Regierung, Ministerien, Selbstverwaltungen und Gerichte Die

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REGIERUNG, MINISTERIEN, SELBSTVERWALTUNGEN UND GERICHTE
Die Regierung
Sie besteht aus den Ministern (Leiter der einzelnen Ministerien oder Minister ohne Ressort; in
Ungarn gehört auch der Leiter des Amts des Ministerpräsidenten der Regierung an), Chef der
Regierung ist der Ministerpräsident. Dieser wird vom Parlament mit einer absoluten Mehrheit
(> 50%) gewählt, damit nimmt das Parlament auch gleichzeitig sein Regierungsprogramm an.
Die Regierung wird durch die Ernennung der Minister und ihre Vereidigung gebildet. (Die
Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt; bei diesen Personalentscheidungen reden
aber natürlich auch seine Partei und der bzw. die eventuellen Koalitionspartner mit.)
Die Regierung übt die Exekutivgewalt aus, d.h. sie trifft wichtige Entscheidungen für das
Land (Gesetzgebung, öffentliche Verwaltung, Staatshaushalt, Innen- und Außenpolitik usw.).
Eine Liste der aktuellen Minister findet sich auf der Web-Seite des Amts des Ministerpräsidenten:
http://www.meh.hu/kormany/kormtag
Die Ministerien in Ungarn (Stand: August 2008)
1. Außenministerium (Külügyminisztérium) – http://www.kulugyminiszterium.hu
2. Ministerium für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (Földművelésügyi és
Vidékfejlesztési Minisztérium) – http://www.fvm.hu/
3. Ministerium für Bildung und Kultur (Oktatási és Kulturális Minisztérium) –
http://www.okm.gov.hu
4. Amt des Ministerpräsidenten (Miniszterelnöki Hivatal) – http://www.meh.hu
5. Ministerium für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Közlekedési, Hírközlési és
Energiaügyi Minisztérium) – http://www.khem.gov.hu
6. Ministerium für Soziales und Arbeit (Szociális és Munkaügyi Minisztérium) –
http://www.szmm.gov.hu
7. Ministerium für Gesundheit (Egészségügyi Minisztérium) – http://www.eum.hu
8. Ministerium für Umweltschutz und Gewässer (Környezetvédelmi és Vízügyi Minisztérium) –
http://www.ktm.hu
9. Ministerium für Justiz und Polizeiwesen (Igazságügyi és Rendészeti Minisztérium) –
http://irm.gov.hu
10. Verteidigungsministerium (Honvédelmi Minisztérium) – http://www.hm.gov.hu
11. Ministerium für Nationale Entwicklung und Wirtschaft (Nemzeti Fejlesztési és Gazdasági
Minisztérium) – http://www.nfgm.gov.hu
12. Finanzministerium (Pénzügyminisztérium) – http://www1.pm.gov.hu
13. Ministerium für Kommunalverwaltung (Önkormányzati Minisztérium) –
http://www.otm.gov.hu
(außerdem zwei Minister ohne Geschäftsbereich)
Besonderheiten:
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Ungarn kein Innenministerium (mehr), als Rechtsnachfolger gilt das Ministerium für Kommunalverwaltung (OTM).1
Die Aufgaben des früheren Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (GKM) werden inzwischen vom
Ministerium für Nationale Entwicklung und Wirtschaft (NFGM) und dem Ministerium für Verkehr, Telekommunikation und Energie (KHEM) wahrgenommen.
1
Auf die Seite dieses Ministeriums wird man im Internet auch weitergeleitet, wenn man die alte Web-Adresse
des Innenministeriums (www.b-m.hu) eingibt.
ANMERKUNG: Die häufige Umbenennung und Umorganisierung (Aufteilung, Zusammenziehung) der
Ministerien bringt durchaus auch Probleme mit sich:
 Gesetze und Rechtsnormen, die unter die Zuständigkeit eines Ministeriums fallen, werden unter dem
zur Zeit der Einführung aktuellen Namen des jeweiligen Ministeriums geführt, eventuelle spätere
Änderungen und Aktualisierungen aber bereits unter einem anderen Namen;
 unter Umständen kommt es in Übergangszeiten zu Kompetenzstreitigkeiten;
 im internationalen Kontakt, der ja langfristig stattfindet und auf Kontinuität basiert, wird es schwieriger,
immer den richtigen Gesprächspartner zu finden;
 die Bürger werden verwirrt
Die „Selbstverwaltungen“ (Kommunalverwaltung)
Laut Gesetz Nr. LXV von 1990 wird das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Staatsbürger
in den Klein- und Großgemeinden, Städten und kreisfreien Städten sowie in der Hauptstadt
und in ihren 23 Bezirken durch selbstgewählte Vertretungskörper ausgeübt, oder auch
unmittelbar z.B. durch Volksbefragungen. (Zur Zeit werden sieben Verwaltungsregionen
eingerichtet, um den Anforderungen der Europäischen Union gerecht zu werden. Als Grundlage dazu dient das im Jahre 1998 verabschiedete neue Regionale Entwicklungskonzept.)
An der Spitze der Selbstverwaltungsorgane stehen Bürgermeister oder Unterbürgermeister.
Durch die Vertretungskörper werden alle lokalen Angelegenheiten selbständig und unabhängig verwaltet und geregelt. Die Selbstverwaltungseinheiten haben eigene Einnahmen,
können aber auch aus dem zentralen Staatshaushaltsbudget Zuschüsse erhalten und auch
Verordnungen von lokaler Bedeutung erlassen. Zu ihren Verpflichtungen gehören die Sicherstellung des Grundschulunterrichts sowie die Gewährleistung der Grundversorgung im
Gesundheits- und Sozialwesen, die Geltendmachung der nationalen und ethnischen Minderheitenrechte, die Ausschreibung von lokalen Titeln und Preisen usw. Der Bürgermeister wird
unmittelbar von den Bürgern gewählt. (Bei den Kommunalwahlen dürfen auch Bürger aus
anderen EU-Staaten mit ständigem Wohnsitz in Ungarn wählen).
Verfassungsgericht
Laut Gesetz Nr. XXXII von 1989 über die Verfassung und das Verfassungsgericht ist die
Durchsetzung der Verfassungsmäßigkeit Aufgabe des Verfassungsgerichts, welches am 1.
Januar 1990 seine Arbeit aufnahm. (Das Verfassungsgericht muss also im Zweifelsfall prüfen
und entscheiden, ob Gesetze und Verordnungen sowie Handlungsweisen der Regierung,
Ministerien und der Behörden mit der Verfassung vereinbar sind.) Die 11 Mitglieder werden
für neun Jahre vom Parlament gewählt (Zweidrittelmehrheit erforderlich). Die Verfassungsrichter sind unabhängig und unabsetzbar. Ihr Mandat dauert neun Jahre. Die Beschlüsse des
Verfassungsgerichts sind für alle verbindlich.
Justiz
Die Funktion der richterlichen Gewalt besteht in der Rechtspflege. Wichtige Formen dieser
Funktion sind: Strafrechtspflege, - Zivilrechtspflege, - Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der
Verwaltungsbeschlüsse.
Die Justizorgane in der Republik Ungarn sind: Das Oberste Gericht, die Tafelgerichte2, die
Komitatsgerichte bzw. das Hauptstädtische Gericht, die lokalen Gerichte (bzw. die hauptstädtischen Bezirksgerichte). Die Gerichte sind dem Landesrechtspflegerat unterstellt.
In der Rechtspflege wird die strafrechtliche Gewalt durch den Staatsanwalt vertreten.
Informationen (teilweise auch auf Deutsch): http://www.magyarorszag.hu
2
die obersten regionalen Gerichte (in den Komitaten oder der Hauptstadt), von der Funktion her vergleichbar mit
dem Oberlandesgericht in Deutschland.
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