Engagementvertrag

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Engagementvertrag
Zwischen
Sonic Season
Saarwellinger Straße 3
66822 Lebach
Veranstaltungsort
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Vertreten durch Sonja Hewer
Im Folgenden Künstler genannt
Vertreten durch Name des Veranstalters
Im Folgenden Veranstalter genannt
wurden die nachstehend aufgeführten Vereinbarungen getroffen:
1. Gegenstand des Vertrages
Der Veranstalter verpflichtet die Künstler zur Gestaltung ...
Datum der Veranstaltung ist der XX. Monat Jahr. Dauer der Darbietung: XX:XX Uhr bis XX:XX Uhr.
Die Künstler unterliegen weder in der Darbietung noch in der Programmgestaltung den Weisungen des
Veranstalters. Das Konzert findet statt.
2. Werbemaßnahmen
Der Veranstalter organisiert die örtlichen Werbemassnahmen, insbesondere die Plakatierung und die
Bemusterung der regionalen Medien. Hierzu erhält er bei Bedarf Bandinformationen vom Künstler.
Dient die Veranstaltung politischen oder anderen Werbezwecken oder tritt ein Sponsor auf wird die Band bzw.
der benannte Vertreter rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor dem Konzert zwecks Zustimmung
informiert.
Die Künstler und ihre Hilfskräfte sind während der Veranstaltung und eine angemessene Zeit danach berechtigt,
ihre eigenen Produkte (Tonträger, T-Shirts etc.) auszustellen und zum Verkauf anzubieten. (Merchandising)
3. Beschallung und Beleuchtung
X
Die Beleuchtung wird vom Veranstalter bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit dem
Veranstalter schliessen. Technische Details werden in einem Anhang gesondert geklärt und
unterschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrages. Die Beleuchtung ist ausreichend
dimensioniert.
0
Die Beleuchtung wird von den Künstlern bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit den
Künstlern oder deren Vertreter schliessen. Die Beleuchtung ist ausreichend dimensioniert. Etwaige
Kosten werden mit dem Veranstalter abgerechnet und sind Bestandteil der Gage.
X
Die Beschallung wird vom Veranstalter bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit dem
Veranstalter schliessen. Technische Details werden in einem Anhang gesondert geklärt und
unterschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrages. Die Beschallung ist ausreichend
dimensioniert.
0
Die Beschallung wird von den Künstlern bzw. durch Dritte gestellt, die einen separaten Vertrag mit den
Künstlern oder deren Vertreter schliessen. Die Beschallung ist ausreichend dimensioniert. Etwaige
Kosten werden mit dem Veranstalter abgerechnet und sind Bestandteil der Gage.
Der Veranstalter trägt während des Aufbaus, des Soundchecks, in der Zeit des Abbaus der Anlagen und Geräte
sowie während der Darbietung selbst die Haftung für die Sicherheit der Künstler, deren Instrumente und die
technische Anlage. Den Künstlern wird rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsgelände und der Bühne
gewährt, mindestens aber zwei Stunden vor Konzertbeginn. Bei einem Auftritt im Freien trägt der Veranstalter
die Verantwortung für ausreichenden Schutz der Künstler und der technischen Anlage vor Witterungseinflüssen.
4. Gage
Der Veranstalter zahlt den Künstlern eine vereinbarte Gage in Höhe von XX,XX €. Die Gage ist in bar oder per
Überweisung an die Künstler auszuzahlen, spätestens jedoch eine Woche nach der Veranstaltung.
Der Veranstalter stellt Getränke für die Künstler in ausreichender Menge bereit, entweder im Backstage-Bereich
oder über Gutscheine (Bons) im gastronomischen Bereich des Veranstaltungsgeländes. Getränke sind nicht
Bestandteil der vereinbarten Gage.
Für die Lebenspartner und Helfer der Band ist der Eintritt zum Veranstaltungsgelände frei. Gleiches gilt für
Personen, die auf einer separaten Gästeliste genannt werden. Die Künstler oder deren benannter Vertreter
verpflichten sich, diese Gästeliste dem Veranstalter rechtzeitig, spätestens jedoch eine Stunde vor Einlass der
Besucher, zu übergeben.
5. Konventionalstrafe
Fällt der Auftritt der Künstler wegen Vertragsbruch aus, so zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen
eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage. Bei höherer Gewalt, Krankheit der Künstler oder
behördlicher Massnahmen sowie von Streik, der die Gestellung der Künstler unmöglich macht, werden diese bis
auf Weiteres von der Gastspielverpflichtung befreit. Ansprüche welcher Art auch immer können daraus nicht
abgeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst. Beide Parteien werden sich
jedoch einvernehmlich um einen Ersatztermin bemühen.
6. Urheberrechte
Ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Künstler oder deren benanntem Vertreter darf die Darbietung
nicht audio-visuell, weder elektronisch, analog noch in irgendeiner anderen Form, aufgezeichnet oder
übertragen werden. Die Genehmigung durch die Künstler oder deren Vertreter bedarf der Schriftform. Der
Veranstalter wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen. Nutzungsrechte, gleich welcher Art, werden durch
diesen Vertrag oder die schriftliche Genehmigung nicht übertragen oder zur Verwertung überlassen.
Der Veranstalter übernimmt die Anmeldung der Darbietung bei der für den Veranstaltungsort zuständigen
Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. (Gema, Sagem, Sacem
etc.)
7. Salvatorische Klausel
Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen zu
bewahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Veränderungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich
beide Seiten, eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung
bedarf der Schriftform und wird Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag umfasst 2 Seiten. Beide Parteien erkennen diesen Vertrag als rechtsverbindlich an. Der
Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen ist Deutschland.
Für die Künstler
Für den Veranstalter
Lebach, den XX. Monat Jahr
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Ort und Datum
Ort und Datum
Sonja Hewer
Name des Veranstalters
Bankverbindung:
Sonic Season/Sonja Hewer, Kreissparkasse Merzig-Wadern, BLZ 593 510 40, KtoNr 0100012103
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