Barrierefreie Gestaltung im Internet Hilfen zur Umsetzung der BITV Christian Bühler FTB Forschungsinstitut Technologie – Behindertenhilfe (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein, Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI Grundschötteler Str. 40, 58300 Wetter, Tel: 0 23 35/ 96 81-0, Fax: 0 23 35/ 96 81-19 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.ftb-net.de, Zusammenfassung: Der Beitrag thematisiert die Barrierefreiheit im Internet auf der Grundlage des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die einen Standard für Barrierefreiheit im Internet vorgibt, wird vorgestellt. Die Vorteile barrierefreier Gestaltung für die verbesserte Nutzbarkeit (Usability) des Internet für alle werden in diesem Zusammenhang reflektiert. Hinweise für die eigene Weiterarbeit und die angebotene Unterstützung durch das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) bieten eine konkrete Unterstützung. Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Inhaltsübersicht Zusammenfassung: ..................................................................................................................... 1 1 Barrierefreiheit der Informationstechnik im BGG ............................................................. 3 1.1 Definition von Barrierefreiheit gemäß BGG .................................................................. 3 1.2 Anwendungsbereiche der Barrierefreiheit ..................................................................... 4 1.3 Gültigkeitsbereich des BGG........................................................................................... 4 2 Barrierefreie Informationstechnik als neue Herausforderung ............................................ 5 2.1 Die Eckpunkte der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung ............................. 5 2.2 Barrierefreiheit und universelles Design ........................................................................ 6 2.3 Die BITV ........................................................................................................................ 7 2.4 Anforderungen gemäß des Anhangs der BITV .............................................................. 7 2.4.1 Verständlichkeit ..................................................................................................... 9 2.4.2 Navigierbarkeit ....................................................................................................... 9 2.4.3 Bedienbarkeit ....................................................................................................... 10 2.4.4 Technologische Robustheit .................................................................................. 11 2.4.5 Wahrnehmbarkeit ................................................................................................. 14 2.5 Einschätzung von Webseiten ....................................................................................... 15 2.5.1 Prüfungen durch Ändern von Browsereinstellungen ........................................... 16 2.5.2 Prüfungen mit spezieller Software ....................................................................... 16 2.5.3 Die Einhaltung der allgemeinen Internetstandards .............................................. 18 3 Umsetzung der BITV ....................................................................................................... 18 3.1 Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI ................................ 19 3.2 Schlussbemerkung ........................................................................................................ 20 4 Referenzen:....................................................................................................................... 20 2 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV 1 Barrierefreiheit der Informationstechnik im BGG Am ersten Mai 2002 trat in Deutschland das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Dieses Gesetz ist nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und dem neunten Sozialgesetzbuch eine weitere gesetzgeberische Konsequenz zur Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz. In Art.3 (3) heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“(BGG 2002, Art. 3(3)). Kernstück des BGG ist die Herstellung der „Barrierefreiheit“. Erstmals wird neben der Beseitigung oder Vermeidung von Barrieren etwa in Gebäuden oder im Verkehr, die Barrierefreiheit von Informationstechnik festgeschrieben. 1.1 Definition von Barrierefreiheit gemäß BGG Das BGG definiert in § 4 Barrierefreiheit: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (BGG, §4). Die Definition löst Begriffe wie "behindertengerecht" und "behindertenfreundlich" ab, die in der Kombination von "behindert" und "gerecht" oder "freundlich" falsche Assoziationen der besonderen Zuwendung zu behinderten Menschen auslösen können. Vielmehr geht es im Sinne eines universellen Designs um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann. Dieser Gedanke, einer wenn immer möglichen Vermeidung von Sonderlösungen zugunsten einer die Bedarfe behinderter Menschen selbstverständlich einbeziehenden gesellschaftlichen Gestaltung, entspricht einer modernen Auffassung von Architektur und Design. Während Sonderlösungen häufig mindere Standards bieten, kostenintensiv zu verwirklichen sind und nur begrenzte Spielräume eröffnen, ermöglichen allgemeine Lösungen eher eine gleiche und uneingeschränkte Teilhabe ohne oder mit geringen zusätzlichen Kosten. Dieser Ansatz berücksichtigt auch die internationale behindertenpolitische Diskussion, die auf "Einbeziehung" ("inclusion") " in die allgemeine soziale Umgebung statt auf spezielle 3 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Rehabilitations- und Integrationsbemühungen setzt, die bereits begrifflich die vorherige Ausgliederung und Absonderung voraussetzen. 1.2 Anwendungsbereiche der Barrierefreiheit Durch diese Definition von Barrierefreiheit wird deutlich, dass sich daraus Anforderungen an unterschiedliche Bereiche, wie Gebäude, Verkehr, Prozeduren und Materialien von Behörden, Kommunikations- und Informationsdienste ergeben. Neben den physischen Barrieren wie Treppen, usw. werden auch kommunikative Schranken erfasst. So wird die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt und die Verwendung der Gebärdensprache oder anderer Kommunikationshilfen im Umgang mit Behörden geregelt (BGG, Art 1 §6 u. §9). Im Hinblick auf blinde und sehbehinderte Menschen wird die barrierefreie Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken eingeführt. Als neue Kulturtechnik ist insbesondere die Informationstechnik in die Forderung nach Barrierefreiheit eingeschlossen (BGG, §11). Die barrierefreie Gestaltung soll dabei nicht auf eine spezielle Ausprägung einer Behinderung, sondern auf eine möglichst allgemeine Nutzbarkeit abzielen. Spezielle Lösungen, die eine Zugänglichkeit nur über Hinter- und Nebeneingänge oder Sonderseiten zulassen oder längere Umwege erfordern, ermöglichen nicht die Nutzung in der allgemein üblichen Weise, stellen besondere Erschwernisse dar und lösen häufig weiteren Hilfebedarf aus. Solche Gestaltungen sind nach der Definition nicht barrierefrei und grundsätzlich zu vermeiden. 1.3 Gültigkeitsbereich des BGG Das BGG zielt ab auf eine Anwendung im öffentlichen Raum. „Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen ....“ (BGG, §7.1). Alle anderen Organisationen und die Privatwirtschaft können mittels sogenannter Zielvereinbarungen einbezogen werden (BGG, §5.1). 4 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV 2 Barrierefreie Informationstechnik als neue Herausforderung In § 11 des BGG wird die barrierefreie Informationstechnik speziell adressiert. Hier wird gefordert, dass die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltungen ihre Internetauftritte und graphischen Programmoberflächen technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Gleichzeitig verpflichtet sich die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch gewerbsmäßige Anbieter ihre Produkte im Internet entsprechend gestalten, etwa über Zielvereinbarungen nach § 5 BGG. 2.1 Die Eckpunkte der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung Die technischen Standards hat die Bundesregierung in die Rechtsverordnung "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)" gefasst, die am 24.7.2002 in Kraft getreten ist. Die Inhalte der Rechtverordnung wurden Anfang des Jahres 2002 in einer Anhörung der Behindertenverbände in einem Eckpunktepapier festgelegt (vgl. BMI 2002). Als Grundlage für den Standard verständigte man sich auf die Zugangsrichtlinien für Webinhalte, Version 1.0 der „Web Content Accessibility Guidelines“ der W3C-Web Accessibility Initiative (WAI) von Mai 1999. (WCAG). Von den dort formulierten Richtlinien und Checkpunkten sollten alle übernommen werden, die unüberwindbare oder signifikante Barrieren betreffen, um diese Barrieren im Internetangebot zu vermeiden oder zu beseitigen. (Entspricht den Checkpunkten der WAI Prioritäten 1 und 2 und demnach dem Konformitätsniveau AA). Darüber hinaus sollten zentrale Zugangsseiten zusätzlich auch die Checkpunkte der WAI-Priorität 3 berücksichtigen. Als Zeithorizont für die Umsetzung der geforderten Standards orientiert sich die BITV am Zeitrahmen der eGovernment Kampagne der Bundesregierung Bund-online 2005, bei gleichzeitiger Ausnutzung der ohnehin anstehenden Neuerstellung und Aktualisierung von Seiten. Demnach müssen Seiten, die neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfange verändert werden, sofort dem Standard entsprechen. Seiten, die sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des BGG richten, müssen bis Ende 2003 und alle anderen Seiten bis Ende 2005 entsprechend der Verordnung gestaltet werden. Diese Regelung betrifft jeweils auch mindestens einen Zugangspfad zu dem barrierefreien Angebot (BITV, §4). Die Forderung schließt Internetangebote, öffentlich zugängliche Intranetangebote und öffentlich zugänglich graphische Programmoberflächen (CDs, DVDs, etc.) ausdrücklich ein. 5 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Aufgrund der rasanten Entwicklung der Informationstechnik muss die Verordnung regelmäßig überprüft werden. Mit diesen Eckpunkten hat die Bundesregierung einen Weg eingeschlagen, der mit den Empfehlungen der europäischen Kommission und des Ministerrates im Rahmen von eEurope/ eAccessibility verträglich ist (EEUROPE). Darüber hinaus wird konsequenterweise dem globalen Medium Internet mit Anwendung eines Standards, der aus weltweiten Bemühungen hervorgegangen ist, entsprochen. Gleichzeitig baut man auf einem de-facto-Standard auf, der bereits in vielen Beispielen umgesetzt und getestet wurde. Damit ist die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit bereits in der Vergangenheit vielfach nachgewiesen worden. Mit der vorgesehenen Überprüfungsklausel öffnet sich die Verordnung den technischen Neuerungen, bzw. auch der Weiterentwicklung von Standards. 2.2 Barrierefreiheit und universelles Design An dieser Stelle soll eindrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Anwendung von Standards und so auch die von Standards zur Barrierefreiheit immer einen Kompromiss zwischen der Freiheit der Gestaltung und der Sicherstellung von Mindestanforderungen darstellt. Es wird daneben in der Regel technisch bessere oder andere Lösungen geben. Andererseits stellt ein Standard oft erst Entwicklungssicherheit, eine breite Plattform, Anwendungssicherheit und somit wirtschaftliche Anwendung her. Ohne Standards sähe unser Leben hinsichtlich des Technikeinsatzes völlig anders aus! Dies bezweifelt niemand ernsthaft im Bereich allgemeiner Technik und dies gilt auch für Software und Internet! Die für das Internet mit der BITV (s.u.) vorgelegten Standards werden sicher einen Reflektionsprozess auslösen, der letztlich dem Design und der Anwendung zugute kommt. Beispiele von ansprechenden barrierefreien Lösungen kann man heute schon auf vielen Seiten im Internet besuchen (WOB11 BEISPIELE). Eine letzte Anmerkung zu Standards: gerade die Missachtung von technischen Standards und der Versuch proprietäre Firmenentwicklungen am Markt durchzusetzen, haben in der Internetrealität zu großen Problemen geführt. Browser, andere Benutzeragenten und Darstellungen von Inhalten, die ohne Ansehen von Standards ausgeführt wurden, führen immer noch zur Erfahrung der BenutzerInnen, dass www zu, „warten- warten- warten“ oder „warten - wundern - was soll das denn?“ wird. 6 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Nutzen barrierefreier Seiten auch für die Anbieter und für BenutzerInnen ohne Behinderung im Sinne eines universellen Designs. Man kann davon ausgehen, dass die Nutzbarkeit (Usability) von Internetangeboten mit barrierefrei gestalteten Seiten insgesamt steigt. Stattdessen werden oft überladene, teilweise chaotisch strukturierte und technisch (spielerisch) überdimensionierte Portale realisiert. Barrierefreiheit unterstützt dagegen beispielweise die Nutzung anderer Ein- und Ausgabekomponenten als die Standardgeräte, bandbreitenbegrenzte Zugänge oder situative Einschränkungen etwa bei mobilen Anwendern unterwegs, etc.. Gerade diese Umstände sind es oft, die den an Druckerzeugnissen orientierten „pixelgenauen“ Entwurf in der Praxis ad absurdum führen. Ein universellerer Ansatz, mit der Trennung des eigentlichen Inhalts, der Struktur und des Designs, ist hier im Sinne eines Cross-Media Publishing weitaus zielführender. Insofern bietet die BITV auch eine reale Chance in Verbindung mit einer kundenorientierten Auslegung des Kommunikationsdesigns, das eigene Internetangebot wesentlich zu verbessern. 2.3 Die BITV Zur Formulierung der Verordnung BITV hat der Gesetzgeber eine, dem deutschen Rechtswesen entsprechende, Abfassung der vorgenannten Richtlinien in deutscher Sprache erstellt, die in der Verordnung als Anlage eingebunden ist (BITV ANLAGE). Dabei werden 14 Anforderungen formuliert, die das jeweils zu erreichende Ziel beschreiben. Diese Anforderungen werden durch eine Liste von Bedingungen technisch konkretisiert. Diese Bedingungen sind in die zwei Prioritäten I und II aufgeteilt. Priorität I soll unüberwindbare und signifikante Barrieren vermeiden oder entfernen (entspricht WAI-Priorität 1+2), während die zusätzliche Berücksichtigung der Priorität II (entspricht WAI-Priorität 3) weitere Barrieren vermeidet oder entfernt und die Benutzung erleichtert. Eine weitgehende Kongruenz der Systematiken von WAI und der Anlage der BITV erlaubt die direkte Heranziehung der WAI-Dokumente, bzw. der deutschen Übersetzungen (bisher nicht autorisiert) für eine vertiefte Beschäftigung mit dem Thema. 2.4 Anforderungen gemäß des Anhangs der BITV Im Anhang der BITV werden die Standards für Barrierefreiheit im Internet in 14 Anforderungen und 66 Bedingungen formuliert. Während die Anforderungen im Vergleich unabhängig von den Techniken ergebnisorientiert abgefasst sind, konkretisieren die Bedingungen die Anforderungen insbesondere auf die Verwendung von Markup-Sprachen und Cascading Style Sheets (CSS). 7 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Die 14 Anforderungen (A1-A14) der BITV werden in diesem Abschnitt vorgestellt. Sie lassen sich fünf Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns wie folgt zuordnen (Darstellung der Anforderungen mit verkürztem Titel) Verständlichkeit: A4 Allgemeines Verständnis A14 Sprache und Abkürzungen Navigierbarkeit: A12 Kontext und Orientierung A13 Übersichtliche Navigationsmechanismen Bedienbarkeit: A7 Zeitgesteuerte Inhalte A8 Eingebettete Benutzerschnittstellen Technologie-Robustheit: A3 Einhaltung von Markup-Standards A5 Korrekte Tabellenbehandlung A6 Allgemeine Rückwärtskompatibilität A9 Geräteunabhängigkeit A10 Kompatibilität mit Assistiven Technologien (AT) A11 Öffentliche Technologien Wahrnehmbarkeit: A1 Textäquivalente A2 Farbe A7 Zeitgesteuerte Inhalte A8 Geräteunabhängigkeit Diese Aufteilung ist für die Interpretation der BITV zielführend, da sie gleichzeitig einer Zuordnung der Richtlinien der WCAG 1.0 (von 1999) zu den zukünftigen WCAG 2.0 (für 2003 erwartet) entspricht (vgl. WCAG 1.0 UND WCAG 2.0). In dieser neuen Fassung der WCAG werden nämlich gerade diese fünf Prinzipien zur Grundlage gemacht. Damit wird der gegenwärtige Stand der internationalen Diskussion berücksichtigt und eine Vorbereitung für ggf. zukünftige Änderungen der BITV getroffen. Die Anforderungen werden daher nun in dieser Aufteilung vorgestellt. 8 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV 2.4.1 Verständlichkeit „Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.“ (BITV, A4). „Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.“ (BITV, A14). Durch die Erfüllung dieser Anforderungen wird die allgemeine Benutzbarkeit (Usability) eines Internetangebots verbessert. So wird durch eine dem Inhalt angemessene einfache Sprache die Verständlichkeit der Dokumente gefördert (vgl. BIFOS 2001). Dokumente die klar gegliedert sind, unterstützen das Verständnis. Graphiken, Bilder oder Tondokumente können den Inhalt für viele besser erfassbar machen. Die Verwendung von Abkürzungen und englischen Ausdrücken sind in der heutigen Sprache weit verbreitet. Eine Erklärung beim ersten Auftreten hilft den Benutzern. Damit werden Dokumente für Menschen mit unterschiedlichen Bildungsniveaus oder Deutsch als Zweitsprache, bei externer Ablenkung oder Ermüdung usw. besser erfassbar. Diese aktive Bemühung um Verständlichkeit ist besonders wichtig für Menschen mit Gebärdensprache als Muttersprache. (Hier ist deutschen Schriftsprache mit ihrer Grammatik wie eine erste Fremdsprache.) Die Verwendung von einfacher Sprache, medialen Elementen, Symbolen, Graphiken etc. hilft darüber hinaus Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Lernbehinderungen, mit geistigen Behinderungen oder Menschen mit starken Leseschwierigkeiten, die Inhalte zu erfassen. Auch Menschen, die akustisch surfen (Sprachausgabe), können den Inhalt leichter erfassen, wenn sie keine Bandwurmsätze verfolgen müssen. 2.4.2 Navigierbarkeit „Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. (BITV, A12)“ „Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.“ (BITV, A13). Eine gute und konsistente Navigation ist eine wichtige Grundlage für die allgemeine Benutzbarkeit (Usability) eines Internetangebotes. Im Internet kann es leicht passieren, dass man die Übersicht verliert und sich verirrt. Man findet dann die gesuchte Information nicht oder umgekehrt, eine solche Menge an Informationen, dass man davon geradezu erschlagen wird. Suchmaschinen und Navigationsmechanismen sollen helfen, sich besser 9 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV zurechtzufinden. Ein zielgerichtetes Surfen durch die Seiten mittels übersichtlicher und aussagekräftiger Navigation ist daher für Anbieter und AnwenderInnen wünschenswert. Sinnvolle Bezeichnungen von Navigationselementen und Hyperlinks erleichtern es auch Suchmaschinen und Webkatalogen, Seiten zielgenau auszuwählen. Nachvollziehbare Gliederungen, aussagekräftige Linknamen, Information über die aktuelle Position in einem Dokument, Rücksprungmarken zu den Hauptkategorien etc. sind daher längst gängige Praxis auf vielen gut gemachten Seiten. Wenn man als Nicht-Sehender mit einer Sprachausgabe surft, braucht man zur Orientierung aussagekräftige Namen für Frames, Links, Überschriften, Tabellen, Grafiken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass solche Spezialbrowser zur besseren Benutzbarkeit die Möglichkeit anbieten, etwa von Hyperlink zu Hyperlink oder von Überschrift zu Überschrift zu springen. Daher muss der Linkname oder die Überschrift für sich alleine möglichst sinnvoll sein. (Linkbezeichnungen wie „Hier klicken“, „mehr“, „Information“, oder Framebezeichnungen „Frame 1“, „Frame 2“, etc. sind ohne Kontextinformation inhaltslos. Falsch geschachtelte Überschriften sind sehr verwirrend.). Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, Lernbehinderungen oder geistigen Behinderungen benötigen ein solides Navigationsgerüst, um sich auf einer Seite zurechtfinden zu können. 2.4.3 Bedienbarkeit „Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.“ (BITV, A7). „Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.“ (BITV, A8). Natürlich ist es in einem Internetangebot wichtig, dass die Benutzer Zugriff auf alle Funktionen der Seite haben. Was nützt es beispielsweise, einen Warenkorb füllen zu können, aber den eigentlichen Kauf nicht tätigen zu können, oder umgekehrt. Dabei kann der Designer einer Seite nicht sicher wissen, mit welchen Nutzeragenten (Browsern) und welchen Endgeräten der Besucher auf eine Seite kommt. Der Entwurf sollte daher die Funktionen so zur Verfügung stellen, dass der Zugriff auf die eingebetteten Benutzerschnittstellen mit unterschiedlichen Eingabegeräten möglich ist. Beliebt sind auf vielen Seiten Inhalte, die ohne Anforderung des Benutzers auftauchen und sich verändern. Viele der NutzerInnen empfinden dies zumindest als störend. Aber hier gibt 10 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV es auch signifikante Barrieren. Ein unangekündigter Fensterwechsel wird von vielen Benutzern gar nicht registriert. So befindet man sich beispielsweise plötzlich nicht mehr auf der ausgewählten Seite, sondern in einem Pop-Up Fenster, ohne es zu merken. Dies ist ein Problem, für Menschen die schlecht sehen, blind sind oder kognitiv den automatischen Wechsel nicht nachvollziehen können. Übrigens führt bereits das Öffnen eines Links in einem anderen Fenster ohne Ankündigung bei verschiedenen Benutzern zur Verwirrung. Dann funktioniert die wichtige Funktion „zurück“ eines Browsers scheinbar plötzlich nicht mehr. Laufschriften und wechselnde Inhalte diktieren den Benutzern bestimmte Lesegeschwindigkeiten, die sie aus verschiedensten Gründen nicht erreichen. Flackern und Blitzen durch Animationen können bei empfindlichen Personen im Extremfall sogar epileptische Anfälle induzieren. Will man auf solche Effekte nicht verzichten, sollte man dem Nutzer, der Nutzerin unbedingt die Möglichkeit geben, diese Animationen zu kontrollieren. 2.4.4 Technologische Robustheit Die technologische Robustheit wird durch die korrekte Verwendung der Markup-Sprache, geräteunabhängige Programmierung und die Sicherstellung der Rückwärtskompatibilität erreicht. 2.4.4.1 Korrekte Verwendung der Technologien (markups) „Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.“ (BITV, A11). „Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.“ (BITV, A5). „Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.“ (BITV, A3). Über die allgemeine Bedeutung der Verwendung von Standards wurde bereits im Abschnitt „Barrierefreiheit und universelles Design“ hingewiesen. Die Einhaltung von Standards stellt auf Dauer die Anwendbarkeit in einem komplexen System her: Sicherstellung von Kompatibilität Sicherheit für die Entwicklung neuer Agenten und Tools 11 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Sicherheit der Nutzbarkeit für die Anwender. Maschinelle (Vor-)Verarbeitung der Inhalte und nutzerangepasste Darstellungen (Rendering). Werden Standards nicht korrekt angewendet entstehen Anwendungsinseln, die nur unter spezifischen Voraussetzungen benutzt werden können (z.B. korrekte Darstellung wird nur erreicht über bestimmte Verbindungen, mit bestimmten Browsern und deren proprietären Funktionen, mit bestimmten Plugins, mit bestimmten Bildschirmauflösungen, usw.). Durch Nichtbeachtung von Standards beraubt sich ein Designer auch der Möglichkeit der Benutzung von formalen Checks, die bei der Fehlersuche sehr hilfreich sein können. Wird Markup falsch verwendet, interpretieren Agenten den Inhalt möglicherweise inkorrekt. Ein besonderes Problem ist die Verwendung von Formatanweisungen zur Repräsentation einer Struktur oder insbesondere von Strukturanweisungen zur Herstellung eines besonderen Formates. Damit können massive Barrieren für Menschen mit Behinderungen errichtet werden, da ihre technischen Hilfen (Assistive Technologien - AT) Markups interpretieren und den Inhalt für den Benutzer umsetzen. Werden beispielsweise Tabellenfunktionen zur Darstellung von Datentabellen nicht oder falsch benutzt, kann die Tabelle nicht ausgewertet werden. Oder werden Layouttabellen eingesetzt und dabei Tabellenfunktionen für Datentabellen falsch verwendet, kann die Seite ggf. nicht richtig interpretiert werden. Die Trennung des eigentlichen Inhalts, der Strukturierung und der Formatierung ist in diesem Zusammenhang das grundlegende Paradigma. Der professionelle und bewusste Einsatz der unterschiedlichen Elemente ist dabei entscheidend. 2.4.4.2 Rückwärtskompatibilität „Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.“ (BITV, A6) „Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.“ (BITV, A10) Die Anwender benutzen aus vielerlei Gründen nicht immer die neuesten Versionen von Browsern und Programmen und oft werden einzelne Funktionen deaktiviert oder Plugins fehlen. Die Gründe sind dabei so vielfältig wie die Benutzer. Mache haben sich endlich an die 12 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV komplexen Funktionen einer Software gewöhnt, andere haben mit Mühe persönliche Einstellungen vorgenommen. Da lädt man sich nicht einfach schnell die neueste Version herunter. Das Neueste und Beste läuft auch nicht auf jeder Hardware und unter jeder Betriebssystemversion. Vielleicht hält auch einfach Unkenntnis von einem Update ab. Auch Sicherheitsüberlegungen spielen bei der Aktivierung von Plugins, Skripten und Cookies eine wichtige Rolle. Wenn man darüber hinaus auf die Verwendung von Assistive Technologien (AT) angewiesen ist, kann man auch nicht so ohne weiteres Software und Hardware wechseln. Manche Assistive Technologien laufen am besten mit bestimmten Versionen von bestimmten Browsern. Und selbst wenn das Update des Browsers kostenlos ist, passende Updates der AT sind nicht immer (kostenfrei) schnell genug verfügbar. Manche Benutzer deaktivieren bestimmte Funktionen oder installieren Plugins nicht, da gerade diese für sie überhaupt nicht nutzbar sind. 2.4.4.3 Geräteunabhängigkeit „Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.“ (BITV, A9) Die Benutzung von Computer und Internet wird zunehmend mobiler und unterschiedlicher. Der Standard PC mit Tastatur/ Maus, einer Bildschirmauflösung von 800x600 Pixeln und Soundkarte ist längst nicht mehr Standard. Gesurft wird auch vom Fernseher, der Telefonstation, vom Laptop, über PDA oder Handy, im Auto, mit MAC (Bildschirmauflösung), mit Sprachein- und -ausgabe, Touchscreen, usw. Kein Webdesigner kann sich sicher sein, mit welchem Gerät sein Werk betrachtet werden wird. Möchte man seine Kunden wirklich erreichen, so unterstützt man die Geräteunabhängigkeit. Zur Vermeidung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen sollte man sich bewusst sein, dass die Bedienung oft deutlich von der Standardvorstellung abweicht. So können viele Menschen mit Körperbehinderung zwar Zeigegeräte wie die Maus oder als Ersatzgeräte Mund- oder Kopfmaus verwenden. Dabei ist allerdings meistens die motorische Feinarbeit sehr mühsam und das führt dazu, dass man nicht so genau auf einzelne Links zielen kann. Manche können gar keine Zeigegeräte bedienen und sind auf Eingaben durch Tastaturersatz angewiesen (bis zur Einzeltasterbedienung mit Morse oder Scanning-Verfahren). Menschen mit starken Sehbehinderungen nutzen Software zur extremen Vergrößerung, wobei eine Zusatznavigation - etwa cursorbezogen – eingesetzt wird. Blinde Menschen surfen akustisch 13 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV und/ oder taktil mit Bildschirmvorlesesoftware, akustischen Browsern oder mit der Braillezeile und Textbrowsern. 2.4.5 Wahrnehmbarkeit Die korrekte Wahrnehmbarkeit der Inhalte muss bei der Verwendung von Farbe und beim Einsatz von Bildern und Graphiken berücksichtigt werden. 2.4.5.1 Inhalte nicht nur durch Farbe transportieren „Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.“ (BITV, A2). Farbe ist ein Designmerkmal und kann nur auf Geräten mit Farbwiedergabe bei geeigneten Lichtverhältnissen von Menschen mit korrektem Farbsehvermögen wahrgenommen werden. Schwarz-weiß Schirme, alternative Ausgaben (z. B. akustisch über Telefon), können diese Information in der Regel nicht wiedergeben. Schlechte (farbliche) Kontraste führen zur erschwerten Lesbarkeit eines Angebotes. Damit läuft die Information, die der Designer mit der Farbe verbinden wollte in vielen Fällen ins Leere. Es ist hier zu bemerken, dass etwa 8% der männlichen Bevölkerung eine Farbfehlsichtigkeit haben. Auch bei starker Sehbehinderung und Blindheit ist die Kodierung von Inhalten durch Farbe nicht zugänglich. 2.4.5.2 Textäquivalente „Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.“ (BITV, A1) Text und Hypertext sind heute die einzigen Informationsdarstellungsformen, die auf allen in der Computerwelt vorhandenen Ausgabemedien wiedergegeben werden können. Text kann automatisch ausgewertet werden und in vielerlei Formen präsentiert werden. Textumwandlung in akustische Ausgaben ist Standard und Textübersetzung in andere Sprachen nur begrenzt möglich. Die Verknüpfung von Text mit Symbolen, Bildern oder Animationen basierend auf der Textinterpretation, ist prinzipiell möglich. Eine automatische Interpretation von graphischen Informationen ist demgegenüber viel komplizierter. Fazit: mit Text und aus Text kann man vieles machen. So basieren die Dienste der Suchmaschinen auf Metatexten, Schlüsselworten und Volltextauswertung. Informationen, die ausschließlich graphisch vorhanden sind, können so 14 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV nicht gefunden werden. Mit Sprachausgabe ist ein akustisches Surfen unterwegs, z. B. über Handy, möglich. Manche Protagonisten möchten dies sogar im Auto nutzen. Texte lassen sich auf kleinen Bildschirmen mit begrenzter Auflösung darstellen, wohingegen Bilder oft nicht mehr darstellbar sind. Die Verwendung eigener Styles zur Darstellung ermöglicht eine geräteund nutzerorientierte Darstellung von Texten und deren Ausdruck. Diese Vorzüge nutzen schon heute die Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit mit ihren Endgeräten. Aber durch eine Anpassung an den Benutzer (Rendering, Profiling) kann auch die Anpassung an andere Nutzergruppen ermöglicht werden. So ist die Aufbereitung der Texte durch Assistive Technologie zwar für andere Nutzergruppen noch nicht sehr entwickelt, aber Browser, die Avatare, Bilder und Animationen einsetzen, um Texte für die Benutzer aufzubereiten, sind realisierbar. Umgekehrt gilt, dass alle Information, die nicht in Texten niedergelegt ist, eine Barriere für viele NutzerInnen mit Behinderungen darstellt. Da die Verwendung graphischer Mittel demgegenüber für viele NutzerInnen sehr wichtig ist, verbietet sich eine reine NurTextseite als Lösung (WOB11 NUR-TEXT-SEITEN STELLUNGNAHME). Daher bieten die vorhandenen Internettechnologien die Möglichkeit graphische Informationen mit Texten zu hinterlegen. Auf einer HTML-Seite sollte daher jedes Bild mit einem Alternativtext hinterlegt werden! Für inhaltslose Platzhalter wird ein leerer Alternativtext hinterlegt (<img ... alt=“ “>). Bei anderen Technologien muss ggf. auf eine textuelle Ergänzung in HTML zurückgegriffen werden. 2.5 Einschätzung von Webseiten Eine erste Einschätzung des eigenen Internetangebotes im Hinblick auf Barrierefreiheit ist auch für die EntwicklerInnen schon möglich. Diese Einschätzung kann helfen, Probleme im Grundsatz zu erkennen, ersetzt jedoch keinesfalls die Überprüfung der Seite auf Barrierefreiheit durch erfahrene Tester. Solche Tests werden beispielsweise von den Mitgliedern und Partnern des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik angeboten (ABI). Mit den üblichen graphischen Browsern lassen sich eine Fülle von Sichtprüfungen durchführen. Dazu wird in der Regel eine der Einstellungen des Browsers verändert und das Resultat betrachtet. Darüber hinaus kann spezielle Software für automatische Tests eingesetzt werden. Obwohl die einzelnen Prüfungen unvollständig sind, kann man mit einer Kombination von Tests schon einiges über die Barrierefreiheit eines Angebotes herausfinden. 15 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Verschiedene Prüfungen sollen hier beispielhaft aufgeführt werden, weitere Information ist unter WOB11 LÖSUNGEN verfügbar. 2.5.1 Prüfungen durch Ändern von Browsereinstellungen Generell lässt sich durch ein Verkleinern des Browserfensters ein Eindruck gewinnen, wie eine Seite bei anderer Bildschirmauflösung dargestellt würde. Im MICROSOFT INTERNET EXPLORER (MS IE) kann über das Menü „Ansicht“ im Punkt „Schriftgrad“ einfach die Verstellbarkeit der Schriftgrößen festgestellt werden. Ebenfalls für den MS IE, können in den Favoriten drei Prüfungen eingerichtet werden, die man sich aus dem Internet herunterladen kann (DIAMOND DEMO TOOLS): „IMGs Missing ALTs“: Prüfung ob alle Bilder mit einem Alternativtext hinterlegt sind, „Greyscale the Page“: Betrachten des Bildes in Graustufen zur Bewertung des Kontrastes und fehlender Farbinformation und „Kill Style Sheets“: Betrachten der Seite ohne die Verwendung von Stylesheets. Ein Browser, der sehr einfach viele Möglichkeiten für die Sichtprüfung auf Barrierefreiheit enthält anbietet, ist OPERA. (Im folgenden wird nur Bezug auf die Version OPERA 7.02 genommen, sonstige Versionen enthalten Optionen, die an anderer Stelle eingerichtet werden können). In der OPERA-Ansicht können mit Hilfe eines Symbols („Show Images“) oder mit der Taste „G“ der Tastatur die Bilder einer Seite an- und ausgeschaltet werden. Dies ermöglicht die schnelle Überprüfung der Alternativtexte von Bildern. Opera erlaubt neben der Ansicht eines Dokumentes im „Autorenmodus“ bzw. „Authormode„ die Benutzung eigener Einstellungen im „Benutzermodus“ bzw. „Usermode“. Zwischen diesen kann über ein Symbol („Darstellungsmodus“) oder durch die Tastenkombination „Strg+G“ gewechselt werden. Im „Usermode“ können u.a. Tabellen ausgeschaltet (diese werden linearisiert dargestellt) und ein Textbrowser emuliert werden. Weitere Einstellungen sind über das Konfigurationsmenü („ALT+P“, Menüpunkte „Page Style“ und „Multimedia“) möglich und erlauben u.a. das Abschalten von Frames und JavaScript. 2.5.2 Prüfungen mit spezieller Software Möchte man feststellen, wie sich eine Seite akustisch darstellt, kann man auf Testversionen von Bildschirmleseprogrammen oder akustischen Webbrowsern zurückgreifen. Diese Prüfung 16 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV erfordert etwas mehr Aufwand, ist aber, wenn man akustisches Surfen überhaupt nicht kennt, durchaus eine interessante Erfahrung. Zur Prüfung der Auswirkung der Farbwahrnehmung kann ein Simulator von Farbblindheit für Webseiten und Bilder im Internet eingesetzt werden: VISCHECK. Das Programm ist in Englisch und simuliert veränderte Farbwahrnehmung und Kontraste. Dazu wird die zu betrachtende Internetseite entsprechend häufiger Farbfehlsichtigkeiten verändert und angezeigt. Die Prüfung des Resultates erfolgt durch Betrachten. Daneben gibt es eine Reihe von Prüftools, die man in der Regel im Netz benutzen oder von dort herunterladen kann. Speziell zur Prüfung von Aspekten der Barrierefreiheit werden vier Programme, die zur Zeit nur in englischer Sprache verfügbar sind, angeboten: A-PROMPT, ein kostenloses Programm zum Überprüfen mit Bezug zu den WAIConformance-Levels. A-Prompt erzeugt einen Prüfdialog und ermöglicht zusätzlich eine Korrektur im Dialog. BOBBY, eine Online-Hilfe, die einen Report zur geprüften Seite erstellt.. CYNTHIA SAYS, ein Testtool, das online kostenlos genutzt werden kann und ebenfalls einen Prüfbericht erstellt. WAVE eine Online-Hilfe, welche in eine Ansicht der geprüften Seite mit Ikons einfügt, die Testkommentare symbolisieren. Für A-PROMPT und BOBBY sind Symbole verfügbar, die als Zertifikat bei Bedarf und nach erfolgreichem Test auf einer Internetseite dargestellt werden können und den mit dem jeweiligen Programm überprüften Konformitätsgrad angeben, z. B.: Abbildung 1: Symbole verschiedener Prüftools zur Zertifizierung von Websites Es ist zweierlei kritisch anzumerken: diese Tools können nicht alle Kriterien der BITV automatisch prüfen. Selbst bei Voreinstellung „WAI AA“ oder „WAI AAA“ attestiert ein fehlerfreies Prüfergebnis keineswegs die Erfüllung aller Kriterien. Die Verwendung der Symbole ist so nicht eindeutig. Die wiederholte Anzeige der Symbole etwa auf jeder Unterseite kann aus Sicht der Benutzer, etwa bei Nutzung eines Screenreaders sehr störend werden. 17 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV 2.5.3 Die Einhaltung der allgemeinen Internetstandards Zur richtigen Interpretation des Inhalts einer Seite ist die formal korrekte Benutzung der eingesetzten Sprache und Elemente erforderlich. Das WorldWideWebConsortium (W3C) bietet Online-Hilfsmittel zum Testen einer Seite hinsichtlich der Einhaltung der W3CStandards an, sowohl hinsichtlich der Konformität von (X)HTML-Standards als auch zur Einhaltung der CSS-Standards: W3C-HTML Online Validierungsservice (MARKUP VALIDATION SERVICE). W3C CSS Online Validierungsservice (W3C CSS-VALIDIERUNGSSERVICE). TIDY, ein Programm zum Überprüfen und Berichtigen von validem HTML( HTML TIDY LIBRARY PROJECT). Solche Hilfsmittel finden unter anderem: falsch geschriebene oder ungültige Tag-Namen, Tag-Attribute und Tag-Attribut Werte; fehlende abschließende HTML-Tags; falsches oder inkompatibles HTML bezogen auf einen bestimmten Browsertyp und HTML-Version. Diese Tools sind eine erste Hilfe für Gestalter von Internetseiten. Sie sind in englischer Sprache und kostenlos erhältlich. Sie garantieren jedoch keine barrierefreie Gestaltung, sondern lediglich eine korrekte Markup-Sprache. 3 Umsetzung der BITV Seit Herbst des Jahres 2002 beschäftigen sich die Verantwortlichen für die öffentlichen WebSeiten des Bundes nun mit diesem Standard und formulieren ihre Aufträge zur Umsetzung entsprechend. Darüber hinaus wird der Standard mit Sicherheit auch von vielen Unternehmen aus dem öffentlichen Bereich, Sozialbereich und ihnen nahestehenden Organisationen freiwillig als Richtschnur für ihr eigenes Handeln dienen. Im Rahmen von Zielvereinbarungsverhandlungen mit der Privatwirtschaft kann der Standard auch als Ausrichtung genutzt werden. Zwei Argumente werden oft aus Unkenntnis gegen die Umsetzung von Barrierefreiheit im Internet angeführt: Zu teuer und unzumutbare Einschränkung von Design und Techniken. Beide Argumente sind jedoch so nicht haltbar. So sind die Kosten einer neuen Seite, die barrierefrei ausgelegt wird, in der Regel nicht höher als ohne Barrierefreiheit. Wird ein bestehendes Angebot im Rahmen der normalen Updates umgestellt, so bewegt sich der Aufwand oft im Rahmen des Updates. Allerdings fällt bei der Umstellung nicht standardkonformer Angebote oder bei starkem Einsatz dynamischer Elemente, Java, Flash etc. doch erheblicher Aufwand an, da möglicherweise eine Umstellung der Vorlagen 18 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV (Templates) und der Navigation erfolgen muss. Eine Einschränkung von Design und Techniken ist grundsätzlich nicht gegeben, stattdessen eine Herausforderung an die professionellen Webdesigner. So lassen sich problemlos sehr gelungene Seiten mit HTML und CSS in Verbindung mit Content-Management Systemen (CMS) realisieren. Möchte man nicht auf Technologien, die nicht barrierefrei sind, verzichten, so muss man gemäß der BITV an den entsprechenden Stellen eine barrierefreie Alternative anbieten. Barrierefreiheit ist durchaus ein wichtiges Qualitätsmerkmal und ein Merkmal von Kompetenz der ausführenden Stelle: das kann eben nicht jede/r. Mit der Übernahme der Anforderungen für barrierefreie Informationstechnik in Landesgleichstellungsgesetze wird die verbindliche Umsetzung auf den Bereich der Länder erweitert. Hier wird eine noch größere Nachfrage nach barrierefreiem Webdesign entstehen. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass die Bemühungen um barrierefreie Informationstechnik nun nicht durch unterschiedliche Standards in den Ländern zerfasert werden. Dies wäre nicht nur für die Menschen mit Behinderungen sehr nachteilig, sondern würde bei Behörden, Anbietern und BeraterInnen zu schwerwiegenden Umsetzungshemmnissen führen. So setzt sich ABI (s.u.) nachhaltig dafür ein, den Standard der BITV auch für die Länder anzuwenden. 3.1 Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI Um diesen Umsetzungsprozess zu unterstützen, haben die Behindertenverbände in Zusammenarbeit mit Experten begonnen, ein Unterstützungsangebot aufzubauen. Dabei bauen sie auf langjährige Vorarbeiten etwa des gemeinsamen Fachausschusses für Informationstechnik der Blindenverbände oder der Beratungsangebote von FTB (Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe) und WEB FOR ALL auf. Dies findet vor allem Niederschlag im AKTIONSBÜNDNIS FÜR BARRIEREFREIE INFORMATIONSTECHNIK – ABI, das von der BAGH (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte), dem FTB UND WEB- FOR-ALL - PROJEKT FÜR BARRIEREFREIHEIT IM INTERNET mit Unterstützung des BMGS (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung) gegründet wurde (ABI). Im Rahmen des Aktionsbündnisses werden weitere Initiativen und Verbände sowie interessierte Experten zur Mitarbeit eingeladen. Mit dieser Vorgehensweise sollen die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Behinderungsgruppen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig eine konsistente Beratung, Überprüfung (Tests) und 19 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV Unterstützung ermöglicht werden. Dem Aktionsbündnis haben sich weitere Partner angeschlossen, wie AKBI (Arbeitskreis barrierefreies Internet), das Projekt BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) von Verbänden der blinden und sehbehinderten Menschen (DBSV und DVBS), der SOZIALVERBAND VDK-DEUTSCHLAND und die STIFTUNG DIGITALE CHANCEN. Verschiedene Firmen und andere Institutionen machen bei AbI als Unterstützer mit, etwa die DVFR (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation), der GSTB (Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz), IBM, usw. AbI und die angeschlossenen Organisationen bieten zur Unterstützung der Barrierefreiheit gemäß der BITV u.a. Test von Webseiten, Beratung bei der Erstellung, Schulungen und Praxisseminare, internetgestützte Informationen und Informationsveranstaltungen an. 3.2 Schlussbemerkung Barrierefreiheit in der Informationstechnik ist eine im Vergleich zum Thema Barrierefreiheit insgesamt junge Thematik. Trotzdem liegen im Bezug auf das Internet als zentrales Informations- und Kommunikationsmedium langjährige Erfahrungen und Standards vor. Sicherlich ist die Umsetzung in der Praxis nicht wie auf Knopfdruck plötzlich einfach da. Vielmehr muss der Prozess der Umsetzung schrittweise betrieben werden. Dazu gehört das allgemeine Verständnis der Problemlage und Lösungsansätze, die Information der Auftraggeber, die Qualifizierung der Internetentwickler, usw. Die Erkenntnis, dass barrierefreies Internet im Sinne des universellen Designs Nutzen für die Mehrheit der Anwender mit sich bringt, mag ein Argument sein, das die Bereitschaft barrierefreie Seiten zu realisieren, erhöht. Gleichzeitig muss aber auch auf der Seite der Erstellungswerkzeuge, der Nutzeragenten (Browser) und der assistiven Technologien Entwicklungsarbeit geleistet werden, um möglichst allen Menschen mit Behinderungen in Zukunft den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die aktive und konstruktive Beteiligung der Behindertenverbände an diesem Prozess sollte allen Anstoß und Motivation für ihre eigenen Aktivitäten geben. 4 Referenzen: A-PROMPT (O. J.): Web Accessibility Verifier. Online unter: http://aprompt.snow.utoronto.ca/index.html (abgerufen am 27.03.03). ABI (O. J.): Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik. Online unter: http://www.abi-projekt.de (abgerufen am 27.03.03). 20 Ch. Bühler: Barrierefreie Gestaltung im Internet - Hilfen zur Umsetzung der BITV BGG (O.J.): Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) Online unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/download/gleichstellungsgesetz.pdf (abgerufen am 28.03.03). BGG (2002): Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28. Bonn. BGG AUSZÜGE (o. J.): Auszüge aus dem Behindertengleichstellungsgesetz. 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