Geschaeftsordnung

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Geschäftsordnung des Begleitausschusses Altenkirchen
Lokaler Aktionsplan im Kreis Altenkirchen im Rahmen des Bundesprogrammes
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
verabschiedet am 02.02.2011
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im
Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN
die Entwicklung eines Lokalen Aktionsplans im Kreis Altenkirchen auf der Grundlage
des bewilligten Antrags mit den drei Säulen:
Leitziel Säule 1: Demokratieerziehung / Toleranzerziehung
Leitziele Säule 2: Förderung von Vielfalt im Kreis Altenkirchen (im Sinne von
Maßnahmen zur Überwindung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit)
Leitziele Säule 3: Aktionsbündnis für Demokratie und Menschenfreundlichkeit
Der Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V., Betzdorf, ist zur externen lokalen
Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplans Altenkirchen berufen worden.
Zur Durchführung des Lokalen Aktionsplans Altenkirchen wird ein Begleitausschuss
eingerichtet. Der Begleitausschuss hat auf seiner konstituierenden Sitzung am
2.2.2011 folgende Geschäftsordnung für seine Arbeit beschlossen:
1. Aufgaben des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss entwickelt einen Lokalen Aktionsplan für Demokratie und
Toleranz für den Landkreis Altenkirchen. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung von
kreisweit angelegten Strategien und Angeboten zur Stärkung der demokratischen
Kultur und zur Verbesserung des Zusammenlebens der Kulturen und die Erstellung
eines Lokalen Aktionsplans.
Der Begleitausschuss
- entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der
Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen,
- begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und dessen Fortschreibung,
- unterstützt fachlich die Arbeit der Lokalen Koordinierungsstelle,
- übernimmt – soweit dies möglich ist – über seine Mitglieder die Patenschaft über
einzelne Projekte.
Die Lokale Koordinierungsstelle hat ein Vetorecht, wenn
- das zu beschließende Einzelprojekt nicht förderfähig im Sinne des Bundesprogramms ist oder die vom Bundesministerium auferlegten Nebenbestimmungen für
die Gewährung der Zuwendung nicht eingehalten werden,
- das Projekt nicht dem Lokalen Aktionsplan Altenkirchen entspricht.
-2-2-
2. Berufung und Zusammensetzung des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan für Toleranz und Demokratie
gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Kreis Altenkirchen
wird durch die Kreisverwaltung Altenkirchen für den Zeitraum von drei Jahren
berufen und konstituiert sich mit der Sitzung am 2.2.2011.
Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in
diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden vereinbarten
Anforderungen und Regeln zu beachten.
Die Liste mit den berufenen Mitgliedern des Begleitausschusses ist der
Geschäftsordnung als Anlage beigefügt.
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von ca. 20
stimmberechtigten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und
Vereinen zusammen, die mit dem Thema befasst sind. Der Begleitausschuss ist mit
seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Der Begleitausschuss entscheidet
durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Aufnahme neuer Mitglieder und
gegebenenfalls in schwerwiegenden Fällen über den Ausschluss von Mitgliedern.
Einladung, Sitzungsleitung, Moderation, Berichtswesen und Protokoll obliegt der
Lokalen Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, den
Begleitausschuss zu außerordentlichen Sitzungen einzuberufen, wenn ein Viertel
seiner Mitglieder dies schriftlich wünscht.
2.1. Berufung neuer Mitglieder/Hinzuziehung von Fachleuten/
Teilnahme von Antragsstellern an einer Sitzung
Der Begleitausschuss kann jeder Zeit neue Mitglieder und beratende Mitglieder
berufen. Hierzu ist eine Mehrheit aller anwesenden Mitglieder notwendig.
Der Ausschuss kann jederzeit Fachleute zur Beratung berufen und einladen.
Einladungen werden im Begleitausschuss abgestimmt. Beratende Mitglieder und
geladene Fachleute sind nicht stimmberechtigt.
Die Antragsteller können im Ausnahmefall zur Darstellung und Verteidigung ihres
Projektes in die Sitzung des Ausschusses eingeladen werden.
2.2. Sitzungsturnus, Abstimmungsmodus und Beschlussfähigkeit des
Begleitausschusses
Der Begleitausschuss trifft sich in der Regel alle 3 Monate, nach Bedarf und
Absprache können zusätzlich Sitzungen einberufen werden. Einladungen und
Vorlagen zu den jeweiligen Sitzungen werden spätestens 8 Tage im Vorlauf allen
Mitgliedern per Post, bzw. per Email übersandt.
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Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist. Jedes anwesende Mitglied hat bei Sitzungen des Begleitausschusses
das gleiche Stimmrecht. Die Abstimmung erfolgt offen. Der Begleitausschuss
beschließt über die einzelnen Projekte mit einfacher Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder. In dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen ist die
Abstimmung im Umlaufverfahren (beispielsweise per Email) möglich und zulässig,
wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Begleitausschusses schriftlich (auch
per Email) zustimmend antwortet. Bei Förderanträgen, die der Verein bzw. die
Organisation stellen, die das Mitglied im Begleitausschuss vertritt, ist dieses Mitglied
wegen Befangenheit von Beratung und Abstimmung über diese Förderanträge
ausgeschlossen.
3. Mittelvergabe/Mittelverwaltung
Der Begleitausschuss kann Förderung von Einzelprojekten in der Höhe von bis zu
20.000 € pro Projekt vergeben. Die genehmigten Förderungen von Einzelprojekten
dürfen die Gesamtfördersumme nicht überschreiten.
3.1. Aufgaben der externen lokalen Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle beim Caritasverband wird von der Kreisverwaltung
Altenkirchen beauftragt, den Lokalen Aktionsplan im Landkreis Altenkirchen
verantwortlich umzusetzen.
Die externe lokale Koordinierungsstelle nimmt folgende Kernaufgaben war:
- Koordinierung des Begleitausschusses
- Fachliche Beratung und Begleitung des Ausschusses und der Projektträger
- Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans zu Vorlage im Begleitausschuss und
Jugendhilfeausschuss
- Berichtswesen gegenüber Begleitausschuss und Jugendamt
- Evaluation der Einzelprojekte
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordinierungsstelle sammelt und sichtet die Anträge zu Einzelprojekten und
erarbeitet eine Vorlage zu jedem Antrag, die als Entscheidungsgrundlage der
Förderung für den Ausschuss dient.
Jeder Antrag ist auf Plausibilität, Befähigung des Antragsstellers zur sachgemäßen
Umsetzung und auf zweckgebundene Verwendung der Mittel zu prüfen.
Bei dringenden Entscheidungen zu Förderungsfragen kann die Koordinierungsstelle
außerhalb des Sitzungsturnus die Genehmigung von Mitteln per Mail-Abfrage bei
allen Mitgliedern einholen. Notwendig ist dazu eine schriftlich zu dokumentierende
Mehrheit aller Mitglieder bei möglicher Enthaltung.
Bewilligungen von Einzelprojekten bedürfen einer endgültigen Zustimmung durch
das Bundesministerium, bzw. die Regiestelle.
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3.2. Aufgaben der internen Koordinationsstelle
Die Mittelverwaltung liegt in Hand der internen Koordinierungsstelle bei der
Kreisverwaltung Altenkirchen. Sie ist verantwortlich für einen regelmäßigen
Finanzbericht gegenüber dem Begleitausschuss und dem Auftrag gebenden
Bundesministerium, bzw. der beauftragten Regiestelle. Sie erstellt die
Bewilligungsbescheide für die Einzelprojekte und prüft in Kooperation mit der
externen Koordinierungsstelle die Verwendungsnachweise. Sie ruft die
entsprechenden Fördermittel beim Bund ab und sichert die Auszahlung an die
Projekte.
4. Pflicht zur Verschwiegenheit
Die Mitglieder verpflichten sich über die Inhalte der Anträge zur Verschwiegenheit
gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten.
Einzelprojektanträge dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Änderungen der Geschäftsordnung
Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder des Begleitausschusses.
6. Auflösung
Die Tätigkeit des Begleitausschusses endet mit dem Ende der Förderung des
Lokalen Aktionsplans, d.h. also spätestens am 31.12.2013. Sollte es seitens des
Bundes eine Verlängerung geben, z.B. zur Sicherung der Nachhaltigkeit, bleibt der
Begleitausschuss für die Dauer der Verlängerung im Amt.
Wissen, 2.2.2011
Anhang:
Der Begleitausschuss setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Stand: 2.2.2011
Vertreter Behörden:
(gleichzeitig Ämternetz)
- Kreisverwaltung Altenkirchen:
Erika Hüsch, Beigeordnete, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
Horst Schneider, Interne Koordination
Ralf Merfert, Interne Koordination
Wolfgang Runkler, Integrationsbeauftragter
- Kriminalinspektion Betzdorf:
Franz Orthen, Leiter der Kriminalinspektion
- Verbandsgemeinde Betzdorf:
Ingo Molly, Jugendpfleger
- Verbandsgemeinde Kirchen
Felix Garcia-Diaz, Jugendpfleger
Vertreterin der Schulen: Doris John, Schulleiterin
Vertreter Zivilgesellschaft:
Feride Baran, Bürgerin/Vorsitzende des Kath. Kindergartens Altenkirchen
Hubertus Eunicke, Leiter des Diakonischen Werkes im Kreis Altenkirchen
Klaus Gerhardus, Leiter der Sozialen Dienste der Lebenshilfe
Armin Hammann, Kreisgeschäftsführer der Europa-Union
Salvatore Oliverio, Aktionskreis Altenkirchen/Unternehmer
Martin Pabel, Leiter des Kath. Jugendzentrums Wissen
Wulf Paulus, Bürger/Bürgerinitiative Niederschelderhütte
Tobias Rosin, Ev. Landjugendakademie Altenkirchen
Udo Quartz, Geschäftsführer DGB Kreisverband Altenkirchen
Externe Koordination:
Bernd Wagener, Caritasverband Rhein-Sieg-Wied e.V.
Anhang:
Auszug aus dem Altenkirchener LAP Antrag an den Bund:
Leitziel Säule 1: Demokratieerziehung / Toleranzerziehung
Der LAP Altenkirchen schärft das Bewusstsein dafür, wie wichtig Demokratie,
Menschlichkeit und Toleranz für das Gelingen menschlichen Zusammenlebens sind.
Mittlerziele: Dazu werden zielgruppenspezifisch Bildungs- und
Qualifizierungsmöglichkeiten an-geboten. Kinder- und Jugendliche wirken mit und
partizipieren an der Organisation, Durchführung und Koordinierung von öffentlichen
Veranstaltungen und Aktionen.
Handlungsziele: In 2011 soll eine Trainerausbildung "Zivilcourage" angeboten
werden. „Jugend (be)trifft Politik!“: Benachteiligte Jugendliche besuchen „ihre“
Politiker und machen deutlich, was sie bewegt. In Schulen sollen 2 Anti-GewaltTrainings durchgeführt werden. Mit Auszubildenden, Ausbildern und Beschäftigten
soll ein Modellprojekt für Betriebe entwickelt werden (vgl. Netzwerk für Demokratie
und Courage). Es sollen Politikwerkstätten mit politischen Stiftungen im Kreis
Altenkirchen stattfinden.
Leitziele Säule 2: Förderung von Vielfalt im Kreis Altenkirchen (im Sinne von
Maßnahmen zur Überwindung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit)
1. Der LAP macht das Ausmaß und die Auswirkungen von Vorurteilen gegenüber
verschiedenen Bevölkerungsgruppen , z.B. ethnisch-kulturelle Minderheiten,
Homosexuellen, obdachlosen oder behinderten Menschen bewusst. 2. Der Gewinn
von kultureller Vielfalt wird erfahrbar gemacht und damit werden Tendenzen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit reduziert.
Mittlerziele: Möglichkeiten der Begegnung verschiedener Kulturen, Nationalitäten,
Religionen und Weltanschauungen werden organisiert und gefördert. Interreligiöser
Dialog führt zum Verständnis für den Wertehintergrund und die Haltungen vom
Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse. Gedenk- und historische
Stätten werden als Lernorte historischer und kultureller Identität erlebt.
Handlungsziele: Jugendliche aus Deutschland und Belarus sollen die Spuren
gemeinsamer Geschichte und ihre heutigen, verschiedenen Lebenssituationen
kennenlernen.
Der „Tag der offenen Moschee“ soll von kommunalen und kirchlichen Gremien
(Gemeinderat, Pfarrgemeinderat, Presbyterium) zur Begegnung genutzt werden. Es
sollen integrative Veranstaltungen mit Behindertenverbänden stattfinden. Ebenso
eine Informationsveranstaltung mit dem Lesben und Schwulenverband in
Deutschland e.V. (LSVD)
Leitziele Säule 3: Aktionsbündnis für Demokratie und Menschenfreundlichkeit
1. Das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz im Kreis wird
sichtbar.
2. Die relevanten lokalen Akteure für Demokratie und Menschenfreundlichkeit
vernetzen sich.
Mittlerziele: Neue Initiativen für Integration, Demokratie und Menschenfreundlichkeit
werden gegründet. Bestehende, bzw. neue Initiativen im Landkreis Altenkirchen
vernetzen sich zu einem Aktionsbündnis. Dieses Aktionsbündnis wird getragen durch
den überparteilichen Zusammenschluss von Einzelpersonen, Parteien, Initiativen,
Gewerkschaften, Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Das
Aktionsbündnis arbeitet mit anderen Vereinen, Verbänden, Institutionen, politischen
Stiftungen, Landeszentralen und Einzelpersonen zusammen.
Handlungsziele: Eine Homepage und Newsletters veröffentlichen
zivilgesellschaftliche Projekte und Aktionen und animieren zum Mittun. Ein
Arbeitskreis „Erinnerungskultur im Kreis Altenkirchen“ soll sich gründen. Es soll u.a.
an aus dem Kreis deportierte Kinder und Jugendliche, sowie über die damalige
Zwangsarbeit in der Landwirtschaft erinnert werden.
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