestellt.
8
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
2.4.1 Verständlichkeit
„Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu
machen.“ (BITV, A4).
„Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu
fördern.“ (BITV, A14).
Durch die Erfüllung dieser Anforderungen wird die allgemeine Benutzbarkeit (Usability)
eines Internetangebots verbessert. So wird durch eine dem Inhalt angemessene einfache
Sprache die Verständlichkeit der Dokumente gefördert (vgl. BIFOS 2001). Dokumente die klar
gegliedert sind, unterstützen das Verständnis. Graphiken, Bilder oder Tondokumente können
den Inhalt für viele besser erfassbar machen. Die Verwendung von Abkürzungen und
englischen Ausdrücken sind in der heutigen Sprache weit verbreitet. Eine Erklärung beim
ersten Auftreten hilft den Benutzern. Damit werden Dokumente für Menschen mit
unterschiedlichen Bildungsniveaus oder Deutsch als Zweitsprache, bei externer Ablenkung
oder Ermüdung usw. besser erfassbar.
Diese aktive Bemühung um Verständlichkeit ist besonders wichtig für Menschen mit
Gebärdensprache als Muttersprache. (Hier ist deutschen Schriftsprache mit ihrer Grammatik
wie eine erste Fremdsprache.) Die Verwendung von einfacher Sprache, medialen Elementen,
Symbolen, Graphiken etc. hilft darüber hinaus Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit
Lernbehinderungen, mit geistigen Behinderungen oder Menschen mit starken
Leseschwierigkeiten, die Inhalte zu erfassen. Auch Menschen, die akustisch surfen
(Sprachausgabe), können den Inhalt leichter erfassen, wenn sie keine Bandwurmsätze
verfolgen müssen.
2.4.2 Navigierbarkeit
„Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung
bereitzustellen. (BITV, A12)“
„Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.“ (BITV, A13).
Eine gute und konsistente Navigation ist eine wichtige Grundlage für die allgemeine
Benutzbarkeit (Usability) eines Internetangebotes. Im Internet kann es leicht passieren, dass
man die Übersicht verliert und sich verirrt. Man findet dann die gesuchte Information nicht
oder umgekehrt, eine solche Menge an Informationen, dass man davon geradezu erschlagen
wird. Suchmaschinen und Navigationsmechanismen sollen helfen, sich besser
9
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
zurechtzufinden. Ein zielgerichtetes Surfen durch die Seiten mittels übersichtlicher und
aussagekräftiger Navigation ist daher für Anbieter und AnwenderInnen wünschenswert.
Sinnvolle Bezeichnungen von Navigationselementen und Hyperlinks erleichtern es auch
Suchmaschinen und Webkatalogen, Seiten zielgenau auszuwählen. Nachvollziehbare
Gliederungen, aussagekräftige Linknamen, Information über die aktuelle Position in einem
Dokument, Rücksprungmarken zu den Hauptkategorien etc. sind daher längst gängige Praxis
auf vielen gut gemachten Seiten.
Wenn man als Nicht-Sehender mit einer Sprachausgabe surft, braucht man zur Orientierung
aussagekräftige Namen für Frames, Links, Überschriften, Tabellen, Grafiken. Dabei ist es
wichtig zu wissen, dass solche Spezialbrowser zur besseren Benutzbarkeit die Möglichkeit
anbieten, etwa von Hyperlink zu Hyperlink oder von Überschrift zu Überschrift zu springen.
Daher muss der Linkname oder die Überschrift für sich alleine möglichst sinnvoll sein.
(Linkbezeichnungen wie „Hier klicken“, „mehr“, „Information“, oder Framebezeichnungen
„Frame 1“, „Frame 2“, etc. sind ohne Kontextinformation inhaltslos. Falsch geschachtelte
Überschriften sind sehr verwirrend.). Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten,
Lernbehinderungen oder geistigen Behinderungen benötigen ein solides Navigationsgerüst,
um sich auf einer Seite zurechtfinden zu können.
2.4.3 Bedienbarkeit
„Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar
sein.“ (BITV, A7).
„Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist
sicherzustellen.“ (BITV, A8).
Natürlich ist es in einem Internetangebot wichtig, dass die Benutzer Zugriff auf alle
Funktionen der Seite haben. Was nützt es beispielsweise, einen Warenkorb füllen zu können,
aber den eigentlichen Kauf nicht tätigen zu können, oder umgekehrt. Dabei kann der Designer
einer Seite nicht sicher wissen, mit welchen Nutzeragenten (Browsern) und welchen
Endgeräten der Besucher auf eine Seite kommt. Der Entwurf sollte daher die Funktionen so
zur Verfügung stellen, dass der Zugriff auf die eingebetteten Benutzerschnittstellen mit
unterschiedlichen Eingabegeräten möglich ist.
Beliebt sind auf vielen Seiten Inhalte, die ohne Anforderung des Benutzers auftauchen und
sich verändern. Viele der NutzerInnen empfinden dies zumindest als störend. Aber hier gibt
10
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
es auch signifikante Barrieren. Ein unangekündigter Fensterwechsel wird von vielen
Benutzern gar nicht registriert. So befindet man sich beispielsweise plötzlich nicht mehr auf
der ausgewählten Seite, sondern in einem Pop-Up Fenster, ohne es zu merken. Dies ist ein
Problem, für Menschen die schlecht sehen, blind sind oder kognitiv den automatischen
Wechsel nicht nachvollziehen können. Übrigens führt bereits das Öffnen eines Links in einem
anderen Fenster ohne Ankündigung bei verschiedenen Benutzern zur Verwirrung. Dann
funktioniert die wichtige Funktion „zurück“ eines Browsers scheinbar plötzlich nicht mehr.
Laufschriften und wechselnde Inhalte diktieren den Benutzern bestimmte
Lesegeschwindigkeiten, die sie aus verschiedensten Gründen nicht erreichen. Flackern und
Blitzen durch Animationen können bei empfindlichen Personen im Extremfall sogar
epileptische Anfälle induzieren.
Will man auf solche Effekte nicht verzichten, sollte man dem Nutzer, der Nutzerin unbedingt
die Möglichkeit geben, diese Animationen zu kontrollieren.
2.4.4 Technologische Robustheit
Die technologische Robustheit wird durch die korrekte Verwendung der Markup-Sprache,
geräteunabhängige Programmierung und die Sicherstellung der Rückwärtskompatibilität
erreicht.
2.4.4.1 Korrekte Verwendung der Technologien (markups)
„Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web
Consortium entwickelten Technologien.“ (BITV, A11).
„Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.“ (BITV,
A5).
„Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.“ (BITV, A3).
Über die allgemeine Bedeutung der Verwendung von Standards wurde bereits im Abschnitt
„Barrierefreiheit und universelles Design“ hingewiesen. Die Einhaltung von Standards stellt
auf Dauer die Anwendbarkeit in einem komplexen System her:

Sicherstellung von Kompatibilität

Sicherheit für die Entwicklung neuer Agenten und Tools
11
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV

Sicherheit der Nutzbarkeit für die Anwender.

Maschinelle (Vor-)Verarbeitung der Inhalte und nutzerangepasste Darstellungen
(Rendering).
Werden Standards nicht korrekt angewendet entstehen Anwendungsinseln, die nur unter
spezifischen Voraussetzungen benutzt werden können (z.B. korrekte Darstellung wird nur
erreicht über bestimmte Verbindungen, mit bestimmten Browsern und deren proprietären
Funktionen, mit bestimmten Plugins, mit bestimmten Bildschirmauflösungen, usw.).
Durch Nichtbeachtung von Standards beraubt sich ein Designer auch der Möglichkeit der
Benutzung von formalen Checks, die bei der Fehlersuche sehr hilfreich sein können.
Wird Markup falsch verwendet, interpretieren Agenten den Inhalt möglicherweise inkorrekt.
Ein besonderes Problem ist die Verwendung von Formatanweisungen zur Repräsentation
einer Struktur oder insbesondere von Strukturanweisungen zur Herstellung eines besonderen
Formates.
Damit können massive Barrieren für Menschen mit Behinderungen errichtet werden, da ihre
technischen Hilfen (Assistive Technologien - AT) Markups interpretieren und den Inhalt für
den Benutzer umsetzen. Werden beispielsweise Tabellenfunktionen zur Darstellung von
Datentabellen nicht oder falsch benutzt, kann die Tabelle nicht ausgewertet werden. Oder
werden Layouttabellen eingesetzt und dabei Tabellenfunktionen für Datentabellen falsch
verwendet, kann die Seite ggf. nicht richtig interpretiert werden. Die Trennung des
eigentlichen Inhalts, der Strukturierung und der Formatierung ist in diesem Zusammenhang
das grundlegende Paradigma. Der professionelle und bewusste Einsatz der unterschiedlichen
Elemente ist dabei entscheidend.
2.4.4.2 Rückwärtskompatibilität
„Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent
neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.“ (BITV, A6)
„Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik
entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit
verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.“ (BITV, A10)
Die Anwender benutzen aus vielerlei Gründen nicht immer die neuesten Versionen von
Browsern und Programmen und oft werden einzelne Funktionen deaktiviert oder Plugins
fehlen. Die Gründe sind dabei so vielfältig wie die Benutzer. Mache haben sich endlich an die
12
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
komplexen Funktionen einer Software gewöhnt, andere haben mit Mühe persönliche
Einstellungen vorgenommen. Da lädt man sich nicht einfach schnell die neueste Version
herunter. Das Neueste und Beste läuft auch nicht auf jeder Hardware und unter jeder
Betriebssystemversion. Vielleicht hält auch einfach Unkenntnis von einem Update ab. Auch
Sicherheitsüberlegungen spielen bei der Aktivierung von Plugins, Skripten und Cookies eine
wichtige Rolle.
Wenn man darüber hinaus auf die Verwendung von Assistive Technologien (AT) angewiesen
ist, kann man auch nicht so ohne weiteres Software und Hardware wechseln. Manche
Assistive Technologien laufen am besten mit bestimmten Versionen von bestimmten
Browsern. Und selbst wenn das Update des Browsers kostenlos ist, passende Updates der AT
sind nicht immer (kostenfrei) schnell genug verfügbar.
Manche Benutzer deaktivieren bestimmte Funktionen oder installieren Plugins nicht, da
gerade diese für sie überhaupt nicht nutzbar sind.
2.4.4.3 Geräteunabhängigkeit
„Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder
Ausgabegerät nutzbar sind.“ (BITV, A9)
Die Benutzung von Computer und Internet wird zunehmend mobiler und unterschiedlicher.
Der Standard PC mit Tastatur/ Maus, einer Bildschirmauflösung von 800x600 Pixeln und
Soundkarte ist längst nicht mehr Standard. Gesurft wird auch vom Fernseher, der
Telefonstation, vom Laptop, über PDA oder Handy, im Auto, mit MAC
(Bildschirmauflösung), mit Sprachein- und -ausgabe, Touchscreen, usw. Kein Webdesigner
kann sich sicher sein, mit welchem Gerät sein Werk betrachtet werden wird. Möchte man
seine Kunden wirklich erreichen, so unterstützt man die Geräteunabhängigkeit. Zur
Vermeidung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen sollte man sich bewusst sein,
dass die Bedienung oft deutlich von der Standardvorstellung abweicht. So können viele
Menschen mit Körperbehinderung zwar Zeigegeräte wie die Maus oder als Ersatzgeräte
Mund- oder Kopfmaus verwenden. Dabei ist allerdings meistens die motorische Feinarbeit
sehr mühsam und das führt dazu, dass man nicht so genau auf einzelne Links zielen kann.
Manche können gar keine Zeigegeräte bedienen und sind auf Eingaben durch Tastaturersatz
angewiesen (bis zur Einzeltasterbedienung mit Morse oder Scanning-Verfahren). Menschen
mit starken Sehbehinderungen nutzen Software zur extremen Vergrößerung, wobei eine
Zusatznavigation - etwa cursorbezogen – eingesetzt wird. Blinde Menschen surfen akustisch
13
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
und/ oder taktil mit Bildschirmvorlesesoftware, akustischen Browsern oder mit der
Braillezeile und Textbrowsern.
2.4.5 Wahrnehmbarkeit
Die korrekte Wahrnehmbarkeit der Inhalte muss bei der Verwendung von Farbe und beim
Einsatz von Bildern und Graphiken berücksichtigt werden.
2.4.5.1 Inhalte nicht nur durch Farbe transportieren
„Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet
werden.“ (BITV, A2).
Farbe ist ein Designmerkmal und kann nur auf Geräten mit Farbwiedergabe bei geeigneten
Lichtverhältnissen von Menschen mit korrektem Farbsehvermögen wahrgenommen werden.
Schwarz-weiß Schirme, alternative Ausgaben (z. B. akustisch über Telefon), können diese
Information in der Regel nicht wiedergeben. Schlechte (farbliche) Kontraste führen zur
erschwerten Lesbarkeit eines Angebotes. Damit läuft die Information, die der Designer mit
der Farbe verbinden wollte in vielen Fällen ins Leere. Es ist hier zu bemerken, dass etwa 8%
der männlichen Bevölkerung eine Farbfehlsichtigkeit haben. Auch bei starker
Sehbehinderung und Blindheit ist die Kodierung von Inhalten durch Farbe nicht zugänglich.
2.4.5.2 Textäquivalente
„Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die
den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.“ (BITV, A1)
Text und Hypertext sind heute die einzigen Informationsdarstellungsformen, die auf allen in
der Computerwelt vorhandenen Ausgabemedien wiedergegeben werden können. Text kann
automatisch ausgewertet werden und in vielerlei Formen präsentiert werden.
Textumwandlung in akustische Ausgaben ist Standard und Textübersetzung in andere
Sprachen nur begrenzt möglich. Die Verknüpfung von Text mit Symbolen, Bildern oder
Animationen basierend auf der Textinterpretation, ist prinzipiell möglich. Eine automatische
Interpretation von graphischen Informationen ist demgegenüber viel komplizierter. Fazit: mit
Text und aus Text kann man vieles machen.
So basieren die Dienste der Suchmaschinen auf Metatexten, Schlüsselworten und
Volltextauswertung. Informationen, die ausschließlich graphisch vorhanden sind, können so
14
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
nicht gefunden werden. Mit Sprachausgabe ist ein akustisches Surfen unterwegs, z. B. über
Handy, möglich. Manche Protagonisten möchten dies sogar im Auto nutzen. Texte lassen sich
auf kleinen Bildschirmen mit begrenzter Auflösung darstellen, wohingegen Bilder oft nicht
mehr darstellbar sind. Die Verwendung eigener Styles zur Darstellung ermöglicht eine geräteund nutzerorientierte Darstellung von Texten und deren Ausdruck. Diese Vorzüge nutzen
schon heute die Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit mit ihren Endgeräten. Aber
durch eine Anpassung an den Benutzer (Rendering, Profiling) kann auch die Anpassung an
andere Nutzergruppen ermöglicht werden. So ist die Aufbereitung der Texte durch Assistive
Technologie zwar für andere Nutzergruppen noch nicht sehr entwickelt, aber Browser, die
Avatare, Bilder und Animationen einsetzen, um Texte für die Benutzer aufzubereiten, sind
realisierbar. Umgekehrt gilt, dass alle Information, die nicht in Texten niedergelegt ist, eine
Barriere für viele NutzerInnen mit Behinderungen darstellt. Da die Verwendung graphischer
Mittel demgegenüber für viele NutzerInnen sehr wichtig ist, verbietet sich eine reine NurTextseite als Lösung (WOB11 NUR-TEXT-SEITEN STELLUNGNAHME). Daher bieten die
vorhandenen Internettechnologien die Möglichkeit graphische Informationen mit Texten zu
hinterlegen. Auf einer HTML-Seite sollte daher jedes Bild mit einem Alternativtext hinterlegt
werden! Für inhaltslose Platzhalter wird ein leerer Alternativtext hinterlegt (<img ... alt=“ “>).
Bei anderen Technologien muss ggf. auf eine textuelle Ergänzung in HTML zurückgegriffen
werden.
2.5
Einschätzung von Webseiten
Eine erste Einschätzung des eigenen Internetangebotes im Hinblick auf Barrierefreiheit ist
auch für die EntwicklerInnen schon möglich. Diese Einschätzung kann helfen, Probleme im
Grundsatz zu erkennen, ersetzt jedoch keinesfalls die Überprüfung der Seite auf
Barrierefreiheit durch erfahrene Tester. Solche Tests werden beispielsweise von den
Mitgliedern und Partnern des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik
angeboten (ABI).
Mit den üblichen graphischen Browsern lassen sich eine Fülle von Sichtprüfungen
durchführen. Dazu wird in der Regel eine der Einstellungen des Browsers verändert und das
Resultat betrachtet. Darüber hinaus kann spezielle Software für automatische Tests eingesetzt
werden. Obwohl die einzelnen Prüfungen unvollständig sind, kann man mit einer
Kombination von Tests schon einiges über die Barrierefreiheit eines Angebotes herausfinden.
15
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Verschiedene Prüfungen sollen hier beispielhaft aufgeführt werden, weitere Information ist
unter WOB11 LÖSUNGEN verfügbar.
2.5.1 Prüfungen durch Ändern von Browsereinstellungen
Generell lässt sich durch ein Verkleinern des Browserfensters ein Eindruck gewinnen, wie
eine Seite bei anderer Bildschirmauflösung dargestellt würde.
Im MICROSOFT INTERNET EXPLORER (MS IE) kann über das Menü „Ansicht“ im Punkt
„Schriftgrad“ einfach die Verstellbarkeit der Schriftgrößen festgestellt werden. Ebenfalls für
den MS IE, können in den Favoriten drei Prüfungen eingerichtet werden, die man sich aus
dem Internet herunterladen kann (DIAMOND DEMO TOOLS):

„IMGs Missing ALTs“: Prüfung ob alle Bilder mit einem Alternativtext hinterlegt sind,

„Greyscale the Page“: Betrachten des Bildes in Graustufen zur Bewertung des Kontrastes
und fehlender Farbinformation und

„Kill Style Sheets“: Betrachten der Seite ohne die Verwendung von Stylesheets.
Ein Browser, der sehr einfach viele Möglichkeiten für die Sichtprüfung auf Barrierefreiheit
enthält anbietet, ist OPERA. (Im folgenden wird nur Bezug auf die Version OPERA 7.02
genommen, sonstige Versionen enthalten Optionen, die an anderer Stelle eingerichtet werden
können). In der OPERA-Ansicht können mit Hilfe eines Symbols („Show Images“) oder mit
der Taste „G“ der Tastatur die Bilder einer Seite an- und ausgeschaltet werden. Dies
ermöglicht die schnelle Überprüfung der Alternativtexte von Bildern.
Opera erlaubt neben der Ansicht eines Dokumentes im „Autorenmodus“ bzw. „Authormode„
die Benutzung eigener Einstellungen im „Benutzermodus“ bzw. „Usermode“. Zwischen
diesen kann über ein Symbol („Darstellungsmodus“) oder durch die Tastenkombination
„Strg+G“ gewechselt werden. Im „Usermode“ können u.a. Tabellen ausgeschaltet (diese
werden linearisiert dargestellt) und ein Textbrowser emuliert werden. Weitere Einstellungen
sind über das Konfigurationsmenü („ALT+P“, Menüpunkte „Page Style“ und „Multimedia“)
möglich und erlauben u.a. das Abschalten von Frames und JavaScript.
2.5.2 Prüfungen mit spezieller Software
Möchte man feststellen, wie sich eine Seite akustisch darstellt, kann man auf Testversionen
von Bildschirmleseprogrammen oder akustischen Webbrowsern zurückgreifen. Diese Prüfung
16
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
erfordert etwas mehr Aufwand, ist aber, wenn man akustisches Surfen überhaupt nicht kennt,
durchaus eine interessante Erfahrung.
Zur Prüfung der Auswirkung der Farbwahrnehmung kann ein Simulator von Farbblindheit für
Webseiten und Bilder im Internet eingesetzt werden: VISCHECK. Das Programm ist in
Englisch und simuliert veränderte Farbwahrnehmung und Kontraste. Dazu wird die zu
betrachtende Internetseite entsprechend häufiger Farbfehlsichtigkeiten verändert und
angezeigt. Die Prüfung des Resultates erfolgt durch Betrachten.
Daneben gibt es eine Reihe von Prüftools, die man in der Regel im Netz benutzen oder von
dort herunterladen kann. Speziell zur Prüfung von Aspekten der Barrierefreiheit werden vier
Programme, die zur Zeit nur in englischer Sprache verfügbar sind, angeboten:

A-PROMPT, ein kostenloses Programm zum Überprüfen mit Bezug zu den WAIConformance-Levels. A-Prompt erzeugt einen Prüfdialog und ermöglicht zusätzlich
eine Korrektur im Dialog.

BOBBY, eine Online-Hilfe, die einen Report zur geprüften Seite erstellt..

CYNTHIA SAYS, ein Testtool, das online kostenlos genutzt werden kann und ebenfalls
einen Prüfbericht erstellt.

WAVE eine Online-Hilfe, welche in eine Ansicht der geprüften Seite mit Ikons einfügt,
die Testkommentare symbolisieren.
Für A-PROMPT und BOBBY sind Symbole verfügbar, die als Zertifikat bei Bedarf und nach
erfolgreichem Test auf einer Internetseite dargestellt werden können und den mit dem
jeweiligen Programm überprüften Konformitätsgrad angeben, z. B.:
Abbildung 1: Symbole verschiedener Prüftools zur Zertifizierung von Websites
Es ist zweierlei kritisch anzumerken: diese Tools können nicht alle Kriterien der BITV
automatisch prüfen. Selbst bei Voreinstellung „WAI AA“ oder „WAI AAA“ attestiert ein
fehlerfreies Prüfergebnis keineswegs die Erfüllung aller Kriterien. Die Verwendung der
Symbole ist so nicht eindeutig. Die wiederholte Anzeige der Symbole etwa auf jeder
Unterseite kann aus Sicht der Benutzer, etwa bei Nutzung eines Screenreaders sehr störend
werden.
17
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
2.5.3 Die Einhaltung der allgemeinen Internetstandards
Zur richtigen Interpretation des Inhalts einer Seite ist die formal korrekte Benutzung der
eingesetzten Sprache und Elemente erforderlich. Das WorldWideWebConsortium (W3C)
bietet Online-Hilfsmittel zum Testen einer Seite hinsichtlich der Einhaltung der W3CStandards an, sowohl hinsichtlich der Konformität von (X)HTML-Standards als auch zur
Einhaltung der CSS-Standards:

W3C-HTML Online Validierungsservice (MARKUP VALIDATION SERVICE).

W3C CSS Online Validierungsservice (W3C CSS-VALIDIERUNGSSERVICE).

TIDY, ein Programm zum Überprüfen und Berichtigen von validem HTML( HTML TIDY
LIBRARY PROJECT).
Solche Hilfsmittel finden unter anderem: falsch geschriebene oder ungültige Tag-Namen,
Tag-Attribute und Tag-Attribut Werte; fehlende abschließende HTML-Tags; falsches oder
inkompatibles HTML bezogen auf einen bestimmten Browsertyp und HTML-Version. Diese
Tools sind eine erste Hilfe für Gestalter von Internetseiten. Sie sind in englischer Sprache und
kostenlos erhältlich. Sie garantieren jedoch keine barrierefreie Gestaltung, sondern lediglich
eine korrekte Markup-Sprache.
3
Umsetzung der BITV
Seit Herbst des Jahres 2002 beschäftigen sich die Verantwortlichen für die öffentlichen WebSeiten des Bundes nun mit diesem Standard und formulieren ihre Aufträge zur Umsetzung
entsprechend. Darüber hinaus wird der Standard mit Sicherheit auch von vielen Unternehmen
aus dem öffentlichen Bereich, Sozialbereich und ihnen nahestehenden Organisationen
freiwillig als Richtschnur für ihr eigenes Handeln dienen. Im Rahmen von
Zielvereinbarungsverhandlungen mit der Privatwirtschaft kann der Standard auch als
Ausrichtung genutzt werden.
Zwei Argumente werden oft aus Unkenntnis gegen die Umsetzung von Barrierefreiheit im
Internet angeführt: Zu teuer und unzumutbare Einschränkung von Design und Techniken.
Beide Argumente sind jedoch so nicht haltbar. So sind die Kosten einer neuen Seite, die
barrierefrei ausgelegt wird, in der Regel nicht höher als ohne Barrierefreiheit. Wird ein
bestehendes Angebot im Rahmen der normalen Updates umgestellt, so bewegt sich der
Aufwand oft im Rahmen des Updates. Allerdings fällt bei der Umstellung nicht
standardkonformer Angebote oder bei starkem Einsatz dynamischer Elemente, Java, Flash
etc. doch erheblicher Aufwand an, da möglicherweise eine Umstellung der Vorlagen
18
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
(Templates) und der Navigation erfolgen muss. Eine Einschränkung von Design und
Techniken ist grundsätzlich nicht gegeben, stattdessen eine Herausforderung an die
professionellen Webdesigner. So lassen sich problemlos sehr gelungene Seiten mit HTML
und CSS in Verbindung mit Content-Management Systemen (CMS) realisieren. Möchte man
nicht auf Technologien, die nicht barrierefrei sind, verzichten, so muss man gemäß der BITV
an den entsprechenden Stellen eine barrierefreie Alternative anbieten. Barrierefreiheit ist
durchaus ein wichtiges Qualitätsmerkmal und ein Merkmal von Kompetenz der ausführenden
Stelle: das kann eben nicht jede/r.
Mit der Übernahme der Anforderungen für barrierefreie Informationstechnik in
Landesgleichstellungsgesetze wird die verbindliche Umsetzung auf den Bereich der Länder
erweitert. Hier wird eine noch größere Nachfrage nach barrierefreiem Webdesign entstehen.
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass die Bemühungen um barrierefreie
Informationstechnik nun nicht durch unterschiedliche Standards in den Ländern zerfasert
werden. Dies wäre nicht nur für die Menschen mit Behinderungen sehr nachteilig, sondern
würde bei Behörden, Anbietern und BeraterInnen zu schwerwiegenden
Umsetzungshemmnissen führen. So setzt sich ABI (s.u.) nachhaltig dafür ein, den Standard
der BITV auch für die Länder anzuwenden.
3.1
Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI
Um diesen Umsetzungsprozess zu unterstützen, haben die Behindertenverbände in
Zusammenarbeit mit Experten begonnen, ein Unterstützungsangebot aufzubauen. Dabei
bauen sie auf langjährige Vorarbeiten etwa des gemeinsamen Fachausschusses für
Informationstechnik der Blindenverbände oder der Beratungsangebote von FTB
(Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe) und WEB FOR ALL auf. Dies findet vor
allem Niederschlag im AKTIONSBÜNDNIS FÜR BARRIEREFREIE INFORMATIONSTECHNIK – ABI,
das von der BAGH (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte), dem FTB
UND WEB-
FOR-ALL - PROJEKT FÜR
BARRIEREFREIHEIT IM INTERNET mit Unterstützung des BMGS (Bundesministerium für
Gesundheit und soziale Sicherung) gegründet wurde (ABI).
Im Rahmen des Aktionsbündnisses werden weitere Initiativen und Verbände sowie
interessierte Experten zur Mitarbeit eingeladen. Mit dieser Vorgehensweise sollen die
unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Behinderungsgruppen angemessen
berücksichtigt und gleichzeitig eine konsistente Beratung, Überprüfung (Tests) und
19
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Unterstützung ermöglicht werden. Dem Aktionsbündnis haben sich weitere Partner
angeschlossen, wie AKBI (Arbeitskreis barrierefreies Internet), das Projekt BIK (Barrierefrei
Informieren und Kommunizieren) von Verbänden der blinden und sehbehinderten Menschen
(DBSV und DVBS), der SOZIALVERBAND VDK-DEUTSCHLAND und die STIFTUNG DIGITALE
CHANCEN. Verschiedene Firmen und andere Institutionen machen bei AbI als Unterstützer
mit, etwa die DVFR (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation), der GSTB (Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz), IBM, usw.
AbI und die angeschlossenen Organisationen bieten zur Unterstützung der Barrierefreiheit
gemäß der BITV u.a. Test von Webseiten, Beratung bei der Erstellung, Schulungen und
Praxisseminare, internetgestützte Informationen und Informationsveranstaltungen an.
3.2
Schlussbemerkung
Barrierefreiheit in der Informationstechnik ist eine im Vergleich zum Thema Barrierefreiheit
insgesamt junge Thematik. Trotzdem liegen im Bezug auf das Internet als zentrales
Informations- und Kommunikationsmedium langjährige Erfahrungen und Standards vor.
Sicherlich ist die Umsetzung in der Praxis nicht wie auf Knopfdruck plötzlich einfach da.
Vielmehr muss der Prozess der Umsetzung schrittweise betrieben werden. Dazu gehört das
allgemeine Verständnis der Problemlage und Lösungsansätze, die Information der
Auftraggeber, die Qualifizierung der Internetentwickler, usw. Die Erkenntnis, dass
barrierefreies Internet im Sinne des universellen Designs Nutzen für die Mehrheit der
Anwender mit sich bringt, mag ein Argument sein, das die Bereitschaft barrierefreie Seiten zu
realisieren, erhöht. Gleichzeitig muss aber auch auf der Seite der Erstellungswerkzeuge, der
Nutzeragenten (Browser) und der assistiven Technologien Entwicklungsarbeit geleistet
werden, um möglichst allen Menschen mit Behinderungen in Zukunft den barrierefreien
Zugang zu ermöglichen. Die aktive und konstruktive Beteiligung der Behindertenverbände an
diesem Prozess sollte allen Anstoß und Motivation für ihre eigenen Aktivitäten geben.
4
Referenzen:

A-PROMPT (O. J.): Web Accessibility Verifier. Online unter:
http://aprompt.snow.utoronto.ca/index.html (abgerufen am 27.03.03).

ABI (O. J.): Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik. Online unter:
http://www.abi-projekt.de (abgerufen am 27.03.03).
20
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV

BGG (O.J.): Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) Online unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de/download/gleichstellungsgesetz.pdf (abgerufen am
28.03.03).

BGG (2002): Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer
Gesetze. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28. Bonn.

BGG AUSZÜGE (o. J.): Auszüge aus dem Behindertengleichstellungsgesetz. Online unter:
http://wob11.de/gesetze/bgg/index.html (abgerufen am 27.03.03).

BIFOS (2001): Wörterbuch für leichte Sprache. 3.Aufl. . Hrsg.: Bildungs- und
Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter – bifos e.V. .Kassel.

BITV (o. J.): Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV. Online unter:
http://wob11.de/gesetze/bitv/index.html (abgerufen am 27.03.03).

BITV ANLAGE (o. J.): Anlage zur Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung –
BITV. Online unter: http://wob11.de/gesetze/a_bitv/index.html (abgerufen am 27.03.03).

BMA (2002):Das Gesetz zur Gleichstellung Behinderter Menschen. Als Beitrag zur
Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz. Publikation des ehem.
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Referat Öffentlichkeitsarbeit.
Berlin.

BMI (2002): Eckpunktepapier zu § 11 BGG, Arbeitsunterlage des BMI.

BOBBY (O. J.): Bobby Online Service. Comprehensive web accessibility software tool.
Online unter: http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/index.jsp (abgerufen am
27.03.03).

BUND ONLINE 2005 (o. J.): Initiative BUNDONLINE 2005. Online unter:
http://www.bund.de/BundOnline-2005-.6164.htm (abgerufen am 27.03.03).

CYNTHIA SAYS (O. J.): Cynthia is a web content accessibility validation solution. Online
unter: http://www.cynthiasays.com/ (abgerufen am 27.03.03).

DIAMOND DEMO TOOLS (o. J.): Tools, resources, and services for accessibility and 508
compliance. Online unter: http://www.508compliant.com/tools.htm (abgerufen am
27.03.03).

EEUROPE (o.
J.): e@europe – eeurope. Vorstellung der eEurope Initiative und des
Aktionsplanes. Online unter: http://www.ftb-net.de/intro/eeurope.html (abgerufen am
27.03.03).
21
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV

FTB (o. J.): Webseiten des Forschungsinstituts Technologie-Behindertenhilfe. Hinweise
zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten: http://www.fernunihagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/access-d.htm (abgerufen am 27.03.03).

HTML TIDY LIBRARY PROJECT (o. J.): HTML Tidy program. Online unter:
http://tidy.sourceforge.net/ (abgerufen am 27.03.03).

MARKUP VALIDATION SERVICE (o. J.): W3C MarkUp Validation Service. Online unter:
http://validator.w3.org/ (abgerufen am 27.03.03).

OPERA (o. J.): Download des Browsers Opera Version 7.03. Online unter:
http://www.opera.com/ (abgerufen am 27.03.03).

UD (o. J.): Arbeitsbereich Universelles-Design beim FTB. Online unter:
http://www.universelles-design.de/ (abgerufen am 27.03.03).

VISCHECK (o. J.): Vischeck simulates colorblind vision. Online unter:
http://www.vischeck.com/vischeck/vischeckURL.php (abgerufen am 27.03.03).

W3C CSS-VALIDIERUNGSSERVICE (o. J.): W3C CSS-Validierungsservice. Online unter:
http://jigsaw.w3.org/css-validator/ (abgerufen am 27.03.03).

WAVE (o. J.): WAVE 3.0 Web Accessibility Tool (beta). Online unter:
http://wave.webaim.org (abgerufen am 27.03.03).

WCAG 1.0 (o.J.): Web Content Accessibility Guidelines 1.0. W3C Recommendation 5May-1999. Online unter: http://www.w3c.org/TR/WCAG10/ (abgerufen am 27.03.03).

WCAG 2.0 (o. J.): Web Content Accessibility Guidelines 2.0. W3C Working Draft 22
August 2002. Online unter: http://www.w3.org/TR/WCAG20/ (abgerufen am 27.03.03).

WOB11
(o.
J.):
Web
ohne
Barrieren
nach
§11
des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes. Online unter:http://wob11.de (abgerufen am
27.03.03).

WOB11 BEISPIELE (o. J.): Wob11. Sammlung guter Beispiele zur Umsetzung
barrierefreien Webdesigns. Online unter: http://wob11.de/loesungen/gute_bsp/index.html
(abgerufen am 27.03.03).

WOB11 LÖSUNGEN (O. J.): Wob11. Lösungen und Hinweise. Online unter:
http://www.wob11.de/loesungen (abgerufen am 28.03.03).

WOB11 NUR-TEXT-SEITEN STELLUNGNAHME (o. J.): Wob11. Warum NUR-TEXTVersionen als Alternative zum eigentlichen Angebot keine Lösung im Sinne der BITV
sind. Online unter: http://wob11.de/publikationen/dokumente/index.html#nurtext
(abgerufen am 27.03.03).
22
Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Symbole verschiedener Prüftools zur Zertifizierung von Websites. Quelle:
http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/icon.jsp und
http://aprompt.snow.utoronto.ca/index.html
23
Herunterladen