Bühnenanweisung

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Ablaufs-Vereinbarung und Bühnenanweisung
Termin: 00.00.2015 Ort:
1. Zeitlicher Ablauf
1.1 Zum Zeitpunkt des Aufbaubeginns, muss der verantwortliche Vertreter des Veranstalters
anwesend, die Bühne fertig zum Aufbau und der Ladeweg zur Bühne frei sein.
1.2 Name und Telefonnummer des (am Tag des Konzerts) örtlichen Ansprechpartners für
technische
und
organisatorische
Probleme
(bitte
eintragen!):
____________________________________
1.3 Bei Beteiligung anderer Künstler ist ein genauer Zeit- und Verlaufsplan mit den Namen der
anderen Künstler an die Künstler zu schicken.
*Ca. Ablauf: 13:30
13:30
16:00
17:00
18:00
20:00
h
h
–
h
h
h
Ankunft Technik
Ankunft Künstler
18:00 h Soundcheck
warmes Essen für 4 Künstler
warmes Essen für 2 Techniker
Showtime
2. Zufahrt, Parkmöglichkeiten
Der Veranstalter sorgt für ungehinderte Zufahrt zum Eingang des Gebäudes ( 9-Sitzer-Bus). Er
beschafft ggfs. Sonder-Durchfahrtsgenehmigungen und stellt sie den Künstlern vor Konzert zur
Verfügung.
3. Bühne/Technik
3.1 Die Spielfläche der Bühne beträgt: Breite ___m, Tiefe ___m, Höhe ___m, Lichte Höhe ___m
3.2 Der Veranstalter sichert den Künstlern zu, dass von der Bühne aus eine Treppe in den
Zuschauerraum führt.
3.3 Die Bühne muss waagerecht und fest sein. Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße
Sicherung der Bühne.
3.4. Der Veranstalter stellt den Künstlern kostenlos eine um 13.30 h (bzw. 6,5 Stunden
vor Showbeginn) spielbereite Ton- bzw. Lichtanlage, wie sie im anliegenden technischen
Rider gefordert wird zur Verfügung. Sollten die technischen Anlagen bis zu diesem
Zeitpunkt nicht komplett aufgebaut und eingerichtet sein, zahlt der Veranstalter eine
zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 400 €, da durch die Verzögerung ein
reibungsloser Ablauf des Events nicht mehr stattfinden kann.
3.5 Für den Mixer wird ein stabiler Tisch (mind 1m breit) und ein Stuhl in
Saalmitte/Veranstaltungsmitte benötigt.
3.6 Der technische Ansprechpartner des Veranstalters setzt sich bis 2 Wochen vor dem
Konzerttermin mit den Technikern von maybebop ins Vernehmen, um die Gegebenheiten vor Ort zu
erötern. Ton: Thomas Schröder, 0151/ 22 65 23 25 / Licht; Volker Wecke, 0172/ 511 78 37
3.7 Gilt nur für open-air: vorne an der Bühne und hinter der Bühne jeweils eine
Sicherheitskraft - alternativ vor der Bühne Absperrgitter in Bühnenbreite.
3.8 Aus versicherungs- und verletzungstechnischen Gründen keine Personen an der
Bühnenkante (incl. Kinder)!
4. Garderoben
Der Veranstalter stellt den Künstlern und ihren Hilfskräften eine saubere, gut beheizte,
abschließbare Garderobe (!)), sowie eine Waschgelegenheit mit Seife, 5 Handtüchern Bügeleisen/
Bügelbrett und einem beleuchteten Schmink-Spiegel zur Verfügung. Sinnvoll ist es, wenn dann auch
der passende Schlüssel für die Garderobentür vorhanden ist und uns ausgehändigt wird.
1
Wir haften auch gern für den Verlust. Jedenfalls betritt die Band erst die Bühne, wenn der Raum zu
ist (Angst vor bösen Räubern).
5. Getränke und Verpflegung
5.1 Ab Ankunft der Techniker bitte Kaffeespezialitäten und koffeinfreien Kaffee (Cappuccino etc),
fettarme Milch, Sojamilch, Kräutertees, 12l Mineralwasser (ohne Kohlensäure), versch.
Fruchtsäfte, 1 Schale mit frischen Früchten bereitstellen, belegte Vollkornbrötchen. Des Weiteren
bitte drei Radler/Alster sowie drei alkoholfreie Biere und 0,7L Weißwein für nach dem Konzert
kaltstellen.
5.2 Für 7 Personen je ein warmes Essen, dass nicht aus Imbissware bestehen sollte und für jeden
einen Salat beinhalten sollte. Das Essen sollte nicht mehr als 15 Minuten von der Bühne entfernt
stattfinden. 2 Künstler sind Vegetarier, daher muß bitte bei warmen Catering darauf
geachtet werden, dass es auch eine fleischlose Variante gibt !!! Bei belegten Brötchen
bitte darauf achten, dass diese mehr mit Käse, Streichkäse etc. belegt sind und wenig
Fleisch !!!
6. Übernachtung
6.1 Der Veranstalter bucht für die Nacht vom 00.00.2015 zum 00.00.2015 7 EinzelzimmerNichtraucher, inkl. Frühstück in einem Hotel min. 4*, möglichst nah am Veranstaltungsort.
Zum Thema Nichtraucherzimmer: Die Künstler fahren nach dem Konzert im Zweifel lieber 30 km
weiter vom Veranstaltungsort weg, um dann nicht auf Nichtraucherzimmer verzichten zu müssen
6.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel darüber zu informieren, dass die Künstler evtl. erst
nachts eintreffen. Bei einem Hotel ohne Nachtportier sind die Hotelschlüssel vor Auftrittsbeginn an
die Künstler auszuhändigen.
6.3 Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Künstler nicht vor 12h aus dem Hotel auschecken
müssen.
6.4 Hotel-Adresse: mit Telefon und Faxnummer:
Sollten sich in der Erfüllung irgendeines Punktes der Ablaufs-Vereinbarung und
Bühnenanweisung Schwierigkeiten abzeichnen, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies
unverzüglich den Künstlern mitzuteilen, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Diese Vereinbarung ist Vertragsbestandteil und damit gleichwertig zum vereinbarten
Vertrag.
_________________________ den, _________________
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-der Veranstalter (Stempel und Unterschrift)-
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