Untitled - Die Onleihe

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Inhalt
Über das Buch ......................................................................................... 9
Etappe 1: Das öffentliche Recht im Wirtschaftsleben .......... 11
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ............................ 12
Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht ...................... 13
Definition des öffentlichen Rechts ..................................................... 14
Zwischenstand: Fragen und Antworten..................................... 17
Etappe 2: Staatsorganisationsrecht ......................................... 19
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ............................. 20
Staatsorganisationsprinzipien .............................................................. 21
Staatsaufbau: Bund, Länder und Gemeinden ................................... 23
Bundestag ............................................................................................... 24
Bundesrat ............................................................................................... 31
Bundespräsident .................................................................................... 32
Bundesregierung und Bundeskanzler ................................................. 32
Zwischenstand: Fragen und Antworten..................................... 36
Etappe 3: Gesetzgebung und Rechtsprechung....................... 41
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ............................ 42
Zuständigkeiten in der Gesetzgebung ................................................ 43
Gesetzesbeschluss im Bundestag ........................................................ 48
Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung ......................... 49
Rechtsverordnungen............................................................................. 53
Bundesverfassungsgericht .................................................................... 54
Weitere Rechtsprechungsorgane ......................................................... 57
Zwischenstand: Fragen und Antworten..................................... 61
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Inhalt
Etappe 4: Einführung in die Grundrechte ................................ 65
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ............................ 66
Zwischenstand: Fragen und Antworten..................................... 78
Etappe 5: Ausgewählte Grundrechte........................................ 83
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps ............................ 84
Berufsfreiheit ......................................................................................... 85
Eigentumsfreiheit .................................................................................. 89
Allgemeine Handlungsfreiheit ............................................................. 91
Gleichheitssatz....................................................................................... 93
Meinungsfreiheit.................................................................................... 94
Verfassungsbeschwerde ....................................................................... 95
Zwischenstand: Fragen und Antworten..................................... 98
Etappe 6: Europarecht ............................................................. 103
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps .......................... 104
Europarecht im weiteren und im engeren Sinne ............................ 105
Organe .................................................................................................. 107
Zuständigkeiten ................................................................................... 110
Grundfreiheiten ................................................................................... 111
Weitere Regelungen ............................................................................ 114
Sekundärrecht ...................................................................................... 114
Vorrang des Europarechts ................................................................. 116
Zwischenstand: Fragen und Antworten................................... 118
Etappe 7: Allgemeines Verwaltungsrecht............................. 123
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps .......................... 124
Allgemeines Verwaltungsrecht .......................................................... 125
Verwaltungsakt .................................................................................... 128
Ermächtigungsgrundlage ................................................................... 130
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Inhalt
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Unbestimmte Rechtsbegriffe ............................................................. 131
Ermessen .............................................................................................. 132
Bestandskraft ....................................................................................... 135
Verwaltungsverfahrensrecht .............................................................. 137
Verwaltungsprozessrecht: Widerspruchs- und Klageverfahren ... 139
Vorläufiger Rechtsschutz ................................................................... 143
Zwischenstand: Fragen und Antworten................................... 145
Etappe 8: Besonderes Verwaltungsrecht .............................. 149
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps .......................... 150
Öffentliches Baurecht......................................................................... 151
Gewerberecht ...................................................................................... 155
Polizeirecht .......................................................................................... 158
Zwischenstand: Fragen und Antworten................................... 161
Den Fitness-Stand errechnen .......................................... 165
Glossar .................................................................................................. 167
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................... 185
Literatur ................................................................................................ 190
Stichwortverzeichnis ........................................................................... 192
20
Etappe 2: Staatsorganisationsrecht
Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps
Was erwartet mich in diesem Kapitel?
In diesem Kapitel geht es darum, wie die Institutionen in der
Bundesrepublik Deutschland aussehen und welche Verfassungsorgane welche Zuständigkeiten haben
Welche Schlagwörter lerne ich kennen?
ɶ Republikprinzip ɶ Demokratieprinzip ɶ Sozialstaatsprinzip ɶ
Bundesstaatsprinzip ɶ Rechtsstaatsprinzip ɶ Gewaltenteilung ɶ
Rechtsschutzgarantie ɶ Bestimmtheitsgebot ɶ Rückwirkungsverbot ɶ Verhältnismäßigkeitsprinzip ɶ Verfassungshomogenität ɶ Universalitätsprinzip ɶ Autonomieprinzip ɶ Volksabstimmung ɶ Wahlrechtsgrundsätze ɶ Parteien ɶ Parteienverbot ɶ
Überhangmandat ɶ Indemnität ɶ Immunität ɶ Legislaturperiode ɶ Ressortprinzip ɶ Misstrauensvotum ɶ Vertrauensfrage
Wofür benötige ich dieses Wissen?
Unternehmen sollten die Aufgaben und das Zusammenspiel der
Verfassungsorgane kennen, weil sie es sind, welche die wirtschaftsrelevanten Gesetze beschließen und durchführen.
Welchen Prüfungstipp kann ich aus diesem Abschnitt ziehen?
In Prüfungen wird häufig gefordert, ɶ die Staatsorganisationsprinzipien zu erläutern ɶ die Aufgaben eines Verfassungsorgans
zu erklären ɶ das Zusammenspiel von Legislative und Exekutive
zu erläutern
Los geht’s!
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Staatsorganisationsprinzipien
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Staatsorganisationsprinzipien
Die Wesensmerkmale der Bundesrepublik Deutschland als Staat
sind in Art. 20 GG niedergelegt.
Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden.
[…]
Dieser wichtige Artikel der deutschen Verfassung enthält fünf
Staatsprinzipien:
„ Republikprinzip
„ Demokratieprinzip
„ Sozialstaatsprinzip
„ Bundesstaatsprinzip
„ Rechtsstaatsprinzip.
Im Detail:
„ Art. 20 Abs. 1 GG spricht explizit von Deutschland als Bundesrepublik. Eine Republik zeichnet sich dadurch aus, dass sie –
anders als eine Monarchie – kein gekröntes Staatsoberhaupt wie
einen König oder Herzog hat. Aus dem Republikprinzip ergibt
sich auch, dass das deutsche Staatsoberhaupt nur auf Zeit nicht
auf Lebenszeit gewählt werden kann.
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22
Etappe 2: Staatsorganisationsrecht
„ Das Demokratieprinzip bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom
Volke ausgeht, wie Art. 20 Abs. 2 GG nochmals ausdrücklich
festlegt. Die Volkssouveränität zeichnet sich dadurch aus, dass
die Staatsorgane entweder unmittelbar vom Volk gewählt werden oder zumindest mittelbar über ein anderes gewähltes Organ
legitimiert sind.
„ Das Sozialstaatsprinzip sagt aus, dass die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet ist, seinen Bürgern Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen.
„ Aus dem Bundesstaatsprinzip ergibt sich, dass die Bundesrepublik ein föderaler Staat mit Bundesländern und kein Zentralstaat – wie z. B. Frankreich – ist.
„ In Art. 20 Abs. 3 GG ist geregelt, dass die Gesetzgebung (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) an Gesetz und Recht gebunden sind. Hier ist
also nicht nur die Gewaltenteilung festgelegt, sondern außerdem die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat ausgewiesen. Jedes staatliche Handeln muss sich im Rahmen geltender
Gesetze bewegen und ist überprüfbar.
ƒ
Besondere Bedeutung erlangt das Rechtsstaatsprinzip für
Maßnahmen der Exekutive: Polizei, Gewerbeamt oder
sonstige vollziehende Gewalt dürfen nur dann in Rechte
des Bürgers eingreifen, wenn sie hierzu aufgrund eines Gesetzes ermächtigt sind (Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes).
ƒ
In Art. 19 Abs. 4 GG ist dazu ergänzend festgelegt, dass die
Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns immer gerichtlich
überprüft werden kann (Rechtsschutzgarantie).
ƒ
Außerdem ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip das Bestimmtheitsgebot, wonach Gesetze möglichst klar und
eindeutig formuliert sein müssen.
ƒ
Das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet ein Rückwirkungsverbot von Gesetzen, das für das Strafrecht, aber auch für andere Rechtsbereiche, von enormer Bedeutung ist. Das be-
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Staatsaufbau: Bund, Länder und Gemeinden
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deutet, dass belastende Gesetze niemals rückwirkend gelten
können und so auch keine Bestrafung möglich ist, wenn ein
Verhalten zum Zeitpunkt seiner Ausführung noch nicht
durch Gesetz verboten war.
ƒ
Schließlich muss ein Rechtsstaat das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten, wonach Eingriffe in die Freiheit des
Bürgers angemessen sein müssen.
Staatsaufbau: Bund, Länder und Gemeinden
Die Bundesrepublik Deutschland wird häufig als der „Bund“ bezeichnet. Davon abzugrenzen sind die Bundesländer („Länder“)
und als dritte wichtige Gebietskörperschaft die Gemeinden.
Als Bundesstaat besitzt die Bundesrepublik Deutschland eine
eigene Verfassung und Staatsgewalt und ist nicht bloß ein Zusammenschluss eigenständiger Staaten (Staatenbund).
Die Bundesländer sind zwar Glieder der Bundesrepublik, haben
aber eigene Hoheitsmacht. Allerdings sagt Art. 28 Abs. 1 GG, dass
auch die Länder die Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes
beachten müssen (Verfassungshomogenität).
Mit den Gemeinden als dritte Gebietskörperschaft neben Bund
und Ländern befasst sich das Grundgesetz auch. Deren Selbstverwaltungsrecht ist in Art. 28 Abs. 2 GG garantiert. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft können von den Gemeinden umfassend (Allzuständigkeit oder Universalitätsprinzip) und eigenständig (Autonomieprinzip) entschieden werden. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden umfasst fünf Befugnisbereiche:
„ Personalhoheit als das Recht der Gemeinde, die Beamten und
Angestellten selbst einzustellen
„ Finanzhoheit als das Recht der Gemeinde, über Einnahmen
und Ausgaben selbst zu entscheiden
„ Planungshoheit als das Recht der Gemeinde, insbesondere die
Bebauung des Gemeindegebiets selbst zu regeln
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Etappe 2: Staatsorganisationsrecht
„ Organisationshoheit als das Recht der Gemeinde, die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Gemeindeordnungen (Landesgesetze) selbst zu strukturieren
„ Satzungshoheit: als das Recht der Gemeinde, Satzungen (also
„Gesetze“ der Gemeinde) selbst zu erlassen.
Als weitere Gebietskörperschaft nennt Art. 28 GG die Landkreise.
Sie übernehmen solche Aufgaben, die eigentlich von den Ländern
oder den Gemeinden zu erfüllen wären und die ihnen durch Gesetze übertragen wurden. Sie stehen zwischen den Gemeinden und
den Ländern.
Bundestag
Auch wenn Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG davon spricht, dass das Volk
die Staatsgewalt „durch Wahlen und Abstimmungen“ ausübt, gibt
es im deutschen Bundesrecht nur Wahlen, aber keine Volksabstimmungen über konkrete Gesetzesvorhaben.
Volksentscheide als Mittel direkter Demokratie sind im Grundgesetz nur vorgesehen bei einer Neugliederung des Bundesgebiets
(Art. 29 GG), z. B. bei der Vereinigung von zwei Bundesländern wie Berlin
und Brandenburg, oder bei der Verabschiedung einer neuen Verfassung (Art. 146 GG). Auf Landesebene sind dagegen gemäß der
Landesverfassungen Volksabstimmungen möglich.
Die Bundesrepublik Deutschland ist also eine repräsentative
Demokratie (auch: mittelbare Demokratie). Das Volk wählt den
Bundestag, der dann Gesetze verabschiedet und andere Staatsorgane wie z. B. den Bundeskanzler wählt, die dann wiederum mittelbar
über den Bundestag legitimiert sind.
Die Wahlrechtsgrundsätze zur Bundestagswahl sind in Art. 38
GG festgelegt:
Art. 38 Abs. 1 GG
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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