2. Merkblatt für Eltern, Praktikanten im Bereich Gesundheits

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Dok-Nr: FB-0150
Version: 3.0
Formblatt
Leitfaden für Praktikum im Pflegedienst
Herzlich Willkommen im
Krankenhaus St. Marienwörth
Leitfaden für Ihr Praktikum im Pflegedienst
(Gesundheits- und Krankenpflege)
Geltungsbereich: Pflegedienst
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Inhaltsverzeichnis
1. Begrüßung der Pflegedirektion......................................................................................................... 3
2. Merkblatt für Eltern, Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............................. 4
2.1 Schweigepflicht .......................................................................................................................... 4
2.2 Infektions- und Impfschutz ......................................................................................................... 4
2.3 Allgemeine Informationen .......................................................................................................... 5
3. Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............................. 6
4. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ............. 7
4.1 Ziel des Praktikums .................................................................................................................... 7
4.2 Aufgaben .................................................................................................................................... 7
4.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen ............................................................................................. 7
4.4 Ausgeschlossene Bereiche ........................................................................................................ 7
5. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege .................. 8
5.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 8
5.2 Tätigkeiten die Praktikanten durchführen dürfen ....................................................................... 9
5.3 Tätigkeiten die für PraktikantInnen ausdrücklich untersagt sind ............................................ 10
6. Hygieneinformation für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege ...................... 11
6.1 Dienstkleidung / Berufskleidung .............................................................................................. 11
6.2 Schutzkleidung ......................................................................................................................... 11
6.3 Händehygiene .......................................................................................................................... 11
6.4 Durchführung der Händedesinfektion ...................................................................................... 11
6.5 Durchführung der gezielten Reinigung mit anschließender Händedesinfektion ...................... 12
6.6 Hautschutz und Hautpflege ...................................................................................................... 12
6.7 Persönliche Hygiene ................................................................................................................ 12
6.8 Hygieneunterweisung .............................................................................................................. 12
7. Vorgehen nach Stichverletzungen - Kontakt mit infektiösem Material ........................................... 13
7.1 Medizinische Maßnahmen: ...................................................................................................... 13
7.2 Innerbetriebliche Dokumentation: ............................................................................................ 13
7.3 Meldungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: ............................................ 13
Rückmeldebogen an Praktikumseinsatzstelle
(Wichtig: Den Rückmeldebogen rechtzeitig vor dem Praktikum zurücksenden! )
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1. Begrüßung der Pflegedirektion
Lieber Praktikant,
Sie haben sich entschieden, in unserem Krankenhaus ein Praktikum im Pflegedienst zu
absolvieren. Wir begrüßen Sie hierzu herzlich und wünschen Ihnen viele gute Erfahrungen
und eine wertvolle Zeit in unserem Hause. Wir bieten Ihnen dieses Praktikum gerne, um
erste Einblicke in die nachstehend krankenhausspezifischen Aufgaben im Tätigkeitsbereich
des Pflegedienstes zu erhalten:
- Kennenlernen des Tagesablauf in Abteilungs- und Funktionseinheiten
- Kennenlernen der Aufgaben in der Grund- und Behandlungspflege
- Übernahme von administrativen Tätigkeiten einer Pflegeabteilung
- Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen
Die Beweggründe ein Praktikum zu absolvieren sind verschieden. Es kann ein Praktikum
der Orientierung für eine bevorstehende Berufswahl dienen, andererseits schreiben
verschiedene Berufsrichtungen während der Ausbildungszeit ein Praktikum im Pflegedienst
vor (bspw. Schule, Studium, Rettungsdienst). Inwieweit Sie sich bei uns Kenntnisse und
Kompetenzen aneignen, hängt auch von Ihrem persönlichen Engagement ab. Unsere
Mitarbeiter werden Sie auf Ihrem Weg im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und Ihnen
für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Während Ihres Einsatzes in unserem Krankenhaus ist stets zu beachten, dass ein
Klinkbetrieb eine komplexe Organisation darstellt. Im Mittelpunkt des täglichen
Geschehens steht der Patient mit all seinen Sorgen und Ängsten um seine Gesundheit.
Der Umgang mit diesen Menschen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und
Rücksichtnahme. Wir erwarten von Ihnen, sich stets so zu verhalten, wie Sie selber oder
einer Ihrer nächsten Angehörigen in einer Patientensituation behandelt werden möchten.
Wichtig: Lesen Sie die nachfolgenden Informationen auch zu Ihrer Sicherheit aufmerksam
und ergänzen Sie die notwendigen Angaben. Wenn nicht anders vereinbart, melden Sie
sich bitte am ersten Tag Ihrer Hospitation um 08.00 Uhr im Sekretariat der Pflegedirektion
im Haus Elisabeth 1. OG bei Frau Hofmann oder Frau Stein. Nach Erledigung einiger
Formalitäten werden Sie auf Ihre Abteilung begleitet.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Beatrix Hofmann
Patrizia Stein
Wolfgang Kamptz
Sekretariat PD
stellv. Pflegedirektorin
Pflegedirektor
Hinweis: Soweit auf den Seiten dieses Dokumentes personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt
ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der
jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
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2. Merkblatt für Eltern, Praktikanten im Bereich Gesundheits- und
Krankenpflege
2.1 Schweigepflicht
Alle im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter haben über sämtliche Vorkommnisse im
Krankenhaus, die ihrer Natur nach geheim zu halten sind (bspw. Namen, Diagnosen,
persönliche Angaben usw.), während und über die Dauer ihrer Einsatzzeit hinaus
Stillschwiegen, auch gegenüber eigenen Angehörigen, zu bewahren. Die Verletzung der
Schweigepflicht kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
2.2 Infektions- und Impfschutz
Sie werden auch als Praktikant unter Umständen mit Menschen in Kontakt kommen, die an
ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Sie
sollten – wie alle Beschäftigten unseres Krankenhauses auch – geschützt sein gegen
Infektionskrankheiten wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, die im
schlimmsten Fall beim Umgang mit Patienten erworben werden können.
Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter beim Umgang mit Patienten vor
Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Dies bedeutet für Sie:
1. Bitte legen Sie vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest vor, in dem ein
ausreichender Impfschutzschutz gegen gängige Infektionskrankheiten, insb. Hepatitis B,
und die Eignung für ein Pflegepraktikum bescheinigt wird. Diesem Leitfaden liegt eine
Vorlage für Ihren Hausarzt bei. Bitte bedenken Sie, dass eine Impfung mindestens
8 Wochen vor Beginn des Praktikums geschehen sollte. Wenn Sie jünger als 18 Jahre
sind, werden die Impfkosten in der Regel durch Ihre Krankenversicherung getragen. Ohne
dieses Attest ist ein Praktikum nicht möglich.
2. Zu Beginn Ihres Praktikums müssen Sie über die spezifischen Gefährdungen bei der
Tätigkeit im Gesundheitsdienst unterwiesen werden. Bei der Unterweisung geht es
vorwiegend um die Infektionsgefährdung. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die
Abteilungsleitung oder die Hygienefachkraft. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass
die Unterweisung stattgefunden hat.
3. Grundsätzlich sollen Sie als Praktikant keine Tätigkeiten (bspw. Unterstützung bei der
Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) an Patienten mit bekannten
Infektionskrankheiten übernehmen. Falls Ihnen solche Aufgaben aus Unachtsamkeit
aufgetragen werden, lehnen Sie die Übernahme ab.
Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft werden
oder nach einer Impfung die Immunantwort ausbleiben kann, ist ein vollständiger Schutz
nicht garantiert. Ebenso kann es sein, dass Infektionen erst im späteren
Behandlungsverlauf erkannt werden.
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2.3 Allgemeine Informationen
Falls Sie krankheitsbedingt den Dienst nicht antreten können, melden Sie sich bitte
rechtzeitig vor Dienstbeginn auf Ihrer Einsatz-Station und informieren Sie ebenfalls Frau
Hofmann (Sekretariat der Pflegedirektion) über Ihre Fehlzeiten. Diese müssen bei einer
Praktikumsbestätigung mit aufgeführt werden. Benötigen Sie eine Praktikumsbestätigung
o. ä., informieren Sie uns rechtzeitig darüber. Bitte beachten Sie diesbezüglich die
Öffnungszeiten des Sekretariats. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per Mail
zukommen lassen.
Wird innerhalb des Praktikums der Einsatzort gewechselt, stellen Sie sich bitte 3 Tage
vorher bei der nachfolgenden Abteilungsleitung oder deren Stellvertretung vor, um u. a.
Dienstzeiten absprechen zu können.
Für Ihre private Kleidung und Wertsachen stellen wir Ihnen einen Spind zur Verfügung. Um
diesen verschließen zu können, bringen Sie bitte ein kleines Vorhängeschloss mit.
Grundsätzlich ist ein Hospitationstag während Ihres Praktikums in der Krankenpflegeschule
möglich. Bitte sprechen Sie bei Interesse einer Ausbildung die Abteilungsleitung Ihres
Einsatzortes an. Diese wird Ihnen gerne den Kontakt zur Krankenpflegeschule herstellen
und ggf. einen Termin vereinbaren.
Während des Praktikums steht Ihnen auf der Abteilung ein benannter Ansprechpartner zur
Verfügung. Weitere wichtige Ansprechpartner sind:
Beatrix Hofmann (Sekretariat Pflegedirektion)
Haus Elisabeth 2. OG
0671 – 372 1446
[email protected]
Patrizia Stein (stellv. Pflegedirektorin)
Haus Elisabeth 2. OG
0671 – 372 1416
[email protected]
Wolfgang Kamptz (Pflegedirektor)
Haus Elisabeth 2. OG
0671 – 372 1446
[email protected]
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3. Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und
Krankenpflege
Einsatz geplant im Bereich Pflegedienst (allgemeine Tätigkeiten der Grundpflege,
Assistenz bei Behandlungspflege)
Zur Weitergabe an den Hausarzt und zur Vorlage in der Personalabteilung vor Beginn des
Praktikums
Hiermit wird bestätigt, dass
_______________________________________________________,
geb. am______________________,
physisch und psychisch in der Lage ist, ein Praktikum in der Gesundheits- und
Krankenpflege (Einsatz: Krankenhaus) zu absolvieren und aktuell keine ansteckenden
Krankheiten bekannt sind.
__________________
Datum
___________________________________________
Stempel Praxis/ Unterschrift Arzt
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4. Handlungsleitlinien zum Praktikumseinsatz im Bereich
Gesundheits- und Krankenpflege
4.1 Ziel des Praktikums
Das Praktikum soll Ihnen die Möglichkeit bieten, einen Einblick in die Aufgaben der
Berufsgruppen Gesundheits- und Krankenpflege im Krankenhaus zu erhalten und
Erfahrungen im Umgang mit Patienten zu machen. Weisungsbefugt und
aufsichtsverpflichtet sind die Abteilungsleitung, deren Vertretung sowie ausgebildete
Fachkräfte der Abteilung.
4.2 Aufgaben
Im Allgemeinen werden Praktikanten in Bereichen der Abteilungsorganisation und Mithilfe
bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Im Bereich der Behandlung und
medizinischen Versorgung ist ein Kennenlernen der Tätigkeiten durch Begleiten des
Pflegepersonals vorgesehen, allerdings keine selbständige Übernahme. Die Anweisungen
der Mitarbeiter aus Pflege- und ärztlichem Dienst (Fachkräfte) sind zum Schutz des
Praktikanten unbedingt einzuhalten. Nach einiger Zeit können Praktikanten einfache
(zumutbare) Tätigkeiten auch selbständig ausführen. Vorausgesetzt, sie wurden durch
Fachpersonal entsprechend eingearbeitet, und die Aufgabe(n) wurden durch eine
Fachkraft ausdrücklich übertragen. Ob und in welchem Umfang, hängt stets von der
Einschätzung der individuellen Eignung durch eine Fachkraft ab. Weiteres ist im
Tätigkeitskatalog ausgeführt. Grundsätzlich trägt die Fachkraft weiter die Verantwortung für
die Ausführung der von ihr übertragen Arbeit.
4.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Bei Praktikanten unter 18 aber über 15 Jahren ist neben der Biostoffverordung
(BioStoffV) und den Unfallverhütungsvorschriften das Jugendarbeitsschutzgesetz
(JarbSchG) anzuwenden. Es muss eine schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten für das Praktikum vorliegen. Die Praktikanten und
Erziehungsberechtigten erhalten vor Beginn des Praktikums eine ausreichende Information
über Gefährdung, Verhalten während des Praktikums, die nötigen Schutzmaßnahmen und
empfohlene Impfungen. Eine geeignete Beaufsichtigung und Betreuung von Seiten der
Einsatzstelle (Abteilung) während des Praktikums muss stets sichergestellt sein.
Die Dienst- und Pausenzeiten sind unter Berücksichtigung des
Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) einzuhalten.
Die Praktikanten dürfen generell in Bereichen oder Arbeitsplätzen, in denen offensichtlich
eine besondere Infektionsgefahr besteht, nicht beschäftigt werden. Es sei denn, das
Praktikum sieht explizit den Einsatz in einem solchen Bereich vor (bspw. im Rahmen einer
bestimmten Ausbildung).
4.4 Ausgeschlossene Bereiche
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Dialyse
Infektionszimmer
Notaufnahme, OP und Sterilisationsabteilung
Abfall und Entsorgung
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5. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikanten im Bereich
Gesundheits- und Krankenpflege
5.1 Allgemeines
Informationen über Auffälligkeiten, Veränderungen betreffend die Patienten oder Fragen
von Patienten müssen an die Pflegefachkräfte weitergegeben werden. Dies kann gezielt
während der Dienstübergabe aber auch jederzeit im Tagesablauf geschehen.
Diszipliniertes Verhalten, dazu zählen Höflichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit,
Sauberkeit und Ordnung, ist Voraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf. Die
Mobiltelefone sind im Haus grundsätzlich nicht verboten. Während der Arbeitszeit und
insbesondere am Arbeitsplatz ist die Nutzung jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet.
Analog zu den Bestimmungen des § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) dürfen
Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen
von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates
vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch
biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt sind.
Nach erfolgter Anleitung und ausdrücklicher Delegation einer Fachkraft dürfen Tätigkeiten
ggf. eigenständig übernommen werden. Die Einschätzung der individuellen Fähigkeiten
muss durch eine Fachkraft erfolgen und die ordnungsgemäße Durchführung regelmäßig
kontrolliert werden.
Schwer- und schwerstkranke Patienten dürfen grundsätzlich nur zusammen mit einer
Fachkraft behandelt/betreut werden. Die Abgrenzung zwischen wenig und stark
pflegebedürftig ist von einer Fachkraft zu treffen und ergibt sich auch aus der aktuellen
PPR Einstufung.
Der Tätigkeitskatalog dient als Orientierung und muss je nach Gegebenheit der Abteilung
angepasst werden. Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungs- bzw. Eignungsbeurteilung ist im
Einzelfall bei Notwendigkeit von der Abteilungsleitung durchzuführen.
Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) § 2:
1. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
2. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre ist.
3. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder
geltenden Vorschriften Anwendung.
Haben Praktikanten das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht oder sind zwar
mindestens 15 Jahre alt absolvieren aber ein Schulpraktikum, dürfen sie nicht mit
Körperflüssigkeiten und/oder kontaminiertem Material in Kontakt kommen.
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5.2 Tätigkeiten, die Praktikanten durchführen dürfen
(unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) § 2)
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Mithilfe bei der Körperpflege (Grundpflege) unter Anleitung und Aufsicht (kein Kontakt
mit Körperflüssigkeiten - siehe §2 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Mithilfe bei der Mund- und Zahnpflege (kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten - siehe §2
Jugendarbeitsschutzgesetz)
Mithilfe beim An- und Auskleiden (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter
Wäsche)
Mithilfe bei Wäschewechsel (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Bettwäsche)
Mithilfe bei der Lagerung des bewegungseingeschränkten Patienten
Mithilfe bei der Mobilisation
Mithilfe bei pflegenden Bädern oder Duschen (keine medizinischen Bäder z. B. bei
septischen Wunden)
Austeilen und Einsammeln von Kühlelementen (Lokalisation und Anwendung muss
Patient durch Pflegefachkraft bekannt sein)
Mithilfe bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der der Patientenadministration (z. B.
Befundsortierung, heften der Patientenakte)
Fußbäder
Säuberung von Steckbecken, Nachtstuhl und Urinflaschen (keine Praktikanten
unter 15 Jahren und/oder Praktikanten im Schulpraktikum)
RR-Kontrollen
hautpflegende Einreibungen (keine wirksamen Medikamente z. B. Finalgon)
Temperatur und Pulsmessung
Körpergröße und Gewicht feststellen
Mithilfe in der Essenverteilung (nicht ohne Aufsicht oder alleine) und Abräumen der
Tabletts
leichtkranken Patienten das Essen und Getränke zubereiten und/oder anreichen
Erfragen der Essenwünsche der Patienten
dienstbezogene Botengänge im Krankenhaus
Vorbereitung eines Bettplatzes für Neuaufnahmen
Betten, Schränke zur Abholung bereitstellen
allgemeine Ordnung und Sauberkeit in den Patientenzimmern herstellen
Mithilfe bei der Wäscheversorgung (keine mit Körperflüssigkeiten kontaminierte
Wäsche).
auffüllen und sortieren von Lagebeständen (außer Medikamente)
Lagerungsmaterial aufbereiten
Geleit/Transport zu den Funktionsabteilungen (Diagnostik) - nach ausdrücklicher
Delegation durch eine Pflegekraft
Geleit über Krankenhausgelände z. B. in die Krankenhauskapelle - nach ausdrücklicher
Delegation durch eine Pflegekraft
Begleiten/Beobachten von Tätigkeiten der Behandlungspflege evtl. Assistenz bei
Aufgaben ohne Infektionsgefährdung
Begleiten/Beobachten der Pflegekraft bei der OP-Vorbereitung
Begleiten einer Pflegekraft bei Patiententransporten zum und vom OP
Übernahme von Patienten aus der Intensivabteilung/-überwachung, dem OP oder der
Endoskopie gemeinsam mit einer Fachkraft
In Absprache mit dem Arzt Begleiten/Beobachtung der Pflegekraft bei der Visite
Teilnahme an Übergabegesprächen
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5.3 Tätigkeiten, die für Praktikanten ausdrücklich untersagt sind
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Einsatz bei Patienten mit erkannter Infektionserkrankung
Kontakt mit Zytostatika, Narkosegasen
herstellen von Desinfektionsmittellösungen
schweres Heben und Tragen, z. B. keine bettlägerigen Patienten alleine lagern
bzw. mobilisieren
Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege / spezielle Pflege insb.
Verrichtungen die unter sterilen Bedingungen ausgeführt werden müssen
absaugen der Atemwege, leeren von Drainagen oder Kathetern, Einläufe,
Verbandswechsel usw.
Richten von Medikamenten jeglicher Darreichungsform
Austeilen/ Verabreichung von Medikamenten jeglicher Darreichungsform
Transport von bekannt infektiösem Untersuchungsmaterial
Umgang mit Injektionen und Infusionen
Manipulation sämtlicher Punktionsstellen z. B. Venenverweilkanülen, Drainagen
usw.
Entsorgung von oder Kontakt zu schneidenden oder stechenden Instrumenten
ausgiebigere Reinigungsarbeiten in gekennzeichneten Schmutzräumen
Reinigung und Pflege technischer Apparate
Entgegennehmen von ärztlichen Verordnungen
Erteilen von Auskünften über den Zustand und Behandlungen von Patienten
alleinige Sitzwache bei schwerkranken oder sterbenden Patienten
Begleitdienste bei verwirrten oder psychisch kranken bzw. gefährdeten Patienten
Rasieren zur OP-Vorbereitung
Nachtwache
alleinige Anwesenheit auf Station
Mit diesen nicht abschließenden Abgrenzungen setzen wir einerseits rechtsgültige
Bestimmungen um, andererseits dienen diese Bestimmungen dem besonderen
Schutz der Praktikanten. Die Übertragung von Tätigkeiten kann nur durch angestellte
Fachkräfte geschehen, bei denen letztlich die Verantwortung für die übertragene
Aufgabe verbleibt.
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6. Hygieneinformation für Praktikanten im Bereich Gesundheitsund Krankenpflege
Grundinformationen über Dienstkleidung, Händehygiene und persönliche Hygiene
6.1 Dienstkleidung / Berufskleidung
Die Dienstkleidung dient dem „Schutz“ der Patienten. Sie selbst und Ihre
Familienangehörigen werden ebenfalls geschützt. Sie wird vom Krankenhaus gestellt und
aufbereitet. Das Tragen von Privatkleidung unter der Dienstkleidung ist zulässig. Die
Unterarme müssen frei und die Beine bedeckt sein, die T-Shirts bis 60°C waschbar sein.
Die Dienstkleidung ist mindestens täglich und bei Verschmutzung zu wechseln. Die
Berufskleidung darf nicht außerhalb des Krankenhausgeländes (Weg von und zur Arbeit)
getragen werden.
Schuhe müssen geschlossen sein. Turnschuhe (waschbar) sind für den Praktikumseinsatz
geeignet.
6.2 Schutzkleidung
Schutzkleidung ist eine zusätzlich über der Dienstkleidung zu tragende Kleidung
(Kittel/ Schürze), die bei zu erwartender Kontamination zu tragen ist. Wenn damit zu
rechnen ist, dass die Schutzkleidung durchnässt wird, sind flüssigkeitsdichte Schürzen zu
verwenden. Bei Aufenthalt in Pausenräumen oder Kantinen ist die Schutzkleidung
abzulegen.
6.3 Händehygiene
Eine gezielte Händehygiene ist im pflegerischen Dienst unerlässlich. Die Desinfektion
Ihrer Hände muss zu einer Reflexhandlung werden, wann immer Sie mit einem Patienten
in pflegerischen Kontakt treten bzw. getreten sind (z. B. Mithilfe bei der Körperpflege,
Betten). Sie finden Händedesinfektionsmittelspender im Stationszimmer, Arbeitsräumen,
Pflegewagen und an vielen anderen Orten des Krankenhauses.
6.4 Durchführung der Händedesinfektion
Die Händedesinfektion stellt die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung einer
Keimverschleppung durch das Personal dar.

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
3 ml Desinfektionsmittel (1 x Spender drücken mit dem Unterarm) auf die trockenen
Hände geben und ca. 30 Sekunden verreiben. Nicht abtrocknen!
Werden jedoch Schmuck (z.B. Ringe, Armbänder) und Armbanduhren getragen,
kann eine sachgerechte Händedesinfektion nicht durchgeführt werden!
Wenn es zu direktem Kontakt mit erregerhaltigem Material kommen kann, sind
Einmalhandschuhe zu tragen.
Die Routinedesinfektion findet auch bei „sauberen“ Händen (z. B. vor und nach
pflegerischen Maßnahmen, Betten, vor dem Essenverteilen) statt.
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6.5 Durchführung der gezielten Reinigung mit anschließender
Händedesinfektion
Verschmutzung unter fließendem Wasser abspülen, anschließend mit Waschlotion Hände
und Unterarme gründlich waschen, gut abspülen und abtrocknen.
Vor der erneuten Anwendung von Desinfektionsmittel müssen die Hände gut trocken sein,
da sonst die Haut leicht austrocknet. Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmittel sind
spezielle Schutzhandschuhe zu tragen. Die Händedesinfektion sollte zum Wohle Ihrer
Hände immer der Reinigung vorgezogen werden.
6.6 Hautschutz und Hautpflege
Die Hände sind vor, während und nach der Arbeit entsprechend des auf den Stationen
aushängenden Hautschutzplanes zu schützen und pflegen.
6.7 Persönliche Hygiene
Im Pflegedienst ist es erforderlich, dass
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Fingernägel unlackiert und kurzgeschnitten sind
lange Haare hochgesteckt oder zusammengebunden werden
Schmuck, wie z. B. Ringe und Armbänder, nicht getragen werden dürfen
zur Grundpflege Schutzkleidung getragen wird
zum Dienst nur solche Schuhe getragen werden, die gut zu reinigen sind und den
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen (geschlossene Schuhe oder vorn
geschlossen und hinten Riemchen)
6.8 Hygieneunterweisung
Am ersten Tag werden Sie nochmals persönlich von unserer Hygienefachkraft in die
Hygiene unterwiesen.
Wenn Sie im weiteren Verlauf Ihres Praktikums noch weitere Fragen zur Hygiene
haben, stehen Ihnen die Abteilungsleitung oder auch die Hygienefachkraft gern zur
Verfügung.
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7. Vorgehen nach Stichverletzungen - Kontakt mit infektiösem
Material
7.1 Medizinische Maßnahmen:
Maßnahmen, die bei jedem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen sind:
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ggf. Wunde ausbluten lassen, bzw. Blutung anregen (ggf. venös stauen)
Desinfektion
Wundabdeckung (z. B. Pflaster, sterile Abdeckung)
wenn infektiöses Material in Mund oder Augen gelangt: mit reichlich Wasser spülen.
Bei Arbeitsunfällen mit möglicher Infektionsgefährdung umgehend den Durchgangs-Arzt
(D-Arzt) in der Notaufnahme aufsuchen. Hier wird die medizinische Erstversorgung nach
Abklärung des Infektionsrisikos festgelegt. Es erfolgt die erste Blutuntersuchung auf
Hepatitis- und HIV-Antikörper. Die Ergebnisse werden dem Betriebsärztlichen Dienst
zugeleitet, der auch die empfohlenen Blutkontrollen nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten und
evtl. erforderliche aktive Impfungen durchführt.
7.2 Innerbetriebliche Dokumentation:
Nach erfolgten medizinischen Maßnahmen ist zu prüfen, ob das Unfallereignis
betriebsintern zu dokumentieren ist. Wenn ein Unfallereignis vom D-Arzt aufgenommen
wurde, muss der Verletzte keine weitere Meldung erstellen. Der angefertigte D-Arzt-Bericht
wird der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft) weitergeleitet. Wenn das
Unfallereignis nicht vom D-Arzt aufgenommen wurde, ist eine betriebsinterne Meldung zu
erstellen.
7.3 Meldungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die Erstellung einer Unfallanzeige auf dem vorgeschriebenen Vordruck erfolgt durch das
Krankenhaus, wenn der Verletzte infolge des Unfalls für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig
wird, oder wenn dem Unfallversicherungsträger durch ärztliche Behandlung oder andere
Maßnahmen (z.B. Tests) Kosten entstehen, die über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen.
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Bestätigung
Pflegedirektion
z. H. Fr. Hofmann (Praktikumsstelle)
Mühlenstraße 39
55543 Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Kamptz,
hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des Leitfadens für Praktikanten auf der Homepage
des Krankenhauses St. Marienwörth. Ich habe den Leitfaden gelesen und habe zurzeit
keine weiteren Fragen.
Notwendige Bescheinigungen (bspw. ärztliche Atteste) werde ich rechtzeitig vor Beginn
des Praktikums vorlegen.
_______________________________________
Praktikant (Vor- und Nachname)
Wir stimmen dem Praktikum unserer Tochter/unseres Sohnes im Krankenhaus
St. Marienwörth zu. Wir haben das Merkblatt, den Tätigkeitskatalog, das Hygienemerkblatt
und die Information über Infektionsgefährdungen im Krankenhaus erhalten und gelesen.
Wir haben zurzeit keine weiteren Fragen.
_______________________________________
Namen Erziehungsberechtigter in Klarschrift
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Telefonnummer für Rückfragen
_______________________________________
Unterschrift Erziehungsberechtigter
Bitte schicken Sie dieses Formular vor Praktikumsbeginn an uns!
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