und Arbeitsbedingungen von Migranten aus Osteuropa in den

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Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Kapitel V
Zusammenfassung. Plädoyer für eine Politik
nachholender Anerkennung und sozialer Integration
1. Zufluchtsland Bundesrepublik Deutschland?
Zweifache Zuwanderung – geteilte Aufmerksamkeit: Seit Ende der achtziger
Jahre ist eine deutliche Zweiteilung des Anteils nicht-deutscher Einwanderer in
die Bundesrepublik zu verzeichnen: Neben die Arbeitsmigranten, deren
Familien und Nachkommen, die seit Mitte der fünfziger Jahre und bis zum
Anwerbungsstopp vom November 1973 angeworben worden waren, treten nun
vorrangig Fluchtmigranten, die aus Gründen politischer Verfolgung, anderer
gravierender Menschenrechtsverletzungen und/oder bürgerkriegsartiger
Zustände in ihren Herkunftsländern hier Asyl oder wenigstens
vorübergehenden Schutz suchen.
Ende 1996, bei Einsetzen unserer Enquête, lebten ca. 1,6 Mio. Menschen
aus diesem Personenkreis, also etwa ein Fünftel der insgesamt ca. 7,2 Mio.
Migrantinnen und Migranten nicht-deutscher Staatsangehörigkeit in der
Bundesrepublik Deutschland.
Dieser Zweiteilung entspricht ein zweigeteilter öffentlicher Diskurs:
Arbeitsmigrantinnen und -migranten gelten, auch wenn ihnen das formelle
Prädikat „Einwanderer“ immer noch verweigert wird, als langjährig und
legitim Anwesende, denen nun ein erleichterter und modernisierter Zugang zur
deutschen Staatsbürgerschaft eröffnet werden soll.
Fluchtmigrantinnen und -migranten gelten demgegenüber als zunächst
einmal unerwünscht: Nicht ihre dauerhafte Anwesenheit, soziale Integration
und Einbürgerung, sondern ihre Zurückweisung bzw. Rückführung und wie
sich dies möglichst effizient umsetzen lasse, stehen im Mittelpunkt öffentlicher
Debatten.
Dem zweigeteilten öffentlichen Diskurs entspricht eine geteilte
Aufmerksamkeit sowohl in der amtlichen Berichterstattung z.B. durch
zuständige Ministerien, als auch im Bereich sozialwissenschaftlicher
Forschung. Sowohl amtliche, als auch sozialwissenschaftliche Publikationen zu
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Fragen der Migration sind nach wie vor konzentriert auf die Gruppe der „alten“
Einwanderer, also der angeworbenen Arbeiterinnen und Arbeiter aus den
Mittelmeerländern, deren Familien und Nachkommen. Dies gilt sowohl für die
Bundes- und Landesebene, als auch für den Mikrobereich der Stadt Dortmund.
Hintergründe verstärkter Zufluchtnahme: Es sind vor allem drei Gründe, die zu
verstärkter Fluchtmigration Anlass gaben: Zunächst die Ethnisierung ehemals
realsozialistischer Gesellschaften Südost- und Osteuropas und in der Folge:
Kriege und Bürgerkriege, pogromartige Verfolgung ethnischer und/oder
religiöser Minderheiten, „ethnische Säuberungen“, Diskriminierungen jeder
Art. Etwa Zweidrittel aller in den Jahren 1989 bis 1994 zu verzeichnenden
Asylbewerber/innen rekrutierten sich aus dieser Gruppe.
Von Bedeutung waren und sind des Weiteren die bekannten sozialen und
politischen Krisenherde an der inneren und äußeren Peripherie Europas:
Autonomiebestrebungen der Kurden in der Türkei und der Krieg, den die
Regierung der Türkei gegen die kurdische Guerilla und deren soziales Umfeld
führt; sodann die Zerklüftung der Gesellschaften des Libanon und Algeriens
mit der Folge eines Zerfalls staatlicher Autorität und sowohl staatlichen wie
nicht-staatlichen Terrors.
Erst an dritter Stelle zu nennen sind politische Verfolgung und schwere
Menschenrechtsverletzungen in entfernteren Staaten der Welt. Hier gerät Iran
in den Blick, sodann Afghanistan, Sri-Lanka, nicht zu vergessen die Diktaturen
Schwarz-Afrikas, wie beispielsweise diejenigen Zaires/Kongos und Togos.
Schon diese erste Übersicht lässt folgende Schlussfolgerungen zu:
–
–
die Zufluchtnahme in der Bundesrepublik Deutschland hat von 1989 bis
1993 dramatisch zugenommen, doch handelt es sich um ein vorrangig auf
europäische und angrenzende Herkunftsländer beschränktes, zum Teil
temporäres Phänomen, das sich aus den Umbrüchen und
Restrukturierungen vor allem in den Ländern Ost- und Südosteuropas
erklärt.
Das von Teilen der Massenmedien und einem Teil der politischen Akteure
wider besseres Wissen entworfene Katastrophenszenario, wonach weite
Bevölkerungsteile Afrikas, Lateinamerikas und Asiens, die von Elend und
Unterdrückung zugleich betroffen sind, auf dem Sprung stünden, in die
Bundesrepublik
Deutschland
zu
„strömen“,
um
hier
ihr
Individualgrundrecht auf politisches Asyl in Anspruch zu nehmen, ist
falsch. Die große Mehrheit der mehr als 20 Millionen Flüchtlinge weltweit,
567
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
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–
die der UNHCR z.B. für Anfang 1995 registrierte, verblieb entweder im
jeweiligen Herkunftsland oder wurde in den unmittelbar angrenzenden
Staaten aufgenommen.
Fluchtmigrantinnen und -migranten, die das Teritorium der Bundesrepublik
Deutschland erreichen, können in ihrer großen Mehrheit somit nicht als
„Wirtschafts“- oder noch schlimmer: „Schein“-Asylanten diffamiert
werden. Das entscheidende Fluchtmotiv dieser Menschen ist
nachvollziehbar: eine Gefährdung von Leib und Leben, die keinen anderen
Ausweg zulässt, als den der Flucht.
Politik externer Ausgrenzung: Würde die Bundesrepublik Deutschland bereit
sein, diese Menschen – in generöser Auslegung der eigenen Verfassung bzw.
der von ihr ratifizierten internationalen Übereinkommen – aufzunehmen und
würden die politisch Verantwortlichen, sofern sich Widerstände zeigen, alles in
ihren Möglichkeiten stehende tun, das Einverständnis eines Großteils,
vielleicht sogar einer Mehrheit bundesrepublikanischer Inländerinnen und
Inländer zu gewinnen?
Hierzu hätte es breiter, die politischen Lager übergreifender, von den
Wertkonservativen bis zu den Linken reichender Absprachen bedurft.
Anerkannte „öffentliche Personen“, Intellektuelle, Künstler, Repräsentanten
von Kirchen und Verbänden hätten als Moderatoren gewonnen werden können.
Sodann hätte es einer Informationskampagne bedurft, die den Bürgerinnen und
Bürgern der Bundesrepublik die Hintergründe des Fluchtgeschehens erläutert
und die Motive der Fliehenden – zum Beispiel aus dem zerfallenden
ehemaligen Jugoslawien, aus türkisch-Kurdistan, aus Iran und Sri Lanka nahe
gebracht hätte.
Aus heutiger Sicht kann nur festgestellt werden, dass ein derartiger Versuch
nie unternommen wurde. Erkennbare Anzeichen der Emphatie und
Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung und besonders auch: in den Kirchen,
fanden kaum Beachtung. Sieht man von den vergleichsweise kleinen Gruppen
solcher Flüchtlinge ab, die außerhalb des Asylverfahrens aufgenommen
wurden (z.B. als Bürgerkriegs- oder Kontingentflüchtlinge), bestimmte von
Anfang an der Gestus der Abwehr das Regierungshandeln. Zwar rühmt sich die
Bundesregierung, weit mehr als 300.000 Bosnienflüchtlinge aufgenommen zu
haben und damit – im europäischen Kontext – die Hauptlast aus dem BosnienKonflikt der 90er-Jahre getragen zu haben. Aber auch hier zeigt sich bei
näherem Hinsehen: Noch die faktische Aufnahme dieser Menschen, die – nicht
zuletzt – den Verpflichtungserklärungen zahlreicher jugoslawischer
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Verwandter, aber auch deutscher Familien, zu verdanken war, war durchsetzt
von Gesten politischer und administrativer Abwehr. Nur ein Bruchteil dieser
Menschen wurde im Rahmen humanitärer Sonderkontingente aufgenommen.
Ein eigens für Bürgerkriegsflüchtlinge geschaffener § 32 a AuslG blieb
ungenutzt, weil Bund und Länder sich auf eine Umverteilung der Kosten nicht
einigen konnten. Der Aufenthaltsstatus eines Großteils dieser Flüchtlinge
beschränkte sich somit auf einen Zustand faktischer Nichtabschiebung mit
gravierenden Auswirkungen auf z.B. Familienzusammenführung und
Ausbildungschancen bosnischer Kinder und Jugendlicher.
Vergleichsweise großzügig zeigt sich die Bundesrepublik Deutschland nur
gegenüber derjenigen Minderheit von Fluchtmigranten, die nach Maßgabe des
Kontingentflüchtlingsgesetzes vom 22.07.1982 aufgenommen werden. Dieses
damals zugunsten vietnamesischer boat-people verabschiedete Gesetz kommt
heute vor allem jüdischen Emigranten aus den GUS-Staaten zugute. Sie
werden aus humanitären Gründen aufgenommen und ein Asylverfahren bleibt
ihnen erspart.
Fluchtmigranten, die Asyl beantragen, stehen unter dem Verdacht einer
ungerechtfertigten Berufung auf politische Verfolgung und damit des
Asylmissbrauchs. Die vorrangige Anstrengung der Bundesrepublik
Deutschland gilt deshalb der Sicherung ihrer Außengrenzen. Wichtiges
Instrument juridischer Grenzsicherung ist – seit 01.07.1993 – die Definition
eines Cordons sicherer Drittstaaten, von denen die Bundesrepublik umgeben
sei. Sie legitimiert die Zurückweisung aller Asylsuchenden, die die
Bundesrepublik auf dem Landwege zu erreichen versuchen.
Unsere statistische Übersicht zeigt, dass die Zahlen derjenigen, die bereits
an den Grenzen zurückgewiesen werden, sich inzwischen derjenigen annähern,
die das Territorium der Bundesrepublik (noch) erreichen und hier einen Asylantrag stellen können.
Ca. 5 % wurden 1997, ca. 4 % 1998 als asylberechtigt gem. GG anerkannt,
ein Prozentsatz, der sich durch die Anrufung der Verwaltungsgerichte und nach
häufig langjährigen Verfahren um etwa den gleichen Prozentsatz erhöhen
dürfte. Von den ausländerrechtlichen Möglichkeiten, zumindest „kleines Asyl“
oder andere Formen des Abschiebungsschutzes zu gewähren und damit den
Schutzbestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen
Menschenrechtskonvention zu entsprechen, wird nur selten Gebrauch gemacht.
Diejenigen, die nach Abschluss ihres Verfahrens zur Ausreise verpflichtet
werden, können, sofern Zweifel an ihrer Bereitschaft zur Ausreise bestehen,
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zwangsweise zurückgeführt und zunächst in Abschiebungshaft genommen
werden.
Hunderte von Menschen nahmen inzwischen – mehr oder weniger erfolgreich
– Kirchenasyl in Anspruch.
Die (geschätzte) Zahl derjenigen, die – in panischer Angst vor einer
Abschiebung ins Herkunftsland – in die sog. Illegalität abtauchen, übersteigt
bei weitem diejenige der freiwilligen Rückkehrer.
Politik
interner
Integrationsverweigerung:
Dem
externen
Ausgrenzungsmechanismus wurden interne der Anerkennungs- und
Integrationsverweigerung hinzugefügt. Denn bereits 1994 ließ sich absehen,
dass trotz geschlossener und technisch wie personell aufgerüsteter Grenzen,
immer noch Zehntausende pro Jahr das Territorium der Bundesrepublik
erreichen und sich als Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu erkennen
geben.
Soweit diese Menschen nicht umgehend ausgewiesen bzw. abgeschoben
werden, leben sie zwar auf dem Territorium der Bundesrepublik, doch wird
ihnen das Transitorische, Uneigentliche, Unerwünschte ihres Aufenthalts stets
vor Augen geführt: Räumlich segregiert in zum Teil lagerähnlichen
Großunterkünften wird ihnen nur ein kurzfristiger Aufenthalt „gestattet“. Sie
werden fern gehalten von Erwerbsarbeit und jeglichen Integrationsangeboten
wie z.B. Sprachförderung und berufsbezogener Qualifizierung.
Der gleichzeitig gewährte Unterhalt ist weit unter das Niveau eingeführter
Sozialhilfe
gedrückt.
Hierzu
wurde
in
Gestalt
des
Asylbewerberleistungsgesetzes ein eigenes fluchtmigrantenspezifisches
Leistungsrecht geschaffen.
Zwar sind für die Minderheit anerkannter Flüchtlinge bescheidene
Integrationsangebote des Staates vorgesehen. Auch der Zugang zum
Arbeitsmarkt unterliegt für sie keiner arbeitsgenehmigungsrechtlichen
Beschränkung. Aber es handelt sich nur um eine Minderheit, die insoweit den
seit langem in der Bundesrepublik lebenden Arbeitsmigranten und deren hier
aufgewachsenen bzw. geborenen Nachkommen gleichgestellt ist.
Die Mehrheit der Fluchtmigranten, darunter Familien mit Kindern, die zwar
(noch) nicht anerkannt sind, aber auch nicht einfach zurückgewiesen oder zur
Ausreise verpflichtet bzw. abgeschoben werden können, ist von jeder
integrationspolitischen Bemühung ausgeschlossen.
Es handelt sich um die Großgruppe abgelehnter, aber im Lande
verbleibender Asylbewerber (De-facto-Flüchtlinge), sodann verbleibender
570
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Sie alle eint, dass sie, von
Ausnahmen abgesehen, keine Aufenthaltsgenehmigung nach dem
Ausländergesetz erhalten, nicht einmal deren niedrigste Kategorie: die
(befristete) Aufenthaltsbefugnis. Ihr „Status“ ist der derjenige einer bloßen
Duldung, also des vorübergehenden Verzichts auf (u.U.) zwangsweisen
Vollzug der verfügten Ausreise. Gerade sie konstituieren aber den größeren
und relevanteren Teil jener Einwanderungsbewegung, die in den
Sozialwissenschaften gelegentlich als die „Neue Immigration der 90er-Jahre“
gekennzeichnet wird. Die von uns gezeigte aufenthaltsrechtliche
Statushierarchie der Fluchtmigranten stellt sich somit als Statuspyramide dar:
Mit einer vom Umfang her kleinen Spitze „anerkannter“ Flüchtlinge und einem
breiten Sockel solcher Fluchtmigranten, denen Anerkennung verweigert wird.
Korrekturen im Zeichen von Rot-Grün?: Rot-grüne Landespolitik in NRW
vermochte diese oder jene Härte gegenüber Asylsuchenden zu lindern.
Grundlegende asylpolitische Korrekturen liegen jedoch in der Kompetenz des
Bundes. Erhebliche Erwartungen richteten sich deshalb auf eine
bundespolitische Kurskorrektur im Zeichen von Rot-Grün. Bündnis 90/Die
Grünen hatte hierzu seit langem sowohl partei- wie wahlprogrammatische
Vorstellungen entwickelt. Aber auch von Pro Asyl wurden, abgestimmt mit
Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und DGB, maßvolle Vorschläge unterbreitet,
wie als unerträglich wahrgenommene Härten der existenten Asylpraxis in
kleinen Schritten beseitigt werden könnten.
Eine großzügig gestaltete Altfallregelung wäre der vordringliche erste
Schritt in die richtige Richtung. Die Deregulierung des Zugangs zum
Arbeitsmarkt wäre ein zweiter Schritt, der zur Entspannung der Lage beitragen
könnte.
Die im Oktober 1998 abgeschlossene Koalitionsvereinbarung musste dann
allerdings enttäuschen. Aber auch von dem wenigen dort Vereinbarten
wurdebis Dezember 1999 nahezu nichts umgesetzt. Zweifel am asylpolitischen
Reformwillen und an der Durchsetzungskraft der neuen Regierungskoalition
mehren sich.
2. Instanzen und Akteure im Prozess der sozialen Integration:
Das Beispiel Dortmund
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Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und innerstaatlicher
Vereinbarungen werden Fluchtmigranten in die einzelnen Bundesländer und
von dort in die Städte und Gemeinden verteilt. Viele Flüchtlinge erreichen aber
auch eigeninitiativ die nordrhein-westfälischen Kommunen. Mit –
exemplarischem – Blick auf die Stadt Dortmund haben wir zunächst versucht,
den
Zuweisungsbzw.
Aufnahmeprozess
von
Fluchtmigranten
nachzuzeichnen. Daraufhin richteten wir unser Augenmerk auf diejenigen
ortsansässigen Instanzen und Akteure, die – teils im Widerstreit, teils in
Zusammenarbeit – wichtige Funktionen bzw. Rollen im Prozess der sozialen
Integration übernehmen.
Statistische Übersicht: Bezogen auf die Zuweisung/Aufnahme von
Asylflüchtlingen lässt sich auch für Dortmund festhalten, dass das Gros der
Asylsuchenden aus südost-europäischen Ländern stammt; es handelte sich
insbesondere um Kurden aus der Türkei und Flüchtlinge vom Balkan, hier
wiederum überwiegend um Kosovo-Albaner aus der BR Jugoslawien und
Menschen aus Bosnien-Herzegowina. Beinahe 50 Prozent der in Dortmund
lebenden Asylbewerber kommen allein aus diesen Herkunftsländern.
Wie unsere Gesamterhebung (Stichtag: 31.1.1997) und die daraus gezogene
Stichprobe (Stand: 31.10 1997) zur Teilgruppe der Asylbewerber ergab, also
derjenigen, die sich vergleichsweise kurz in der Bundesrepublik aufhalten,
wurde die Mehrheit dieser Menschen der Stadt bereits im Jahre 1993
zugewiesen. Ihre mittlere Aufenthaltsdauer betrug somit zum
Erhebungszeitpunkt gut vier Jahre. Die Mehrheit (51 %) von ihnen lebte noch
immer in kommunalen Übergangseinrichtungen.
Asylbewerberinnen und -bewerber sind auch in Dortmund vergleichsweise
jung. Ihr Durchschnittsalter betrug zum Erhebungszeitpunkt etwas mehr als 25
Jahre, das der Erwachsenen (18 Jahre und älter) knapp 33 Jahre. Sie sind
überproportional männlichen Geschlechts und zu gut einem Drittel verheiratet.
Ethnische
Verfolgung
sowie
individuelle
Bedrohung
durch
Bürgerkriegssituationen sind das hauptsächliche Fluchtmotiv.
Letzteres trifft nicht zuletzt auch auf die Bürgerkriegsflüchtlinge aus
Bosnien-Herzegowina zu. Die meisten der über 1.800 Bosnier/innen (ohne
Asylbewerber), die sich im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997 in der Stadt
aufhielten, waren lediglich durch die Abschiebungsstoppregelung nach § 54
AuslG geschützt. Inzwischen (Ende 1998) wurde der größere Teil, auch z.B.
Muslime aus der serbischen Teilrepublik, die in ihre Heimatorte nicht
572
zurückkehren konnten, in das nach wie vor zerrüttete Land „zurückgeführt“, sei
es aus freien Stücken oder gezwungenermaßen.
Die jüdischen Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion haben einen auf
Dauer
angelegten
Aufenthaltsstatus.
In
Anlehnung
an
das
Kontingentflüchtlingsgesetz werden ihnen ein unbefristetes Bleiberecht und
Integrationshilfen ex ante zuerkannt. Ende 1997 lebten – nach Angaben der für
die Kontingentflüchtlinge in NRW zuständigen Landesstelle Unna-Massen
(LUM), die nicht nur die der Stadt zugewiesenen, sondern die tatsächlich
aufgenommenen erfasst, – über 3.000 dieser Menschen in Dortmund. Damit
gilt Dortmund, neben Köln und Düsseldorf, als Hochburg der jüdischen
Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zur Gruppe der
Asylmigranten ist das Durchschnittsalter der „russischen Juden“, wie sie
gemeinhin genannt werden, relativ hoch. Viele von ihnen befinden sich zum
Zeitpunkt der Einreise schon in der Mitte ihres Lebens. Sie kommen zumeist
im Familienverband in die Bundesrepublik, wobei die Ein-Kind-Familie
dominiert.
Insgesamt kann von einer Teilung der Fluchtmigranten in zwei große
Blöcke ausgegangen werden: Zum einen die Gruppe der Bleibeberechtigten,
also der Kontingentflüchtlinge, der Asylberechtigten gemäß Grundgesetz und
der Konventionsflüchtlinge gemäß § 51 Abs. 1 AuslG. Zusammengenommen
lebten Ende 1997 – nach AZR-Angaben – fast 4.000 Menschen aus diesem
Personenkreis in Dortmund. Zum anderen die sehr viel größere Gruppe der
(noch) Nicht-Bleibeberechtigten (6.225 Menschen) also der Asylbewerber, der
Bürgerkriegsflüchtlinge und der rechtsgültig abgelehnten Asylbewerber (Defacto-Flüchtlinge). Von letzteren wurden über 3.100 erfasst (Stand:
31.12.1997), davon besaßen nur gut 560 eine Aufenthaltsbefugnis und 410 eine
Duldung.
Dortmund-spezifische Unterbringungskonzeption: Die pauschalierte finanzielle
Beteiligung des Landes an Unterbringung und Betreuung der Fluchtmigranten
deckt nicht alle entstehenden Kosten. Zudem ist sie zeitlich limitiert. Eine dem
Kostenprimat verpflichtete kommunale Sozialverwaltung sucht deshalb nach
Mitteln und Wegen, die eigene finanzielle Belastung so niedrig zu halten wie
nur eben möglich. Dies drückt sich in der Art und Qualität der Unterbringung,
im stetig verknappten Personalschlüssel und in der jeweils gewählten Form der
Alimentierung deutlich aus.
Die Dortmund-spezifische Unterbringungskonzeption ist durch drei
Eckpunkte charakterisiert: Dezentrale Unterbringung (1), Kooperation
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zwischen Stadtverwaltung und Freien Wohlfahrtsverbänden bei gleichzeitiger
Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements (2) und Sachleistungsregime in
Form des Shopsystems (3).
1. In der Zeit von Juni 1991 bis zum 31.12.1992 bestand für Dortmund ein
Zuweisungsstopp. Grundlage war die so genannte Entlastungsverordnung, die
bestimmte, dass Städte, in denen sich eine ZAST (Vorgängerbehörde der
heutigen ZAB) befand, selbst keine Flüchtlinge aufzunehmen hätten. Mit
Wirkung zum 1.1.1993 trat diese Verordnung außer Kraft. Seit diesem Datum
ist Dortmund wieder verpflichtet, Zufluchtsuchende aufzunehmen und
unterzubringen.
Aus diesem Grund wurden in der Zeit von 1993 bis 1994
Übergangswohnheime für Flüchtlinge in mobiler Fertigbauweise neu erstellt.
Daneben nutzte man bestehende Gebäude (Alteinrichtungen) als
Flüchtlingsunterkünfte.
Zur
Unterbringung
von
Asylund
Bürgerkriegsflüchtlingen verfügte die Stadt gegen Ende des Jahres 1993 über
eine Kapazität von 2.350 Plätzen in 18 Übergangsheimen. Dem Neubau von
Übergangsheimen folgte schon bald – ab 1996 – die Schließung von Häusern
als Konsequenz rückläufiger Asylbewerberzahlen. Am 31.12.1997 verfügte die
Stadt nur noch über eine Gesamtkapazität von 1.800 Plätzen, belegt waren
etwas mehr als 960 Betten. Im Laufe des Jahres 1998 folgten weitere
Stilllegungen. Die Zusammenlegung von Asylmigranten und Spätaussiedlern
in den verbliebenen Unterkünften wird von der Stadt nicht mehr
ausgeschlossen.
Auch in den Dortmunder Unterkünften ist die Wohnsituation der Menschen
durch eine – auf Dauer – unerträgliche Enge gekennzeichnet. Die zuständige
Bezirksregierung sieht als Norm drei Quadratmeter Wohnfläche pro Person
vor, – zusätzlich diejenigen Flächen, die als Gemeinschaftsräume ausgewiesen
sind. Dies war selbst der städtischen Sozialverwaltung zu wenig. Sie konnte
durchsetzen, dass eine Belegung der Unterkünfte zu 80 % vom Land NRW als
Vollbelegung anerkannt wurde.
Positiv zu bewerten ist die Dezentralität der Unterbringung: Es wurden
mehrere Standorte gewählt, um die Zahl der jeweils Unterzubringenden
vergleichsweise niedrig zu halten. Bevorzugte Standorte waren die eher
bürgerlichen Stadtteile. Ausgespart blieben somit solche Stadtteile, die bereits
einen hohen Anteil nicht-deutscher Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen.
Die so erzielte „Sozialverträglichkeit“ zahlte sich aus: Dortmund blieben
Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und damit verbundene negative
574
Schlagzeilen erspart. Allerdings: An verschiedenen Standorten regte sich
erheblicher Widerstand gegen geplante Flüchtlingsunterkünfte. Es waren
zumeist unmittelbare Anwohner, die ihre Ablehnung deutlich machten und
diesbezüglichen Unmut z.T. lauthals äußerten. Derart sich formierende
Bürgerproteste
wurden
dann
allerdings
von
bürgerschaftlichen
Initiativgruppen, die sich – ebenfalls im Umkreis der Unterkünfte – zu
„Runden Tischen“ zusammenfanden, als Herausforderung angenommen und
z.T. zurückgedrängt. Wie wir im Abschnitt zum bürgerschaftlichen
Engagement zeigen konnten, konstituierten diese Initiativgruppen ein
sozialkritisches lokal-politisches Potential, das vielfältige Lernprozesse über
Ob und Wie des Zusammenlebens von Flüchtlingen und Einheimischen im
örtlichen Wohn- und Sozialmilieu auszulösen vermochte. Vertreter dieser
Initiativen scheuten sich nicht, für Flüchtlinge einzutreten, gleichzeitig aber
auch den Dialog nach allen Seiten hin aufrechtzuerhalten.
Zur insgesamt positiv zu bewertenden Dezentralität der Unterbringung
zählen wir auch den hausbezogenen Personaleinsatz. Eine nicht geringe Anzahl
verschiedener kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sachbearbeiter,
Sozialarbeiter, Hausmeister) war für lange Zeit in den Übergangswohnheimen
präsent. Hinzu kamen Flüchtlingssozialarbeiter der Wohlfahrtsverbände, die
die soziale Betreuung der Flüchtlinge übernahmen. Dieses Personal wurde
inzwischen allerdings zu erheblichen Anteilen abgezogen. Somit mehren sich
die Klagen, dass notwendige Reparaturen nicht mehr ausgeführt werden und
als bloße Notunterkünfte ausgewiesene Übergangsheime verrotten, ein
Zustand, der von den Bewohnerinnen und Bewohnern zunehmend als
bedrückend wahrgenommen wird und – neben anderen Faktoren – zu
deutlichen Symptomen sozial-psychischer Verelendung führt.
Immerhin knapp die Hälfte aller Asylbewerberinnen und -bewerber in
Dortmund verfügt über eine eigene Mietwohnung. Dies lässt auf eine generöse
Genehmigungspraxis zuständiger Ämter schließen. Diese Praxis wurde
vorübergehend allerdings durch Willensbekundungen verschiedener politischer
Gremien in Frage gestellt, die auf eine Quotierung des Zuzugs nicht-deutscher
Einwohner in bestimmte Stadtviertel zielten.
2. Die
Kooperation
der
Stadt
Dortmund
mit
ortsansässigen
Wohlfahrtsverbänden ist ein weiterer zentraler Baustein der Dortmundspezifischen Unterbringungskonzeption. Das Dortmunder Betreuungsmodell ist
dadurch charakterisiert, dass die professionelle soziale Arbeit mit Flüchtlingen
arbeitsteilig von Stadt und Verbänden durchgeführt wird.
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Basis dieser Kooperation ist der am 1.1.1993 in Kraft getretene
Betreuungsvertrag, der wegen der modifizierten Fortschreibung (mit Wirkung
ab dem 1.1.1997) bis zum 31.12.1999 Bestand hat. Auf Seiten der
ortsansässigen Verbände sind die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das
Diakonische Werk und das Rote Kreuz die Vertragspartner. Die den
Verbänden dabei entstehenden Kosten werden von der Stadt bezahlt. Diese
wiederum refinanziert die Betreuungsarbeit aus der vom Land für diese
Zwecke gewährten Betreuungspauschale sowie aus Eigenmitteln.
In der Vereinbarung geht es nicht um die soziale Integration der
Asylbewerberinnen und -bewerber, sondern (lediglich) um Hilfen zur
Lebensführung für die Zeit der Unterbringung und um die Akzeptanz der
Flüchtlinge im jeweiligen sozialen Umfeld der Einrichtungen.
Die Praxis allerdings zeigt: Selbst eine derart eingeengte soziale Betreuung
verfügt über ein erhebliches Überschusspotential, das auf soziale Integration
verweist: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter insbesondere der
Verbände sind sozialintegrative Interaktionspartner der in den Unterkünften
lebenden Fluchtmigranten. Dies gilt erst recht für die kooperierenden
ehrenamtlichen Kräfte sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort: Sie sind
bestrebt, die Flüchtlinge in das örtliche Gemeinwesen einzubeziehen. Neben
ersten Hilfeleistungen für neu ankommende Flüchtlinge, neben Öffentlichkeitsund Lobbyarbeit sind sie selbst Kontaktpersonen und Vermittler
weitergehender sozialer Kontakte in die Aufnahmegesellschaft. Aus
anfänglicher sozialer „Akkomodation“ der Fluchtmigranten erwächst so soziale
Integration.
In den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege hat die Flüchtlingsbetreuung
einen unterschiedlich hohen und je spezifischen Stellenwert. Dem
unvoreingenommenen Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass die
konfessionellen Verbände das stärkste Engagement entwickeln. So betreiben
Caritas und Diakonie neben der Flüchtlingsbetreuung in den Übergangsheimen
je eine stark frequentierte verbandseigene Flüchtlingsberatungsstelle.
Charakteristisch für den Caritasverband ist hierbei die intensive
Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen der Fluchtmigranten. Kernbereich
der verbandseigenen Flüchtlingsarbeit des Diakonischen Werkes ist die
allgemeine Flüchtlingsberatung in Verfahrensfragen und Hilfestellung bei
Aufenthaltsproblemen.
Das Rote Kreuz hat mit der Flüchtlingsbetreuung Neuland betreten. Seiner
Tradition entsprechend konzentriert es sich schwerpunktmäßig auf Suchdienst
und Familienzusammenführung.
576
Die Verbandssozialarbeiter in den Übergangsheimen begreifen sich als
Vermittlungsinstanz
der
Fluchtmigranten
auch zur kommunalen
Administration. Dabei verstehen sie sich überwiegend als Anwälte der
Flüchtlinge. Sie versuchen Ermessenspielräume auszuloten und/oder Hilfen zu
mobilisieren und gleichen so die zahlreichen rechtlichen und administrativen
Restriktionen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, teilweise aus. Des
Weiteren bewegen sich die Sozialarbeiter in der Rolle von Konfliktregulierern,
sei es bei Konflikten der Heimbewohner untereinander, sei es bei Konflikten
zwischen Heimbewohnern und Bürgern aus der Nachbarschaft.
Demgegenüber konzentriert sich die Sozialverwaltung weitgehend auf die
Umsetzung administrativer Aufgaben, wobei hier die besondere Rolle
städtischer Sozialarbeiter zu würdigen ist, die in der Regel den Flüchtlingen zu
ihrem Recht zu verhelfen versuchen. Da die Betreuungsvereinbarung der Stadt
mit den Verbänden diejenigen Fluchtmigranten, die bereits vor dem 1.1.1993
in Dortmund lebten (im Amtsjargon die so genannten Altfälle) ausklammert,
werden diese Flüchtlinge, die zumeist in Privatwohnungen wohnen,
ausschließlich von städtischen Sozialarbeitern mitbetreut. Für als „anerkannt“
geltende Flüchtlinge die über einen verfestigten aufenthaltsrechtlichen Status
verfügen, ist der allgemeine Sozialdienst der Kommune zuständige städtische
Instanz.
In ihrer eigenen Wahrnehmung üben die Sozialarbeiter der Stadt eine – sie
belastende – Doppelfunktion aus: eine Betreuungs- und eine Kontrollfunktion;
Letztere vor allem im Rahmen von Bedürftigkeitsprüfungen. Und nicht selten
sind sie es, die gerade bei Leistungskürzungen, wie sie etwa im Fall des
AsylbLG vorgenommen wurden, in eine „Blitzableiterrolle“ geraten. Denn sie
haben derartige Kürzungen gegenüber den Menschen zu vertreten.
3. Die mit Beginn des Jahres 1993 in Dortmund neu geschaffenen
Übergangswohnheime für Fluchtmigranten wurden bis Juni 1997 als
Sachleistungseinrichtungen betrieben; sie waren mit einer so genannten
Lebensmittelausgabestelle (Shop) ausgestattet. Die in diesen Häusern
untergebrachten Flüchtlinge waren gezwungen, aus diesen Shops ihre
Lebensmittel
zu
beziehen.
Als
Zahlungsmittel
dienten
ihnen
Verrechnungsbeträge (Einkaufswerte), die je nach Lebensalter der
Leistungsberechtigten verschieden hoch waren. Diese Beträge wurden ihnen
monatlich auf Lebensmittelkonten, die der Shopbetreiber führte,
gutgeschrieben und durch Einkäufe individuell abgerufen.
577
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
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Diese Form der Leistungsgewährung wurde von Repräsentanten
Dortmunder Wohlfahrtsverbände und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rat der Stadt als diskriminierend verworfen; dies nicht zuletzt auch wegen der
damit verbundenen Leistungskürzung. Alle Versuche der Kritiker, zu denen
auch Kirchengemeinden, Mitglieder „Runder Tische“ bzw. bürgerschaftlicher
Initiativkreise und der Dortmunder Flüchtlingsrat zählten, das
Sachleistungsverfahren wieder abzuschaffen, scheiterten jedoch.
Im August 1995 traten auch Fluchtmigranten selbst als Akteure in
Erscheinung: In insgesamt vier Übergangseinrichtungen boykottierten sie die
heimeigenen Lebensmittelausgabestellen. Mit diesem Boykott wollten die
Betroffenen ihrer Forderung Nachdruck verleihen, das Angebot in den Shops
zu verbessern. Ihr weiterreichendes Ansinnen war die Abschaffung des
Shopsystems. Auch diese Aktion hatte keinen Erfolg: Von ausschlaggebender
Bedeutung war das Votum der SPD als Mehrheitspartei, die sich zwar für eine
Verbesserung der Versorgungssituation aussprach, eine Abschaffung des
Shopsystems jedoch ablehnte.
Im Sommer 1997 verabschiedete sich die Stadt Dortmund
überraschenderweise vom Sachleistungs- bzw. Shopsystem. Anlass war die
erste Novelle des AsylbLG, mit der die Bezugsdauer von Leistungen nach
diesem Gesetz für alle Leistungsberechtigten bis ins Jahr 2000 hinein
verlängerte wurde. Federführend waren allerdings erneut Kostenerwägungen;
denn die vom Gesetzgeber vorgesehene Gleichbehandlung aller
Leistungsberechtigten auf niedrigstmöglichem Niveau, ließ sich – ohne
zusätzliche Kosten – nicht mehr in Form von Sachleistungen realisieren.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Eine arbeitsteilige Zusammenarbeit
zwischen Stadt und Verbänden besteht auch bei Unterbringung, Versorgung
und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Die Zuständigkeit für diese Kinder und Jugendlichen obliegt auf Seiten der
Stadt dem Jugendamt; seitens der Verbände zeichnen zum einen der
Caritasverband und zum anderen das Christliche Jugenddorfwerk (CJD)
verantwortlich. Beide Verbände unterhalten in der südlichen Innenstadt jeweils
ein Wohnheim für „Unbegleitete“. Gemäß dem „Normalverfahrensablauf“
wendet sich die ZAB Dortmund als Erstregistrierungsinstanz dann an das
Jugendamt, wenn ein asylsuchender unbegleiteter Flüchtling das 16.
Lebensjahr offensichtlich oder vermeintlich noch nicht erreicht hat. Denn nach
dem Asylverfahrensgesetz werden Jugendliche, die das 16. Lebensjahr
578
vollendet haben, als asylmündig betrachtet und deshalb wie erwachsene
Flüchtlinge behandelt.
Aufgabe der Sozialarbeiter des Jugendamtes ist es, für die vorläufige
Unterbringung Sorge zu tragen, sodann für die Bestellung eines (Amts)Vormundes, der dann in der Regel auch für sein Mündel Asyl beantragt, und
die Entwicklung eines Hilfeplans. Eine weitere kontinuierliche Aufgabe der
Sozialarbeiter des Jugendamtes und der (Amts-)Vormünder (häufig beides in
einer Person) ist die erzieherische Begleitung der jungen Flüchtlinge. Im Falle
der Heimunterbringung geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit den
Heimerziehern, denen der öffentliche Betreuungs- und Erziehungsauftrag
übertragen wird.
Ziele der Betreuungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen (mit
Wohngruppen von 8-12 Kindern bzw. Jugendlichen) sind das Erlernen der
deutschen Sprache, die Vermittlung grundlegender gesellschaftsbezogener
Orientierungen sowie die Aneignung arbeitsmarkttauglicher Qualifikationen.
Die jungen Flüchtlinge sollen schließlich in der Lage sein, sich in ihrer
jeweiligen Umwelt behaupten zu können, egal ob sie hier bleiben oder
zurückkehren (müssen). Größtes Problem ist die Integration in den (regionalen)
Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt.
Rolle der Kirchen: Als wichtige Akteure in Sachen pro Asyl haben sich die
Kirchen in Dortmund hervorgetan, dies gilt für die Evangelische Kirche noch
ausgeprägter als für die Katholische. Unabhängig von Aktivitäten einzelner
Pfarrgemeinderäte, Presbyterien und Pfarrer sahen sich zentrale kirchliche
Gremien auch durch den gesamtgesellschaftlichen Asyldiskurs und eine – in
den Jahren 1992 bis 1993 besonders manifeste – gewalttätige, z.T.
pogromartige Abwehr Zufluchtsuchender herausgefordert.
Die Formen kirchlichen Eintretens für Fluchtmigranten sind vielfältig. Sie
reich(t)en von grundlegenden Reflektionen zur Asylfrage und entsprechenden
Beschlüssen Dortmunder Kreissynoden über Beratung und praktische
Hilfeleistungen für Flüchtlinge, Einrichtung eines Rechtshilfefonds,
koordinierende Tätigkeiten insbesondere im Rahmen des Dortmunder
Flüchtlingsrats,
eine
Vielzahl
von
Bildungsangeboten
und
Veranstaltungsreihen bis hin zum Kirchenasyl.
So gelang es der Evangelischen Kirche im Dortmunder Nord-Osten Kontakt
bereits zu neuankommenden Flüchtlingen in der dortigen ZAB-Wohnanlage
aufzunehmen. Durch Eröffnung eines Cafés („Café International“) in den
Räumen der nahe gelegenen Kirchengemeinde entstand ein Ort der Begegnung
579
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
zwischen diesen Flüchtlingen einerseits und Bürgerinnen bzw. Bürgern des
Stadtteils andererseits. Darüber hinaus war es möglich, Flüchtlingen eine erste
(Verfahrens-)Beratung noch vor der anstehenden Anhörung durch die
Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
(BAFl) zu vermitteln. Nach Schätzungen der Kirchengemeinde machten etwa
10 Prozent der neu ankommenden Flüchtlinge von diesem Angebot Gebrauch.
Der Café - wie auch Beratungsinitiative haftete insofern etwas Pionierartiges
an, als sie in abgewandelten Formen vielfältige Nachahmung gefunden hat.
In Dortmund wurden drei Kirchenasyle herkömmlichen Zuschnitts (als
Hilfen im Einzelfall) bekannt. In allen drei Fällen handelte es sich um
algerische Staatsbedienstete, die zwischen die Fronten islamistischen bzw.
staatlichen Terrors in ihrem Herkunftsland geraten waren, aber keine Chance
hatten, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl oder auch nur
vorübergehenden Schutz zu finden.
Es folgten eine Kirchenbesetzung samt Hungerstreik durch ca. 50 von
Abschiebung bedrohte kurdische Flüchtlinge, und – schließlich – die
Beteiligung evangelischer und katholischer Kirchengemeinden am
Wanderkirchenasyl kurdischer Asylbeweber. Wanderkirchenasyl ermöglicht
zum einen, dass eine größere Zahl Zufluchtsuchender zugleich betreut werden
kann, dass zum anderen aber die damit verbundenen Belastungen von
Kirchengemeinden begrenzt werden: Die Gruppe der Zufluchtsuchenden bleibt
nur auf Zeit und „wandert“ dann zur nächsten Gemeinde weiter.
Kirchenasyl bedeutet kirchliches Engagement in äußerster Zuspitzung. Es
setzt einen innerkirchlichen Meinungsbildungsprozess, Entwicklung strenger
Kriterien und einen Beschluss der Presbyteriums derjenigen Kirchengemeinde
voraus, die sich schließlich bereiterklärt, ein Kirchenasyl durchzuführen.
Unabdingbar ist jedenfalls, dass Kirchenasyl als Engagement einzelner
Prebyterien, Pfarrer, Gemeindegruppen und vieler Helferinnen und Helfer vor
Ort eingebettet sein muss in ein Gesamtengagement der Kirche und hieraus
sein besonderes Gewicht gegenüber den Behörden und Gerichten gewinnt, die
ja zum Einlenken bzw. zur Wiederaufnahme eines Verfahrens bewegt werden
sollen.
Kirchenasyl verweist auf die Notwendigkeit einer politischen Lösung für
sog. Alt- oder Härtefälle und für solche Fluchtmigranten, die in die sog.
Illegalität abgedrängt wurden. Hier sind die Bundesregierung, aber auch die
Landesregierungen, gefordert, eine solche Lösung nicht länger hinauszuzögern.
580
Dortmunder Flüchtlingsrat: Ergebnis gerade auch kirchlichen Engagements
für Flüchtlinge war der Dortmunder Flüchtlingsrat. Ab 1989 wurde er zunächst
vom Sozialreferat der Vereinigten Kirchenkreise, später vom Referat für
Gesellschaftliche Verantwortung koordiniert.
Die anfängliche Option, eine Allianz aller in der Flüchtlingsarbeit Tätigen
zu sein oder zu werden, ließ sich nicht verwirklichen. Dennoch konnte der
Flüchtlingsrat – gestützt im Wesentlichen auf drei Säulen: Vertreter der
örtlichen bürgerschaftlichen Initiativgruppen, Evangelische Kirche und
amnesty international – eine (politisch) wichtige Rolle spielen: Als stets
kritischer und unbequemer Partner für die Stadtverwaltung sowie als – sich
auch immer wieder öffentlich artikulierende – Lobby für die Flüchtlinge.
Auf Anregung des Flüchtlingsrates wurde 1995 auch der „Verein zur
Förderung der Flüchtlingsarbeit in Dortmund e.V.“ gegründet. Diesem Verein
gelang es gegen Ende 1996 – vermittelt über den Verein zur Förderung der
Flüchtlingsarbeit in NRW als Verhandlungs- und Ansprechpartner des NRWInnenministeriums – Fördermittel der Landesregierung für eine Beratung von
Flüchtlingen in der (Dortmunder) Gemeinschaftsunterkunft des Landes NRW
(GUK) einzuwerben und hierzu zwei teilzeitbeschäftigte Sozialberater
einzustellen. Diese professionelle Beratungstätigkeit musste allerdings
eineinhalb Jahre später, wegen knapper werdender Landeszuschüsse,
eingestellt werden.
Selbstorganisationen der Fluchtmigranten: Flüchtlinge begreifen sich
normalerweise nicht nur als Angehörige abstrakt-sozialstatistischer Kategorien
wie zum Beispiel „Asylbewerber“ oder „Ausländer“, sondern als Angehörige
einer ethnischen oder religiösen Gemeinschaft („community“) ihrer
Herkunftsgesellschaft bzw. Herkunftskultur.
Wesentliche Strukturelemente derartiger communities sind zum einen
verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Netzwerke, zum anderen
Selbstorganisationen (soziokulturelle Zentren, Elternvereine, Gruppen
oppositioneller Exilparteien) und religiöse Vereinigungen.
Auch die in Dortmund anzutreffenden lokalen communities weisen eine
bunte Szenerie vielfältiger Ansätze zur Selbstorganisation auf, in der Mehrzahl
solche, die sich dem Kreis der Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den
Anwerbeländern zurechnen und zumeist je nach Nationalität formieren,
allerdings ausdifferenziert nach politisch-weltanschaulicher und/oder religiöser
Orientierung. Ein kleinerer, aber wachsender Teil der Selbstorganisationen
verdankt sich der Initiative anerkannter Fluchtmigranten aus z.B. Afghanistan,
581
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Iran, Kurdistan/Türkei, Sri Lanka, Togo, Zaire/Kongo und den GUS-Staaten,
die hier auch verantwortliche Funktionen übernehmen und in vielfältiger
Hinsicht sozialintegrativ tätig werden.
Für die große Mehrheit jüdisch-russischer Einwanderer ist die ortsansässige
jüdische Kultusgemeinde erste Adresse und stetig frequentierte
Integrationsinstanz. Selbstorganisationen versammeln zusätzlich solche
Kontingentflüchtlinge, die zwar jüdischer Herkunft sind, der jüdischen
Kultusgemeinde als religiöser Instanz aber eher fern stehen.
3. Der Arbeitsmarkt als spezifische Integrationsinstanz
Erwerbsarbeit und soziale Integration: Grundlegender Indikator für den
Prozess sozialer Integration in einer von ökonomischen Austauschbeziehungen
geprägten Aufnahmegesellschaft ist immer noch das Recht und die tatsächliche
Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dieser Indikator ist
ökonomisch erwünscht, weil nur über ihn eine unabhängige
Einkommenssicherung erzielt, also die stigmatisierende Abhängigkeit von
staatlicher Alimentierung überwunden werden kann. Er ist aber auch
psychologisch grundlegend: im Sinne einer Bestätigung des Selbstwertgefühls
und des Gefühls der Zugehörigkeit zur Aufnahmegesellschaft. Und er hat eine
sozial-integrative Funktion: als Einstieg in das Rollengefüge und Statussystem
der Aufnahmegesellschaft und die damit gegebenen Möglichkeiten verstetigter
und gleichzeitig „normalisierter“ Interaktionen und Kommunikationen.
Ganz nebenbei würden die kommunalen Sozialhaushalte entlastet, die
Systeme sozialer Sicherung gestützt und, aufgrund vermehrter Nachfrage nach
Gütern und Dienstleistungen, neue Erwerbsmöglichkeiten sowohl für
Einheimische als auch für Einwanderer geschaffen. Dies, wie der
demographische Hinweis auf das relativ niedrige Durchschnittsalter von
Fluchtmigranten, wäre geeignet, Akzeptanz auch auf Seiten der ansässigen
Mehrheitsbevölkerung zu verbreitern und Raum zu geben für Prozesse
wechselseitiger Annäherung.
Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt wird sich allerdings nicht
umstandslos realisieren lassen. Sie stößt auf strukturelle Barrieren, die die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zunächst erheblich erschweren. Sie stößt aber
auch auf Wahrnehmungsdefizite und eine noch unterentwickelte Bereitschaft
582
seitens zahlreicher Arbeitsmarktakteure, sich der Gruppe der Fluchtmigranten
gezielt anzunehmen:
–
–
–
–
Zunächst: Der Arbeitsmarkt stellt sich nicht als integrales Gebilde, sondern
als segmentiert dar, also z.B. aufgeteilt in einen primären und sekundären
Sektor. Die hochwertigen Arbeitsplätze des primären Sektors werden dem
sozialen Besitzstand zunächst der Einheimischen zugerechnet. Die
niedrigwertigen Jedermanns-Arbeitsplätze des sekundären Sektors
umfassen das Gesamtspektrum so genannter Anlern-Tätigkeiten und bad
jobs. Hier haben Zuwanderer und Fluchtmigranten durchaus Zugang. In
manchen extrem belasteten und/oder niedrig entlohnten Berufsfeldern sind
sie sogar regelrecht nachgefragt und bilden insoweit eine, am unteren Rand
des sekundären Sektors angesiedelte „ethclass“.
Gerade das sekundäre Arbeitsmarktsegment, das Zuwanderern als
Seiteneinsteigern geöffnet ist, unterliegt allerdings einem erheblichen
Erosionsprozess. Dieser Erosionsprozess ist u.a. technologisch bedingt:
Selbst wirtschaftliches Wachstum wird heute zum Motor der
Arbeitsplatzvernichtung.
Ob
in
diesem
Zusammenhang
ein
Beschäftigungswachstum
im
Bereich
(wiederum
einfacher)
Dienstleistungen den Verlust niedrigwertiger Industriearbeitsplätze
langfristig kompensieren kann, ist fachlich umstritten.
Wichtiger
Indikator
für
die
Schrumpfung
des
zweiten
Arbeitsmarktsegments ist eine in der Bundesrepublik Deutschland zu
verzeichnende, bisher nicht gekannte Höhe registrierter Arbeitslosigkeit
und
Langzeitarbeitslosigkeit
und,
innerhalb
eines
derartigen
Gesamtszenarios, die überproportional hohe Arbeitslosigkeit der
Einwanderer nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einschließlich deren
zweiter und dritter Generation. Nur etwa 20% dieser Arbeitslosen verfügen
über eine anerkannte berufliche Ausbildung. Ob und unter welchen
Bedingungen diese Menschen erneut erwerbstätig werden können, steht
dahin.
Noch unterhalb des sekundären Arbeitsmarktsektors bildet sich deshalb
eine – das bisherige vertikale Klassen- und Schichtgefüge um eine
zusätzliche Ungleichheitsdimension erweiternde – Schicht der
„Entbehrlichen“, also derjenigen, die dauerhaft von regulärer Erwerbsarbeit
und damit von einem gesellschaftlich anerkannten Status ausgeschlossen
sind. Sozialwissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang von „social
exclusion“ und „underclass“ als Metaphern einer sozialen Transformation,
583
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
deren Konturen in den USA schon deutlicher zu erkennen sind als in den
sozialstaatlich geprägten Ländern des „Rheinischen Kapitalismus“.
„Underclass“ wird mittels ethnischer Zuschreibungen häufig zusätzlich
stigmatisiert. Pierre Bourdieu und Mitarbeiter haben das Elend betroffener
Menschen in den Banlieus französischer Großstädte umfassend
protokolliert. Jürgen Habermas benennt die doppelte Gefahr, die sich aus
der Dynamik derartiger Marginalisierung ergeben kann: Die Gefahr einer
Entsolidarisierung im Inneren und einer repressiven Abschottung nach
Außen. Beide registrierten Phänomene seien geeignet, die Demokratie bzw.
deren „universalistischen Kern“ zu gefährden.
Haben Fluchtmigranten unter diesen Voraussetzungen eine Chance? Sind sie
nicht von vornherein verurteilt zu „underclass“ und „social exclusion“ mit
Möglichkeiten allenfalls gelegentlicher und prekärer Erwerbstätigkeit, zum
Beispiel im Rahmen (erlaubter) geringfügiger Beschäftigung oder (unerlaubter)
schattenwirtschaftlicher Betätigung?
Ein Teilarbeitsmarkt für Fluchtmigranten: Auch wenn es richtig ist, dass der
Gesellschaft gerade in denjenigen Arbeitsmarktsegmenten die Arbeit ausgeht,
die traditionsgemäß
von (zumeist
angeworbenen)
ausländischen
Arbeitnehmern wahrgenommen wurde: Alle von uns herangezogenen
Statistiken und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen stimmen insoweit
überein, dass es einen Teil-Arbeitsmarkt auch für Fluchtmigranten gibt, – und
zwar keineswegs nur im Bereich der Schattenwirtschaft oder geringfügiger
Beschäftigung, sondern auch im Bereich sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigungsverhältnisse.
Bundesweites statistisches Signal war hier die Steigerung der Beschäftigung
im Bereich „anderweitig nicht genannter“ Dienstleistungen, also vor allem in
Berufsfeldern des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der
Gebäudereinigung, eine Steigerung, die noch in den Jahren des konjunkturellen
Abschwungs und außerordentlich hoher registrierter Arbeitslosigkeit 19931996 verzeichnet werden konnte.
Im regionalen Kontext ließen sich weitere Facetten eines Teilarbeitsmarktes
für Fluchtmigranten ermitteln. Teils im Saarland, teils in Niedersachsen fanden
sich „Mangelberufe“ zunächst im Bereich der schon genannten
Dienstleistungen, zusätzlich aber auch in Gesundheits- und Pflegeberufen. Sie
fanden sich des Weiteren in produktionsnahen Dienstleistungen, wie zum
Beispiel in den Berufen des Kraftfahrers, Lageristen, Gabelstaplerführers und
584
C-Schweißers, sodann im Garten- und Landschaftsbau, den Gärtnereien, in
verschiedenen Ernährungsberufen, im Baugewerbe und sogar in der
Metallindustrie.
Eine in Hessen getätigte Umfrage bestätigt dies und zeigt noch weitere –
breitgestreute – Berufsfelder, in denen Flüchtlinge – jedenfalls Anfang der
90er-Jahre – beschäftigt werden konnten.
Alle Untersuchungen stimmen des Weiteren darin überein, dass
Fluchtmigranten zu erheblichen Anteilen ein hohes oder jedenfalls
beträchtliches Qualifikationsniveau aufweisen. Dies gilt in herausgehobener
Weise für die jüdischen Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten und für
Flüchtlinge aus dem Iran, in unterschiedlichem Ausmaße aber auch für die
Mehrzahl der anderen zufluchtsuchenden communities.
Eingebrachte Qualifikationen und hier ermittelte Mangelberufe stimmen in
der Regel nicht überein. In der Mehrzahl können Fluchtmigranten deshalb im
erlernten Beruf nicht tätig werden. Es sind vor allem die akademisch und
künstlerisch ausgebildeten Fluchtmigranten, die unter diesem Tatbestand
leiden.
Dennoch steigen sie – häufig genug – „irgendwo“ in das System der
Erwerbsarbeit ein. Den damit verbundenen Statusverlust verknüpfen sie mit der
Hoffnung, über einen beruflichen Neuanfang gesellschaftliche Anerkennung
finden und einen (begrenzten) Wiederaufstieg realisieren zu können. Das
vergleichsweise niedrige Durchschnittsalter der Fluchtmigranten begünstigt
diese Sichtweise. Sprachlernen, berufsvorbereitende Beratung und Bildung
sowie berufliche Aus- und Weiterbildung führen überall da, wo
Fluchtmigranten einbezogen sind, zu guten Erfolgsquoten. Dies gilt für die zu
vergebenden Zertifikate ebenso wie für die Vermittlungsergebnisse auf dem
Arbeitsmarkt.
Bei befragten Unternehmern findet sich eine – auf den ersten Blick –
überraschend große Bereitschaft, Fluchtmigranten zu beschäftigen. Dies
scheint nicht nur in Niedriglohnbereichen (Beispiel: Gastronomie) der Fall zu
sein. Es scheint sich auch nicht nur auf eine den Flüchtlingen zugeschriebene
hohe Belastungsfähigkeit und Flexibilität bei Arbeitseinsatz und Zeitregime zu
beziehen.
Was für Unternehmer auch zählt, ist die hohe Arbeitsmotivation der
Fluchtmigranten, ihre berufsbezogene Lernbereitschaft und die Verlässlichkeit
in den von ihnen eingegangenen Arbeitsbeziehungen.
585
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Rechtliche Barrieren beim Zugang zu Arbeit und Qualifizierung: Auch wenn
angenommen werden muss, dass die Gesamtheit Arbeit suchender
Fluchtmigranten kurzfristig nicht vom Arbeitsmarkt der Bundesrepublik
absorbiert werden kann: Ohne die Schranke des
geltenden
Arbeitsgenehmigungsrechts wären sehr viel mehr regulär beschäftigt und sehr
viel weniger teils in schattenwirtschaftlichen Tätigkeiten, teils in Abhängigkeit
von staatlichen Transferleistungen.
Die Schranke des Arbeitsgenehmigungsrechts, bei den Alt-Migranten aus
den Anwerbestaaten schon fast „vergessen“, wurde für viele Fluchtmigranten
zur unüberwindlichen Hürde. Der Umstand, dass selbst die
Weiterbeschäftigung bei demselben Unternehmen einer strengen
arbeitserlaubnisrechtlichen Überprüfung unterliegt, wird von allen Beteiligten,
auch den befragten Unternehmen, als Schikane wahrgenommen. Viele
Unternehmen sind im Übrigen abgeschreckt: Sie wollen sich auf den
verordneten bürokratischen Zusatzaufwand nicht einlassen. Die sehr kurz
bemessenen ausländerrechtlichen Aufenthaltsfristen z.B. für De-factoFlüchtlinge und neuerdings: Negativlisten der Arbeitsverwaltungen bewirken
ein Übriges.
Als besonders skandalös muss eine Weisung des Bundesarbeitsministers an
die Bundesanstalt für Arbeit bewertet werden, diejenigen Fluchtmigranten, die
nach dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik eingereist sind, grundsätzlich und
total vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt auszuschließen.
Die Restriktionen des Arbeitserlaubnisrechts spiegeln sich auch in den
Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit: Wurden 1992 noch 84.252
Arbeitserlaubnisse für eine erstmalige Beschäftigung von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern gezählt, so waren es 1996 nur noch 31.162. Keine
Arbeitserlaubnis,  das heißt auch: Keine aktive Vermittlung durch das
Arbeitsamt,
kein
Sprachkurs,
keine
berufsvorbereitende
bzw.
berufsqualifizierende Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit. Sieht man
einmal von der Minderheit der Kontingentflüchtlinge und der Asylberechtigten
gemäß Grundgesetz ab: Die Arbeitsverwaltung musste sich – aufgrund
politischer Vorgaben – weitgehend vom Potential zugewanderter
Fluchtmigranten verabschieden. Ähnliches gilt für diejenigen Institutionen und
Träger, die die Mittel zur Bundesausbildungsförderung, des Garantiefonds und
des Sprachverbandes Deutsch verwalten bzw. ausgeben.
Selbst die im Inland anerkannten Konventionsflüchtlinge bleiben von
Integrationsleistungen ausgeschlossen, ein Umstand, der ebenfalls zunehmend
als Skandal wahrgenommen wird. Lediglich ihr Zugang zum BAföG konnte
586
zwischenzeitlich mit Hilfe höchstrichterliche Rechtsprechung erstritten
werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung und die zuständige Interministerielle
Arbeitsgruppe der Landesregierung NRW wiesen bereits vor Jahren darauf hin,
dass jugendliche Fluchtmigranten mit prekärem Aufenthaltsstatus nach
Abschluss der Sekundarstufe I von jedem berufsbezogenen Integrationsangebot
fern gehalten werden. Geändert hat sich dennoch bis heute nichts.
Zur Arbeits- und Lebenssituation statusloser Fluchtmigranten: Die von uns
eingesehenen Statistiken und Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf
die Großgruppe derjenigen Fluchtmigranten, die über einen – noch so prekären
– Aufenthaltsstatus verfügen und, sofern erwerbstätig, mit einer
Arbeitsgenehmigung ausgestattet sind.
Über die Teilgruppe derjenigen, die über derart rechtliche
Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt nicht verfügten, ist nur sehr wenig
bekannt. Statistiken gibt es nur zu den Personen, die beim irregulären
Grenzübergang aufgegriffen werden; sodann zu den von der Bundesanstalt für
Arbeit anlässlich deren Kontrollen festgestellten Rechtsverstößen. Damit aber
ist kaum zu durchschauen, welchen Anteil irregulär erwerbstätige
Fluchtmigranten an der Gesamtgruppe der sog. Illegalen haben.
Gutachten und fachliche Darstellungen identifizierten unter ca. 20 sog.
Fallkonstellationen nicht-legaler Beschäftigung immerhin vier, die
Fluchtmigranten betreffen, und zwar solche Fluchtmigranten,
–
–
–
–
die aus einem sicheren Drittland eingereist sind und deshalb einen
Asylantrag gar nicht erst stellten,
die als Asylbewerber rechtskräftig abgelehnt und zur Ausreise verpflichtet
wurden, sich einer Abschiebung mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel aber
entziehen,
die noch während des Verfahrens aus dem Wahrnehmungskreis des BAFl
verschwinden und
die als nicht-registrierte Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem
ehemaligen Jugoslawien in der Bundesrepublik leben.
Tätigkeiten, die von diesen Menschen in bestimmten Branchen, aber auch
privaten Haushalten, wahrgenommen werden, lassen sich ohne längere
Einarbeitungsphase verrichten. Häufig handelt es sich um zeitlich begrenzte
oder saisonabhängige Hilfs- bzw. Aushilfstätigkeiten. Hier spielt die Kenntnis
der deutschen Sprache eine eher untergeordnete Rolle. Für die Nachfrage ist
587
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
der Aspekt der Kostenminimierung entscheidend. Mindeststandards im Bereich
der Arbeitslöhne, des Arbeitsschutzes und bei bestimmten Sozialleistungen
werden rücksichtslos unterlaufen.
Die allgemeine Lebenssituation der statuslosen Migranten und Flüchtlinge
ist bestimmt von der Angst vor Entdeckung und Abschiebung, was unter
anderem zur Folge hat, dass Wohnungen häufig gewechselt und
Untermietverhältnisse in Privatwohnungen gesucht werden müssen oder der
Zwang besteht, in Wohnungen von Freunden und Bekannten zu leben bzw. im
eigenen Auto zu nächtigen. Es fehlen reguläre Möglichkeiten medizinischer
Behandlung. Es gibt keinerlei materielle Absicherung gegen verschiedene
Lebensrisiken. Es gibt keinen Schutz gegen Angriffe auf Leib, Leben und
Eigentum.
Begrenzte Arbeitsmarktchancen auch in Dortmund: Auch in Dortmund wird
nur denjenigen ein formelles Integrationsangebot unterbreitet, die der Gruppe
der Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge angehören. Sie haben die
Möglichkeit, den Vollzeit-Intensivsprachkurs des Arbeitsamtes wahrzunehmen
und, gegebenenfalls, die eine oder andere Maßnahme der beruflichen Aus- und
Weiterbildung.
Ihnen
sind
des
weiteren
Leistungen
der
Bundesausbildungsförderung und des Garantiefonds eröffnet.
Jüdische Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten haben darüber hinaus
Zugang zu allen Integrationsangeboten, die zunächst für deutsche
Spätaussiedler eingerichtet wurden.
Die Großgruppe nicht anerkannter Fluchtmigranten, verstrickt in ein nicht
endendes, geradezu labyrinthisches Asylverfahren, häufig sozialräumlich
isoliert in städtischen Übergangsheimen und ohne zureichende
Sprachkenntnisse, bleibt weitgehend sich selbst überlassen.
Gewiss, einige von ihnen besuchen Sprachkurse der Volkshochschule und
der Wohlfahrtsverbände, soweit diese nicht den Arbeitsmigranten vorbehalten
sind. Die hier – teilweise – erhobenen Gebühren übersteigen häufig allerdings
gegebene finanzielle Möglichkeiten.
Sollte es auch für sie einmal „ernst werden“, dass nämlich ein Arbeitgeber
Interesse zeigt und mit einem Arbeitsplatz „winkt“: Dann greift in der
Mehrzahl der Fälle der Inländervorrang des Arbeitserlaubnisrechts.
Von 2.781 erteilten Arbeitserlaubnissen für eine erstmalige Beschäftigung
im Jahre 1997 gingen lediglich 91 an Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
und zwar an 38 aus europäischen, 44 aus asiatischen und 8 aus afrikanischen
Herkunftsländern.
588
Dabei gibt es deutliche Anzeichen, dass der regionale Arbeitsmarkt – auch
unter den spezifischen schwierigen Bedingungen einer Stadt und Region im
Strukturwandel – durchaus in der Lage wäre, mehr Fluchtmigranten als bisher
aufzunehmen.
Zwar gilt in Dortmund wie anderswo: Ein primärer Sektor hoch
qualifizierter und zukunftsfähiger Jobs scheint ihnen – auch den Anerkannten
und Bleibeberechtigten – weithin verschlossen zu sein.
Auch diejenigen Berufsfelder des sekundären Sektors, die traditionsgemäß
das Gros der Erwerbsmöglichkeiten im Arbeitsamtsbezirk Dortmund
bereithalten: Die Grundstoffindustrien (Kohle und Stahl), das verarbeitende
Gewerbe (insbesondere die Metall verarbeitende Industrie) und der
Einzelhandel, sind für Fluchtmigranten bisher nicht geöffnet.
Zugänglich sind allerdings diejenigen – zum Teil noch expandierenden –
einfachen Dienstleistungen, die traditionsgemäß niedrig entlohnt werden und
deshalb für Einheimische als nicht attraktiv gelten. Hier lassen sich
Tätigkeitsfelder identifizieren, in denen Fluchtmigranten nicht nur akzeptiert,
sondern stark nachgefragt
sind.
Es
handelt
sich um
das
Gebäudereinigerhandwerk, die Systemgastronomie, das Taxigewerbe, die
ambulante wie stationäre Alten- und Krankenpflege und verschiedene
kommunale Dienstleistungen im Rahmen des öffentlich subventionierten
zweiten Arbeitsmarktes. Im Bereich der Gebäudereinigung und des
Taxigewerbes
finden
sich
Anteile
auch
geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse.
In
der
Systemgastronomie
herrschen
Teilzeitarbeitsverhältnisse vor. Öffentlich subventionierte Beschäftigungen
sind in der Regel auf ein Jahr befristet. In sämtlichen genannten
Tätigkeitsbereichen wird jedoch weithin nach Tarif, allerdings vergleichsweise
niedrig, entlohnt.
In zumindest einem Bereich, der Systemgastronomie, waren Fragen der
Eingruppierung,
allgemeiner
Beschäftigungsbedingungen
und
der
Arbeitnehmerbeteiligung in Form von Betriebsräten Gegenstand heftiger
unternehmensinterner Auseinandersetzungen, an denen sich auch
Fluchtmigranten beteiligten. Hier zeigen sich im Übrigen erste Anzeichen einer
auch gewerkschaftlichen Organisationsbereitschaft und gewerkschaftlichen
Engagements sogar von Seiten der besonders gefährdeten De-factoFlüchtlinge.
Der Bereich ambulanter wie stationärer Alten- und Krankenpflege wird
Fluchtmigrantinnen
und
-migranten
durch
einschlägig
tätige
589
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Weiterbildungsträger erschlossen. Ihre Einstellungschancen gelten als durchaus
günstig.
Schließlich mehren sich die Anzeichen, dass insbesondere akademisch
vorgebildete und anerkannte Flüchtlinge, die weder in ihrem erlernten Beruf,
noch in den genannten Feldern einfacher Dienstleistungen tätig werden können
oder wollen, den Weg in die (Teil-)Selbständigkeit suchen und tatsächlich
beschreiten, – als z.B. Kioskbetreiber, Imbissgastronomen, Taxiunternehmer,
Übersetzer, Spediteure und (ambulante) Einzelhändler.
Auch in Dortmund wurden Fluchtmigranten von solchen Angeboten der
Weiterbildungsträger erfasst, die sich an Zielgruppen aus dem Kreis nichtdeutscher Zuwanderer richten. Es handelt sich um Angebote sprachlichen
Lernens, sodann fachsprachlicher und fachlicher Berufsvorbereitung, die mit
Praxisphasen in Betrieben und Einrichtungen verknüpft sind. Hier fanden
gelegentlich auch solche Fluchtmigranten Zugang, die als Konventions- oder
De-facto-Flüchtlinge wenigstens über eine Aufenthaltsbefugnis verfügen.
Einige Fluchtmigranten wurden auch in solchen Sprachkursen „mitdurchgezogen“ (Mitarbeiter eines Weiterbildungsträgers), die seitens der Förderinstanz
„Sprachverband Deutsch“ den Arbeitsmigranten vorbehalten sind. Anderen
wurden Pfade in neu erschlossene bzw. eigens für sie entwickelte Berufsfelder
gebahnt. Es war bzw. ist das Verdienst in Dortmund tätiger Weiterbildungsträger, hier unkonventionell und eigeninitiativ vorangegangen zu sein. Diese
Weiterbildungsträger waren zum einen in der Lage, neu entstandene gesellschaftliche Bedarfe zu ermitteln. Sie knüpften andererseits an die spezifischen
sprachlichen bzw. sozio-kulturellen Kompetenzen der Fluchtmigranten bestimmter Sprachräume und Herkunftsländer an.
Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die Zusatzausbildung zur
Umweltfachkraft für Medizingerätetechnik, die Ausbildung zum OsteuropaKaufmann, die Ausbildung zum/zur Alten- bzw. Krankenpfleger/in im sowohl
ambulanten wie stationären Bereich, der Ausbildungsgang zum/zur
Restaurantfachmann bzw. -frau, die Ausbildung zum sozialen Betreuer in
Behindertenwerkstätten und verschiedene Angebote einer qualifizierten
Einführung in den Bereich der Datenverarbeitungstechnologien. Es waren und
sind nicht zuletzt die ESF-kofinanzierten Träger und Projekte, die derart
ebenso qualifizierte wie innovative Ansätze ermöglichten.
In den Kontext wirklicher Innovation gehört auch die Einrichtung einer Abiturklasse für russischsprachige Fluchtmigranten aus den GUS-Staaten in einem
städtischen Institut zur Erlangung der Hochschulreife. Hier werden – zusätzlich
590
zu den überlokal organisierten Internatskursen der Otto Benecke Stiftung –
wohnortnahe und kostengünstige Pfade zum Abitur eröffnet.
Nicht zu vergessen sind schließlich die Maßnahmen kommunaler
Beschäftigungsförderung. Es mehren sich Anzeichen, dass auch hier
Fluchtmigrantinnen und -migranten mit Aufenthaltsgenehmigung beteiligt
werden.
Chancen für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis der Fluchtmigranten? Die
neue, vorrangig fluchtbedingte Einwanderung der 90er-Jahre spiegelt sich auch
in der Zusammensetzung der Dortmunder Schülerschaft. Neben den Kindern
der Alt-Einwanderer aus den Anwerbeländern finden sich nun die Kinder neuer
Einwanderergruppen, unter ihnen die der Fluchtmigranten. Dortmunds
Schülerinnen und Schüler stammen aus mehr als 50 Nationen.
Schulen, die Kinder von Flüchtlingen aufnehmen, sind in der Regel mit sog.
Auffangklassen ausgestattet. Denn als Seiteneinsteiger können diese Kinder
schon aus sprachlichen Gründen nicht am Unterricht einer Regelklasse
teilnehmen. Sie werden in eigenen Klassen oder Gruppen bis zu zwei Jahre
unterrichtet. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit nehmen sie – entsprechend
ihrem Alter und ihrer Lernfähigkeit – am Unterricht einer Regelklasse teil.
Kinder von Fluchtmigranten (aller Statuskategorien), die weiterführende
allgemein bildende Schulen besuchen, bleiben allerdings ganz auf sich selbst
gestellt. Auffang- oder Förderklassen sind hier, angesichts allgemein knapper
Ressourcen, von der Schulaufsicht untersagt.
Außerschulische Sprachkurse, die aus Mitteln des Garantiefonds finanziert
werden, und allenfalls eine Hand voll Kinder und Jugendliche erreichen,
reichen nicht aus, um diese Lücke zu füllen.
Was den Zugang zu Ausbildung und Beruf angeht, partizipieren Kinder von
Fluchtmigranten an denjenigen Fördermaßnahmen, die die RAA – zunächst
beim Übergang von der Schule zum Beruf – durchführt.
Zugang zum System dualer Berufsausbildung oder auch zu existenten
außerbetrieblichen Ausbildungsstätten haben wiederum nur die Kinder
bleibeberechtigter Flüchtlinge. Dies gilt auch für berufsvorbereitende
Qualifizierungsmaßnahmen der Kommune, die auf Sozialhilfeempfängerinnen
und -empfänger gem. BSHG beschränkt sind und für die Sonderprogramme
von Land NRW und Bund zur Behebung der Jugenarbeitslosigkeit.
Weiteres, wichtiges Verbindungsglied zwischen Schule und Beruf ist eine in
Dortmund
etablierte
zielgruppenspezifische
Variante
des
591
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Berufsgrundschuljahres samt Vorklasse, das jugendlichen Fluchtmigranten
aller Statuskategorien offen steht.
Dieser beispielhafte, innovative Modellversuch wird zurzeit – wiederum
unter Bedingungen allgemein knapper Ressourcen – eher zurückgefahren, denn
propagiert und ausgeweitet.
Jugendliche
Fluchtmigrantinnen
und
-migranten
mit
Aufenthaltsgenehmigung
dürften
schließlich
von
Landesund
Bundesprogrammen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie von
überbetrieblichen Ausbildungsleistungen der Handwerkskammer erfasst sein.
Zwei
alternative
Arbeitsmarktszenarien:
Zwei
alternative
Arbeitsmarktszenarien wurden einander gegenübergestellt. Zum einen ein
Szenario der Verdrängung: Fluchtmigranten finden keinen Einstieg in den
lokalen/regionalen Arbeitsmarkt bzw. sie werden von vornherein durch die
Barriere des Arbeitserlaubnisrechts von Arbeit und Qualifzierung fern
gehalten. Sie alimentieren sich durch staatliche Zuwendungen nach Maßgabe
des Asylbewerberleistungsgesetzes oder auch Bundessozialhilfegesetzes,
greifen jede Möglichkeit einer Gelegenheits-Erwerbstätigkeit auf, auch unter
Bedingungen
geringfügiger
oder
schattenwirtschaftlicher
Beschäftigungsverhältnisse. Das Ergebnis wäre ein Dortmund-typisches
Segment von „urban underclass“, also einer Teilgruppe solcher Menschen, die
dauerhaft von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, regulär erwerbstätig zu
sein.
Zum anderen ein Szenario versuchter Arbeitsmarktintegration. Dieses
Szenario könnte von einer gemeinsamen Anstrengung relevanter
Arbeitsmarktakteure geprägt sein, Fluchtmigranten nach und nach in Arbeit zu
bringen. Dabei wäre zunächst jener Teil-Arbeitsmarkt einfacher personen - wie
produktionsbezogener Dienstleistungen auszuschöpfen, der bundesweit als
durchaus absorptions- bzw. expansionsfähig ermittelt wurde.
Zugleich könnten Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass
Flüchtlinge auf diesen Tätigkeitsbereich festgenagelt werden, weshalb ihnen
alle verfügbaren Möglichkeiten sprachlichen und berufsvorbereitenden wie qualifizierenden Lernens zu eröffnen sind.
Drittens könnten Fluchtmigranten entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbspersonen auf jenem subventionierten zweiten Arbeitsmarkt in Stadt und Region
Fuß fassen, der den Zugang zu Berufsfeldern des ersten Arbeitsmarktes
erleichtern soll.
592
Abschließend bleibt festzuhalten: In Dortmund zeichnet sich eher ein
Szenario der Verdrängung ab. Es fehlt an kostengünstigen und effektiven
Sprachlernangeboten und berufsbezogenen Anschlussqualifizierungen. Es fehlt
an adäquaten Arbeitsplätzen nicht zuletzt auch für die Hochqualifizierten.
Auch der zweite Arbeitsmarkt ist so angelegt, dass er einen großen Teil
dieser Menschen gar nicht erfasst. Das Gleiche gilt für die Sofortprogramme
des Bundes und des Landes zur Behebung der Arbeitslosigkeit von
Jugendlichen.
Weiterführende allgemein bildende Schulen und die berufsbildenden
Schulen sind auf die neue Zielgruppe noch nicht hinreichend eingestellt. Hier
fehlen selbst jene statistischen Daten, die Grundvoraussetzung für die
Entwicklung neuer Konzepte wären.
Es fehlt vor allem an (nachholender) Wahrnehmung dieser Problemgruppe
des Arbeitsmarktes durch relevante Akteure und Institutionen des lokalen/regionalen Arbeitsmarktes. Sofern sie wahrgenommen wird, greift oft genug das
Arbeitserlaubnisrecht als Arbeitsverhinderungsrecht.
Gleichzeitig bleibt allerdings auch festzuhalten: Hie und da lassen sich
Anzeichen einer gegenläufigen Entwicklung feststellen. Zunächst: Aus
wohlerwogenem ökonomischen Kalkül sind Unternehmen verschiedener
Niedriglohn-Branchen durchaus auf Fluchtmigranten aufmerksam geworden.
Denn, so einer der von uns befragten Manager: „Krisenzeiten“ (gemeint sind
Phasen eines Überangebotes an menschlicher Arbeitskraft) „sind gute Zeiten“.
Und Fluchtmigrantinnen und -migranten, die über keine Alternative verfügen,
lassen sich hier durchaus ein. Beide zusammen verteidigen den so eröffneten
schmalen Beschäftigungs-Korridor gegen die Sperrriegel von Arbeitsamt und
Ausländerbehörde.
Aber auch jenseits bloßen ökonomischen Kalküls eröffnen sich hie und da
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Fluchtmigranten,
allerdings konzentriert auf „Eliten“ sehr gut vorgebildeter, sprachkundiger und
statusgefestigter Flüchtlinge, die zudem das 35. Lebensjahr nach Möglichkeit
nicht überschritten haben. Es sind vor allem jüdische Kontingentflüchtlinge aus
den GUS-Staaten und Iranerinnen sowie Iraner, denen hier Chancen winken
und die ihrerseits über die Kompetenz verfügen, zunächst zuständige
Beratungsinstanzen aufzusuchen und die hier gebotene Hilfe in Anspruch zu
nehmen.
Auch im Bereich der Kinder und Jugendlichen zeigen sich hie und da
Lichtblicke: Leistungsfähige Auffangklassen an Dortmunder Hauptschulen; der
innovative, auf die Zielgruppe von Migrantinnen und Migranten
593
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
zugeschnittener Modellversuch eines Berufsgrundschuljahres samt Vorklasse;
die gelegentliche Förderung des Zugangs zum Abitur, – dies nicht zuletzt
aufgrund informeller (mutiger) Initiativen einiger Schulleitungen, die sich
damit teilweise bereits „am Rande der Legalität“ (Schulleiter) bewegen.
Nicht zu vergessen: Die außerschulische Förderung dieser oder jener
Gruppe jugendlicher Fluchtmigranten und begleitende Hilfen beim Übergang
von Schulstufe zu Schulstufe bzw. Schule und beruflicher Bildung seitens der
RAA.
Insgesamt ist jedoch allenfalls ein Anfang gemacht, ein Versuchsstadium
eröffnet.
Es wird sehr darauf ankommen, erste, Erfolg versprechende Ansätze auf
eine breite Grundlage zu stellen und systematisch weiterzuentwickeln. Das
aber heißt, sie teilweise zunächst zu legalisieren. Am wichtigsten aber wird
sein, dass auch jugendliche Asylbewerber, Bürgerkriegs- und De-factoFlüchtlinge in Maßnahmen und Konzepte der Arbeitsmarktintegration voll
einbezogen sind.
4. Fluchtmigrantinnen und -migranten im Spiegel biographischer
Interviews
Spezifische Erfahrungen jüdischer Kontingentflüchtlinge: Beginnen wir mit
den jüdischen Kontingentflüchtlingen aus den GUS-Staaten: Sie unterliegen –
vergleichsweise – günstigen Voraussetzungen einer sozialen Integration: Ein
langjähriges, zermürbendes Asylverfahren (mit höchst ungewissem Ausgang)
bleibt ihnen erspart. Mit ihrem von Anfang an verfestigten Aufenthaltsstatus
haben sie vollen arbeitsgenehmigungsrechtlichen Zugang zum Arbeitsmarkt
und, zunächst, zu denjenigen Integrationsangeboten, die die Bundesrepublik
Deutschland für anerkannte Fluchtmigranten bereithält: An erster Stelle die
Intensiv-Vollzeitsprachkurse der Arbeitsverwaltung bzw. der Otto Benecke
Stiftung. Von großer Bedeutung für neu Ankommende ist die ortsansässige
jüdische Kultusgemeinde mit ihren vielfältigen Informations- und Vermittlungsangeboten. Schließlich: Sie sind, und dies gilt gleichermaßen für
Frauen wie Männer hoch qualifiziert. Dies erleichtert es ihnen, die häufig
disparaten und kaum zu überblickenden Beratungsangebote am Ort in
Anspruch zu nehmen und sich vergleichsweise schnell auf dem hiesigen
594
Arbeits- und Qualifizierungsmarkt zu orientieren. Dies erleichtert es ihnen
auch, angebotene Anschlussqualifikationen auch tatsächlich wahrzunehmen.
Trotzdem erleiden auch ihre Biographien, und insbesondere ihre
Erwerbsbiographien, einen erheblichen Bruch. Der Wunsch, bisher ausgeübte
berufliche Tätigkeiten weiterführen zu können, scheitert in der Regel. Dies
liegt an den Unterschieden im Qualifikationsprofil, aber auch daran, dass
erworbene Zertifikate hier nicht anerkannt werden. Entgegen ihren
Erwartungen sehen sie sich deshalb vor die Notwendigkeit gestellt, beruflich
völlig neu anzufangen. Und dabei teilen sie die Erfahrung vieler Inländerinnen
und Inländer, dass nicht jeder neue Anlauf – in Gestalt z.B. einer
Qualifizierungsmaßnahme – schon zum Ziel führt. Häufig genug bedarf es
wiederholter Versuche.
Anläufe, die zum Erfolg führen, verbleiben dann zumeist unterhalb jenes
qualifikatorischen und Statusniveaus, das im Herkunftsland bereits erreicht
war.
Für die Mehrheit bleibt somit – auf unabsehbare Zeit – die Angewiesenheit
auf Sozialhilfe. Noch nicht gebrochener Wille zur Erwerbsarbeit dokumentiert
sich in gelegentlicher Annahme von Schwarzarbeit.
Kritisch bis sarkastisch sind die Bewertungen hiesiger Arbeitsverhältnisse.
Dies gilt insbesondere für Qualität und Zielsetzungen der angebotenen
Integrationsmaßnahmen, aber auch für das Verhalten von Arbeitgebern und
betrieblichen Vorgesetzten.
Die Brüche in der eigenen Arbeitsbiographie sind für viele nur durch eine
Projektion aushaltbar: Sie hoffen, dass es ihren Kindern, die auf den hiesigen
Gymnasien bereits gute Fortschritte erzielen, beruflich einmal besser ergehen
wird.
Fluchtmotive und Fluchtwege der Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge:
Ausnahmslos alle Interviewpartnerinnen und -partner aus dem Kreis der
Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge vermitteln ein eindringliches Bild
ethnischer Zerrissenheit oder politischer Unterdrückung in ihren
Herkunftsländern (oder auch einer Mischung von beidem), die ihnen letztlich
keinen anderen Ausweg ließ als denjenigen der Flucht ins Exil.
Dabei unterscheiden sie in der Regel zwischen zwei Phasen, die der Flucht
vorausgingen: Zunächst einer Phase teils um Unauffälligkeit bemühten, teils
offen-oppositionellen Überlebens in der jeweiligen Herkunftsgesellschaft,
immer getragen von der Hoffnung, dass sich die Verhältnisse in absehbarer
Zeit zum Besseren wenden und politische Opposition, an der sie selbst beteiligt
595
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
sind, diesen Prozess der Veränderung möglicherweise beschleunigt. In dieser
Phase kam es ihnen noch nicht in den Sinn, ein bereits angefangenes
Hochschulstudium oder erfolgreiche berufliche Tätigkeiten leichtfertig
aufzugeben, – erst recht nicht den Kontext familiärer und nachbarschaftlicher
Bindungen, der eigenen Muttersprache und Herkunftskultur.
Einige, die den Verfolgungsdruck bereits deutlich wahrnahmen, suchten
zunächst eine Alternative im eigenen Land, zumeist in der Anonymität einer
Großstadt oder der Hauptstadt des Landes. Hier tauchten sie einerseits unter,
andererseits führten sie kein monadisches Dasein: Es ergaben sich neue
Verbindungen nicht zuletzt zur jeweiligen politischen Opposition und von
daher neue Verdachtsmomente für den staatlichen Sicherheitsapparat.
Irgendwann, oft buchstäblich „über Nacht“, ergab sich dann eine zweite
Phase, in der bis dahin latente Bedrohungen akut und sehr konkret wurden: Der
Weggang des Bruders, Onkels, Cousins oder der Cousine zur Guerilla, – mit
entsprechenden Reaktionen der Sicherheitskräfte gegenüber der eigenen
Familie; Verhaftung und Folterung engster Freunde und Familienangehöriger;
„Verschwinden“ des eigenen Vaters oder Bruders nach Verschleppung durch
Sicherheitskräfte und Militärs und schließlich: Bedrohung der eigenen Person
durch staatliche Sicherheitskräfte, Militärs und marodierende Paramilitärs,
Inhaftierung, Einvernahme und Folterung, dies wiederholt und verknüpft mit
brutal durchgeführten Hausdurchsuchungen sowie polizeilichem Terror gegen
die eigene Familie. In einigen Fällen vor allem algerischer und sri-lankischer
Fluchtmigranten, die sich der jeweiligen Guerilla nicht anschließen wollten,
kam ein entsprechender Druck nicht-staatlicher Organisationen hinzu.
Sie alle sahen sich schließlich in einer aussichtslosen Situation, es sei denn,
sie ergriffen die Flucht über die Grenzen des Landes. Die Entscheidung zur
Flucht musste meist sehr schnell gefällt, ihre Umsetzung, bei den Jüngeren
noch mit Unterstützung der Eltern, teilweise durch Schlepper bewältigt
werden, die sich dies hoch entgelten ließen, gleichzeitig aber auch zu
Lebensrettern der Fliehenden wurden.
Die meisten Flüchtlinge strebten in ein Land, in dem sie Landsleute, nähere
oder entfernte Bekannte und Familienangehörige vermuteten, die ihnen
weiterhelfen würden. Äußerst prekär gestaltete sich in der Regel dennoch ihre
Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland: Es blieb dem Zufall überlassen,
auf welchem Flughafen sie ankamen, von dem aus sie sich dann weiter
durchschlagen mussten, in welchem Bahnhof sie ihren Zug verließen oder in
welchem Hafen sie anlandeten. Es fehlte jede Orientierung, etwa zur
Topographie der Bundesrepublik. Es fehlten jegliche Sprachkenntnisse.
596
Glücklich waren diejenigen, die sich z.B. mit der jeweiligen Grenzpolizei auf
Englisch verständigen konnten. Eine warme Mahlzeit und eine
Übernachtungsmöglichkeit in einer Bahnhofsmission waren erste
Anhaltspunkte oder ein in der Bahnhofshalle angesprochener Landsmann, der
den Weg zur Asyl-Meldestelle oder auch zu einer Rechtsanwaltskanzlei weisen
konnte.
Erste Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland:
Erste
Interaktionspartner in der Bundesrepublik waren einerseits und in
unterschiedlicher Reihenfolge amtliche Personen: Polizisten und Beamte des
Bundesgrenzschutzes, Bedienstete von Ausländerbehörden, Entscheiderinnen
und Entscheider des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge, hauptberufliche Betreuerinnen und Betreuer in den Unterkünften.
Andererseits waren es die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der
Wohlfahrtsverbände,
Rechtsanwältinnen
und
Rechtsanwälte,
Flüchtlingsberater, Vertreterinnen und Vertreter örtlicher Initiativgruppen und
Menschenrechtsorganisationen und, etwas später, Lehrerinnen und Lehrer
derjenigen Schulen, die von den Kindern besucht werden. Nicht zu vergessen:
Pfarrerinnen und Pfarrer und andere, die sich um Aufnahme und Akzeptanz im
jeweiligen sozialen Umfeld bemühten.
Über ihre Sozialkontakte zu letzteren äußern sich nahezu alle
Fluchtmigranten äußerst positiv, einige geradezu enthusiastisch. Und zwei
Personengruppen erhalten besondere Anerkennung: Zum einen die Flüchtlingsund Sozialberaterinnen und -berater der beiden kirchlichen Verbände: Caritas
und Diakonie. Zum anderen die Lehrerinnen und Lehrer in den Auffangklassen
von Grund- und Hauptschulen, die sich erfolgreich um die Kinder bemühten.
Aber auch andere Lehrerinnen und Lehrer fanden außergewöhnliches Lob: z.B.
diejenigen an Gymnasien und Einrichtungen zur Erlangung der
Hochschulreife, die junge Fluchtmigranten auch dann aufnahmen, wenn sie
(noch) nicht anerkannt waren und sie dort „mitlaufen“ ließen.
Differenziert und selten polemisch äußern sich unsere Interviewpartnerinnen
und -partner zu den öffentlich Bediensteten, die in polizeilicher oder
administrativer Funktion für sie zuständig waren. Als schikanös
wahrgenommene Behandlung wird durchaus benannt: So z.B. die Weigerung
des Sozialamtes, einer – aus gutem Grund – „illegal“ nachgereisten Ehefrau
eines bereits Asylberechtigten Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren, bevor
nicht auch sie durch das Bundesamt anerkannt war; oder die Benutzung von
Duft-Sprays gegenüber tamilischen Flüchtlingen, die bereits eine tagelange
597
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Anreise hinter sich hatten, ohne sich dabei waschen zu können; oder die
Einweisung in einen Sprachkurs der Arbeitsverwaltung, der sich im
Nachhinein als mangelhaft organisiert und deshalb nutzlos herausstellte; oder
die Schnelligkeit, mit der eine kommunale Ausländerbehörde einer
verwaltungsgerichtlich ausgesprochenen Ausreiseverfügung Nachdruck
verlieh.
Aber auch positive Erfahrungen werden deutlich vermerkt: Die freundliche
Behandlung durch Polizisten auf dem Grenzbahnhof Berlin-Friedrichstraße
oder an der bayerisch-österreichischen Grenze. Und selbst die „Freundlichkeit“
und „Fairness“ solcher Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes,
die den eigenen Asylantrag dann abschlägig beschieden. Auch kommunalen
Bediensteten, die die Ausweisung betrieben, wird noch „Freundlichkeit“
attestiert, und entschuldigend hinzugefügt, dass ja auch sie Vorschriften zu
beachten hätten und ein anderer für diese Vorschriften verantwortlich sei.
Dieser „andere“ hatte immer wieder auch einen Namen. Er hieß „Kanther“.
Von größter existenteller Bedeutung waren Anerkennung oder
Nichtanerkennung durch Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes
bzw. durch die Verwaltungsgerichte oder das Handeln der – sozusagen aus
dem Hinterhalt agierenden und anonym verbleibenden Behörde des
Bundesbeauftragten für Asylfragen. Aber selbst hier mündete die Bewertung
getroffener – zumeist negativer – Entscheidungen und Urteile nicht in Polemik.
Vorherrschend war eher die Fassungslosigkeit darüber, dass entweder die
lebensbedrohliche Situation, der sie gerade entkommen waren, als nicht
asylrelevant bewertet wurde oder ihnen – schlicht – „nicht geglaubt wurde“.
„Man glaubte mir nicht“, – dies war einer der am häufigsten zu vernehmenden
Sätze abgelehnter Asylsuchender. Das Asylverfahren erschien unseren
Interviewpartnerinnen und -partnern so als Vabanquespiel: Ob sie anerkannt
wurden oder – in der Mehrzahl der Fälle – nicht, unterlag einer momentanen
Intuition der Entscheider (z.T. auch Richter), die ihren Aussagen entweder
glaubten oder nicht glaubten. Ernsthaft und nachvollziehbar geprüft wurde
nicht. Der jeweilige Einzelfall fand nicht die ihm gebührende
Berücksichtigung. Deutlicher Beleg hierfür sind die immer wiederkehrenden
stereotypen Sätze in den Begründungen der Entscheidungen bzw. Urteile:
„...hat sein Anliegen nicht substantiiert geltend gemacht.“ Oder: „...fehlt die
beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung im Herkunftsland.“ Oder:
Bisher erlittene Verhaftungen, Verhöre und Folterungen „...erreichten nicht die
asylbegründende Eingriffsintensität.“
598
Aber selbst hier sahen unsere Interviewpartnerinnen und -partner nicht
einfach nur professionelles Unvermögen, bürokratische Enge, Leichtfertigkeit
oder gar „Bosheit“ im Spiel sondern, fast entschuldigend, einen Mangel an
Vorstellungskraft. Denn auch dies war ein häufig von uns gehörter Satz: „Man
kann sich offenbar nicht vorstellen, was in meiner Heimat passiert“: Die
zerstörten Dörfer und brennenden Wälder; Psychoterror und Prügel in den
polizeilichen Dienststellen; überfüllte Gefängnisse, in denen die Luft zum
Atmen nicht ausreicht; unsägliche Folterpraktiken der mit Tarnkappen
ausgestatteten, anonym verbleibenden Folterer; die Angst der jungen Männer
vor Rekrutierung zum Militär; die Angst der jungen Frauen vor sexuellen
Übergriffen und Vergewaltigungen durch Soldaten und Sicherheitskräfte; die
Angst der Frauen und Mütter vor dem „Verschwinden“ ihrer Männer und
Söhne.
Man könne sich Derartiges nicht vorstellen und deshalb glaube man auch
nicht den Berichten der Flüchtlinge – so, jenseits von Polemik und
Schuldzuweisung,
der
Erklärungsansatz
eines
Teils
unserer
Interviewpartnerinnen und
-partner zur Entscheidungspraxis
derjenigen, die über sie zu befinden hatten und zur Kennzeichnung der eigenen
Tragödie.
Wohnsituation: Alle von uns befragten Fluchtmigranten, die noch in
städtischen Übergangsheimen wohnten, empfanden die Wohnsituation dort als
äußerst belastend und neurotisierend, – je länger sie dort wohnten, umso mehr.
Umso zufriedener zeigten sich diejenigen, die über eine – noch so bescheidene
– Mietwohnung verfügen. Erst dann, wenn der Kampf um Anerkennung mit
Behörden und Gerichten bestanden ist, winkt, jedenfalls für die Mehrzahl, die
Chance eigener, abschließbarer „vier Wände“. Ausnahmen bestätigen die
Regel: So erfuhren wir, dass ärztliche Atteste zugunsten traumatisierter
Flüchtlinge mit schwer wiegenden psychosomatischen Symptomen
gelegentlich dazu führen können, dass ihnen innerhalb der Übergangsheime
eine kleine abschließbare Wohnung zugewiesen wird.
Angesichts eines entspannten Wohnungsmarktes erscheint das Problem,
überhaupt eine Wohnung erhalten zu können, als vergleichsweise gering. Es
kommt auf die Bereitschaft der beteiligten kommunalen Behörden an, sich hier
abzusprechen und die notwendigen Genehmigungen zu erteilen.
Allerdings stößt die Hautfarbe z.B. afrikanischer oder tamilischer
Fluchtmigranten immer noch auf Vorbehalte potentieller Vermieter. Immerhin
war zu erfahren, dass sich hier deutsche Vermittler, z.B. Sozialberater der
599
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Wohlfahrtsverbände oder auch beschäftigende Unternehmer, erfolgreich
einschalten konnten.
Arbeitsmarktsituation: Sehr viel ernster als die Probleme auf dem
Wohnungsmarkt stellen sich für unsere Interviewpartnerinnen und -partner die
Probleme des Arbeitsmarktes dar. 19 der insgesamt 26 von uns Befragten aus
dem Kreis der Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge waren zum
Zeitpunkt des Interviews ausbildungs- bzw. arbeitslos. Einer erhielt – gerade
noch – Arbeitslosenhilfe und lebte in Angst, bald Sozialhilfe beanspruchen zu
müssen. Die übrigen 18 waren bereits auf Hilfe zum Lebensunterhalt gem.
BSHG oder AsylbLG angewiesen.
Und dies, obgleich auch unsere Interviewpartnerinnen und -partner – ganz
im Sinne der bereits oben (Kapitel III, Abschnitt 2.3) referierten bundesweiten
Untersuchungen – ein eher günstiges Bildungs- bzw. Berufsprofil einzubringen
in der Lage waren.
Acht unserer Interviewpartnerinnen und -partner kommen aus den
gebildeten und wohlhabenden urbanen Milieus ihrer Herkunftsländer. Die
Väter sind Ärzte, Manager, Geschäftsleute, höhere Staatsbeamte. Es galt als
selbstverständlich, dass sowohl Töchter wie Söhne das Gymnasium besuchten
(soweit möglich: eine private, z.B. kirchliche, „Eliteschule“) und dass sie
anschließend studierten oder – im Hinblick auf eine qualifizierte berufliche
Tätigkeit – ausgebildet wurden. Sie kamen somit als Akademikerinnen und
Akademiker, Studentinnen und Studenten, oder als Schüler und Auszubildende
in die Bundesrepublik.
Eine zweite, etwas größere Teilgruppe (zwölf Personen) unserer
Interviewpartnerinnen und -partner gehören den bäuerlichen und
kleingewerblichen oder Handel treibenden Mittelschichten des jeweiligen
Herkunftslandes an. Eine (z.B. handwerkliche) Ausbildung oder der Besuch
der höheren Schule waren hier ebenfalls gang und gäbe.
Nur sechs unserer Interviewpartnerinnen und -partner sind den ärmeren
bäuerlichen oder kleingewerbetreibenden Schichten des Herkunftslandes
zuzurechnen. Sie verfügen in der Regel nur über eine schulische
Elementarbildung und waren, soweit beruflich tätig, arme Kleinbauern und
Gelegenheitsarbeiter.
Letztere stehen vor besonders großen Schwierigkeiten auf dem hiesigen
Arbeitsmarkt. Schon allein der Prozess des Sprachlernens bereitet ihnen mehr
Probleme als den beiden zuvor genannten Teilgruppen.
600
Aber auch bei den Qualifizierten muss, ähnlich wie bei den jüdischen
Kontingentflüchtlingen, festgehalten werden, dass die Flucht einen Bruch ihrer
Bildungs- und Erwerbsbiographien markiert. Keine(r), auch die
Hochgebildeten, fand Anschluss im erlernten Beruf bzw. auf dem Niveau
bereits absolvierter schulischer Vorbildungen und Studien.
Ihre Erwerbsbiographie hier vollzieht sich im schnellen Wechsel von immer
neuen Anläufen zu mehr oder weniger improvisierten Sprachlernversuchen,
Jobsuche,
Tätigkeiten
in
irgendwelchen
prekären
(auch
schattenwirtschaftlichen) Gelegenheitsjobs, versuchter (häufig scheiternder)
Selbständigkeit, erneuter Arbeitslosigkeit und Jobsuche. Nur einer
verschwindenden Minderheit gelang es, hier ein Hochschulstudium
aufzunehmen.
Immerhin waren unsere Interviewpartnerinnen und -partner sämtlich vor
dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik eingereist und insoweit noch nicht von
jenem totalen Arbeitsverbot betroffen, das für diejenigen gilt, die nach diesem
Datum in die Bundesrepublik kamen. Auch galten noch nicht jene
Negativlisten, die seit 01.01.1999 in den Arbeitsverwaltungen NRW‘s (und
anderer Bundesländer) eingeführt sind. Arbeitsmöglichkeiten im
Niedriglohnbereich des ersten Arbeitsmarktes konnten somit gesucht und hie
und da auch gefunden werden, sofern Arbeitgeber bereit waren, sich auf kurze
bis sehr kurze Befristungen der Arbeitsverhältnisse einzulassen und das Risiko
ständig neuer Antrags- und Prüfverfahren auf sich zu nehmen.
Die Jobsuche vollzog sich auf vor allem zwei Wegen: Dem indirekten Weg
einer Vermittlung von Seiten Angehöriger der eigenen community und dem direkten Weg des „Klinkenputzens“ bei Firmen und Kleingewerbetreibenden z.B.
in den Stadtteilen, in denen unsere Interviewpartnerinnen und -partner wohnen.
Fünf der von uns befragten Asylsuchenden bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge
befanden sich als 17- bis 20-jährige noch im Ausbildungsalter. Sie alle
besuchten bzw. besuchen noch die Hauptschule und sind in der Lage sich gut
in der deutschen Sprache zu verständigen. Dies spricht für die Qualität
hauptschulischer Sprachlernangebote an jugendliche Seiteneinsteigerinnen und
-einsteiger. Allerdings war es nur einem möglich, eine Berufsausbildung mit
anschließender Übernahme zu realisieren. Er erhielt die dazu erforderlichen
Arbeitserlaubnisse.
Die
Übrigen
werden
durch
das
geltende
Arbeitsgenehmigungssrecht vom Ausbildungsmarkt fern gehalten. Sie
wünschen sich nichts mehr als eine Arbeit oder besser noch: Ausbildung. Alle
würdigen im Übrigen die Bemühungen ihrer Lehrerinnen und Lehrer an den
Hauptschulen und die hier erfahrene Zuwendung.
601
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Asylmigrantinnen und -migranten verfügen immerhin über das Kapital eines
vergleichsweise jungen Altersdurchschnitts. Berufliche Wunschvorstellungen
werden deshalb noch nicht auf die eigenen Kinder projiziert. Zumindest einige
von ihnen halten an solchen Vorstellungen auch für sich selbst fest. Sie wollen
z.B. Philosoph oder Biologe werden, Rechtsanwältin, Grafikerin/Designerin,
Sozialarbeiter, Krankenpfleger und qualifizierter Handwerker bzw.
Facharbeiter.
Integrationsleistungen der Aufnahmegesellschaft standen nur den
Asylberechtigten offen. So absolvierten zwei der fünf von uns befragten
Asylberechtigten den Vollzeit-Intensivsprachkurs des Arbeitsamtes, ein Dritter
musste ihn krankheitsbedingt abbrechen. Ein Vierter, zum Zeitpunkt seiner
Anerkennung Student, nahm erfolgreich an einem Sprachkurs der Otto
Benecke Stiftung teil. Für den Fünften kam die Anerkennung so spät, dass er
auf anderen Wegen längst Deutsch gelernt hatte. Nur zwei der fünf
Asylberechtigten wurden – über den Sprachkurs hinaus – von weiterreichenden
berufsbezogenen Integrationsangeboten erreicht. Es handelt sich um zwei
Frauen: Die eine absolvierte eine berufliche Umschulung, ohne dann allerdings
eine Anstellung zu finden, die andere nahm an einer mehrmonatigen
berufsvorbereitenden Maßnahme teil. Als allein erziehende Mutter nicht
unbeschränkt mobil, sieht sie sich nun allerdings, bei der Suche nach einer
Anstellung, vor erheblichen Schwierigkeiten.
Der Mehrheit nicht anerkannter Asylmigranten erscheint die
Arbeitsverwaltung weniger als Förder- und Vermittlungs-, denn als Prüf- und
Selektionsinstanz, folgt sie doch – in der Mehrzahl der Fälle – den Weisungen
des Bundesarbeitsministers, der auch die letzten Erwerbsnischen im Bereich
niedrig entlohnter Dienstleistungen „Bevorrechtigten“ vorbehalten will.
Von den Sätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes, so die
übereinstimmende Rückmeldung unserer Interviewpartnerinnen und -partner,
lässt sich aber auch bei größter Bescheidenheit und z.B. nur einer Mahlzeit pro
Tag nicht leben.
Erst recht ist das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für eine
Beschäftigung in Frage gestellt: Die gängigen Gebühren, schon für
Sozialhilfeempfänger kaum erschwinglich, können nicht mehr aufgebracht
werden. Also muss das Sprachlernen mit Hilfe kostenloser (aber bei weitem
nicht zureichender) kirchlicher Sprachlernangebote oder als bloße Selbsthilfe
und unter z.T. grotesken Umständen (z.B. mit Hilfe auf dem Flohmarkt
erstandener deutscher Kinderbücher) bewältigt werden.
602
Ist dies geschehen, schließt das Arbeitsamt sie dennoch von weiterführenden
Angeboten berufsbezogenen Anschlusslernens aus. Denn auch der Zugang zu
diesen Angeboten steht unter dem Generalvorbehalt einer bereits erteilten
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Zwischen Abwarten und Angst: Erfahrungsmuster der Geduldeten und zur
Ausreise Verpflichteten: Der Lebensrhythmus der bloß Geduldeten ist
bestimmt von einer Mischung aus Abwarten und Angst. Abwarten, wann
endlich das Verfahren zu einem Abschluss kommt, Angst, dass dann die (auch
zwangsweise) Rückführung in das Herkunftsland anstehen kann.
Für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, deren erste
Generation mehrheitlich durchaus heimkehrbereit war, bedeutete dies:
Rückkehr irgendwohin, in der Regel nicht, wie im Dayton-Abkommen
vorgesehen, in ihren Heimatort und ihr (unter Umständen niedergebranntes
oder zerstörtes) Haus. Sie leiden unter der Angst, ins Bodenlose einer Existenz
in Armut und Abhängigkeit abzugleiten und den eigenen Kindern keine
Zukunft eröffnen zu können.
Asylsuchende leiden unter noch gesteigerter Angst: Angst gewiss auch, ins
ökonomisch „Bodenlose“ zu fallen, Angst vor allem aber, den
Sicherheitskräften ihres jeweiligen Landes ausgeliefert und damit von Folter
und Tod bedroht zu sein. Dies gilt in besonderer Weise für Staatsangehörige
Algeriens, des Iran, der Türkei, Sri Lankas und der schwarzafrikanischen
Herkunftsländer.
Diese Angst überschattet alle anderen Ängste, wie es ein tamilischer
abgelehnter Asylbewerber zum Ausdruck bringt: „Hauptsache ich kann
bleiben. Weiß ich denn sonst, ob ich morgen noch lebe?“
Umso mehr muss erstaunen, dass es den meisten nur geduldeten
Flüchtlingen – auch unter diesen Umständen, ja selbst unter den Bedingungen
des Kirchenasyls – gelingt, ihr Überleben von Tag zu Tag neu zu organisieren.
Akkomodation hat längst stattgefunden. Soziale Integration bahnt sich als
„heimliche“ an. Bei den seit Jahren Anwesenden ist sie – zum Teil auch im
Hinblick auf den Arbeitsmarkt – längst vollzogen.
Dies ist auch jenen Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft zu verdanken, die
Fluchtmigranten in ihrem deprimierenden Alltag begleiten: Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Organisatoren von
Kirchenasyl, Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen nachbarschaftlichen und
gesamtstädtischen Umfeldes, Arbeitgeber, hie und da ein Gewerschaftssekretär
oder Betriebsrat und die Lehrerinnen bzw. Lehrer ihrer Kinder.
603
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Ein zwieschlächtiges Bild der zweiten deutschen Republik: Die Bundesrepublik
Deutschland stellt sich für Asylsuchende zwieschlächtig dar: Auf der einen
Seite als „Staatsmacht“, eher abweisend, in letzter Konsequenz unerbittlich und
insoweit einem schrecklichen Irrtum unterliegend. Auf der anderen Seite als
den Menschenrechten verpflichtete Zivilgesellschaft, aus der heraus auch und
gerade den nicht-anerkannten Fluchtmigranten Anteilnahme, Empathie,
Aufnahme- und Hilfsbereitschaft entgegengebracht wird. Häufig genug sitzt
die Staatsmacht am längeren Hebel.
Am Beispiel und Deutschland-Bild unseres Interviewpartners aus Algerien,
Herrn Z., konnten wir dies eindrucksvoll nachvollziehen: „Ich bin nach Deutschland gekommen, um mein Leben zu retten. Aber für mich gibt es auch in
Deutschland keine Sicherheit. Aber es gibt Deutsche, die mir geholfen haben.
Deutschland hat sich mir gegenüber feindlich gezeigt, aber eine Gruppe von
Deutschen hat mir geholfen und mir eine Zeit lang Sicherheit gegeben. Dafür
bedanke ich mich. Diese Menschen waren für mich meine zweite Familie. Ich
konnte sie besuchen, wann ich wollte. Sie zu verlassen ist eine große Trauer.
Ich verlasse abermals meine Familie, was soll ich sonst machen? Nach
Algerien zurück? Niemals!“
5. Aspekte einer Politik nachholender Anerkennung
Szenarien der Verdrängung werden sich durch – noch so beispielhafte –
Initiativen einzelner Akteure der Aufnahmegesellschaft nicht beheben lassen.
Hierzu bedarf es eines politischen Paradigmenwechsels, der die bisherige
Politik der Zurückweisung und Integrationsverweigerung durch eine Politik der
Anerkennung ersetzt.
1. Den Begriff „Politik der Anerkennung“ entnehmen wir dem Werk des USamerikanischen Sozialphilosophen und Kommunitaristen Charles Taylor, der
sich unter anderem mit Fragen des Zusammenlebens von Einheimischen und
Zuwanderern in modernen Gesellschaften auseinander setzt. „Die These lautet,
unsere Identität werde teilweise von der Anerkennung oder Nicht-Anerkennung, oft auch von der Verkennung durch die anderen geprägt (...). Nichtanerkennung oder Verkennung kann Leiden verursachen, kann eine Form von
604
Unterdrückung sein, kann den anderen, in ein falsches, deformiertes Dasein
einschließen!“1
2. Gegenüber Zuwanderern haben Nicht-Anerkennung bzw. Verkennung eine
zunächst politisch-juridische Dimension, die sich aus der Aufteilung des
Territoriums der Welt in Nationalstaaten herleitet. Die Existenz von
Nationalstaaten impliziert einen „Zwang zur Abgrenzung, zu Einschluss und
Ausschluss gleichermaßen“ (Kößler, R. 1997: 337).
Es war Hannah Arendt, die wie kein(e) andere(r) auf den sich daraus
ergebenden Widerspruch zwischen universaler Geltung der Menschenrechte
einerseits und nationalstaatlichem Ausschlussverhalten andererseits verwies.
Am Beispiel der Flüchtlinge und Staatenlosen der Zwischenkriegszeit, unter
ihnen eine große Zahl europäischer Juden, konnte sie zeigen, dass als
„Menschenrechte“ definierte Rechte günstigstenfalls denjenigen zukommen,
die als Angehörige eines Nationalstaates dessen Schutz genießen. Denn der
Begriff der Menschenrechte „brach in der Tat in dem Augenblick zusammen,
wo Menschen sich wirklich nur noch auf sie und auf keine national garantierten
Rechte mehr berufen konnten. Sobald alle anderen gesellschaftlichen und
politischen Qualitäten verloren waren, entsprach dem bloßen Menschsein
keinerlei Recht mehr. Vor der abstrakten Nacktheit des Menschseins hat die
Welt keinerlei Ehrfurcht empfunden; die Menschenwürde war offenbar durch
das bloße Auch-Ein-Mensch-Sein nicht zu realisieren.“2 Für diese
„Vogelfreien“ (a.a.O.: 470) und „politisch gesprochen lebenden Leichname“
(a.a.O.: 462) fordert Arendt ein grundlegendes, den proklamierten
Menschenrechten noch vorausgehendes Recht, nämlich das „Recht, Rechte zu
haben“ (a.a.O.: 462) und setzt damit die „Entgrenzung“ nationalstaatlich
konstituierter ziviler Solidarität (vgl. Kößler, R. a.a.O.: 338) auf die politische
Tagesordnung.
Hannah Arendts 1951 erstmals publizierte Option fand in internationalen
Übereinkommen und Rechtsnormen eine erstes, wenngleich noch keineswegs
zureichendes, Echo. Neue, nach dem Zweiten Weltkrieg begründete
internationale
Rechtsinstitute
„enthalten
demnach
seitens
der
Unterzeichnerstaaten die Anerkennung einer prinzipiellen Verantwortung über
1 Taylor, Ch. 1993: 13/14; Taylor stützt sich seinerseits auf Philosopheme der französischen
Aufklärung (Rousseau) und des deutschen Idealismus (Kant und Hegel). Vgl. auch die
Herausarbeitung der Kategorie des „Kampfes um Anerkennung“ als zentralem Begriff einer
Gesellschaftstheorie des frühen (Jenenser) Hegel durch Honneth, A. 1992.
2 Arendt, H. 1955 (2. Auflage 1991): 466.
605
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
die eigenen Grenzen und den Kreis der eigenen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger hinaus“ (Kößler, R. a.a.O.: 340). Dies gilt in herausgehobener
Weise für die 1951 zustandegekommene Genfer Flüchtlingskonvention und das
dort verankerte Verbot einer Zurückweisung von Zufluchtsuchenden.
3. Vor dem Hintergrund der zweitausendjährigen jüdischen Diaspora stellt der
israelische Sozialphilosoph Avishai Margalit den Begriff einer „Politik der
Würde“ in den Mittelpunkt seines Denkens. Die Politik der Anerkennung gibt
den bisher Ausgeschlossenen ihre Würde zurück (vgl. z. B. Margalit, A. 1997:
200). Sie vermittelt aber auch denen „Würde“, die als Akteure der
aufnehmenden Mehrheitsgesellschaft Generosität walten lassen. Hierauf
verwies kein geringerer als der Abgeordnete des Parlamentarischen Rates,
Carlo Schmid (SPD), anlässlich der Beratungen des Asylartikels des
Grundgesetzes im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates: „Die
Asylrechtsgewährung ist immer eine Frage der Generosität...und darin liegt
vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes.“3 Schmid erhielt unbedingte
Zustimmung von Seiten des Abgeordneten von Mangoldt (CDU). Auch um der
eigenen Würde willen garantierte deshalb der Grundsatzausschuss des
Parlamentarischen Rates das Asylrecht „vorbehaltlos und ohne Einschränkung,
ohne jeden restriktiven Zusatz oder Gesetzesvorbehalt“ (Schneider, H.-P.
1992).
4. Eine deutliche Mehrheit der Wahlbevölkerung der Bundesrepublik
Deutschland hat im September 1998 eine Bundesregierung abgewählt, die in
ihrer
Asylpolitik
dem
Paradigma
bloßer
Zurückweisung
und
Integrationsverweigerung verpflichtet war und deshalb alles daran setzte, den
bisherigen Grundrechtsartikel zu verändern.
Dies bedeutet noch nicht, dass die Wählermehrheit einem grundlegenden
Paradigmenwechsel in der Asylpolitik zugeneigt wäre. Allerdings scheint sie
bereit, solche asylpolitischen Korrekturen mitzutragen, die als unmenschlich
wahrgenommene Härten bisheriger Asylpraxis nach Möglichkeit ausschließen.
Es müsste somit als fatales Versäumnis angesehen werden, wenn die neue
Bundesregierung nicht wenigstens insoweit dem Wählerwillen entspräche.
Grundlegend für eine Veränderung bisheriger staatlicher Handlungsweisen
wäre, dass zur Kenntnis genommen wird: Die Anwesenheit einer großen
Mehrheit der Fluchtmigranten hat nicht nur transitorischen Charakter, sondern
3 Zit. nach Schneider, H.-P. 1992.
606
ist – angesichts anhaltender äußerst bedrohlicher Zustände in zahlreichen
Herkunftsländern – auf Dauer angelegt. Auch abgelehnte Asylbewerber, die
gleichwohl ihren Herkunftsstaaten nicht einfach ausgeliefert und deshalb in der
Bundesrepublik Deutschland „geduldet“ werden, sind letztlich Einwanderer.
Sie werden es umso offenkundiger, je häufiger ihre Duldung erneuert werden
muss, weil humanitäre und rechtsstaatliche Gesichtspunkte einer Ausweisung
oder gar zwangsförmigen Rückführung entgegenstehen.
Noch so humanitär gemeinte „Duldungen“ schlagen dann in Inhumanität
um, wenn sie über Jahre hin anhalten und dafür herhalten müssen, den
Betroffenen eine dauerhafte Aufenthalts- und Lebensperspektive zu
verweigern. Wie schon im Bereich der Arbeitsmigration bedarf deshalb auch
im Bereich der Fluchtmigration die inzwischen eingetretene gesellschaftliche
Wirklichkeit einer nachholenden politischen wie rechtsförmigen Anerkennung:
Fluchtmigranten sind von einer bestimmten Aufenthaltsdauer an als Teil dieser
Gesellschaft anzusehen und den Arbeitsmigranten aus den ehemaligen
Anwerbestaaten rechtlich gleichzustellen.
Auch für sie wäre damit ein gefestigter Aufenthaltsstatus die Regel und ein
– jedenfalls von Verbotsnormen – ungehinderter Zugang zum Arbeits- und
Ausbildungsmarkt. Selbstverständlich hätten sie teil an jenen Maßnahmen,
Sofortprogrammen und Projekten, die der sozialen Integration von
Zuwanderern nicht-deutscher Staatsangehörigkeit gewidmet sind.
Umgekehrt wäre ihnen – endlich – die Möglichkeit gegeben, sich umfassend
gesellschaftlich einzubringen: Als zumeist jüngere Menschen mit häufig
hohem Vorbildungsniveau, mit einer außergewöhnlichen Motivation zu
Erwerbstätigkeit und den dazu erforderlichen vorbereitenden wie auch
weiterbildenden Lernprozessen sowie zu politisch-gesellschaftlicher
Beteiligung in community und Aufnahmegesellschaft.
5. Dringend erforderlicher erster Schritt in die richtige Richtung wäre eine
generöse Altfallregelung für nicht anerkannte Asylsuchende. Altfallregelungen
lassen sich allerdings, wenn überhaupt, nur in großen Zeitabständen realisieren.
Besser wäre es deshalb, es gar nicht erst zu „Altfällen“ kommen zu lassen,
sondern vorbeugend und kontinuierlich Übergänge von einem
Aufenthaltsprovisorium zu einem Bleiberecht gem. AuslG zu schaffen.
Faktisch würde dies bedeuten: Aufenthaltsbefugnis statt „Kettenduldungen“.
Als angemessen erscheint uns in diesem Zusammenhang eine Drei-JahresZäsur. Spätestens nach drei Jahren des Aufenthalts unter Bedingungen bloßer
Gestattung bzw. Duldung sollte „Normalisierung“ einsetzen, – und zwar
607
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
unabhängig vom bis dahin erreichten Verfahrensstand. Tragende Elemente
einer derartigen „Normalisierung“ wären die Folgenden:
–
–
–
–
–
–
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gem. AuslG,
Alimentierung gem. BSHG,
kostenlose Sprachkursangebote,
ungehinderter Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung),
Beteiligung an staatlicher/kommunaler und ESF-kofinanzierter
Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung,
Bezug einer Mietwohnung.
Für die Drei-Jahres-Zäsur sprechen sowohl humanitäre, als auch integrationsund rechtspolitische Erwägungen:
–
–
Aus humanitären Gründen ist den Betroffenen ein längerer Zeitraum rechtlicher Statusverweigerung und gesellschaftlicher Marginalisierung nicht
zuzumuten, es sei denn, man nähme schwere psychische Beschädigungen
und die Vernichtung ganzer Biographien zumeist jüngerer Menschen
zynisch in Kauf.
Unsere Enquête weist nach, dass Fluchtmigranten schon in den ersten
Jahren ihres Aufenthalts erhebliche integrative Vorleistungen erbringen, in
Form z.B. immer neuer Anläufe zum Erlernen der deutschen Sprache,
intensiver Bemühungen um schulische Bildung und berufliche Ausbildung,
unaufhörlicher Jobsuche, der Mitarbeit in den Selbstorganisationen der
eigenen community und der Mitgliedschaft in deutschen Gewerkschaften
und Parteien. Diese Bemühungen bedürfen spätestens nach drei Jahren
einer integrationspolitischen Antwort seitens der Bundesrepublik
Deutschland. Mit einer – zunächst befristeten – Aufenthaltsgenehmigung
wäre zugleich die Option auf ein Daueraufenthaltsrecht aus humanitären
Gründen gem. § 35 AuslG eröffnet.
Die Drei-Jahres-Zäsur soll unabhängig vom Stand des jeweiligen
Verfahrens gelten. Für diese Lösung treten wir aus rechtspolitischen
Gründen ein, weil wir keinesfalls auf Beschleunigung anhängiger
Gerichtsverfahren drängen wollen. Weitere Beschleunigungen hier würden
weiterreichende Standardisierungen und Stereotypisierungen der
verwaltungsgerichtlichen Urteilsfindung zur Folge haben und damit –
letztlich – den betroffenen Menschen schaden.
–
608
6. Als Einzelaspekte einer Politik nachholender Anerkennung benennen wir
die Folgenden:
Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen ist, sobald sie der Obhut einer
Kommune übergeben wurden, also nach spätestens drei Monaten, der Zugang
zum Arbeitsmarkt – nach Prüfung – zu eröffnen. Das Prüfverfahren der
Arbeitsverwaltung wäre strikt auf den gesetzlichen Rahmen von § 285 Abs. 1
Ziff. 2 SGB III zu beschränken, die Weisung des Bundesarbeitsministers vom
05.05.1993 zur Verschärfung dieses Prüfverfahrens ersatzlos zu streichen. Dies
gilt erst recht für die Weisung vom 06.06.1997, die Asylbewerber und
geduldete Flüchtlinge, die nach dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik
eingereist sind, grundsätzlich und ohne jede Prüfung vom Arbeitsmarkt fern
hält und für die neuerlich eingeführten Negativlisten verschiedener
Landesarbeitsämter.4
Asylbewerber, Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlinge erhalten nach
spätestens drei Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik eine
Aufenthaltsbefugnis und Arbeitsberechtigung.
Mit dieser Regelung wären sie noch immer von den formellen
Integrationsleistungen ausgeschlossen, die für anerkannte Flüchtlinge
vorgesehen sind, samt den dazu gewährten Unterhaltszahlungen. Ihr Status
wäre jedoch für berechenbare Zeiträume gesichert. Dies böte ihnen selbst, wie
auch allen anderen beteiligten Akteuren (Vermietern von Wohnungen;
ausbildungs- und beschäftigungswilligen Unternehmen u.a.) die notwendige
Planungssicherheit.
Auch könnten sie stärker als bisher in Angebote sprachlichen und
berufsbezogenen Lernens einbezogen werden. Erste wichtige Schritte in die
richtige Richtung wären hier
–
Die konsequente Suche nach Mangelberufen im regionalen Kontext und
auf diese zugeschnittene Qualifizierungsangebote,
– die Öffnung aller Sprachlernangebote, die vom Bundesarbeitsminister über
den „Sprachverband Deutsch“ gefördert werden,
– die sofortige Berücksichtigung dieser Zielgruppen im Rahmen EUkofinanzierter Beschäftigungsinitiativen. Hier sind – nicht zuletzt - die
kofinanzierenden Landesregierungen durch flexible Interpretation ihrer
Richtlinien gefordert,
4 Hier bedarf es einer Klarstellung im Gesetzeswortlaut: Anläßlich der nächstfälligen
Novellierung des SGB III sollte Abs. 1 Ziff.1 von § 285 ersatzlos gestrichen werden.
609
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
–
–
die konsequente Erfassung und Einbeziehung jugendlicher Asylbewerber,
Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlinge in die Sofortprogramme von Bund
und Ländern zur Behebung der Jugendarbeitslosigkeit,
die Einbeziehung der drei Zielgruppen in die kommunale
Beschäftigungsförderung.
Des Weiteren hätten (noch) nicht anerkannte Fluchtmigranten die Möglichkeit,
sich autonom auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt umzusehen und zunächst in
denjenigen Arbeitsmarktnischen Fuß zu fassen, in denen sie ohne weiteres
beschäftigt werden könnten.
Diese Nischen ließen sich durch Einführung eines Kombilohns im Bereich
kleiner Unternehmen und hier vor allem der Unternehmensneugründungen
noch erheblich ausweiten.5
Kern des Kombi-Lohnkonzeptes ist die Einführung eines Freibetrages für
Sozialabgaben bei Niedriglöhnen, und dies in Branchen mit vergleichsweise
hoher Personalintensität und niedriger Arbeitsproduktivität. Die Lohnkosten
der Arbeitgeber würden sinken, die Nettoeinnahmen der Beschäftigten steigen,
der negative statistische Zusammenhang zwischen der Höhe der Sozialabgaben
einerseits und niedrigem Beschäftigungsniveau andererseits aufgebrochen. Ein
Beschäftigungsboom insbesondere im Dienstleistungsbereich erscheint so als
machbar. Er könnte die sog. Stille Reserve der Arbeitsuchenden und hier auch
zahlreiche Immigrant(inn)en mit- erfassen, die, noch dazu, in der Regel bereits
über eine hohe Arbeitsmotivation verfügen.
Zu klären bleibt allerdings, wie unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden
werden können, sollen tarifgebundene Arbeitsplätze tatsächlich ausgeweitet
und nicht verdrängt werden.6 Auch müßte eine Gettoisierung der so
Beschäftigten als – noch dazu – ethnisch präformierte „Klasse der
Dienstboten“
unbedingt
vermieden
werden.
Hier
würden
Qualifizierungsprogramme für die Zielgruppe der Immigrant(inn)en und
andere Instrumente klassischer Arbeitsmarktpolitik ihren hohen Stellenwert
behalten.
5 Vgl. zum hierzu geführten Diskurs: Frankfurter Rundschau, 17.04., 10.05. und 18.05.1999;
Der Spiegel 19/1999: 30 ff. und dort insbesondere den Beitrag von Streeck/Heinze; Die
Zeit, 29.04.1999. Zum Diskurs in und mit den Gewerkschaften vgl. Einblick –
gewerkschaftlicher Info-Service, 10/99: 7 und 15/99,: 7; sodann: Die Mitbestimmung 8/99:
12 ff.
6 Dies wird z.Z. durch Modellversuche in NRW und Schleswig-Holstein ausgelotet. Vgl.
Frankfurter Rundschau, 19.08.1999 und TAZ-Ruhr, 09.09.1999 sowie Simonis, H. 1999.
610
Spätestens nach drei Jahren sollten Fluchtmigranten aus kommunalen
Übergangsheimen in Mietwohnungen umziehen können. Unsere Enquête zeigt:
Ein inzwischen entspannter Wohnungsmarkt gäbe dies durchaus her. Mehr
noch: Experten errechneten, dass auf diese Weise erhebliche Kosten eingespart
werden könnten.
Offenkundige Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher
Transferleistungen sind zu beseitigen. Zurzeit werden (noch) nicht anerkannte
Fluchtmigranten nicht nur durch das geltende Arbeitserlaubnisrecht
diskriminiert. Nach Maßgabe des für sie geltenden Leistungsrecht sind
staatliche Transferleistungen während der ersten drei Aufenthaltsjahre so
niedrig angesetzt, dass sie eine noch so bescheidene Lebensführung kaum mehr
ermöglichen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf: Das
Asylbewerberleistungsgesetz ist ersatzlos zu streichen. Nur so erhielten
Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge die Chance, Kosten für die
Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu tragen, Gebühren für Sprachkurse
aufzubringen und ein Minimum an Mobilität durch Nutzung des ÖPNV zu
realisieren.
Der Status im Inland anerkannter Konventionsflüchtlinge ist demjenigen der
Asylberechtigten gem. GG anzugleichen, – durch Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis und Beteiligung an allen Integrationsangeboten, die die
Bundesrepublik Deutschland für anerkannte Flüchtlinge vorsieht (Vollzeit-Intensivsprachkurse bzw. berufs- und hochschulbezogene Möglichkeiten des Anschlußlernens). Ein erster, längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung
wäre die entsprechende Änderung der Richtlinien zum Garantiefonds des
Bundesjugendministeriums.
Auch anerkannte Fluchtmigranten (Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge und
im Ausland anerkannte Konventionsflüchtlinge), denen der Zugang zu
Arbeitsmarkt und formellen Integrationsangeboten der Arbeitsverwaltung offen
steht, sehen sich häufig mit tiefgreifenden Brüchen ihrer Erwerbsbiographie
konfrontiert.
Hier bedarf es einer deutlich ausgeweiteten Palette von Angeboten der
Anschluss-Qualifizierung.
Notwendig
sind
zum
einen
Module
„niedrigschwelligen“ berufsvorbereitenden Lernens, die den VollzeitIntensivsprachkursen nachgeschaltet und den regulären Angeboten beruflicher
Weiterbildung vorgeschaltet wären und Elemente fachsprachlichen Lernens
enthielten.
Notwendig wären zum anderen vermehrte Angebote für Hochqualifizierte,
die gerade dieser Zuwanderergruppe Zugang zu wissenschaftlichen bzw.
611
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Kunst-Hochschulen, zu wissenschaftlichen Weiterbildungsprogrammen und –
letztlich – akademischen wie auch künstlerischen Berufsfeldern eröffnen.
Sämtliche Qualifizierungsangebote müssen mit einem ausreichenden
Zeitbudget ausgestattet sein. Der vorbereitenden und begleitenden
individuellen Beratung/Betreuung wäre sehr viel Raum zu geben.
Bundesanstalt für Arbeit, Landesregierungen, Kommunen und Institutionen
der Forschungsförderung sollten sodann Mittel zur regionalen berufsbezogenen
Bedarfsforschung verfügbar machen, die in „Positivlisten“ ermittelter
Mangelberufe einmünden könnten. Dort, wo dies bereits geschah, z.B. in
Niedersachsen, ließen sich maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote
entwickeln, die dann durch eine hohe Vermittlungsquote auf den Arbeitsmarkt
belohnt wurden.
Sprachliche und soziokulturelle Kompetenzen bestimmter Sprachgruppen
von Flüchtlingen (z.B. aus dem türkischen, russischen oder persischen
Sprachraum, aus anglophonen bzw. frankophonen Ländern Afrikas und
Asiens), wären bei der Entdeckung bzw. Entwicklung neuer Berufsfelder
angemessen zu berücksichtigen.
Was die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angeht, wurde soeben von
UNICEF ein umfassendes Vorschlagspaket vorgelegt.7 Hierzu gehören:
–
–
–
–
–
Die Rücknahme der „Vorbehaltserklärung“ und eine uneingeschränkte
Umsetzung
der
UN-Kinderrechtskonvention,
der
Genfer
Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention,
die Vereinfachung des Ausländer- und Asylrechts und die systematische
Berücksichtigung des Kindeswohls in den Gesetzen,
die Aufhebung der Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes, denen zufolge
16-18jährige Flüchtlinge im Asylverfahren handlungsfähig seien,
die Einrichtung kindgerechter Clearing- und Asylverfahren. Bestellung von
Vereins- und Einzelvormündern. Durchführung eines kindgerechten Altersbestimmungsverfahrens. Vermeidung von Schnellverfahren, wie z.B. im
Flughafenverfahren vorgesehen. Grundsätzliche Vermeidung von
Abschiebungshaft,
eine Altfallregelung für Minderjährige mit mindestens zweijährigem
Aufenthalt.
In ein Gesamtkonzept einer Politik nachholender Anerkennung sind
„abgetauchte“ Asylsuchende ohne jeglichen Status unbedingt einzubeziehen.
7 Vgl. noch einmal Angenendt, S. a.a.O. 119 ff.
612
Groß angelegte Legalisierungsaktionen im nationalen Maßstab werden
allenfalls, das zeigen Erfahrungen in Ländern Westeuropas, in nur sehr großen
Zeitabständen durchgesetzt. Sie setzen im Übrigen eine von
Informationskampagnen begleitete öffentliche Legalisierungsdebatte voraus.
Wichtig wäre deshalb – wie bereits bei den sog. Altfällen – ein Kontinuum
möglicher Überbrückungsmaßnahmen für Individuen und Gruppen, die durch
geltende Bestimmungen des Ausländerrechts bereits legitimiert sind.8
Bestimmungen des Ausländergesetzes, die schon die blosse Nothilfe für
Abgetauchte sanktionieren, wären im Übrigen zu streichen.
Juridische Überbrückungen sollten begleitet sein von lebensrettenden
Hilfsmaßnahmen: Einrichtung von Beratungsstellen und Nothilfefonds,
medizinische
Behandlung
unter
Beachtung
des
Datenschutzes,
Notübernachtungsstellen, Ausgabe von untengeltlichem Essen und Bekleidung,
Zugang zu Deutsch-Sprachkursen, Kindergarten- und Schulbesuch.
6. Handlungsalternativen im Alltag der Kommunen
Rechtliche Rahmenbedingungen, die Prozessen der sozialen Eingliederung von
Fluchtmigranten im Wege stehen, können gelegentlich auch zum Alibi einer
rigiden Verwaltungspraxis werden. Nicht alle Spielräume für ein flexibles, an
den Bedürfnissen der Menschen orientiertes Handeln kommunaler Akteure und
solcher der Arbeitsverwaltung sind aber von vornherein versperrt. Auch kann
nicht gewartet werden, bis eine Reform rechtlicher Rahmenbedingungen auf
Bundesebene tatsächlich durchgesetzt ist. Schon hier und heute ist kreatives, an
den Bedürfnissen des Einzelfalles orientiertes Verwaltungshandeln gefragt.
1. Grundvoraussetzung hierfür – auch im kommunalen Maßstab – ist zunächst
die Wahrnehmung der Fluchtmigranten als Teil der Zuwanderer nichtdeutscher Herkunft und ihre Anerkennung als dauerhafter Bestandtteil der Einwohnerschaft z.B. einer Stadt wie Dortmund. Mehr als 10.000 Menschen in einer Kommune mit knapp 600.000 Einwohnern, das zeigt: Es handelt sich um
eine Minderheit, zugleich aber auch um Menschen in einer Vielfalt und
Größenordnung, die nicht einfach durch eine Politik des Wegsehens und der
Integrationsvermeidung übergangen werden können.
8 Das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin hat hierzu erstmals ein Konzept vorgelegt, an das
nicht oft genug erinnert werden kann (Verfasserin: Cornelia Bührle; vgl. Kapitel III,
Abschnitt 2.3.5).
613
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Es würde den Kommunen gut anstehen, wären ihre Bediensteten bereit, den
Fluchtmigranten mit Empathie und Freundlichkeit zu begegnen und bis an den
Rand des gesetzlich Möglichen zu gehen, um dem jeweiligen Einzelfall
tatsächlich gerecht zu werden.
Hierzu sind – nicht zuletzt – die politischen Gremien und
Verwaltungsspitzen gefordert, insofern sie deutlich zu erkennen geben, dass sie
genau dieses von allen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten
und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass notwendige fachliche Qualifikationen
und soziale Kompetenzen erworben bzw. ständig weiterentwickelt werden
können. Entsprechendes gilt für die Arbeitsverwaltungen.
Der häufig in Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Kommunal- wie Arbeitsverwaltung gehörte Satz, es gehe um nichts anderes als
„Gesetze umzusetzen“, ist insoweit kurzschlüssig. Auch die Verwaltungspraxis
unterliegt dem Verfassungsgebot des Artikels 1 GG. Loyalität gegenüber dieser
Grundnorm der Verfassung ist somit grundlegend für jegliches
Verwaltungshandeln. Gefordert sind des weiteren Hintergrundwissen,
Einfühlungsvermögen,
Umsicht
und
Kreativität
im
jeweiligen
Abwägungsprozess, die Befähigung zum souveränen Umgang mit der eigenen
Rolle (Rollendistanz) und die Bereitschaft, selbst Verantwortung zu
übernehmen, Verantwortung also nicht auf nächsthöhere Verwaltungsebenen
oder auf den Gesetzgeber abzuwälzen.
2. Nahziel einer Integrationspraxis in der Kommune sollte es sein,
Fluchtmigrantinnen und -migranten gezielt in die bereits existente
Maßnahmen- und Projektlandschaft für Zuwanderer einzubeziehen. Hierbei
wäre die Teilgruppe der (noch) nicht Anerkannten – und nicht zuletzt die
Kinder und Jugendlichen im Ausbildungsalter – unbedingt zu berücksichtigen.
Für sie wären bestehende Angebote, soweit die Rechtslage es nur eben zulässt,
zu öffnen. Sofern die Rechtslage dies partout nicht zulässt, wären für sie – in
Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und bürgerschaftlichen
Initiativen – eigene Angebote neu zu entwickeln.
Auch die Arbeitsverwaltung hätte sich sehr viel stärker als bisher auf die
Zielgruppe der Fluchtmigranten einzustellen. Der bloße Verweis auf die
formale Gleichstellung anerkannter Flüchtlinge reicht nicht aus und kann zum
Alibi versäumter Fördermaßnahmen werden. Fluchtmigranten bedürfen
durchaus der gesonderten, auch statistischen Erfassung und einer darauf
aufbauenden zielgruppenspezifischen Förderung und Angebotsstruktur. Auf
Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung setzt dies
614
wiederum spezifische Kompetenzen voraus, die es ihnen erlauben, fördernd auf
diese Zielgruppe einzugehen. Neben gezielter Weiterbildung könnte deshalb
die
Einrichtung
einer
zentralen
Stabstelle
einer
oder
eines
Migrationsbeauftragten – analog zu derjenigen einer Frauenbeauftragten –
hilfreich sein, sofern diese/dieser Beauftragte fluchtbedingt Zuwandernde
ausdrücklich in den Aktionsradius einbezieht.
Beide, Kommunalverwaltung und Arbeitsamt, sollten stärker als bisher die
communities der Fluchtmigranten und die dort anzutreffenden
Selbstorganisationen in ihre Arbeit einbeziehen. Dies wäre nützlich im Sinne
aufsuchender Sozialarbeit bzw. Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und
würde gleichzeitig die Sensibilität und Interaktionsfähigkeit aller Beteiligten
erhöhen. Es hätte gleichzeitig eine qualifizierende und aktivierende Wirkung
auf die in den Selbstorganisationen tätigen ehrenamtlichen Kräfte.
3. An Einzelaspekten einer sozialintegrativen Praxis auf kommunaler Ebene
benennen wir die Folgenden:
–
–
Alimentierung von Fluchtmigranten in Form von Bar- statt Sachleistungen.
Umsiedlung in Mietwohnungen möglichst bald, spätestens nach drei Jahren
Aufenthalt. Keine Quotierung des Zugangs zu bestimmten Stadtbezirken
oder Wohnvierteln. Wohl aber eingehende Beratung und Hilfe bei der
Suche nach geeignetem Wohnraum im Gesamtgebiet der Stadt.
– Finanzierung von Angeboten kostenlosen Sprachlernens durch kommunale
Bildungseinrichtungen (Volkshochschule), Wohlfahrtsverbände und
sozialgewerbliche Bildungsträger.
– Durchsetzung wechselseitig abgestimmter, beschäftigungsfreundlicher
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfristen. Hier bedarf es vielfältiger
Abstimmungen zum einen zwischen Arbeitsverwaltung und kommunaler
Ausländerbehörde, zum anderen zwischen diesen beiden Behörden und
ausbildungs- bzw. beschäftigungswilligen Unternehmen, kommmunalen
Beschäftigungsgesellschaften, überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
und sozialgewerblichen Qualifizierungsträgern, deren Planungssicherheit
gewährleistet sein muss.
– Erkundung von Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzialen für
Fluchtmigranten im Bereich ausländischer Betriebe. Gezielte Beratung
derjenigen Betriebe, die sich als ausbildungs- und beschäftigungswillig
erweisen.
615
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
–
–
Entwicklung niedrigschwelliger berufsvorbereitender Bildungsangebote,
die zugleich Elemente fachsprachlichen Lernens enthalten. Einbeziehung
von Fluchtmigranten aller Statuskategorien in die Europäischen
Förderprogramme zur Berufsvorbereitung.
Entwicklung solcher Programme berufsbezogener Weiterbildung, die auch
hoch qualifizierten Fluchtmigranten eine Anschlusschance eröffnen.
Einrichtung von Abiturklassen für bestimmte Sprachgruppen in
Institutionen des Zweiten Bildungsweges. Neben Russisch könnten z.B.
Türkisch, Persisch, Tamilisch, Englisch und Französisch in Frage kommen.
Förderung muttersprachlichen Lernens in allen Einrichtungen bzw. Phasen
schulischen Lernens.
Ermöglichung des Hauptschulabschlusses für alle Kinder der
Fluchtmigranten als schulisches Minimum.
Vermehrter Zugang dieser Kinder zu weiterführenden allgemein bildenden
Schulen und dort Einrichtung von Förderklassen.
(Bedarfsdeckender) Ausbau des Modellversuchs einer zweijährigen
Vollzeitschule
für
ausländische
Jugendliche
mit
geringen
Deutschkenntnissen. Hier könnten jugendliche Fluchtmigranten aller
Statuskategorien den Hauptschulabschluss nachholen und, darauf
aufbauend, Grundqualifikationen in einer Reihe von Berufsfeldern
erwerben.
Das Sonderprogramm der Landesregierung „Jugend in Arbeit“ sollte
Jugendliche mit Aufenthaltsgestattung und Duldung in den eigenen Radius
einbeziehen. Dies müsste begleitet sein von notwendigen Absprachen mit
Arbeitsamt (Arbeitserlaubnis) und kommunaler Ausländerbehörde
(Aufenthaltsbefristung). Die Selbstorganisationen der Fluchtmigranten
wären als zielgruppennahe mitwirkende Instanzen zu beteiligen.
Einbeziehung der Fluchtmigranten aller Statuskategorien in Beratungs- und
Ausbildungsaktivitäten der Kammern. Dies gilt für die übertrieblichen Ausbildungsstätten, dies gilt auch für spezifische Initiativen wie z.B. „BQN“
und „Pro Qualifizierung“, die bisher ausschließlich auf die Teilgruppe der
Arbeitsmigranten fixiert waren.
Entwicklung aus- und weiterbildungsspezifischer Beratungskompetenz
außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Arbeitsverwaltung bei z.B. RAA,
Weiterbildungsberatungsstellen von Weiterbildungsträgern und in der
Sozialberatung der Verbände. Diesen Stellen käme eine spezifische
Beratungskompetenz
auch
für
solchen
Ausund
Weiterbildungsmaßnahmen zu, die sich außerhalb des Aktionsradius der
–
–
–
–
–
–
–
–
616
–
–
Arbeitsverwaltung vollziehen und gerade als solche (noch) nicht
anerkannten Flüchtlingen offen stehen.
Entwicklung
flüchtlingsspezifischer
Trainingsund
Weiterbildungsprogramme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
öffentlicher Verwaltungen, dies in enger Kooperation mit amnesty
international, Flüchtlingsräten und den Selbstorganisationen der
Fluchtmigranten am Ort.
Inanspruchnahme sozialwissenschaftlicher Kompetenz bei der regionalen
Suche nach Arbeitsmarktlücken und Mangelberufen sowie bei der
Begleitung
und
Auswertung
von
Qualifizierungsmaßnahmen.
Beispielhaftes wurde hier bereits im Saarland (Universität Saarbrücken)
und in Niedersachsen (Universität Oldenburg) geleistet.9
4. Ein wichtiger Schritt zu Kompetenzerweiterung und Aktivierung aller
zuständigen Stellen und Akteure wären Kontakt, fachlicher Austausch und
institutionalisierte Vernetzung in Gestalt eines kommunalen „Runden Tisches
Fluchtmigranten“.10 Mindestens fünf Akteursgruppen könnten sich zu diesem
Runden Tisch einfinden:
–
–
–
–
–
Die Flüchtlingsberatung der Verbände und der jüdischen Kultusgemeinde.
Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsinstanzen, wie z.B. Arbeitsamt, Unternehmensverbände und Kammern, DGB u.a.
Kommunale
Instanzen:
Ausländeramt,
Sozialamt,
Jugendamt,
Wirtschaftsförderung, kommunale Beschäftigungsgesellschaften u.a.
Bildungsinstitutionen: RAA, Trägerinstitutionen sprachlicher und
berufsbezogener Bildung, Volkshochschule, Institutionen zur Erlangung
der Hochschulreife, Fachhochschule und Universität.
Nicht zu vergessen: Selbstorganisationen der Flüchtlinge als
unverzichtbare Vermittlungsinstanzen zu den Betroffenen hin.
5. Auch Universitäten oder/und Fachhochschulen könnten ihren Beitrag zur
sozialen Integration von Fluchtmigranten leisten:
–
Über deren Weiterbildungseinrichtungen wären Potenziale berufbezogenen
Anschlusslernens für Fluchtmigranten mit akademischer Ausbildung zu er-
9 Vgl. Kapitel III, Abschnitte 2.3.2 und 3.2.1.
10 Zahlreiche Anregungen hierzu lassen sich dem „Essener Modell“ zur Konzeptentwicklung
für eine interkulturelle Stadtpolitik entnehmen. Vgl. Krummacher, M. 1999.
617
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
–
schließen und konkret in Lehrangebote bzw. Aufbaustudiengänge
umzusetzen.
In
Zusammenarbeit
mit
den
Wohlfahrtsverbänden
könnten
Weiterbildungsangebote für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in
den Selbstorganisationen der Fluchtmigranten entwickelt und evaluiert
werden.
Über wissenschaftliche Fachtagungen und Weiterbildungsangebote
könnten sowohl interessierte Bürger, als auch die professionell mit
Fluchtmigranten befassten Mitarbeiter/innen in Behörden und Verbänden
fachlich weitergebildet und zum Erfahrungsaustausch bzw. Diskurs über
den jeweils „richtigen Weg“ angeregt werden.
–
7. Schlussbemerkung: Politik der Anerkennung als
Demokratiefaktor
Von einer Politik nachholender Anerkennung und sozialer Integration im
Makrobereich der Gesellschaft und Mikrobereich einer Kommune wären
deutliche Entlastungseffekte zu erwarten: Entlastung für die betroffenen,
ohnehin vielfach traumatisierten, Menschen, Enlastung aber auch für die
Aufnahmegesellschaft, – mit deutlichen integrativen Konsequenzen.
Die entlastende Wirkung für die Betroffenen ist offenkundig: Denn sie
wären nun in die Lage versetzt, angstfrei nach Möglichkeiten einer
selbstbestimmten, also auch: durch eigene Erwerbtätigkeit fundierten
Lebensführung zu suchen. Zug um Zug mit der Entwicklung sprachlicher
Artikulationsfähigkeit würden sie eigene Fähigkeiten entdecken und geltend
machen, zugleich aber auch schwierige Lernprozesse im Hinblick auf ein neues
gesellschaftliches Umfeld und ungewohnte Berufsfelder auf sich nehmen.
Die Anerkennung (und Aktivierung) der Flüchtlinge hätte eine entlastende
Wirkung auch für Aufnahmegesellschaft und Kommunen: Zum Teil
überdurchschnittlich ausgebildete Frauen und Männer im besten Lebensalter
würden über kurz oder lang ökonomisch auf eigenen Füßen stehen und damit
den kommunalen Sozialhaushalt entlasten. Auch der Verwaltungsaufwand
ließe sich drastisch reduzieren.
Die – sehr häufig – politisch erfahrenen und interessierten Fluchtmigranten
wären zur – willkommenen – politisch-gesellschaftlichen Partizipation in der
Kommune bereit. Gleichzeitig würden sie wichtige Beiträge leisten zur
618
Demokratisierung und Befriedung ihrer Herkunftsländer und damit zur
Reduzierung zukünftiger Fluchtbewegungen.
Auch sollte der demographische Aspekt nicht vernachlässigt werden: In einer
zunehmend älter werdenden Gesellschaft sind Investitionen in eine junge
Generation fluchtbedingt Zugewanderter Investitionen in die eigene Zukunft.
Dies wurde, nicht zuletzt, von „wirtschaftsnahen“ Instituten immer wieder
öffentlich geltend gemacht, zuletzt, gegen Ende der letzten Legislaturperiode,
auch durch eine Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages.
Entlastend für die Aufnahmegesellschaft wäre es nicht zuletzt, wenn ein
neuer Konsens über den Umgang mit Fluchtmigranten hergestellt, und
tiefgreifende Divergenzen innerhalb und zwischen den verschiedenen
politischen Lagern (des demokratischen Spektrums) eingeebnet werden
könnten.
In die Richtung des Konsenses verweist auch eine grundlegende
demokratietheoretische Erwägung: Geht es letztlich doch um die
„Authentizität“ des „demokratischen Projekts“ (Senese) der Bundesrepublik
Deutschland, also, aus der Sicht der Deutschen, um die eigene Demokratie. Am
deutlichsten hat dies, neben Habermas11, Grass12 und Bubis13, Salvatore
Senese, italienischer Staatsrechtler und Parlamentsabgeordneter, der deutschen
Öffentlichkeit vorgehalten.14 Für Senese steht mit der Asylfrage die (deutsche)
Demokratie selbst auf dem Prüfstand. Eine Demokratie, deren
Mehrheitsentscheidungen nicht mehr rückgekoppelt wären an die strikte
Beachtung der Gleichheit der Menschen und der Menschenwürde, wäre für
Senese verfälscht zum bloßen Gruppenprivileg und einer – von grundlegenden
Wertvorstellungen entkoppelten – „Diktatur“ der Mehrheit.
Einem solchen Szenario könnte ein die politischen Lager übergreifender
präventiver Konsens entgegenwirken. 1948/49, das zeigen Einblicke in die
Debatten des Parlamentarischen Rates, war ein solcher Konsens möglich. Wird
er sich unter den heutigen Bedingungen neu begründen lassen?
11
12
13
14
Vgl. Kapitel II, Abschnitt 1.
Vgl. Kapitel I, Abschnitt 3.1.
Vgl. Kapitel I, Abschnitt 2.1
Vgl. Kapitel I, Abschnitt 2.1.
619
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Abkürzungen
ABAKU
AbH
ABM
AEVO
AFG
AFIS
AFuU
AGEF
AhE
AiD
AKP
ANAP
ArGV
AS
ASA
ASF
AsylbLG
AsylVfG
AsylVfGDVO
AÜG
AuslG
AWO
AZR
AZRG
BAFl
BAföG
BAGFW
BBfA
BDA
BGBL
Bill BG
BIZ
620
Association du Bas Kongo
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit
Arbeitserlaubnisverordnung
Arbeitsförderungsgesetz
Fingerabdruck-Identifizierungssystem
Ausbildung, Fortbildung und Umschulung
Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte
Abschiebungshafteinrichtungen
Informationsdienst „Ausländer in Deutschland“
Akademikerprogramm der Otto Benecke Stiftung
Mutterlandspartei (Türkei)
Arbeitsgenehmigungsverordnung
Arbeit statt Sozialhilfe
Schulabschlusskurse für Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge
(Schwerpunkt: Abiturvorbereitung).
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylverfahrensgesetz
Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Ausländergesetz
Arbeiterwohlfahrt
Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
Der Bundesbeauftrage für Asylangelegenheiten
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Bundesgesetzblatt
Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes
BMA
BMI
BOBBI
BQN
BSHG
BT-Drucks.
BUKO
BVerwG
CAD
CDU
CJD
CNS
CSU
DAFbW
DAA
DAG
DAH
DAKME
DAS
DBHG
DEP
DFG-VK
DGB
DIHT
DISS
DIW
DODI
DOM
DPWV
DRK
DSP
DV
DW
DYP
EASY
EDG
EDV
EFB
efp
EKD
EMRK
epd
ESF
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Bundesministerium des Innern
Beratung, Orientierung, Berufliche Bildung
Beratungsstelle zur Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte
Bundessozialhilfegesetz
Bundestags-Drucksache
Bundeskongress Entwicklungspolitischer Aktiv-Gruppen
Bundesverwaltungsgericht
Computergestütztes Konstruieren
Christlich Demokratische Union
Christliches Jugenddorfwerk
Conférence Nationale Souveraine (Zaire)
Christlich Soziale Union
Durchführungs-Anordnung zur Förderung beruflicher Weiterbildung
Deutsche Angestellten Akademie
Deutsche Angestelltengewerkschaft
Deutsche Aids-Hilfe
Alevitisches Kulturzentrum Dortmund und Umgebung
Dortmunder Ausländersystem
Deutsch-Bosnische-Herzegowinische Gesellschaft
Demokratie Partei (Türkei)
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kiregsdienstgegner
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Industrie- und Handelstag
Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Dortmunder Dienste
Russisches Kulturzentrum (Dortmund)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Deutsches Rotes Kreuz
Division Spéciale Présidentielle (Zaire)
Datenverarbeitung
Diakonisches Werk
Partei des Rechten Weges (Türkei)
DV-Erstaufnahmesystem Asyl
Entsorgung Dortmund
Elektronische Datenverarbeitung
Universität des Saarlandes, Zentrum Europa und Dritte Welt, Arbeitseinheit
„Entwicklungspolitische Forschung und Beratung“
Europabüro für Projektbegleitung, Bonn
Evangelische Kirche in Deutschland
Europäische Menschenrechtskonvention
Evangelischer Pressedienst
Europäischer Sozialfonds
621
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
ESG
ESO
EU
EWR
EWZ
FAW
FdK
F.D.P.
FEK
FFM
FIS
FlüAG
FRG
GARP
GBB
GBFW
GFK
GG
GIA
G.I.B.
GMBL
GUK
GUS
HADEP
HBV
HEP
HORIZON
HumHAG
HzA
IB
i.d.R.
IG BAU
IGM
IHK
IMK
INTEGRA
IRK
IWF
JAT
JVA
KAB
KFZ
622
Evangelische Studentengemeinde
Euroschulen-Organisation
Europäische Union
Europäischer Wirtschaftsraum
Entwicklungszentrum für berufliche Qualifizierung und Integration
Fortbildungsakademie der Wirtschaft
Freie demokratische Korrespondenz
Freie Demokratische Partei
Alevitische Föderation Kurdistan
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration
Islamische Heilsfront (Algerien)
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW
Fremdrentengestz
Government Assisted Repatriation Program
Gesellschaft für Bildung und Beruf
Gesellschaft für berufliche Förderung in der Wirtschaft
Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Bewaffnete Islamische Gruppen i. Algerien
Gesellschaft für innovative Beschäftigung
Gemeinsames Ministerialblatt
Gemeinschaftsunterkunft des Landes NRW
Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten
Partei der Demokratie des Volkes (Türkei)
Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen
Partei der Arbeit des Volkes (Türkei)
Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte und
Benachteiligte
Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen
aufgenommene Flüchtlinge (Kontingentflüchtlinge)
Hilfe zur Arbeit
Internationaler Bund
in der Regel
Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt
Industriegewerkschaft Metall
Industrie- und Handelskammer
Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern
Integration von Benachteiligten in den Arbeitsmarkt
Internationales Rotes Kreuz
Internationaler Währungsfonds
Jugoslawische Fluglinie
Justizvollzugsanstalt
Katholische Arbeitnehmerbewegung
Kraftfahrzeug
KHG
KK
KLD
KOMKAR
KON-Kurd
LDK
LEB
LTTE
LUM
MAGS
MASSKS
MCN
MMM
MPI
MSA
MW
NGG
NOW
NPD
NRW
PAD
PDS
PKK
Pro Regio
ÖTV
OP
OVG
OSZE
RAA
RdA
REAG
REFAH
RESIDER
RL - GF - H
RL - GF - SB
RMF
RTDA
RWI
SAMF
SARM
SGB III
SHP
Katholische Hochschulgemeinde
UN-Kinderkonvention
Katholischer Lagerdienst
Föderation Kurdischer Vereine in der Bundesrepublik Deutschland
Konföderation Nationaler Kurdischer Verbände in Europa
Demokratische Liga des Kosovo
Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen
Liberation Tigers of Tamil Eelam
Landesstelle Unna – Massen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des
Landes NRW
Movement National Congolais
Migranten Medien Zentrum
Management und Praxistraining für Ingenieure
Haager Minderjährigenschutzabkommen
Mittelwert
Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten
Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Nordrhein-Westfalen
Parti d’Action du Dévelopement de la Démocratie (Togo)
Partei des Demokratischen Sozialismus
Arbeiterpartei Kurdistans
Förderung des Strukturwandels in von Umstrukturierung besonders
betroffenen industriellen und ländlichen Regionen
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Operationelles Programm
Oberverwaltungsgericht
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
Recht der Arbeit
Reintegration und Emigration Progam for Asylum-seekers in Germany
Wohlfahrtspartei (Türkei)
Förderung des Strukturwandels in den Stahlregionen
Richtlinien Gemeinschaftsfonds Hochschulbereich
Richtlinien Gemeinschaftsfonds Schul- und Berufsbildungsbereich
Rechtsmittelfonds
Regroupement des Togolais Démocrates en Allemagne
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
Sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung
Service d’Actions et de Renseignements Militaires (Zaire)
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung
Sozialdemokratische Partei (Türkei)
623
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
SNIP
SOEP
SPD
SU
TAZ-Ruhr
TKO
TONDANA
UCK
UDPS
UN
UNO
UNHCR
UNICEF
UNPROFOR
VFFR
VHS
VKK
VNB
VVFlüAG
VVWobindG
VwVfG
WobindG
WZB
YEK-KOM
YOUTHSTART
ZAB
ZAK
ZAR
ZAST
ZDWF
ZfaB
ZfS
ZFSH/SGB
ZfW
ZWW
624
Service Nationale d’Information Présidentielle (Zaire)
Sozioökonomisches Panel
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Sowjetunion
Die Tageszeitung, Wochenausgabe Ruhrgebiet
Türkei-Kurdistan-Koordination beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die
Grünen
Organisme d’aide humanitaire aux enfants de l’Angola et du Zaire
Befreiungsarmee für Kosovo
Union pour Démocratie et Progrès Sociale (Zaire/Kongo)
United Nations
United Nations Organisation
United Nations High Commissioner for Refugees
United Nations Children’s Emergency Fund
United Nations Protection Force
Verein zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit
Volkshochschule
Vereinigte Kirchenkreise (Dortmund und Lünen)
Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen
Verwaltungsvorschriften zum Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW
Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Wohnungsbindungsgesetz
Wissenschaftszentrum Berlin
Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland
Erleichterung der Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
Zentrale Ausländerbehörde
Zentralamerika -Komitee Tübingen
Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber
Zentrale Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
Sozialrecht in Deutschland und Europa – Zeitschrift für Sozialhilfe/
Sozialgesetzbuch
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Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
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Zentrale Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge e.V. (ZDWF)
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Zentrale Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge e.V. (ZDWF)
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650
Anhang 1: Erläuterungen zum Ausländerzentralregister (AZR)
Den Prozess der Zufluchtnahme am Beispiel der Stadt Dortmund haben wir
überwiegend anhand von Zahlen aus dem Ausländerzenralregister für die Stadt
Dortmund, die uns von der Dortmunder Ausländerbehörde zur Auswertung
übergeben wurden, statistisch abgebildet (Anhang 2: Tabellen 1 bis 5).
Das AZR ist eine der größten personenbezogenen Dateien in Deutschland,
in der Millionen von Einzeldaten von Ausländerinnen und Ausländern
gespeichert sind, sodass man durchaus von einer „Totalerfassung“ der
ausländischen Bevölkerungsgruppe sprechen kann (vgl. Leuthardt, B. 1996:
113f.). Geführt wird das AZR – seit 1953 – vom Bundesverwaltungsamt
(Registerbehörde) mit Sitz in Köln; erst seit dem 1.10.1994 hat das AZR mit
dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) eine rechtsverbindliche
Grundlage erhalten. Bis zum In-Kraft-Treten des AZRG war das AZR durch
das Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes legitimiert. Das
AZRG sieht eine zentrale Speicherung personenbezogener Daten vor. Die
Daten werden von bestimmten öffentlichen Stellen bzw. Behörden an die
Registerbehörde übermittelt, zumeist im Wege der Direkteingabe (online) oder
mittels Datenträgern (Magnetbänder/Disketten). Die Registerbehörde
übermittelt ihrerseits AZR-Daten auf Ersuchen an öffentliche und
nichtöffentliche Stellen. Das AZR besteht aus zwei Dateien: dem allgemeinen
Datenbestand und der Visadatei. Letztere wurde mit dem AZR-Gesetz neu
eingeführt; datenübermittelnde Stellen sind im Falle der Beantragung eines
Visums die Auslandsvertretungen. Beide Dateien werden separat voneinander
geführt.
Im Hinblick auf den allgemeinen Datenbestand nennt das AZRG unter
anderem folgende öffentliche Stellen, die an die Registerbehörde Daten zu
übermitteln haben: die lokalen Ausländerbehörden, die Grenzschutzdirektion,
das BAFl und das Bundeskriminalamt (vgl. § 6 AZRG). Anlässe, die zu einer
Datenspeicherung führen, sind im AZRG aufgeführt (vgl. § 2). Während etwa
die Ausländerbehörden zur Datenübermittlung verpflichtet sind, wenn sich ein
Ausländer nicht nur vorübergehend, das heißt länger als drei Monate, in Deutschland aufhält, hat das BAFl Daten zu übermitteln, sobald ein Ausländer
651
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
einen Asylantrag stellt. Anlässe zur Speicherung sind ferner: Einreisebedenken,
aufenthaltsbeendende Maßnahmen, begangene Straftaten. Für jede
datenübermittelnde Instanz ist „im Gesetz festgelegt, bei welchem Anlass sie
welche Daten übermitteln muss“ (Heyder, U. 1994: 155). Häufigster Anlass für
eine Datenspeicherung ist die von den einzelnen Ausländerbehörden jeweils
zum aufenthaltsrechtlichen Status getroffene Entscheidung. Hierzu gehört nicht
nur die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung, sondern
auch die Ausreiseaufforderung, die Androhung wie Anordnung der
Abschiebung sowie die Erteilung einer Duldung. Hierzu gehört jedoch nicht
die Aufenthaltsgestattung, da diese gleichzeitig mit der Asylbeantragung im
AZR gespeichert wird. Welche Daten im einzelnen genau gespeichert werden,
ist in § 3 AZRG, insbesondere aber in der Durchführungsverordnung zum
AZRG (AZRG-DV), detailliert geregelt. Danach werden, neben der
Behördenkennzahl (Bezeichnung der datenübermittelnden Stelle) und der
AZR-Nummer, die übrigens eine genaue Identifizierung der erfassten Personen
ermöglicht,
Grundpersonalien,
Aufenthaltstitel,
Asylverfahrensdaten,
ausweisungs- bzw. abschiebungsbezogene Daten, paßrechtliche Daten,
strafrechtliche Daten etc. gespeichert (vgl. hierzu die Anlage zur AZRGDurchführungsverordnung in: Streit, Ch. und Heyder, U. 1997: 315ff).
Hauptzweck des AZR ist nach § 1 AZRG die Unterstützung von Behörden
und öffentlichen Stellen, die mit der Durchführung von ausländer- oder
asylrechtlichen Angelegenheiten betraut sind. Daneben „dient das Register in
engen Grenzen auch nichtöffentlichen Stellen bei der Erfüllung humanitärer
oder sozialer Aufgaben“ (Heyder, U. 1994: 154). Zur jährlichen statistischen
Aufbereitung erhält das Bundesamt für Statistik aggregierte Daten des AZR.
Da Vollständigkeit wie auch Aktualität des allgemeinen Datenbestandes des
AZR wesentlich vom korrekten Handeln der beteiligten Behörden/öffentlichen
Stellen abhängen, kann es – auch nach In-Kraft-Treten des AZRG – hie und da
(noch) zu Datenungenauigkeiten kommen, worauf wir an den entsprechenden
Stellen unserer Studie hingewiesen haben.
652
Anhang 2: Tabellen zu Kapitel II1
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Flüchtlinge in Dortmund von 1990 bis 1997 (Tabellen 1a – 1h)
Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach Staats-angehörigkeit,
Alter und Geschlecht (Tabellen 2a – 2h)
Ausländer aus asyslrelevanten Ländern in Dortmund nach Aufenthaltstiteln
(Tabellen 3a – 3h)
Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach dem
Asylverfahrensstand (Tabellen 4a – 4b)
Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen (Tabellen 5e – 5h)
Erstregistrierungen von Asylbewerbern aus asylrevanten Ländern nach Staatsangehörigkeit und Verbleib ausreisepflichtiger, rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde
(ZAB) in Dortmund (Tabellen 6a/6b)
1 Die Tabellen sind über die Homepage des Zentrums für Weiterbildung der Universität
Dortmund
(www.zfw.uni-dortmund.de.\forschungsprojekte.html)
einzusehen
bzw.
abzurufen. Gegen eine Gebühr von DM 5,- (Scheck) können sie des weiteren als
Druckdokument (Diskette) bezogen werden: Universität Dortmund, Zentrum für
Weiterbildung, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund.
653
Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland,
Frankfurt a.M./New York, Campusverlag
Anhang 3: Tabellen zu Kapitel III1
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer – nach Wirtschaftsabteilungen (Bundesgebiet West)
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer in der Bundesrepublik
Deutschland nach Staats-und EU-Angehörigkeit (Bundesgebiet West)
Ausländische Auszubildende in Westdeutschland nach Staatsangehörigkeit und
nach Ausbildungsbereichen
Ausbildungsberufe mit hohen Anteilen an Auszubildenden mit ausländischem
Pass
Anteil Schülerinnen und Schüler mit ausländischem Pass an allgemein bildenden
Schulen
Ausländische und deutsche Schulabsolventen 1997
Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote (Bundesgebiet
West)
Entwicklung der Ausländerarbeitslosigkeit und Ausländerbeschäftigung
(Bundesgebiet West)
Arbeitslose Ausländer und Deutsche nach ausgewählten Strukturmerkmalen
(Bundesgebiet West)
Berufliche Weiterbildung – Eintritte von Ausländern
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer in
NRW
Arbeitslose und Arbeitslosenquoten in NRW
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer nach
Wirtschaftsabteilungen in NRW
1 Die Tabellen sind über die Homepage des Zentrums für Weiterbildung der Universität
Dortmund
(www.zfw.uni-dortmund.de.\forschungsprojekte.html)
einzusehen
bzw.
abzurufen. Gegen eine Gebühr von DM 5,- (Scheck) können sie des weiteren als
Druckdokument (Diskette) bezogen werden: Universität Dortmund, Zentrum für
Weiterbildung, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund.
654
Autoren
Prof. Dr. rer. soc. Peter Kühne, geboren 1935, Professor für Soziologie am
Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund.
Lehr- und Forschungsschwerpunkte: Soziologie der Arbeitsbeziehungen und
europäischer Gewerkschaftsvergleich, Zukunft der Erwerbsarbeit, Soziologie
der
Migration
und
Fragen
interkultureller
Erwachsenenbildung,
Literatursoziologie.
Dr. rer. pol. Harald Rüßler, Dipl. Ök., geboren 1951, wissenschaftlicher
Angestellter am Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund.
Forschungsschwerpunkte: Arbeits- und Industriesoziologie, Deutungsmusteranalyse, qualitative Sozialforschung, Soziologie der Migration.
Anschrift:
Universität Dortmund
Zentrum für Weiterbildung
– Gebäude Sozialakademie –
Hohe Str. 141
D-44139 Dortmund
Tel.: 02317755-6612/-6633/-6614 (Sekretariat)
Fax: 0231/755-6619
655
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