Geschichte des Hörfunks

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Geschichte des Hörfunks
Die Anfänge
Der Hörfunk umfasst die drei Komponenten: Aufnahme, Übertragung und Empfang. Eine der
zur Aufnahme von Schallwellen notwendigen Voraussetzungen war die technische Wandelung
von akustischen Schallwellen in elektrische Impulse; dies gelang erstmals im Jahre 1877 Thomas
Alva Edison mit dem Phonographen.
Die Übertragung setzte die Erfindung des magnetischen Telefons durch Alexander Graham Bell
im Jahre 1876 voraus, der zunächst jedoch noch einen Draht als Leiter voraussetzte. Der
drahtlose Rundfunk basiert auf der Entdeckung der elektromagnetischen Wellen durch Heinrich
Hertz im Jahre 1886; Guglielmo Marconi übertrug diese Entdeckung auf die Übertragung
telegrafischer Nachrichten; im Jahre 1897 gelang ihm erstmals eine drahtlose Übertragung über
die Distanz von fünf Kilometern, bereits 1901 funkte er über den Atlantik.
Die aus dem Umgang mit der drahtlosen Telegrafie gewonnen Erkenntnisse wurden erweitert;
besondere Bedeutung hatte dabei die Entwicklung des Röhrensenders (DRP-Patent Nr. 261 604
für die »Rückkopplung zur Erzeugung von Schwingungen«, 1913).
Die technischen Grundlagen des Rundfunks wurden im ausgehenden 19. Jahrhundert von Nikola
Tesla erfunden und patentiert. Allerdings vernichtete 1895 ein Feuer seine fertige Anlage. Die
Leistung der Erfindung des Radios wird häufig Guglielmo Marconi zugeschrieben, dessen
Systeme als erste großflächig eingesetzt wurden, und der deshalb in vielen Geschichtsbüchern
als der Erfinder der Technik gilt. Etwa zeitgleich entwickelte Alexander Popow das Radio. Er
übermittelte 1896 die Wörter "Heinrich Hertz" an eine 250 Meter entfernte Empfangsstation.
1906 übertrug Reginald Fessenden Musik. - 1943 wurde Nikola Tesla nach seinem Tode
Gerechtigkeit zuteil, als das Oberste Patentgericht der USA entschied, dass es sich bei Tesla um
den wahren Erfinder des Radios handelt.
Entwicklung bis 1923
Im Ersten Weltkrieg kam es zu ersten Versuchen mit Röhrensendern (s. Elektronenröhre) und
Rückkopplungs-Empfängern durch Hans Bredow und Alexander Meißner (siehe auch Audion),
bei denen bereits Musik übertragen wurde.
1920 nahm in Pittsburgh (USA) die erste kommerzielle Radiostation ihren regelmäßigen Betrieb
auf. Am 22. Dezember 1920 fand in Deutschland die erste Rundfunkübertragung eines
Instrumentalkonzerts durch den posteigenen Langwellensender in Königs Wusterhausen statt.
Der Funkerberg gilt daher als die Geburtsstätte des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. (Bis
zum Aufkommen des Fernsehens war das Ausdruck "Rundfunk" identisch mit Hörfunk;
zeitweilig auch "Hör-Rundfunk" bzw. "Ton-Rundfunk" genannt.)
Entscheidend für die Entwicklung des jungen Mediums war der sogenannte Funkerspuk: Nach
russischem Vorbild besetzten am 9. November 1918 revolutionäre Arbeiter die Zentrale des
deutschen Pressenachrichtenwesens und verkündeten irrtümlich den Sieg der radikalen
Revolution (USPD, KPD, Spartakusbund) in Deutschland. Als Reaktion auf diese Aktion
verschärfte die junge SPD-Reichsregierung die Kontrolle über das junge Medium:
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Funkregal ("Funkhoheit"): Hoheitsrecht des Reiches zur Einrichtung und zum Betrieb
von Sende- und Empfangsanlagen (ab etwa 1919);
Empfangsverbot von Funksendungen für Privatleute (um 1922, aufgehoben 1923);
Begrenzung der technischen Eigenschaften von Empfangsgeräten; Rückkopplungsverbot;
Genehmigungspflicht; Gebühren (ab 1923).
Ab 1922 wird der Wirtschaftsrundspruchdienst als erster regelmäßiger und gebührenpflichtiger
Rundfunk betrieben. Am 6. April 1923 wird der erste Radioclub in Berlin gegründet sowie der
Verband der Rundfunkindustrie in Berlin.
Als Geburtsstunde des deutschen Rundfunks gilt der 29. Oktober 1923. An diesem Tag wird die
erste Unterhaltungssendung aus dem Vox-Haus ausgestrahlt. Wenige Tage später folgt mit der
Berliner Funk-Stunde die erste Nachrichtensendung. Als erster offizieller Rundfunkteilnehmer in
Deutschland gilt der Berliner Zigarettenhändler Wilhelm Kollhoff.
Der Weg zum Massenmedium
.Die Reichsregierung empfand die wachsende Zahl von Schwarzhörern (Zaungäste) als massive
Bedrohung und verhängte Geld- und Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten auf Schwarzhören.
Weiter verschärft wurden diese Bestimmungen durch die Funknotverordnung vom 8. März 1924.
Als die Kontrollmaßnahmen danach zu greifen begannen, stieg das Vertrauen der Regierung in
das Medium. Durch weitere administrative Maßnahmen wurde der Hörfunk als unpolitischer und
überparteilicher Unterhaltungsdienst etabliert. Das Reichsinnenministerium gründete zwei
Rundfunkgesellschaften, die Tagesnachrichten, sowie musikalische, wissenschaftliche und
literarische Beiträge übertragen sollten; eine weitere Lizenz wurde an den Vox-Konzern
vergeben, der an einem neuen Werbeträger interessiert war. Die finanzielle Ausstattung dieser
Sender deckte jedoch nur die nötigsten Ausgaben.
1924 werden weitere Sender eröffnet: Frankfurt am Main I und München I (30. März ), Sender
Hamburg I (2. Mai), Sender Stuttgart I (10. Mai), Sender Breslau I (26. Mai) und Sender
Königsberg I (14. Juni). Zuletzt die Westdeutsche Funkstunde AG in Münster (10. Oktober).
Am 29. Mai findet die erste Rundfunkausstellung in Hamburg statt.
Am 1. Januar 1925 beträgt die Zahl der Rundfunkteilnehmer: 548.749. Am 3. September 1926
wird der Funkturm in Berlin eingeweiht.
Ab 1926 hatten sich Standardtypen bei den Hörfunkempfängern herausgebildet: Das
Röhrengerät hatte den Detektorapparat verdrängt und der Lautsprecher den Kopfhörer.
Bertolt Brecht entwickelte in seinen Schriften eine alternative Konzeption zu dem etwa ab 1925
etablierten Rund-Funk. In seinem Rundfunkexperiment versuchte er, den Hörer zum aktiven
Mitspieler werden zu lassen und so den asymmetrischen Kommunikationsfluss vom Sender zum
Empfänger in einen symmetrischen umzuwandeln. Die Gesamtheit dieser Vorstellungen
bezeichnet man als Brechts Radiotheorie, obwohl sie kein homogenes Gebilde darstellt. Brecht
war sich jedoch bewusst, dass seine Vorstellung "in dieser Gesellschaftsordnung"
undurchführbar war. Er sah einen politischen Ursprung der Begrenzungen des Hörfunks: Nach
der Freigabe des Rundfunkempfangs für jedermann erlegte das Reichsinnenministerium der
Industrie verschiedene Einschränkungen auf:
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Es durften nur solche Empfangsgeräte hergestellt werden, die nicht mehr als den
Wellenbereich von 250 bis 700 m (Mittelwellen) aufnehmen konnten
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die Empfangsgeräte durften nicht in der Lage sein, Funkwellen selbst zu erzeugen
Empfangsgeräte durften nur von amtlich anerkannten Firmen hergestellt werden
Der Staat hatte damit eine weit reichende Kontrolle über die Funkempfangsanlagen erzielt.
Zusätzlich gab es inhaltliche Auflagen für die Rundfunksender, deren Programmgestaltung durch
Ausschüsse mit Kontrollfunktion geprüft wurden. Verboten waren unter anderem politische
Äußerungen, Erotik und Satire.
Ab 1928 wurden diese Auflagen stufenweise gelockert; zunächst durften Beiträge zu aktuellen
Themen der Zeit gesendet werden (Beispiele für Themen: Wirtschaftskonjuktur, Wehrmacht,
Alkoholmissbrauch), dann kamen unter Brüning gelegentliche "Statements verantwortlicher
Staatsmänner" hinzu. Die Regierung unter von Papen ("Kabinett der Barone") machte den
Rundfunk vollends zum Staatsorgan. "Der Rundfunk wurde den Rechten geöffnet und blieb den
Linken verschlossen."
Der Rundfunk im Dritten Reich
Nachdem Brecht Anfang der 30er Jahre seine Vorstellungen von einem interaktiven Rundfunk
aufgegeben hatte, entdeckten die Nationalsozialisten das Medium; sie wandelten den zuvor
unpolitischen und überparteilichen Rundfunk in ein parteipolitisches Propagandainstrument um.
Die Verbreitung von Empfangsanlagen wurde fortan massiv gefördert. Ausdruck fand dieser
Wandel in der Massenfertigung eines preiswerten Empfangsgerätes, für das etwa ab 1934
geworben wurde mit dem Slogan "Ganz Deutschland hört den Führer mit dem Volksempfänger".
Die industrielle Massenherstellung von Empfangsgeräten setzte ein mit der Produktion des
Volksempfängers VE 301; die Typenbezeichnung VE 301 leitete sich vom Datum der
nationalsozialistischen Machtergreifung ab (301 = 30. Januar 1933).
Ab dem 25. Mai 1933 wurden 100.000 Stück des VE 301 für 76 RM pro Stück hergestellt; ab
Ende 1933 waren es bereits 500.000 Stück und 1935 1,3 Millionen. Bis 1937 war der Preis bis
auf 59 RM gefallen. Der VE 301 konnte jedoch nur auf Mittel- und Langwelle empfangen -ausländische Sender sendeten überwiegend auf Kurzwelle und konnten damit mit dem VE 301
nicht empfangen werden.
1933 wird der Rundfunk völlig verstaatlicht und wird das wichtigste Propagandainstrument der
Nationalsozialisten, kontrolliert und geleitet vom Reichsministerium für Volksaufklärung und
Propaganda (Dr. Joseph Goebbels).
Am 22. März 1935 wird der erste regelmäßige Fernsehprogrammbetrieb der Welt aufgenommen;
in Berlin, Leipzig und Potsdam werden 28 öffentliche Fernsehstuben eingerichtet.
1936 können die Olympischen Spiele live von rund 160.000 Zuschauern am Bildschirm verfolgt
werden; aufgezeichnet werden kann aus technischen Gründen allerdings noch nichts.
Nach dem Erfolg des Volksempfängers wurde zusätzlich eine technisch einfachere Variante zum
Preis von 35 RM angeboten, der Deutsche Kleinempfänger 1938 (DKE 1938, im Volksmund
"Goebbels-Schnauze" genannt).
Der dritte Rundfunkempfänger war der Deutsche Arbeitsfront Empfänger 1011 (DAF 1011), ein
Gemeinschaftsempfangsgerät, das für den in Betrieben und Fabriken befohlenen
Gemeinschaftsempfang konzipiert war. Auch hier steht die Typenbezeichnung wieder für ein
politisch bedeutsames Datum: Am 10. November 1933 fand der erste Gemeinschaftsempfang
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anlässlich der Übertragung einer Rede Adolf Hitlers aus der Maschinenhalle der Siemenswerke
statt.
1936 wurde ein weiteres Gerät auf den Markt gebracht, der Deutsche Olympiakoffer, ein
transportables, mit Batterien bestücktes Koffergerät für den Empfang im Freien. Anlass war die
Olympiade 1936 in Berlin, bei der erstmals weltweit eine Übertragung im Rundfunk stattfand.
Seit diesem gleichermaßen rundfunktechnischen wie propagandistischem Großereignis hat es
sich etabliert, innovative Techniken öffentlichkeitswirksam bei Großereignissen wie der
Olympiade zu präsentieren. 1936 stellten die Nationalsozialisten das Senden kommerzieller
Werbung im Rundfunk ein.
Die Produktion des VE 301 und des DKE 1938 bewirkte, dass die Hörerzahlen von rund vier
Millionen Anfang 1932 auf über 12 Millionen Mitte 1939 stiegen. Es ist jedoch wohl dennoch
eine historische Legende, dass die Nationalsozialisten durch die Förderung der Verbreitung von
Rundfunkempfangsgeräten eine besonders hohe Empfangsdichte erzielt hätten: Die
Rundfunkempfangsdichte lag 1934 in Deutschland bei 33,3%, bis 1937 stieg sie bis auf 46,9%.
1937 lag die Empfangsdichte in den USA jedoch bereits bei 78,3%, in Großbritannien bei
66,1%. In Deutschland waren vergleichbare Werte erst 1941 mit 65% erreicht.
Mit der Übernahme der Staatsgewalt durch die Nationalsozialisten wurde der Rundfunk
verstaatlicht; die bis dahin bestehenden elf unabhängigen Rundfunkgesellschaften wurden
aufgelöst, umgegliedert in Reichssender und dem Ministerium für Volksaufklärung und
Propaganda unterstellt. Die Gleichschaltung erfolgte im Rundfunkbereich durch Einrichtung der
Reichsrundfunkkammer (1939 jedoch wieder aufgelöst; ihre Kompetenze wurden dann auf die
Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) übertragen), welche auch die ab 1938 zur Mitarbeit an
Rundfunkproduktionen erforderliche Mikrofon-Eignungspüfung durchführte. Die Programme
wurden einseitig politisiert durch Übertragung der Reden des "Führers" und der übrigen NaziProminenz; die Musikauswahl konzentrierte sich auf deutsche Volks- und Marschmusik, ab 1935
wurde "Nigger-Jazz" verboten; Rundfunkhören wurde zur staatspolitischen Pflicht erklärt, was
den Absatz des VE 301 und des DKE 1938 weiter förderte.
Joseph Goebbels äußerte sich in einer Rede zur Eröffnung der Rundfunkausstellung 1936 über
die inhaltliche Gestaltung des Rundfunkprogramms folgendermaßen: "Das Programm des
Rundfunks muss so gestaltet werden, dass es den verwöhnten Geschmack noch interessiert und
dem anspruchslosen noch gefällig und verständlich erscheint. Dabei soll besonderer Bedacht
gerade auf die Entspannung und Unterhaltung gelegt werden [...]. Demgegenüber fallen die
wenigen, die nur von Kant und Hegel ernährt werden wollen, kaum ins Gewicht."
Auf Veranlassung von Joseph Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die
Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 ein
nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das ganze Deutsche Reich.
Am 31. August 1939 fand ein fingierter Überfall deutscher SS-Soldaten, die sich als Polen
ausgaben, auf den Nebensender Gleiwitz statt, um einen Vorwand für den Einmarsch in Polen zu
liefern. Das Abhören ausländischer Sender wurde mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs am
1. September 1939 verboten und als "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes"
mit schweren Zuchthausstrafen geahndet. Mitte 1941 kam es zum ersten Todesurteil wegen
Hörens ausländischer Rundfunksender. Der Rundfunk wurde als "jüngstes Kind unserer
Kriegstechnik" bezeichnet, die Alliierten nutzten den Hörfunk für die sogenannte
"Gegenpropaganda".
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Durch den am 1. September 1944 verfügten Führererlass "über den totalen Kriegseinsatz" waren
alle kulturellen Einrichtungen wie Theater, Ausstellungen, Kunsthochschulen unter anderem
geschlossen worden. Nur noch Film und Rundfunk sollten zuständig sein, "den Soldaten an der
Front und der schaffenden Heimat Entspannung [zu] geben und kulturelle Werte [zu]
vermitteln".
Die Nachkriegszeit
Ab 1945 nutzen die Alliierten den Hörfunk zur Kontrolle der wirtschaftlichen und politischen
Lage sowie zur Demokratisierung der deutschen Bevölkerung. In der amerikanischen Zone
werden dezentral mehrere Sender errichtet, in der französischen und britischen jeweils ein
zentraler. Später sollte der Rundfunk in den westlichen Besatzungszonen nach dem Vorbild der
britischen BBC neu organisiert werden, da diese Form möglichst staatsfern und deshalb nicht
mehr so leicht politisch zu missbrauchen zu sein schien.
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird bereits kurz nach Kriegsende am 13. Mai 1945
aus dem alten Berliner Rundfunkgebäude in der Masurenallee (ab Juli britischer Sektor, später
Sitz des ehemaligen SFB) die erste Radiosendung des zukünftigen Rundfunks der DDR
ausgestrahlt. Verantwortlich für das Programm war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KPFunktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD).
In Westdeutschland wurden zwischen 1948 und 1949 durch die Landesrundfunkgesetze der
Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, Radio Bremen und der Süddeutsche Rundfunk
gegründet. 1950 schließen sich alle Landesrundfunkanstalten zur Arbeitsgemeinschaft öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen.
Weihnachten 1952 strahlt der NWDR das erste regelmäßige Fernsehprogramm der
Nachkriegszeit aus. Im Februar 1956 eröffnet der DDR-Rundfunk mit dem Funkhaus
Nalepastraße in Berlin-Oberschöneweide ein neues Funkhaus, vom dem aus Ostdeutschland
zentral mit Radiosendungen versorgt wird.
In der Nachkriegszeit haben sich die Rundfunkanstalten in Deutschland einen Namen als
Kulturförderer, vor allem in den Bereichen Literatur und klassische Musik, erworben. In den
50er- und 60er-Jahren konnten beispielsweise viele Schriftsteller ihren Lebenunterhalt durch
Lesungen und das Schreiben von Hörspielen finanzieren. Neben den großen Radio-SinfonieOrchestern wie dem RSO Frankfurt mit ihrem klassischen Musikangebot förderte die ARD auch
gezielt moderne Stilrichtungen, wie Jazz und elektronische Musik.
Die 60er- bis 80er-Jahre
In der 60er-Jahren beherrschen in Westdeutschland die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
und in Ostdeutschland der Rundfunk der DDR den Markt.
Das kulturelle Engagement der ARD-Sender wird in den 70er-Jahren nicht weiter ausgebaut und
in den folgenden zwei Jahrzehnten Schritt für Schritt zurückgefahren.
Während in Ostdeutschland der staatliche Rundfunk weiterhin als einziger Anbieter von
Hörfunkprogrammen auftritt, nehmen in Westdeutschland Mitte der 80-Jahre private
Radiostationen den Betrieb auf. Es ist der Beginn des sogenannten "dualen Rundfunksystems".
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Am 23. Juli 1988 wird mit Radio Dreyeckland in Freiburg das erste deutsche freie Radio
legalisiert, nachdem eine juristische Verfolgung des Piratenradios aussichtslos wurde. In der
Schweiz ging am 14. November 1983 das freie Radio Radio LoRa in Zürich auf Sendung. In
dem Zusammenhang mit den "freien Radiostationen" spricht man auch vom "trialen
Rundfunksystem".
Nach dem Fall der Mauer
Der Zusammenbruch der DDR bedeutete auch das Ende des staatlichen Rundfunks. 1990/91
wurden die ostdeutschen Sender umbenannt, Personal abgebaut und der Sendebetrieb auf
Grundlage des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinigten Deutschland zum 31. Dezember
1991 eingestellt.
Die ARD wurde um die beiden ostdeutschen Anstalten ORB (2003 mit dem SFB zum RBB
fusioniert) und MDR erweitert. Im Hörfunk entstand aus der Fusion ehemaliger Ostberliner (DS
Kultur) und Westberliner Sender (RIAS 1) 1994 das DeutschlandRadio Berlin (heute:
Deutschlandradio Kultur).
Was die Kulturförderung betrifft, hat sich die Situation aus den Nachkriegsjahren mittlerweile
umgekehrt. Zwar decken die öffentlich-rechtlichen Sender immer noch ein bedeutendes
Spektrum an kulturellen Leistungen ab, aber die Arbeit für den Hörfunk wird nicht nur deutlich
schlechter bezahlt als im Fernsehen, sondern ist in vielen Fällen für die beteiligten Autoren und
Künstler zu einem Verlustgeschäft geworden. Es ist eine Schere entstanden zwischen gut
bezahlten und sozial abgesicherten festangestellten Rundfunkmitarbeitern und den sogenannten
"Freien", die von ihrer Arbeit oft nicht mehr leben können.
Zukunft
Bis 2010 soll das Fernsehen in Deutschland komplett von analoger auf digitale Übertragung
umgestellt sein. Die Europäische Kommission fordert von den Mitgliedstaaten die Abschaltung
des analogen Rundfunks bis Anfang 2012. Deutschland hat sich verpflichtet, den analogen
Rundfunk (darunter auch UKW, Mittelwelle) bis 2010 abzuschalten. Als technischer Nachfolger
für den analogen Hörfunk war ursprünglich DAB geplant, das sich als Standard bislang
allerdings nicht durchsetzen konnte.
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