Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Kapitel V Zusammenfassung. Plädoyer für eine Politik nachholender Anerkennung und sozialer Integration 1. Zufluchtsland Bundesrepublik Deutschland? Zweifache Zuwanderung – geteilte Aufmerksamkeit: Seit Ende der achtziger Jahre ist eine deutliche Zweiteilung des Anteils nicht-deutscher Einwanderer in die Bundesrepublik zu verzeichnen: Neben die Arbeitsmigranten, deren Familien und Nachkommen, die seit Mitte der fünfziger Jahre und bis zum Anwerbungsstopp vom November 1973 angeworben worden waren, treten nun vorrangig Fluchtmigranten, die aus Gründen politischer Verfolgung, anderer gravierender Menschenrechtsverletzungen und/oder bürgerkriegsartiger Zustände in ihren Herkunftsländern hier Asyl oder wenigstens vorübergehenden Schutz suchen. Ende 1996, bei Einsetzen unserer Enquête, lebten ca. 1,6 Mio. Menschen aus diesem Personenkreis, also etwa ein Fünftel der insgesamt ca. 7,2 Mio. Migrantinnen und Migranten nicht-deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Zweiteilung entspricht ein zweigeteilter öffentlicher Diskurs: Arbeitsmigrantinnen und -migranten gelten, auch wenn ihnen das formelle Prädikat „Einwanderer“ immer noch verweigert wird, als langjährig und legitim Anwesende, denen nun ein erleichterter und modernisierter Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft eröffnet werden soll. Fluchtmigrantinnen und -migranten gelten demgegenüber als zunächst einmal unerwünscht: Nicht ihre dauerhafte Anwesenheit, soziale Integration und Einbürgerung, sondern ihre Zurückweisung bzw. Rückführung und wie sich dies möglichst effizient umsetzen lasse, stehen im Mittelpunkt öffentlicher Debatten. Dem zweigeteilten öffentlichen Diskurs entspricht eine geteilte Aufmerksamkeit sowohl in der amtlichen Berichterstattung z.B. durch zuständige Ministerien, als auch im Bereich sozialwissenschaftlicher Forschung. Sowohl amtliche, als auch sozialwissenschaftliche Publikationen zu 566 Fragen der Migration sind nach wie vor konzentriert auf die Gruppe der „alten“ Einwanderer, also der angeworbenen Arbeiterinnen und Arbeiter aus den Mittelmeerländern, deren Familien und Nachkommen. Dies gilt sowohl für die Bundes- und Landesebene, als auch für den Mikrobereich der Stadt Dortmund. Hintergründe verstärkter Zufluchtnahme: Es sind vor allem drei Gründe, die zu verstärkter Fluchtmigration Anlass gaben: Zunächst die Ethnisierung ehemals realsozialistischer Gesellschaften Südost- und Osteuropas und in der Folge: Kriege und Bürgerkriege, pogromartige Verfolgung ethnischer und/oder religiöser Minderheiten, „ethnische Säuberungen“, Diskriminierungen jeder Art. Etwa Zweidrittel aller in den Jahren 1989 bis 1994 zu verzeichnenden Asylbewerber/innen rekrutierten sich aus dieser Gruppe. Von Bedeutung waren und sind des Weiteren die bekannten sozialen und politischen Krisenherde an der inneren und äußeren Peripherie Europas: Autonomiebestrebungen der Kurden in der Türkei und der Krieg, den die Regierung der Türkei gegen die kurdische Guerilla und deren soziales Umfeld führt; sodann die Zerklüftung der Gesellschaften des Libanon und Algeriens mit der Folge eines Zerfalls staatlicher Autorität und sowohl staatlichen wie nicht-staatlichen Terrors. Erst an dritter Stelle zu nennen sind politische Verfolgung und schwere Menschenrechtsverletzungen in entfernteren Staaten der Welt. Hier gerät Iran in den Blick, sodann Afghanistan, Sri-Lanka, nicht zu vergessen die Diktaturen Schwarz-Afrikas, wie beispielsweise diejenigen Zaires/Kongos und Togos. Schon diese erste Übersicht lässt folgende Schlussfolgerungen zu: – – die Zufluchtnahme in der Bundesrepublik Deutschland hat von 1989 bis 1993 dramatisch zugenommen, doch handelt es sich um ein vorrangig auf europäische und angrenzende Herkunftsländer beschränktes, zum Teil temporäres Phänomen, das sich aus den Umbrüchen und Restrukturierungen vor allem in den Ländern Ost- und Südosteuropas erklärt. Das von Teilen der Massenmedien und einem Teil der politischen Akteure wider besseres Wissen entworfene Katastrophenszenario, wonach weite Bevölkerungsteile Afrikas, Lateinamerikas und Asiens, die von Elend und Unterdrückung zugleich betroffen sind, auf dem Sprung stünden, in die Bundesrepublik Deutschland zu „strömen“, um hier ihr Individualgrundrecht auf politisches Asyl in Anspruch zu nehmen, ist falsch. Die große Mehrheit der mehr als 20 Millionen Flüchtlinge weltweit, 567 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag – die der UNHCR z.B. für Anfang 1995 registrierte, verblieb entweder im jeweiligen Herkunftsland oder wurde in den unmittelbar angrenzenden Staaten aufgenommen. Fluchtmigrantinnen und -migranten, die das Teritorium der Bundesrepublik Deutschland erreichen, können in ihrer großen Mehrheit somit nicht als „Wirtschafts“- oder noch schlimmer: „Schein“-Asylanten diffamiert werden. Das entscheidende Fluchtmotiv dieser Menschen ist nachvollziehbar: eine Gefährdung von Leib und Leben, die keinen anderen Ausweg zulässt, als den der Flucht. Politik externer Ausgrenzung: Würde die Bundesrepublik Deutschland bereit sein, diese Menschen – in generöser Auslegung der eigenen Verfassung bzw. der von ihr ratifizierten internationalen Übereinkommen – aufzunehmen und würden die politisch Verantwortlichen, sofern sich Widerstände zeigen, alles in ihren Möglichkeiten stehende tun, das Einverständnis eines Großteils, vielleicht sogar einer Mehrheit bundesrepublikanischer Inländerinnen und Inländer zu gewinnen? Hierzu hätte es breiter, die politischen Lager übergreifender, von den Wertkonservativen bis zu den Linken reichender Absprachen bedurft. Anerkannte „öffentliche Personen“, Intellektuelle, Künstler, Repräsentanten von Kirchen und Verbänden hätten als Moderatoren gewonnen werden können. Sodann hätte es einer Informationskampagne bedurft, die den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik die Hintergründe des Fluchtgeschehens erläutert und die Motive der Fliehenden – zum Beispiel aus dem zerfallenden ehemaligen Jugoslawien, aus türkisch-Kurdistan, aus Iran und Sri Lanka nahe gebracht hätte. Aus heutiger Sicht kann nur festgestellt werden, dass ein derartiger Versuch nie unternommen wurde. Erkennbare Anzeichen der Emphatie und Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung und besonders auch: in den Kirchen, fanden kaum Beachtung. Sieht man von den vergleichsweise kleinen Gruppen solcher Flüchtlinge ab, die außerhalb des Asylverfahrens aufgenommen wurden (z.B. als Bürgerkriegs- oder Kontingentflüchtlinge), bestimmte von Anfang an der Gestus der Abwehr das Regierungshandeln. Zwar rühmt sich die Bundesregierung, weit mehr als 300.000 Bosnienflüchtlinge aufgenommen zu haben und damit – im europäischen Kontext – die Hauptlast aus dem BosnienKonflikt der 90er-Jahre getragen zu haben. Aber auch hier zeigt sich bei näherem Hinsehen: Noch die faktische Aufnahme dieser Menschen, die – nicht zuletzt – den Verpflichtungserklärungen zahlreicher jugoslawischer 568 Verwandter, aber auch deutscher Familien, zu verdanken war, war durchsetzt von Gesten politischer und administrativer Abwehr. Nur ein Bruchteil dieser Menschen wurde im Rahmen humanitärer Sonderkontingente aufgenommen. Ein eigens für Bürgerkriegsflüchtlinge geschaffener § 32 a AuslG blieb ungenutzt, weil Bund und Länder sich auf eine Umverteilung der Kosten nicht einigen konnten. Der Aufenthaltsstatus eines Großteils dieser Flüchtlinge beschränkte sich somit auf einen Zustand faktischer Nichtabschiebung mit gravierenden Auswirkungen auf z.B. Familienzusammenführung und Ausbildungschancen bosnischer Kinder und Jugendlicher. Vergleichsweise großzügig zeigt sich die Bundesrepublik Deutschland nur gegenüber derjenigen Minderheit von Fluchtmigranten, die nach Maßgabe des Kontingentflüchtlingsgesetzes vom 22.07.1982 aufgenommen werden. Dieses damals zugunsten vietnamesischer boat-people verabschiedete Gesetz kommt heute vor allem jüdischen Emigranten aus den GUS-Staaten zugute. Sie werden aus humanitären Gründen aufgenommen und ein Asylverfahren bleibt ihnen erspart. Fluchtmigranten, die Asyl beantragen, stehen unter dem Verdacht einer ungerechtfertigten Berufung auf politische Verfolgung und damit des Asylmissbrauchs. Die vorrangige Anstrengung der Bundesrepublik Deutschland gilt deshalb der Sicherung ihrer Außengrenzen. Wichtiges Instrument juridischer Grenzsicherung ist – seit 01.07.1993 – die Definition eines Cordons sicherer Drittstaaten, von denen die Bundesrepublik umgeben sei. Sie legitimiert die Zurückweisung aller Asylsuchenden, die die Bundesrepublik auf dem Landwege zu erreichen versuchen. Unsere statistische Übersicht zeigt, dass die Zahlen derjenigen, die bereits an den Grenzen zurückgewiesen werden, sich inzwischen derjenigen annähern, die das Territorium der Bundesrepublik (noch) erreichen und hier einen Asylantrag stellen können. Ca. 5 % wurden 1997, ca. 4 % 1998 als asylberechtigt gem. GG anerkannt, ein Prozentsatz, der sich durch die Anrufung der Verwaltungsgerichte und nach häufig langjährigen Verfahren um etwa den gleichen Prozentsatz erhöhen dürfte. Von den ausländerrechtlichen Möglichkeiten, zumindest „kleines Asyl“ oder andere Formen des Abschiebungsschutzes zu gewähren und damit den Schutzbestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zu entsprechen, wird nur selten Gebrauch gemacht. Diejenigen, die nach Abschluss ihres Verfahrens zur Ausreise verpflichtet werden, können, sofern Zweifel an ihrer Bereitschaft zur Ausreise bestehen, 569 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag zwangsweise zurückgeführt und zunächst in Abschiebungshaft genommen werden. Hunderte von Menschen nahmen inzwischen – mehr oder weniger erfolgreich – Kirchenasyl in Anspruch. Die (geschätzte) Zahl derjenigen, die – in panischer Angst vor einer Abschiebung ins Herkunftsland – in die sog. Illegalität abtauchen, übersteigt bei weitem diejenige der freiwilligen Rückkehrer. Politik interner Integrationsverweigerung: Dem externen Ausgrenzungsmechanismus wurden interne der Anerkennungs- und Integrationsverweigerung hinzugefügt. Denn bereits 1994 ließ sich absehen, dass trotz geschlossener und technisch wie personell aufgerüsteter Grenzen, immer noch Zehntausende pro Jahr das Territorium der Bundesrepublik erreichen und sich als Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu erkennen geben. Soweit diese Menschen nicht umgehend ausgewiesen bzw. abgeschoben werden, leben sie zwar auf dem Territorium der Bundesrepublik, doch wird ihnen das Transitorische, Uneigentliche, Unerwünschte ihres Aufenthalts stets vor Augen geführt: Räumlich segregiert in zum Teil lagerähnlichen Großunterkünften wird ihnen nur ein kurzfristiger Aufenthalt „gestattet“. Sie werden fern gehalten von Erwerbsarbeit und jeglichen Integrationsangeboten wie z.B. Sprachförderung und berufsbezogener Qualifizierung. Der gleichzeitig gewährte Unterhalt ist weit unter das Niveau eingeführter Sozialhilfe gedrückt. Hierzu wurde in Gestalt des Asylbewerberleistungsgesetzes ein eigenes fluchtmigrantenspezifisches Leistungsrecht geschaffen. Zwar sind für die Minderheit anerkannter Flüchtlinge bescheidene Integrationsangebote des Staates vorgesehen. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt unterliegt für sie keiner arbeitsgenehmigungsrechtlichen Beschränkung. Aber es handelt sich nur um eine Minderheit, die insoweit den seit langem in der Bundesrepublik lebenden Arbeitsmigranten und deren hier aufgewachsenen bzw. geborenen Nachkommen gleichgestellt ist. Die Mehrheit der Fluchtmigranten, darunter Familien mit Kindern, die zwar (noch) nicht anerkannt sind, aber auch nicht einfach zurückgewiesen oder zur Ausreise verpflichtet bzw. abgeschoben werden können, ist von jeder integrationspolitischen Bemühung ausgeschlossen. Es handelt sich um die Großgruppe abgelehnter, aber im Lande verbleibender Asylbewerber (De-facto-Flüchtlinge), sodann verbleibender 570 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Sie alle eint, dass sie, von Ausnahmen abgesehen, keine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz erhalten, nicht einmal deren niedrigste Kategorie: die (befristete) Aufenthaltsbefugnis. Ihr „Status“ ist der derjenige einer bloßen Duldung, also des vorübergehenden Verzichts auf (u.U.) zwangsweisen Vollzug der verfügten Ausreise. Gerade sie konstituieren aber den größeren und relevanteren Teil jener Einwanderungsbewegung, die in den Sozialwissenschaften gelegentlich als die „Neue Immigration der 90er-Jahre“ gekennzeichnet wird. Die von uns gezeigte aufenthaltsrechtliche Statushierarchie der Fluchtmigranten stellt sich somit als Statuspyramide dar: Mit einer vom Umfang her kleinen Spitze „anerkannter“ Flüchtlinge und einem breiten Sockel solcher Fluchtmigranten, denen Anerkennung verweigert wird. Korrekturen im Zeichen von Rot-Grün?: Rot-grüne Landespolitik in NRW vermochte diese oder jene Härte gegenüber Asylsuchenden zu lindern. Grundlegende asylpolitische Korrekturen liegen jedoch in der Kompetenz des Bundes. Erhebliche Erwartungen richteten sich deshalb auf eine bundespolitische Kurskorrektur im Zeichen von Rot-Grün. Bündnis 90/Die Grünen hatte hierzu seit langem sowohl partei- wie wahlprogrammatische Vorstellungen entwickelt. Aber auch von Pro Asyl wurden, abgestimmt mit Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und DGB, maßvolle Vorschläge unterbreitet, wie als unerträglich wahrgenommene Härten der existenten Asylpraxis in kleinen Schritten beseitigt werden könnten. Eine großzügig gestaltete Altfallregelung wäre der vordringliche erste Schritt in die richtige Richtung. Die Deregulierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt wäre ein zweiter Schritt, der zur Entspannung der Lage beitragen könnte. Die im Oktober 1998 abgeschlossene Koalitionsvereinbarung musste dann allerdings enttäuschen. Aber auch von dem wenigen dort Vereinbarten wurdebis Dezember 1999 nahezu nichts umgesetzt. Zweifel am asylpolitischen Reformwillen und an der Durchsetzungskraft der neuen Regierungskoalition mehren sich. 2. Instanzen und Akteure im Prozess der sozialen Integration: Das Beispiel Dortmund 571 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und innerstaatlicher Vereinbarungen werden Fluchtmigranten in die einzelnen Bundesländer und von dort in die Städte und Gemeinden verteilt. Viele Flüchtlinge erreichen aber auch eigeninitiativ die nordrhein-westfälischen Kommunen. Mit – exemplarischem – Blick auf die Stadt Dortmund haben wir zunächst versucht, den Zuweisungsbzw. Aufnahmeprozess von Fluchtmigranten nachzuzeichnen. Daraufhin richteten wir unser Augenmerk auf diejenigen ortsansässigen Instanzen und Akteure, die – teils im Widerstreit, teils in Zusammenarbeit – wichtige Funktionen bzw. Rollen im Prozess der sozialen Integration übernehmen. Statistische Übersicht: Bezogen auf die Zuweisung/Aufnahme von Asylflüchtlingen lässt sich auch für Dortmund festhalten, dass das Gros der Asylsuchenden aus südost-europäischen Ländern stammt; es handelte sich insbesondere um Kurden aus der Türkei und Flüchtlinge vom Balkan, hier wiederum überwiegend um Kosovo-Albaner aus der BR Jugoslawien und Menschen aus Bosnien-Herzegowina. Beinahe 50 Prozent der in Dortmund lebenden Asylbewerber kommen allein aus diesen Herkunftsländern. Wie unsere Gesamterhebung (Stichtag: 31.1.1997) und die daraus gezogene Stichprobe (Stand: 31.10 1997) zur Teilgruppe der Asylbewerber ergab, also derjenigen, die sich vergleichsweise kurz in der Bundesrepublik aufhalten, wurde die Mehrheit dieser Menschen der Stadt bereits im Jahre 1993 zugewiesen. Ihre mittlere Aufenthaltsdauer betrug somit zum Erhebungszeitpunkt gut vier Jahre. Die Mehrheit (51 %) von ihnen lebte noch immer in kommunalen Übergangseinrichtungen. Asylbewerberinnen und -bewerber sind auch in Dortmund vergleichsweise jung. Ihr Durchschnittsalter betrug zum Erhebungszeitpunkt etwas mehr als 25 Jahre, das der Erwachsenen (18 Jahre und älter) knapp 33 Jahre. Sie sind überproportional männlichen Geschlechts und zu gut einem Drittel verheiratet. Ethnische Verfolgung sowie individuelle Bedrohung durch Bürgerkriegssituationen sind das hauptsächliche Fluchtmotiv. Letzteres trifft nicht zuletzt auch auf die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu. Die meisten der über 1.800 Bosnier/innen (ohne Asylbewerber), die sich im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997 in der Stadt aufhielten, waren lediglich durch die Abschiebungsstoppregelung nach § 54 AuslG geschützt. Inzwischen (Ende 1998) wurde der größere Teil, auch z.B. Muslime aus der serbischen Teilrepublik, die in ihre Heimatorte nicht 572 zurückkehren konnten, in das nach wie vor zerrüttete Land „zurückgeführt“, sei es aus freien Stücken oder gezwungenermaßen. Die jüdischen Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion haben einen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus. In Anlehnung an das Kontingentflüchtlingsgesetz werden ihnen ein unbefristetes Bleiberecht und Integrationshilfen ex ante zuerkannt. Ende 1997 lebten – nach Angaben der für die Kontingentflüchtlinge in NRW zuständigen Landesstelle Unna-Massen (LUM), die nicht nur die der Stadt zugewiesenen, sondern die tatsächlich aufgenommenen erfasst, – über 3.000 dieser Menschen in Dortmund. Damit gilt Dortmund, neben Köln und Düsseldorf, als Hochburg der jüdischen Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zur Gruppe der Asylmigranten ist das Durchschnittsalter der „russischen Juden“, wie sie gemeinhin genannt werden, relativ hoch. Viele von ihnen befinden sich zum Zeitpunkt der Einreise schon in der Mitte ihres Lebens. Sie kommen zumeist im Familienverband in die Bundesrepublik, wobei die Ein-Kind-Familie dominiert. Insgesamt kann von einer Teilung der Fluchtmigranten in zwei große Blöcke ausgegangen werden: Zum einen die Gruppe der Bleibeberechtigten, also der Kontingentflüchtlinge, der Asylberechtigten gemäß Grundgesetz und der Konventionsflüchtlinge gemäß § 51 Abs. 1 AuslG. Zusammengenommen lebten Ende 1997 – nach AZR-Angaben – fast 4.000 Menschen aus diesem Personenkreis in Dortmund. Zum anderen die sehr viel größere Gruppe der (noch) Nicht-Bleibeberechtigten (6.225 Menschen) also der Asylbewerber, der Bürgerkriegsflüchtlinge und der rechtsgültig abgelehnten Asylbewerber (Defacto-Flüchtlinge). Von letzteren wurden über 3.100 erfasst (Stand: 31.12.1997), davon besaßen nur gut 560 eine Aufenthaltsbefugnis und 410 eine Duldung. Dortmund-spezifische Unterbringungskonzeption: Die pauschalierte finanzielle Beteiligung des Landes an Unterbringung und Betreuung der Fluchtmigranten deckt nicht alle entstehenden Kosten. Zudem ist sie zeitlich limitiert. Eine dem Kostenprimat verpflichtete kommunale Sozialverwaltung sucht deshalb nach Mitteln und Wegen, die eigene finanzielle Belastung so niedrig zu halten wie nur eben möglich. Dies drückt sich in der Art und Qualität der Unterbringung, im stetig verknappten Personalschlüssel und in der jeweils gewählten Form der Alimentierung deutlich aus. Die Dortmund-spezifische Unterbringungskonzeption ist durch drei Eckpunkte charakterisiert: Dezentrale Unterbringung (1), Kooperation 573 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag zwischen Stadtverwaltung und Freien Wohlfahrtsverbänden bei gleichzeitiger Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements (2) und Sachleistungsregime in Form des Shopsystems (3). 1. In der Zeit von Juni 1991 bis zum 31.12.1992 bestand für Dortmund ein Zuweisungsstopp. Grundlage war die so genannte Entlastungsverordnung, die bestimmte, dass Städte, in denen sich eine ZAST (Vorgängerbehörde der heutigen ZAB) befand, selbst keine Flüchtlinge aufzunehmen hätten. Mit Wirkung zum 1.1.1993 trat diese Verordnung außer Kraft. Seit diesem Datum ist Dortmund wieder verpflichtet, Zufluchtsuchende aufzunehmen und unterzubringen. Aus diesem Grund wurden in der Zeit von 1993 bis 1994 Übergangswohnheime für Flüchtlinge in mobiler Fertigbauweise neu erstellt. Daneben nutzte man bestehende Gebäude (Alteinrichtungen) als Flüchtlingsunterkünfte. Zur Unterbringung von Asylund Bürgerkriegsflüchtlingen verfügte die Stadt gegen Ende des Jahres 1993 über eine Kapazität von 2.350 Plätzen in 18 Übergangsheimen. Dem Neubau von Übergangsheimen folgte schon bald – ab 1996 – die Schließung von Häusern als Konsequenz rückläufiger Asylbewerberzahlen. Am 31.12.1997 verfügte die Stadt nur noch über eine Gesamtkapazität von 1.800 Plätzen, belegt waren etwas mehr als 960 Betten. Im Laufe des Jahres 1998 folgten weitere Stilllegungen. Die Zusammenlegung von Asylmigranten und Spätaussiedlern in den verbliebenen Unterkünften wird von der Stadt nicht mehr ausgeschlossen. Auch in den Dortmunder Unterkünften ist die Wohnsituation der Menschen durch eine – auf Dauer – unerträgliche Enge gekennzeichnet. Die zuständige Bezirksregierung sieht als Norm drei Quadratmeter Wohnfläche pro Person vor, – zusätzlich diejenigen Flächen, die als Gemeinschaftsräume ausgewiesen sind. Dies war selbst der städtischen Sozialverwaltung zu wenig. Sie konnte durchsetzen, dass eine Belegung der Unterkünfte zu 80 % vom Land NRW als Vollbelegung anerkannt wurde. Positiv zu bewerten ist die Dezentralität der Unterbringung: Es wurden mehrere Standorte gewählt, um die Zahl der jeweils Unterzubringenden vergleichsweise niedrig zu halten. Bevorzugte Standorte waren die eher bürgerlichen Stadtteile. Ausgespart blieben somit solche Stadtteile, die bereits einen hohen Anteil nicht-deutscher Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Die so erzielte „Sozialverträglichkeit“ zahlte sich aus: Dortmund blieben Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und damit verbundene negative 574 Schlagzeilen erspart. Allerdings: An verschiedenen Standorten regte sich erheblicher Widerstand gegen geplante Flüchtlingsunterkünfte. Es waren zumeist unmittelbare Anwohner, die ihre Ablehnung deutlich machten und diesbezüglichen Unmut z.T. lauthals äußerten. Derart sich formierende Bürgerproteste wurden dann allerdings von bürgerschaftlichen Initiativgruppen, die sich – ebenfalls im Umkreis der Unterkünfte – zu „Runden Tischen“ zusammenfanden, als Herausforderung angenommen und z.T. zurückgedrängt. Wie wir im Abschnitt zum bürgerschaftlichen Engagement zeigen konnten, konstituierten diese Initiativgruppen ein sozialkritisches lokal-politisches Potential, das vielfältige Lernprozesse über Ob und Wie des Zusammenlebens von Flüchtlingen und Einheimischen im örtlichen Wohn- und Sozialmilieu auszulösen vermochte. Vertreter dieser Initiativen scheuten sich nicht, für Flüchtlinge einzutreten, gleichzeitig aber auch den Dialog nach allen Seiten hin aufrechtzuerhalten. Zur insgesamt positiv zu bewertenden Dezentralität der Unterbringung zählen wir auch den hausbezogenen Personaleinsatz. Eine nicht geringe Anzahl verschiedener kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sachbearbeiter, Sozialarbeiter, Hausmeister) war für lange Zeit in den Übergangswohnheimen präsent. Hinzu kamen Flüchtlingssozialarbeiter der Wohlfahrtsverbände, die die soziale Betreuung der Flüchtlinge übernahmen. Dieses Personal wurde inzwischen allerdings zu erheblichen Anteilen abgezogen. Somit mehren sich die Klagen, dass notwendige Reparaturen nicht mehr ausgeführt werden und als bloße Notunterkünfte ausgewiesene Übergangsheime verrotten, ein Zustand, der von den Bewohnerinnen und Bewohnern zunehmend als bedrückend wahrgenommen wird und – neben anderen Faktoren – zu deutlichen Symptomen sozial-psychischer Verelendung führt. Immerhin knapp die Hälfte aller Asylbewerberinnen und -bewerber in Dortmund verfügt über eine eigene Mietwohnung. Dies lässt auf eine generöse Genehmigungspraxis zuständiger Ämter schließen. Diese Praxis wurde vorübergehend allerdings durch Willensbekundungen verschiedener politischer Gremien in Frage gestellt, die auf eine Quotierung des Zuzugs nicht-deutscher Einwohner in bestimmte Stadtviertel zielten. 2. Die Kooperation der Stadt Dortmund mit ortsansässigen Wohlfahrtsverbänden ist ein weiterer zentraler Baustein der Dortmundspezifischen Unterbringungskonzeption. Das Dortmunder Betreuungsmodell ist dadurch charakterisiert, dass die professionelle soziale Arbeit mit Flüchtlingen arbeitsteilig von Stadt und Verbänden durchgeführt wird. 575 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Basis dieser Kooperation ist der am 1.1.1993 in Kraft getretene Betreuungsvertrag, der wegen der modifizierten Fortschreibung (mit Wirkung ab dem 1.1.1997) bis zum 31.12.1999 Bestand hat. Auf Seiten der ortsansässigen Verbände sind die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Diakonische Werk und das Rote Kreuz die Vertragspartner. Die den Verbänden dabei entstehenden Kosten werden von der Stadt bezahlt. Diese wiederum refinanziert die Betreuungsarbeit aus der vom Land für diese Zwecke gewährten Betreuungspauschale sowie aus Eigenmitteln. In der Vereinbarung geht es nicht um die soziale Integration der Asylbewerberinnen und -bewerber, sondern (lediglich) um Hilfen zur Lebensführung für die Zeit der Unterbringung und um die Akzeptanz der Flüchtlinge im jeweiligen sozialen Umfeld der Einrichtungen. Die Praxis allerdings zeigt: Selbst eine derart eingeengte soziale Betreuung verfügt über ein erhebliches Überschusspotential, das auf soziale Integration verweist: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter insbesondere der Verbände sind sozialintegrative Interaktionspartner der in den Unterkünften lebenden Fluchtmigranten. Dies gilt erst recht für die kooperierenden ehrenamtlichen Kräfte sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort: Sie sind bestrebt, die Flüchtlinge in das örtliche Gemeinwesen einzubeziehen. Neben ersten Hilfeleistungen für neu ankommende Flüchtlinge, neben Öffentlichkeitsund Lobbyarbeit sind sie selbst Kontaktpersonen und Vermittler weitergehender sozialer Kontakte in die Aufnahmegesellschaft. Aus anfänglicher sozialer „Akkomodation“ der Fluchtmigranten erwächst so soziale Integration. In den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege hat die Flüchtlingsbetreuung einen unterschiedlich hohen und je spezifischen Stellenwert. Dem unvoreingenommenen Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass die konfessionellen Verbände das stärkste Engagement entwickeln. So betreiben Caritas und Diakonie neben der Flüchtlingsbetreuung in den Übergangsheimen je eine stark frequentierte verbandseigene Flüchtlingsberatungsstelle. Charakteristisch für den Caritasverband ist hierbei die intensive Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen der Fluchtmigranten. Kernbereich der verbandseigenen Flüchtlingsarbeit des Diakonischen Werkes ist die allgemeine Flüchtlingsberatung in Verfahrensfragen und Hilfestellung bei Aufenthaltsproblemen. Das Rote Kreuz hat mit der Flüchtlingsbetreuung Neuland betreten. Seiner Tradition entsprechend konzentriert es sich schwerpunktmäßig auf Suchdienst und Familienzusammenführung. 576 Die Verbandssozialarbeiter in den Übergangsheimen begreifen sich als Vermittlungsinstanz der Fluchtmigranten auch zur kommunalen Administration. Dabei verstehen sie sich überwiegend als Anwälte der Flüchtlinge. Sie versuchen Ermessenspielräume auszuloten und/oder Hilfen zu mobilisieren und gleichen so die zahlreichen rechtlichen und administrativen Restriktionen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, teilweise aus. Des Weiteren bewegen sich die Sozialarbeiter in der Rolle von Konfliktregulierern, sei es bei Konflikten der Heimbewohner untereinander, sei es bei Konflikten zwischen Heimbewohnern und Bürgern aus der Nachbarschaft. Demgegenüber konzentriert sich die Sozialverwaltung weitgehend auf die Umsetzung administrativer Aufgaben, wobei hier die besondere Rolle städtischer Sozialarbeiter zu würdigen ist, die in der Regel den Flüchtlingen zu ihrem Recht zu verhelfen versuchen. Da die Betreuungsvereinbarung der Stadt mit den Verbänden diejenigen Fluchtmigranten, die bereits vor dem 1.1.1993 in Dortmund lebten (im Amtsjargon die so genannten Altfälle) ausklammert, werden diese Flüchtlinge, die zumeist in Privatwohnungen wohnen, ausschließlich von städtischen Sozialarbeitern mitbetreut. Für als „anerkannt“ geltende Flüchtlinge die über einen verfestigten aufenthaltsrechtlichen Status verfügen, ist der allgemeine Sozialdienst der Kommune zuständige städtische Instanz. In ihrer eigenen Wahrnehmung üben die Sozialarbeiter der Stadt eine – sie belastende – Doppelfunktion aus: eine Betreuungs- und eine Kontrollfunktion; Letztere vor allem im Rahmen von Bedürftigkeitsprüfungen. Und nicht selten sind sie es, die gerade bei Leistungskürzungen, wie sie etwa im Fall des AsylbLG vorgenommen wurden, in eine „Blitzableiterrolle“ geraten. Denn sie haben derartige Kürzungen gegenüber den Menschen zu vertreten. 3. Die mit Beginn des Jahres 1993 in Dortmund neu geschaffenen Übergangswohnheime für Fluchtmigranten wurden bis Juni 1997 als Sachleistungseinrichtungen betrieben; sie waren mit einer so genannten Lebensmittelausgabestelle (Shop) ausgestattet. Die in diesen Häusern untergebrachten Flüchtlinge waren gezwungen, aus diesen Shops ihre Lebensmittel zu beziehen. Als Zahlungsmittel dienten ihnen Verrechnungsbeträge (Einkaufswerte), die je nach Lebensalter der Leistungsberechtigten verschieden hoch waren. Diese Beträge wurden ihnen monatlich auf Lebensmittelkonten, die der Shopbetreiber führte, gutgeschrieben und durch Einkäufe individuell abgerufen. 577 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Diese Form der Leistungsgewährung wurde von Repräsentanten Dortmunder Wohlfahrtsverbände und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt als diskriminierend verworfen; dies nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen Leistungskürzung. Alle Versuche der Kritiker, zu denen auch Kirchengemeinden, Mitglieder „Runder Tische“ bzw. bürgerschaftlicher Initiativkreise und der Dortmunder Flüchtlingsrat zählten, das Sachleistungsverfahren wieder abzuschaffen, scheiterten jedoch. Im August 1995 traten auch Fluchtmigranten selbst als Akteure in Erscheinung: In insgesamt vier Übergangseinrichtungen boykottierten sie die heimeigenen Lebensmittelausgabestellen. Mit diesem Boykott wollten die Betroffenen ihrer Forderung Nachdruck verleihen, das Angebot in den Shops zu verbessern. Ihr weiterreichendes Ansinnen war die Abschaffung des Shopsystems. Auch diese Aktion hatte keinen Erfolg: Von ausschlaggebender Bedeutung war das Votum der SPD als Mehrheitspartei, die sich zwar für eine Verbesserung der Versorgungssituation aussprach, eine Abschaffung des Shopsystems jedoch ablehnte. Im Sommer 1997 verabschiedete sich die Stadt Dortmund überraschenderweise vom Sachleistungs- bzw. Shopsystem. Anlass war die erste Novelle des AsylbLG, mit der die Bezugsdauer von Leistungen nach diesem Gesetz für alle Leistungsberechtigten bis ins Jahr 2000 hinein verlängerte wurde. Federführend waren allerdings erneut Kostenerwägungen; denn die vom Gesetzgeber vorgesehene Gleichbehandlung aller Leistungsberechtigten auf niedrigstmöglichem Niveau, ließ sich – ohne zusätzliche Kosten – nicht mehr in Form von Sachleistungen realisieren. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Eine arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Verbänden besteht auch bei Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die Zuständigkeit für diese Kinder und Jugendlichen obliegt auf Seiten der Stadt dem Jugendamt; seitens der Verbände zeichnen zum einen der Caritasverband und zum anderen das Christliche Jugenddorfwerk (CJD) verantwortlich. Beide Verbände unterhalten in der südlichen Innenstadt jeweils ein Wohnheim für „Unbegleitete“. Gemäß dem „Normalverfahrensablauf“ wendet sich die ZAB Dortmund als Erstregistrierungsinstanz dann an das Jugendamt, wenn ein asylsuchender unbegleiteter Flüchtling das 16. Lebensjahr offensichtlich oder vermeintlich noch nicht erreicht hat. Denn nach dem Asylverfahrensgesetz werden Jugendliche, die das 16. Lebensjahr 578 vollendet haben, als asylmündig betrachtet und deshalb wie erwachsene Flüchtlinge behandelt. Aufgabe der Sozialarbeiter des Jugendamtes ist es, für die vorläufige Unterbringung Sorge zu tragen, sodann für die Bestellung eines (Amts)Vormundes, der dann in der Regel auch für sein Mündel Asyl beantragt, und die Entwicklung eines Hilfeplans. Eine weitere kontinuierliche Aufgabe der Sozialarbeiter des Jugendamtes und der (Amts-)Vormünder (häufig beides in einer Person) ist die erzieherische Begleitung der jungen Flüchtlinge. Im Falle der Heimunterbringung geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit den Heimerziehern, denen der öffentliche Betreuungs- und Erziehungsauftrag übertragen wird. Ziele der Betreuungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen (mit Wohngruppen von 8-12 Kindern bzw. Jugendlichen) sind das Erlernen der deutschen Sprache, die Vermittlung grundlegender gesellschaftsbezogener Orientierungen sowie die Aneignung arbeitsmarkttauglicher Qualifikationen. Die jungen Flüchtlinge sollen schließlich in der Lage sein, sich in ihrer jeweiligen Umwelt behaupten zu können, egal ob sie hier bleiben oder zurückkehren (müssen). Größtes Problem ist die Integration in den (regionalen) Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt. Rolle der Kirchen: Als wichtige Akteure in Sachen pro Asyl haben sich die Kirchen in Dortmund hervorgetan, dies gilt für die Evangelische Kirche noch ausgeprägter als für die Katholische. Unabhängig von Aktivitäten einzelner Pfarrgemeinderäte, Presbyterien und Pfarrer sahen sich zentrale kirchliche Gremien auch durch den gesamtgesellschaftlichen Asyldiskurs und eine – in den Jahren 1992 bis 1993 besonders manifeste – gewalttätige, z.T. pogromartige Abwehr Zufluchtsuchender herausgefordert. Die Formen kirchlichen Eintretens für Fluchtmigranten sind vielfältig. Sie reich(t)en von grundlegenden Reflektionen zur Asylfrage und entsprechenden Beschlüssen Dortmunder Kreissynoden über Beratung und praktische Hilfeleistungen für Flüchtlinge, Einrichtung eines Rechtshilfefonds, koordinierende Tätigkeiten insbesondere im Rahmen des Dortmunder Flüchtlingsrats, eine Vielzahl von Bildungsangeboten und Veranstaltungsreihen bis hin zum Kirchenasyl. So gelang es der Evangelischen Kirche im Dortmunder Nord-Osten Kontakt bereits zu neuankommenden Flüchtlingen in der dortigen ZAB-Wohnanlage aufzunehmen. Durch Eröffnung eines Cafés („Café International“) in den Räumen der nahe gelegenen Kirchengemeinde entstand ein Ort der Begegnung 579 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag zwischen diesen Flüchtlingen einerseits und Bürgerinnen bzw. Bürgern des Stadtteils andererseits. Darüber hinaus war es möglich, Flüchtlingen eine erste (Verfahrens-)Beratung noch vor der anstehenden Anhörung durch die Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) zu vermitteln. Nach Schätzungen der Kirchengemeinde machten etwa 10 Prozent der neu ankommenden Flüchtlinge von diesem Angebot Gebrauch. Der Café - wie auch Beratungsinitiative haftete insofern etwas Pionierartiges an, als sie in abgewandelten Formen vielfältige Nachahmung gefunden hat. In Dortmund wurden drei Kirchenasyle herkömmlichen Zuschnitts (als Hilfen im Einzelfall) bekannt. In allen drei Fällen handelte es sich um algerische Staatsbedienstete, die zwischen die Fronten islamistischen bzw. staatlichen Terrors in ihrem Herkunftsland geraten waren, aber keine Chance hatten, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl oder auch nur vorübergehenden Schutz zu finden. Es folgten eine Kirchenbesetzung samt Hungerstreik durch ca. 50 von Abschiebung bedrohte kurdische Flüchtlinge, und – schließlich – die Beteiligung evangelischer und katholischer Kirchengemeinden am Wanderkirchenasyl kurdischer Asylbeweber. Wanderkirchenasyl ermöglicht zum einen, dass eine größere Zahl Zufluchtsuchender zugleich betreut werden kann, dass zum anderen aber die damit verbundenen Belastungen von Kirchengemeinden begrenzt werden: Die Gruppe der Zufluchtsuchenden bleibt nur auf Zeit und „wandert“ dann zur nächsten Gemeinde weiter. Kirchenasyl bedeutet kirchliches Engagement in äußerster Zuspitzung. Es setzt einen innerkirchlichen Meinungsbildungsprozess, Entwicklung strenger Kriterien und einen Beschluss der Presbyteriums derjenigen Kirchengemeinde voraus, die sich schließlich bereiterklärt, ein Kirchenasyl durchzuführen. Unabdingbar ist jedenfalls, dass Kirchenasyl als Engagement einzelner Prebyterien, Pfarrer, Gemeindegruppen und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort eingebettet sein muss in ein Gesamtengagement der Kirche und hieraus sein besonderes Gewicht gegenüber den Behörden und Gerichten gewinnt, die ja zum Einlenken bzw. zur Wiederaufnahme eines Verfahrens bewegt werden sollen. Kirchenasyl verweist auf die Notwendigkeit einer politischen Lösung für sog. Alt- oder Härtefälle und für solche Fluchtmigranten, die in die sog. Illegalität abgedrängt wurden. Hier sind die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen, gefordert, eine solche Lösung nicht länger hinauszuzögern. 580 Dortmunder Flüchtlingsrat: Ergebnis gerade auch kirchlichen Engagements für Flüchtlinge war der Dortmunder Flüchtlingsrat. Ab 1989 wurde er zunächst vom Sozialreferat der Vereinigten Kirchenkreise, später vom Referat für Gesellschaftliche Verantwortung koordiniert. Die anfängliche Option, eine Allianz aller in der Flüchtlingsarbeit Tätigen zu sein oder zu werden, ließ sich nicht verwirklichen. Dennoch konnte der Flüchtlingsrat – gestützt im Wesentlichen auf drei Säulen: Vertreter der örtlichen bürgerschaftlichen Initiativgruppen, Evangelische Kirche und amnesty international – eine (politisch) wichtige Rolle spielen: Als stets kritischer und unbequemer Partner für die Stadtverwaltung sowie als – sich auch immer wieder öffentlich artikulierende – Lobby für die Flüchtlinge. Auf Anregung des Flüchtlingsrates wurde 1995 auch der „Verein zur Förderung der Flüchtlingsarbeit in Dortmund e.V.“ gegründet. Diesem Verein gelang es gegen Ende 1996 – vermittelt über den Verein zur Förderung der Flüchtlingsarbeit in NRW als Verhandlungs- und Ansprechpartner des NRWInnenministeriums – Fördermittel der Landesregierung für eine Beratung von Flüchtlingen in der (Dortmunder) Gemeinschaftsunterkunft des Landes NRW (GUK) einzuwerben und hierzu zwei teilzeitbeschäftigte Sozialberater einzustellen. Diese professionelle Beratungstätigkeit musste allerdings eineinhalb Jahre später, wegen knapper werdender Landeszuschüsse, eingestellt werden. Selbstorganisationen der Fluchtmigranten: Flüchtlinge begreifen sich normalerweise nicht nur als Angehörige abstrakt-sozialstatistischer Kategorien wie zum Beispiel „Asylbewerber“ oder „Ausländer“, sondern als Angehörige einer ethnischen oder religiösen Gemeinschaft („community“) ihrer Herkunftsgesellschaft bzw. Herkunftskultur. Wesentliche Strukturelemente derartiger communities sind zum einen verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Netzwerke, zum anderen Selbstorganisationen (soziokulturelle Zentren, Elternvereine, Gruppen oppositioneller Exilparteien) und religiöse Vereinigungen. Auch die in Dortmund anzutreffenden lokalen communities weisen eine bunte Szenerie vielfältiger Ansätze zur Selbstorganisation auf, in der Mehrzahl solche, die sich dem Kreis der Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den Anwerbeländern zurechnen und zumeist je nach Nationalität formieren, allerdings ausdifferenziert nach politisch-weltanschaulicher und/oder religiöser Orientierung. Ein kleinerer, aber wachsender Teil der Selbstorganisationen verdankt sich der Initiative anerkannter Fluchtmigranten aus z.B. Afghanistan, 581 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Iran, Kurdistan/Türkei, Sri Lanka, Togo, Zaire/Kongo und den GUS-Staaten, die hier auch verantwortliche Funktionen übernehmen und in vielfältiger Hinsicht sozialintegrativ tätig werden. Für die große Mehrheit jüdisch-russischer Einwanderer ist die ortsansässige jüdische Kultusgemeinde erste Adresse und stetig frequentierte Integrationsinstanz. Selbstorganisationen versammeln zusätzlich solche Kontingentflüchtlinge, die zwar jüdischer Herkunft sind, der jüdischen Kultusgemeinde als religiöser Instanz aber eher fern stehen. 3. Der Arbeitsmarkt als spezifische Integrationsinstanz Erwerbsarbeit und soziale Integration: Grundlegender Indikator für den Prozess sozialer Integration in einer von ökonomischen Austauschbeziehungen geprägten Aufnahmegesellschaft ist immer noch das Recht und die tatsächliche Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dieser Indikator ist ökonomisch erwünscht, weil nur über ihn eine unabhängige Einkommenssicherung erzielt, also die stigmatisierende Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung überwunden werden kann. Er ist aber auch psychologisch grundlegend: im Sinne einer Bestätigung des Selbstwertgefühls und des Gefühls der Zugehörigkeit zur Aufnahmegesellschaft. Und er hat eine sozial-integrative Funktion: als Einstieg in das Rollengefüge und Statussystem der Aufnahmegesellschaft und die damit gegebenen Möglichkeiten verstetigter und gleichzeitig „normalisierter“ Interaktionen und Kommunikationen. Ganz nebenbei würden die kommunalen Sozialhaushalte entlastet, die Systeme sozialer Sicherung gestützt und, aufgrund vermehrter Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen, neue Erwerbsmöglichkeiten sowohl für Einheimische als auch für Einwanderer geschaffen. Dies, wie der demographische Hinweis auf das relativ niedrige Durchschnittsalter von Fluchtmigranten, wäre geeignet, Akzeptanz auch auf Seiten der ansässigen Mehrheitsbevölkerung zu verbreitern und Raum zu geben für Prozesse wechselseitiger Annäherung. Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt wird sich allerdings nicht umstandslos realisieren lassen. Sie stößt auf strukturelle Barrieren, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zunächst erheblich erschweren. Sie stößt aber auch auf Wahrnehmungsdefizite und eine noch unterentwickelte Bereitschaft 582 seitens zahlreicher Arbeitsmarktakteure, sich der Gruppe der Fluchtmigranten gezielt anzunehmen: – – – – Zunächst: Der Arbeitsmarkt stellt sich nicht als integrales Gebilde, sondern als segmentiert dar, also z.B. aufgeteilt in einen primären und sekundären Sektor. Die hochwertigen Arbeitsplätze des primären Sektors werden dem sozialen Besitzstand zunächst der Einheimischen zugerechnet. Die niedrigwertigen Jedermanns-Arbeitsplätze des sekundären Sektors umfassen das Gesamtspektrum so genannter Anlern-Tätigkeiten und bad jobs. Hier haben Zuwanderer und Fluchtmigranten durchaus Zugang. In manchen extrem belasteten und/oder niedrig entlohnten Berufsfeldern sind sie sogar regelrecht nachgefragt und bilden insoweit eine, am unteren Rand des sekundären Sektors angesiedelte „ethclass“. Gerade das sekundäre Arbeitsmarktsegment, das Zuwanderern als Seiteneinsteigern geöffnet ist, unterliegt allerdings einem erheblichen Erosionsprozess. Dieser Erosionsprozess ist u.a. technologisch bedingt: Selbst wirtschaftliches Wachstum wird heute zum Motor der Arbeitsplatzvernichtung. Ob in diesem Zusammenhang ein Beschäftigungswachstum im Bereich (wiederum einfacher) Dienstleistungen den Verlust niedrigwertiger Industriearbeitsplätze langfristig kompensieren kann, ist fachlich umstritten. Wichtiger Indikator für die Schrumpfung des zweiten Arbeitsmarktsegments ist eine in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnende, bisher nicht gekannte Höhe registrierter Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit und, innerhalb eines derartigen Gesamtszenarios, die überproportional hohe Arbeitslosigkeit der Einwanderer nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einschließlich deren zweiter und dritter Generation. Nur etwa 20% dieser Arbeitslosen verfügen über eine anerkannte berufliche Ausbildung. Ob und unter welchen Bedingungen diese Menschen erneut erwerbstätig werden können, steht dahin. Noch unterhalb des sekundären Arbeitsmarktsektors bildet sich deshalb eine – das bisherige vertikale Klassen- und Schichtgefüge um eine zusätzliche Ungleichheitsdimension erweiternde – Schicht der „Entbehrlichen“, also derjenigen, die dauerhaft von regulärer Erwerbsarbeit und damit von einem gesellschaftlich anerkannten Status ausgeschlossen sind. Sozialwissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang von „social exclusion“ und „underclass“ als Metaphern einer sozialen Transformation, 583 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag deren Konturen in den USA schon deutlicher zu erkennen sind als in den sozialstaatlich geprägten Ländern des „Rheinischen Kapitalismus“. „Underclass“ wird mittels ethnischer Zuschreibungen häufig zusätzlich stigmatisiert. Pierre Bourdieu und Mitarbeiter haben das Elend betroffener Menschen in den Banlieus französischer Großstädte umfassend protokolliert. Jürgen Habermas benennt die doppelte Gefahr, die sich aus der Dynamik derartiger Marginalisierung ergeben kann: Die Gefahr einer Entsolidarisierung im Inneren und einer repressiven Abschottung nach Außen. Beide registrierten Phänomene seien geeignet, die Demokratie bzw. deren „universalistischen Kern“ zu gefährden. Haben Fluchtmigranten unter diesen Voraussetzungen eine Chance? Sind sie nicht von vornherein verurteilt zu „underclass“ und „social exclusion“ mit Möglichkeiten allenfalls gelegentlicher und prekärer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel im Rahmen (erlaubter) geringfügiger Beschäftigung oder (unerlaubter) schattenwirtschaftlicher Betätigung? Ein Teilarbeitsmarkt für Fluchtmigranten: Auch wenn es richtig ist, dass der Gesellschaft gerade in denjenigen Arbeitsmarktsegmenten die Arbeit ausgeht, die traditionsgemäß von (zumeist angeworbenen) ausländischen Arbeitnehmern wahrgenommen wurde: Alle von uns herangezogenen Statistiken und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen stimmen insoweit überein, dass es einen Teil-Arbeitsmarkt auch für Fluchtmigranten gibt, – und zwar keineswegs nur im Bereich der Schattenwirtschaft oder geringfügiger Beschäftigung, sondern auch im Bereich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Bundesweites statistisches Signal war hier die Steigerung der Beschäftigung im Bereich „anderweitig nicht genannter“ Dienstleistungen, also vor allem in Berufsfeldern des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der Gebäudereinigung, eine Steigerung, die noch in den Jahren des konjunkturellen Abschwungs und außerordentlich hoher registrierter Arbeitslosigkeit 19931996 verzeichnet werden konnte. Im regionalen Kontext ließen sich weitere Facetten eines Teilarbeitsmarktes für Fluchtmigranten ermitteln. Teils im Saarland, teils in Niedersachsen fanden sich „Mangelberufe“ zunächst im Bereich der schon genannten Dienstleistungen, zusätzlich aber auch in Gesundheits- und Pflegeberufen. Sie fanden sich des Weiteren in produktionsnahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in den Berufen des Kraftfahrers, Lageristen, Gabelstaplerführers und 584 C-Schweißers, sodann im Garten- und Landschaftsbau, den Gärtnereien, in verschiedenen Ernährungsberufen, im Baugewerbe und sogar in der Metallindustrie. Eine in Hessen getätigte Umfrage bestätigt dies und zeigt noch weitere – breitgestreute – Berufsfelder, in denen Flüchtlinge – jedenfalls Anfang der 90er-Jahre – beschäftigt werden konnten. Alle Untersuchungen stimmen des Weiteren darin überein, dass Fluchtmigranten zu erheblichen Anteilen ein hohes oder jedenfalls beträchtliches Qualifikationsniveau aufweisen. Dies gilt in herausgehobener Weise für die jüdischen Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten und für Flüchtlinge aus dem Iran, in unterschiedlichem Ausmaße aber auch für die Mehrzahl der anderen zufluchtsuchenden communities. Eingebrachte Qualifikationen und hier ermittelte Mangelberufe stimmen in der Regel nicht überein. In der Mehrzahl können Fluchtmigranten deshalb im erlernten Beruf nicht tätig werden. Es sind vor allem die akademisch und künstlerisch ausgebildeten Fluchtmigranten, die unter diesem Tatbestand leiden. Dennoch steigen sie – häufig genug – „irgendwo“ in das System der Erwerbsarbeit ein. Den damit verbundenen Statusverlust verknüpfen sie mit der Hoffnung, über einen beruflichen Neuanfang gesellschaftliche Anerkennung finden und einen (begrenzten) Wiederaufstieg realisieren zu können. Das vergleichsweise niedrige Durchschnittsalter der Fluchtmigranten begünstigt diese Sichtweise. Sprachlernen, berufsvorbereitende Beratung und Bildung sowie berufliche Aus- und Weiterbildung führen überall da, wo Fluchtmigranten einbezogen sind, zu guten Erfolgsquoten. Dies gilt für die zu vergebenden Zertifikate ebenso wie für die Vermittlungsergebnisse auf dem Arbeitsmarkt. Bei befragten Unternehmern findet sich eine – auf den ersten Blick – überraschend große Bereitschaft, Fluchtmigranten zu beschäftigen. Dies scheint nicht nur in Niedriglohnbereichen (Beispiel: Gastronomie) der Fall zu sein. Es scheint sich auch nicht nur auf eine den Flüchtlingen zugeschriebene hohe Belastungsfähigkeit und Flexibilität bei Arbeitseinsatz und Zeitregime zu beziehen. Was für Unternehmer auch zählt, ist die hohe Arbeitsmotivation der Fluchtmigranten, ihre berufsbezogene Lernbereitschaft und die Verlässlichkeit in den von ihnen eingegangenen Arbeitsbeziehungen. 585 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Rechtliche Barrieren beim Zugang zu Arbeit und Qualifizierung: Auch wenn angenommen werden muss, dass die Gesamtheit Arbeit suchender Fluchtmigranten kurzfristig nicht vom Arbeitsmarkt der Bundesrepublik absorbiert werden kann: Ohne die Schranke des geltenden Arbeitsgenehmigungsrechts wären sehr viel mehr regulär beschäftigt und sehr viel weniger teils in schattenwirtschaftlichen Tätigkeiten, teils in Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Die Schranke des Arbeitsgenehmigungsrechts, bei den Alt-Migranten aus den Anwerbestaaten schon fast „vergessen“, wurde für viele Fluchtmigranten zur unüberwindlichen Hürde. Der Umstand, dass selbst die Weiterbeschäftigung bei demselben Unternehmen einer strengen arbeitserlaubnisrechtlichen Überprüfung unterliegt, wird von allen Beteiligten, auch den befragten Unternehmen, als Schikane wahrgenommen. Viele Unternehmen sind im Übrigen abgeschreckt: Sie wollen sich auf den verordneten bürokratischen Zusatzaufwand nicht einlassen. Die sehr kurz bemessenen ausländerrechtlichen Aufenthaltsfristen z.B. für De-factoFlüchtlinge und neuerdings: Negativlisten der Arbeitsverwaltungen bewirken ein Übriges. Als besonders skandalös muss eine Weisung des Bundesarbeitsministers an die Bundesanstalt für Arbeit bewertet werden, diejenigen Fluchtmigranten, die nach dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik eingereist sind, grundsätzlich und total vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt auszuschließen. Die Restriktionen des Arbeitserlaubnisrechts spiegeln sich auch in den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit: Wurden 1992 noch 84.252 Arbeitserlaubnisse für eine erstmalige Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gezählt, so waren es 1996 nur noch 31.162. Keine Arbeitserlaubnis, das heißt auch: Keine aktive Vermittlung durch das Arbeitsamt, kein Sprachkurs, keine berufsvorbereitende bzw. berufsqualifizierende Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit. Sieht man einmal von der Minderheit der Kontingentflüchtlinge und der Asylberechtigten gemäß Grundgesetz ab: Die Arbeitsverwaltung musste sich – aufgrund politischer Vorgaben – weitgehend vom Potential zugewanderter Fluchtmigranten verabschieden. Ähnliches gilt für diejenigen Institutionen und Träger, die die Mittel zur Bundesausbildungsförderung, des Garantiefonds und des Sprachverbandes Deutsch verwalten bzw. ausgeben. Selbst die im Inland anerkannten Konventionsflüchtlinge bleiben von Integrationsleistungen ausgeschlossen, ein Umstand, der ebenfalls zunehmend als Skandal wahrgenommen wird. Lediglich ihr Zugang zum BAföG konnte 586 zwischenzeitlich mit Hilfe höchstrichterliche Rechtsprechung erstritten werden. Die Beauftragte der Bundesregierung und die zuständige Interministerielle Arbeitsgruppe der Landesregierung NRW wiesen bereits vor Jahren darauf hin, dass jugendliche Fluchtmigranten mit prekärem Aufenthaltsstatus nach Abschluss der Sekundarstufe I von jedem berufsbezogenen Integrationsangebot fern gehalten werden. Geändert hat sich dennoch bis heute nichts. Zur Arbeits- und Lebenssituation statusloser Fluchtmigranten: Die von uns eingesehenen Statistiken und Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf die Großgruppe derjenigen Fluchtmigranten, die über einen – noch so prekären – Aufenthaltsstatus verfügen und, sofern erwerbstätig, mit einer Arbeitsgenehmigung ausgestattet sind. Über die Teilgruppe derjenigen, die über derart rechtliche Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt nicht verfügten, ist nur sehr wenig bekannt. Statistiken gibt es nur zu den Personen, die beim irregulären Grenzübergang aufgegriffen werden; sodann zu den von der Bundesanstalt für Arbeit anlässlich deren Kontrollen festgestellten Rechtsverstößen. Damit aber ist kaum zu durchschauen, welchen Anteil irregulär erwerbstätige Fluchtmigranten an der Gesamtgruppe der sog. Illegalen haben. Gutachten und fachliche Darstellungen identifizierten unter ca. 20 sog. Fallkonstellationen nicht-legaler Beschäftigung immerhin vier, die Fluchtmigranten betreffen, und zwar solche Fluchtmigranten, – – – – die aus einem sicheren Drittland eingereist sind und deshalb einen Asylantrag gar nicht erst stellten, die als Asylbewerber rechtskräftig abgelehnt und zur Ausreise verpflichtet wurden, sich einer Abschiebung mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel aber entziehen, die noch während des Verfahrens aus dem Wahrnehmungskreis des BAFl verschwinden und die als nicht-registrierte Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Bundesrepublik leben. Tätigkeiten, die von diesen Menschen in bestimmten Branchen, aber auch privaten Haushalten, wahrgenommen werden, lassen sich ohne längere Einarbeitungsphase verrichten. Häufig handelt es sich um zeitlich begrenzte oder saisonabhängige Hilfs- bzw. Aushilfstätigkeiten. Hier spielt die Kenntnis der deutschen Sprache eine eher untergeordnete Rolle. Für die Nachfrage ist 587 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag der Aspekt der Kostenminimierung entscheidend. Mindeststandards im Bereich der Arbeitslöhne, des Arbeitsschutzes und bei bestimmten Sozialleistungen werden rücksichtslos unterlaufen. Die allgemeine Lebenssituation der statuslosen Migranten und Flüchtlinge ist bestimmt von der Angst vor Entdeckung und Abschiebung, was unter anderem zur Folge hat, dass Wohnungen häufig gewechselt und Untermietverhältnisse in Privatwohnungen gesucht werden müssen oder der Zwang besteht, in Wohnungen von Freunden und Bekannten zu leben bzw. im eigenen Auto zu nächtigen. Es fehlen reguläre Möglichkeiten medizinischer Behandlung. Es gibt keinerlei materielle Absicherung gegen verschiedene Lebensrisiken. Es gibt keinen Schutz gegen Angriffe auf Leib, Leben und Eigentum. Begrenzte Arbeitsmarktchancen auch in Dortmund: Auch in Dortmund wird nur denjenigen ein formelles Integrationsangebot unterbreitet, die der Gruppe der Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge angehören. Sie haben die Möglichkeit, den Vollzeit-Intensivsprachkurs des Arbeitsamtes wahrzunehmen und, gegebenenfalls, die eine oder andere Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ihnen sind des weiteren Leistungen der Bundesausbildungsförderung und des Garantiefonds eröffnet. Jüdische Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten haben darüber hinaus Zugang zu allen Integrationsangeboten, die zunächst für deutsche Spätaussiedler eingerichtet wurden. Die Großgruppe nicht anerkannter Fluchtmigranten, verstrickt in ein nicht endendes, geradezu labyrinthisches Asylverfahren, häufig sozialräumlich isoliert in städtischen Übergangsheimen und ohne zureichende Sprachkenntnisse, bleibt weitgehend sich selbst überlassen. Gewiss, einige von ihnen besuchen Sprachkurse der Volkshochschule und der Wohlfahrtsverbände, soweit diese nicht den Arbeitsmigranten vorbehalten sind. Die hier – teilweise – erhobenen Gebühren übersteigen häufig allerdings gegebene finanzielle Möglichkeiten. Sollte es auch für sie einmal „ernst werden“, dass nämlich ein Arbeitgeber Interesse zeigt und mit einem Arbeitsplatz „winkt“: Dann greift in der Mehrzahl der Fälle der Inländervorrang des Arbeitserlaubnisrechts. Von 2.781 erteilten Arbeitserlaubnissen für eine erstmalige Beschäftigung im Jahre 1997 gingen lediglich 91 an Asylbewerberinnen und Asylbewerber, und zwar an 38 aus europäischen, 44 aus asiatischen und 8 aus afrikanischen Herkunftsländern. 588 Dabei gibt es deutliche Anzeichen, dass der regionale Arbeitsmarkt – auch unter den spezifischen schwierigen Bedingungen einer Stadt und Region im Strukturwandel – durchaus in der Lage wäre, mehr Fluchtmigranten als bisher aufzunehmen. Zwar gilt in Dortmund wie anderswo: Ein primärer Sektor hoch qualifizierter und zukunftsfähiger Jobs scheint ihnen – auch den Anerkannten und Bleibeberechtigten – weithin verschlossen zu sein. Auch diejenigen Berufsfelder des sekundären Sektors, die traditionsgemäß das Gros der Erwerbsmöglichkeiten im Arbeitsamtsbezirk Dortmund bereithalten: Die Grundstoffindustrien (Kohle und Stahl), das verarbeitende Gewerbe (insbesondere die Metall verarbeitende Industrie) und der Einzelhandel, sind für Fluchtmigranten bisher nicht geöffnet. Zugänglich sind allerdings diejenigen – zum Teil noch expandierenden – einfachen Dienstleistungen, die traditionsgemäß niedrig entlohnt werden und deshalb für Einheimische als nicht attraktiv gelten. Hier lassen sich Tätigkeitsfelder identifizieren, in denen Fluchtmigranten nicht nur akzeptiert, sondern stark nachgefragt sind. Es handelt sich um das Gebäudereinigerhandwerk, die Systemgastronomie, das Taxigewerbe, die ambulante wie stationäre Alten- und Krankenpflege und verschiedene kommunale Dienstleistungen im Rahmen des öffentlich subventionierten zweiten Arbeitsmarktes. Im Bereich der Gebäudereinigung und des Taxigewerbes finden sich Anteile auch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. In der Systemgastronomie herrschen Teilzeitarbeitsverhältnisse vor. Öffentlich subventionierte Beschäftigungen sind in der Regel auf ein Jahr befristet. In sämtlichen genannten Tätigkeitsbereichen wird jedoch weithin nach Tarif, allerdings vergleichsweise niedrig, entlohnt. In zumindest einem Bereich, der Systemgastronomie, waren Fragen der Eingruppierung, allgemeiner Beschäftigungsbedingungen und der Arbeitnehmerbeteiligung in Form von Betriebsräten Gegenstand heftiger unternehmensinterner Auseinandersetzungen, an denen sich auch Fluchtmigranten beteiligten. Hier zeigen sich im Übrigen erste Anzeichen einer auch gewerkschaftlichen Organisationsbereitschaft und gewerkschaftlichen Engagements sogar von Seiten der besonders gefährdeten De-factoFlüchtlinge. Der Bereich ambulanter wie stationärer Alten- und Krankenpflege wird Fluchtmigrantinnen und -migranten durch einschlägig tätige 589 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Weiterbildungsträger erschlossen. Ihre Einstellungschancen gelten als durchaus günstig. Schließlich mehren sich die Anzeichen, dass insbesondere akademisch vorgebildete und anerkannte Flüchtlinge, die weder in ihrem erlernten Beruf, noch in den genannten Feldern einfacher Dienstleistungen tätig werden können oder wollen, den Weg in die (Teil-)Selbständigkeit suchen und tatsächlich beschreiten, – als z.B. Kioskbetreiber, Imbissgastronomen, Taxiunternehmer, Übersetzer, Spediteure und (ambulante) Einzelhändler. Auch in Dortmund wurden Fluchtmigranten von solchen Angeboten der Weiterbildungsträger erfasst, die sich an Zielgruppen aus dem Kreis nichtdeutscher Zuwanderer richten. Es handelt sich um Angebote sprachlichen Lernens, sodann fachsprachlicher und fachlicher Berufsvorbereitung, die mit Praxisphasen in Betrieben und Einrichtungen verknüpft sind. Hier fanden gelegentlich auch solche Fluchtmigranten Zugang, die als Konventions- oder De-facto-Flüchtlinge wenigstens über eine Aufenthaltsbefugnis verfügen. Einige Fluchtmigranten wurden auch in solchen Sprachkursen „mitdurchgezogen“ (Mitarbeiter eines Weiterbildungsträgers), die seitens der Förderinstanz „Sprachverband Deutsch“ den Arbeitsmigranten vorbehalten sind. Anderen wurden Pfade in neu erschlossene bzw. eigens für sie entwickelte Berufsfelder gebahnt. Es war bzw. ist das Verdienst in Dortmund tätiger Weiterbildungsträger, hier unkonventionell und eigeninitiativ vorangegangen zu sein. Diese Weiterbildungsträger waren zum einen in der Lage, neu entstandene gesellschaftliche Bedarfe zu ermitteln. Sie knüpften andererseits an die spezifischen sprachlichen bzw. sozio-kulturellen Kompetenzen der Fluchtmigranten bestimmter Sprachräume und Herkunftsländer an. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die Zusatzausbildung zur Umweltfachkraft für Medizingerätetechnik, die Ausbildung zum OsteuropaKaufmann, die Ausbildung zum/zur Alten- bzw. Krankenpfleger/in im sowohl ambulanten wie stationären Bereich, der Ausbildungsgang zum/zur Restaurantfachmann bzw. -frau, die Ausbildung zum sozialen Betreuer in Behindertenwerkstätten und verschiedene Angebote einer qualifizierten Einführung in den Bereich der Datenverarbeitungstechnologien. Es waren und sind nicht zuletzt die ESF-kofinanzierten Träger und Projekte, die derart ebenso qualifizierte wie innovative Ansätze ermöglichten. In den Kontext wirklicher Innovation gehört auch die Einrichtung einer Abiturklasse für russischsprachige Fluchtmigranten aus den GUS-Staaten in einem städtischen Institut zur Erlangung der Hochschulreife. Hier werden – zusätzlich 590 zu den überlokal organisierten Internatskursen der Otto Benecke Stiftung – wohnortnahe und kostengünstige Pfade zum Abitur eröffnet. Nicht zu vergessen sind schließlich die Maßnahmen kommunaler Beschäftigungsförderung. Es mehren sich Anzeichen, dass auch hier Fluchtmigrantinnen und -migranten mit Aufenthaltsgenehmigung beteiligt werden. Chancen für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis der Fluchtmigranten? Die neue, vorrangig fluchtbedingte Einwanderung der 90er-Jahre spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Dortmunder Schülerschaft. Neben den Kindern der Alt-Einwanderer aus den Anwerbeländern finden sich nun die Kinder neuer Einwanderergruppen, unter ihnen die der Fluchtmigranten. Dortmunds Schülerinnen und Schüler stammen aus mehr als 50 Nationen. Schulen, die Kinder von Flüchtlingen aufnehmen, sind in der Regel mit sog. Auffangklassen ausgestattet. Denn als Seiteneinsteiger können diese Kinder schon aus sprachlichen Gründen nicht am Unterricht einer Regelklasse teilnehmen. Sie werden in eigenen Klassen oder Gruppen bis zu zwei Jahre unterrichtet. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit nehmen sie – entsprechend ihrem Alter und ihrer Lernfähigkeit – am Unterricht einer Regelklasse teil. Kinder von Fluchtmigranten (aller Statuskategorien), die weiterführende allgemein bildende Schulen besuchen, bleiben allerdings ganz auf sich selbst gestellt. Auffang- oder Förderklassen sind hier, angesichts allgemein knapper Ressourcen, von der Schulaufsicht untersagt. Außerschulische Sprachkurse, die aus Mitteln des Garantiefonds finanziert werden, und allenfalls eine Hand voll Kinder und Jugendliche erreichen, reichen nicht aus, um diese Lücke zu füllen. Was den Zugang zu Ausbildung und Beruf angeht, partizipieren Kinder von Fluchtmigranten an denjenigen Fördermaßnahmen, die die RAA – zunächst beim Übergang von der Schule zum Beruf – durchführt. Zugang zum System dualer Berufsausbildung oder auch zu existenten außerbetrieblichen Ausbildungsstätten haben wiederum nur die Kinder bleibeberechtigter Flüchtlinge. Dies gilt auch für berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen der Kommune, die auf Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gem. BSHG beschränkt sind und für die Sonderprogramme von Land NRW und Bund zur Behebung der Jugenarbeitslosigkeit. Weiteres, wichtiges Verbindungsglied zwischen Schule und Beruf ist eine in Dortmund etablierte zielgruppenspezifische Variante des 591 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Berufsgrundschuljahres samt Vorklasse, das jugendlichen Fluchtmigranten aller Statuskategorien offen steht. Dieser beispielhafte, innovative Modellversuch wird zurzeit – wiederum unter Bedingungen allgemein knapper Ressourcen – eher zurückgefahren, denn propagiert und ausgeweitet. Jugendliche Fluchtmigrantinnen und -migranten mit Aufenthaltsgenehmigung dürften schließlich von Landesund Bundesprogrammen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie von überbetrieblichen Ausbildungsleistungen der Handwerkskammer erfasst sein. Zwei alternative Arbeitsmarktszenarien: Zwei alternative Arbeitsmarktszenarien wurden einander gegenübergestellt. Zum einen ein Szenario der Verdrängung: Fluchtmigranten finden keinen Einstieg in den lokalen/regionalen Arbeitsmarkt bzw. sie werden von vornherein durch die Barriere des Arbeitserlaubnisrechts von Arbeit und Qualifzierung fern gehalten. Sie alimentieren sich durch staatliche Zuwendungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes oder auch Bundessozialhilfegesetzes, greifen jede Möglichkeit einer Gelegenheits-Erwerbstätigkeit auf, auch unter Bedingungen geringfügiger oder schattenwirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse. Das Ergebnis wäre ein Dortmund-typisches Segment von „urban underclass“, also einer Teilgruppe solcher Menschen, die dauerhaft von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, regulär erwerbstätig zu sein. Zum anderen ein Szenario versuchter Arbeitsmarktintegration. Dieses Szenario könnte von einer gemeinsamen Anstrengung relevanter Arbeitsmarktakteure geprägt sein, Fluchtmigranten nach und nach in Arbeit zu bringen. Dabei wäre zunächst jener Teil-Arbeitsmarkt einfacher personen - wie produktionsbezogener Dienstleistungen auszuschöpfen, der bundesweit als durchaus absorptions- bzw. expansionsfähig ermittelt wurde. Zugleich könnten Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass Flüchtlinge auf diesen Tätigkeitsbereich festgenagelt werden, weshalb ihnen alle verfügbaren Möglichkeiten sprachlichen und berufsvorbereitenden wie qualifizierenden Lernens zu eröffnen sind. Drittens könnten Fluchtmigranten entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbspersonen auf jenem subventionierten zweiten Arbeitsmarkt in Stadt und Region Fuß fassen, der den Zugang zu Berufsfeldern des ersten Arbeitsmarktes erleichtern soll. 592 Abschließend bleibt festzuhalten: In Dortmund zeichnet sich eher ein Szenario der Verdrängung ab. Es fehlt an kostengünstigen und effektiven Sprachlernangeboten und berufsbezogenen Anschlussqualifizierungen. Es fehlt an adäquaten Arbeitsplätzen nicht zuletzt auch für die Hochqualifizierten. Auch der zweite Arbeitsmarkt ist so angelegt, dass er einen großen Teil dieser Menschen gar nicht erfasst. Das Gleiche gilt für die Sofortprogramme des Bundes und des Landes zur Behebung der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen. Weiterführende allgemein bildende Schulen und die berufsbildenden Schulen sind auf die neue Zielgruppe noch nicht hinreichend eingestellt. Hier fehlen selbst jene statistischen Daten, die Grundvoraussetzung für die Entwicklung neuer Konzepte wären. Es fehlt vor allem an (nachholender) Wahrnehmung dieser Problemgruppe des Arbeitsmarktes durch relevante Akteure und Institutionen des lokalen/regionalen Arbeitsmarktes. Sofern sie wahrgenommen wird, greift oft genug das Arbeitserlaubnisrecht als Arbeitsverhinderungsrecht. Gleichzeitig bleibt allerdings auch festzuhalten: Hie und da lassen sich Anzeichen einer gegenläufigen Entwicklung feststellen. Zunächst: Aus wohlerwogenem ökonomischen Kalkül sind Unternehmen verschiedener Niedriglohn-Branchen durchaus auf Fluchtmigranten aufmerksam geworden. Denn, so einer der von uns befragten Manager: „Krisenzeiten“ (gemeint sind Phasen eines Überangebotes an menschlicher Arbeitskraft) „sind gute Zeiten“. Und Fluchtmigrantinnen und -migranten, die über keine Alternative verfügen, lassen sich hier durchaus ein. Beide zusammen verteidigen den so eröffneten schmalen Beschäftigungs-Korridor gegen die Sperrriegel von Arbeitsamt und Ausländerbehörde. Aber auch jenseits bloßen ökonomischen Kalküls eröffnen sich hie und da Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Fluchtmigranten, allerdings konzentriert auf „Eliten“ sehr gut vorgebildeter, sprachkundiger und statusgefestigter Flüchtlinge, die zudem das 35. Lebensjahr nach Möglichkeit nicht überschritten haben. Es sind vor allem jüdische Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten und Iranerinnen sowie Iraner, denen hier Chancen winken und die ihrerseits über die Kompetenz verfügen, zunächst zuständige Beratungsinstanzen aufzusuchen und die hier gebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch im Bereich der Kinder und Jugendlichen zeigen sich hie und da Lichtblicke: Leistungsfähige Auffangklassen an Dortmunder Hauptschulen; der innovative, auf die Zielgruppe von Migrantinnen und Migranten 593 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag zugeschnittener Modellversuch eines Berufsgrundschuljahres samt Vorklasse; die gelegentliche Förderung des Zugangs zum Abitur, – dies nicht zuletzt aufgrund informeller (mutiger) Initiativen einiger Schulleitungen, die sich damit teilweise bereits „am Rande der Legalität“ (Schulleiter) bewegen. Nicht zu vergessen: Die außerschulische Förderung dieser oder jener Gruppe jugendlicher Fluchtmigranten und begleitende Hilfen beim Übergang von Schulstufe zu Schulstufe bzw. Schule und beruflicher Bildung seitens der RAA. Insgesamt ist jedoch allenfalls ein Anfang gemacht, ein Versuchsstadium eröffnet. Es wird sehr darauf ankommen, erste, Erfolg versprechende Ansätze auf eine breite Grundlage zu stellen und systematisch weiterzuentwickeln. Das aber heißt, sie teilweise zunächst zu legalisieren. Am wichtigsten aber wird sein, dass auch jugendliche Asylbewerber, Bürgerkriegs- und De-factoFlüchtlinge in Maßnahmen und Konzepte der Arbeitsmarktintegration voll einbezogen sind. 4. Fluchtmigrantinnen und -migranten im Spiegel biographischer Interviews Spezifische Erfahrungen jüdischer Kontingentflüchtlinge: Beginnen wir mit den jüdischen Kontingentflüchtlingen aus den GUS-Staaten: Sie unterliegen – vergleichsweise – günstigen Voraussetzungen einer sozialen Integration: Ein langjähriges, zermürbendes Asylverfahren (mit höchst ungewissem Ausgang) bleibt ihnen erspart. Mit ihrem von Anfang an verfestigten Aufenthaltsstatus haben sie vollen arbeitsgenehmigungsrechtlichen Zugang zum Arbeitsmarkt und, zunächst, zu denjenigen Integrationsangeboten, die die Bundesrepublik Deutschland für anerkannte Fluchtmigranten bereithält: An erster Stelle die Intensiv-Vollzeitsprachkurse der Arbeitsverwaltung bzw. der Otto Benecke Stiftung. Von großer Bedeutung für neu Ankommende ist die ortsansässige jüdische Kultusgemeinde mit ihren vielfältigen Informations- und Vermittlungsangeboten. Schließlich: Sie sind, und dies gilt gleichermaßen für Frauen wie Männer hoch qualifiziert. Dies erleichtert es ihnen, die häufig disparaten und kaum zu überblickenden Beratungsangebote am Ort in Anspruch zu nehmen und sich vergleichsweise schnell auf dem hiesigen 594 Arbeits- und Qualifizierungsmarkt zu orientieren. Dies erleichtert es ihnen auch, angebotene Anschlussqualifikationen auch tatsächlich wahrzunehmen. Trotzdem erleiden auch ihre Biographien, und insbesondere ihre Erwerbsbiographien, einen erheblichen Bruch. Der Wunsch, bisher ausgeübte berufliche Tätigkeiten weiterführen zu können, scheitert in der Regel. Dies liegt an den Unterschieden im Qualifikationsprofil, aber auch daran, dass erworbene Zertifikate hier nicht anerkannt werden. Entgegen ihren Erwartungen sehen sie sich deshalb vor die Notwendigkeit gestellt, beruflich völlig neu anzufangen. Und dabei teilen sie die Erfahrung vieler Inländerinnen und Inländer, dass nicht jeder neue Anlauf – in Gestalt z.B. einer Qualifizierungsmaßnahme – schon zum Ziel führt. Häufig genug bedarf es wiederholter Versuche. Anläufe, die zum Erfolg führen, verbleiben dann zumeist unterhalb jenes qualifikatorischen und Statusniveaus, das im Herkunftsland bereits erreicht war. Für die Mehrheit bleibt somit – auf unabsehbare Zeit – die Angewiesenheit auf Sozialhilfe. Noch nicht gebrochener Wille zur Erwerbsarbeit dokumentiert sich in gelegentlicher Annahme von Schwarzarbeit. Kritisch bis sarkastisch sind die Bewertungen hiesiger Arbeitsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für Qualität und Zielsetzungen der angebotenen Integrationsmaßnahmen, aber auch für das Verhalten von Arbeitgebern und betrieblichen Vorgesetzten. Die Brüche in der eigenen Arbeitsbiographie sind für viele nur durch eine Projektion aushaltbar: Sie hoffen, dass es ihren Kindern, die auf den hiesigen Gymnasien bereits gute Fortschritte erzielen, beruflich einmal besser ergehen wird. Fluchtmotive und Fluchtwege der Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge: Ausnahmslos alle Interviewpartnerinnen und -partner aus dem Kreis der Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge vermitteln ein eindringliches Bild ethnischer Zerrissenheit oder politischer Unterdrückung in ihren Herkunftsländern (oder auch einer Mischung von beidem), die ihnen letztlich keinen anderen Ausweg ließ als denjenigen der Flucht ins Exil. Dabei unterscheiden sie in der Regel zwischen zwei Phasen, die der Flucht vorausgingen: Zunächst einer Phase teils um Unauffälligkeit bemühten, teils offen-oppositionellen Überlebens in der jeweiligen Herkunftsgesellschaft, immer getragen von der Hoffnung, dass sich die Verhältnisse in absehbarer Zeit zum Besseren wenden und politische Opposition, an der sie selbst beteiligt 595 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag sind, diesen Prozess der Veränderung möglicherweise beschleunigt. In dieser Phase kam es ihnen noch nicht in den Sinn, ein bereits angefangenes Hochschulstudium oder erfolgreiche berufliche Tätigkeiten leichtfertig aufzugeben, – erst recht nicht den Kontext familiärer und nachbarschaftlicher Bindungen, der eigenen Muttersprache und Herkunftskultur. Einige, die den Verfolgungsdruck bereits deutlich wahrnahmen, suchten zunächst eine Alternative im eigenen Land, zumeist in der Anonymität einer Großstadt oder der Hauptstadt des Landes. Hier tauchten sie einerseits unter, andererseits führten sie kein monadisches Dasein: Es ergaben sich neue Verbindungen nicht zuletzt zur jeweiligen politischen Opposition und von daher neue Verdachtsmomente für den staatlichen Sicherheitsapparat. Irgendwann, oft buchstäblich „über Nacht“, ergab sich dann eine zweite Phase, in der bis dahin latente Bedrohungen akut und sehr konkret wurden: Der Weggang des Bruders, Onkels, Cousins oder der Cousine zur Guerilla, – mit entsprechenden Reaktionen der Sicherheitskräfte gegenüber der eigenen Familie; Verhaftung und Folterung engster Freunde und Familienangehöriger; „Verschwinden“ des eigenen Vaters oder Bruders nach Verschleppung durch Sicherheitskräfte und Militärs und schließlich: Bedrohung der eigenen Person durch staatliche Sicherheitskräfte, Militärs und marodierende Paramilitärs, Inhaftierung, Einvernahme und Folterung, dies wiederholt und verknüpft mit brutal durchgeführten Hausdurchsuchungen sowie polizeilichem Terror gegen die eigene Familie. In einigen Fällen vor allem algerischer und sri-lankischer Fluchtmigranten, die sich der jeweiligen Guerilla nicht anschließen wollten, kam ein entsprechender Druck nicht-staatlicher Organisationen hinzu. Sie alle sahen sich schließlich in einer aussichtslosen Situation, es sei denn, sie ergriffen die Flucht über die Grenzen des Landes. Die Entscheidung zur Flucht musste meist sehr schnell gefällt, ihre Umsetzung, bei den Jüngeren noch mit Unterstützung der Eltern, teilweise durch Schlepper bewältigt werden, die sich dies hoch entgelten ließen, gleichzeitig aber auch zu Lebensrettern der Fliehenden wurden. Die meisten Flüchtlinge strebten in ein Land, in dem sie Landsleute, nähere oder entfernte Bekannte und Familienangehörige vermuteten, die ihnen weiterhelfen würden. Äußerst prekär gestaltete sich in der Regel dennoch ihre Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland: Es blieb dem Zufall überlassen, auf welchem Flughafen sie ankamen, von dem aus sie sich dann weiter durchschlagen mussten, in welchem Bahnhof sie ihren Zug verließen oder in welchem Hafen sie anlandeten. Es fehlte jede Orientierung, etwa zur Topographie der Bundesrepublik. Es fehlten jegliche Sprachkenntnisse. 596 Glücklich waren diejenigen, die sich z.B. mit der jeweiligen Grenzpolizei auf Englisch verständigen konnten. Eine warme Mahlzeit und eine Übernachtungsmöglichkeit in einer Bahnhofsmission waren erste Anhaltspunkte oder ein in der Bahnhofshalle angesprochener Landsmann, der den Weg zur Asyl-Meldestelle oder auch zu einer Rechtsanwaltskanzlei weisen konnte. Erste Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland: Erste Interaktionspartner in der Bundesrepublik waren einerseits und in unterschiedlicher Reihenfolge amtliche Personen: Polizisten und Beamte des Bundesgrenzschutzes, Bedienstete von Ausländerbehörden, Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, hauptberufliche Betreuerinnen und Betreuer in den Unterkünften. Andererseits waren es die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Flüchtlingsberater, Vertreterinnen und Vertreter örtlicher Initiativgruppen und Menschenrechtsorganisationen und, etwas später, Lehrerinnen und Lehrer derjenigen Schulen, die von den Kindern besucht werden. Nicht zu vergessen: Pfarrerinnen und Pfarrer und andere, die sich um Aufnahme und Akzeptanz im jeweiligen sozialen Umfeld bemühten. Über ihre Sozialkontakte zu letzteren äußern sich nahezu alle Fluchtmigranten äußerst positiv, einige geradezu enthusiastisch. Und zwei Personengruppen erhalten besondere Anerkennung: Zum einen die Flüchtlingsund Sozialberaterinnen und -berater der beiden kirchlichen Verbände: Caritas und Diakonie. Zum anderen die Lehrerinnen und Lehrer in den Auffangklassen von Grund- und Hauptschulen, die sich erfolgreich um die Kinder bemühten. Aber auch andere Lehrerinnen und Lehrer fanden außergewöhnliches Lob: z.B. diejenigen an Gymnasien und Einrichtungen zur Erlangung der Hochschulreife, die junge Fluchtmigranten auch dann aufnahmen, wenn sie (noch) nicht anerkannt waren und sie dort „mitlaufen“ ließen. Differenziert und selten polemisch äußern sich unsere Interviewpartnerinnen und -partner zu den öffentlich Bediensteten, die in polizeilicher oder administrativer Funktion für sie zuständig waren. Als schikanös wahrgenommene Behandlung wird durchaus benannt: So z.B. die Weigerung des Sozialamtes, einer – aus gutem Grund – „illegal“ nachgereisten Ehefrau eines bereits Asylberechtigten Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren, bevor nicht auch sie durch das Bundesamt anerkannt war; oder die Benutzung von Duft-Sprays gegenüber tamilischen Flüchtlingen, die bereits eine tagelange 597 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Anreise hinter sich hatten, ohne sich dabei waschen zu können; oder die Einweisung in einen Sprachkurs der Arbeitsverwaltung, der sich im Nachhinein als mangelhaft organisiert und deshalb nutzlos herausstellte; oder die Schnelligkeit, mit der eine kommunale Ausländerbehörde einer verwaltungsgerichtlich ausgesprochenen Ausreiseverfügung Nachdruck verlieh. Aber auch positive Erfahrungen werden deutlich vermerkt: Die freundliche Behandlung durch Polizisten auf dem Grenzbahnhof Berlin-Friedrichstraße oder an der bayerisch-österreichischen Grenze. Und selbst die „Freundlichkeit“ und „Fairness“ solcher Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes, die den eigenen Asylantrag dann abschlägig beschieden. Auch kommunalen Bediensteten, die die Ausweisung betrieben, wird noch „Freundlichkeit“ attestiert, und entschuldigend hinzugefügt, dass ja auch sie Vorschriften zu beachten hätten und ein anderer für diese Vorschriften verantwortlich sei. Dieser „andere“ hatte immer wieder auch einen Namen. Er hieß „Kanther“. Von größter existenteller Bedeutung waren Anerkennung oder Nichtanerkennung durch Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes bzw. durch die Verwaltungsgerichte oder das Handeln der – sozusagen aus dem Hinterhalt agierenden und anonym verbleibenden Behörde des Bundesbeauftragten für Asylfragen. Aber selbst hier mündete die Bewertung getroffener – zumeist negativer – Entscheidungen und Urteile nicht in Polemik. Vorherrschend war eher die Fassungslosigkeit darüber, dass entweder die lebensbedrohliche Situation, der sie gerade entkommen waren, als nicht asylrelevant bewertet wurde oder ihnen – schlicht – „nicht geglaubt wurde“. „Man glaubte mir nicht“, – dies war einer der am häufigsten zu vernehmenden Sätze abgelehnter Asylsuchender. Das Asylverfahren erschien unseren Interviewpartnerinnen und -partnern so als Vabanquespiel: Ob sie anerkannt wurden oder – in der Mehrzahl der Fälle – nicht, unterlag einer momentanen Intuition der Entscheider (z.T. auch Richter), die ihren Aussagen entweder glaubten oder nicht glaubten. Ernsthaft und nachvollziehbar geprüft wurde nicht. Der jeweilige Einzelfall fand nicht die ihm gebührende Berücksichtigung. Deutlicher Beleg hierfür sind die immer wiederkehrenden stereotypen Sätze in den Begründungen der Entscheidungen bzw. Urteile: „...hat sein Anliegen nicht substantiiert geltend gemacht.“ Oder: „...fehlt die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung im Herkunftsland.“ Oder: Bisher erlittene Verhaftungen, Verhöre und Folterungen „...erreichten nicht die asylbegründende Eingriffsintensität.“ 598 Aber selbst hier sahen unsere Interviewpartnerinnen und -partner nicht einfach nur professionelles Unvermögen, bürokratische Enge, Leichtfertigkeit oder gar „Bosheit“ im Spiel sondern, fast entschuldigend, einen Mangel an Vorstellungskraft. Denn auch dies war ein häufig von uns gehörter Satz: „Man kann sich offenbar nicht vorstellen, was in meiner Heimat passiert“: Die zerstörten Dörfer und brennenden Wälder; Psychoterror und Prügel in den polizeilichen Dienststellen; überfüllte Gefängnisse, in denen die Luft zum Atmen nicht ausreicht; unsägliche Folterpraktiken der mit Tarnkappen ausgestatteten, anonym verbleibenden Folterer; die Angst der jungen Männer vor Rekrutierung zum Militär; die Angst der jungen Frauen vor sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen durch Soldaten und Sicherheitskräfte; die Angst der Frauen und Mütter vor dem „Verschwinden“ ihrer Männer und Söhne. Man könne sich Derartiges nicht vorstellen und deshalb glaube man auch nicht den Berichten der Flüchtlinge – so, jenseits von Polemik und Schuldzuweisung, der Erklärungsansatz eines Teils unserer Interviewpartnerinnen und -partner zur Entscheidungspraxis derjenigen, die über sie zu befinden hatten und zur Kennzeichnung der eigenen Tragödie. Wohnsituation: Alle von uns befragten Fluchtmigranten, die noch in städtischen Übergangsheimen wohnten, empfanden die Wohnsituation dort als äußerst belastend und neurotisierend, – je länger sie dort wohnten, umso mehr. Umso zufriedener zeigten sich diejenigen, die über eine – noch so bescheidene – Mietwohnung verfügen. Erst dann, wenn der Kampf um Anerkennung mit Behörden und Gerichten bestanden ist, winkt, jedenfalls für die Mehrzahl, die Chance eigener, abschließbarer „vier Wände“. Ausnahmen bestätigen die Regel: So erfuhren wir, dass ärztliche Atteste zugunsten traumatisierter Flüchtlinge mit schwer wiegenden psychosomatischen Symptomen gelegentlich dazu führen können, dass ihnen innerhalb der Übergangsheime eine kleine abschließbare Wohnung zugewiesen wird. Angesichts eines entspannten Wohnungsmarktes erscheint das Problem, überhaupt eine Wohnung erhalten zu können, als vergleichsweise gering. Es kommt auf die Bereitschaft der beteiligten kommunalen Behörden an, sich hier abzusprechen und die notwendigen Genehmigungen zu erteilen. Allerdings stößt die Hautfarbe z.B. afrikanischer oder tamilischer Fluchtmigranten immer noch auf Vorbehalte potentieller Vermieter. Immerhin war zu erfahren, dass sich hier deutsche Vermittler, z.B. Sozialberater der 599 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Wohlfahrtsverbände oder auch beschäftigende Unternehmer, erfolgreich einschalten konnten. Arbeitsmarktsituation: Sehr viel ernster als die Probleme auf dem Wohnungsmarkt stellen sich für unsere Interviewpartnerinnen und -partner die Probleme des Arbeitsmarktes dar. 19 der insgesamt 26 von uns Befragten aus dem Kreis der Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlinge waren zum Zeitpunkt des Interviews ausbildungs- bzw. arbeitslos. Einer erhielt – gerade noch – Arbeitslosenhilfe und lebte in Angst, bald Sozialhilfe beanspruchen zu müssen. Die übrigen 18 waren bereits auf Hilfe zum Lebensunterhalt gem. BSHG oder AsylbLG angewiesen. Und dies, obgleich auch unsere Interviewpartnerinnen und -partner – ganz im Sinne der bereits oben (Kapitel III, Abschnitt 2.3) referierten bundesweiten Untersuchungen – ein eher günstiges Bildungs- bzw. Berufsprofil einzubringen in der Lage waren. Acht unserer Interviewpartnerinnen und -partner kommen aus den gebildeten und wohlhabenden urbanen Milieus ihrer Herkunftsländer. Die Väter sind Ärzte, Manager, Geschäftsleute, höhere Staatsbeamte. Es galt als selbstverständlich, dass sowohl Töchter wie Söhne das Gymnasium besuchten (soweit möglich: eine private, z.B. kirchliche, „Eliteschule“) und dass sie anschließend studierten oder – im Hinblick auf eine qualifizierte berufliche Tätigkeit – ausgebildet wurden. Sie kamen somit als Akademikerinnen und Akademiker, Studentinnen und Studenten, oder als Schüler und Auszubildende in die Bundesrepublik. Eine zweite, etwas größere Teilgruppe (zwölf Personen) unserer Interviewpartnerinnen und -partner gehören den bäuerlichen und kleingewerblichen oder Handel treibenden Mittelschichten des jeweiligen Herkunftslandes an. Eine (z.B. handwerkliche) Ausbildung oder der Besuch der höheren Schule waren hier ebenfalls gang und gäbe. Nur sechs unserer Interviewpartnerinnen und -partner sind den ärmeren bäuerlichen oder kleingewerbetreibenden Schichten des Herkunftslandes zuzurechnen. Sie verfügen in der Regel nur über eine schulische Elementarbildung und waren, soweit beruflich tätig, arme Kleinbauern und Gelegenheitsarbeiter. Letztere stehen vor besonders großen Schwierigkeiten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt. Schon allein der Prozess des Sprachlernens bereitet ihnen mehr Probleme als den beiden zuvor genannten Teilgruppen. 600 Aber auch bei den Qualifizierten muss, ähnlich wie bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen, festgehalten werden, dass die Flucht einen Bruch ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographien markiert. Keine(r), auch die Hochgebildeten, fand Anschluss im erlernten Beruf bzw. auf dem Niveau bereits absolvierter schulischer Vorbildungen und Studien. Ihre Erwerbsbiographie hier vollzieht sich im schnellen Wechsel von immer neuen Anläufen zu mehr oder weniger improvisierten Sprachlernversuchen, Jobsuche, Tätigkeiten in irgendwelchen prekären (auch schattenwirtschaftlichen) Gelegenheitsjobs, versuchter (häufig scheiternder) Selbständigkeit, erneuter Arbeitslosigkeit und Jobsuche. Nur einer verschwindenden Minderheit gelang es, hier ein Hochschulstudium aufzunehmen. Immerhin waren unsere Interviewpartnerinnen und -partner sämtlich vor dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik eingereist und insoweit noch nicht von jenem totalen Arbeitsverbot betroffen, das für diejenigen gilt, die nach diesem Datum in die Bundesrepublik kamen. Auch galten noch nicht jene Negativlisten, die seit 01.01.1999 in den Arbeitsverwaltungen NRW‘s (und anderer Bundesländer) eingeführt sind. Arbeitsmöglichkeiten im Niedriglohnbereich des ersten Arbeitsmarktes konnten somit gesucht und hie und da auch gefunden werden, sofern Arbeitgeber bereit waren, sich auf kurze bis sehr kurze Befristungen der Arbeitsverhältnisse einzulassen und das Risiko ständig neuer Antrags- und Prüfverfahren auf sich zu nehmen. Die Jobsuche vollzog sich auf vor allem zwei Wegen: Dem indirekten Weg einer Vermittlung von Seiten Angehöriger der eigenen community und dem direkten Weg des „Klinkenputzens“ bei Firmen und Kleingewerbetreibenden z.B. in den Stadtteilen, in denen unsere Interviewpartnerinnen und -partner wohnen. Fünf der von uns befragten Asylsuchenden bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge befanden sich als 17- bis 20-jährige noch im Ausbildungsalter. Sie alle besuchten bzw. besuchen noch die Hauptschule und sind in der Lage sich gut in der deutschen Sprache zu verständigen. Dies spricht für die Qualität hauptschulischer Sprachlernangebote an jugendliche Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger. Allerdings war es nur einem möglich, eine Berufsausbildung mit anschließender Übernahme zu realisieren. Er erhielt die dazu erforderlichen Arbeitserlaubnisse. Die Übrigen werden durch das geltende Arbeitsgenehmigungssrecht vom Ausbildungsmarkt fern gehalten. Sie wünschen sich nichts mehr als eine Arbeit oder besser noch: Ausbildung. Alle würdigen im Übrigen die Bemühungen ihrer Lehrerinnen und Lehrer an den Hauptschulen und die hier erfahrene Zuwendung. 601 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Asylmigrantinnen und -migranten verfügen immerhin über das Kapital eines vergleichsweise jungen Altersdurchschnitts. Berufliche Wunschvorstellungen werden deshalb noch nicht auf die eigenen Kinder projiziert. Zumindest einige von ihnen halten an solchen Vorstellungen auch für sich selbst fest. Sie wollen z.B. Philosoph oder Biologe werden, Rechtsanwältin, Grafikerin/Designerin, Sozialarbeiter, Krankenpfleger und qualifizierter Handwerker bzw. Facharbeiter. Integrationsleistungen der Aufnahmegesellschaft standen nur den Asylberechtigten offen. So absolvierten zwei der fünf von uns befragten Asylberechtigten den Vollzeit-Intensivsprachkurs des Arbeitsamtes, ein Dritter musste ihn krankheitsbedingt abbrechen. Ein Vierter, zum Zeitpunkt seiner Anerkennung Student, nahm erfolgreich an einem Sprachkurs der Otto Benecke Stiftung teil. Für den Fünften kam die Anerkennung so spät, dass er auf anderen Wegen längst Deutsch gelernt hatte. Nur zwei der fünf Asylberechtigten wurden – über den Sprachkurs hinaus – von weiterreichenden berufsbezogenen Integrationsangeboten erreicht. Es handelt sich um zwei Frauen: Die eine absolvierte eine berufliche Umschulung, ohne dann allerdings eine Anstellung zu finden, die andere nahm an einer mehrmonatigen berufsvorbereitenden Maßnahme teil. Als allein erziehende Mutter nicht unbeschränkt mobil, sieht sie sich nun allerdings, bei der Suche nach einer Anstellung, vor erheblichen Schwierigkeiten. Der Mehrheit nicht anerkannter Asylmigranten erscheint die Arbeitsverwaltung weniger als Förder- und Vermittlungs-, denn als Prüf- und Selektionsinstanz, folgt sie doch – in der Mehrzahl der Fälle – den Weisungen des Bundesarbeitsministers, der auch die letzten Erwerbsnischen im Bereich niedrig entlohnter Dienstleistungen „Bevorrechtigten“ vorbehalten will. Von den Sätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes, so die übereinstimmende Rückmeldung unserer Interviewpartnerinnen und -partner, lässt sich aber auch bei größter Bescheidenheit und z.B. nur einer Mahlzeit pro Tag nicht leben. Erst recht ist das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für eine Beschäftigung in Frage gestellt: Die gängigen Gebühren, schon für Sozialhilfeempfänger kaum erschwinglich, können nicht mehr aufgebracht werden. Also muss das Sprachlernen mit Hilfe kostenloser (aber bei weitem nicht zureichender) kirchlicher Sprachlernangebote oder als bloße Selbsthilfe und unter z.T. grotesken Umständen (z.B. mit Hilfe auf dem Flohmarkt erstandener deutscher Kinderbücher) bewältigt werden. 602 Ist dies geschehen, schließt das Arbeitsamt sie dennoch von weiterführenden Angeboten berufsbezogenen Anschlusslernens aus. Denn auch der Zugang zu diesen Angeboten steht unter dem Generalvorbehalt einer bereits erteilten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Zwischen Abwarten und Angst: Erfahrungsmuster der Geduldeten und zur Ausreise Verpflichteten: Der Lebensrhythmus der bloß Geduldeten ist bestimmt von einer Mischung aus Abwarten und Angst. Abwarten, wann endlich das Verfahren zu einem Abschluss kommt, Angst, dass dann die (auch zwangsweise) Rückführung in das Herkunftsland anstehen kann. Für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, deren erste Generation mehrheitlich durchaus heimkehrbereit war, bedeutete dies: Rückkehr irgendwohin, in der Regel nicht, wie im Dayton-Abkommen vorgesehen, in ihren Heimatort und ihr (unter Umständen niedergebranntes oder zerstörtes) Haus. Sie leiden unter der Angst, ins Bodenlose einer Existenz in Armut und Abhängigkeit abzugleiten und den eigenen Kindern keine Zukunft eröffnen zu können. Asylsuchende leiden unter noch gesteigerter Angst: Angst gewiss auch, ins ökonomisch „Bodenlose“ zu fallen, Angst vor allem aber, den Sicherheitskräften ihres jeweiligen Landes ausgeliefert und damit von Folter und Tod bedroht zu sein. Dies gilt in besonderer Weise für Staatsangehörige Algeriens, des Iran, der Türkei, Sri Lankas und der schwarzafrikanischen Herkunftsländer. Diese Angst überschattet alle anderen Ängste, wie es ein tamilischer abgelehnter Asylbewerber zum Ausdruck bringt: „Hauptsache ich kann bleiben. Weiß ich denn sonst, ob ich morgen noch lebe?“ Umso mehr muss erstaunen, dass es den meisten nur geduldeten Flüchtlingen – auch unter diesen Umständen, ja selbst unter den Bedingungen des Kirchenasyls – gelingt, ihr Überleben von Tag zu Tag neu zu organisieren. Akkomodation hat längst stattgefunden. Soziale Integration bahnt sich als „heimliche“ an. Bei den seit Jahren Anwesenden ist sie – zum Teil auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt – längst vollzogen. Dies ist auch jenen Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft zu verdanken, die Fluchtmigranten in ihrem deprimierenden Alltag begleiten: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Organisatoren von Kirchenasyl, Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen nachbarschaftlichen und gesamtstädtischen Umfeldes, Arbeitgeber, hie und da ein Gewerschaftssekretär oder Betriebsrat und die Lehrerinnen bzw. Lehrer ihrer Kinder. 603 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Ein zwieschlächtiges Bild der zweiten deutschen Republik: Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich für Asylsuchende zwieschlächtig dar: Auf der einen Seite als „Staatsmacht“, eher abweisend, in letzter Konsequenz unerbittlich und insoweit einem schrecklichen Irrtum unterliegend. Auf der anderen Seite als den Menschenrechten verpflichtete Zivilgesellschaft, aus der heraus auch und gerade den nicht-anerkannten Fluchtmigranten Anteilnahme, Empathie, Aufnahme- und Hilfsbereitschaft entgegengebracht wird. Häufig genug sitzt die Staatsmacht am längeren Hebel. Am Beispiel und Deutschland-Bild unseres Interviewpartners aus Algerien, Herrn Z., konnten wir dies eindrucksvoll nachvollziehen: „Ich bin nach Deutschland gekommen, um mein Leben zu retten. Aber für mich gibt es auch in Deutschland keine Sicherheit. Aber es gibt Deutsche, die mir geholfen haben. Deutschland hat sich mir gegenüber feindlich gezeigt, aber eine Gruppe von Deutschen hat mir geholfen und mir eine Zeit lang Sicherheit gegeben. Dafür bedanke ich mich. Diese Menschen waren für mich meine zweite Familie. Ich konnte sie besuchen, wann ich wollte. Sie zu verlassen ist eine große Trauer. Ich verlasse abermals meine Familie, was soll ich sonst machen? Nach Algerien zurück? Niemals!“ 5. Aspekte einer Politik nachholender Anerkennung Szenarien der Verdrängung werden sich durch – noch so beispielhafte – Initiativen einzelner Akteure der Aufnahmegesellschaft nicht beheben lassen. Hierzu bedarf es eines politischen Paradigmenwechsels, der die bisherige Politik der Zurückweisung und Integrationsverweigerung durch eine Politik der Anerkennung ersetzt. 1. Den Begriff „Politik der Anerkennung“ entnehmen wir dem Werk des USamerikanischen Sozialphilosophen und Kommunitaristen Charles Taylor, der sich unter anderem mit Fragen des Zusammenlebens von Einheimischen und Zuwanderern in modernen Gesellschaften auseinander setzt. „Die These lautet, unsere Identität werde teilweise von der Anerkennung oder Nicht-Anerkennung, oft auch von der Verkennung durch die anderen geprägt (...). Nichtanerkennung oder Verkennung kann Leiden verursachen, kann eine Form von 604 Unterdrückung sein, kann den anderen, in ein falsches, deformiertes Dasein einschließen!“1 2. Gegenüber Zuwanderern haben Nicht-Anerkennung bzw. Verkennung eine zunächst politisch-juridische Dimension, die sich aus der Aufteilung des Territoriums der Welt in Nationalstaaten herleitet. Die Existenz von Nationalstaaten impliziert einen „Zwang zur Abgrenzung, zu Einschluss und Ausschluss gleichermaßen“ (Kößler, R. 1997: 337). Es war Hannah Arendt, die wie kein(e) andere(r) auf den sich daraus ergebenden Widerspruch zwischen universaler Geltung der Menschenrechte einerseits und nationalstaatlichem Ausschlussverhalten andererseits verwies. Am Beispiel der Flüchtlinge und Staatenlosen der Zwischenkriegszeit, unter ihnen eine große Zahl europäischer Juden, konnte sie zeigen, dass als „Menschenrechte“ definierte Rechte günstigstenfalls denjenigen zukommen, die als Angehörige eines Nationalstaates dessen Schutz genießen. Denn der Begriff der Menschenrechte „brach in der Tat in dem Augenblick zusammen, wo Menschen sich wirklich nur noch auf sie und auf keine national garantierten Rechte mehr berufen konnten. Sobald alle anderen gesellschaftlichen und politischen Qualitäten verloren waren, entsprach dem bloßen Menschsein keinerlei Recht mehr. Vor der abstrakten Nacktheit des Menschseins hat die Welt keinerlei Ehrfurcht empfunden; die Menschenwürde war offenbar durch das bloße Auch-Ein-Mensch-Sein nicht zu realisieren.“2 Für diese „Vogelfreien“ (a.a.O.: 470) und „politisch gesprochen lebenden Leichname“ (a.a.O.: 462) fordert Arendt ein grundlegendes, den proklamierten Menschenrechten noch vorausgehendes Recht, nämlich das „Recht, Rechte zu haben“ (a.a.O.: 462) und setzt damit die „Entgrenzung“ nationalstaatlich konstituierter ziviler Solidarität (vgl. Kößler, R. a.a.O.: 338) auf die politische Tagesordnung. Hannah Arendts 1951 erstmals publizierte Option fand in internationalen Übereinkommen und Rechtsnormen eine erstes, wenngleich noch keineswegs zureichendes, Echo. Neue, nach dem Zweiten Weltkrieg begründete internationale Rechtsinstitute „enthalten demnach seitens der Unterzeichnerstaaten die Anerkennung einer prinzipiellen Verantwortung über 1 Taylor, Ch. 1993: 13/14; Taylor stützt sich seinerseits auf Philosopheme der französischen Aufklärung (Rousseau) und des deutschen Idealismus (Kant und Hegel). Vgl. auch die Herausarbeitung der Kategorie des „Kampfes um Anerkennung“ als zentralem Begriff einer Gesellschaftstheorie des frühen (Jenenser) Hegel durch Honneth, A. 1992. 2 Arendt, H. 1955 (2. Auflage 1991): 466. 605 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag die eigenen Grenzen und den Kreis der eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinaus“ (Kößler, R. a.a.O.: 340). Dies gilt in herausgehobener Weise für die 1951 zustandegekommene Genfer Flüchtlingskonvention und das dort verankerte Verbot einer Zurückweisung von Zufluchtsuchenden. 3. Vor dem Hintergrund der zweitausendjährigen jüdischen Diaspora stellt der israelische Sozialphilosoph Avishai Margalit den Begriff einer „Politik der Würde“ in den Mittelpunkt seines Denkens. Die Politik der Anerkennung gibt den bisher Ausgeschlossenen ihre Würde zurück (vgl. z. B. Margalit, A. 1997: 200). Sie vermittelt aber auch denen „Würde“, die als Akteure der aufnehmenden Mehrheitsgesellschaft Generosität walten lassen. Hierauf verwies kein geringerer als der Abgeordnete des Parlamentarischen Rates, Carlo Schmid (SPD), anlässlich der Beratungen des Asylartikels des Grundgesetzes im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates: „Die Asylrechtsgewährung ist immer eine Frage der Generosität...und darin liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes.“3 Schmid erhielt unbedingte Zustimmung von Seiten des Abgeordneten von Mangoldt (CDU). Auch um der eigenen Würde willen garantierte deshalb der Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates das Asylrecht „vorbehaltlos und ohne Einschränkung, ohne jeden restriktiven Zusatz oder Gesetzesvorbehalt“ (Schneider, H.-P. 1992). 4. Eine deutliche Mehrheit der Wahlbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland hat im September 1998 eine Bundesregierung abgewählt, die in ihrer Asylpolitik dem Paradigma bloßer Zurückweisung und Integrationsverweigerung verpflichtet war und deshalb alles daran setzte, den bisherigen Grundrechtsartikel zu verändern. Dies bedeutet noch nicht, dass die Wählermehrheit einem grundlegenden Paradigmenwechsel in der Asylpolitik zugeneigt wäre. Allerdings scheint sie bereit, solche asylpolitischen Korrekturen mitzutragen, die als unmenschlich wahrgenommene Härten bisheriger Asylpraxis nach Möglichkeit ausschließen. Es müsste somit als fatales Versäumnis angesehen werden, wenn die neue Bundesregierung nicht wenigstens insoweit dem Wählerwillen entspräche. Grundlegend für eine Veränderung bisheriger staatlicher Handlungsweisen wäre, dass zur Kenntnis genommen wird: Die Anwesenheit einer großen Mehrheit der Fluchtmigranten hat nicht nur transitorischen Charakter, sondern 3 Zit. nach Schneider, H.-P. 1992. 606 ist – angesichts anhaltender äußerst bedrohlicher Zustände in zahlreichen Herkunftsländern – auf Dauer angelegt. Auch abgelehnte Asylbewerber, die gleichwohl ihren Herkunftsstaaten nicht einfach ausgeliefert und deshalb in der Bundesrepublik Deutschland „geduldet“ werden, sind letztlich Einwanderer. Sie werden es umso offenkundiger, je häufiger ihre Duldung erneuert werden muss, weil humanitäre und rechtsstaatliche Gesichtspunkte einer Ausweisung oder gar zwangsförmigen Rückführung entgegenstehen. Noch so humanitär gemeinte „Duldungen“ schlagen dann in Inhumanität um, wenn sie über Jahre hin anhalten und dafür herhalten müssen, den Betroffenen eine dauerhafte Aufenthalts- und Lebensperspektive zu verweigern. Wie schon im Bereich der Arbeitsmigration bedarf deshalb auch im Bereich der Fluchtmigration die inzwischen eingetretene gesellschaftliche Wirklichkeit einer nachholenden politischen wie rechtsförmigen Anerkennung: Fluchtmigranten sind von einer bestimmten Aufenthaltsdauer an als Teil dieser Gesellschaft anzusehen und den Arbeitsmigranten aus den ehemaligen Anwerbestaaten rechtlich gleichzustellen. Auch für sie wäre damit ein gefestigter Aufenthaltsstatus die Regel und ein – jedenfalls von Verbotsnormen – ungehinderter Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Selbstverständlich hätten sie teil an jenen Maßnahmen, Sofortprogrammen und Projekten, die der sozialen Integration von Zuwanderern nicht-deutscher Staatsangehörigkeit gewidmet sind. Umgekehrt wäre ihnen – endlich – die Möglichkeit gegeben, sich umfassend gesellschaftlich einzubringen: Als zumeist jüngere Menschen mit häufig hohem Vorbildungsniveau, mit einer außergewöhnlichen Motivation zu Erwerbstätigkeit und den dazu erforderlichen vorbereitenden wie auch weiterbildenden Lernprozessen sowie zu politisch-gesellschaftlicher Beteiligung in community und Aufnahmegesellschaft. 5. Dringend erforderlicher erster Schritt in die richtige Richtung wäre eine generöse Altfallregelung für nicht anerkannte Asylsuchende. Altfallregelungen lassen sich allerdings, wenn überhaupt, nur in großen Zeitabständen realisieren. Besser wäre es deshalb, es gar nicht erst zu „Altfällen“ kommen zu lassen, sondern vorbeugend und kontinuierlich Übergänge von einem Aufenthaltsprovisorium zu einem Bleiberecht gem. AuslG zu schaffen. Faktisch würde dies bedeuten: Aufenthaltsbefugnis statt „Kettenduldungen“. Als angemessen erscheint uns in diesem Zusammenhang eine Drei-JahresZäsur. Spätestens nach drei Jahren des Aufenthalts unter Bedingungen bloßer Gestattung bzw. Duldung sollte „Normalisierung“ einsetzen, – und zwar 607 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag unabhängig vom bis dahin erreichten Verfahrensstand. Tragende Elemente einer derartigen „Normalisierung“ wären die Folgenden: – – – – – – Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gem. AuslG, Alimentierung gem. BSHG, kostenlose Sprachkursangebote, ungehinderter Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung), Beteiligung an staatlicher/kommunaler und ESF-kofinanzierter Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung, Bezug einer Mietwohnung. Für die Drei-Jahres-Zäsur sprechen sowohl humanitäre, als auch integrationsund rechtspolitische Erwägungen: – – Aus humanitären Gründen ist den Betroffenen ein längerer Zeitraum rechtlicher Statusverweigerung und gesellschaftlicher Marginalisierung nicht zuzumuten, es sei denn, man nähme schwere psychische Beschädigungen und die Vernichtung ganzer Biographien zumeist jüngerer Menschen zynisch in Kauf. Unsere Enquête weist nach, dass Fluchtmigranten schon in den ersten Jahren ihres Aufenthalts erhebliche integrative Vorleistungen erbringen, in Form z.B. immer neuer Anläufe zum Erlernen der deutschen Sprache, intensiver Bemühungen um schulische Bildung und berufliche Ausbildung, unaufhörlicher Jobsuche, der Mitarbeit in den Selbstorganisationen der eigenen community und der Mitgliedschaft in deutschen Gewerkschaften und Parteien. Diese Bemühungen bedürfen spätestens nach drei Jahren einer integrationspolitischen Antwort seitens der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer – zunächst befristeten – Aufenthaltsgenehmigung wäre zugleich die Option auf ein Daueraufenthaltsrecht aus humanitären Gründen gem. § 35 AuslG eröffnet. Die Drei-Jahres-Zäsur soll unabhängig vom Stand des jeweiligen Verfahrens gelten. Für diese Lösung treten wir aus rechtspolitischen Gründen ein, weil wir keinesfalls auf Beschleunigung anhängiger Gerichtsverfahren drängen wollen. Weitere Beschleunigungen hier würden weiterreichende Standardisierungen und Stereotypisierungen der verwaltungsgerichtlichen Urteilsfindung zur Folge haben und damit – letztlich – den betroffenen Menschen schaden. – 608 6. Als Einzelaspekte einer Politik nachholender Anerkennung benennen wir die Folgenden: Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen ist, sobald sie der Obhut einer Kommune übergeben wurden, also nach spätestens drei Monaten, der Zugang zum Arbeitsmarkt – nach Prüfung – zu eröffnen. Das Prüfverfahren der Arbeitsverwaltung wäre strikt auf den gesetzlichen Rahmen von § 285 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III zu beschränken, die Weisung des Bundesarbeitsministers vom 05.05.1993 zur Verschärfung dieses Prüfverfahrens ersatzlos zu streichen. Dies gilt erst recht für die Weisung vom 06.06.1997, die Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, die nach dem 15.05.1997 in die Bundesrepublik eingereist sind, grundsätzlich und ohne jede Prüfung vom Arbeitsmarkt fern hält und für die neuerlich eingeführten Negativlisten verschiedener Landesarbeitsämter.4 Asylbewerber, Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlinge erhalten nach spätestens drei Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsbefugnis und Arbeitsberechtigung. Mit dieser Regelung wären sie noch immer von den formellen Integrationsleistungen ausgeschlossen, die für anerkannte Flüchtlinge vorgesehen sind, samt den dazu gewährten Unterhaltszahlungen. Ihr Status wäre jedoch für berechenbare Zeiträume gesichert. Dies böte ihnen selbst, wie auch allen anderen beteiligten Akteuren (Vermietern von Wohnungen; ausbildungs- und beschäftigungswilligen Unternehmen u.a.) die notwendige Planungssicherheit. Auch könnten sie stärker als bisher in Angebote sprachlichen und berufsbezogenen Lernens einbezogen werden. Erste wichtige Schritte in die richtige Richtung wären hier – Die konsequente Suche nach Mangelberufen im regionalen Kontext und auf diese zugeschnittene Qualifizierungsangebote, – die Öffnung aller Sprachlernangebote, die vom Bundesarbeitsminister über den „Sprachverband Deutsch“ gefördert werden, – die sofortige Berücksichtigung dieser Zielgruppen im Rahmen EUkofinanzierter Beschäftigungsinitiativen. Hier sind – nicht zuletzt - die kofinanzierenden Landesregierungen durch flexible Interpretation ihrer Richtlinien gefordert, 4 Hier bedarf es einer Klarstellung im Gesetzeswortlaut: Anläßlich der nächstfälligen Novellierung des SGB III sollte Abs. 1 Ziff.1 von § 285 ersatzlos gestrichen werden. 609 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag – – die konsequente Erfassung und Einbeziehung jugendlicher Asylbewerber, Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlinge in die Sofortprogramme von Bund und Ländern zur Behebung der Jugendarbeitslosigkeit, die Einbeziehung der drei Zielgruppen in die kommunale Beschäftigungsförderung. Des Weiteren hätten (noch) nicht anerkannte Fluchtmigranten die Möglichkeit, sich autonom auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt umzusehen und zunächst in denjenigen Arbeitsmarktnischen Fuß zu fassen, in denen sie ohne weiteres beschäftigt werden könnten. Diese Nischen ließen sich durch Einführung eines Kombilohns im Bereich kleiner Unternehmen und hier vor allem der Unternehmensneugründungen noch erheblich ausweiten.5 Kern des Kombi-Lohnkonzeptes ist die Einführung eines Freibetrages für Sozialabgaben bei Niedriglöhnen, und dies in Branchen mit vergleichsweise hoher Personalintensität und niedriger Arbeitsproduktivität. Die Lohnkosten der Arbeitgeber würden sinken, die Nettoeinnahmen der Beschäftigten steigen, der negative statistische Zusammenhang zwischen der Höhe der Sozialabgaben einerseits und niedrigem Beschäftigungsniveau andererseits aufgebrochen. Ein Beschäftigungsboom insbesondere im Dienstleistungsbereich erscheint so als machbar. Er könnte die sog. Stille Reserve der Arbeitsuchenden und hier auch zahlreiche Immigrant(inn)en mit- erfassen, die, noch dazu, in der Regel bereits über eine hohe Arbeitsmotivation verfügen. Zu klären bleibt allerdings, wie unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden werden können, sollen tarifgebundene Arbeitsplätze tatsächlich ausgeweitet und nicht verdrängt werden.6 Auch müßte eine Gettoisierung der so Beschäftigten als – noch dazu – ethnisch präformierte „Klasse der Dienstboten“ unbedingt vermieden werden. Hier würden Qualifizierungsprogramme für die Zielgruppe der Immigrant(inn)en und andere Instrumente klassischer Arbeitsmarktpolitik ihren hohen Stellenwert behalten. 5 Vgl. zum hierzu geführten Diskurs: Frankfurter Rundschau, 17.04., 10.05. und 18.05.1999; Der Spiegel 19/1999: 30 ff. und dort insbesondere den Beitrag von Streeck/Heinze; Die Zeit, 29.04.1999. Zum Diskurs in und mit den Gewerkschaften vgl. Einblick – gewerkschaftlicher Info-Service, 10/99: 7 und 15/99,: 7; sodann: Die Mitbestimmung 8/99: 12 ff. 6 Dies wird z.Z. durch Modellversuche in NRW und Schleswig-Holstein ausgelotet. Vgl. Frankfurter Rundschau, 19.08.1999 und TAZ-Ruhr, 09.09.1999 sowie Simonis, H. 1999. 610 Spätestens nach drei Jahren sollten Fluchtmigranten aus kommunalen Übergangsheimen in Mietwohnungen umziehen können. Unsere Enquête zeigt: Ein inzwischen entspannter Wohnungsmarkt gäbe dies durchaus her. Mehr noch: Experten errechneten, dass auf diese Weise erhebliche Kosten eingespart werden könnten. Offenkundige Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher Transferleistungen sind zu beseitigen. Zurzeit werden (noch) nicht anerkannte Fluchtmigranten nicht nur durch das geltende Arbeitserlaubnisrecht diskriminiert. Nach Maßgabe des für sie geltenden Leistungsrecht sind staatliche Transferleistungen während der ersten drei Aufenthaltsjahre so niedrig angesetzt, dass sie eine noch so bescheidene Lebensführung kaum mehr ermöglichen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ersatzlos zu streichen. Nur so erhielten Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge die Chance, Kosten für die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu tragen, Gebühren für Sprachkurse aufzubringen und ein Minimum an Mobilität durch Nutzung des ÖPNV zu realisieren. Der Status im Inland anerkannter Konventionsflüchtlinge ist demjenigen der Asylberechtigten gem. GG anzugleichen, – durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Beteiligung an allen Integrationsangeboten, die die Bundesrepublik Deutschland für anerkannte Flüchtlinge vorsieht (Vollzeit-Intensivsprachkurse bzw. berufs- und hochschulbezogene Möglichkeiten des Anschlußlernens). Ein erster, längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung wäre die entsprechende Änderung der Richtlinien zum Garantiefonds des Bundesjugendministeriums. Auch anerkannte Fluchtmigranten (Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge und im Ausland anerkannte Konventionsflüchtlinge), denen der Zugang zu Arbeitsmarkt und formellen Integrationsangeboten der Arbeitsverwaltung offen steht, sehen sich häufig mit tiefgreifenden Brüchen ihrer Erwerbsbiographie konfrontiert. Hier bedarf es einer deutlich ausgeweiteten Palette von Angeboten der Anschluss-Qualifizierung. Notwendig sind zum einen Module „niedrigschwelligen“ berufsvorbereitenden Lernens, die den VollzeitIntensivsprachkursen nachgeschaltet und den regulären Angeboten beruflicher Weiterbildung vorgeschaltet wären und Elemente fachsprachlichen Lernens enthielten. Notwendig wären zum anderen vermehrte Angebote für Hochqualifizierte, die gerade dieser Zuwanderergruppe Zugang zu wissenschaftlichen bzw. 611 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Kunst-Hochschulen, zu wissenschaftlichen Weiterbildungsprogrammen und – letztlich – akademischen wie auch künstlerischen Berufsfeldern eröffnen. Sämtliche Qualifizierungsangebote müssen mit einem ausreichenden Zeitbudget ausgestattet sein. Der vorbereitenden und begleitenden individuellen Beratung/Betreuung wäre sehr viel Raum zu geben. Bundesanstalt für Arbeit, Landesregierungen, Kommunen und Institutionen der Forschungsförderung sollten sodann Mittel zur regionalen berufsbezogenen Bedarfsforschung verfügbar machen, die in „Positivlisten“ ermittelter Mangelberufe einmünden könnten. Dort, wo dies bereits geschah, z.B. in Niedersachsen, ließen sich maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote entwickeln, die dann durch eine hohe Vermittlungsquote auf den Arbeitsmarkt belohnt wurden. Sprachliche und soziokulturelle Kompetenzen bestimmter Sprachgruppen von Flüchtlingen (z.B. aus dem türkischen, russischen oder persischen Sprachraum, aus anglophonen bzw. frankophonen Ländern Afrikas und Asiens), wären bei der Entdeckung bzw. Entwicklung neuer Berufsfelder angemessen zu berücksichtigen. Was die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angeht, wurde soeben von UNICEF ein umfassendes Vorschlagspaket vorgelegt.7 Hierzu gehören: – – – – – Die Rücknahme der „Vorbehaltserklärung“ und eine uneingeschränkte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Vereinfachung des Ausländer- und Asylrechts und die systematische Berücksichtigung des Kindeswohls in den Gesetzen, die Aufhebung der Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes, denen zufolge 16-18jährige Flüchtlinge im Asylverfahren handlungsfähig seien, die Einrichtung kindgerechter Clearing- und Asylverfahren. Bestellung von Vereins- und Einzelvormündern. Durchführung eines kindgerechten Altersbestimmungsverfahrens. Vermeidung von Schnellverfahren, wie z.B. im Flughafenverfahren vorgesehen. Grundsätzliche Vermeidung von Abschiebungshaft, eine Altfallregelung für Minderjährige mit mindestens zweijährigem Aufenthalt. In ein Gesamtkonzept einer Politik nachholender Anerkennung sind „abgetauchte“ Asylsuchende ohne jeglichen Status unbedingt einzubeziehen. 7 Vgl. noch einmal Angenendt, S. a.a.O. 119 ff. 612 Groß angelegte Legalisierungsaktionen im nationalen Maßstab werden allenfalls, das zeigen Erfahrungen in Ländern Westeuropas, in nur sehr großen Zeitabständen durchgesetzt. Sie setzen im Übrigen eine von Informationskampagnen begleitete öffentliche Legalisierungsdebatte voraus. Wichtig wäre deshalb – wie bereits bei den sog. Altfällen – ein Kontinuum möglicher Überbrückungsmaßnahmen für Individuen und Gruppen, die durch geltende Bestimmungen des Ausländerrechts bereits legitimiert sind.8 Bestimmungen des Ausländergesetzes, die schon die blosse Nothilfe für Abgetauchte sanktionieren, wären im Übrigen zu streichen. Juridische Überbrückungen sollten begleitet sein von lebensrettenden Hilfsmaßnahmen: Einrichtung von Beratungsstellen und Nothilfefonds, medizinische Behandlung unter Beachtung des Datenschutzes, Notübernachtungsstellen, Ausgabe von untengeltlichem Essen und Bekleidung, Zugang zu Deutsch-Sprachkursen, Kindergarten- und Schulbesuch. 6. Handlungsalternativen im Alltag der Kommunen Rechtliche Rahmenbedingungen, die Prozessen der sozialen Eingliederung von Fluchtmigranten im Wege stehen, können gelegentlich auch zum Alibi einer rigiden Verwaltungspraxis werden. Nicht alle Spielräume für ein flexibles, an den Bedürfnissen der Menschen orientiertes Handeln kommunaler Akteure und solcher der Arbeitsverwaltung sind aber von vornherein versperrt. Auch kann nicht gewartet werden, bis eine Reform rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene tatsächlich durchgesetzt ist. Schon hier und heute ist kreatives, an den Bedürfnissen des Einzelfalles orientiertes Verwaltungshandeln gefragt. 1. Grundvoraussetzung hierfür – auch im kommunalen Maßstab – ist zunächst die Wahrnehmung der Fluchtmigranten als Teil der Zuwanderer nichtdeutscher Herkunft und ihre Anerkennung als dauerhafter Bestandtteil der Einwohnerschaft z.B. einer Stadt wie Dortmund. Mehr als 10.000 Menschen in einer Kommune mit knapp 600.000 Einwohnern, das zeigt: Es handelt sich um eine Minderheit, zugleich aber auch um Menschen in einer Vielfalt und Größenordnung, die nicht einfach durch eine Politik des Wegsehens und der Integrationsvermeidung übergangen werden können. 8 Das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin hat hierzu erstmals ein Konzept vorgelegt, an das nicht oft genug erinnert werden kann (Verfasserin: Cornelia Bührle; vgl. Kapitel III, Abschnitt 2.3.5). 613 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Es würde den Kommunen gut anstehen, wären ihre Bediensteten bereit, den Fluchtmigranten mit Empathie und Freundlichkeit zu begegnen und bis an den Rand des gesetzlich Möglichen zu gehen, um dem jeweiligen Einzelfall tatsächlich gerecht zu werden. Hierzu sind – nicht zuletzt – die politischen Gremien und Verwaltungsspitzen gefordert, insofern sie deutlich zu erkennen geben, dass sie genau dieses von allen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass notwendige fachliche Qualifikationen und soziale Kompetenzen erworben bzw. ständig weiterentwickelt werden können. Entsprechendes gilt für die Arbeitsverwaltungen. Der häufig in Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunal- wie Arbeitsverwaltung gehörte Satz, es gehe um nichts anderes als „Gesetze umzusetzen“, ist insoweit kurzschlüssig. Auch die Verwaltungspraxis unterliegt dem Verfassungsgebot des Artikels 1 GG. Loyalität gegenüber dieser Grundnorm der Verfassung ist somit grundlegend für jegliches Verwaltungshandeln. Gefordert sind des weiteren Hintergrundwissen, Einfühlungsvermögen, Umsicht und Kreativität im jeweiligen Abwägungsprozess, die Befähigung zum souveränen Umgang mit der eigenen Rolle (Rollendistanz) und die Bereitschaft, selbst Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung also nicht auf nächsthöhere Verwaltungsebenen oder auf den Gesetzgeber abzuwälzen. 2. Nahziel einer Integrationspraxis in der Kommune sollte es sein, Fluchtmigrantinnen und -migranten gezielt in die bereits existente Maßnahmen- und Projektlandschaft für Zuwanderer einzubeziehen. Hierbei wäre die Teilgruppe der (noch) nicht Anerkannten – und nicht zuletzt die Kinder und Jugendlichen im Ausbildungsalter – unbedingt zu berücksichtigen. Für sie wären bestehende Angebote, soweit die Rechtslage es nur eben zulässt, zu öffnen. Sofern die Rechtslage dies partout nicht zulässt, wären für sie – in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und bürgerschaftlichen Initiativen – eigene Angebote neu zu entwickeln. Auch die Arbeitsverwaltung hätte sich sehr viel stärker als bisher auf die Zielgruppe der Fluchtmigranten einzustellen. Der bloße Verweis auf die formale Gleichstellung anerkannter Flüchtlinge reicht nicht aus und kann zum Alibi versäumter Fördermaßnahmen werden. Fluchtmigranten bedürfen durchaus der gesonderten, auch statistischen Erfassung und einer darauf aufbauenden zielgruppenspezifischen Förderung und Angebotsstruktur. Auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung setzt dies 614 wiederum spezifische Kompetenzen voraus, die es ihnen erlauben, fördernd auf diese Zielgruppe einzugehen. Neben gezielter Weiterbildung könnte deshalb die Einrichtung einer zentralen Stabstelle einer oder eines Migrationsbeauftragten – analog zu derjenigen einer Frauenbeauftragten – hilfreich sein, sofern diese/dieser Beauftragte fluchtbedingt Zuwandernde ausdrücklich in den Aktionsradius einbezieht. Beide, Kommunalverwaltung und Arbeitsamt, sollten stärker als bisher die communities der Fluchtmigranten und die dort anzutreffenden Selbstorganisationen in ihre Arbeit einbeziehen. Dies wäre nützlich im Sinne aufsuchender Sozialarbeit bzw. Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und würde gleichzeitig die Sensibilität und Interaktionsfähigkeit aller Beteiligten erhöhen. Es hätte gleichzeitig eine qualifizierende und aktivierende Wirkung auf die in den Selbstorganisationen tätigen ehrenamtlichen Kräfte. 3. An Einzelaspekten einer sozialintegrativen Praxis auf kommunaler Ebene benennen wir die Folgenden: – – Alimentierung von Fluchtmigranten in Form von Bar- statt Sachleistungen. Umsiedlung in Mietwohnungen möglichst bald, spätestens nach drei Jahren Aufenthalt. Keine Quotierung des Zugangs zu bestimmten Stadtbezirken oder Wohnvierteln. Wohl aber eingehende Beratung und Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum im Gesamtgebiet der Stadt. – Finanzierung von Angeboten kostenlosen Sprachlernens durch kommunale Bildungseinrichtungen (Volkshochschule), Wohlfahrtsverbände und sozialgewerbliche Bildungsträger. – Durchsetzung wechselseitig abgestimmter, beschäftigungsfreundlicher Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfristen. Hier bedarf es vielfältiger Abstimmungen zum einen zwischen Arbeitsverwaltung und kommunaler Ausländerbehörde, zum anderen zwischen diesen beiden Behörden und ausbildungs- bzw. beschäftigungswilligen Unternehmen, kommmunalen Beschäftigungsgesellschaften, überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und sozialgewerblichen Qualifizierungsträgern, deren Planungssicherheit gewährleistet sein muss. – Erkundung von Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzialen für Fluchtmigranten im Bereich ausländischer Betriebe. Gezielte Beratung derjenigen Betriebe, die sich als ausbildungs- und beschäftigungswillig erweisen. 615 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag – – Entwicklung niedrigschwelliger berufsvorbereitender Bildungsangebote, die zugleich Elemente fachsprachlichen Lernens enthalten. Einbeziehung von Fluchtmigranten aller Statuskategorien in die Europäischen Förderprogramme zur Berufsvorbereitung. Entwicklung solcher Programme berufsbezogener Weiterbildung, die auch hoch qualifizierten Fluchtmigranten eine Anschlusschance eröffnen. Einrichtung von Abiturklassen für bestimmte Sprachgruppen in Institutionen des Zweiten Bildungsweges. Neben Russisch könnten z.B. Türkisch, Persisch, Tamilisch, Englisch und Französisch in Frage kommen. Förderung muttersprachlichen Lernens in allen Einrichtungen bzw. Phasen schulischen Lernens. Ermöglichung des Hauptschulabschlusses für alle Kinder der Fluchtmigranten als schulisches Minimum. Vermehrter Zugang dieser Kinder zu weiterführenden allgemein bildenden Schulen und dort Einrichtung von Förderklassen. (Bedarfsdeckender) Ausbau des Modellversuchs einer zweijährigen Vollzeitschule für ausländische Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen. Hier könnten jugendliche Fluchtmigranten aller Statuskategorien den Hauptschulabschluss nachholen und, darauf aufbauend, Grundqualifikationen in einer Reihe von Berufsfeldern erwerben. Das Sonderprogramm der Landesregierung „Jugend in Arbeit“ sollte Jugendliche mit Aufenthaltsgestattung und Duldung in den eigenen Radius einbeziehen. Dies müsste begleitet sein von notwendigen Absprachen mit Arbeitsamt (Arbeitserlaubnis) und kommunaler Ausländerbehörde (Aufenthaltsbefristung). Die Selbstorganisationen der Fluchtmigranten wären als zielgruppennahe mitwirkende Instanzen zu beteiligen. Einbeziehung der Fluchtmigranten aller Statuskategorien in Beratungs- und Ausbildungsaktivitäten der Kammern. Dies gilt für die übertrieblichen Ausbildungsstätten, dies gilt auch für spezifische Initiativen wie z.B. „BQN“ und „Pro Qualifizierung“, die bisher ausschließlich auf die Teilgruppe der Arbeitsmigranten fixiert waren. Entwicklung aus- und weiterbildungsspezifischer Beratungskompetenz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Arbeitsverwaltung bei z.B. RAA, Weiterbildungsberatungsstellen von Weiterbildungsträgern und in der Sozialberatung der Verbände. Diesen Stellen käme eine spezifische Beratungskompetenz auch für solchen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen zu, die sich außerhalb des Aktionsradius der – – – – – – – – 616 – – Arbeitsverwaltung vollziehen und gerade als solche (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen offen stehen. Entwicklung flüchtlingsspezifischer Trainingsund Weiterbildungsprogramme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, dies in enger Kooperation mit amnesty international, Flüchtlingsräten und den Selbstorganisationen der Fluchtmigranten am Ort. Inanspruchnahme sozialwissenschaftlicher Kompetenz bei der regionalen Suche nach Arbeitsmarktlücken und Mangelberufen sowie bei der Begleitung und Auswertung von Qualifizierungsmaßnahmen. Beispielhaftes wurde hier bereits im Saarland (Universität Saarbrücken) und in Niedersachsen (Universität Oldenburg) geleistet.9 4. Ein wichtiger Schritt zu Kompetenzerweiterung und Aktivierung aller zuständigen Stellen und Akteure wären Kontakt, fachlicher Austausch und institutionalisierte Vernetzung in Gestalt eines kommunalen „Runden Tisches Fluchtmigranten“.10 Mindestens fünf Akteursgruppen könnten sich zu diesem Runden Tisch einfinden: – – – – – Die Flüchtlingsberatung der Verbände und der jüdischen Kultusgemeinde. Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsinstanzen, wie z.B. Arbeitsamt, Unternehmensverbände und Kammern, DGB u.a. Kommunale Instanzen: Ausländeramt, Sozialamt, Jugendamt, Wirtschaftsförderung, kommunale Beschäftigungsgesellschaften u.a. Bildungsinstitutionen: RAA, Trägerinstitutionen sprachlicher und berufsbezogener Bildung, Volkshochschule, Institutionen zur Erlangung der Hochschulreife, Fachhochschule und Universität. Nicht zu vergessen: Selbstorganisationen der Flüchtlinge als unverzichtbare Vermittlungsinstanzen zu den Betroffenen hin. 5. Auch Universitäten oder/und Fachhochschulen könnten ihren Beitrag zur sozialen Integration von Fluchtmigranten leisten: – Über deren Weiterbildungseinrichtungen wären Potenziale berufbezogenen Anschlusslernens für Fluchtmigranten mit akademischer Ausbildung zu er- 9 Vgl. Kapitel III, Abschnitte 2.3.2 und 3.2.1. 10 Zahlreiche Anregungen hierzu lassen sich dem „Essener Modell“ zur Konzeptentwicklung für eine interkulturelle Stadtpolitik entnehmen. Vgl. Krummacher, M. 1999. 617 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag – schließen und konkret in Lehrangebote bzw. Aufbaustudiengänge umzusetzen. In Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden könnten Weiterbildungsangebote für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in den Selbstorganisationen der Fluchtmigranten entwickelt und evaluiert werden. Über wissenschaftliche Fachtagungen und Weiterbildungsangebote könnten sowohl interessierte Bürger, als auch die professionell mit Fluchtmigranten befassten Mitarbeiter/innen in Behörden und Verbänden fachlich weitergebildet und zum Erfahrungsaustausch bzw. Diskurs über den jeweils „richtigen Weg“ angeregt werden. – 7. Schlussbemerkung: Politik der Anerkennung als Demokratiefaktor Von einer Politik nachholender Anerkennung und sozialer Integration im Makrobereich der Gesellschaft und Mikrobereich einer Kommune wären deutliche Entlastungseffekte zu erwarten: Entlastung für die betroffenen, ohnehin vielfach traumatisierten, Menschen, Enlastung aber auch für die Aufnahmegesellschaft, – mit deutlichen integrativen Konsequenzen. Die entlastende Wirkung für die Betroffenen ist offenkundig: Denn sie wären nun in die Lage versetzt, angstfrei nach Möglichkeiten einer selbstbestimmten, also auch: durch eigene Erwerbtätigkeit fundierten Lebensführung zu suchen. Zug um Zug mit der Entwicklung sprachlicher Artikulationsfähigkeit würden sie eigene Fähigkeiten entdecken und geltend machen, zugleich aber auch schwierige Lernprozesse im Hinblick auf ein neues gesellschaftliches Umfeld und ungewohnte Berufsfelder auf sich nehmen. Die Anerkennung (und Aktivierung) der Flüchtlinge hätte eine entlastende Wirkung auch für Aufnahmegesellschaft und Kommunen: Zum Teil überdurchschnittlich ausgebildete Frauen und Männer im besten Lebensalter würden über kurz oder lang ökonomisch auf eigenen Füßen stehen und damit den kommunalen Sozialhaushalt entlasten. Auch der Verwaltungsaufwand ließe sich drastisch reduzieren. Die – sehr häufig – politisch erfahrenen und interessierten Fluchtmigranten wären zur – willkommenen – politisch-gesellschaftlichen Partizipation in der Kommune bereit. Gleichzeitig würden sie wichtige Beiträge leisten zur 618 Demokratisierung und Befriedung ihrer Herkunftsländer und damit zur Reduzierung zukünftiger Fluchtbewegungen. Auch sollte der demographische Aspekt nicht vernachlässigt werden: In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft sind Investitionen in eine junge Generation fluchtbedingt Zugewanderter Investitionen in die eigene Zukunft. Dies wurde, nicht zuletzt, von „wirtschaftsnahen“ Instituten immer wieder öffentlich geltend gemacht, zuletzt, gegen Ende der letzten Legislaturperiode, auch durch eine Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages. Entlastend für die Aufnahmegesellschaft wäre es nicht zuletzt, wenn ein neuer Konsens über den Umgang mit Fluchtmigranten hergestellt, und tiefgreifende Divergenzen innerhalb und zwischen den verschiedenen politischen Lagern (des demokratischen Spektrums) eingeebnet werden könnten. In die Richtung des Konsenses verweist auch eine grundlegende demokratietheoretische Erwägung: Geht es letztlich doch um die „Authentizität“ des „demokratischen Projekts“ (Senese) der Bundesrepublik Deutschland, also, aus der Sicht der Deutschen, um die eigene Demokratie. Am deutlichsten hat dies, neben Habermas11, Grass12 und Bubis13, Salvatore Senese, italienischer Staatsrechtler und Parlamentsabgeordneter, der deutschen Öffentlichkeit vorgehalten.14 Für Senese steht mit der Asylfrage die (deutsche) Demokratie selbst auf dem Prüfstand. Eine Demokratie, deren Mehrheitsentscheidungen nicht mehr rückgekoppelt wären an die strikte Beachtung der Gleichheit der Menschen und der Menschenwürde, wäre für Senese verfälscht zum bloßen Gruppenprivileg und einer – von grundlegenden Wertvorstellungen entkoppelten – „Diktatur“ der Mehrheit. Einem solchen Szenario könnte ein die politischen Lager übergreifender präventiver Konsens entgegenwirken. 1948/49, das zeigen Einblicke in die Debatten des Parlamentarischen Rates, war ein solcher Konsens möglich. Wird er sich unter den heutigen Bedingungen neu begründen lassen? 11 12 13 14 Vgl. Kapitel II, Abschnitt 1. Vgl. Kapitel I, Abschnitt 3.1. Vgl. Kapitel I, Abschnitt 2.1 Vgl. Kapitel I, Abschnitt 2.1. 619 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Abkürzungen ABAKU AbH ABM AEVO AFG AFIS AFuU AGEF AhE AiD AKP ANAP ArGV AS ASA ASF AsylbLG AsylVfG AsylVfGDVO AÜG AuslG AWO AZR AZRG BAFl BAföG BAGFW BBfA BDA BGBL Bill BG BIZ 620 Association du Bas Kongo Ausbildungsbegleitende Hilfen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit Arbeitserlaubnisverordnung Arbeitsförderungsgesetz Fingerabdruck-Identifizierungssystem Ausbildung, Fortbildung und Umschulung Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte Abschiebungshafteinrichtungen Informationsdienst „Ausländer in Deutschland“ Akademikerprogramm der Otto Benecke Stiftung Mutterlandspartei (Türkei) Arbeitsgenehmigungsverordnung Arbeit statt Sozialhilfe Schulabschlusskurse für Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge (Schwerpunkt: Abiturvorbereitung). Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Asylbewerberleistungsgesetz Asylverfahrensgesetz Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ausländergesetz Arbeiterwohlfahrt Ausländerzentralregister Gesetz über das Ausländerzentralregister Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Der Bundesbeauftrage für Asylangelegenheiten Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bundesgesetzblatt Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes BMA BMI BOBBI BQN BSHG BT-Drucks. BUKO BVerwG CAD CDU CJD CNS CSU DAFbW DAA DAG DAH DAKME DAS DBHG DEP DFG-VK DGB DIHT DISS DIW DODI DOM DPWV DRK DSP DV DW DYP EASY EDG EDV EFB efp EKD EMRK epd ESF Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bundesministerium des Innern Beratung, Orientierung, Berufliche Bildung Beratungsstelle zur Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte Bundessozialhilfegesetz Bundestags-Drucksache Bundeskongress Entwicklungspolitischer Aktiv-Gruppen Bundesverwaltungsgericht Computergestütztes Konstruieren Christlich Demokratische Union Christliches Jugenddorfwerk Conférence Nationale Souveraine (Zaire) Christlich Soziale Union Durchführungs-Anordnung zur Förderung beruflicher Weiterbildung Deutsche Angestellten Akademie Deutsche Angestelltengewerkschaft Deutsche Aids-Hilfe Alevitisches Kulturzentrum Dortmund und Umgebung Dortmunder Ausländersystem Deutsch-Bosnische-Herzegowinische Gesellschaft Demokratie Partei (Türkei) Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kiregsdienstgegner Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Industrie- und Handelstag Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Dortmunder Dienste Russisches Kulturzentrum (Dortmund) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Division Spéciale Présidentielle (Zaire) Datenverarbeitung Diakonisches Werk Partei des Rechten Weges (Türkei) DV-Erstaufnahmesystem Asyl Entsorgung Dortmund Elektronische Datenverarbeitung Universität des Saarlandes, Zentrum Europa und Dritte Welt, Arbeitseinheit „Entwicklungspolitische Forschung und Beratung“ Europabüro für Projektbegleitung, Bonn Evangelische Kirche in Deutschland Europäische Menschenrechtskonvention Evangelischer Pressedienst Europäischer Sozialfonds 621 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag ESG ESO EU EWR EWZ FAW FdK F.D.P. FEK FFM FIS FlüAG FRG GARP GBB GBFW GFK GG GIA G.I.B. GMBL GUK GUS HADEP HBV HEP HORIZON HumHAG HzA IB i.d.R. IG BAU IGM IHK IMK INTEGRA IRK IWF JAT JVA KAB KFZ 622 Evangelische Studentengemeinde Euroschulen-Organisation Europäische Union Europäischer Wirtschaftsraum Entwicklungszentrum für berufliche Qualifizierung und Integration Fortbildungsakademie der Wirtschaft Freie demokratische Korrespondenz Freie Demokratische Partei Alevitische Föderation Kurdistan Forschungsgesellschaft Flucht und Migration Islamische Heilsfront (Algerien) Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW Fremdrentengestz Government Assisted Repatriation Program Gesellschaft für Bildung und Beruf Gesellschaft für berufliche Förderung in der Wirtschaft Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Bewaffnete Islamische Gruppen i. Algerien Gesellschaft für innovative Beschäftigung Gemeinsames Ministerialblatt Gemeinschaftsunterkunft des Landes NRW Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten Partei der Demokratie des Volkes (Türkei) Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Partei der Arbeit des Volkes (Türkei) Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte und Benachteiligte Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (Kontingentflüchtlinge) Hilfe zur Arbeit Internationaler Bund in der Regel Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt Industriegewerkschaft Metall Industrie- und Handelskammer Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern Integration von Benachteiligten in den Arbeitsmarkt Internationales Rotes Kreuz Internationaler Währungsfonds Jugoslawische Fluglinie Justizvollzugsanstalt Katholische Arbeitnehmerbewegung Kraftfahrzeug KHG KK KLD KOMKAR KON-Kurd LDK LEB LTTE LUM MAGS MASSKS MCN MMM MPI MSA MW NGG NOW NPD NRW PAD PDS PKK Pro Regio ÖTV OP OVG OSZE RAA RdA REAG REFAH RESIDER RL - GF - H RL - GF - SB RMF RTDA RWI SAMF SARM SGB III SHP Katholische Hochschulgemeinde UN-Kinderkonvention Katholischer Lagerdienst Föderation Kurdischer Vereine in der Bundesrepublik Deutschland Konföderation Nationaler Kurdischer Verbände in Europa Demokratische Liga des Kosovo Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen Liberation Tigers of Tamil Eelam Landesstelle Unna – Massen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW Movement National Congolais Migranten Medien Zentrum Management und Praxistraining für Ingenieure Haager Minderjährigenschutzabkommen Mittelwert Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nordrhein-Westfalen Parti d’Action du Dévelopement de la Démocratie (Togo) Partei des Demokratischen Sozialismus Arbeiterpartei Kurdistans Förderung des Strukturwandels in von Umstrukturierung besonders betroffenen industriellen und ländlichen Regionen Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Operationelles Programm Oberverwaltungsgericht Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen Recht der Arbeit Reintegration und Emigration Progam for Asylum-seekers in Germany Wohlfahrtspartei (Türkei) Förderung des Strukturwandels in den Stahlregionen Richtlinien Gemeinschaftsfonds Hochschulbereich Richtlinien Gemeinschaftsfonds Schul- und Berufsbildungsbereich Rechtsmittelfonds Regroupement des Togolais Démocrates en Allemagne Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung Service d’Actions et de Renseignements Militaires (Zaire) Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung Sozialdemokratische Partei (Türkei) 623 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag SNIP SOEP SPD SU TAZ-Ruhr TKO TONDANA UCK UDPS UN UNO UNHCR UNICEF UNPROFOR VFFR VHS VKK VNB VVFlüAG VVWobindG VwVfG WobindG WZB YEK-KOM YOUTHSTART ZAB ZAK ZAR ZAST ZDWF ZfaB ZfS ZFSH/SGB ZfW ZWW 624 Service Nationale d’Information Présidentielle (Zaire) Sozioökonomisches Panel Sozialdemokratische Partei Deutschlands Sowjetunion Die Tageszeitung, Wochenausgabe Ruhrgebiet Türkei-Kurdistan-Koordination beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Organisme d’aide humanitaire aux enfants de l’Angola et du Zaire Befreiungsarmee für Kosovo Union pour Démocratie et Progrès Sociale (Zaire/Kongo) United Nations United Nations Organisation United Nations High Commissioner for Refugees United Nations Children’s Emergency Fund United Nations Protection Force Verein zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit Volkshochschule Vereinigte Kirchenkreise (Dortmund und Lünen) Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen Verwaltungsvorschriften zum Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz Verwaltungsverfahrensgesetz Wohnungsbindungsgesetz Wissenschaftszentrum Berlin Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland Erleichterung der Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt Zentrale Ausländerbehörde Zentralamerika -Komitee Tübingen Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Zentrale Dokumentationsstelle der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen Sozialrecht in Deutschland und Europa – Zeitschrift für Sozialhilfe/ Sozialgesetzbuch Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der Carl-von-OssietzkyUniversität, Oldenburg Literatur Afheldt, H. 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(1995): Weltpolitische Agonie, in: Lettre International, Heft 31: 104 650 Anhang 1: Erläuterungen zum Ausländerzentralregister (AZR) Den Prozess der Zufluchtnahme am Beispiel der Stadt Dortmund haben wir überwiegend anhand von Zahlen aus dem Ausländerzenralregister für die Stadt Dortmund, die uns von der Dortmunder Ausländerbehörde zur Auswertung übergeben wurden, statistisch abgebildet (Anhang 2: Tabellen 1 bis 5). Das AZR ist eine der größten personenbezogenen Dateien in Deutschland, in der Millionen von Einzeldaten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert sind, sodass man durchaus von einer „Totalerfassung“ der ausländischen Bevölkerungsgruppe sprechen kann (vgl. Leuthardt, B. 1996: 113f.). Geführt wird das AZR – seit 1953 – vom Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) mit Sitz in Köln; erst seit dem 1.10.1994 hat das AZR mit dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) eine rechtsverbindliche Grundlage erhalten. Bis zum In-Kraft-Treten des AZRG war das AZR durch das Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes legitimiert. Das AZRG sieht eine zentrale Speicherung personenbezogener Daten vor. Die Daten werden von bestimmten öffentlichen Stellen bzw. Behörden an die Registerbehörde übermittelt, zumeist im Wege der Direkteingabe (online) oder mittels Datenträgern (Magnetbänder/Disketten). Die Registerbehörde übermittelt ihrerseits AZR-Daten auf Ersuchen an öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Das AZR besteht aus zwei Dateien: dem allgemeinen Datenbestand und der Visadatei. Letztere wurde mit dem AZR-Gesetz neu eingeführt; datenübermittelnde Stellen sind im Falle der Beantragung eines Visums die Auslandsvertretungen. Beide Dateien werden separat voneinander geführt. Im Hinblick auf den allgemeinen Datenbestand nennt das AZRG unter anderem folgende öffentliche Stellen, die an die Registerbehörde Daten zu übermitteln haben: die lokalen Ausländerbehörden, die Grenzschutzdirektion, das BAFl und das Bundeskriminalamt (vgl. § 6 AZRG). Anlässe, die zu einer Datenspeicherung führen, sind im AZRG aufgeführt (vgl. § 2). Während etwa die Ausländerbehörden zur Datenübermittlung verpflichtet sind, wenn sich ein Ausländer nicht nur vorübergehend, das heißt länger als drei Monate, in Deutschland aufhält, hat das BAFl Daten zu übermitteln, sobald ein Ausländer 651 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag einen Asylantrag stellt. Anlässe zur Speicherung sind ferner: Einreisebedenken, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, begangene Straftaten. Für jede datenübermittelnde Instanz ist „im Gesetz festgelegt, bei welchem Anlass sie welche Daten übermitteln muss“ (Heyder, U. 1994: 155). Häufigster Anlass für eine Datenspeicherung ist die von den einzelnen Ausländerbehörden jeweils zum aufenthaltsrechtlichen Status getroffene Entscheidung. Hierzu gehört nicht nur die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch die Ausreiseaufforderung, die Androhung wie Anordnung der Abschiebung sowie die Erteilung einer Duldung. Hierzu gehört jedoch nicht die Aufenthaltsgestattung, da diese gleichzeitig mit der Asylbeantragung im AZR gespeichert wird. Welche Daten im einzelnen genau gespeichert werden, ist in § 3 AZRG, insbesondere aber in der Durchführungsverordnung zum AZRG (AZRG-DV), detailliert geregelt. Danach werden, neben der Behördenkennzahl (Bezeichnung der datenübermittelnden Stelle) und der AZR-Nummer, die übrigens eine genaue Identifizierung der erfassten Personen ermöglicht, Grundpersonalien, Aufenthaltstitel, Asylverfahrensdaten, ausweisungs- bzw. abschiebungsbezogene Daten, paßrechtliche Daten, strafrechtliche Daten etc. gespeichert (vgl. hierzu die Anlage zur AZRGDurchführungsverordnung in: Streit, Ch. und Heyder, U. 1997: 315ff). Hauptzweck des AZR ist nach § 1 AZRG die Unterstützung von Behörden und öffentlichen Stellen, die mit der Durchführung von ausländer- oder asylrechtlichen Angelegenheiten betraut sind. Daneben „dient das Register in engen Grenzen auch nichtöffentlichen Stellen bei der Erfüllung humanitärer oder sozialer Aufgaben“ (Heyder, U. 1994: 154). Zur jährlichen statistischen Aufbereitung erhält das Bundesamt für Statistik aggregierte Daten des AZR. Da Vollständigkeit wie auch Aktualität des allgemeinen Datenbestandes des AZR wesentlich vom korrekten Handeln der beteiligten Behörden/öffentlichen Stellen abhängen, kann es – auch nach In-Kraft-Treten des AZRG – hie und da (noch) zu Datenungenauigkeiten kommen, worauf wir an den entsprechenden Stellen unserer Studie hingewiesen haben. 652 Anhang 2: Tabellen zu Kapitel II1 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Flüchtlinge in Dortmund von 1990 bis 1997 (Tabellen 1a – 1h) Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach Staats-angehörigkeit, Alter und Geschlecht (Tabellen 2a – 2h) Ausländer aus asyslrelevanten Ländern in Dortmund nach Aufenthaltstiteln (Tabellen 3a – 3h) Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach dem Asylverfahrensstand (Tabellen 4a – 4b) Ausländer aus asylrelevanten Ländern in Dortmund nach aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (Tabellen 5e – 5h) Erstregistrierungen von Asylbewerbern aus asylrevanten Ländern nach Staatsangehörigkeit und Verbleib ausreisepflichtiger, rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Dortmund (Tabellen 6a/6b) 1 Die Tabellen sind über die Homepage des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund (www.zfw.uni-dortmund.de.\forschungsprojekte.html) einzusehen bzw. abzurufen. Gegen eine Gebühr von DM 5,- (Scheck) können sie des weiteren als Druckdokument (Diskette) bezogen werden: Universität Dortmund, Zentrum für Weiterbildung, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund. 653 Aus: Peter Kühne/Harald Rüßler (2000): Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland, Frankfurt a.M./New York, Campusverlag Anhang 3: Tabellen zu Kapitel III1 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer – nach Wirtschaftsabteilungen (Bundesgebiet West) Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland nach Staats-und EU-Angehörigkeit (Bundesgebiet West) Ausländische Auszubildende in Westdeutschland nach Staatsangehörigkeit und nach Ausbildungsbereichen Ausbildungsberufe mit hohen Anteilen an Auszubildenden mit ausländischem Pass Anteil Schülerinnen und Schüler mit ausländischem Pass an allgemein bildenden Schulen Ausländische und deutsche Schulabsolventen 1997 Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote (Bundesgebiet West) Entwicklung der Ausländerarbeitslosigkeit und Ausländerbeschäftigung (Bundesgebiet West) Arbeitslose Ausländer und Deutsche nach ausgewählten Strukturmerkmalen (Bundesgebiet West) Berufliche Weiterbildung – Eintritte von Ausländern Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer in NRW Arbeitslose und Arbeitslosenquoten in NRW Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer nach Wirtschaftsabteilungen in NRW 1 Die Tabellen sind über die Homepage des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund (www.zfw.uni-dortmund.de.\forschungsprojekte.html) einzusehen bzw. abzurufen. Gegen eine Gebühr von DM 5,- (Scheck) können sie des weiteren als Druckdokument (Diskette) bezogen werden: Universität Dortmund, Zentrum für Weiterbildung, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund. 654 Autoren Prof. Dr. rer. soc. Peter Kühne, geboren 1935, Professor für Soziologie am Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund. Lehr- und Forschungsschwerpunkte: Soziologie der Arbeitsbeziehungen und europäischer Gewerkschaftsvergleich, Zukunft der Erwerbsarbeit, Soziologie der Migration und Fragen interkultureller Erwachsenenbildung, Literatursoziologie. Dr. rer. pol. Harald Rüßler, Dipl. Ök., geboren 1951, wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund. Forschungsschwerpunkte: Arbeits- und Industriesoziologie, Deutungsmusteranalyse, qualitative Sozialforschung, Soziologie der Migration. Anschrift: Universität Dortmund Zentrum für Weiterbildung – Gebäude Sozialakademie – Hohe Str. 141 D-44139 Dortmund Tel.: 02317755-6612/-6633/-6614 (Sekretariat) Fax: 0231/755-6619 655