WB-Konzept - Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie

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Strukturiertes Weiterbildungsprogramm Pneumologie
Departement für Innere Medizin des Kantonsspitals Chur
Weiterbildungsverantwortlicher:
Dr. Max Kuhn
Leitender Arzt für Pneumologie
Qualifikation der Weiterbildungsstätte:
FMH-Kategorie C
Korrespondenzadresse:
Dr. Max Kuhn
Leitender Arzt für Pneumologie
Kantonsspital
7000 CHUR
Tel. 081 256 63 35
FAX: 081 253 34 72
e-mail: [email protected]
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Die Weiterbildungsanforderungen richten sich nach den Richtlinien der FMH (WBO
Juni 2000), speziell nach dem Weiterbildungsprogramm für Pneumologie vom
1.1.2004, mit letzter Revision am 1.10.2009.
Die Anforderungen beinhalten:
- ambulante und hospitalisierte Patienten mit Erkrankungen der Atemorgane
fachgerecht zu betreuen;
- pneumologische Konsilien und spezielle Untersuchungen bei ambulanten und
hospitalisierten Patienten durchzuführen;
- das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der diagnostischen, prophylaktischen
und therapeutischen Massnahmen in der Pneumologie richtig einzuschätzen;
- wissenschaftliche Arbeiten selbständig zu analysieren und zu interpretieren;
1. Allgemeines
Das Departement für Innere Medizin des Kantonsspitals Chur verzeichnet jährlich
etwa 3300 stationäre Eintritte und ist eine Ausbildungsstelle der Kategorie A für
Innere Medizin.
Das Kader umfasst neben dem Chefarzt und seinem Stellvertreter Leitende Ärzte in
Allgemeiner Innerer Medizin, Kardiologie, Gastroenterologie, OnkologieHämatologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Gerinnung und Pneumologie
(2). Sechs Oberärzte und 30 Assistenten ergänzen das ärztliche Team.
Die Leitenden Ärzte verfügen nicht über eigene Betten. Auf einer Wochenstation, die
von Montag bis Freitag geöffnet ist, können aber spezielle Abklärungen gezielt durch
Leitende Ärzte durchgeführt werden (z.B. Schlafuntersuchungen).
Ein Assistenzarzt, der eine pneumologische Ausbildung machen möchte, wird
mindestens zwei Jahre als Assistent auf der Medizinischen Klinik angestellt. In dieser
Position kann er neben der internmedizinischen Tätigkeit zusätzlich pneumologisch
tätig sein. Nach zwei Jahren können ihm dann 18 Monate Innere Medizin und sechs
Monate Pneumologie für seinen Facharzttitel angerechnet werden.
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2. Pneumologische Untersuchungen 2009
KONSULTATIONEN UND KONSILIEN
 Konsultationen
• stationär
• ambulant
 Konsilien
 Inhalationsinstruktionen
1902
1010
892
475
139
UNTERSUCHUNGEN
 Bronchoskopien
davon notfallmässige Untersuchungen
 Spirometrien mit Flowvolumenkurve
 Lungenfunktionsmessungen
am Plethysmographen
davon zusätzlich mit Bronchospasmolysetest
 Lungenfunktionen Studien/Qualitätskontrolle
davon zusätzlich mit Bronchospasmolysetest
 CO-Diffusionsmessung
 CO-DiffusionsmessungStudien/Qualitätskontrolle
 Ergospirometrien
 Methacholintest
mit Anzahl Spirometrien
 Schlafuntersuchungen
• Nächtliche Polygraphie
• Oxymetrien
• erweiterte respiratorische Polygraphien
 Betreuung von Patienten mit:
• CPAP-Beatmung
• transtrachealem SCOOP-Katheter
 Transkutane nächtliche pO2- und pCO2Ableitungen
 Arterielle Blutgasanalysen
mit Laktatbestimmung
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263
12
521
1004
530
81
30
602
30
80
179
1124
152
141
28
84
4
17
285
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3. Inhalt der Weiterbildung
3.1 Zu erwerbende theoretische Kenntnisse in folgenden Gebieten
 Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, pathologischen Anatomie und
Pathophysiologie der Atmungsorgane
 Verständnis der in der Pneumologie verwendeten labortechnischen und
bildgebenden diagnostischen Verfahren
 Kenntnise der Diagnostik und Therapie von Lungenkrankheiten, besonders der
allergischen, immunologischen, berufsbedingten, infektiösen und
neoplastischen Lungenkrankheiten, einschliesslich der Tuberkulose
 Verständnis der chirurgischen, chemo- und radiotherapeutischen
Behandlungsprinzipien von Lungenkrankheiten
 Fähigkeiten, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren, zu
interpretieren und zusammenzufassen
3.2. Zu erwerbendes klinisches Wissen
 Detaillierte Kentnisse der organischen und funktionelle Krankheiten der
Atmungsorgane und des Lungenkreislaufes
 Kenntnisse der pulmonalen Rehabilitation
 Kenntnisse der Schlafmedizin
 Kenntnisse in respiratorischer Intensivmedizin
 Kenntnisse über die Prophylaxe von Lungenkrankheiten (Berufskrankheiten,
Allergie, Infektionskrankheiten, Luftverschmutzung) und der Tuberkulose
 Kenntnisse der Diagnostik berufsbedingter Lungenerkrankungen
 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung von Indikation, Wirkungsweise, Risiko
und Kosten/Nutzen-Verhältnis diagnostischer, interventioneller und
therapeutischer Massnahmen
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3.3. Zu erwerbende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der
pneumologischen Diagnostik und Therapie
3.3.1. Theoretische Kenntnisse
 Kenntnisse der klinischen Untersuchungsmethode
 Selbstständige Interpretation von Thorax-Röntgenbildern (inkl. CT des Thorax)
und Fähigkeiten zur kritischen Diskussion anderer bildgebender Methoden.
Ausbildung im Bereich Strahlenschutz zum Sachverständigen
 Kenntnisse in der Interpretation mikroskopischer Untersuchungen von Sputum,
Pleuraflüssigkeit und bronchoalveolärer Lavage
 Kenntnisse der allgemeinen Allergologie und klinischen Immunologie,
Interpretation immunserologischer Untersuchungen sowie der
entsprechenden präventiven und therapeutischen Methoden
 Kenntnisse von Spezialtherapien: Rehabilitation, Aerosole und
Inhalationstechniken, Atemphysiotherapie, Sauerstofftherapie, CPAPTherapie und mechanische Heimventilation
 Kenntnisse der pharmazeutischen Produkte und Substanzen, die heute in der
pneumologischen Diagnostik Verwendung finden (Pharmakokinetik,
Wechselwirkungen) sowie der rechtlichen Grundlagen für die Verschreibung
und die Kontrolle von Medikamenten in der Schweiz
 Selbstständige Durchführung und Interpretation von respiratorischen
Polygraphien und Therapie nächtlicher Atemstörungen
 Kenntnisse über die Möglichkeiten und Limiten der Thorakoskopie
 Kenntnisse über die Möglichkeiten und Limiten des endobronchialen
Ultraschalls
3.3.2. Praktische Fertigkeiten
 Durchführung einfacher Methoden zur Untersuchung der Lungenfunktion
(Spirometrie, Blutgasanalyse, CO-Diffusionsmessung, transkutane Oxymetrie,
Ergometrie, Spiroergometrie, unspezifische Bronchoprovokationstests)
 Selbständige Durchführung von Fiberbronchoskopien und invasiver diagnostischer Massnahmen wie Bronchialschleimhautbiopsie, transbronchiale Biopsie
bronchoalveoläre Lavage und TBNA.
 Durchführung von Pleurapunktion und Pleurabiopsie, sowie der
Pleurasonograpie. Pleuradrainagen und Pleurodesen.
 Durchführung diagnostischer Massnahmen zur Abklärung schlafbezogener
Atmungsstörungen (transkutane Oxymetrie, respiratorische Polygrafie, Polysomnografie)
 Durchführung und Interpretation von Prick-Tests mit Aeroallergenen.
Voraussetzung: Die Methodik wurde unter Anleitung eines Facharztes für
Allergologie und klinische Immunologie erlernt
 Selbständiges Abfassen pneumologischer Gutachten
 Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Nichtpneumologen
 Verfassen einer Originalpublikation über ein pneumologisches Thema
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4.
Weiterbildungen am Departement für Innere Medizin
 Montag 1215-1315 Tumorboard
 Dienstag 1645-1700 Journal-Club
 Dienstag 1800-1900 Grand round (Videoübertragung aus dem
Departement für Chirurgie des Universitätsspital Zürich)
 Donnerstag 1645-1730 Assistentenfortbildung
 Freitag 1145-1230 Fallvorstellungen
 Zusätzlich alle 2 Monate: Mittwoch 1800-2000 Minisymposien und Donnerstag
1400-1730 Symposien
 Alle zwei Monate jeweils Inhalations- oder Spirometrie-Seminar für
Unterassistenten und Assistenten am Mittwoch 0715-0800
5.
Lernunterstützende Massnahmen
 Internetzugang am Arbeitsplatz
 UpToDate® on-line Zugang am Arbeitsplatz
 Ärztebibliothek mit ca. 30 abonnierten Zeitschriften und den aktuellsten
Auflagen der wichtigsten Handbücher
 Nicht vorhandene Publikationen können via Kantonsbibliothek bestellt werden
6.
Dokumentation der gelernten/vermittelten Inhalte
Jährlich, bei Bedarf auch 6-monatlich gemäss fachspezifischer FMHZeugnisse sowie Berichtskopien. Es wird ein Logbook geführt, welches die
durchgeführten Tätigkeiten beinhaltet.
7.
Verantwortlicher für die Weiterbildung
Verantwortlicher für die Weiterbildung: Dr. Max Kuhn
Qualilfikation:
Beruflicher Werdegang:
1977 Staatsexamen
1977 Dr.med. (Universität Zürich)
1984 FMH für Innere Medizin
1987 FMH für Pneumologie
1992 Lehrauftrag an der Universität Zürich
(Medizinisch-Chirurgisches Thoraxkolloquium)
1990-2001
Nebenamtlicher
ärztlicher
Leiter
der
Schweizerischen
Arzneimittelnebenwirkungszentrale SANZ
seit 1990 Leitender Arzt für Pneumologie am Kantonsspital Graubünden
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Mitgliedschaften:
Lungenliga Graubünden (Vizepräsident)
Bündner Ärzteverein
Schweiz. Gesellschaft für Innere Medizin
Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie
Schweizerische Gesellschaft für Schlafmedizin
European Respiratory Society
Mitglied des GEPPI (www.pneumotox.com)
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